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Beitrag begonnen von Pedro am 21. April 2010 um 18:33

Titel: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Pedro am 21. April 2010 um 18:33
Hallo Cuba-Spezialisten,

für die Einladung einer Kubanerin ist eine beglaubigte Einladung seitens Kuba erforderlich. Esperanto war so freundlich und hat mir die doc-Datei (1 Seite die sowohl den Spanischen als auch den deutschen Text beinhaltet) hierfür zur Verfügung gestellt. Was muss damit nach ausfüllen des Einladers geschehen?

1. Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar
2. dann zu einem Übersetzer???, obwohl der Notar schon die Unterschrift unter dem zweisprachigen Text beglaubigt hat?
3. Unterschrift des Notars wird beim Landgericht überbeglaubigt sogenannte Apostille
4. dann dieses Dokument an die kubanische Botschaft in Berlin schicken - Mit wieviel Geld?

Wie geht es dann weiter?
Ist in der Einladung der genaue Zeitraum der Besuchszeit, also Anfangs- und Enddatum, zu benennen oder reicht die Angabe der Einladungszeit wie etwa "3 Monate"?

Danke für Eure Hilfe im Voraus,
Pedro

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 22. April 2010 um 00:17
Es geht einfacher als im Merkblatt des kubanischen Konsulates aufgeführt. Nämlich:

Das zweisprachige Formular ausfüllen (Einladungszeit 3 Monate – kein Datum) und vor dem Notar unterschreiben. Der fragt evtl. nach dem Personalausweis und beglaubigt die Unterschrift. Der Notar wird auch die Apostille (Bescheinigung der Richtigkeit seines Siegels, seiner Unterschrift und der Berechtigung seines Tuns) beim Landgericht besorgen.

Das Dokument nach den Vorgaben des Merkblattes an das kubanische Konsulat in Berlin weiterleiten. Also zusammen mit einem Verrechnungsscheck über 225 EUR, der Fotokopie des Personalausweises, sowie einem frankierten Rückumschlag für die Einzahlungsquittung, welche quasi den Empfang der Unterlagen, deren Bearbeitung und Weiterleitung nach Kuba bestätigt.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Pedro am 22. April 2010 um 18:17
Danke Esperanto, das Beiblatt ist sehr hilfreich.
Sind mit den 225 € alle Kosten für die Einladung abgedeckt oder muss der / die Eingeladene dann in Kuba noch etwas für die Einladung zahlen?

Im Beiblatt stand folgender Satz:"Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visum etc..."
Weiß jemand, wie sich diese Kosten aufschlüsseln?

Danke
Pedro

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Sharky am 22. April 2010 um 20:29

Pedro schrieb am 22. April 2010 um 18:17:
Danke Esperanto, das Beiblatt ist sehr hilfreich.
Sind mit den 225 € alle Kosten für die Einladung abgedeckt oder muss der / die Eingeladene dann in Kuba noch etwas für die Einladung zahlen?

Im Beiblatt stand folgender Satz:"Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 350 Euro für die Passausstellung, Ausreisekarte, Visum etc..."
Weiß jemand, wie sich diese Kosten aufschlüsseln?

Danke
Pedro


In Cuba wird gebraucht
Pass, wenn noch nicht vorhanden: 55 CUC (Verlängerung 20 CUC)
PVE für 30 Tage: 150 CUC
Verlängerung PVE für 2 x 30 Tage: 2 x 60 = 120 CUC
Deutsches Visum ungefähr 80 CUC
Das kommt ungefähr hin mit den 350 Euro

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Pedro am 23. April 2010 um 06:43
Danke Sharky!

PVE ist die kubanische Erlaubnis, dass der kubanische Staatsbürger im Ausland sein darf, nehme ich an ...

Die Verlängerungen hast Du extra aufgeführt, weil diese hier in Deutschland gezahlt  werden?

Pedro

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 23. April 2010 um 10:39

Pedro schrieb am 23. April 2010 um 06:43:
Die Verlängerungen hast Du extra aufgeführt, weil diese hier in Deutschland gezahlt  werden?

Nein. Sharky hat die Verlängerungen als „in Kuba gebraucht“ aufgeführt. Zudem deutet die Ausweisung in CUC darauf hin, dass sie in Kuba erhoben werden. Bei der Beantragung des Visums wird ein gültiger Reisepass verlangt. Der Pass ist alle 2 Jahre zu verlängern, jedoch nur 2 mal möglich. Die Verlängerung der PVE (Prórroga) für 2 Monate wird bereits für die Ausstellung eines 3-Monate-Besuchsvisums benötigt.

Nachdem die Visastelle die Genehmigung des Besuchsvisums dem Antragsteller mitteilte, macht sie dessen Ausstellung mit maximal möglicher, 90-tägiger Aufenthaltsdauer vom Nachweis der Zahlung der beiden Verlängerungsmonate an die Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna abhängig, obwohl die Beantragung bzw. Ausstellung der PVE (gültig für 1 Monat, aber bis 11 Monate verlängerbar) erst nach Erteilung des Visums erfolgen kann.

Übrigens wird die, für den Heimatort Deiner Bekannten zuständige CJI, möglicherweise 15 CUC für die Aushändigung des Einladungsschreibens verlangen und die Flughafengebühr in Höhe von 25 CUC hat sie bei der Ausreise auch zu zahlen. Damit es dazu kommt, wird sie, wenn sie nicht in Havanna wohnt, viel herumreisen müssen. Umsonst ist das auch nicht und bekanntlich haben Kubaner nichts.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Pedro am 24. April 2010 um 13:59
Danke Esperanto für die klare Auskunft!

Pedro

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von le che am 30. Juli 2011 um 13:14
Damit scheint es ja nicht getan zu sein. Ich habe erfahren das folgendes verlangt wird:
Requisitos para iniciar Tramites de Permiso de Viaje al Exterior (P.V.E)
- Carne o Tarjeta de Identidad Actualizada
- Modelo Solicitud con Foto pegada
- Cheques por Concepto de Tramites de Viaje (Ver Informacion No 11) Cheque de 150.00 Cuc
- Carta Laboral o estudiantil de no Objecion para los que posean este vinculo (Ver informacion no 5 y 6)
- Carta de Invitacion Cumpliendo Formalidades establecidas ( Ver informacion 8 y 9)
- Pasaporte cubano corriente actualizado

Acompanar ademas alguno de los Documentos siguentes:
- Visa expedida en Cuba por la Reprecentacion diplomatica del Pais al que desea viajar
- Pasaporte extranjero vigente del pais al cual desea viajar
- Residencia permanente o provisional actualizada del pais al que desea viajar

Ex Oficiales FAR solicitar Resolucion 42 en el Comite Militar

Dazu käme noch eine Bestätigung für die Reservierung eines Fluges. Mir ist nicht ganz klar, was es mit  "Cheques por Concepto de Tramites de Viaje" auf sich hat. Sind das die 150 CUC für die PVE oder was anderes?

Chaoito!


Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 30. Juli 2011 um 16:47
Ja, diese Aufstellung ist komplet und die offizielle, in der Inmigracion ausgehängte. Im Einzelnen:

- Carne o Tarjeta de Identidad Actualizada
Jeder Kubaner hat den Personalausweis jederzeit griffbereit.

- Modelo Solicitud con Foto pegada
Das Antragsformular wird bei der Beantragung ausgehändigt. Es ist mit der Schreibmaschine auszufüllen (überall?) und mit dem Passfoto einzureichen. Erkennt der Inmigracionsbeamte keinen Fehler klebt er das Foto auf den Antrag und stempelt ihn ab.

- Cheques por Concepto de Tramite de Viaje. Cheque de 150.00 CUC
Wer hat in Kuba schon ein Scheckbuch? Gewöhnlich werden die 150 CUC für die Ausreisegenehmigung (gültig für 1 Monat) bei der Bank einbezahlt und der Inmigracion der Einzahlungsnachweis vorgelegt.

- Carta Laboral o estudiantil de no Objecion para los que posean este vincula
Wer einen Arbeits- oder Studentenausweis hat, legt ihn vor.

- Carta de Invitacion Cumpliendo Formalidades establecidas
Na klar, die bereits erwähnte Carta de invitacion, beantragt durch den Einlader in der kubanischen Botschaft des Ziellandes und ausgefertigt von der Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna. Falls ein 3-Monats-Besuchsvisum von der deutschen Botschaft in Havanna gewährt wurde, wird man auch ein Schreiben der CJI an die Inmigracion vorlegen können, in welchem die Einzahlung von 2 Verlängerungsmonaten (Prorroga) á 60 CUC/Monat belegt wird und diese Behörde auf Ausstellung der PVE über einen Zeitraum von 3 Monaten bzw. für 90 Tage auffordert.

- Pasaporte cubano corriente actualizado
Klar ist auch, dass der gültige Reisepass vorzulegen ist und dieser bereits mit dem Visum des Ziellandes (Acompanar ademas alguno de los Documentos siguentes:  Visa expedida en Cuba por la Reprecentacion diplomatica del Pais al que desea viajar)

Für in Kuba residierende Ausländer, sowie ehemalige Militärangehörige Kubas gibt es noch ein paar Auflagen mehr.
Nach der Flugreservierung wird man wohl in den seltensten Fällen gefragt. Wohl aber nach dem Ausreisetag, damit die Ausreisegenehmigung (PVE) rechtzeitig im Pass ist und dieser dann auch abgeholt werden kann.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 01. Oktober 2011 um 09:46
Hallo Einladungsexperten,
ich habe noch eine Frage:
Auf dem zweisprachigen Formular ist kein Raum fuer das "Verhaeltnis", wo man die Freundschaft erklaert und nichts ueber den Anlass der Einladung.
Ich moechte zwei cubanische Freundinnen einladen, die ich ueber das Playbacktheater-Netzwerk kennengelernt habe und die ich letztes Jahr zweimal besucht habe, um gemeinsam Theater zu spielen und sich auszutauschen. Ende November ist das Weltplaybacktheatertreffen in Frankfurt (www.iptn2011.org) und die Cubanischen Playbacker konnten natuerlich noch nie an einem Internationalen Treffen im Ausland teilnehmen, was wir aendern wollen. Sie haben mittlerweile das Visum und es fehlt nur noch die Ausreiseerlaubnis.
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazumuss, oder ob das Formular reicht.
Liebe Gruesse, Mareike

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von willibald am 01. Oktober 2011 um 10:13

MarieMaraux schrieb am 01. Oktober 2011 um 09:46:
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazumuss, oder ob das Formular reicht.


@MaMa: das formular reicht. denn es geht ja nur noch um die kubanische seite. und die kubaner interessiert das freundschaftsverhaeltnis NICHT. das waere allenfalls fuer die deutsche seite interessant gewesen. und da sagst du ja, dass die beiden ihr visum (ich nehme doch an, dass du das einreisevisum fuer D meinst) schon haben.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 01. Oktober 2011 um 11:06
Danke fuer die schnelle Antwort.
Und der Anlass interessiert sie auch nicht?
Ich bin nur so irritiert, weil sie das auf ihrem Supermerkblatt extra aufführen (•      Den Anlass der Einladung.
•      Die genaue Bezeichnung des Verwandtschafts- bzw. Freundschaftsverhältnisses zu jedem Eingeladenen.).
und ich die 200 Euro ungern mehrfach zahlen will  ;)


Ach, da ist noch so eine "Sparidee": Kann eigentlich auch jemand anderes fuer einen selbst das Schreiben in der Botschaft vorbeibringen? Also konkret: Kann jemand von den Berliner Playbackleuten mein Einladungsschreiben mit meiner Passkopie etc. in Berlin an die Botschaft bringen, so dass ich statt 225 Euro nur 200 Euro zahlen muss?



Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Elisabeth am 01. Oktober 2011 um 11:43
Marie

Erwähne ja den wahren Grund deiner Einladung nicht.  

Du könntest deine beiden Freundinnen damit in Teufelsküche und die ganze Reise somit in Gefahr bringen. In Cuba wird eine Einladung an einen Kongress oder sonstigen offizieller Anlass, wie z.B. euer Theatertreffen als kultureller Austauch angesehen und damit müsstest du den mühsamen Weg über das cubanische Kulturministerium antreten. Deine Freundinnen könnten gar keinen Einfluss mehr auf den Entscheid ausüben (oder höchstens über Bestechung). Die ganze Angelegenheit würde innerhalb der Theaterorganisation entschieden und garantiert gibt es dann noch andere, die diese Reise auch gerne machen würden.

In Cuba wollen sie für eine private Einladung nur die Art des Verhältnisses wissen, also höchstens "Freundschaft" (amistad) erwähnen und also kein Wort über das Theatertreffen.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 01. Oktober 2011 um 12:56

MarieMaraux schrieb am 01. Oktober 2011 um 09:46:
Jetzt stellt sich fuer mich die Frage, ob zu diesem zweisprachigen Formular dann noch ein Schrieb zum Anlass und Freundschaftsverhaeltnis dazu muss, oder ob das Formular reicht.

Das zweisprachige Einladungsformular reicht. Es ist erstellt auf Grundlage der beiden einsprachigen Konsulats-Formulare in deutsch und in spanisch. Damit sollten die doppelte notarielle Gebühr wegen der Beglaubigung der jeweiligen Unterschrift auf den beiden einsprachigen Formularen vermieden werden. Das Formular wurde bisher vom kubanischen Konsulat akzeptiert. Ihre eigenen, einsprachigen Formulare haben sie dagegen zurückgewiesen, weil sie nicht personalisiert, also nicht in Ich-Form abgefasst waren. Der Anlass der Einladung ist in deren Formular nicht aufgeführt und wurde deswegen auch nicht im zweisprachigen Formular eingeführt. Das Freundschaftsverhältnis ließe sich auch von Freundin (amiga) in Bekannte (conocida) oder was auch immer abändern.

Bei der seinerzeitigen Zurückweisung wegen des nicht personalisierten Formulars wurde auch der Verrechnungsscheck zurückgegeben. Insofern ist eine Doppelzahlung unwahrscheinlich. Klar ist aber, dass diese Zahlung pro Person fällig wird. Inwiefern die Abgabe der Unterlagen in den beiden Konsulaten in Bonn oder Berlin durch Dritte akzeptiert wird, müsste dort erfragt werden. Sie sind aber telefonisch schwer erreichbar.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 03. Oktober 2011 um 11:40
Okay, das Formular ist ausgefüllt, nachher geht es zum Notar.
Was sind denn die Erfahrungen, wie lange die Cubanische Botschaft braucht, um ueber die Ausreisegenehmigung zu entscheiden?
Wir haetten bis zu unserem Wunschflugtermin jetzt noch 4 Wochen Zeit. Ist das realistisch?

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 03. Oktober 2011 um 12:27
Der Notar muss sich anschließend die Rechtmäßigkeit seiner Unterschriftsbeglaubigung wiederum durch das Landgericht beglaubigen lassen (Apostille). Das dauert möglicherweise schon 3 Tage. Dann gehen die Unterlagen (Formular, Kopie des Personalausweises, Verrechnungsscheck, freigemachter Rückumschlag für die Einzahlungsquittung) zum kub. Konsulat. Ist die zurückgesandte Einzahlungsquittung im Briefkasten, wurde das Formular bereits vom Konsulat an die Consultoria Juridica Internacional (CJI) in Havanna zur Erstellung der notariellen Carta de invitacion weitergeleitet.

Üblicherweise schickt die CJI in Havanna diese Carta de invitacion an die CJI-Vertretung der jeweiligen Provinz. Die verständigt den Eingeladenen über dessen Eingang, damit er dieses Dokument dann gegen eine Gebühr von 10 CUC abholen kann. Der Weg des Einladungsschreibens von der CJI in Havanna bis zur Aushändigung an den Eingeladenen kann sehr lange dauern. Falls die beiden eingeladenen Personen in Havanna wohnen, wäre es auch möglich, wenn sie sich aus zeitlichen Gründen vorab an die dortige CJI wenden, um das Dokument für die Weiterreichung an die Inmigracion abzuholen. In diesem Fall wäre es denkbar, dass der Wunschtermin eingehalten werden kann.

Im Übrigen ist der Wunschtermin nach Erteilung des Visums durch die deutsche Botschaft nicht mehr völlig frei wählbar, da im Visum nicht nur die Aufenthaltsdauer, sondern auch die Zeit der Gültigkeit von … bis … per Datum ausgewiesen wurde und einzuhalten ist.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Elisabeth am 03. Oktober 2011 um 13:16

Zitat:
Was sind denn die Erfahrungen, wie lange die Cubanische Botschaft braucht, um ueber die Ausreisegenehmigung zu entscheiden?


Marie, es ist nicht die Botschaft die darüber entscheidet sondern die örtliche Inmigración. Das kann sehr schnell gehen (eine Woche), vor allem in Havanna, aber auch sehr lange dauern (Monate). Alles hängt von der persönlichen Vorgeschichte der betreffenden Personen ab.

Studiert z.B. einer deiner Freundinnen an der Uni braucht sie eine schriftliche Zustimmung, die öfters mal auf sich warten lässt oder auch gar nicht kommt (z.B. beim Medizinstudium). Ist einer der Damen mal unangenehm aufgefallen, z.B. durch Jineterismus oder Diebstahl, wird's auch schwierig, weil sie auch einen Beweis ihres guten Benehmens beibringen muss. Diese müssen deine Freundinnen bei der für ihr zuständigen CDR ihres Quartiers einholen.

Also 4 Wochen scheinen schon etwas knapp auf dem ersten Blick, aber wenn die beiden offiziell in Havanna wohnen nicht unmöglich. Wenn sie allerdings ihren offiziellen Wohnsitz irgendwo in der Provinz haben, und das kommt sehr viel vor, scheinen mir 4 Wochen fast unmöglich.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 25. Oktober 2011 um 20:59
Also, erst mal zum Weitersagen: Die Unterlagen fuer das Einladungsschreiben kann eine dritte Person fuer einen abgeben, aber es kostet dann trotzdem 25 Euro GEbuehr extra. Meine Freundin hat meine Unterlagen fuer zwei Einladungen abgegeben und musste einmalig 25 Euro bezahlen. Obwohl die kubanische Botschaft in Berlin auf ihrem tollen Merkblatt geschrieben hat, dass nur Verrechnungsschecks oder Bargeld akzeptiert werden und auf gar keinen Fall Ueberweisungen moeglich sind, haben sie keine Verrechnungsschecks akzeptiert und meine Freundin musste nochmal zur Bank und alles in bar abheben und so abgeben. Sie hat die Quittung gleich bekommen, aber die Botschaft hat noch laengst nicht das Zeug weitergeschickt, das hat sie erst eine Woche spaeter (Anfang letzter Woche). In Havanna auf der Jurididingsbums kam es allerdings nicht gleich an, auch wenn sie es mailen. Berlin sagte, Freitag sollte es dort sein, Havanna hat heute endlich die Einladungsschreiben rausgerueckt.
Womit wir zu meiner naechsten Frage kommen:
Meine Freundinnen gehen jetzt mit diesem Einladungsschreiben und ihren 150 CUC zu ihrer Inmigracion. Entscheiden die sofort, ob sie die Ausreisegenehmigung bekommen, oder muessen sie da mehrmals hin und man muss wieder ein paar Wochen Bearbeitungszeit einplanen? Meine Freundinnen sind keine Studentinnen mehr, Dramaturgin und Bildende Kuenstlerin und auch sonst "brave" Buergerinnen, sie meinen, es duerfte fuer sie kein Problem sein, die permiso zu bekommen. Aber wie lange dauert das wohl?

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 25. Oktober 2011 um 21:44
Bei der Inmigracion sollte das sehr schnell gehen. Die sehen doch im Pass, wann die Gültigkeit des Visums und damit auch die abgeschlossene Reisekrankenversicherung beginnen. Im Normalfall findet an diesem, im Visum eingetragenen Datum auch der geplante Abflug statt. Bei meiner Freundin gab es diesbezüglich nie Probleme. Das kann aber in diesen Fällen ganz anders sein. Dann wird es kompliziert.

Wir können ja Wetten abschließen. Ich setze darauf, dass sie die PVE (von ihrer Inmigracion in Havanna?) noch diese Woche im Pass haben. Für wann ist denn der Flug gebucht?

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 25. Oktober 2011 um 21:58
Das hoert sich spitze an, danke.
Der Flug ist noch nicht gebucht, aber ich habe den 4.11. anvisiert, da er da am guenstigsten ist. Zumindest fuer Susi kann das ja tatsaechlich klappen. Unglaublich!!! Ailer buch ich vielleicht auch eine Woche spaeter, sie muss morgen nach Santiago, weil sie dort gemeldet ist, und das Ganze dort regeln.
Mein Gott, ganz schoen Nerven aufreibend.

So, jetzt kommt dann die naechste Baustelle:
Meine Kollegin laedt einen anderen Teil der Theatergruppe ein und bei denen haengt es gerade an DHL, weil die mit den Verpflichtungserklaerungen unterwegs sind und kein Mensch weiss, wo. Nachverfolgen laesst sich das Ganze bis Frankfurt, da haetten wirs auch persoenlich hinbringen koennen... Hat damit jemand Erfahrung? Kann man da irgendwie Dampf machen?
Wir sind schon bereit, alles noch einmal zu beantragen, falls irgendjemand in naher Zunkunft persoenlich rueberfliegt. Oder bin ich da jetzt in der falschen Forumsgruppe? Also wenn irgendjemand jemanden weiss, der in bald nach Cuba fliegt und die Papiere mitnehmen wuerde, soll er oder sie sich doch bitte bei melden.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von lea am 25. Oktober 2011 um 22:37
Ich fliege am 31.10.11 von Frankfurt nach Havanna, wenn du möchtest kann ich die fehlenden Unterlagen mitnehmen.  

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 25. Oktober 2011 um 22:56
Hallo Lea,
das waere super. Margit geht direkt morgen wieder zur Auslaenderbehoerde und macht den ganzen Mist noch einmal und wuerde Dir dann die Sachen zuschicken.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 25. Oktober 2011 um 23:04
Auch die Reisekrankenversicherung nochmal ausdrucken und mitgeben.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von lea am 26. Oktober 2011 um 09:18
Hallo Marie,
habe dir eine PN geschickt.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von lea am 26. Oktober 2011 um 22:25
Hallo Marie,
habe deine PN leider auch nicht öffnen können. Schicke dir nochmal ein.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Elisabeth am 28. Oktober 2011 um 11:34
Marie, die Santiaguera braucht auch noch:

- Das Zeugnis des CDR ihre Barrios, also dort wo sie offiziell wohnt. Das geht zwar meist schnell aber 1-3 Tage muss man trotzdem einrechnen.
- Sie ist sicher bei einer Agentur angeschlossen, sonst könnte sie in Havanna nicht bei dem Projekt mitmachen. Das kann eigentlich nur in Santiago sein. Ich vermute das Departement des Ministeriums für Kultur, kurz "Cultura" genannt, weil die die Theatersparte in Santiago betreuen.  Diese "Agentur" ist ihr offizieller Arbeitgeber und von dem braucht sie auch Zustimmung.

Ich bin überzeugt, dass du den 4. November vergessen kannst und eine Woche später auch, ausser sie hat ganz gute "Zugskarren". Ich frage mich  ob du ihr nicht raten solltest, das Ganze üver die Consultoria Juridica laufen zu lassen. Das geht schneller, kostet aber auch noch mal etwa einen Hunderter. Oder mehr? Vielleicht kann das hier sonst jemand sagen.

Bei meinem Mann hat die ganze Prozedur in Santiago während Jahren (5 Einladungen) immer zwischen 4 Wochen und ein halbes Jahr gekostet. Und er ist kein Arzt oder so. Aber: das ist inzwischen auch schon fast wieder Geschichte. Es hat sich in den letzten Jahren doch in so fern etwas geändert, wenn ich die Geschichten glauben darf, dass die ganz grosse Willkür gestoppt wurde.


Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 28. Oktober 2011 um 11:54
Hallo Elisabeth,
die Theatergruppe ist keine offizielle. Sie sind unabhaengig und von daher auch keiner Agentur angeschlossen. Sie ist jetzt auf jeden Fall eh schon in Santiago und wird heute zu ihrer Inmigracion gehen und die Permiso beantragen. Dann sehen wir weiter, ob es noch irgendwelche Probleme gibt. Aber danke fuer den Hinweis, ich werde mal auf jeden Fall noch keinen Flug buchen.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Elisabeth am 28. Oktober 2011 um 12:15
Marie, es macht gar in Prinzip gar nichts aus, ob die Theatergruppe offiziell ist oder nur so toleriert wird von den Behörden.
Wenn sie Dramaturgin oder bildende Künstlerin (was denn? Bühnenbilder?) studiert hat und ausreisen wollen müssen sie irgendwo angeschlossen sein. Ausser sie geben als Beruf "Hausfrau" an. Das ist in diesem Fall wahrscheinlich empfehlenswert.

Bei Musikern ist es jedenfalls so und obwohl wir in den 10 Jahren wo wir uns um cubanische Bands kümmern nur einmal 4 Tänzer dabei hatten, wovon 2 offiziell auch keine Arbeit hatten, mussten sie sich doch zuerst einmal einer Agentur anschliessen bevor sie überhaupt ausreisen durften. Jetzt kommt mir in den Sinn, dass es in Santiago auch noch eine kleine Agentur für Bühnenkünstler gibt, der Name fällt mir aber nicht mehr, weil wir schliesslich eine Agentur in Havanna berücksichtigen mussten.

Das ist leider in Cuba alles ziemlich kompliziert. Wir selbst fangen jeweil ca. 3 Monaten vor einer Tour mit den Vorbereitungen an. Und manchmal wird es dann doch noch knapp...

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 02. November 2011 um 19:37
Oh, Gott sei Dank. Sie haben beide ihre Permiso ohne Probleme bekommen. Susi kommt am Samstag, Ailer eine Woche spaeter. Uff.
Lea hat die Verpflichtungserklärungen mitgenommen, allerdings ist sie ueberraschend zwei Tage frueher geflogen und bis dahin haben wir es nicht geschafft, die Versicherungsscheine noch einmal zu besorgen.
Das heisst, wir brauchen noch einmal dringend jemanden, der sie uns rueberfliegt.
Kennt jemand jemanden, der so bald wie moeglich nach Havanna fliegt?

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von locoman72 am 02. November 2011 um 20:11
Hallo Marie!!!Nur so zur Info:Ich würde wichtige Papiere mit "DHL" schicken und keinen unbekannten mitgeben!!Kostet cerca 50 Euro!!! :-?Bei "DHL" anrufen und sie kommen persönlich die Papiere abholen!!Kommt 100% an!!Adios :-*!!!PS:Habe gerade gelesen,dass euch die Papiere bei "DHL" abhanden gekommen sind!!!Lo siento mucho,aber habe ich noch nie gehört!!!! :o

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 03. November 2011 um 00:06
Die Reisekrankenversicherung kann man auch Online abschließen und anschließend sofort die Versicherungsbestätigung ausdrucken. So oft man will. Auch in Kuba.

Wenn die beiden jemand finden der Internetanschluss und einen Farbdrucker hat (z.B. Aventoura in HAV), dann gäbe es keinen Transportaufwand und Stress.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Elisabeth am 03. November 2011 um 11:51
Wunderbar Marie, herzliche Gratulation, dass es geklappt hat. In Cuba scheint sich wirklich langsam etwas zu ändern. Was haben deine Freundinnen denn für ein "Permiso" erhalten? Doch die PVE nehme ich an?

Etwas verstehe ich nicht: wie konnten sie denn ein Schengen-Visum erhalten ohne Krankenversicherungsnachweis? Den muss man ja beim Antrag zwingend vorlegen.  Oder hast du den selbst schon mal per PDF an die Deutsche Botschaft geschickt?

Übrigens kannst du das auch so machen, also einen PDF schicken.  Wenn die erste Dame am Samstag kommen soll hast du ja sowieso keine andere Wahl. Bei Hanse Merkur z.B. kriegst du bei der Online-Buchung sowie schon eine PDF der Police. Einen Farbdrucker braucht es dazu nicht einmal, s/w reicht auch zum Ausdrucken in Cuba. Du solltest bei deinen Freundinnen nur klarstellen, dass sie dir eine E-mail-adresse angeben bei der der Besitzer den Acrobat Reader installiert hat (nicht ganz selbstverständlich in Cuba), einen Drucker besitzt und Anlagen empfangen kann die auch grösser als 250 kB sein dürfen. Illegale Anschlüsse bieten das nicht.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von MarieMaraux am 03. November 2011 um 12:00
Danke, Elisabeth, das mit der Krankenversicherung und meine Gaeste sind zwei Paar Schuhe. Ich habe zwei Freundinnen eingeladen und das lief auch alles weitgehend glatt, inzwischen haben sie alles und ich konnte mit Bekannten Unterlagen hinschicken und sie haben ihre ganzen Antraege durch etc.
Die Theatergruppe besteht allerdings aus noch mehr Leuten und Margit aus meiner Theatergruppe hat ebenfalls versucht, zwei Personen einzuladen und bei ihr ging die Post verloren und alles ist ein grosses Kuddelmuddel.
Aber die neue Info mit den Online-Abschluessen hilft uns natuerlich total weiter.
Das mit dem Ausdrucken duerfte kein Problem sein, wir haben auch eine Schweizer Bekannte dort, die hat glaub ich alles, was man so braucht. Und die Tickets konnten sie ja auch ausdrucken.
Vielen Dank fuer die Hinweise.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von uwe am 03. November 2011 um 12:02
eine reiseversicherung kann man auch in cuba kaufen. nur vorher die botschaft fragen, ob die deckung ausreicht. kostet 2,5 cuc pro tag.
http://www.asistur.cu/beneficios_del_producto_save.htm

oder online abschliesen und per email weiterreichen.
z.b. http://www.traveldat.de/link/1732/elvia_incoming

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 03. November 2011 um 13:11

MarieMaraux schrieb am 03. November 2011 um 12:00:
.... Und die Tickets konnten sie ja auch ausdrucken.

Tickets brauchen sie nicht. Es genügt rechtzeitig zum gebuchten Flug am Check-in-Schalter zu sein und dort den Reisepass vorzulegen.

Titel: Re: Einladung (kubanische Formalitäten)
Beitrag von Esperanto am 03. November 2011 um 15:13

Elisabeth schrieb am 03. November 2011 um 11:51:
Einen Farbdrucker braucht es dazu nicht einmal, s/w reicht auch zum Ausdrucken in Cuba.

Die Botschaft will das Original (und eine Kopie) des Versicherungsnachweises. Ein Farbdrucker gibt den Stempel blau wieder und auch sonst ist alles wie ein Original. Eindeutig: Was aus dem Farbdrucker kommt, ist das verlangte Original!!! Die in Kuba noch häufig bei offiziellen Stellen anzutreffenden Nadeldrucker lassen das Druckergebnis wie eine Kopie erscheinen. Nicht auszuschließen, dass die Botschaft das vorgelegte Dokument dann zurückweist. Beispielsweise akzeptieren sie keinen Versicherungsnachweis der per Fax übermittelt wurde. Nein, sie wollen das Original, wie bei der Verpflichtungserklärung.

Warum sie es so haben wollen, ist allerdings unverständlich. Wenn jemand das Original benötigen sollte, dann wäre es der Versicherte selbst. Aber vielleicht glauben sie in der Visastelle, dass sich eh alles um sie dreht und sie eine besondere Rolle bei der Betreuung des Reisenden hätten.

Richtig ist, dass es im Zusammenhang mit den zur Visaerlangung geforderten Reisekrankenversicherungen zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Dies sagten mir auch die Bundespolizisten, als sie bei der Einreisekontrolle glaubten ihr eigenes Visumsverfahren bei meiner Freundin durchführen zu müssen. Neuerdings hat die Botschaft die Möglichkeit den vorgelegten Versicherungsnachweis zu überprüfen, da darin ein Code und die Internetadresse angegeben ist, mit welchen Umfang und Gültigkeit der Versicherung jederzeit per online überprüft werden kann. Zumindest bei der zuvor verlinkten Dr. Walter Online-Versicherung ist dies der Fall.

Insofern wäre Margit aus der Theatergruppe von MarieMaraux gut beraten, wenn sie die Versicherung nochmal Online abschließen und den per E-Mail erhaltenen Nachweises zum Ausdrucken (2-fach) an die Schweizer Bekannte nach Kuba weiterleiten würde. Um das Lehrgeld zu reduzieren, sollte sie eine eventuell bereits abgeschlossen RKV, bei welcher die Versendung des digitalen Originals der Versicherungspolice per E-Mail-Anhang nicht möglich ist, vor Versicherungsbeginn kündigen und eventuelle Zahlungen zurückfordern.

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