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Beitrag begonnen von Esperanto am 02. April 2009 um 15:16

Titel: Vertrauensschutz bei der Vergabe von Besuchsvisa
Beitrag von Esperanto am 02. April 2009 um 15:16
Da hab ich in all den Jahren angenommen, dass der Vertrauensschutz als Rechtsgrundsatz unseres Grundgesetzes auch bei der Vergabe der Besuchsvisa gilt.

Wer also einmal mit einem Besuchsvisum nach Deutschland eingereist und die darin gemachten Vorgaben eingehalten hat, dem kann man bei dem nächsten Antrag für einen erneuten Besuch keine Absicht unterstellen, dass er illegal hier einreisen und verbleiben will. Dass dem nicht so ist, musste ich jetzt nach Ablehnung des Besuchsvisums meiner Freundin feststellen, die schon oft zu einem Gegenbesuch bei mir war.

Immerhin hat sich der neue Leiter der Visastelle von der Argumentation meiner Freundin überzeugen lassen.
Glück für ihn, sonst hätte er sich von seiner vorgesetzter Stelle im Außenministerium über die Grundlagen und Prinzipien des Staates, welchen er zu vertreten hat,  belehren lassen müssen. Auch wenn er glaubte, die ihm nach europäischen Recht gemachten Vorgaben hinsichtlich der Prüfung der Rückkehrwilligkeit nach seinem Gusto auslegen zu können.    

Titel: Re: Vertrauensschutz bei der Vergabe von Besuchsvi
Beitrag von errue am 20. September 2009 um 02:56
Nur eine kleine Spitzfindigkeit - Den Vertrauensschutz genießt du als deutscher Staatsbürger, deine Freundin aber nicht und die ist Antragstellerin - sie ist also immer auf den Goodwill des deutschen Staates angewiesen.

Titel: Re: Vertrauensschutz bei der Vergabe von Besuchsvi
Beitrag von Esperanto am 20. September 2009 um 11:26
Außer Goodwill sollte man von einem Vertreter unseres Landes im Ausland auch gesunden Menschenverstand erwarten und keine selbstherrliche Willkür. Ohne mich als Moralist aufspielen zu wollen, meine ich, es wäre zu billig, sich dort rechtfertigen zu können: Der ist ja kein Deutscher, der kann mich mal.

Damit hat der Leiter der Visastelle seine Ablehnung aber auch nicht gerechtfertigt und sich schließlich von den Argumenten, die für die Rückkehrwilligkeit sprachen, überzeugen lassen. Allerdings hätte er vorher selbst darauf kommen können, dass man jemanden der seine Vertrauenswürdigkeit bewiesen hat, auch weiterhin vertrauen kann.

Titel: Re: Vertrauensschutz bei der Vergabe von Besuchsvi
Beitrag von Esperanto am 22. September 2009 um 10:22
In dem Zusammenhang noch etwas:

Bei der Erteilung des Besuchsvisums wurde von meinem Gast die Unterzeichnung einer Erklärung abverlangt, sich nach der Rückreise nach Kuba bei der deutschen Botschaft zu melden. Damit will sich die Botschaft offenbar selbst überzeugen, ob ihre Visavorgaben auch eingehalten werden. Aus Sicht des Antragstellers ist dies, mal abgesehen von dem Aufwand für jemanden der nicht in Havanna wohnt, eigentlich eine Herabsetzung seiner Glaubwürdigkeit.

Nicht um mich über den mangelnden Respekt gegenüber meinem Gast zu beschweren, sondern um diesem künftig vorzubeugen, habe ich jetzt die Botschaft angeschrieben. Dabei habe ich zum einen den Termin durchgegeben, den dieser für die persönlicher Rückmeldung wahrnehmen wird und zum anderen darum gebeten, diese Rückmeldung in den dortigen Unterlagen zu vermerken und mir dies auch zu bestätigen.

Die Bestätigung kam prompt. Mein Vertrauen darauf, dass die neue Leiterin der Visastelle in Havanna bei der nächsten Beantragung des Besuchsvisums meines Gastes es besser machen wird, hat sich dadurch weiter erhöht.

Titel: Re: Vertrauensschutz bei der Vergabe von Besuchsvi
Beitrag von Esperanto am 24. September 2009 um 10:15
Und noch etwas:

Dass die Botschaft gerne wissen möchte, ob ihre Visavorgaben auch eingehalten wurden, ist verständlich. Das Verlangen nach einer persönlichen Rückmeldung geht auch nicht soweit, dass dies unmittelbar nach Rückkehr zu erfolgen hat. Nötig ist dies aber nicht.

Es ist deswegen nicht nötig, weil bei der Ein- und Ausreise aus Deutschland bzw. den Schengen-Staaten ein Sichtvermerk in den Pass unmittelbar am Visumsetikett eingetragen wird, wodurch die jeweiligen Ein- und Ausreisedaten eindeutig festgehalten werden. Der Visastelle genügt also der Einblick in den Pass, um bei einer erneuten Beantragung eines Besuchsvisums die Einhaltung der vorausgegangenen Visavorgaben prüfen zu können.

Bleibt zu hoffen, dass die neue Leiterin der Visastelle in Havanna verständnisvoller ist, indem sie sich auf  den Sinn ihres Tuns besinnt und den Besuchswilligen unseres Landes nicht unnötigen Schikanen aussetzt.

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