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Beitrag begonnen von Mojito1948 am 17. Januar 2006 um 10:08

Titel: Einladung Flugticket
Beitrag von Mojito1948 am 17. Januar 2006 um 10:08
Ich brauche Eure Hilfe. Ein Freund von mir ist mit einer Cubanerin verheiratet. Sie lebt weiterhin in Cuba. Mein Freund wird in zwei Jahren auch in Cuba leben. Inzwischen wird das Nest gebaut.
Nun möchte mein Freund mit seiner Frau in diesem Jahr in Europa Urlaub machen.
Er möchte , das seine Frau ein normales Touristenvisum beantragt.  Sein Schwager wird demnächst in Cuba sein, um seine Frau bei den Formalitäten zu unterstützen.

Muss er jetzt schon eine Flugreservierung vorlegen?
(Deutsche Botschaft ? Cubanischen Behörden?)

Und noch eine Frage. Die beiden haben in Cuba geheiratet. Muss man diese Heiratsurkunde irgendwo auch in Deutschland zwecks Legalisierung oder so einreichen. Wenn ja , wo.
Ganz herzlichen Dank für Eure Hilfe.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von espresso am 18. Januar 2006 um 12:50
Soviel ich weiss, wird auf der dt. Botschaft seit geraumer Zeit die Flugreservierung nicht mehr verlangt.
Die cuban. Behörden wollen sie schon sehen - glaub sogar Ticket selbst.

Ob man in D verpflichtet ist, die Heirat anzugeben - ????
Auf alle Fälle muss die Heiratsurkunde durch die dt. Botschaft beglaubigt sein.

espresso

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Mojito1948 am 18. Januar 2006 um 13:55
Danke für Deine Hilfe.
Noch eine Frage.
Welche Schritte sind notwendig, damit die cubanische Heiratsurkunde von der Botschaft legalisiert wird.

Bisher sind nur Heiratsurkunde (cubanische) und deutsche Übersetzung vorhanden.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von espresso am 18. Januar 2006 um 14:15
Ich gehe mal davon aus, dass die Heiratsurkunde schon von MINREX beglaubigt ist. Dann einfach zur Botschaft und legalisieren lassen.

espresso

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. März 2006 um 19:11
Nachdem momentan der einfache Linienflug HAV-FRA in der von mir gewünschten Zeit sogar etwas weniger als die Hälfte des Hin- und Rückfluges kostet, hätte ich gerne gewußt:

Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets? (Falls ja, gehe ich davon aus, dass Hin- und Rückflug verlangt wird)

Esperanto

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 01. März 2006 um 19:24

schrieb am 01. März 2006 um 19:11:
Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets? (Falls ja, gehe ich davon aus, dass Hin- und Rückflug verlangt wird)


Ich meine NEIN! Da ja die PVE bis zu 11 Monate verlängerbar ist (via kubanische Konsulate im Ausland) kann der Rückflug sowieso variieren.
Ich weiss sicher das z.B. meine Ex ohne Rückflug aus Kuba ausgereist is mit PVE. Allerdings hängt das sicher auch davon ab ob's die erste Ausreis eist und nach Gutdünken des jefes in der inmigracion...:-( Deswegen würde ich vor Ort bei der Immi nachfragen (lassen)  bei der Beantragung bzw. beim Abholen der Formulare davor.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. März 2006 um 21:02
Danke Alex,
wenn also schon jemand ohne Rückflugticket die PVE bekommen hat, scheint dem grundsätzlich nichts entgegen zu stehen.

Schließlich mußte ich jedes Mal das Rückflugticket mit den entsprechenden Gebühren umbuchen. Außerdem könnte Condor ja vielleicht in ein paar Monaten wieder die günstigen Hinflüge von D aus anbieten. Derzeit bieten sie zwar noch "99er Flüge" nach "irgend-wo-hin" an. Diese sind jetzt aber nur noch zusammen mit Rückflug buchbar. Vor etlichen Wochen, bevor sie ihre Pages umstellten, mußte Hin- und Rückflug nicht zusammen gebucht werden. Außerdem kamen sie meist erst mit dem Rückflug zum "Normalpreis" halbwegs auf ihre Kosten.    

Insofern bleibt man mit einem Einfachflug wohl flexibler. Die Nachfrage bei der Immi hat also Sinn.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 01. März 2006 um 22:14
.... es hängt natürlich aber auch davon ab welchen Status/Visa der kubanische reisende im Gastland hat! Ist es 'ne Aufenthaltsgenehmigung dann sollte es problemlos klappen natürlich. ist es dahingegen ein 90 Tage Schengenvisum für Turisten sieht es schon anders aus und ohne Rückflug nix Visa auf der Botschaft!

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. März 2006 um 00:07

Zitat:
und ohne Rückflug nix Visa auf der Botschaft!

davon war bisher auszugehen, weil logisch und nachvollziehbar.

Dies ist aber nicht mehr der Fall. Offensichtlich braucht man jetzt noch nicht einmal eine Reservierung bei der Antragsstellung. Von der bisherigen Praxis, bei Abholung des Visums auch das Orginalticket (Hin- und Rückflug) vorzulegen, ist man jedenfalls abgekommen.

Möglicherweise geht man bei der Visaerteilung zu Recht davon aus, dass man ohne Flug eh nicht in die Schengener Staaten kommt und die Rückflugkosten mit der Verpflichtungserklärung abgedeckt sind. Oder verlassen sie sich dort auf die kubanische Auslandsbehörde (Immi), die für eine Besuchsreise ohne Rückflugticket keine PVE erteilt?

Das wäre dann aber eine eigenartige Verzahnung beider Stellen, nachdem die deutsche Seite wiederum kein Besuchsvisum ohne vorherige Verlängerung der PVE erteilt, mit der Begründung, den Zeitraum des Aufenthaltes in Deutschland dokumentiert zu bekommen. Eigentlich ziemlich unlogisch, wenn man bedenkt, dass dann jeweils die andere Stelle die eigenen Interessen vertritt.

Esperanto

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 02. März 2006 um 09:59
Esperanto, ich nehme an, dass du von der Deutschen Botschaft redest bei einem normalen Schengen-Visum zu Besuchszwecken? Und woher hast du deine Kenntnisse?

Ich kann nur etwas über die Praxis der Französischen Botschaft bei Arbeitsvisa sagen. Diese wollten noch vor 5 Wochen unbedingt das Rückflugticket unserer Musiker sehen. Nun kann die Praxis bei Arbeitsvisa unterschiedlich sein, es handelt sich aber um Schengen-Visa und da wenden eigentlich alle Länder die gleichen Regeln an.

Dass sich die Botschaften in Sachen Rückkehrbereitschaft auf die Kontrollen der Cubaner verlassen würden glaube ich nicht.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. März 2006 um 12:42
Elisabeth, der entscheidenden Punkt für die Bewilligung eines Besuchsvisums (Schengen-Visa), nämlich der schwer zu erbringende Nachweis der „Rückkehrbereitschaft“, wurde bisher in diesem Thread noch nicht thematisiert. Dass dieser Nachweis mit der Vorlage des Rückflugtickets erbracht wäre, wird wohl niemand ernsthaft annehmen.

Meine Kenntnis hinsichtlich des erforderlichen Nachweises über die Bezahlung der Verlängerungsmonate (Prorroga) der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE) für die Erteilungs des Visums beziehe ich aus dem E-mail-Austausch mit der Botschaft.

Orginaltext zum Thema Prorroga:

1. Visum beantragen. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Nachweise über den „Kauf“ einer Ausreisegenehmigung erforderlich.
2. Innerhalb 24 Stunden wird dem Antragsteller mitgeteilt, ob das Visum erteilt werden kann.
3. Wenn das Visum erteilt werden kann, dann muss die Ausreisegenehmigung für den Zeitraum beantragt werden, den das Visum gültig sein wird. Hierüber muss der Antragsteller der Botschaft den Nachwies bringen (Einzahlungsquittung). Diese Einzahlung kann soweit der Botschaft bekannt bei jeder consultoria juridica erfolgen (nicht nur bei der des Heimatortes).
4. Aushändigung des Visums.
5. Ausstellung der Ausreisegenehmigung. Diese muss in der Botschaft nicht nachgewiesen werden!


In einer anderen Mail wurde auch die Vorlage des Orginaltickets bei der Visumsausgabe angesprochen. Die Aussage, dass dies nicht benötigt wird, war aber nicht so eindeutig. Im Nachbarforum wurde gestern ebenfalls erwähnt, dass das Ticket seitens der Botschaft nicht mehr verlangt wird. Dabei wurde allerdings auf ein nationales Sprachvisum Bezug genommen. Inwiefern die Botschaft auf die Vorlage des Orginaltickets jetzt verzichtet, müsste also noch bestätigt werden.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 03. März 2006 um 09:26

Zitat:
Inwiefern die Botschaft auf die Vorlage des Orginaltickets jetzt verzichtet, müsste also noch bestätigt werden.


Das tönt schon ziemlich anders als in deiner ersten Aussage:


Zitat:
Dies ist aber nicht mehr der Fall. Offensichtlich braucht man jetzt noch nicht einmal eine Reservierung bei der Antragsstellung. Von der bisherigen Praxis, bei Abholung des Visums auch das Orginalticket (Hin- und Rückflug) vorzulegen, ist man jedenfalls abgekommen.


Warten wir es also mal ab. Ich wäre sehr froh, wenn sich eine solche Praxis durchsetzen würde, kann man dann doch viel später das definitive Reisedatum festsetzen und flexibler werden, bei unserer Arbeit ein wichtiger Aspekt!

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 03. März 2006 um 12:33

Zitat:
Warten wir es also mal ab.

Elisabeth, damit du nicht allzu lange auf eine Bestätigung warten musst, beiliegend eine aktuelle E-mail, welche das Reisebüro avenTOURa aus Freiburg/Breisgau (also gleich nebenan von Dir) zur Verfügung stellt.
Die Auskunft der deutschen Botschaft in Havanna wäre aber noch etwas einzuschränken, nachdem sich die Anfrage auf ein Sprachvisum bezog.

Hier der Orginaltext:

----- Original Message -----
From: .HAVA RK-VISA-110 Ridder, Karin de
To: Christoph Blaha - avenTOURa GmbH
Sent: Thursday, February 16, 2006 1:09 PM
Sehr geehrter Herr xxxx,
Ihre Fragen sind schnell beantwortet: weder zur Beantragung noch bei Abholung des Visums ist die Vorlage des Flugtickets erforderlich. Es reicht völlig aus, wenn vor Ausstellung des Visums der Abflugtermin mündlich mitgeteilt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Karin De Ridder


Dies als Ergänzung zu meinem „Getöns“, nachdem ich bisher nur „Mündliches“ der Botschaft im Interesse der Mitglieder weitergeben konnte.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 04. März 2006 um 13:07
Danke Esperanto.

Es geht im Falle von Chris also um ein Sprachvisum? Wäre toll wenn jemand mal bei Gelegenheit der DE-Botschaft in Havanna fragen würde ob das Gleiche auch bei einem gewöhnlichen Besuchsvisum gilt.


Ich hatte gerade ein längeres Telefongespräch mit unserem Geschäftspartner in Frankreich und hört mal was der gerade für Probleme hat.

Er arbeitet schon seit längerem mit einem cubanischen Musiker/Komponist/Leiter von Workshops usw. Der nun hat während den letzten Jahren immer wieder in Frankreich  Arbeitsbewilligungen von einigen Monaten erhalten. Nun hat der Mann im November ein Französin geheiratet und ist nach Cuba zurück, um die PRE zu verlangen. Das hat ihm zu lange gedauert, weil er jetzt im März in Frankreich eine Arbeit hatte und hat schliesslich eine PVE verlangt und auch erhalten.

Was ist nun passiert: er hatte schon ein Flugticket und zwar Oneway Santiago-Paris. Im Flughafen von Santiago hat man ihn aber deswegen nicht ausreisen lassen und zwar unter dem Motto: zur PVE musst du ein Flugticket Hin UND Zurück vorweisen können. Unser Partner war ziemlich niedergeschlagen, wird er doch für die Regressforderungen der verpassten Arbeit aufkommen müssen.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 04. März 2006 um 14:41
Elisabeth,

die Geschichte deines Geschäftspartners ist nicht sehr glaubhaft. Warum Du diese Geschichte einfach so ohne Nachfrage weitergibst ist mir, nach all Deiner vorangegangenen Skepsis unverständlich.

Wer soll ihn den zurückgewiesen haben, weil er kein Rückflugticket vorweisen konnte? Die Einzigen die nach dem Ticket fragen ist die Fluglinie beim Einchecken. Alle nachfolgenden „Kontrolleure“ einschließlich der kubanischen Zoll-/Passkontrolle wollen nur die Bordkarte sehen.

Demnach käme ja nur die Fluglinie in Betracht, die ihm das One-way-Ticket verkauft hat und sich nun als ultimative Genehmigungsbehörde aufspielen würde. LTU, Condor, Air France, Iberia oder sonst irgendeine Fluglinie sollen darüber entschieden haben, ob er ausreisen darf und hierfür alle Formalitäten sowie die sonstigen Voraussetzung für die Rückkehr erfüllt sind? Und dies, nachdem Ausreise- und Einreiseerlaubnis durch kompetente Behörden in einem aufwendigen Verfahren erteilt wurde?

Nein, diese Geschichte hilft nicht weiter. Selbst wenn dein Geschäftspartner bzw. der kubanische Musiker/Komponist/Leiter von Workshops usw. indirekt bestätigt, dass er die PVE auch ohne Rückflugticket erhalten hätte.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 04. März 2006 um 16:22
Na ja, auf dem ersten Blick hast du ja recht mit deiner kritischen Sicht.

Auf dem zweiten Blick allerdings weniger, da es sich um Cuba und ihre Rechtlosigkeit, sprich Willkür handelt.

Zu unserem Geschäftspartner habe ich übrigens 100% Vertrauen, er hat schon sehr oft bewiesen, dass er es wert ist.

Es handelt sich bei der Fluggesellschaft um Cubana, also Handlanger des Regimes.

Ach, noch was, als wir im Januar in Havanna ausreisen wollten, hat sich eine Tussi von Cubana quergelegt, weil sie zuerst im Wirrwarr der vielen Visas im Pass meines Mannes kein Schengen-Visum fand. Ich habe mich dann auch quergelegt und ihr gefragt, ob sie meinem Mann trotz PRE und Aufenthaltsbewilligung in CH ohne diesem Visum nicht ausreisen lassen würde, obwohl er in Paris ja ohne Schengen-Visum im Transit in die Schweiz reisen könnte. Sie meinte dazu nur: "ja, so ist es, ohne Schengen-Visum keine Bordkarte für dieses Flugzeug".

Auch schon deswegen frage ich mich wieso du meinst , dass Cubana oder die Inmigración auf dem Flughafen Santiago sich nicht querlegen könnte? Immerhin gehören sie zur gleichen Behörde. Es sind in Santiago sogar teils die gleichen Leute, die den Flughafendienst bestreiten. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, habe mich doch schon mehrmals Beamten, die ich aus dem Büro in der Stadt kannte, am Flughafen abgefertigt. Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme. Die zweite Hälfte der Turi-Karte wird auch eingenommen und im Computer ausgebucht.

Vergiss nicht, dass Santiago wenig internationalen Verkehr hat. die Santiagueros ausserdem immer noch oft überzeugte Regime-Anhänger sind und die Beamten ausserdem viel Zeit für's Auschecken haben.

Ich finde die Geschichte absolut glaubhaft.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 04. März 2006 um 17:43

Zitat:
im Wirrwarr der vielen Visas

Ich nehme an, dass diese verwirrte Tussi von Cubana von ihren netten Kollegen zur Raison gebracht wurde, sodass Dein Gatte zusammen mir Dir dann doch ausreisen konnte.


Zitat:
Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme.

.....und hinter deinem Rücken greifen sich diese netten Typen den armen Kubi, schütteln ihn bis er gesteht, dass er verheiratet ist und seiner Frau in Frankreich treu bleiben will. Von Rückkehrwilligkeit keine Spur!!!
Elisabeth, beim besten Willen – die Geschichte von Rotkäppchen und dem bösen Wolf haben die meisten hier schon hinter sich.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 04. März 2006 um 19:14
Die Tussi von Cubana war nicht gerade verwirrt, eher herrschsüchtig, und wurde auch nicht von Kollegen oder Chefin zur Räson gebracht. Nein, sie fand ein gerade noch gültiges Schengen-Visum und damit hatte es sich.


Zitat:
die Geschichte von Rotkäppchen und dem bösen Wolf haben die meisten hier schon hinter sich.


Hä??

Ich habe zwar noch 5 Minuten daran spendiert, die Geschichte in irgendeinem Kinderbuch zurückzufinden, ohne Erfolg.  Ist einfach zu lange her. Bei dir anscheinend nicht?



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 04. März 2006 um 19:27
Nun wollen wir doch mal nicht abschweifen in die Gefilde der Gebrüder Grimm, sondern beim Thema bleiben bitte!

Die inmigracions Beamten an der Passkontrolle interessieren sich sehr wohl auch für die Flugtickets. Auch wenn unsereins einreist schauen sie sich nämlich immer auch die Flugtickets an! Ich kann mich nicht erinnern  (so wie beispuelsweise bei der border control hier in EU) nur den Paß vorzeigen zu müssen! Sie fragen nach u.a. Aufenthaltsort sowie -dauer  und schauen auch auf di Tickets!

Und natürlich ist es schlussendlich Willkür aber auch ganz normal! Auch hat die Inmigracion im Heimatort die PVE erteilt,kann ein Grenzoffizier noch die Ausreise verhindern da ja wer weiss was vorgefallen sein könnte.....

Andersrum kann auch ein BGS Beamter die Einreise sicher verweigern wenn was handfestes vorliegt trotz eines Visums im Pas des Einreisenden.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 04. März 2006 um 22:02

Zitat:
Auch wenn unsereins einreist schauen sie sich nämlich immer auch die Flugtickets an!

Aber nur wenn Du sie denen hinlegst. Genauso wie sie eine Heiratsurkunde, Behindertenausweis, Bildzeitung oder sonst was anschauen würden, um dieses dann unverzüglich zurückzuschieben.

Pass und Visum (bzw. Touristenkarte) bei der Einreise und dasselbe zuzüglich Bordkarte bei der Ausreise -  und gut ist es. Nach dem Ticket wirst Du nur beim Einchecken gefragt, und falls Aus- oder Einreise nicht klappt, lag es nicht an einer erneuten Vorlage des Tickets, sondern am Pass und dessen Abgleichung mit der Fahndungsliste. Dies gilt sowohl hier, wie in Kuba und sonst wo auf dieser Welt. Sollten sonstige Kontrollen sicherheitstechnischer, fiskalischer (Zoll) oder veterinärmedizinischer Art hinzukommen, so bleibt auch hier das Ticket außen vor.

Dass beim Einchecken Visum (falls für den jeweiligen Staatsbürger erforderlich) oder Rückflugticket in besonderen Konstellationen (bei keiner Visumspflicht) vorhanden sein muss, ist auch klar. Die Fluggesellschaften können dann bei Nichteinhaltung erhaltener Vorgaben sogar regresspflichtig gemacht werden.

Alex, es stimmt schon:
Beim eigentlichen Thema, welche Maßstäbe die kubanische Immigrationsbehörde hinsichtlich der Vorlage des Flugtickets bei der Erteilung der PVE, aber auch anderer Ausreisegenehmigungen anlegt, hilft uns dies nicht weiter. Keiner blickt bei dieser kubanischen Behörde so richtig durch. Es sei denn, wenn es um die Gebühren geht. Erst dann ist unsere Mitwirkung wieder gefragt.

Um beim Thema zu bleiben:

Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets (Hin und Rückflug)?

ist also weiterhin unklar.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 05. März 2006 um 09:09

Zitat:
Verlangt die kubanische Ausreisebehörde bei der Beantragung der PVE die Vorlage der Orginaltickets (Hin und Rückflug)?


Nicht bei Beantragung  sondern bei Gewährung der PVE in Santiago nicht immer aber meistens. Bei meinem Mann war das jedenfalls so. Sechs Reisen hat er mit PVE gemacht, bei ca. der Hälfte davon musste er das Ticket vorzeigen.

Beim Einchecken in Cuba werden Ticket und Pass (Ausreisevisa) bei Cubaner IMMER sorgfältigst verglichen. Ich war oft genug dabei. Im Januar in Havanna stand übrigens auch sofort jemand von der Inmigración neben uns.

Also Esperanto, was in der ganzen Welt gilt, wird in Cuba nicht immer eingehalten.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 11. März 2006 um 19:15

Jetzt muß ich auch dieses Thema noch mal aufgreifen da meine Frau eine 30 Tage "Basis"-PVE (prorrogables) in den Paß geklebt bekommen hat und sie aber bekanntlich ein Flugticket für drei Monate hat und auch ein Schengenvisum für 90 Tage.

-Reicht es anzugeben das die Verlängerung (prorroga) der PVE hier beim kubanischem Konsulat erfolgen soll oder lassen sie sie damit nicht ausser Landes am Flughafen beim Check-in/inmiracion?? Wäre am einfachsten nämlich...

-wie/wo und überhaubt könnte man nun noch in Cuba bei der consultoria juridica(?) die Verlängerung (2x60CUC) zahlen und den PVE-Sticker in ihrem Pass ändern lassen?? Wie ist da der Ablauf?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Sharky am 11. März 2006 um 19:50
Alex mach Dich nicht verrückt, die PVE für einen Monat reicht zur Ausreise.
Musst Du von Deiner Ex doch noch wissen, dass das
so funktioniert.
Die Verlängerungsmonate kann man bei jeder CJ kaufen.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. März 2006 um 20:05

Zitat:
Die Verlängerungsmonate kann man bei jeder CJ kaufen.

Und natürlich auch per Einschreiben und Scheckbeilage im Bonner Konsulat. Kann mir nicht vorstellen, dass dies in der kubanischen Botschaft/oder Konsulat in Holland nicht auch möglich sein sollte. Und bei der Ausreise wird sie auch keiner aufhalten.

Esperanto

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 11. März 2006 um 20:32

Wäre ja super wenn das 100% so wäre Sharky! Meine Ex hatte damals ja 'ne AE hier in NL längst (hat sie übrigens immernoch;-) ) und da wußte jeder das sie länger weg ist und imer brav bezahlt hatte für die Verlängerungen ihrer PVE's. Inzwischen ist sie auch Emigrante aber das ist 'ne andere Geschichte..;-)

Aber meine Frau reist nun das erste mal aus mit Turi/Schengenvisum für 90Tage und Flugticket für 90Tage. Die Verlängerung ist kein Problem hier - das weiß ich.
Es geht pur um die Ausreise in Holguin demnächst! Kann da nicht ein inmigracion-Offizier durchdrehen und sie nicht 'rauslassen wegen nur 30Tage PVE und 90Tage Flugticket??

Oder ich werde probieren nun dort noch via die CJ (2x60CUC) zu löhnen und vor Ausreise die drei Monate komplett zu haben.... Muss dan der PVE-Sticker im Paß wieder verändert werden von der Immi oder bekommt man nur einen Wisch von der consultorica juridica?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Sharky am 11. März 2006 um 21:39
Ja ja Du Tacano ;D wolltest ein paar Euro sparen und
jetzt plagen dich Gewissensbisse.
Also damals, als mein Sohn zum erstenmal ausgereist
ist, hatte er auch nur die PVE für einen Monat und
seine Mutter für 3 Monate. Die Tickets waren bei beiden
für 3 Monate ausgestellt.
Es gab keine Probleme bei der Ausreise.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 12. März 2006 um 11:16
Mein Mann hat seine Prorogas IMMER hier in der Schweiz bei der Botschaft bezahlt und immer kurz bevor er wieder nach Cuba reisen musste.

Er hat bei der Ausreise aus Cuba nie Probleme damit gehabt, ist aber immer entweder aus Santiago oder dann aus Havanna ausgereist, nie aus Holguin.

Die Prorogas müssen aber schon bezahlt wird, sonst wird Cubaner nicht in Cuba zugelassen. Cubana kontrolliert dies übrigens. Wir haben im Januar noch miterlebt wie eine Cubanerin, die diese Prorogas nicht bezahlt hatte, nicht einchecken konnte. Da es an einem Sonntag war hatte sie auch keine Möglichkeit, noch schnell mit einem Taxi in die Botschaft zu fahren.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 14. März 2006 um 19:45

Zitat:
Dass beim Einchecken Visum (falls für den jeweiligen Staatsbürger erforderlich) oder Rückflugticket in besonderen Konstellationen (bei keiner Visumspflicht) vorhanden sein muss, ist auch klar. Die Fluggesellschaften können dann bei Nichteinhaltung erhaltener Vorgaben sogar regresspflichtig gemacht werden.  

Fluggesellschaften erhalten Zwangsgelder zurück

Die rot-grüne Bundesregierung hatte im Ausländergesetz eine Regelung geschaffen, die von Fluggesellschaften verlangt, jeden Fluggast ohne gültiges Visum auf eigene Kosten sofort wieder zurückzufliegen. Anderenfalls sollte von der Grenzschutzdirektion Koblenz ein Zwangsgeld von mindestens 1 000 Euro verhängt werden.

Der ganze Artikel unter:
http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1207930

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 07. Juni 2006 um 08:08

Zitat:
Zitat:
im Wirrwarr der vielen Visas

Ich nehme an, dass diese verwirrte Tussi von Cubana von ihren netten Kollegen zur Raison gebracht wurde, sodass Dein Gatte zusammen mir Dir dann doch ausreisen konnte.

Zitat:
Und die wollten nicht nur die Bordkarte sehen, im Gegenteil, meist wird auch noch gefragt wo man gewesen sei, ob es einem gefallen habe und ob man bald zurückkomme.

.....und hinter deinem Rücken greifen sich diese netten Typen den armen Kubi, schütteln ihn bis er gesteht, dass er verheiratet ist und seiner Frau in Frankreich treu bleiben will. Von Rückkehrwilligkeit keine Spur!!!
Elisabeth, beim besten Willen ....

Elisabeth, ich muss bei Dir Abbitte leisten. Hätte ich nur auf Deine Erfahrungen in Santigo de Cuba gehört. Jetzt wird mir meine Fehleinschätzung kubanischer Grenzbeamter teuer zu stehen kommen.

Habe bisher noch keine Einzelheiten. Doch zunächst soviel:
Cubana wurde gestern die Ausreise trotz amtlich bescheinigter Ausreisegenehmigung (PVE) und trotz dokumentierter Einreisebewilligung in Deutschland (Besuchsvisum) verweigert. Offenbar war das Oneway-Ticket irgendeinem Ignoranten, der sich als Herr über die Reisefreiheit aufspielte und dem es offenbar gelang Cubana zu entmündigen, nicht ausreichend.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 07. Juni 2006 um 17:12

Zitat:
die Ausreise trotz amtlich bescheinigter Ausreisegenehmigung (PVE) und trotz dokumentierter Einreisebewilligung in Deutschland (Besuchsvisum) verweigert.


Das ist aber wirklich eine böse Überraschung dann! :-/  Von "Reisefreiheit" kann ja nun wirklich keine Rede sein auf Cuba, das einzige was wäre interessant um zu wissen ob die Frage des "one-way" Tickets bereist bei PVE-Antrag/Abholung der örtlichen inmigracion geklärt wurde vorher?!

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von errue am 07. Juni 2006 um 17:13

Zitat:
Cubana wurde gestern die Ausreise trotz amtlich bescheinigter Ausreisegenehmigung (PVE) und trotz dokumentierter Einreisebewilligung in Deutschland (Besuchsvisum) verweigert. Offenbar war das Oneway-Ticket irgendeinem Ignoranten, der sich als Herr über die Reisefreiheit aufspielte und dem es offenbar gelang Cubana zu entmündigen, nicht ausreichend.  


Das wäre aber neu! Solltest mal genau nachfragen! Meine Holde hatte mit One-way-Tickets nie ein Problem.

errue

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 07. Juni 2006 um 17:23

Zitat:
Das wäre aber neu! Solltest mal genau nachfragen!

Die Auskunft bekam ich von verschiedenen Seiten. Zuletzt fernmündlich vom Stadtbüro LTU, Havanna. Einzelheiten habe ich noch nicht. Konnte noch nicht mal mit "Holder" telefonieren. Kann auch noch nicht einmal sagen, wer sich da als "Herr der Ausreiseerlaubnis" aufspielte, oder ob dies nur eine üble Geldschinderei der Fluggesellschaft ist, die ihr eigenes Ticket nicht akzeptierte.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 07. Juni 2006 um 18:01
wieso kannst du sie nicht telefonisch erreichen? sie wird doch wohl in havanna sein (botschaft visum umschreiben, rampa neues ticket) ??

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 07. Juni 2006 um 18:50

Zitat:
wieso kannst du sie nicht telefonisch erreichen? sie wird doch wohl in havanna sein (botschaft visum umschreiben, rampa neues ticket) ??

Noch habe ich die Hoffnung, dass es nur drei Tage Verzögerung gibt. Insofern ist das Umschreiben des Visums bedeutungslos. Und LTU telefonisch oder per Fax zu erreichen, wäre einen eigenen Thread wert. Vier Stunden und auch sonst habe ich es versucht. Über zwei Leitungen gleichzeitig. Immer wieder Verbindungen über Sekunden, aber nur auf dem Zähler. Ein einziges Mal kam eine gute Verbindung zustande. Jemand hat abgehoben und dann sofort den Hörer neben sich hingelegt. Ich konnte die Unterhaltung oder Tratsch, den sie mitanderen führten aber nicht verstehen. Nach fünf Minuten habe ich aufgelegt. Unvorstellbar: Sie haben nicht einmal eine E-mail-Verbindung. Nur Fax, sagte sie mir, als ich ein anderes mal durchkam und sie etwas über das fehlende Rückflugticket sagte und sonst nur über die schlechte Verbindung und des bruchstückhaften Empfangen (Telekom) klagte. Mein Fax hat stundenlang automatisch immer wieder die "La Rampa" gewählt. Jetzt habe ich es auch als sinnloses Unterfangen eingesehen und abgestellt.

Eines muss ich aber sagen, selbst wenn es hier nicht gerne gehört wird. Eine große Hilfe war das Reisebüro Schmetterling, deren Mitarbeiterin sich äußerst kompetent und ohne Vorbehalt einsetzte. Viel überraschter noch war ich über das Reisebüro Aventoura, welches selbst bei einer Cashvorlage vor Ort mitmacht. Anders ging es nicht. Die LTU-Leute wollten Cash sehen.

Noch bin ich aber mittendrin und habe noch keine unmittelbaren Information vom Ort des Geschehens um den tatsächlichen Vorfall dann ausreichend beurteilen zu können.  

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 08. Juni 2006 um 12:08
Also, dieses Theater wünscht man nun wirklich niemandem zu. Ich hoffe, dass ihr die Sache irgenwie schaukeln könnt Esperanto.

Als allgemeiner Empfehlung ist es somit doch richtig immer ein Rückflugticket zu bestellen solange CubanerIn keine PRE hat. Damit ist man auf der sicheren Seite.

Es kann vielleicht oft gut gehen mit dem Einfach-Flug, aber auch mal daneben. Cuba ist eben kein Rechtsstaat und agiert oft völlig willkürlich.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 08. Juni 2006 um 13:25

Zitat:
Irgendwie schaukeln

Ja, da gab es einmal die hier in Deutschland gesehene Lösung: Buchung nächster Flug über neues Ticket hin und zurück. Das alte Ticket in den Papierkorb.

Dann die kubanische Lösung. Eben das Spiel der einzigen (deutschen oder kubanischen?) Vertretung deutscher Fluglinien dort mitzumachen. Umbuchungsgebühr 100 CUC (Cash) und dann den nächsten Condorflug HAV-FRA.

Mit der kubanischen Lösung könnte aber irgendeiner (ich weiß noch nicht in welcher Funktion) dort weiter sein Unwesen mit der Amtsanmaßung erneut probieren.

Ich habe mich für die dritte, einer Zwitterlösung entschieden. Umbuchung des ursprünglichen Tickets nach der Kubamethode und Hinterlegung des Einfachflugtickets zurück für Ende August nach den Möglichkeiten hier von D aus. Das Bangen bleibt:
1. Kommt das Flugticket für den Ende August vorgesehenen Rückflug heute noch rechtzeitig dort an.
2. Wird genügend Platz im Flugzeug sein, damit die Mitnahme dann auch ohne gesicherter Reservierung von Deutschland aus beim nächsten Flug heute Nacht möglich ist, um dann nicht weiter den Machenschaften vor Ort ausgeliefert zu sein.

Konnte bisher noch kein Wort seit dem Vorfall auf dem Flughafen mit meiner Holden austauschen. Nicht einmal eine Nachricht bei dieser Fluglinienvertretung für sie hinterlassen. Man kann diese einzige Außenstelle deutscher Fluglinien soviel wie nicht erreichen. Die haben sich weitgehend abgeschottet. Auch von der deutschen Zentrale. Wie ist es möglich, dass sie nicht einmal Zugang zu E-Mails haben, der auch in Kuba so gut funktionierenden Kommunikationsmöglichkeit?

Vielleicht weiß ich morgen Abend vieles besser, falls es geklappt hat, und sie dann hier sein sollte.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 08. Juni 2006 um 13:53
ltu/condor in havanna kommuniziert mit de per telex. ist kein witz, habe das selbst gesehen.
tickethinterlegung ist kein problem. das wird ja nicht per post geschickt, sondern vorort gedruckt, nachdem die bestaetigung der bezahlung angekommen ist.
platz im flieger? na sicher! die buchen nix um, ohne vakanz nachgesehen zu haben. falls ausgebucht, weiche doch auf varadero oder anderen flughafen in de aus.
ich frage mich allerdings was das alles soll, wenn du keinen kontakt zu deiner freundin hast.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 08. Juni 2006 um 14:38

Zitat:
tickethinterlegung ist kein problem. ... nachdem die bestaetigung der bezahlung angekommen ist.

da habe ich ja Glück gehabt, falls Schmetterling aus Bad Soden-Salmünster dies noch hinbekommt, ohne noch eine Rechnung von denen gesehen zu haben. Und meinst Du, ich hätte den Cashtransfer innerhalb von Stunden anders als über Aventoura in Freibung im Breisgau bewerkstelligen können, nachdem sie nicht einmal bei der Condor/TUI-Vertretung eine Abbuchung von meiner Kreditkarte hier vornehmen können. Auch weiss ich zur Genüge, dass sie sich dort mit ihren PC in das Buchungssystem und dies nicht nur zur Ansicht, sondern auch zur Veränderung und Einbringung von Daten einloggen können. Nur, werden sie dies auch machen? Nach dem Vorfall, der offensichtlich nicht in Ordnung war, nehme ich mir das Recht zunächst einiges zu unterstellen bis ich es besser weiß.  

Und Uwe, um Deine Dir unterstellte, aber von Dir auch noch nicht dementierte Sammelwut und Neugierde auf persönliche Daten nachzukommen:
Die Kommunikation erfolgt zunächst über das kubanische Festnetz von Havanna nach Trinidad und von dort in hervorragender Qualität per E-Mail und SMS hierher.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von errue am 08. Juni 2006 um 16:07

Zitat:
Und meinst Du, ich hätte den Cashtransfer innerhalb von Stunden anders als über Aventoura in Freibung im Breisgau bewerkstelligen können, nachdem sie nicht einmal bei der Condor/TUI-Vertretung eine Abbuchung von meiner Kreditkarte hier vornehmen können.


???
Irgendwie komme ich nicht mehr mit. Was für ein Cash-Transfer? Haben die nicht einfach nur das neue Ticket über deine Kreditkarte abgerechnet? Da muss kein Geld nach Kuba, sondern die geben das Ticket ins System ein und fertig. Übrigens braucht da niemand mit dem LTU-Büro in Havanna zu kommunizieren. Deine Darstellung verwirrt ein wenig.


Zitat:
Nach dem Vorfall, der offensichtlich nicht in Ordnung war, nehme ich mir das Recht zunächst einiges zu unterstellen bis ich es besser weiß.  


???
Och habe gedacht, es sei am Flughafen etwas vorgefallen und nicht im LTU-Büro?

Nun sagst du aber, du ständest in Kontakt mit deiner Holden, was ist denn nu passiert? Bevor ich die wieder zum Flughafen schicken würde, würde ich das wasserdicht abklären! Lag es am fehlenden Rückflugticket oder an etwas anderem, z.B. falsche Daten in der PVE, im Pass etc. Wer wollte sie nicht ausreisen lassen? Die Fluglinie, weil jemand ihr Ticket verkauft hatte, oder die Inmigracion, was auf ein anderes Problem hindeutet. Ist sie vielleicht aus einem sensiblen Berufszweig und das ist im Pass eingetragen, etc.?

errue

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 08. Juni 2006 um 16:48

Zitat:
na sicher! die buchen nix um, ohne vakanz nachgesehen zu haben. falls ausgebucht, weiche doch auf varadero oder anderen flughafen in de aus.

Mit einer offiziellen Umbuchung gibt es keine kubanische Cash-Lösung mehr. Schließlich handelte es bei Ihrem Ticket um kein reines Linienflugticket mit beliebiger Verfügbarkeit. Auch hatte meine Freundin gebeten keine andere Strecke als HAV-FRA zu buchen, sonst würde die „kubanische Lösung“ nicht mehr funktionieren.

Ein Ausweichen nach VAR wäre für uns kein Problem. Cubis ohne ausreichende Geldmittel haben aber damit schon Probleme. Ich will nicht ausschließen, dass dies der Grund ihres Abratens einer alternativen VAR-Neubuchung war. Pikanterweise hieß es auch noch hier in D, dass nur noch ein Sitz für den nächsten Flug HAV-FRA frei wäre.

PS.
Im Moment kam eine E-Mail aus Trinidad rein. Umbuchung geklappt. Rückflugticket liegt vor und ist in ihren Händen. Insofern Antwort zu errue etwas später.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 08. Juni 2006 um 17:50

Zitat:
das neue Ticket über deine Kreditkarte abgerechnet?

So hatte ich mir das auch vorgestellt und gewünscht. Deswegen hatte ich die Daten meiner Kreditkarte über den schwierigen Kommunikationsweg Mail/Trinidad/Festnetztelefon/HAV angeboten. Wie ich schon vorher schrieb, sind die offenbar dort nicht in der Lage die Kreditkarte zu nutzen, wenn sie nicht in ihren Händen ist. Lies Uwe's posting nach, wie die dort noch kommunizieren. Außerdem wirst Du verstehen, was ich mit der Cashlösungen denen dort unterstelle.



Zitat:
habe gedacht, es sei am Flughafen etwas vorgefallen und nicht im LTU-Büro?

Na klar am Flughafen. Einzelheiten weiß ich hoffentlich dann morgen abend. Hätte dann aber besseres zu tun, als mich sofort nach Kenntnis an den PC zu setzen.

Sie lies mir mitteilen, dass ihr der hier in D gebuchte Flug und das hier ausgestellte und dann nach Kuba überbrachte One-way-Ticket dort wegen der fehlenden Rückflugbuchung verweigert wurde. Wer und in welcher Funktion hier sich exponierte, weiß ich erst morgen. Das Einzige was ich selbst über das LTU-Büro an der Rampe herausbekam war diese Bestätigung der Nichtmitnahme wegen des fehlenden Rückflugtickets. Und dies hat sie mir dort dreimal gesagt und immer wieder und hat sonst nur über die schlechte Verbindung geklagt. Die viel wichtigere Sache, nämlich die der Schadensbegrenzung war mit ihr nicht anzusprechen. Allein mit der Stellung der Frage, war die Verbindung schon weg.

Einen Fehler werfe ich mir allerdings jetzt noch vor, nämlich ihr angeraten zu haben ihr movil wegen der Aufrechterhaltung der Kommunikation mit ihrer Familie dort zurückzulassen. Hätte sie es dabeigehabt wäre vieles einfacher gewesen. Wer weiß, vielleicht hätte der Vorfall am Flughafen noch abgewendet werden können.
Wenn es tatsächlich so ist, wie ich momentan noch annehme, dass dort beim Einchecken die Ausreise verweigert wurde, also die Fluggesellschaft ihr eigenes Ticket mit dem Hinweis auf die Aus-/oder Einreisebestimmungen nicht akzeptierte, so hätte ich ihr gesagt, sofort zu den Leuten der Inmigracion zu gehen und zu fragen ob die PVE in Ordnung ist und dann sie aufgefordert die Antwort denen am Check-in-Schalter zu wiederholen.

Richtig ist, dass die Sache noch nicht zu Ende ist und ich nicht einmal Einzelheiten von der Betroffenen selbst erhalten habe. Es gab wahrlich anderes bei der komplizierten Kommunikation zu organisieren, als über den Vorfall zu jammern oder zu sinnieren. Insofern ist einiges noch im Stadium der Spekulation. Die Schadensaufarbeitung steht auch noch aus.

Was aber mit dem sensiblen Berufszweig oder mit der Eintragung im Pass gemeint ist, sollte uns errue schon erklären. Derartige Spekulationen sind in diesem Fall nun wirklich auszuschließen.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 08. Juni 2006 um 17:55
na erst mal glueckwunsch, dass es geklappt hat.
aber vergiss bitte nicht, die einzelheiten zu posten. dieser thread wuerde sonst erheblich zur verwirrung moeglicher nachahmer beitragen.
die 100 cuc sind also nichts als schmiergeld fuer condormitarbeiter, die deine freundin wieder ohne rueckflugticket zum flieger geschickt haetten.

p.s. mich interessiert es herzlich wenig, von wem du welche emails oder sms bekommst. wer aber in raetseln schreibt (keine kommunikation, aber tickethinterlegung), muss eine nachfrage wohl aushalten.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 08. Juni 2006 um 18:25

Zitat:
na erst mal glueckwunsch, dass es geklappt hat.

Danke Uwe, einfach erstaunlich von Dir. Pass bloß auf, sonst endest Du noch als Charmeur. Auch schön, dass Du erkannt hast, was ich mit der Cashlösung meine. Die Unlogik der kubanischen Lösung eines weiteren Versuchs ohne Rückflugticket habe ich schon rechtzeitig erkannt und eben nicht mitgemacht.

Uwe, und zum Dank für Deine guten Wünsche noch ein Schmankel für Dich (Du weißt ja, die mail von vorhin):

Hola Reinar te estoy informando que Kxxxxx ya resolvio todo desde ayer 7 de junio en la tarde el cambio del billete y el billete de regreso tambien se lo entregaron en LTU ayer mismo. Me ha dicho Kxxxx que te diga que el vuelo es a la 1.55 como tu mismo has previsto del dia 9 de juni que no dejes de esperarla en el aeropuerto de Francfort que esta loca por llegar a Alemania  y verte, imaginate desde el Lunes en La Habana muy impaciente.
Saludos Yxxxxxx.


Du siehst, der Lapsus mit dem fehlenden Handy wird mir nicht mehr vorkommen. So hätte ich schon heute morgen die Sache erfahren können. So verging noch eine kubanische Nacht + ein Tag hier voller Sonnenschein. ;)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 08. Juni 2006 um 20:00
Zuerst mal herzlich Glückwunsch, dass du deine "Loca" voraussichtlich morgen doch noch in deinen Armen schliessen darfst!

Noch ein paar Bemerkungen:


Zitat:
Sie lies mir mitteilen, dass ihr der hier in D gebuchte Flug und das hier ausgestellte und dann nach Kuba überbrachte One-way-Ticket dort wegen der fehlenden Rückflugbuchung verweigert wurde.


Sowohl Air France als auch Condor haben mir mal die Auskunft erteilt, dass dies gemäss IATA-Regeln verboten sei. Das Ticket müsse eben auf dem Boden des Landes wo man startet ausgestellt werden, ansonsten es verweigert werden könne. Als Tickethinterlegung obligatorisch. In Cuba werden die Flugtickets übrigens auch heute noch in USD abgerechnet.

Vergesse auch nicht, dass in Havanna das Check-in durch Cubana gemacht wird, die eng mit den Leuten der Inmigración zusammenarbeiten. Die also schauen, ob eine PVE oder eine PRE im Pass ist. Eine PVE berechtigt nun mal nur zu einem Besuch im Ausland MIT Rückkehr.

Aber morgen wirst du mehr dazu erfahren. Ich bin auch gespannt, zu hören, wie es jetzt nun wirklich war.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von errue am 08. Juni 2006 um 22:46

Zitat:
Sowohl Air France als auch Condor haben mir mal die Auskunft erteilt, dass dies gemäss IATA-Regeln verboten sei. Das Ticket müsse eben auf dem Boden des Landes wo man startet ausgestellt werden, ansonsten es verweigert werden könne. Als Tickethinterlegung obligatorisch. In Cuba werden die Flugtickets übrigens auch heute noch in USD abgerechnet.


Da hat sie den passenden Fehler gefunden. Das hattest du bisher nicht erwähnt. Die haben nämlich die Regularien in den letzten Jahren verschärft. deshalb kann man auch keine One-way-Tickets Kuba-Deutschland mehr online buchen. Mit Rückflug wären die dann vermutlich davon ausgegangen, dass das Ticket, welches in Deutschland gekauft wurde, dann ja auch Deutschland als einen Abflugort ausgewiesen hätte, nämlich beim Rückflug. So wie es jetzt war, verstieß das eindeutig gegen die IATA-Regeln.

Welches Reisebüro hat dir das Ticket denn verkauft? Hinterlegung wäre doch kein Problem gewesen?

errue

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 09. Juni 2006 um 10:25

Zitat:
Welches Reisebüro hat dir das Ticket denn verkauft? Hinterlegung wäre doch kein Problem gewesen?

Das Reisebüro hat mir das Ticket so verkauft, wie ich es haben wollte. Wären sie meinen Vorstellungen nicht nachgekommen, hätte ich mir es woanders besorgt.

Natürlich ist die Tickethinterlegung in Havanna für uns die einfachste Lösung. Wären sie in der Lage gewesen die Tickethinterlegung beim Check-in-Schalter oder passend zur Abflugzeit im Flughafenbereich zu hinterlegen, wäre ich darauf eingegangen. Tatsächlich erfolgt die Tickethinterlegung nur im Stadtbüro der LTU mit den dort üblichen Öffnungszeiten. Für jemanden, der in Havanna wohnt ist dies kein Problem. Für andere, die weit weg von Havanna wohnen, ist dies schon schwieriger, wenn eine zusätzliche Reise für die Beschaffung des Tickets -wie sie sich aus der gegebenen Situation ergab- vermieden werden soll.

Wenn also das Ticket in Havanna hinterlegt wird und die Aushändigung dort mit dem Abflug in Havanna verbunden werden soll, erhöht sich bei Schließung des Stadtbüros der LTU zu normalen Geschäftszeiten und Abflug um 1:55 nachts die Reisezeit schon mal um netto 8 Stunden. Bei teilweiser Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, kann so die Reisezeit zwischen Trinidad und dem Reiseziel hier locker 21 Stunden betragen. Da macht es schon Sinn, wenn man dann noch die zusätzliche 8 Stunden für die Ticketaushändigung vermeiden will.



Zitat:
keine One-way-Tickets Kuba-Deutschland mehr online buchen

War dies je schon mal möglich?
Richtig ist, dass dies in umgekehrter Richtung, also Deutschland – Kuba nicht mehr geht, obwohl sie dies im Internet so anbieten. Condor auch mit 99er Flügen. Möglich ist die Onlinebuchung aber nicht. Der Grund ist, so sagte man mir bei Condor, dass der Erwerber bei One-way-Flügen nach Kuba vorher auf die kubanischen Einreisebestimmungen hingewiesen werden muss. Nachdem der Erwerber diese zur Kenntnis genommen hat, kann der Verkauf zu den Bedingungen wie bei einer Online-Buchung erfolgen.



Zitat:
Mit Rückflug wären die dann vermutlich davon ausgegangen, dass das Ticket, welches in Deutschland gekauft wurde, dann ja auch Deutschland als einen Abflugort ausgewiesen hätte, nämlich beim Rückflug. So wie es jetzt war, verstieß das eindeutig gegen die IATA-Regeln.

Die erwähnte Konstruktion, also ein „Rückwärtsabfliegen“ des Tickets, ist wegen der Beliebigkeit der Buchung, wohl nur bei reinen Linienflugtickets möglich. Für günstige Kubaflüge selten eine wirtschaftliche Alternative. Nachdem die Behörden auf die Vorlage der Flugtickets für die Genehmigung der Ein- und Ausreise verzichten, ist die vorteilhafteste Lösung noch zu finden. Vielleicht helfen die Erfahrungen im vorliegenden Fall weiter.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 09. Juni 2006 um 11:38

Zitat:
Nachdem die Behörden auf die Vorlage der Flugtickets für die Genehmigung der Ein- und Ausreise verzichten


Ich nehme an, dass du hiermit sowohl die Schengen-Botschaften in Havanna als auch die cubanischen Behörden meinst?

Weder die Botschaften, noch die cubanischen Behörden verzichten darauf, im Gegenteil.

Es gehört nicht ganz hierher aber ich habe gerade erfahren, dass die Band aus Santiago de Cuba mit dem wir 4 Monate lang zusammenarbeiten werden, ihr Flugzeug gestern in Havanna nur knapp erreicht hat, eben weil die Botschaft die Flugtickets sehen wollte, bevor sie im allerletzten Moment die Pässe mit den Schengen-Visa aushändigte!

Der Direktor der Band war am vormittag zusammen mit der Chefin des Protocolo des Ministeriums für Kultur zur Botschaft gefahren um die Pässe abzuholen als diese Hiobs-Botschaft kam, denn die 6 anderen Musiker sassen schon am Flughafen, jeder mit seinem Flugticket. Er musste also irgendwie zum Flughafen. Mit nur CUP in der Tasche kein leichtes Unterfangen. Die Flugtickets einsammeln, wieder nach Miramar fahren und beten, dass er noch vor Büroschluss da war. Die Botschaft war zwar schon seit einer halben Stunde geschlossen, dank einem Telefonat des Ministeriums kamen sie dann aber doch noch zu ihren Pässen. Sie konnten dann gerade noch einchecken.

Wir haben eine ziemlich schlimme Nacht verbracht, weil wir keinen telefonischen Kontakt mehr hatten. Wie auch, mit moneda nacional kann man nicht aus Cuba telefonieren.
Das ist Cuba.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 09. Juni 2006 um 12:24

Zitat:
Ich nehme an, dass du hiermit sowohl die Schengen-Botschaften in Havanna als auch die cubanischen Behörden meinst?

Nein. Das muss ich doch einschränken. Nur die deutsche Botschaft kann ich damit meinen, denn nur über diese kann ich etwas aussagen. Und dort ist es definitiv so, nachdem sie sich dort mehrfach schriftlich dazu äußerten.

Hinsichtlich der Inmigracion, weiss ich, dass Dein Ehemann öfter bei dieser Behörde im Zusammenhang mit Ausreisegenehmigungen zu tun hat. Er meint: Manchmal fragen sie nach dem Flugticket und manchmal nicht. In dem von mir geschilderten Fall meiner "Loca" wurde nicht danach gefragt. Sie konnte auch kein Ticket vorlegen, weil sie keines hatte. Nur so konnte ich definitiv wissen, dass sie das Ticket nicht vorlegen brauchte um die PVE zu erhalten. Deine Aussage, dass die dortigen Behörden manchmal so und ein andermal so entscheiden, bezweifle ich nicht. Erst recht nicht nach dem von mir beschriebenen Fall, der auch noch weiterer Aufklärung bedarf.

Übrigens:
Die Loca ist keine Loca. Andere haben ihr bescheinigt:  "que esta loca por llegar a Alemania  y verte". Wenn sie also vernarrt darauf ist nach Deutschland zu kommen, um mich zu sehen, kann sie keine Loca sein.  :)
Siehst Du dies nicht auch so?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 09. Juni 2006 um 15:47

Zitat:
Nur die deutsche Botschaft kann ich damit meinen, denn nur über diese kann ich etwas aussagen. Und dort ist es definitiv so, nachdem sie sich dort mehrfach schriftlich dazu äußerten.


Also, dass Visumkandidaten bei der Überreichung des Visums kein Flugticket vorlegen sollten? Das wäre entgegen den Vorschriften aller Schengener Staaten, aber wenn du tatsächlich schriftliche Äusserungen der D-Botschaft dazu hast, stelle sie doch mal hier hinein. Das wäre ja wirklich interessant.


Zitat:
dass Dein Ehemann öfter bei dieser Behörde im Zusammenhang mit Ausreisegenehmigungen zu tun hat.


Hatte, zum Glück, hat er doch seit 3 Jahren eine PRE, nachdem diese während den davorliegenden 3 Jahren 2 x verweigert wurde.



Zitat:
Wenn sie also vernarrt darauf ist nach Deutschland zu kommen, um mich zu sehen, kann sie keine Loca sein.  
Siehst Du dies nicht auch so?


Das weiss ich nicht, kenne ich dich doch nur ein bisschen vom Forum ... Aber natürlich hast du recht: den Satz in der Mitteilung aus Trinidad hatte ich allzufrei interpretiert.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 14:26
Zur Klärung der Frage, warum trotz Visums der deutschen Botschaft und gültiger Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörde die Ausreise wegen des fehlenden Rückflugtickets am Flughafen verweigert wurde, der Bericht der Betroffenen:


Al chequeo el señor me pregunto por el pasaporte con PVE y el billete de avion. Cuando yo le entrego documentos mis me pregunta donde vives. En Cuba o alemania? He responido que vivo en Cuba. Despues el me pide el billete de regreso y al ver que no lo tenia, el señor llamo a una muchacha rubia que estaba con un movil en la mano y otro aparato mas y ella se comunico con otra persona por el movil y me dijo que le daba mucha pena, pero asi no me podia dejar montar al avion. Me dijo que mi visa era de clase C y que tenia que viajar con el billete de ida y de regreso. Me pregunto que como yo habia tenido ese billete y yo le dije que mediante otra persona. Me respondio que como el billete no se me entrego por ninguna agencia, es por eso que no me lo podian informar y entonces me anoto en un papel la direccion y telefono de LTU.
La señora de la agencia me dijo que debia comunicarme con quien me invitaba para el cambio de fecha y para el pago del mismo de 100 CUC y que me enviara el billete de regreso.



Anmerkung:
Die Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden sind identisch, zumindest unterscheiden sie sich nicht hinsichtlich Sprach- oder Besuchsvisum. Die Klasse C betrifft die Art des von der deutschen Botschaft erteilten Visums, wobei offenbar die Klasse C ein Besuchs-/Geschäftsvisum der Schengener Staaten und die Klasse D ein nationales Visum ist, wie es z. B. zum Erlernen der deutschen Sprache ausgestellt wird.
Insofern liegt es an der deutschen Botschaft in Havanna, ob Rückflugticket erforderlich oder nicht. Zumindest orientierte sich im vorliegenden Fall die kubanische Grenzkontrolle und auch die Fluggesellschaft in Havanna an der Art der deutschen Einreisegenehmigung.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 14:45

Zitat:
Also, dass Visumkandidaten bei der Überreichung des Visums kein Flugticket vorlegen sollten? Das wäre entgegen den Vorschriften aller Schengener Staaten, aber wenn du tatsächlich schriftliche Äusserungen der D-Botschaft dazu hast, stelle sie doch mal hier hinein. Das wäre ja wirklich interessant

Mail der deutschen Botschaft von Mitte März 2006

vielen Dank für Ihre beiden E-Mails. Zur Zeit beträgt die Wartezeit auf einen Termin nur ca. eine Woche. Sie können mir aber auch gern jetzt schon einen "Wunschtermin" im Mai bis Juli nennen. Die Vorlage eines Flugtickets oder einer Reservierung ist für das Visumverfahren nicht notwendig.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von derhelm am 11. Juni 2006 um 16:48
Freunde von uns haben gerade eine cubanische Schwägerin zu Besuch. Die dt. Botschaft hat ein 3-Monatsvisum ausgestellt, ohne dass ein Flugticket vorgezeigt werden musste.
Der maximal 3 monatige Besuch kann innerhalb eines festgelegten 4 monatigen Zeitraums genommen werden.
So steht es auch im Visum.
Eine gute Lösung, wie ich finde.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 11. Juni 2006 um 17:35
dass die botschaft keine tickets mehr kontrolliert, ist ja positiv. man wird dadurch flexibler beim kauf der tickets. allerdings waere ein hinweis auf die einreisebestimmungen (und damit auch regeln der befoerderung) hilfreich, wenn das visum erteilt wird.
die reisebueros ziehen sich da ja auch clever aus der affaire, indem sie darauf hinweisen, dass jeder selbst fuer visum und einreise verantwortlich ist.
der ursprung dieses missverstaendnisses war doch die feststellung von esperanto, dass ein onewayticket weniger als die haelfte eines returntickets kosten wuerde. condor gibt solche infos sicher nicht heraus. vielleicht hat da jemand den preis eines superlastminutetickets als rueckflug kalkuliert ;).

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 17:59
Wegen der Anschaulichkeit -Daten eines Schengener (Besuchs-) Visums:

a) Art des Visums: C
b) Zeitraum Beginn und Ende der max. genehmigten 90 Tage

http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/ch7-v.jpg



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 19:13

Zitat:
der ursprung dieses missverstaendnisses war doch die feststellung von esperanto, dass ein onewayticket weniger als die haelfte eines returntickets kosten wuerde. condor gibt solche infos sicher nicht heraus.

Natürlich ging es darum neue günstigere Lösungen zu finden, nachdem die Botschaft auf die Vorlage der Tickets verzichtet. Insbesondere hinsichtlich der Geldschinderei der Fluglinien bei Umbuchung, Verlust des Tickets etc und natürlich auch der von Condor verbilligt angebotenen One-way-Tickets von hier nach Kuba. Die Fluglinien sind auch nicht bescheiden im Erfinden zusätzlicher Gebühren und Tricks die Flugzeuge voll zu bekommen. Man müsste dumm sein oder zuviel Geld haben oder zu den seltenen Art der Spezis gehören für die beides zutrifft, um nicht eine günstige Lösung zu suchen

Eigentlich hätte ich gedacht, dass die Botschaft endlich erkennt, sich aus der Sache mit den Flugtickets besser herauszuhalten und sich auf ihre eigentlichen Aufgaben kümmert. So zeigen sie ihre Naivität, wenn sie glauben, die Rückkehrwilligkeit anhand des Flugtickets feststellen zu können. Dass sie offenbar nicht wissen, was ihre eigentlich Aufgabe ist, kann man auch daran erkennen, dass sie sich für das Einsammeln der Monatsgelder hergeben, die der kubanische Staat für seine bzw. von seinen Bürgern abverlangt, wenn diese sich vorübergehend im Ausland aufhalten.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 11. Juni 2006 um 21:11

schrieb am 11. Juni 2006 um 17:59:
Wegen der Anschaulichkeit -Daten eines Schengener (Besuchs-) Visums: .....



Na auf jeden Fall können wir gratulieren angesichts des Einreisestempels vom Frankfurter Flughafen das die Holde nun doch hier gelandet ist! :-) Viel Spaß zusammen - auch wenn mir einiges an der ganzen Geschichte wohl für immer unverständlich bleiben wird...!

Hilf mir bitte: Hast Du nun ein zweites (Rückflugticket) gekauft/reserviert schlussendlich oder was war nun genau die 100CUC-kubanische Lösung??


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 11. Juni 2006 um 21:34

Zitat:
Die Vorlage eines Flugtickets oder einer Reservierung ist für das Visumverfahren nicht notwendig.


Hier liegt der Hase im Pfeffer!

Während dem Verfahren ist die Vorlage eines Flugtickets oder Reservierung nicht notwendig.

Das sagt aber noch gar nichts über die Notwendigkeit der Vorlage des Tickets bei Aushändigung des Passes mit dem Schengen-Visum. Auch die D-Botschaft kann sich immer darauf berufen wenn sie will. Das sie die Vorlage nicht immer verlangt, darf keinen Grund sein zur Annahme, dass sie diese Regel abgeschafft haben.

Im übrigen bin ich immer noch überrascht über die Tatsache, dass LTU solche Einfachtickets mit Start der Reise in Cuba erlaubt. Condor tut's nicht. Auch sind Einfachtickets bei Linienflüge meist teurer als Rückflugtickets, ausser man kann in Cuba günstig zu einem Last-minute kommen, was durchaus möglich ist. Dazu braucht es aber Flexibilität,also die PRE.

Das Visum deiner Novia ist entweder nicht multiple entry, was in eurem Fall wahrscheinlich auch nicht nötig ist, oder wurde irrtümlich oder absichtlich annuliert (Stempel im Visum).

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 11. Juni 2006 um 21:37

Zitat:
So zeigen sie ihre Naivität, wenn sie glauben, die Rückkehrwilligkeit anhand des Flugtickets feststellen zu können. Dass sie offenbar nicht wissen, was ihre eigentlich Aufgabe ist


Ich finde dies eine ziemlich arrogante Aussage. Bestimmst du eigentlich persönlich was die Aufgabe einer Botschaft zu sein hat? Oder ist das in einer Demokratie wie Deutschland immer noch einen demokratischen Volksentscheid?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 11. Juni 2006 um 21:49

Zitat:
.... dass LTU solche Einfachtickets mit Start der Reise in Cuba erlaubt. Condor tut's nicht.


Hatte nicht unser Freund der Lokführer für seine Frau und Kind (allerdings PRE-Inhaber!) nicht soeben wieder one-way Tickets aus Kuba zum Flug nach Deutschland mit CONDOR vor Ort in Kuba gekauft?!?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 11. Juni 2006 um 22:35
alex, habe ich (fuer mich selbst ;) ) auch schon gekauft. allerdings reise ich, wie auch maschis familie, nicht als touri nach deutschland ;).

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 22:46

Zitat:
Hilf mir bitte: Hast Du nun ein zweites (Rückflugticket) gekauft/reserviert schlussendlich oder was war nun genau die 100CUC-kubanische Lösung??

Sie hatte ursprünglich nur ein One-way-Ticket HAV-FRA, in D ausgestellt (ca. 350 EUR). Von D aus konnte dieses Ticket mit dem entsprechenden Tarif nicht umgebucht werden. Damit war die Reservierung eines späteren Fluges mit diesem Ticket von D aus nicht möglich. Von hier aus bestand nur die Möglichkeit der Reservierung/Buchung über neu ausgestellte Tickets HAV-FRA sowie Rückflug FRA-HAV. Das alte Ticket mit dem entsprechenden Tarif wäre verfallen.

Vor Ort wurde entgegen den ausdrücklichen Vorstellungen von Condor eine Umbuchung des ursprünglichen Tickets gemacht. Dieses wurde mit einer Cash-Zahlung gemacht. Ergänzend dazu wurde dann noch das Rückflugticket FRA-HAV von D aus hinterlegt.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Juni 2006 um 23:37

Zitat:
Das sagt aber noch gar nichts über die Notwendigkeit der Vorlage des Tickets bei Aushändigung des Passes mit dem Schengen-Visum.    .... keinen Grund sein zur Annahme, dass sie diese Regel abgeschafft haben.

Grundsätzlich wird das Schengen-Visum sicher nicht an die Vorlage von Flugtickets gebunden sein. Schließlich sind Deutschland oder andere Schengener Länder von einigen Ausgangsländern sogar zu Fuß erreichbar.


Zitat:
Das Visum deiner Novia ist entweder nicht multiple entry, was in eurem Fall wahrscheinlich auch nicht nötig ist, oder wurde irrtümlich oder absichtlich annuliert (Stempel im Visum).

Das Schengenvisum (Besuchsvisum) sieht im allgemeinen eine Einreise vor. Nachzusehen im Visum (guck weiter vorn).


Zitat:
Ich finde dies eine ziemlich arrogante Aussage. Bestimmst du eigentlich persönlich was die Aufgabe einer Botschaft zu sein hat? Oder ist das in einer Demokratie wie Deutschland immer noch einen demokratischen Volksentscheid?

Als denkender Mensch gehe ich davon aus, dass in Deutschland niemals eine Mehrheit dafür gefunden werden würde, dass sich die deutsche Botschaft für fragwürdige kubanische Interessen hergibt. (Der von der deutschen Botschaft abverlangte Nachweis der Bezahlung der Verlängerungsmonate der PVE hat allerdings mit dem Thema Flugticket bei Einladungen nur am Rande etwas zu tun). Und der Vorteil einer Demokratie ist nun mal, dass auch behördliche Vorgänge kritisiert werden dürfen.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 11. Juni 2006 um 23:52

schrieb am 11. Juni 2006 um 23:37:
sich die deutsche Botschaft für fragwürdige kubanische Interessen hergibt.

wuerden denn cubaner ohne bezahlung der zusaetzlichen monate wieder in cuba hereingelassen?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 12. Juni 2006 um 00:10

Zitat:
wuerden denn cubaner ohne bezahlung der zusaetzlichen monate wieder in cuba hereingelassen?

Wohin werden sie ihre Landsleute wohl abschieben? Muss die Deutsche Botschaft sich mit deren innere Angelegenheiten befassen?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 12. Juni 2006 um 16:51

Zitat:
Das Schengenvisum (Besuchsvisum) sieht im allgemeinen eine Einreise vor.


Da irrst du aber gewaltig. Gerade heute morgen haben ich noch 7 multiple-entry Schengen-Visa mittels Photokopie für alle Ewigkeit festgehalten. Mein Ehemann erhält ebenfalls seit 5 Jahren immer wieder multiple-entry Schengen-Visa, ziemlich wesentlich wenn man in der Mitte Europa's lebt.

Und meinst du jetzt wirklich, dass es einem Grossteil der deutsche Bevölkerung nicht interessiert, ob ein CubanerIn der lieber in D bleiben möchte als nach Cuba zurückzukehren abgeschoben werden kann oder nicht?

Die D-Botschaft verteidigt mit der Einhaltung der Regeln die beim Schengen-Vertrag abgemacht wurden, in erster Linie deutsche Interessen und in zweiter Linie, die von der ganzen EU.

Warum willst du eigentlich unbedingt die Schuld anderen Leuten in die Schuhe schieben? Ist es weil du dich realisierst, dass du dich mit deiner Knausrigkeit geirrst hast? Das kann ich mir sogar gut vorstellen, bin ich doch selbst auch oft knausrig. Man sollte aber wissen, wann dies angebracht ist und wann man eher dabei verliert.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 12. Juni 2006 um 19:00

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 13. Juni 2006 um 07:38

Zitat:
in der Mitte Europa's

@Elisabeth
Der letzte Beitrag trägt wenig zur gemeinsamen Klärung des Themas Einladung und Flugticket bei.

Für die meisten Einladenden ist die Bedeutung der Anzahl der Einreisen zweitrangig. Eigentlich hättest Du schon deutlich machen sollen, dass Du mit der Mitte Europas die Schweiz meinst. Für diejenigen, die dort wohnen, insbesondere bei Deinem Wohn- oder Aufenthaltsort Basel ist die Frage nach der Anzahl der Einreisemöglichkeiten schon sehr wichtig. Schwierigkeiten habe ich da eher bei der Zuordnung Schengenvisum und Wohnort Schweiz, wobei ich mir vorstellen kann, dass im Länderdreieck Basel Wohn- und Aufenthaltsort nahe beieinander liegen können. Für die meisten, die dort nicht wohnen relativiert sich dieser Aspekt, nachdem das Reisen innerhalb der Schengen Staaten nicht eingeschränkt ist. Auch beim Visum von Alex ist es gut zu wissen, dass es sich um das Visum seiner Ehefrau handelt, der mehr als ein einmaliger Besuch ihres Gatten gestattet wurde.

Das eigentlich hier zu behandelnde Thema ist aber das Flugticket im Zusammenhang mit dem Einladungsverfahren. Dabei hat sich herausgestellt, dass beim Visumsverfahren der deutschen Botschaft in Kuba und der Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden eine starke Verzahnung mit ständigen Änderungen stattfindet, die auch Auswirkung auf die Beschaffungsmöglichkeiten der Flugtickets für die Eingeladenen haben.

Elisabeth, noch etwas sehr Persönliches am Rande:
Meine Zusage, Dir bei der Überbrückung der „Saure Gurkenzeit“ während der WM loyal zu helfen damit Du nicht allein da stehst, gilt aber nur eingeschränkt für Beiträgen der vorangegangenen Art mit persönlichen Unterstellungen wie Knausrigkeit, mangelnde Risikoabschätzungsbewußtsein, Suche nach Schuldzuweisungen oder vergleichbarer Quatsch.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 13. Juni 2006 um 08:30
Na, ausnahmsweise dann auch mal was Persönliches: wie war das auch wieder mit dem Wald in dem man hineinruft?

M.a.w., wenn du so undeutliche Beiträge schreibst wie deinen anfangs, Esperanto, musst du dich nicht wundern wenn Fragen und antworten kommen. Wenn du ausserdem überall Schuldige für dein Missgeschick suchst ausser bei dir selbst, reagiere ich darauf.

Es gibt hier viele Mitleser, auch aus der Schweiz, denen es sehr wohl interessieren mag, dass ein Schengen-Visum gar nicht immer zu einer Reise berechtigt wie du hier fälschlicherweise weiter oben behauptest. Was für dich persönlich uninteressant sein mag, ist es möglicherweise noch längst nicht für andere.

Und: du verfasst in diesem Forum Beiträge auf freiwilliger Basis so wie ich auch. Ob du auf einen Beitrag reagieren willst ist dein eigener Entscheid. "Hilfe" habe ich nie verlangt und brauche ich auch nicht.


Zitat:
Dabei hat sich herausgestellt, dass beim Visumsverfahren der deutschen Botschaft in Kuba und der Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörden eine starke Verzahnung mit ständigen Änderungen stattfindet, die auch Auswirkung auf die Beschaffungsmöglichkeiten der Flugtickets für die Eingeladenen haben.


Na, diesen Zusammenhang besteht wohl nur in deinem Kopf. Guter Satz übrigens, ist es auf Deutsch doch nicht einfach, die wirklichen Gegebenenheiten so schön zu verschleiern und nach eigenem Gusto zurechtzubiegen.

Ich weiss, Esperanto, dass du gerne provozierst. Ich lasse mich aber nicht provozieren.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 13. Juni 2006 um 08:39

Zitat:
Hatte nicht unser Freund der Lokführer für seine Frau und Kind (allerdings PRE-Inhaber!) nicht soeben wieder one-way Tickets aus Kuba zum Flug nach Deutschland mit CONDOR vor Ort in Kuba gekauft


Eben VOR ORT in Cuba! Das ist ja auch durchaus erlaubt. Esperanto hatte das Einfachticket aber in D gekauft und irgendwie nach Cuba geschickt.

Ausserdem werden die cubanischen Behörden nichts dagegen  haben: Frau und Kind vom Lokführer reisen doch mit der PRE aus Cuba aus. Mein Mann hat nachdem er die PRE erhielt auch mal ein Einfachticket Santiago-Paris bei Cubana in Santiago gekauft, kostete so um die USD 400 damals.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 13. Juni 2006 um 11:10

Zitat:
Na, diesen Zusammenhang besteht wohl nur in deinem Kopf. Guter Satz übrigens, ist es auf Deutsch doch nicht einfach, die wirklichen Gegebenenheiten so schön zu verschleiern und nach eigenem Gusto zurechtzubiegen.

Wenn,
einerseits die deutsche Botschaft die Erteilung der Einreiseerlaubnis (sprich Visum) davon abhängig macht, dass die monatliche Ausleihgebühr (sprich PVE) der dort lebenden kubanischen Bürger vorab schon mal an die kubanische Seite bezahlt wird,

anderseits die kubanische Grenzkontrolle (nicht die Inmigration) wie jetzt festgestellt wurde, den Nachweis des Rückflugtickets, welches vorher von der deutschen Botschaft kontrolliert wurde, nunmehr nach den Vorgaben der deutschen Botschaft kontrolliert und danach handelt,

dann ist das eine ungewöhnliche Verzahnung. Und, um bei Deiner Wortwahl zu bleiben, entweder hast Du das Wesentliche in den vorangegangenen Beiträgen überlesen oder es will ganz einfach nicht in Deinen Kopf.


Zitat:
Es gibt hier viele Mitleser, auch aus der Schweiz, denen es sehr wohl interessieren mag, dass ein Schengen-Visum gar nicht immer zu einer Reise berechtigt wie du hier fälschlicherweise weiter oben behauptest. Was für dich persönlich uninteressant sein mag, ist es möglicherweise noch längst nicht für andere.

Vielleicht solltest Du uns Deine Andeutung was beim Schengenvisum mit den Reisemöglichkeiten falsch oder richtig ist verdeutlichen. Vielleicht interessiert dies sowohl deutsche als auch schweizer Leser.


Und was mein Missgeschick betrifft, so kann ich Dir sagen, dass sich diese 3 Tage Verzögerung verkraften lassen. Dass ich dieses im Vorhinein nicht völlig ausgeschlossen habe, kannst Du auch woanders nachlesen.

Bist Du in der Lage, Deine Missgeschicke in ähnlicher Offenheit hier preis zu geben? Deine Erfahrungen bei Problemen in ähnlicher Lage bei dem Zusammenwirken kubanischer Grenzkontrolle und der Fluglinie –in diesem Fall der Cubana- haben sich darauf beschränkt uns die Bedeutung der Bezeichnung „Tussi“ neu zu bestimmen. Mehr kam da nicht rüber. Wir mussten uns meist mit Deinen Erklärungen abfinden, dass dies einmal so und ein andermal so sein kann. Liegt es vielleicht daran, dass Du es nicht schafftest jeweils den Durchblick zu bekommen?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von el_maquinista am 07. Juli 2006 um 18:33

schrieb am 13. Juni 2006 um 08:39:
Eben VOR ORT in Cuba! Das ist ja auch durchaus erlaubt. Esperanto hatte das Einfachticket aber in D gekauft und irgendwie nach Cuba geschickt.

Ausserdem werden die cubanischen Behörden nichts dagegen  haben: Frau und Kind vom Lokführer reisen doch mit der PRE aus Cuba aus. Mein Mann hat nachdem er die PRE erhielt auch mal ein Einfachticket Santiago-Paris bei Cubana in Santiago gekauft, kostete so um die USD 400 damals.


Wie Elisabeth und Uwe richtig erkannt haben, geht das nur bei PRE und mein Kleiner ist ja eh Deutscher ;).
Übrigens fand ich die 450 bzw. 320CUC bei Ernesto dann doch zu teuer und habe mich für das 227€-LTU-SLM von Ltur vom 9.6. nach VAR entschieden, ging problemlos da ein guter Bekannter selber das Angebot nutzte und so die Tickets mitnehmen konnte. Durch den neuen Viazul Stg-Tunas-Varadero war auch die Hinreise nicht soo stressig für die Beiden. Übrigens fährt dieser Bus von VAR Terminal weiter zum Flughafen VAR und dann nach HAV, also ein echter Fortschritt i.Vgl. zur Reise über HAV. Die beiden sind am 24.6. pünktlich nach dem Weisswurscht-Frühstück in MUN eingetroffen.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 22. November 2006 um 12:19

schrieb am 11. Dezember 2006 um 09:12:
Fluglinien muessen überhaupt keine Personen befördern, die für die Airline notwendigen Regeln einhalten. Dazu gehören eben auch Visa Geschichten und vieles andere. Also bitte lieber vorher mal informieren, statt blind übers Internet was gebucht...
Für Deine ganz individuellen Fragen stehe ich natürlich gerne telefonisch zur Verfügung.
Also hau rein
Habanero

dieses zitat ist die kroenung in der angelegenheit LOL.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. Februar 2007 um 12:05
Ist ein Rückflugticket erforderlich?

Diese Frage scheint nach wie vor offen zu sein. Lang ist es her, jetzt hat sich die Kundenbetreuung Condor Flugdienst GmbH zum Reiserecht Kubas geäußert. Im Wortlaut:

„Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kollegen auf der Station in Kuba korrekt gehandelt haben. Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“

Jetzt haben wir es schriftlich. Nur schade, dass die Kundenbetreuung von Condor ihrer eigen Verkaufsstelle -die auch weiterhin Einzeltickets für Flüge von Kuba nach hierher verkauft- nicht schon seit längerem auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat. So kollegial können diese Kollegen auf der Station in Kuba nicht gewesen sein, wenn sie das honorierte und dokumentierte Transportversprechen ihrer Kollegen in Deutschland so einfach ignorierten.

Vielleicht haben sich die Kollegen in Deutschland über mögliche Lebensumstände ihrer potenziellen Kunden mehr Gedanken gemacht. Sollten sie etwa einem todkranken Kubaner oder sonst einen Ausländer, der vielleicht seine letzte Chance in einer Behandlung in Deutschland sieht oder gar hier seine letzte Ruhe hier finden will, dessen Wille unbedingt von einem Rückflugticket abhängig machen? So geschwächt, wie der vielleicht ist, lässt er sich womöglich noch darauf ein. Oder haben vielleicht die Condor-Kollegen vor Ort doch die besseren Erkenntnisse und die richtige Lösung von Dauer parat, falls ein Kubaner/in eine Hiesige/r heiratet?

Ich glaube dies nicht. Es muss wohl an der Hitze der Karibik gelegen haben, dass der Typ beim Einchecken sich mehr anmaßte als sämtliche dafür zuständigen kubanischen und deutschen Behörden zusammen, die aufwendig prüfen, ob jemanden die Erlaubnis der Aus- und Einreise genehmigt werden kann und dies dann im positiven Fall auch tun und dann im Pass dokumentieren.

Deren Prüfung geht sogar soweit, dass beispielsweise die deutsche Botschaft die Einreise in Deutschland davon abhängig macht, dass die spätere Wiedereinreise der Kubaner in Kuba auch gesichert ist. Nicht anders ist zu verstehen, dass sie vor Erteilung des Visums den Nachweis für die Verlängerung der Ausreisegenehmigung (PVE) seitens des ausreisewilligen Kubaners verlangt. Auch für die Finanzierung der Rückreise verlangt sie ausreichende Garantien bzw. Verpflichtungen, damit dann nicht die hiesigen Steuerzahler beispielsweise für den Rückflug aufzukommen haben.

Wir haben uns hier zu diesem Thema viele Gedanken gemacht. Alle sind offenbar falsch. Nein, die Airline bestimmt, wer mitfliegen darf, egal welchen Vereinbarung man mit denen durch die vorausgehende Bezahlung des Tickets getroffen hat.  

Insofern ist dieser Schnellschuss der Kundenbetreuung von Condor nicht einfach so hinzunehmen. Oder doch?


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 01. Februar 2007 um 18:49

schrieb am 01. Februar 2007 um 12:05:
Lang ist es her, jetzt hat sich die Kundenbetreuung Condor Flugdienst GmbH zum Reiserecht Kubas geäußert.
[...]
dieser Schnellschuss der Kundenbetreuung von Condor

Ich sehe hier keinen Schnellschuss! ???

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. Februar 2007 um 21:48

Zitat:
Ich sehe hier keinen Schnellschuss!
 
Stimmt. Ist aus dem vorangegangenen Text nicht zu erkennen. Schließlich liegt der betreffende Vorfall schon über ein halbes Jahr zurück.

Schnellschuss aber insofern, da ich wenige Tage vor der zdf- Sendung frontal21 von vorgestern, die sich mit dieser Thematik befasste, bei der Condor-Sachbearbeiterin dann doch mächtig Druck machte. Es ist bekannt, dass sie dort die Sachen verschleppen und glauben, dass sich so vieles von selbst erledigen lässt.

Hier der Link zu dieser Sendung
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,4341132,00.html

und hier der Abschnitt auf dem ich mich beziehe.

Geschädigte werden hingehalten
Kunden berichten in Frontal21, dass sie oft falsch informiert oder einfach hingehalten worden seien. Mal sind angeblich Belege verschwunden, mal Kontoverbindungen verloren gegangen. Nicht selten heißt es, ein Scheck sei unterwegs, der dann aber doch nie ankommt. Da ist dann eben Beschwerdemanagement ein Punkt, auf den nicht wirklich Wert gelegt wird.


Im Übrigen hat die Condor-Sachbearbeiterin bei meinem heutigen Rückruf eingeräumt, dass ihr Schreiben ein Schnellschuss war. Sie wird die Sache noch einmal überprüfen, sich auch mit ihrer Verkaufstelle in Verbindung setzen und mir einen neuen Bescheid geben. Zumindest hat sie mir dies so gesagt.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 01. Februar 2007 um 22:24

schrieb am 01. Februar 2007 um 12:05:
Nur schade, dass die Kundenbetreuung von Condor ihrer eigen Verkaufsstelle -die auch weiterhin Einzeltickets für Flüge von Kuba nach hierher verkauft- nicht schon seit längerem auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat.

Hierzu ist mir gerade noch was eingefallen! Du schriebst nämlich neulich:


schrieb am 09. Juni 2006 um 10:25:
Das Reisebüro hat mir das Ticket so verkauft, wie ich es haben wollte. Wären sie meinen Vorstellungen nicht nachgekommen, hätte ich mir es woanders besorgt.

Wieso willst du nun die Ticketverkaufsstelle dafür in Haftung nehmen, dass sie ausdrücklich nach deinen Wünschen gehandelt haben?

Dein ganzes Theater hier finde ich etwas scheinheilig. Du wurdest von vielen Leuten rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die Ausreise per One-Way-Ticket ein Risiko darstellt. Du hast aber alle Warnungen in den Wind geschlagen, weil die von dir favorisierte Variante die vermeintlich billigste war. Nun biste damit auf die Nase gefallen und willst Condor und die Ticketverkäufer dafür verantwortlich machen, dass die Kubis deine Freundin nur mit Return-Ticket ausreisen lassen wollten.

::)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. Februar 2007 um 22:38
@El Hombre Blanco

Auch das stimmt.

Die werden bei Condor schon diverse Widersprüche zu klären haben und mir klarzumachen versuchen, unter welchen Bedingungen sie ein Oneway-Ticket verkaufen. Und Du wirst sehen, dass ihre Begründung "Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“ ein Schnellschuss war.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 01. Februar 2007 um 23:19
El-Hombre-Blanco, jetzt liegst Du aber völlig daneben.

Zum einen ist die Angelegenheit noch nicht zu Ende. Zum anderen ist das Risiko immer gegeben, wenn man keine ausgetretenen Pfade benutzt. Und die weiteren Bewertungen kannst Du Dir sparen, weil sie schlicht blöd und voreilig sind.

Vielleicht solltest Du Dich mehr mit der Frage befassen, um die es wirklich geht. Nämlich: Wer bestimmt die Art der Flugticketbeschaffung? Oder: Wird bei Antritt der Reise das Rückflugticket verlangt oder nicht?

Im Falle eines Pauschalurlaubes stellt sich die Frage nicht. Geklärt ist auch, dass  bei Einreise nach Kuba ein Rückflugticket verlangt wird. Ein besonderes Genehmigungsverfahren für die Einreise nach Kuba gibt es nicht. Dafür aber ein aufwändiges Verfahren für die Ausreisegenehmigung eines Kubaners und da wird nicht nach dem Rückflugticket gefragt. Auch nicht mehr bei der deutschen Botschaft, die ein noch viel aufwändigeres Visumsverfahren für die Einreise nach Deutschland durchführt.

E-H-B klär uns also auf, oder interessiert Dich das Thema  „Einladung Flugticket“ nicht?


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 01. Februar 2007 um 23:35
Ich glaube, du verkennst hier irgendetwas.  Ich glaube nämlich nicht, dass Condor oder ein deutsche Reisebüro für deine Misere verantwortlich ist. Die können nämlich nicht wissen, welche Bedingungen en Deitail bei deiner Freundin erfüllt sind oder nicht, so dass deine Freundin mit nem 1-way-Ticket ausreisen darf.

DU wolltest ein 1-way haben und SIE haben dir eins verkauft!

Auch aus der Tatsache, dass die deutsche Botschaft kein Rückflugticket sehen will zur Visa-Erteilung, kann man noch lange nicht folgern, dass die kubanischen Behörden nicht trotzdem entsprechende Bedingungen zur Ausreise haben.

Der Ansprechpartner für dein Problem sind m.E. einzig und allein die kubanischen Behörden und nicht die deutsche Fluglinie bzw. das Reisebüro. Du hast nämlich scheinbar immer noch nicht begriffen, dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt ;)) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 00:12

Zitat:
Du hast nämlich scheinbar immer noch nicht begriffen, dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt Wink) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.

Das hab ich wohl begriffen.

Begriffen hat es aber nicht der Vertreter von Condor. Er hätte die Zurückweisung den "Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe" (was das ist weiss ich inzwischen) überlassen sollen. Das hat er aber nicht. Vielleicht wollte er auch einmal ein "Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe" sein. Vielleicht wollte er auch nur eine Umbuchungsgebühr herausschlagen. Eine Gebühr, die übrigens Condor nie sehen wird. Vielleicht ist dieser Schuss aber nach hinten losgegangen.



 

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 00:21
Übrigens E-H-B, Du liest doch sonst sehr genau. Hat Condor jetzt nicht geschrieben, dass ihr Kollege auf der Station in Kuba richtig gehandelt hat? Wer hat sich also für die Zurückweisung stark gemacht. Du siehst also, dass das Schreiben der Condor-Kundenbetreuerin ein Schnellschuss war.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 02. Februar 2007 um 06:49
Ich würde ja (um nicht voreilig zu blöken ;-) ) gerne noch mal genau nachlesen wie sich das alle zugetragen hat mit der Freundin von Esperanto damals finde aber leider den Beitrag nicht mehr! Bitte nochmal den link posten!

Auf jeden Fall meine ich hat aber der kubanische (?) Angestellte dort im Dienst von Condor am check-in sicher seine Kompetenzen überschritten. Wenn da 'ne PVE und ein dt. Visum im Paß kleben hat er sie mitfliegen zu lassen!

Und nun der Brief mit der grundsätzlichen Annahme das " Eine Ausreise aus Kuba ohne Rückflugticket ist nicht möglich.“ ist sowieso Quatsch.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 09:54

Zitat:
gerne noch mal genau nachlesen wie sich das alle zugetragen hat mit der Freundin von Esperanto damals finde aber leider den Beitrag nicht mehr! Bitte nochmal den link posten!

Der Link wird nicht funktionieren, weil Du die Seiten bereits aufgeschlagen hast. Du musst also bis zum 11. Juni zurückgehen. Dort hast Du den authentischen Bericht der Betroffenen kurz nach ihrer Ankunft.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 02. Februar 2007 um 17:01
O.k., ich habe es nochmal gelesen (war ja schon soooo lange her;-) ) und eigentlich müsste man wirklich auf Schadenersatz klagen bei der Condor! Ist doch eigentlich ganz einfach: die haben trotz Visums für Deutschland (für dessen Ausstellung die dt. Botschaft kein Rückflugticket sehen wollte), gültiger kubanischer Ausreisegenehmigung (auch kein Rückflugtiket nötig gewesen) und des Flugtickets deine Freundin nicht mitgenommen aus unerfindlichen Gründen!

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 17:23

Zitat:
Ist doch eigentlich ganz einfach:

Kommt hinzu, dass die Kundenbetreuung von Condor ihre erstaunten, sitzengelassenen Fluggäste nunmehr aufklärt, dass das von ihnen verkaufte Flugticket wertlos war. Warum in Teufels Namen haben sie dies beim Verkauf verschwiegen, obwohl sie doch alles viel besser wissen?  

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 02. Februar 2007 um 19:50

schrieb am 02. Februar 2007 um 17:01:
und eigentlich müsste man wirklich auf Schadenersatz klagen bei der Condor!

Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?
???
Von mir aus kann Esperanto klagen, wenn er will. Ich glaube aber nicht an einen Erfolg, noch wünsche ich ihm Glück dabei, da er die Situation selber herbei beschwor, indem er entsprechende anderslautende Warnungen, z.B. von so Cuba-unerfahrenen ;) Leuten wie Elisabeth, einfach so in den Wind schlug, weil er es ja besser wusste und unbedingt 100 Euro (oder ein bissl mehr) sparen wollte.

Er hat Roulette gespielt und verloren! So what?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 02. Februar 2007 um 20:32

Zitat:
Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?


Was meinst Du? In wessen Namen denn sonst? Außer seinem eigenen (das er gegen ein entsprechendes Bakshish die Dame doch großzügig eingecheckt hätte) steht er doch da als Bodenpersonal doch in diesem Moment im Namen der Condor deren gelbe Schilder er ja auch in diesem Moment über seinem counter hängen hat. Wohl 'ne Mischung von Übereifer, Anmaßung und Unfähigkeit....


Im Falle das es 'ne Angelegenheit der Inmigracion beispielsweise gewesen wäre, hätten sie sie ja an dr Paßkontrolle 'rausgenommen aber soweit ist die Dame ja gar nicht gekommen...


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 02. Februar 2007 um 20:51

schrieb am 02. Februar 2007 um 20:32:
Was meinst Du? In wessen Namen denn sonst?

Möglicherweise so ne Art vorgeschaltete Inmigración? Natürlich hat der Beamte am Check-In-Schalter das Recht und wahrscheinlich die Pflicht, schon die offensichtlichen Ausreisevoraussetzungen zu prüfen. Und für die kubanischen Ausreisebestimmungen ist der kubanische Staat zuständig und nicht die Fluglinie.

Du kommst doch selber aus einem Land, wo die einzelnen "Dienste" nicht so richtig zu trennen waren und im Zweifel alles, was irgendwie mit Ausländern, insbesondere NSW zu tun hatte, in irgendeiner Form zur Stasi gehörte. Und deren Wassersuppe war im Zweifel ziemlich kräftig.

Oder wie kannst du dir z.B. erklären, dass im Oktober in Holguin (Einreise) ein deutscher Urlauber, nachdem er sowohl Pass- als auch Zollkontrolle erfolgreich passiert hatte, direkt am Ausgang der Pass weggenommen wurde - aus meiner Sicht übrigens grundlos - und er nochmals samt Gepäck "mitkommen" durfte? Hatte der Beamte überhaupt ein Recht dazu? Wir werden es nie erfahren...

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 21:07

schrieb am 02. Februar 2007 um 19:50:
Von mir aus kann Esperanto klagen, wenn er will. Ich glaube aber nicht an einen Erfolg, noch wünsche ich ihm Glück dabei, da er die Situation selber herbei beschwor,..... Er hat Roulette gespielt und verloren!

Wieso hat er denn verloren? Er ist doch mittendrin.
Warum hat er es denn gemacht? Weil er mehr über die Praxis zum Thema Einladung und Flugticket wissen wollte.

Wer behauptete, dass der Mann am Condor-Schalter nur für Condor zuständig sein soll?: Niemand hat dies behauptet. Die Kundenbetreuung von Condor nannte ihn Kollege, was natürlich eine sehr weitgehende Auslegung sein kann.  Warauf es ankommt, steht hier schon. Und dies ist eindeutig.

Natürlich habe ich diese Situation heraufbeschworen. Ich bin ja glücklich damit. Jetzt zu klagen, die Sache so einfach den Anwalt zu übergeben, würde uns ja den Spaß nehmen. Wir wären danach auch nicht viel schlauer. Wahrscheinlich wird schlussendlich nur eine Klage die endgültige Klärung bringen. Bis dahin wollen wir noch Einiges dazulernen.

Zunächst einmal ist zu klären, was es einzuklagen gilt.
Die Umbuchungsgebühr, die Condor nicht bekommen hat, auf jeden Fall. Für den entgangenen Lustgewinn von drei Tagen ist wohl nichts zu bekommen auch wenn es sich dabei um eine Kubanerin handelte.

Nein, wichtiger erscheint mir, dass dieser Vorfall ein Fall ist, der entsprechend  der EU-Verordnung 261/2004 zu behandelt ist. Diese Verordnung, die noch nicht so lange in Kraft ist, bezieht sich auf die Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung.

Zwar haben bei der Schaffung dieser Regel die Abgeordneten des EU-Parlamentes wohl eher an sich gedacht, da diese Verordnung hauptsächlich in Hinblick auf Überbuchungen geschaffen wurde. Sie reisen nun mal sehr viel und hatten nichts in der Hand, wenn die Fluggesellschaften sie wegen besagter Überbuchung nicht mitnahmen. Was sie aber geschaffen haben, lässt sich meiner Meinung nach auch auf den vorliegenden Fall anwenden. Sie ist anzuwenden, wenn nicht genügend Passagiere freiwillig auf die Beförderung verzichteten und deshalb andere Fluggäste gegen ihren Willen im wörtlichen Sinne stehen gelassen wurden, obwohl sie sich rechtzeitig zum Abflugtermin einfanden und gültige Reisedokumente besassen Was ja wohl im Falle meiner Freundin der Fall war.

Die EU-Verordnung lässt sich im Einzelnen nachlesen unter dem Link:
http://europa.eu/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_046/l_04620040217de00010007.pdf

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 02. Februar 2007 um 21:22

schrieb am 02. Februar 2007 um 21:07:
Natürlich habe ich diese Situation heraufbeschworen. Ich bin ja glücklich damit. Jetzt zu klagen, die Sache so einfach den Anwalt zu übergeben, würde uns ja den Spaß nehmen. Wir wären danach auch nicht viel schlauer. Wahrscheinlich wird schlussendlich nur eine Klage die endgültige Klärung bringen. Bis dahin wollen wir noch Einiges dazulernen.

Ok, dann werde ich weiterhin versuchen zum Erkenntnisgewinn beizutragen, indem ich weiterhin der Meinung bin, dass die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind. ;) :( Darauf solltest du auch deine Energie verwenden.

Ich glaube kaum, dass du diesbezüglich von Condor Aussagen bekommst, auf die du sie juristisch festnageln könntest. :-X

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 21:55

schrieb am 02. Februar 2007 um 21:22:
Ok, dann werde ich weiterhin versuchen zum Erkenntnisgewinn beizutragen, indem ich weiterhin der Meinung bin, dass die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind. ;) :( Darauf solltest du auch deine Energie verwenden.

Das erwarte ich aber auch. Wenn da von hier aus nichts kommt, höre ich auf. Meinst Du ich führe dann weiter Monologe wie in Gabrielas Geschichte und die des Sportlehrers?

Für die Durchführung dieser EU-Verordnung zuständig ist die Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Beschwerden sind an diese Behörde zu richten. Dies hat man mir bei der EU_Kommission gesagt. Und tatsächlich - sie haben dort ein Kontaktformular. Detaillierte Angaben werdn dort abgefragt und natürlich auch der Sachverhalt ist zu erläutern. Sie antworteten (lang ist es her):

"das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht."

Meine dort eingereichte Beschwerde ging eher dahin, dass ich keine Antwort von Condor bekomme. Eine verwertbare Antwort habe ich aber auch von dort nicht bekommen. Bei Nachfragen wurden nur auf die lange Bearbeitungszeit hingewiesen. Immerhin war in diesem Fall keine Antwort auch eine Antwort, denn wenn sie für diese Sache nicht zuständig wären, hätten sie sich wohl nicht so viel Zeit gelassen.

Vielleicht antworten sie doch noch, nachdem ich Ihnen jetzt das Antwortschreiben von Condor weitergereicht habe. Einen Kommentar konnte ich mir bei der Weiterleitung dabei nicht verkneifen. Aber auch sie sind nicht die letzte Möglichkeit, um einen ungewissen Rechtsstreit dann doch noch vermeiden zu können.
 

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 02. Februar 2007 um 22:40

Zitat:
die Ursachen in erster Linie in Kuba, deren Gestze und Verordnungen sowie deren praktischen Anwendung zu suchen sind.

Gewiss liegt die Ursache in den Unzulänglichkeiten der kubanischen Administration. Mal so mal so. Jeder der in Uniform herumläuft hat halt so seine Ansichten und sie sind nicht deckungsgleich. Du schreibst ja selbst:


Zitat:
dass in Kuba nicht alles nach niedergeschriebenen, einklagbaren Regeln erfolgt, sondern häufig ein Klein-Möchtegern-Groß kraft seiner Wassersuppe (was das bedeutet, weißt du ja jetzt Wink) die eine oder andere kubanische Bestimmung etwas strenger auslegt, als er eigentlich müsste.


Es ist aber nun mal so gewesen, dass der Condor-Vertreter da mitgemacht hat. Anstelle die Bordkarte auszustellen, nachdem er doch die Genehmigung der kubanischen Inmigracion so deutlich vor sich hatte, fragt er so eine dahergelaufene Uniformierte und die hat dann so richtig Auftrieb bekommen. Glaubst Du er würde da noch fragen, wenn er es so eindeutige Bestimmungen geben würde, wie wir sie hier kennen? Soll Condor doch die Ausführungsbestimmungen der kubanischen Grenzbeamten vorlegen, die da bestimmen wie mit einer gültigen Permiso de viajar al extranjero zu verfahren ist. Für mich hat der Mann am Condor-Schalter versagt und damit finde ich mich nicht ab. Soll Condor doch den richtigen Mann dahin stellen. Der war sein Geld offenbar nicht Wert. Soll ich mich jetzt damit abfinden, dass meine Freundin dadurch  benachteiligt wurde? Nein, die sollen sie gefälligst entschädigen.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von uwe am 02. Februar 2007 um 23:15
es geht doch um die fehlenden voraussetzungen fuer die einreise in schengenland. bestimmte visa erfordern eben zusaetzlich ein ticket fuer weiter- oder rueckreise.
rreisebueros wissen das sicher auch, halten sich in ihren agb aber raus und verweisen auf eigenverantwortung.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 03. Februar 2007 um 00:52

schrieb am 02. Februar 2007 um 23:15:
es geht doch um die fehlenden voraussetzungen fuer die einreise in schengenland. bestimmte visa erfordern eben zusaetzlich ein ticket fuer weiter- oder rueckreise.

Uwe, das ist definitiv nicht so. Schon seit einigen Jahren verlangt die deutsche Botschaft nicht mehr die Vorlage des Flugtickets. Das haben sie schon schriftlich erklärt. Einzelheiten stehen sogar weiter vorn in diesem Thread. Nicht einmal den Nachweis der Reservierung verlangen sie noch. Wenn sie trotzdem jetzt noch irgendein Papier über den dokumentierten Reisetermin einen Kubaner/in sehen wollen, dann nur deshalb, weil sie im Visum die Zeiten der Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung eintragen müssen.

Im Zusammenhang mit der Erteilung des Schengen-Visums ist auch kein Wort in den Ausführungsbestimmungen über den Nachweis eines Rückflugticket erwähnt. Große Bedeutung wird aber der Prüfung der Rückkehrwilligkeit beigemessen. Da ist der Antragsteller/in sogar in Bringschuld. Und so weltfremd sind sie dort auch nicht, als dass sie nicht wissen würden, dass das Rückflugticket als Nachweis für die Rückkehrwilligkeit nicht taugt.

Nein, die Botschaft führt schon ein effektives Genehmigungsverfahren durch, dass sogar soweit geht, dass sie vom kubanischen Antragssteller den Nachweis der Wiedereinreise nach Kuba in Form der Verlängerung der Ausreisegenehmigung verlangt. Den Nachweis der Verlängerung dieser PVE verlangt dann sogar -aus berechtigter Eigeninteresse- die Fluglinie (natürlich auch Condor) in Deutschland, bevor sie den Kubaner/in nach Kuba mitnehmen. Ist dies nicht der Fall können sie tatsächlich wegen der fehlenden Gültigkeit der Reisedokumente die Mitnahme ablehnen. Und dies machen sie auch. Nicht auszuschließen ist, dass die Fluglinien von den kubanischen Behörden tatsächlich gezwungen wurden, ihre Landsleute dorthin zu bringen, wo sie herkamen.

Nachvollziehbare Gründe für ein Verlangen eines Rückflugtickets sind aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Im Falle einer Abschiebung öffentlicher Stellen wird zur Abdeckung der dabei entstehenden Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln die Verpflichtungserklärung des Einladenden herangezogen.

Welche Stelle hätte also ein berechtigtes Interesse das Rückflugticket im vorliegenden Falle zu verlangen?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 04. Februar 2007 um 20:05

schrieb am 02. Februar 2007 um 19:50:
Wie kommst du auf die Idee, dass der Mensch am Check-In-Schalter von Condor auf einem kubanischen Flughafen ausschließlich im Auftrag und Namen von Condor handelt?

Dass er im Auftrag und Namen von Condor gehandelt hat, ist klar, auch wenn er vermutlich kein Angestellter von Condor ist. Bekanntlich haben die kein Büro in Havanna. Aufgaben von Condor werden von der dortigen LTU-Niederlassung wahrgenommen. Ich frage mich aber, ob dieses Büro tatsächliche eine eigenständige Niederlassung der LTU ist oder doch nur mit Beteiligung kubanischen Stellen tätig werden kann?

An der Beschilderung dieses Büros an der Rampa in Havanna ist dieses zwar groß und deutlich als eine LTU-Niederlassung ausgewiesen. Abgesehen davon, dass LTU derzeit Havanna überhaupt nicht anfliegt, verhalten sie sich dort aber anders, als man dies von einer Niederlassung erwartet, die doch in engen Kontakt mit ihrer Zentrale stehen sollte. So haben sie zwar Telefon, Fax und offenbar auch Telex. Wie schwierig es aber ist, Kuba telefonisch und damit auch per Fax zu erreichen, wissen wir. Unverständlich, warum sie nicht über E-Mail erreichbar sind, der einzigen brauchbaren Kommunikationsmöglichkeit mit Kuba.

Man kann dort gegen Gebühr Tickets hinterlegen lassen und auch für Umbuchungen lassen sie sich bezahlen. Sie verkaufen auch Tickets. Nur-, als ich von hier aus dann die Hinterlegung des Rückflugticket veranlasste, war eine erneute Reservierung für den Hinflug (HAV-FRA) von hier aus nur möglich, wenn ich auch gleichzeitig dieses Ticket hier erwerbe. Die Umbuchung des abgelehnten, für diesen Flug hier erworbenen Tickets, war von hier aus nicht möglich und –so die Aussage meines Reisebüros- das LTU-Büro in Havanna von Condor für einer Umbuchung dieses Tickets nicht autorisiert und würde dann –so die erhaltenen Aussage- gegen vorhandene Abmachungen handeln. Erklären kann ich mir dies nicht.

Vor vier Jahren hatte ich schon einmal wegen Unregelmäßigkeiten etwas mit diesem Büro zu tun. Ein dort ausgehändigtes Linienflugticket, welches später nicht genutzt wurde, haben sie sich honorieren lassen und als ich die Rückerstattung einforderte, Lufthansa gegenüber behauptet, dass das Ticket benutzt wurde, was überhaupt nicht der Fall war und auch eindeutig anhand des Reisepasses bewiesen werden konnte. Eine Buchungsgebühr –in diesem Fall 100 EUR- wurde trotzdem einbehalten.

Es wäre schon interessant, mehr über die Befugnisse dieser LTU-Niederlassung in Havanna zu wissen.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 10. Februar 2007 um 22:05

schrieb am 01. Februar 2007 um 21:48:
Im Übrigen hat die Condor-Sachbearbeiterin bei meinem heutigen Rückruf eingeräumt, dass ihr Schreiben ein Schnellschuss war. Sie wird die Sache noch einmal überprüfen, sich auch mit ihrer Verkaufstelle in Verbindung setzen und mir einen neuen Bescheid geben. Zumindest hat sie mir dies so gesagt.

und auch gehalten.

Aber mit ihrer Antwort blamiert sie sich, die Kundenbetreuung von Condor und ihren Arbeitgeber noch dazu. Ich hatte ja mit ihr gesprochen. An Arroganz war sie nicht zu überbieten. Kein Wunder, dass das, was sie schreibt, der blanke Unsinn ist. Nein, sie ist ihr Geld nicht wert. Ihr Glück wäre, dass ihr Vorgesetzter das, was sie von sich gibt, nicht zu lesen bekommt. Sie schreibt (buchstäblich):

„Für uns sind die internationalen IATA Regelen ausschlaggebend. Zudem befindet sich in den Hinweisen der Kubanischen Botschaft, die Information, dass ein Hin- und Rückflugticket vorliegen muß“.

Wer sich im Forum beteiligt, weis es besser. Zwar verlangen die kubanischen Behörden bei der Einreise die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets. Angesprochen werden bei diesen Bestimmungen aber Touristen die nach Kuba einreisen. Wer sollte denn für die Kosten aufkommen, wenn sie einen Touristen abschieben wollten und die Fluggesellschaft nicht zwingen könnten, wegen Missachtung ihrer Gesetze, indem sie einen Passagier mit unzureichenden Reisedokumenten beförderten, auch gefälligst wieder zurückzunehmen.

Nur, was hat dies mit den Reisen von Kubanern zu tun? Deren strenge Bestimmungen über die Aus- und Wiedereinreise ist von einer anderen Qualität. Meint etwa die Kundenbetreuung von Condor, dass die Hinweise der kubanischen Botschaft in Deutschland für die Aufklärung kubanischer Bürger in Kuba über deren Aus- und Wiedereinreise bestimmt sind? Ich denke, es reicht, wenn die Fluggesellschaft sich an die internationalen IATA Regeln hält und die Entscheidung über die Ein- und Ausreisemöglichkeit den zuständigen nationalen Behörden überlässt und nicht neu interpretiert.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 10. Februar 2007 um 23:12
Wirklich der Gipfel von Dummheit und Inkompetenz hier die kubanische Botschaft zu zitieren! Ich meine das es Dir 'runtergeht wie Öl Esperanto diesen miserablen Kundendienst von Condor mit Briefen, e-mail und Anrufen so richtig zur Minna zu machen! :D

Zitat:
...die Entscheidung über die Ein- und Ausreisemöglichkeit den zuständigen nationalen Behörden überlässt und nicht neu interpretiert.  

nur genau hierum geht es wie ich eher bereits schrieb da Deine  Freundin gültige Ein- und Ausreisepapiere hatte (für Deutschland und von Kuba)!! Pure Amtsanmaßung eines Mitarbeiters im Namen/Dienst de Condor wofür sie nun zahlen müssten eigentlich!

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 11. Februar 2007 um 13:52

schrieb am 10. Februar 2007 um 23:12:
diesen miserablen Kundendienst von Condor mit Briefen, e-mail und Anrufen so richtig zur Minna zu machen! :D

aber mit Augenmaß, sonst könnte man noch Partei für deren schwierige Aufgaben ergreifen.

Aus der Distanz weiß man nichts über diesen Kundendienst und ihren Akteuren. Auch die Umstände, wie sie zu ihren Job kommen, sind uns unbekannt. Vielleicht sind es ehemalige Stewardessen, welche für eine Kundenbetreuung über den Wolken nicht mehr in Frage kommen. Über die Gründe (Alter, Gewicht in Hinblick auf die überhöhten Treibstoffkosten und auch der verbleibenden Enge in ihren Fliegern usw.) sollten wir der Höflichkeit wegen nicht spekulieren.

Einfachere Gemüter bei Condor dachten vielleicht, es wäre nahe liegend, die Kundenbetreuerinnen von oben, jetzt unten auf den Boden zu beschäftigen. Dies kann aber nicht klappen, sind doch bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben ganz andere Fähigkeiten gefragt. So wird der Schwerpunkt an Bord doch eher körperlicher, auf dem Boden bei der Betreuung von Unregelmäßigkeiten jedoch mehr geistiger Natur sein. Wenn also die Personalplanung Condors diese Unterschiede der individuellen Fähigkeiten nicht erkennt, so kann es mit der Kundenbetreuung nicht gut gehen. Die alleinige Schuld der dortigen Sachbearbeiterin wäre dies also nicht.

Keine Sorgen mache ich mir um die Sachbearbeiterin, die sich den beschriebenen Vorgang widmete. Mit ihrem kräftigen und herzhaften Lachen auf meine Bemerkungen zu ihren gerade beendeten Urlaub, verriet sie, dass sie noch voll im Leben steht und auch Humor hat. Mein Humor endete allerdings, als sie nach soviel Zeit zu derart falschen Schlüssen kam, wie sie hier wiedergegeben wurden und damit ihre Orientierungslosigkeit offenbarte.

Mal sehen, wie es weitergeht.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 12. Februar 2007 um 12:37

schrieb am 11. Februar 2007 um 13:52:
Aus der Distanz weiß man nichts über diesen Kundendienst und ihren Akteuren.

Damit das Antwortschreiben auch von einer kompetenteren Stelle bei der Kundenbetreuung von Condor gelesen wird, habe ich mich heute nach dem Vorgesetzten dieser Abteilung erkundigt. Unfassbar: Die von mir als Sachbearbeiterin Ausgemachte, ist die Leiterin dieser Condorabteilung selbst. Das ist tatsächlich so. Oh Gott; der Fisch stinkt vom Kopf her.

Der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin (Verkehrsclub Deutschland e.V.) habe ich die Kopien des Condorschreibens und auch des Antwortschreibens als Ergänzung der zuvor vorgelegten Unterlagen zugesandt. Die Antwort kam heute prompt und kompetent:

Unsere Recherche hat ergeben, dass zwar der Einladende sich verpflichtet für den Hin- und Rückflug aufzukommen, einen Hinweis, dass ein Rückflugticket schon vorhanden sein muss, konnte ich nicht finden. Wir leiten ein Schlichtungsverfahren ein.


Fortsetzung folgt.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 15. Februar 2007 um 19:52
Wer die Sache hier mitverfolgt hat, weiß, dass ich mich wegen der Verweigerung von Conder meine kubanischen Freundin in Havanna mitzunehmen auch an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gewandt habe. Dieses Amt wurde mir von der europäischen Kommission als zuständige Behörde für Beschwerden zur Durchsetzung der EU-Verordnung 261/2004 zur „Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen“ genannt.

Die Bezeichnung dieses Amtes, aber auch deren Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherheit in der Luftfahrt, von der Beaufsichtigung der Fluggesellschaften, Prüfung des Flugpersonals, Zulassungen jeder Art sind ja sehr umfangreich. Sie haben diese eher belanglose Aufgabe, mit der wir uns beschäftigen, aber übernommen oder zugewiesen bekommen.

Kein Wunder, dass die bisherige Bilanz des Kontaktes mit diesem Amt sehr bescheiden ausfällt. Bekannt ist mir auch, dass die „EU-Kommission zur Zeit an einer Durchsetzungsstrategie arbeitet, um die Fluggastrechte praktikabler zu machen: da es aber noch nicht so weit ist, muss man diesen beschwerlichen Weg gehen“, so eine Mitarbeiterin der Schlichtungsstelle Mobilität. Insofern ist die Beschäftigung dieses Amtes mit dieser Materie möglicherweise nicht von Dauer.

Ursprünglich hatte ich mich nur deshalb an dieses Amt gewandt, weil Condor schlichtweg die Sache monatelang liegen lies und auch mit den Erinnerung so verfuhr. Das LBA stellt zwar ein detailliertes, umfassendes Kontaktformular für die Beschwerden bereit. Die vorgefertigten Antworten sind immer dieselben:

Subject: Antw: Nichtbeförderung durch Condor BdP xxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerde an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das LBA ist die zuständige Behörde für die Durchsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern. Das LBA wird Ihre Beschwerde zunächst einer Vorprüfung unterziehen und eine Erstbewertung der Frage vornehmen, ob überhaupt ein Anwendungsfall der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben ist. Trifft das erkennbar nicht zu oder ist das LBA nicht die zuständige Durchsetzungsstelle, erhalten Sie von uns möglichst umgehend eine entsprechende Nachricht. Besteht dagegen die Möglichkeit, dass ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorliegen könnte, werden wir Ihre Beschwerde bzw. Hinweise an das betreffende Luftfahrtunternehmen weiterleiten und das Unternehmen auffordern, Ihnen sowie dem LBA in angemessener Frist eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Das LBA überwacht den Eingang der Stellungnahme, prüft diese und fordert das Unternehmen ggf. zu ergänzenden Informationen auf.
Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir Sie über das Ergebnis abschließend informieren. Ihre privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen müssen Sie allerdings weiterhin nach den im deutschen Recht vorgesehenen Verfahren geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen


Wie bereits in einem vorausgehenden Beitrag steht, ist es ja gut, wenn man keine schnelle Antwort bekommt. Schließlich ist daran zu erkennen, dass sich dieses Amt in dieser Angelegenheit als zuständig ansieht. Danach ist aber langes Schweigen. Meiner Ansicht nach zu langes Schweigen. Man kann Ihnen ergänzende Unterlagen zusenden wie man will. Die Antworten sind mehr oder weniger immer dieselben:

Sehr geehrter xxx,
wir bedanken uns für Ihre Anfrage beim Luftfahrt-Bundesamt. Folgendes können wir Ihnen mitteilen: Ihre Beschwerde befindet sich beim zuständigen Fachreferat zur Bearbeitung. Derzeit liegen uns noch keine abschließenden Erkenntnisse vor. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Zeit 10-12 Wochen beträgt. Wir dürfen Sie daher noch um etwas Geduld bitten. Nach vollständiger Bearbeitung Ihrer Beschwerde bzw. Ihrer Hinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 werden wir Sie unaufgefordert über das Ergebnis abschließend informieren.
Ihre privatrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen
müssen Sie allerdings  …
usw wie bisher  
Mit freundlichen Grüßen

Oder

Sehr geehrte xxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht samt der Anlagen. Wir werden diese in unsere abschließende Bewertung mit einfließen lassen. Einzelne Aussagen kommentieren wir vorab nicht. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Dies haben wir Ihnen bereits schon früher entsprechend mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen


Diese Antworten sind ja auch in Ordnung. Nur fragt man sich, was die überhaupt machen, oder wozu man sie in dieser Sache etwas bitten soll, wenn nicht mehr kommt, denn zwischenzeitlich lag die ablehnende Antwort im Doppelpack von Condor vor. Vom Bundesamt waren aber weiterhin keine Erkenntnisse zu vernehmen. Ob es mir jemand verdenken kann, dass ich dann einmal nachfasste und eine E-Mail schrieb:

Sehr geehrter xxxx,
dass das Luftfahrt-Bundesamt sich unaufgefordert bei mir melden wird, habe ich natürlich gelesen. Schon Frau xxxxx und auch Frau xxxxx hatten mir dies vor Ihnen geschrieben. Auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit von 8  - 12 Wochen habe ich zur Kenntnis genommen. Den neueren Schriftverkehr mit der Condor Flugdienst GmbH habe ich Ihnen zur Aktualisierung dieses Vorgangs trotzdem zugesandt.
Gerne hätte ich dem zuständigen Fachreferat in Ihrem Hause eventuell zusätzliche Fragen in dieser Sache beantwortet. Der Anlass meiner Bitte um einen Zwischenbescheid ergibt aus der Sorge, dass Ihre abschließende Stellungnahme nach Abschluss der Angelegenheit nicht mehr die Bedeutung haben könnte, die sie hätte, wenn sie rechtzeitig bekannt wäre. Neue Aspekte werden sich wohl nicht mehr ergeben, es sei denn, der Vorfall vom xx.xx.06
ist verjährt.
Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie diese Mail Ihrem Fachreferat mit der Bitte weiterreichen würden, mir doch noch einen Zwischenbescheid zukommen zu lassen.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich schon im Voraus bei Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen


Die Antwort:

Sehr geehrter xxxxxxx,
wir haben Ihre neuen Schreiben heute weitergeleitet. Das ergibt sich von selbst und ist selbstverständlich. Wir haben in Ihrem Fall bei der Erstbewertung einen möglichen erstoß des Luftfahrtunternehmens gegen die Verordnung festgestellt. Ihr Fall liegt bei uns derzeit auf Wiedervorlage, da noch eine von uns geforderte Stellungnahme des Luftfahrtunternehmens fehlt. Erst dann können wir eine abschließende Bewertung vornehmem. Und dann werden wir auf Sie unaufgefordert zukommen.
Bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Sie brauchen auch keine Sorgen wegen möglicher Fristen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen


Zum ersten Mal eine differenziertere Antwort aber auch Anlass, um nochmal nachzuhaken und eine Zusammenarbeit anzubieten. Darauf deren Antwort:

Sehr geehrter xxxx
wir bitten Sie nun um etwas Geduld. Den Sachstand haben wir Ihnen jetzt nunmehr ausführlich mitgeteilt. Wir werden zu gegebener Zeit auf Sie zukommen. Sie können auch davon ausgehen, dass wir alle einschlägigen Bestimmungen kennen.
Mit freundlichen Grüßen


Mit den „einschlägigen Bestimmungen“ sind in diesem Fall die Ein- und Ausreisestimmungen gemeint. Über deren Kenntnisse und auch wozu sie in diesem Amt sonst noch fähig sind, sind wir sehr gespannt.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 17. Februar 2007 um 10:15

Zitat:
....Wir leiten ein Schlichtungsverfahren ein.



Ich denke und hoffe das Du nun bei der richtigen Instanz gelandet bist die der Condor mal auf die Fingerchen klopfen und das Problem helfen zu lösen! :-)

Docu-Soap oder so nennt man sowas doch neuerdings...?! ;-)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 17. Februar 2007 um 11:28
Die Docu-Soap und die Kommentierung zum Sachverhalt und der daran Beteiligten geht weiter.

Die Sache steuert ja auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zu und ist wahrscheinlich nicht vermeidbar. Dies scheint der übliche Weg in unserem Land zu sein. Nachdem Condor zweimal strikt abgelehnte, hatte ich sie erneut angeschrieben um ihnen aufzuzeigen, dass sie den Sachverhalt um den es geht, sicherlich noch nicht erkannt haben. Die Chance, ein halbwegs akzeptables Angebot zu unterbreiten, um diese grobe Benachteiligung einer stolzen Kubanerin wieder gutzumachen, hätten sie noch. In diesem Fall würden sie mich glatt verunsichern.

Im Gegensatz zum Luftfahrt-Bundesamt mit ihren doch eindrucksvollen Namen und sicherlich auch Ehrfurcht erregenden Briefkopf, hat die Schlichtungsstelle beim Verkehrsclub Deutschland e.V die schlechtesten Voraussetzung in dieser Angelegenheit einen Durchbruch zu erzielen. Ein Durchbruch, der nicht nur der Geschädigten, auch Condor und sogar der überlasteten deutschen Justiz zu Gute kommen würde. Das Einzige, was diese Schlichtungsstelle in die Waagschale werfen kann, ist die Intelligenz und auch der engagierte Einsatz ihrer Mitarbeiter. Ich weiß nicht einmal, wie sie sich finanzieren.

Nur, was bisher von dieser Stelle kam, ist ja erstaunlich. Ihre Nachfragen und Antworten sind prompt und höchst kompetent. Sie verstecken sich nicht wie die Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamtes, mit denen ich es bisher zu tun hatte, hinter irgendwelchen Fassaden und tun offenbar nur so als ob, sondern gehen auf die Leute zu, die möglicherweise benachteiligt wurden. Natürlich sind dies sehr viele. Sie schreiben auch, dass „wir jedoch über den Ausgang keine Prognose machen können. Hinweisen möchten wir Sie außerdem auf die Tatsache, dass wir derzeit eine Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten haben. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.“

Dafür haben wir sehr viel Verständnis.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 17. Februar 2007 um 11:56
Ich habe mal eine Frage: in wessen Dienste stehen eigentlich die Angestellte die Passagiere auf dem internationalen Flughafen Jodé Martí, Havanna einchecken?

Ich kann mir in Cuba eigentlich nicht gut vorstellen, dass diese Leute direkt von der Fluggesellschaft engagiert werden. Hast du im Laufe deiner Nachforschungen, Esperanto, darüber etwas herausgefunden? M.a.W. hat Condor evtl. das Einchecken einer cubanischen Firma übertragen? Und wenn ja, handelt diese dann im Namen und auf Rechnung der Fluggesellschaft oder muss sie selbst für ihre Taten gerade stehen?



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 17. Februar 2007 um 13:59
Die Frage in wessen Diensten die Angestellten am Condor Schalter am Flughafen José Martí stehen, kann ich nicht eindeutig beantworten.

Die Condor-Mitarbeiterin bei der Kundenbetreuung bezeichnete den Condor-Vertreter beim Check-in als Kollegen. Kollegialität ist ein weiter Begriff. Selbst wenn sie den Mann, der die Startbahnen von Flugplätzen reinigt als Kollegen bezeichnet, wäre dem nicht zu widersprechen.

Was ich zu dieser Frage weiß, beziehungsweise darüber spekuliere, habe ich hier am 4.02 geschrieben. Ich vermute, dass es sich, genauso wie im Stadtbüro in Havanna, um Angestellte einer deutsch/kubanischen Kooperation handelt. Möglicherweise haben die beiden deutschen Fluglinien dafür Personal abgestellt. So hat nach meinen Eindrücken das Bodenpersonal, welches im Namen der beiden deutschen Fluggesellschaften dort am Flughafen aber auch in Varadero auftritt, zumindest teilweise die deutsche Staatsangehörigkeit und sie stehen in ihrem Auftreten denen ihrer Kollegen in Deutschland nicht nach.

Dass sie aber im Namen der jeweiligen Fluglinie handeln ist klar.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 17. Februar 2007 um 18:18

schrieb am 17. Februar 2007 um 13:59:
Die Frage in wessen Diensten die Angestellten am Condor Schalter am Flughafen José Martí stehen, kann ich nicht eindeutig beantworten.

Mit ganz großer Wahrscheinlichkeit: NEIN. Mit ganz großer Sicherheit gehören sie zu Rauls Imperium, möglicherweise offiziell zu Cubana und werden nur von Condor beauftragt, den Check-In durchzuführen, so wie dies auch auf anderen Flughäfen üblich ist, dass dort Angestellte der Heimatfluggesellschaft sitzen.

Entschuldigt, wenn ich mich wiederhole, aber ich sehe die Verantwortlichkeit nicht bei der Firma Condor, sondern beim kubanischen Staat. Und ob der Check-In-Beamte seine Kompetenzen überschritten hat, indem er auf ein Rückflugticket bestand, entzieht sich meiner Kenntnis. Das würde ich unter der Rubrik "kubanische Unwägbarkeiten" sehen.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 17. Februar 2007 um 21:40
Ich sehe das grösstenteils wie du EHB, obwohl es bei der ganzen Geschichte schon eine Grauzone gibt.

Und das Esperanto versucht, etwas von seinem Geld zurückzukriegen verstehe ich auch. Das ist wohl nur denkbar bei Condor, denn Schadensersatz beim cubanischen Staat, Cubana, oder wer denn auch in Cuba zu verlangen ist aussichtslos.

Cuba ist eben kein Rechtsstaat und tut mit ihren Leuten was ihr gutdünkt. Ich bin denn auch davon überzeugt, dass die Novia von Esperanto das erste Mal nicht fliegen durfte, weil die Inmigración ihr Veto einlegte. Sie hatte nun mal kein Ticket das zu ihr Ausreisevisum passte, ist sie doch mit einem Besuchsvisum (PVE) ausgereist.

In Havanna werden solche Passagiere schon beim Check-in abgefangen, dort kann man diese Angelegenheiten ohne viel Aufsehen erledigen. Ein Beamter der Inmi ist immer in der Nähe, sei es in den Kulissen oder auch vor den Schaltern.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 17. Februar 2007 um 21:43
Ob letztendlich Condor oder die kubanische Administration gegenüber den Angestellten am Check-in weisungsberechtigt sind, ist im vorliegenden Fall belanglos. Solange sie im Auftrag von Condor handeln, werde ich mich an Condor wenden, welche ja das Flugticket ohne Einschränkung verkauft und damit das Transportversprechen abgab.

Wenn man davon ausgeht, dass alles was auf kubanischem Territorium stattfindet der Verantwortung der kubanischen Staatsgewalt unterworfen ist, so ist das ein Standpunkt der schwer zu widerlegen ist.

Dann fällt es auch nicht schwer sich vorzustellen, dass die Fluglinie mehr auf die Einhaltung der kubanischen Reisebestimmungen bedacht ist, als das Ticket entgegenzunehmen. Die nachfolgenden Grenzbeamten sich wiederum mehr mit der Prüfung der Gültigkeit des Flugtickets mit all seinen Bestandteilen einschließlich des nachfolgenden Flugcoupons beschäftigen und das Vorhandensein der dokumentierten Ausreisegenehmigung der dafür zuständigen Fachbehörde wiederum ignorieren. Die Souveränität, Willkür und Rechtlosigkeit in Kuba wäre demnach grenzenlos und alles der kubanischen „Unwägbarkeiten“ unterworfen. So wie man uns behandelt, müssen wir uns behandeln lassen.

Ich meine NEIN. Sobald der Angestellte am Check-in-Schalter irgendeine kubanischen Anweisungen ausführt, die die Mitreise nicht ermöglicht, ist Condor dafür verantwortlich, welche nun mal das Ticket verkaufte und mit diesem das Reiseversprechen abgaben.

Und wenn die Mitarbeiterin der Condor Fluggesellschaft jetzt argumentiert, dass die Einhaltung der Grenzbestimmungen Sache des Reisenden ist, so geben wir ihr völlig Recht. Oder etwa nicht?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 17. Februar 2007 um 21:57

schrieb am 17. Februar 2007 um 21:43:
Ich meine NEIN. Sobald der Angestellte am Check-in-Schalter irgendeine kubanischen Anweisungen ausführt, die die Mitreise nicht ermöglicht, ist Condor dafür verantwortlich, welche nun mal das Ticket verkaufte und mit diesem das Reiseversprechen abgaben.

Du bist lustig, entweder, Condor macht, was die Kubis sagen oder Condor fliegt nicht nach Kuba. So einfach ist das (aus kubanischer Sicht).

Nochmals: der Check-In geschieht zwar im Auftrag von Condor, liegt aber keinesfalls in deren Verantwortungs- bzw. Einflussbereich.

Vergiss einfach deine westliche Denke. Die bringt dich hier nicht weiter.

Noch ein sehr weit hergeholtes Beispiel: Wenn irgendein US-Amerikanischer Kontrollfuzzi meint, an deinem Visum ist etwas nicht in Ordnung oder dein Name klingt irgendwie arabisch und nach Bin Laden, dann fliegst du auch nicht, sondern verbringst ein paar nette Tage im Flughafenknast, egal was für ein "Reiseversprechen" dir die Fluggesellschaft gegeben hat.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 17. Februar 2007 um 21:58

Zitat:
Die Souveränität, Willkür und Rechtlosigkeit in Kuba wäre demnach grenzenlos und alles der kubanischen „Unwägbarkeiten“ unterworfen.


Ja tatsächlich, so ist es leider, jedenfalls was Willkür und Rechtlosigkeit anbelangt. Ihre Souveränität ist natürlich nicht grenzenlos.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 17. Februar 2007 um 23:21

schrieb am 17. Februar 2007 um 21:57:
entweder, Condor macht, was die Kubis sagen oder Condor fliegt nicht nach Kuba. So einfach ist das (aus kubanischer Sicht).

Oder umgekehrt.

die Kubis machen was Condor sagt oder fliegt nicht mehr nach Kuba. So weit werde ich nicht gehen, dies zu behaupten. Aber ich behaupte, dass Condor nicht mehr nach Kuba fliegen wird, wenn deren Interessen nicht ausreichend gewahrt werden. So einfach ist das (aus Sicht von Condor). Warum sollte es Condor anders als wir machen. Wir sind nicht wie Kubaner der Willkür ihrer Staatsgewalt ausgesetzt, solange sie ein Interesse an unserer Anwesenheit haben. Ein wesentliches Interesse von Condor wäre beispielsweise, dass sie in der Lage bleibt, deutscher Rechtsprechung nachzukommen, für die sie nach deutschen Gesetzen verantwortlich bleibt auch wenn dies in Kuba erfolgte.

Auch für eine Fluggesellschaft wie Condor gilt, dass sie so behandelt wird, wie sie sich behandeln lässt. Und ob sie wirklich so hilflosen dort der Willkür ausgesetzt sind, mag ich zu bezweifeln. So blöd sind Kubaner nicht, als dass sie den Ast absägen auf dem sie sitzen.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 17. Februar 2007 um 23:39

schrieb am 17. Februar 2007 um 23:21:
Aber ich behaupte, dass Condor nicht mehr nach Kuba fliegen wird, wenn deren Interessen nicht ausreichend gewahrt werden. So einfach ist das (aus Sicht von Condor).

Ay mi Navling ;), was sind denn die Interessen von Condor? Ich vermute mal ganz stark Geld verdienen, aber bestimmt nicht Rechtsbeistand für Betroffene von vermeintlich unlogischen ausländischen Gesetzen zu sein.

Die lassen sich ja offensichtlich z.B auch gefallen, in Kuba 33% höhere Treibstoffkosten zu bezahlen, als woanders. Wird halt auf den Ticketpreis draufgeschlagen!

Ich bleibe bei meiner Meinung: DU hast gepokert, und zwar mit dem kubanischen Staat und nicht mit Condor, und du hast das Pokerspiel verloren. Und jetzt willst du den Gewinnauszahler (Condor) und nicht deinen Gegenspieler (Kuba), der vielleicht ein wenig geschummelt hat, für dein im nachhinein unkluges Spiel in Verantwortung nehmen.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 18. Februar 2007 um 00:20

schrieb am 17. Februar 2007 um 23:39:
DU hast gepokert, und zwar mit dem kubanischen Staat

Wow, was Du mir nicht alles zutraust.

Aber im Ernst, mi Duckmäuserchen, auf Deinen komischen Vergleich mit dem Pokerspiel habe ich schon einmal geantwortet. Ich werde mich nicht wiederholen. Wieso aber phantasierst Du so aus heiterem Himmel, indem Du Kuba als meinen Pokergegner ausmachst. Mich lüstert in Kuba anderes als ein derartig stumpfsinniges Spiel.

Merke Dir einfach: Gesetze, die hier geschaffen wurden, habe wir zu respektieren und auch Condor wird sie zu respektieren haben.



Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 18. Februar 2007 um 00:31

schrieb am 18. Februar 2007 um 00:20:
Merke Dir einfach: Gesetze, die hier geschaffen wurden, habe wir zu respektieren und auch Condor wird sie zu respektieren haben.

Die Gesetze, die hier geschaffen wurden gelten aber nicht in Kuba! Und deine Freundin wurde von den kubanischen Behörden nicht zum Flug zugelassen, ob die an dieser Stelle dazu berechtigt waren, spielt erst mal keine Rolle und auch nicht, ob die zusätzlich auch im Auftrag von Condor gehandelt haben.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 18. Februar 2007 um 01:08

schrieb am 18. Februar 2007 um 00:31:
deine Freundin wurde von den kubanischen Behörden nicht zum Flug zugelassen

Eben nicht.
Dies wäre der Fall gewesen, wenn sie beim Check-in die Bordkarte ausgestellt hätten und sie dann bei der nachfolgenden Kontrolle der dortigen Grenzbeamten zurückgewiesen worden wäre.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 18. Februar 2007 um 01:30
Du hast es immer noch nicht begriffen: Die einzelnen "Behörden" kann man in Kuba nicht trennen! Da ist eben jeder für alles zuständig, und der Check-In-Beamte ist kein Condormitarbeiter, sondern ein kubanischer Staatsbeamter.

Außerdem prüft Condor in Deutschland ja auch, ob du eine Touristenkarte für Kuba ausgefüllt hast. Kannste dich auch fragen: was geht die das an, dies ist allein Sache der kubanischen Behörden, weil du der Meinung bist, du bräuchtest keine TK, aus welchen Gründen auch immer.

Ich habe mich auch schon gefragt, was es den kubanischen Zoll bei der Ausreise-Handgepäckkontrolle angeht, wer denn das Mädel auf dem Foto in meiner Brieftasche sei. In den Zollbestimmungen habe ich nichts gefunden, dass es irgendwie von Interesse wär, was ich für Fotos in meiner Brieftasche habe.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 18. Februar 2007 um 11:38
E-H-B, bei aller aufrichtigen Sympathie, ich muss Dir widersprechen:


Zitat:
Die einzelnen "Behörden" kann man in Kuba nicht trennen! Da ist eben jeder für alles zuständig.

Ich hoffe, Du weißt was Du da sagst. Und frage mich, warum dann der Umwege über die Inmigracion um eine Ausreisegenehmigung zu erhalten.


Zitat:
Außerdem prüft Condor in Deutschland ja auch, ob du eine Touristenkarte für Kuba ausgefüllt hast. Kannste dich auch fragen: was geht die das an, dies ist allein Sache der kubanischen Behörden, weil du der Meinung bist, du bräuchtest keine TK, aus welchen Gründen auch immer.

Die prüfen hier noch weit mehr, sogar kubanische Residents in Kuba hinsichtlich der Gültigkeit ihrer Aus-/Einreisedokumente für Kuba. Es ist durchaus ihre Aufgabe die Gültigkeit der Reisedokumente zu prüfen. Es könnte sonst nämlich sein, dass sie den jeweiligen Passagier auf eigene Kosten wieder zurückbefördern müssen. Diese gilt übrigens für beide Richtungen.


Zitat:
... was es den kubanischen Zoll bei der Ausreise-Handgepäckkontrolle angeht, wer denn das Mädel auf dem Foto in meiner Brieftasche sei.

Du siehst, deren Willkür ist fast grenzenlos. Es liegt an Dir bestimmte Grenzen zu setzen. Meinst Du nicht auch, dass er weitere Fragen hätte stellen könnte, wenn Du ihm sagst, wer das Mädchen auf dem Foto sei. Ich meine, egal welche Fragen er stellt, die Antwort bestimmst Du. Du musst ihm ja nicht gleich mit einer Gegenfrage antworten. Beispielsweise was er hier eigentlich macht oder warum er hier rumsteht.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 18. Februar 2007 um 12:13
Der kubanische Fuzzi der sich da wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat am Check-in gehört zum "ground staff" (Bodenpersonal) des Flughafens. Die machen eben die Abfertigung für allerlei Flugesellschaften die da so vorbeikommen und so eben auch für die Condor und werden dafür von den Flugesellschaften bezahlt! Das ist überall auf der Welt so. Je nach Tageszeit werden deswegen die Schilder/Logos über,unter,neben und auf den check-in Schaltern ja auch ausgewechselt. Also deswegen im weitesten Sinne in dem Moment wo das gelbe Schild mit dem Kranich draußen hängt ist er eben ein "Kollege" von Condor.

Ich kann den Argumenten des HombreB schon folgen über die willkürlichen Entscheidungen im Polizeitstaat Kuba und würde ihm auch Recht geben wenn ein Inmigracionsbeamter, Zollbeamter oder Polizeibeamter die kubanische Dame zurückgehalten hätte. Das wäre halt "Pech" gewesen und fertig.  
Aber gerade der der es getan hat, der Herr am Check-in nämlich, hat ja im Namen der Condor gehandelt in dem Moment und nicht im Namen der kubanischen Behörden weil die ja ihre Ausreisegenehmigungen (PVE) ja erteilt hatten und auch nicht im Namen der  deutschen Behörden weil die ja die Einreisegenehmigung (Visa) auch längst erteilt hatten.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 20. Februar 2007 um 16:34

Zitat:
Aber gerade der der es getan hat, der Herr am Check-in nämlich, hat ja im Namen der Condor gehandelt in dem Moment und nicht im Namen der kubanischen Behörden


Wie das im Falle der Novia von Esperanto war, weiss ich natürlich nicht, denn ich war nicht dabei.

Vor einem guten Jahr, als mein Mann in erster Linie das Einchecken verwehrt wurde weil der Eincheck-Mann zuerst im Wald der Visa kein Schengen-Visum fand, passierte das aber auf Veranlassung einer Dame der Inmigración, die wie der Blitz plötzlich hinter ihm stand und auch zu blind war, das richtige Visum zu entdecken.  

Als ich mich dann einmischte und meinte, obwohl da ein gültiges Schengen-Visum im Pass drin sei, müsse er das nicht mal haben, weil er in Paris umsteigt und in die Schweiz fliege. Das hätte laut der Dame nicht gereicht um mitzureisen. Nun ist es zwar so, dass man in Paris-Orly wenig Möglichkeiten hat, im Transit in die Schweiz zu reisen, es gibt sie aber.  

Also, alles auf Veranlassung der Inmigración. Der Mann am Eincheckschalter hat das nicht selbst entschieden.

Ob das jetzt rechtens war oder nicht, weiss ich nicht und ich wünsche Esperanto auf jeden Fall einen gewinnbringenden Ausgang dieser Geschichte zu. Wenn ich aber Condor wäre, würde ich dies vorbringen, nämlich dass der Entscheid der Nichtmitnahme aufgrund einer Entscheidung der cubanischen Inmigración gefällt werden musste.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 20. Februar 2007 um 17:31

schrieb am 20. Februar 2007 um 16:34:
Wenn ich aber Condor wäre, würde ich dies vorbringen, nämlich dass der Entscheid der Nichtmitnahme aufgrund einer Entscheidung der cubanischen Inmigración gefällt werden musste.

Elisabeth, die Inmigracion hat entschieden. Die Ausreisegenehmigung in Form der erteilten PVE ist eindeutig.

Condor hat Möglichkeiten sich dieser lästigen Zecken an ihrem Schalter zu erwehren. Sie müssen sie nur wahrnehmen. Am besten aber, sie halten sich da heraus, überlassen ihre Passagiere dem Erfindungsreichtum kubanischer Willkür und spielen sich nicht selbst zur Inmigracion auf, nachdem die doch 100 Meter weiter ihr Geschäft selbst besorgen kann.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 20. Februar 2007 um 18:16

Zitat:
Die Ausreisegenehmigung in Form der erteilten PVE ist eindeutig.


Bist du dir sicher?

Oder ist es vielleicht doch wie bei vielen anderen Sachen in Cuba auch: sie orientieren sich an nordamerikanischen Gepflogenheiten. Da ist die Passkontrolle die letzte Instanz die durchaus die Macht und das Recht hat, dich trotz gültigem Visum zurückzuweisen.

Und im Falle Cuba haben wir es ausserdem mit einem Willkürsstaat zu tun. Das willst du doch wohl nicht bestreiten?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 20. Februar 2007 um 18:42
Da habe ich im Nachbarforum einen neuen Thread begonnen mit Fragen zu den Folgen, falls ein Kubaner die PVE nicht ordnungsgemäß verlängerte. Im einzelnen:

1. Wird in seinem Pass die Verlängerung der PVE bei der Einreise in Kuba kontrolliert?
2. Kann er die Verlängerungsmonate dort nachbezahlen?
3. Wird ihm die Einreise verweigert?
4. Wird er abgeschoben?
5. Hat die Fluggesellschaft den Rückflug, wegen der Beförderung ohne gültige Reisedokumente zu übernehmen?
6. Kontrolliert die Fluggesellschaft bereits hier beim Einchecken die Gültigkeit der PVE

Neben der Beantwortung der einzelnen Fragen, war ich insbesondere daran interessiert wie weit die Willkür kubanischer Autoritäten geht. Alle Fragen wurden mit ja und auch mit nein beantwortet, außer einer Frage, nämlich die Frage Nr. 2, eigentlich die einfachste Lösung des Problems, welche alle Seiten zufrieden stellen könnte.

Die wiedergegebenen Erfahrungen waren erschreckend. Teilweise wurden groteske Fälle geschildert. Diejenigen, die den dortigen Umgang der Obrigkeit mit ihren Bürgern gutheißen, sollten sich diese Berichte zweimal durchlesen. Aber was nützt es darüber zu lamentieren. Wer weiß, vielleicht hilft es doch weiter, wenn wir uns und auch Condor sich gegen unbegründete Willkür wehren. Auch darum geht es hier.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Paco am 23. Februar 2007 um 23:28
Liebe Leute,

vielleicht sollte mann auch lieber Lotto spielen?

Die Frage nach der Rechtstatlichkeit regelt sich danach ob es einen Ort derselben gibt.

Und da kommen mir langsam Zweifel
wenn ich durch die Foren blättere.

Zumindest scheint es auch selbst nach Erledigung
aller Formalitäten immer noch eine letzte Hürde
zu geben die nicht unbedingt zu kalkulieren ist.

Woran das liegt?

Gibt es auch positive Infos?

Will die Inmi bei Antragstellung schon die Tickets
sehen, oder eine Buchungsbestätigung?

Liebe Grüße

Paco




Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 09. Juni 2007 um 23:04
Pünktlich zum Jahrestag der Weigerung der Beförderung seitens Condor in Havanna, welche mit einem fehlenden Rückflugticket begründet wurde, ist jetzt die Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes über die Beschwerde eingetroffen.

LBA schreibt: „Unseres Erachtens hat Condor völlig korrekt gehandelt. Die Beschwerdeführerin konnte gesetzlich vorgeschriebene Einreisedokumente nicht vorweisen. Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xxxx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.“ Welches Gesetz und welche Einreisedokumente gemeint sind, wird nicht erwähnt.

Was mag wohl in den Köpfen dieser Fachleute bei Condor und dem Luftfahrt-Bundesamt vorgegangen sein, derartig abenteuerliche Begründungen abzugeben, indem sie die Gültigkeit erteilter Einreisegenehmigungen nach ihren eigenen Vorstellungen auslegen und nebenbei noch ein paar Gesetze nach ihren Gusto erfinden?

Oder kann mir jemand dabei behilflich sein, deren Begründungen zu verstehen?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 09. Juni 2007 um 23:24

schrieb am 09. Juni 2007 um 23:04:
Welches Gesetz und welche Einreisedokumente gemeint sind, wird nicht erwähnt.

Die kubanischen Gesetze und deren Auslegung "kraft Wassersuppe" des jeweiligen kubanischen Beamten kennen sie ja vermutlich auch nicht. ;)


Zitat:
Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xxxx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Hierbei haben sie allerdings meiner bescheidenen Meinung nach recht. ::)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 10. Juni 2007 um 00:43
El Hombre Blanco, so hilfreich ist Dein Kommentar nun auch wieder nicht.

Wem interessiert schon die Auslegung deutscher Einreisebestimmungen durch einen kubanischen Beamten, egal wie kräftig er sich aufgrund seiner Wassersuppe fühlt?

Und was Deine Rechtsauffassung betrifft, so scheint deren Überzeugungskraft auch aus einer Wassersuppe zu stammen. Gott sei Dank, haben sich zwischenzeitlich vernünftigere Leute mit der Sache befasst. Schließlich sollte endlich die Frage beantwortet werden, ist die Sache mit den Flugtickets unsere Sache oder glauben da noch andere mitbestimmen zu können.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 10. Juni 2007 um 00:57

schrieb am 10. Juni 2007 um 00:43:
El Hombre Blanco, so hilfreich ist Dein Kommentar nun auch wieder nicht.

Ist mir klar, da nicht deine Rechtsmeinung unterstützend. ;)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 10. Juni 2007 um 01:26
Hättest Du den Gesetzestext gefunden, den das LBA vermutet, dass es ihn gibt, wäre es schon hilfreich gewesen. Vielleicht wäre Dir auch eine Begründung eingefallen. Dem LBA ist eine eingefallen:

„Nach Auffassung der zuständigen Visastelle der Deutschen Botschaft hat Condor die Beförderung von Frau xxxx nicht zu Unrecht verweigert. Vielmehr hätte sich Frau xxx vor dem Erwerb des Tickets erkundigen müssen, ob sich mit einem one-way Flugticket mit einem Besuchsvisum nach Deutschland reisen kann. Nach Mitteilung der Botschaft verweigern alle Fluglinien, die aus Kuba fliegen, in solchen Fällen die Beförderung nach Europa.“

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 10. Juni 2007 um 02:38
Ohne mich ueber die Antwort die du auf deiner Anfrage erhieltest aeussern zu wollen gebe ich dir noch eine Zusatzinformation:

Im April habe ich iaus reiner Neugier in Havanna mal nachgefragt bei wem die schalterbeamten vom
check-In eigentlich angestellt sind. Die Antwort war: die gleiche Firma die auch den Flughafen betreibt. Man hat mir sogar den Namen genannt, die ich aber wieder vergessen habe. Ich flog mit Cubana aber die Antwort auf meiner Frage ob das Check-in denn auch fuer Iberia, Condor, Air France usw. von der gleichen Firma gemacht wird war ja.

Ich wurstle hier in Vancouver momentan mit einer fuer unbekannten Tastatur, deswegen die komische Schreibweise. Es ist hier fuerterlich kalt und regnerisch. Na ja, ich muss sowieso weiterarbeiten, vielleicht darf ich morgenfrueh ein Moment in den geheizten Pool hier draussen...

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 12. Juni 2007 um 21:09

schrieb am 10. Juni 2007 um 01:26:
Vielmehr hätte sich Frau xxx vor dem Erwerb des Tickets erkundigen müssen, ob sie mit einem one-way Flugticket mit einem Besuchsvisum nach Deutschland reisen kann. Nach Mitteilung der Botschaft verweigern alle Fluglinien, die aus Kuba fliegen, in solchen Fällen die Beförderung nach Europa.“

Wo könnte man sich erkundigen um eine verbindliche Auskunft bekommen?


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 12. Juni 2007 um 22:57
hier ist irgendwas schiefgegangen ???

... kann gelöscht werden ....

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von El Hombre Blanco am 12. Juni 2007 um 22:58

schrieb am 10. Juni 2007 um 02:38:
Im April habe ich iaus reiner Neugier in Havanna mal nachgefragt bei wem die schalterbeamten vom
check-In eigentlich angestellt sind. Die Antwort war: die gleiche Firma die auch den Flughafen betreibt. Man hat mir sogar den Namen genannt, die ich aber wieder vergessen habe.

Genau das ist ja mein Reden, was Esperanto nicht begreifen will, ob aus Eigennutz oder nicht, vermag ich nicht zu sagen: die Check-In-Leute sind dem kubanischen Staat unterstellt und damit meilenweit vom Einflussbereich der Condor oder anderer westlicher Fluglinien entfernt und damit noch meilenweiter, wenn nicht sogar lichtjahreweit entfernt von europäischen Beförderungsrichtlinien!

Für die Kräfte der Wassersuppen kubanischer Flughafenmitarbeiter, wegen derer die Ausreise wegen fehlender Papiere (hier: Rückflugticket) verweigert wurde, kann werder die Condor noch sonstwer was.::)

Der einzige rechtliche Ansprechpartner ist der kubanische Staat.. Um an den aber Ansprüche stellen zu wollen, sollte man schon nach Florida (USA) umziehen. ;)

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 13. Juni 2007 um 01:54

schrieb am 12. Juni 2007 um 22:58:
... wegen fehlender Papiere (hier: Rückflugticket) verweigert wurde, kann weder die Condor noch sonstwer was. Der einzige rechtliche Ansprechpartner ist der kubanische Staat.. Um an den aber Ansprüche stellen zu wollen, sollte man schon nach Florida (USA) umziehen.)

Nein, beim besten Willen. Condor kann kein Ticket verkaufen und anschließend die Einlösung verweigern. Es war nicht der kubanische Staat, der Einwände erhob. Der kann über die Ausreise bestimmen und hat dafür eine Grenzkontrolle. Wäre bei der Grenzkontrolle die Ausreise verweigert worden, dann wäre Deine Begründung richtig. Es waren aber nicht kubanischen Grenzbeamte, die nach dem Einchecken die Kontrolle der Ausreisegenehmigung vornahmen, sondern von Condor Beauftragte, die von der Kundenbetreuung Condor in Oberursel als Kollegen und auch von der LBA als im Auftrag von Condor handelte Angestellte angesehen wurden, die die Ausstellung der Bordkarte verweigerten. Dass Condor die Nichtbeförderung veranlasste, wird von niemanden angezweifelt und ist hier schon ausführlichst behandelt worden.

Und noch die andere Begründung des Luftfahrt-Bundesamtes: "Unseres Erachtens hat Condor korrekt gehandelt. Die Beschwerdeführerin konnte die gesetzlich vorgeschriebenen Einreisedokumente nicht vorweisen. Daher handelt es sich unserer Auffassung nach im Fall von Frau xx um keine Nichtbeförderung im Sinne der Verordnung (EG) Br, 261/2004."
Also: Die Dokumente der Einreise sind es. Aber deutsche Einreisebestimmungen (hier fehlendes Rückflugticket) können die von Condor beauftragten kubanische Angestellte der Flughafengesellschaft nicht erfinden oder nach ihren Gusto auslegen. Das haben andere, dafür zuständige, schon zuvor in einem umfassenden Verfahren getan und per Visum dokumentiert. Und wenn die Ein- und Ausreisegenehmigung von den dafür zuständigen Stellen erteilt wurde, dann hat dies Condor bei der Ticketannahme zu akzeptieren. Völlig daneben ist es, wenn sie meinen ihr eigenes von ihnen ausgestellte Ticket mit dazugehörige Reservierung sei nicht ausreichend für die Beförderung. Aber auch dies wurde hier schon ausführlich behandelt.

Nach der Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes zum Thema "Einladung Flugticket" ist unklar:

1. Welche gesetzliche Vorschrift könnte gemeint sein, die ein Rückflugtickets bei der Einreise in Deutschland vorschreibt?

2. Welche Stelle könnte gemeint sein, bei der man sich vor dem Erwerb des One-way-Tickets zu erkundigen hat, ob man damit nach Deutschland einreisen kann?


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 21. September 2007 um 22:45
Heute war die Verhandlung meiner Cubana gegen Condor beim Amtsgericht Rüsselsheim, zuständig für Kelsterbach, dem Sitz der Fluggesellschaft Condor.

Das Ergebnis, ein Vergleich 50 : 50 (für Ausgleichzahlung, Übernachtungs-, Taxikosten und Umbuchungsgebühr). Diesen Schlichtungsvorschlag hatte schon die Schlichtungsstelle Mobilität (allerdings nur für die Ausgleichszahlung) gemacht, welche Condor unter Hinweis auf die Stellungnahme des Luftfahrt-Bundesamtes ablehnte. Die hatten sich nämlich bei der deutschen Botschaft in Havanna erkundigt und dort die Auskunft erhalten, dass ihres Wissens alle Fluglinien in Havanna bei Besuchsvisa nur ein Hin- und Rückflugticket akzeptieren.

Dies wegen der Aktualität in Kürze.

Hab den Vorschlag des Richters akzeptiert, damit die Sache nach über einem Jahr ein Ende findet. So richtig klar ist jetzt aber immer noch nicht, warum die Fluglinien ein Hin- und Rückflugticket bei Besuchsreisen verlangen, obwohl sie sich in diesem Fall beim Verkauf des One-way-Tickets nicht für den Zweck der Reise interessierten. Nach den gesetzlichen Einreisebestimmungen wird ein Rückflugticket auf jeden Fall nicht benötigt.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Elisabeth am 22. September 2007 um 11:55
Felicidades!

Ich freue mich für dich, dass es sich gelohnt hat. Allerdings, musst du die Hälfte der Gerichtskosten tragen?


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 22. September 2007 um 13:17
Mit der Einreichung der Klage wurden die schon fällig. Diese "Verfahrensgebühren für die 1. Instanz" werden mir jetzt zur Hälfte zurückerstattet. Ist aber kein nennenswerter Betrag. Die Anwaltskosten von Condor verbleiben bei Condor. Eigene hatte ich ja nicht, denn beim Amtsgericht braucht man keinen Anwalt.

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Alex am 22. September 2007 um 14:53
Ich gratuliere das zumindest die Hälfte der ganzen extra Kosten nun von Condor (zurück-(gezahlt werden!

Aber natürlich bleibt die Frage offen wie nun zukünftig mit Fluggästen verfahren wird die bei kubanischen Flughafen check-ins nur ein one-way-ticket präsentieren zusammen mit gültigem einem (Schengen) Visum und einer gültiger PVE/PPRE?!? Maßt sich Condor bzw. der Mitarbeiter vor Ort weiterhin an dann Bundesgrenzschutz zu spielen oder so etwas?

Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Sharky am 22. September 2007 um 19:33
Glück gehabt, Glückwunsch.
Habe für meine Madame auch nur ein Oneway Ticket,
Varadero- Brüssel gebucht. Bin mal gespannt ob es
Probleme giibt. ::)


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 22. September 2007 um 22:12
Kosten entstanden ja lediglich für die Umbuchung. Ansonsten war ja der Schwachpunkt der Klage, dass diese Kosten sowie die reklamierten 3 Übernachtungen, Taxikosten usw. nicht nachgewiesen werden konnten. Welche Cubana wird sich schon in Havanna ein Hotel nehmen können? Und nur der tatsächliche, nachgewiesene Schaden könne ersetzt werden. So der Richter.

Warum aber die Ausgleichszahlung mit der Halbierung der eingeklagten Gesamtsumme auch halbiert wurde, hat er nicht begründet. Dies wäre die Klarstellung, dass die Fluggesellschaft die Mitnahme zu Unrecht verweigerte. Das Luftfahrt-Bundesamt, Beschwerdestelle für die Einhaltung der EU-Verordnung, hatte mir auf den Vorschlag der Schlichtungsstelle zur Halbierung der Ausgleichszahlung geschrieben: „Falls Sie einen Anspruch aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben, dann stehen Ihnen 600 Euro zu, nicht 300. Und sollte das Luftfahrtunternehmen nicht gegen die Verordnung verstoßen haben, dann muss es keine entgeltliche Ausgleichsleistung erbringen. So steht es in der Verordnung. Und eigentlich sollte immer noch nach Recht und Gesetz gehandelt werden“

Richtig ist schon, die Unklarheit besteht weiterhin nur für Einreiseerlaubnisse mit kurzfristiger Aufenthaltsdauer, also Klasse C der im Visum ausgewiesenen Visaart (Schengener Visa für Besuchs- und Geschäftsreisen). Dies vielleicht zu Sharky’s Beruhigung.

Klar ist aber, Beschaffung und Nachweis der Flugtickets ist an keiner gesetzlichen Regelung oder irgendwelcher Vorgaben der Visastelle gebunden und alleinige Sache der Reisenden.


Titel: Re: Einladung Flugticket
Beitrag von Esperanto am 07. Dezember 2007 um 20:19
Leider ist dieser Thread nicht mehr vollständig. Zur Erinnerung: Es ging um die Frage, ob bei der Erteilung der kubanischen Ausreise- und der Einreisegenehmigung in die Schengener Staaten irgendwelche behördliche Auflagen bei der Beschaffung der Flugtickets bestehen. In den nachfolgenden Beiträgen war Schwerpunkt der Diskussion, inwiefern die Weigerung der Fluggesellschaft einen Passagier mitzunehmen gerechtfertigt war, obwohl dieser sämtliche gültige Reisedokumente vorlegen konnte. Begründet wurde die Weigerung nämlich mit dem fehlenden Rückflugticket. Dies war Anlass einer Klage gegen die Fluggesellschaft, bei welcher die nachfolgend beschriebene EU-Verordnung zugrunde gelegt wurde. Über diese EU-Verordnung wird nunmehr berichtet:


Verbraucherschützer klagen Airlines an
aktualisiert am 07. Dezember 2007

Reisende haben auch bei Verspätung Rechte
Die Rechte von Fluggästen auf Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge sind trotz einer EU-Verordnung noch immer nicht gewährleistet. Die von der EU eingerichteten Zentren erhielten im vergangenen Jahr fast 3000 Beschwerden von Passagieren, denen Airlines eine Entschädigung verweigert hatten, doppelt so viele wie im Vorjahr, wie aus einem am Donnerstag in Kehl am Rhein veröffentlichten Bericht der 27 europäischen Verbraucherzentren hervorgeht. Demnach zahlten in rund 42 Prozent der Streitfälle hätten die Flugunternehmen schließlich doch noch Entschädigungen.

Betroffene verlangen vergebens Entschädigungen
Dem Bericht zufolge betraf mit 978 Beschwerden rund ein Drittel verloren gegangene Gepäckstücke. 785 Verbraucher beschwerten sich, weil ihr Flug ausgefallen war, 465 über Verspätungen und 195, weil ihnen die Mitreise verweigert wurde, etwa wegen Überbuchung. Die Betroffenen hatten vergebens Entschädigungen verlangt, die entweder im Luftfahrtabkommen von Montreal oder in der EU-Verordnung für Fluggastrechte vorgesehen sind.

EU-Verordnung soll nachgebessert werden
Die im Februar 2005 in Kraft getretene EU-Verordnung verpflichtet Airlines etwa, für annullierte Flüge Entschädigungen zu zahlen. Diese variieren je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro. Die Entschädigungspflicht gilt der Verordnung zufolge jedoch nicht, wenn ein Flug wegen "außergewöhnliche Umstände" ausfiel. Diese unpräzise Formulierung nutzen Fluggesellschaften dem Bericht zufolge besonders häufig, um Anträge auf Entschädigung zurückzuweisen: In einem Drittel der Beschwerden, die bei den EU-Verbraucherzentren eingingen, war dies der Fall. Die Verbraucherschützer fordern daher eine Nachbesserung der EU-Verordnung. In Deutschland will das Luftfahrtbundesamt einem Medienbericht in etwa 40 Fällen gegen Airlines vorgehen, die Entschädigungen verweigerten.

(Quelle AFP)

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