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Beitrag begonnen von uwe am 28. April 2006 um 11:18

Titel: oesterreich
Beitrag von uwe am 28. April 2006 um 11:18
woanders gefunden:


Zitat:
Neue Probleme fuer potentielle bilaterale Ehen in Oesterreich.

Wie die Regionalzeitung Linzer Rundschau (v. Redaktionsleiter Helmut Atteneder) vom 26. April 2006 berichtet gab es fuer den Linzer Reinhard R. nach der gemeinsamen Trauung in Oesterreich einen Schock.

Im aktuellen Fall wurde eine Auslaenderin (2 TAGE nach der Trauung - zustaendig der Magistrat Linz / Oberoesterreich - Vizebürgermeisterin Ingrid Holzhammer SPÖ) ausgewiesen, da der oesterreichische Mann die Gehaltsgrenze nach dem neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ein Gehalt von 1550.- Euro NETTO (das sind immerhin in oeS 21.328.- Schilling) nicht nachweisen konnte.

Im Prinzip (das gilt uebrigens für ALLE bilateralen Ehen) muss man zwar nur 1056.- Euro netto (14.530.56 oeS) nachweisen, allerdings werden unter anderem Miete (abzügl. Freibetrag), Kreditraten und Alimente aufgeschlagen und wird somit von der Behoerde (in unserem Fall der Magistrat Linz) fuer jeden Fall einzeln berechnet.

Also harte Zeiten fuer Kleinverdiener, Pensionisten und Unternehmer (die kein geregeltes Einkommen nachweisen koennen) und eine bilaterale Ehe eingehen moechten.

Nach einem Staedtevergleich wurde dies unterschiedlich gehandhabt. Die zustaendige Innenministerin Liese Prokop (zufaellig von der "Familienpartei" OEVP) hat dies zum Anlass genommen diese harte Linzer Regelung jetzt fuer GANZ Oesterreich umzusetzten. Dazu schrieb sie alle Landesregierungen in ganz Oesterreich an, kuenftig so hart wie das Linzer Magistrat durchzugreifen.

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