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Mi cubana / mi cubano >> Scheidung >> Eheverträge sittenwidrig?? http://www.cubaforum.eu/YaBB.pl?num=1071437781 Beitrag begonnen von charanga am 14. Dezember 2003 um 22:36 |
Titel: Eheverträge sittenwidrig?? Beitrag von charanga am 14. Dezember 2003 um 22:36
Für die leidgeprüften Cubaverheirateten, welche von ihrem Partner betrogen wurden, und sich nun scheiden lassen wollen, ist eventuell folgendes (noch ausstehendes) Urteil relevant:
Zitat:
Frage an Errue: Welches sind die Grenzen bei Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich, ab der Sittenwidrigkeit vorliegt? |
Titel: Re: Eheverträge sittenwidrig?? Beitrag von errue am 14. Dezember 2003 um 23:13
Also man ist meines Wissens völlig davon abgegangen, Unterhalt generell auszuschließen, da dann der Ehevertrag eh´ kassiert wird. Also mein Notar sagt, dass man auf keinen Fall den Ehegattenunterhalt ausschließen sollte und ein Minimum von 500 bis 600 EURO monatlich für 2 Jahre nach dem Scheidungstermin ansetzen sollte.
Bei Vorhandensein von Kindern ist das eh´ alles Makulatur. Man muss jetzt einfach die neue Rechtsprechung des BGH abwarten, dann weiß man Genaueres. Eventuell geht dann gar nichts mehr per Ehevertrag. errue |
Titel: Re: Eheverträge sittenwidrig?? Beitrag von Devil-D am 15. Dezember 2003 um 09:32
Sofern die Frau beim Abschluss des Ehevertrages nicht gearbeitet hat und absehbar war, daß sie im Falle einer Trennung Sozialhilfe beantragen muß, werden die Eheverträge auch direkt kassiert.
Stand sie in einem Arbeitsverhältnis und wird dann arbeitslos, sieht das ganze bei einer Trennung besser aus. Vor ca. 1 1/2 Jahren wurden schon mal vom BGH aus diesem Gründen 90% der Eheverträge grundsätzlich für nichtig erklärt. Gütertrennung und der Ausschluß von Rentenansprüchen sind dagegen noch problemlos möglich. Während des Trennungsjahres oder der Trennungsjahre liegt dann der Unterhalt auch erheblich höher als der nach der Scheidung. Wenn Kinder im Spiel sind, ist eh alles Makulatur. Es sei denn man heiratet direkt neu, dann sind erst die Kinder und die neue Ehefrau unterhaltsbedürftig und erst dann die Ex-Frau. |
Titel: Re: Eheverträge sittenwidrig?? Beitrag von errue am 15. Dezember 2003 um 12:56 Zitat:
Deswegen steht ja auch heutzutage in Eheverträgen drin, dass sich beide Parteien bewusst sind, dass man auf Trennungsunterhalt nicht verzichten oder diesen einschränken kann. Beim Ehegattenunterhalt sieht es dann, wie weiter oben gesagt, anders aus. Man sollte tunlichst darauf achten, dass man seinem Ehepartner, falls er keine in Deutschland anerkannte Ausbildung besitzt (Regelfall!), ihm dazu verhilft eben eine zu erlangen, sodass das Gericht einem nicht vorhalten kann, man sei sich ja bei Abschluss des Vertrages darüber im Klaren gewesen, dass der Ehepartner für immer und ewig auf eine Unterstützung angewiesen sei; damit wäre eine Handhabe gegeben, auch den Ehegattenunterhaltsteil für sittenwidrig zu erklären. Hierbei reicht eine bloße Absichtserklärung im Ehevertrag nicht aus, sondern der Ehepartner muss wirklich in die Lage versetzt werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. D.h. Minimum Sprachkurse, und zwar so lange, bis die Sprache auch beherrscht wird. Danach am besten eine Ausbildung. Dass dies enorm von der Persönlichkeit des Ehegatten abhängt, braucht wohl nicht betont zu werden. errue |
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