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Beitrag begonnen von Kathy am 05. März 2013 um 15:57

Titel: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Kathy am 05. März 2013 um 15:57
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.

Zur Situation: eine sehr gute Freundin von mir (Kubanerin, lebt seit über 4 Jahren in Deutschland) hat vor 2 Monaten ein Baby bekommen.
Der Vater ist abgehauen und (noch) nicht wieder aufgetaucht und leider auch nicht auffindbar bisher, aber da sind wir dran. In der Zwischenzeit geht es um den Pass für die Kleine. Den Deutschen bekommt sie wohl nicht solang der Vater nicht eingetragen ist und sie somit auch Deutsche ist und den Kubanischen bekommt sie laut Aussage der kub. Botschaft auch nicht, da sie dafür mindestens 90 Tage (so alt ist sie noch garnicht...) auf Kuba gelebt haben muss.

Weiß jemand wie die rechtliche Lage diesem Fall ist? Ist sie staatenlos? Wird sie geg.falls ausgewiesen? (Mutter hat Aufenthaltstitel)

Vielen vielen Dank für's Lesen und vielleicht weiß ja jemand Rat.

Gracias y saludos
Kathy

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 05. März 2013 um 18:34
Ausgewiesen wird die Kubanerin mit gültigem Aufenthaltstitel jedenfalls nicht.

Auch gehe ich davon aus, dass das hier geborene Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und dies unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters. Ich denke auch nicht, dass die Ausstellung des deutschen Passes verweigert wird, weil die Kubanerin sich noch keine 8 Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat.

Am besten, Deine Freundin geht zur kommunalen Verwaltung und beantragt dort einen Reisepass für ihr Kind. Vielleicht sind sie dort aber sehr kleinlich und zählen die Jahre ihres Aufenthaltes in De oder machen dies davon abhängig, dass der feige Vater gefunden und gerichtlich seine Vaterschaft festgestellt wird. Der Reisepass wird benötigt, wenn die Mutter mit dem Kind die Verwandtschaft in Kuba besuchen will.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 07. März 2013 um 03:11
Zitat: "Mit der Staatsangehörigkeitreform 2000 wurde mit dem sogenannten „Optionsmodell“ ein ergänzendes ius soli für die zweite Einwanderergeneration eingeführt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsb%C3%BCrgerschaft#Beispiele_zum_Erwerb_durch_Geburtsort

bei allen anderen bleibt es beim ius sanguinis. Das bedeutet:

Das Kind ist KEIN deutsches Kind, da es weder eine deutsche Mutter hat noch einen deutschen Vater nachweisen kann.

Es kann zwar sein, dass der Vater deutsch ist; das nuetzt dem kind aber nichts, da der Vater nicht da ist.

Ob das Kind ein Recht auf die kubanische staatsangehoerigkeit hat, weiss ich nicht.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 07. März 2013 um 12:40

Yale schrieb am 07. März 2013 um 03:11:
Das Kind ist KEIN deutsches Kind, da es weder eine deutsche Mutter hat noch einen deutschen Vater nachweisen kann.

Auch hier geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip (ius soli) unter der Voraussetzung, dass ein Elternteil sich bereits 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat. Offenbar lassen sich dabei die Aufenthaltsjahre beider Elternteile nicht aufrechnen.



Yale schrieb am 07. März 2013 um 03:11:
.... da der Vater nicht da ist.

Man wird ihn aber finden, weil anzunehmen ist, dass die Mutter den Vater kennt.

Das Interesse der Mutter beschränkt sich dabei nicht nur auf die Feststellung der Staatsbürgerschaft/Ausstellung eines Reisepasses und der daraus resultierenden Reisemöglichkeit für ihr Kind, sondern auch auf dessen Unterhalt. Ist der Vater ausgemacht, wird sich herausstellen, inwieweit er zum Wohle des Kindes beizutragen bereit ist bzw. herangezogen werden kann.

Die Mutter muss aber selbst tätig werden. Im Falle der Klärung der Staatsbürgerschaft bzw. der Passausstellung hat sie sich an ihre Kommunalverwaltung zu wenden. Zur Erlangung des Kindesunterhaltes hat sie notfalls Klage bei ihrem zuständigen Amtsgericht, dem Familiengericht, einzureichen. Das kann sie selber machen, da es beim Amtsgericht keinen Anwaltszwang gibt. Ansonsten muss sie sich einen Anwalt nehmen. Die Zeit drängt, da ihr rückwirkend kein Kindesunterhalt zusteht.

Die Chancen für die deutsche Staatsbürgerschaft und die Erlangung des Kindesunterhaltes sind höher, wenn es sich bei dem Vater um einen Deutschen handelt, der sich in Deutschland aufhält. Sie sind schlechter, wenn es sich beispielsweise um einen Kubaner handelt, den die Kubanerin in Kuba kennen lernte, sich also in einem Land aufhält, mit welchem kein Rechtsabkommen mit Deutschland besteht.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 07. März 2013 um 15:42

Esperanto schrieb am 07. März 2013 um 12:40:
Auch hier geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsortprinzip (ius soli) unter der Voraussetzung, dass...


eben, @Esperanto: unter der Voraussetzung dass!

Und diese Voraussetzung erfuellt das Kind eben nicht hier. Mehr wollte ich nicht sagen.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 07. März 2013 um 18:13

Yale schrieb am 07. März 2013 um 15:42:
Und diese Voraussetzung erfuellt das Kind eben nicht hier.

Solange man die Voraussetzungen nicht kennt, kann man nicht behaupten sie wären nicht erfüllt.

Wenn bei der Kubanerin die Voraussetzungen hinsichtlich der rechtmäßigen 8-jährigen Aufenthaltsdauer nicht gegeben sind, ist ja immer noch möglich, dass dies beim leiblichen Vater der Fall ist oder dieser gar Deutscher ist. Dabei wird man sich zunächst an die Angaben der Mutter halten. Sollten diese eine deutsche Staatbürgerschaft und die Möglichkeit des Eintreibens des Kinderunterhalts nicht ausschließen, wird man dies von Amts wegen nachzugehen haben.

Oder meinst Du ernsthaft, das Kind würde zusammen mit der Mutter irgendwohin abgeschoben, weil die Mutter den Name des Vaters nicht preisgibt und dieser auch kein Interesse an den beiden zeigt?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 07. März 2013 um 23:18

Esperanto schrieb am 07. März 2013 um 18:13:
Oder meinst Du ernsthaft, das Kind würde zusammen mit der Mutter irgendwohin abgeschoben


ein minderjaehriges Kind wird aufenthaltsrechtlich NIE von der Mutter getrennt (es sei denn, das Kind oder die eltern wollen etwas anderes). Wenn die Mutter rechtmaessig in D ist - wie hier - bleibt auch das Kind hier, egal, welche Staatsangehoerigkeit es hat oder mal bekommt.

aber, @Esperanto, es ging doch hier im Faden nie ernsthaft um Abschiebung, es ging um die Frage, welche Staatsangehoerigkeit das kind hat oder bekommt. Solange der Vater nicht "gefasst" ist, hat das Kind keinerlei Chance, in den kommenden Jahren die deutsche zu erhalten. Mehr hab ich nie gesagt.

Ich sage aber jetzt noch eins, ohne das allerdings belegen zu wollen: Das Kind ist ganz klar eine Kubanerin. Damit hat es nichts zu tun, dass die Kubaner ihm eventuell keinen Pass geben wollen. Kubanerin "ist" man (oder nicht). einen Pass "hat" man (oder nicht)  >:(

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von r.bost am 08. März 2013 um 09:07
also ich würde sagen, das Kind ist evtl. staatenlos.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 09. März 2013 um 01:53
gut, ich kann das nicht ausschliessen.

Nur: Sooooo bescheuert sind die Kubaner nun wahrscheinlich doch nicht, dass sie einer gesetzestreuen, legal als Kubanerin im ausland lebenden kubanischen Mutter sagen: dein Kind ist kein kubanisches Kind, weil du es auf deutschem Boden geboren hast. Und da dein Kind  ohne bekannten deutschen Vater auch kein deutsches Kind sein kann, musst du es als Kubanerin nun hinnehmen, dass dein Kind KEINEN Staat hat, der es schuetzt.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 09. März 2013 um 23:06
problematisch wirds,wenn
1.der vater kein deutscher ist
2.der kindsvater (nichtdeutsch) und/oder mutter (nichtdeutsch) die
gestzl. vorgeschr.aufenthaltszeit in dtld.nicht vorweisen kann
dann gibts wie gesagt keine dt.stattsbuergerschaft und damit verbundene moeglichkeit zur ausweisaustellung,

die cubaner bestehen auf eine 3mon.respektive 90 taegigen aufenthalt des kindes auf cub.boden um den pass auszustellen.
ohne reisedoku kann das kind nicht nach cuba reisen,also ist da die cub.botschaft gefragt,was sie in diesem fall zu tun gedenkt.
ist das kind dort registriert???
ausser die kindsmutter will gar keinen cub.pass etc fuer ihr kind.
sollten die punkte 1 und 2 nicht fruchten und auch der cub.weg von der mutter nicht gewolt werden ,hat sie erstmal ein staatenloses kind.sie kann dann zuwarten bis sie lange genug in dtld.ist oder das kind wird von einem andrem dt.partner von kindes statt angenommen,z.b.in ehelicher gemeinschaft.
dann waere auch alles geritzt
:D 

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 09. März 2013 um 23:49

importado schrieb am 09. März 2013 um 23:06:
sollten die punkte 1 und 2 nicht fruchten und auch der cub.weg von der mutter nicht gewolt werden ,hat sie erstmal ein staatenloses kind.


Importado: du haeltst es also allen Ernstes fuer moeglich, dass eine Kubanerin (Vater nicht ermittelt) ein Kind bekommt, das nicht vom kubanischen Staat, dem Staat der Mutter, geschuetzt wird.

Du sagst doch immer, du kennst dich aus und hast selbst "Familie" in Kuba: haeltst du den kubanischen Staat fuer derart mies gegenueber Kindern kubanischer Muetter?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 10. März 2013 um 03:42
@yale
wo du nur immer deine deduktionen hernimmst?
``.....schutz fuer das kind durch cub staat ,du sagst doch immer du kennst dich aus``
HABE NIE DERARTIGES BEHAUPTET

generell  kenne ich  mich  auch nur bedingt aus und kein besserwisser. bin nur ein normaler buerger ohne praepotentes gehabe.
bin weder ein jurist (famileinrechtler int.),botschaftsangehoeriger, behoerdennagestellter etc.--

1.der regelfall fuer cubaner ist in cuba geboren zu werden.
   ist das nicht der fall so tritt die buerokratische maschinerei in
   kraft,wie in jedem andren land.
2.erstmal muss die mutter entscheiden was sie will.
  ist das baby
   auf der cub.botschaft in dem land in welchem sie lebt und
   niedergekommen ist .nicht informiert,weiss man auch nix von dessen identitaet.
3.hat das kind z.b.einen dt.vater und cub mutter und ist als dt.
   staatsbuerger registriert(voraussetzungen erfuellt bzgl.blutrecht),so kann man zusaetzlich den cub.pass in cuba fuer das kind beantragen,wenn das kind fuer 90 tage in cuba verweilt,dazu muss man hinreisen.(dies machte ein dt.freund mit seinem dt./kub.kind und seiner cub.ehefrau,alles registriert.
sie reisten fuer etliche monate nach cuba.
ist die mutter ledig ohne kindsvateridentitaet oder nichtdeutscher und will ihr kind zum beispiel registrieren lassen ,soll sie auf ihre botschaft gehen,
gesetztenfalls, wenn sie nach cuba zurueckgehen wollte,so wuerde man ihr das mitnahmerecht ihres kindes nicht verweigern.
4.ich sagte ausdreucklich,dass sich die mutter erstmal entscheiden muss,was sie will und stellte die frage ob sie das
kind auf der cub.botschaft registrieren liess.
ebenfalls werden sie dort eine loesung parat haben,eine moeglichkeit zu eroeffnen ein reisedokument zu erhalten ,welches final zum erlangen eines passes fuehrt.nachfragen-ich weiss es nicht wie die prozedur verlaeuft.
5.wie gesagt der dt.staat anerkennt das kind als deutschen buerger nur wenn die von @esperanto etc. dargelegten kriterien erfuellt sind,der rest haengt dann von der mutter ob und wie sie was mit dem cub.staat zu tun haben will.
der cub.staat wird in diesem fall dem kind nicht seine nationalitaet verweigern,nur muss die mutter den ersten schritt tun ,wie es dann mit den modalitaeten zur passausstellung steht in ihrem fall,muss sie ,wie ich sagte,erfragen.
:D   
also koennen wir hier im forum nicht wissen was die mutter bereits bewerkstelligte,weil die staatsbuergerschaft und ein ausstellen eines reisedokus ja 2 paar stiefel sind.
hat sie nix auf der cub.botschaft registriert oder bei dt.behoerde nicht die aufenthaltsdauer nachgewiesen ,sowie fuer die dt.behoerden den dt.vater oder ausl.vater (aufenthaltsdauer)praesentiert und ermittelt(da geh ich davon aus dass die dt.behoerde die vaterschaftserklaerung haben will bzw.ihn physisch ermitteln will),so ist das kind momentan staatenlos,das wird sich jedoch irgendwann loesen,ja nachdem was die mutter einleitet,was sie entscheidet und wie die o.g.parameter erfuellt werden.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 10. März 2013 um 09:40

importado schrieb am 10. März 2013 um 03:42:
HABE NIE DERARTIGES BEHAUPTET


Doch, du hast behauptet - und behauptest es ja jetzt immer noch, dass das Kind einer kubanischen Mutter (Vater nicht ermittelt) erstmal staatenlos sei.

Warum akzeptierst du nicht, dass ein Kind im Moment der geburt bereits eine Staatsangehoerigkeit HAT. die kann sich spaeter aendern, da kann auch spaeter noch eine dazu kommen oder eine wegfallen - aber wenn es sich bei einer Mutter um eine kubanische Staatsbuergerin handelt und der Vater nicht ermittelt ist, dann IST das Kind Kubaner.

@Importado, denk doch einfach mal an ein anderes Beispiel, ius soli in den USA. Jeder der in den USA geboren wird, ist Amerikaner. So, @Importado, der IST AMerikaner und zwar schon in der Sekunde der Geburt. Da muss niemand erst zu einer Botschaft oder sonstwohin gehen, das KInd IST US-Buerger.

Und das Kind, um das es hier im Faden geht, IST halt Kubanerin..

..und eben nicht staatenlos, keine einzige Sekunde..

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 10. März 2013 um 13:04
@yale,ich schrieb der cub.staat repraesentiert durch die botschaft in dtld.wird dem kind normalerweise die staatsbuergerschaft nicht verweigern.
du hast recht staatenlos ist es grundsaetzlich
natuerlich nicht,weil die mutter cubanerin ist,nur was ist wenn es der cub.staat nicht anerkennen sollte,was normalerweise nicht passiert,es koennen im cub recht im gegensatz zum dt.recht staatsbuergerschaften aberkannt werden,mit dem geborenwerden ist erstmal grundsaetzlich die voraussetzung erfuellt zur staatsbuergerschaft ,ob sie dann aus irgendeinem grunde theoretisch im nahchinein verweigert werden koennte entzieht sich momentan meiner kenntnis,auch hab ich im moment nicht im kopf ob das cub.kind von einer cubanerin im ausland automatisch als staatsbuerger anerkannt ist(es gibt ja dissidenten-terroristen etc.)....kann mir nicht vorstellen,dass der cub.staat auf die cub .staatsbuergerschft der terroristen der schweinebucht und ihrer nachfahren besteht oder der gefleucheten in den 80er 90ern ,welche als turis von USA cuba besuchen.
1.nochmal:fuer den dt.staat ist das kind dt.staatsbuerger ,wenn es o.g.parameter erfuellt.
wenn nicht,ob das kind nun cubaner ,russe etc ist interessiert die deutschen nicht,erst wenn es sich um das bleiberecht des kindes handelt,was ja durch den ordentl.aufenthlat der cubanerin gewaehrleistet ist.in dem fall wird das kind als cubaner betrachtet,nur wenn die mutter die nachweise fuer die dt.statsbuergerschaft nicht bringt und auch nichts bei  der cub behoerde registriert ,hat das kind von niemand schutz und geniesst ein aehnliches dasein wie ein staatenloser.
was will die mutter,weiis hier niemand genau?????
2.wenn das kind bei der cub.beheoerde(botschaft) im ausland nicht gemeldet ist,kann der staat auch nix von dessen existenz wissen,ich schrieb ja wenn sie es resgistrieren laesst als cub mutter ,dann haette das kind die cub staatsbuergerschaft und wird
IN DER REGEL  registriert,wie sie zum pass als dokument kommt muss sie auf der botschaft abklaeren.sicher ist das kind bei der geburt cubaner nur wenn man es nicht meldet ist der akt nicht offizialisiert/materilisiert und wir wissen ja nicht was die mutter will.vielleicht ist es ja ein dt.vater und sie will die die dt.staatsbuergerschaft
fuer ihr kind  und will  nix mit cuba am hut haben.
es geht hier auch um ihre anfrage um die moeglichkeit  den z.B.cub kindspass zu erlangen als alternativmoeglichkeit  und dafuer muss das kind zuerst als cub.staatsbuerger registriert sein wobei die voraussetzungen (hier cub.mutter) erfuellt sein muessen.

aussen vor,das kind koennte dann bei volljaehrigkeit um seine cub.staatsbuergerschaft ansuchen,wenns die mutter bis zu seiner vollj, verhindert haette.

auch als dt.staatsbuerger von geburt kann das kind aus einer mischehe cuba /dtld. einen cub.pass zusaetzlich in cuba bekommen bei 3 mon.aufenthalt vor ort.
sicher ist das us recht anders,du bist aut.US-buerger wenn du auf us.-amerik.erde geboren wurdest,du musst aber trotzdem bei der behoerde dieses staatsbuergerrecht auf staatsangehoerigkeit melden etc.mit geburtschein /arztnachweis etc.,sonst weiss niemand offiziell von der existenz und es koennten sonst ja neugeborene mit ihren muettern einreisen ueber mexico mit cojotes ,welche dann behaupten dort entbunden zu haben-

ICH HABE DEM KIND NIE DIE MOEGLICHKEIT ABGESPROCHEN EIN CUBANER ZU SEIN,NUR MUSS OFFIZIELL VON DER EXISTENZ NOTIZ GENOMMEN WERDEN VON DER BEHOERDE;SEI ES NUN ! TAG NACH DER GEBURT ODER z:b:1 JAHR SPAETER-
nix fuer ungut :D
PS:du hast recht,das kind ist normalerweise mit cub .mutter cubaner,nur wenn die mutter nix meldet ist das kind nicht erfasst und wie soll es da zu pass etc kommen,ich schrieb ja schritt 1 und 2
.lediglich auf dem dt.geburtsschein wird die cub.staatsangehoerigkeit der kindsmutter bis jetzt vermerkt sein-vater ?oder mit namen
also geboren werden,sei es nun blut oder mutterbodenrecht hat nix mit dem behoerdl.vollzug zu tun.das neugborene hat vorausetzung X die es legitimieren die dementsprechende staatsbuegrerschaft zu offizilisieren,wir leben im 21 jhd.in dtld.und das kind ist nun mal als cubaner im ausland geboren und dies kann  von der mutter angezeigt werden bei ihrer eigenen laendervertretung oder auch nicht.
VERGISS AUCH NIE DASS IN DTL.DIE DT:STAATSBUERGERSCHAFT EINES DEUTSCHEN NIEMALS ABERKANNT WERDEN ODER ER SEINER BUERGERL:EHRENRECHTE VERLUSTIGT GEHEN KANN(nachzulesen im GG),das sieht in cuba schon anders aus.
auch kann der dt.staat z.B .einem deutschen paar sein im ausland geborenes legales kind nicht die dt.staatsbuergerschaft verweigern,da wirst du uns bestimmt als halbjurist sagen koennen was der boese boese  castro da parat haben koennte,wenn der cub.staat z.B.ein kind im ausland von einer cubanerin geboren nicht anerkennen will als staatsangehoeriger.
nota bene :staatsangehoeriger ist man wenn man von seinem staat als staatsangehoeriger anerkannt ist per dessen gesetzl.bestimmungen  ++
woher phantasierst du die gesetzestreue der o.g.cubanerin und vielleicht ist sie damals nicht zurueckgekehrt und ferngeblieben ,??????
du schriebst ,da waere der cub.staat schoen mies/bloed das kind einer  gesetzestreuen .......

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 11. März 2013 um 19:28

importado schrieb am 10. März 2013 um 03:42:
... also koennen wir hier im forum nicht wissen was die mutter bereits bewerkstelligte

Schade, dass Kathy sich nicht wieder meldet, um mit zusätzlichen Angaben die Frage zum Reisepass für das Baby der Kubanerin eindeutig beantworten zu können. Die Mutter wird mehr über den Vater (Nationalität, seinerzeitiger Aufenthalt usw.) wissen, um ihrem neugeborenen Kind seine Identität zu geben und sollte der Vater Deutscher oder EU-Bürger sein, auch gemäß dessen Leistungsfähigkeit Kindesunterhalt beziehen zu können. Auch kennen wir nicht ihre Absichten hinsichtlich der Nationalität ihres Kindes und was sie diesbezüglich unternommen und erfahren hat.

Nach den bisherigen Angaben wäre zu schließen, dass der Vater Deutscher ist. Kathy schreibt: "Den Deutschen (Pass) bekommt sie wohl nicht solang der Vater nicht eingetragen (in die Geburtsurkunde?) ist und sie somit auch Deutsche ist." Sie schreibt zudem, dass dieser "abgehauen und noch nicht wieder aufgetaucht ist". "leider auch nicht auffindbar bisher, aber da sind wir dran". Danach wird er vermutlich seine Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen und diese erst gerichtlich festzustellen sein. Das kann noch lange dauern.

Anzunehmen ist, dass die Kommunalverwaltung die Ausstellung eines regulären Reisepasses für Deutsche verweigert, solange die Identität des Vaters und auch ein rechtmäßiger Aufenthalt der kubanischen Mutter über 8 Jahre hier in Deutschland nach §4 Absatz (3) Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes bzw. den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht nicht festzustellen ist.

Kathy schreibt: "In der Zwischenzeit geht es um den Pass für die Kleine." Sollte die Mutter ihn für die Reise mit ihrem Baby nach Kuba benötigen (evtl. für einen 90 tägigen Aufenthalt zu Erlangung der kubanischer Staatsbürgerschaft für ihr Kind), gebe es ja noch die Möglichkeit der Ausstellung eines deutschen Passes für Ausländer, nachdem seit dem 26.06.12 für das Kind ein eigener Reisepass für den Grenzübertritt erforderlich ist. Ein lediglicher Eintrag im Pass der Mutter nicht mehr genügt.


Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 12. März 2013 um 04:59
@Esperanto, ich spitze das, was du geschrieben hast, mal etwas zu:

Der Vater (ein Deutscher; die Mutter kennt ihn) LEUGNET. Dann hat das Kind zunaechst KEINERLEI CHance, als Deutsche angesehen zu werden. Es ist also kubanisch (wegen der Mutter), aber die Kubaner weigern sich, einen kubanischen Pass auszustellen.

Dann trifft das zu, was Kathy erwaehnt und was du aufgegriffen hast: die deutschen Behoerden koennen dem Kind auf Antrag der Mutter einen Reiseausweis fuer auslaender ausstellen, falls eine Reise beabsichtigt ist.

Im Moment will jedoch keiner verreisen, die Mutter weder allein noch mit dem Kind. Die Mutter lebt rechtmaessig hier, also lebt auch das Kind rechtmaessig hier. Einen Ausweis braucht es dafuer nicht. Es muss halt angemeldet werden, was wahrscheinlich laengst passiert ist - und das war es dann.

alles andere kann dann im Lauf der jahre mal passieren, Suche nach dem Vater, klage gegen ihn auf Feststellung und so weiter.

Momentan gilt,  dass dem Kind NICHTS passieren kann, weil es als kubanisches Kind einer kubanischen Mutter so rechtmaessig wie diese in deutschland lebt.

Was ich nicht weiss: Nehmen wir an, man findet den Mann, von dem die mutter behauptet, er sei der vater, der leugnet und wird verklagt, da leugnet er weiter. Was, wenn er sich weigert, sich eine Speichelprobe abnehmen zu lassen. Kann man ihn dazu zwingen?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 12. März 2013 um 09:55

Yale schrieb am 12. März 2013 um 04:59:
Nehmen wir an, man findet den Mann, von dem die mutter behauptet, er sei der vater, der leugnet und wird verklagt, da leugnet er weiter. Was, wenn er sich weigert, sich eine Speichelprobe abnehmen zu lassen. Kann man ihn dazu zwingen?

Wie will er denn ohne Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Vater ist? Und glaubst Du, irgendjemand in diesem Land könnte einen gerichtlichen Beschluss ignorieren und meinen, "die können mich mal …"?


Yale schrieb am 12. März 2013 um 04:59:
Im Moment will jedoch keiner verreisen, die Mutter weder allein noch mit dem Kind.

Wir kennen nicht die Absichten der Mutter. Für eine Kubanerin wäre es nicht ungewöhnlich, wenn sie wieder mal zu einem Familienbesuch nach Kuba reisen wollte. Sie hätte auch einen Anlass, wenn sie für ihre Tochter auch die kubanische Staatsbürgerschaft erlangen möchte. Darüber hat sie sich bei der kubanischen Botschaft erkundigt. Auch die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wird offenbar angestrebt. Besonderen Wert gelegt wurde aber auf die Beantwortung der Frage, wie die Kleine in der "Zwischenzeit" einen Pass bekommen kann. Darauf bezog sich mein vorangegangener Beitrag.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 12. März 2013 um 13:16
@yale
hast rege phantasie und wenig fundierte kenntnisse allg.
ES GING HIER PRIMAER UM DIE FRAGE WIE MAN FINAL ZUM PASS KOMMT;DT.ODER/UND CUB. SOWEI DIE STAATSANGEHOERIGKEITKLAERUNG
UND (die aufenthaltsfrage des kindes hatte sich die schreiberin selber beantwortet )
wenn die mutter beim amt einen kindsvater angibt,muss dieser das gegenteil mit dem vaterschaftstest beweisen ,ansonsten hat er die karte mit dem A.
und wird dann als vater angesehen,dass man ihn mit handschellen hinzwing wird wohl nicht passieren,weil den zunaechst angegebenen kindvater eine beweispflicht trifft das gegenteil darzulegen mit dna-test.
wie kommst du phantast drauf dass die mutter nicht verrreisen will,ein andresmal behauptend sie sei eine gesetzestreue buergerin fuer die cubaner
und der staat koenne nicht so mies sein....,sowie
das kind haette automatisch schon die cub.staatsangehoerigkeit etc etc,

bist du ein hellseher????
und da schreibst du mir ,meine beitraege waeren ......
es geht auch nicht drum wie du dich verhaelst ,wenn man dir fakten liefert,
nimms einfach zur kenntnis was dir andre leute wie esperanto plausibel erklaeren.
ich versuche nur zu helfen und wenn ich nix weiss sag ich das auch,ansonsten halte ich mich an fakten,hoffe dass du das jetzt kapiert hast. :D
hab auch kein problem fehler einzusehen oder korrigiert zu werden,wir sind alle fehlbar,nur bitte keine selbstgewaehlten abstrusen theoret.gebilde
auch streit brauch ich nicht,voellig sinnlos.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 12. März 2013 um 18:38

Esperanto schrieb am 12. März 2013 um 09:55:
Wie will er denn ohne Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Vater ist?


ok, @Esperanto, damit du verstehst, was ich meine, zum besseren Verstaendnis, vor allem das von importado, uebetreibe ich wieder:

die kubanische mutter sucht sich aus einem adressenverzeichnis meine adresse, dann behauptet sie, oder, fuer Importado: luegt sie, ich sei der vater, und erhebt namens des kindes Klage gegen mich.

Das kann sie machen, Papier ist geduldig. Die klage wird mir dann zugestellt. Ich erwidere: diese frau kenne ich nicht.

@Esperanto: und dann glaubst DU, dass ICH - ICH - irgendwas beweisen muss, was ich NICHT bin, naemlich NICHT der Vater?

Also ich glaube das nicht. Wieso muss in deutschland jemand beweisen, dass er was NICHT ist oder NICHT zahlen muss, solange der Klaeger nicht bewiesen hat, dass er was ist oder dass er was zahlen muss

Hab ich jetzt etwas besser mein Bedenken ruebergebracht?

und fuer Importado: lies mal nach was "Beweislast" bedeutet...

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 12. März 2013 um 19:49
Ob Du hier in einem Adressenverzeichnis aufgeführt bist, weiß ich nicht. Soweit ich mich erinnere, hältst Du Dich in Südamerika auf. Woher sollte die Kubanerin Deinen Namen haben und warum sollte sie ihn angeben? Wenn sie jeden beliebigen Namen angeben könnte, könnte sie gleich Herrn Berthold Beitz nennen. Der lebt noch, wird im September 100 Jahre. Mit ihm als Vater hätte ihre Tochter bis zu ihrem Lebensende ausgesorgt.

Mit einer Klage klappt das aber nicht. Weder bei Dir noch bei ihm. Auch ohne Vaterschaftstest, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der potenzielle Vater zur fraglichen Zeit in ihrer Nähe gewesen sein könnte, sollte schon gegeben sein.

Auch wird die Kubanerin sicher jemanden finden, der ihr sagt, dass sich aussichtlose Klagen nicht lohnen. Im Gegenteil. Das fängt bei den vorzulegenden Gerichtskosten an. Andere Kosten kommen hinzu. Sie müsste damit rechnen, dass sie -zumindest teilweise- dafür aufzukommen hätte.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 12. März 2013 um 20:36
Ok, @Esperanto, apropos "Aussichtlos". Ich spitze noch mehr zu:

dann gibt sie eben nicht meinen namen an, sondern den eines der  maenner, der tatsaechlich in der fraglichen Zeit "in ihrer Naehe" war, meinetwegen sogar auch mit ihr im Bett war.

aber der macht es, sinngemaess wie ich: er sagt, mit dieser Frau habe ich kein Kind gezeugt, wie kommt die dazu, sowas abstruses zu behaupten.

Und dann? wird DER dann gezwungen zu beweisen, dass er NICHT der Vater ist, dass er NICHT Geld schuldet?

Und falls ja (ich glaube es nicht, aber falls ja): warum dann er? und nicht auch alle anderen Maenner, die in der Zeit moeglicherweise mit ihr im Bett waren?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 12. März 2013 um 22:36
Derjenige, der zu Unrecht beschuldigt wird, hat nach den allgemeinen Lebenserfahrungen Interesse an der Wahrheitsfindung. Wenn er die Aufklärung behindert, muss er mit Nachteilen rechnen.

Wenn das Gericht zur Klärung der Vaterschaft einen Vaterschaftstest als erforderlich ansieht, dann kann es diesen anordnen. Ist der Betroffene davon überzeugt, nicht der Vater zu sein, dann sollte er diesen durchführen lassen. Macht er dies nicht, muss er die Konsequenzen tragen, die darin bestehen können, dass ihm die Vaterschaft unterstellt und die Zahlung des Kindesunterhaltes auferlegt wird.

Ich bin ja kein Jurist und auch kein Richter, dem die Aufgabe der Wahrheitsfindung gestellt ist und diese zu lösen hat. Aber auch als Laie sollte man wissen, dass man sich gegenüber falschen Anschuldigungen zur Wehr zu setzen hat. Bleibt man beispielsweise einem Verhandlungstermin unbegründet fern, kann der Richter ein Versäumnisurteil erteilen. Dieses ist gewöhnlich nicht zum Nachteil der anwesenden Partei, die unwidersprochen ihre Sicht der Wahrheit vortragen konnte.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 13. März 2013 um 01:07
ok, @Esperanto, nun sind wir am Punkt, wo wir beide juristisch nicht mehr weiter wissen: du glaubst, dass jemand verurteilt werden kann, "Vater zu sein", nur weil der sich nicht gegen eine entsprechende Anschuldigung wehrt (obwohl er aber gar nicht der vater ist). Ich halte das fuer ausgeschlossen.

Schade, dass wir hier nicht jemanden haben, der zufaellig weiss, wie in so einem prozess verfahren wird, wenn einer nicht Vater ist, aber keine Lust hat, das durch Erdulden eines Tests zu beweisen

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 13. März 2013 um 01:46
@yale@esperanto
yale: wenn sie behauptet,warum ist das fuer mich`` luegen,geh doch zum kaffeklatsch,da passt du besser hin`zum provozieren-ARMSELIG,hast du ein problem dass deine latte zu tief haengt(die geistige).lass mich doch einfach in frieden und bring mal was konstruktives,scheinbar ermangelts dir an neuronenketten.

yale lies esperanto und du beantwortest dir vieles selbst.
yale nenne es beweislast oder plicht oder gegenbeweis,
wenn ich schreibe die beweislast liegt bei dem vermeintl.vater den gegenbeweis per dna zu bringen,dann ist das okay,ich bin kein linguistikprofessor.

eine vaterschaftsnachweisprozedur laeuft wie folgt in dtld.
1.die kindsmutter , wenn sie den kindsvater wohnsitzmaessig nicht ermitteln kann oder dieser die vaterschaft verweigert ,
gibt zu gericht (zustaendiges fam.-gericht) den infrage kommenden
mann oder mehrere an.
da wird dann erstmal der 1 schritt ausgeloest,da die mutter ihn angegeben hat und er angeschrieben(ja sie kann dich yale angeben wenn sie will,falls die mutter hirngeschaedigt ist und mozart angibt wird dann natuerlich nix unternommen).negiert der typdas ganze,so wird ein vaterschaftstest angeordnet
.lt.dna-analyse kommt dann mit 99,999%wahrscheinlichkeit der ausschluss oder bestaetigung zum vorschein,so einfach ist das.weigert sich der vater zur dna analyse(muss man ja davon ausgehen dass er was zu verheimlichen hat und jeder der nicht vater ist wird ja dem test zustimmen um die sache zu klaeren-siehe @esperanto ,bei weigerung wird vaterschaft unterstellt-richtig)
dies ist die prozedur.natuerlich hat der dt.rechtsstaat 2 gedanken,erstens die mutter zu schuetzen und ihr den leibl.vater des kindes als versorger zu gewaehrleisten,sowie die staatskasse nicht mit alimenten zu belasten welche von dem leibl.vater betrieben werden koennen. :D
@yale: bei der klage sind wir nicht sofort,(dein besipiel wenn sie dich als kindsvater erstmal angibt,dir das zugestellt werden kann und du das negierst-da kommt dna test,bist du der vater und verweigerst dich im anschluss alimente zu zahlen oder werden sich beide parteien nicht uber die hoehe einig weil die frau mehr will wie den regelsatz um einen statusgemaessen standard ihres kindes zu gewaehrleisten(der vater ist sehr reich) ,dann kommt die klage AUF UNTERHALTSZAHLUNG bzw.klaerung der hoehe der alimente etc etc,)
2 paar stiefel vaterschaftsklaerung und unterhaltszahlung.

bei dem  vater wird erstmal  versucht ihm alles bei seiner meldeadd.zuzustellen bzw.wenn das nicht fruchtet und er weg ist,ist es sein pech,da man dafuer zu sorgen hat dass einem die post nachgereicht wird.
wenn man sich im ausland befindet und nicht greifbar ist,seine post vernachlaessigt,wird erstmal das amt die mutter wenn sie finanziell beduerftig ist helfen.es wird erstmal von den angaben der mutter ausgegaangen,weil ja nix andres da ist auch keine gegendarstellung oder/und dna test.
da kannst du dann sicher sein,dass bei der einreise in dtld.die lampen leuchten.ich kann nicht sagen ob man dann irgendwelche kosten als vermeintl.vater aufgebrummt bekommt,bzgl.des umstands  sich so lange nicht gemeldet zu haben und dem staatunnoetige  bureokr.kosten verursacht hat.
mit dem vaterschftsnachweis muesste man sich eigentlich als kindsvater
auschliessen koennen wenn man dna maessig im nachhinein beweist,das man nicht in frage kommt.ICH WEISS ES NICHT AUS DER PRAXIS

dies ist  bei amtsgerichtschreiben z.b.bei nichtbezahlten rch.anders-da hat man pech wenn man nicht reagiert,wenn mehrere mahnungen nicht beantwortet wurden und sei die aufforderung zur rechnungsbegleichung nun berechtigt oder nicht und der angeschriebene gibt keine stellungnahme wird letztendlich der amtsrichter eine titel fuer die fordernde firma ausstellen,weil ja nicht auf sein amtsschreiben geantwortet wurde,wo die forderung der klagenden firma dargelegt wurde und der richter davon ausgeht dass da nicht gezahlt werden will und auch keine reaktion kam.der richter geht erstmal davon aus dass diese firma ihr geld will und diese nicht bezahlt wird und sieht die vita der mahnungen bis vom amtsgericht ein schreiben kommt und da kann ja z.B.der angemahnte stellung nehmen,dass die rechnungsstellung an den haaren herbeigezogen ist und er sich nicht zur zahlung verpflichtet fuehlt.
haette er auch schon in den mahnungen machen koennen.
kommt es zu keiner reaktion wird der amtsrichter den angemahnten als nichtzahler ansehen und einen titel ausstellen den die firma dann mit dem
guten alten kuckuck u;D den es nicht mehr gibt und dem gerichtsvollzieher eintreiben.

ein richter kann ja nicht wissen dass sich die betreffende person z.B. 6 monate fuer ein praktikum in indien befindet und sich nicht um seine post kuemmert.
das ist so verankert im dt.zivilrecht,prozessordnung etc etc

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 13. März 2013 um 03:12
Zitat Importado: "bei weigerung wird vaterschaft unterstellt-richtig"

Importado, ab da hab ich deinen beitrag nicht mehr weitergelesen. Ich hab mir naemlich vorgestellt, das kind ist rein-weiss, die auch rein-weisse mutter gibt aber - weil sie dir geglaubt hat - einen Schwarzen an, weil sie von dem weiss, dass er a) Geld hat und b) sich zu nichts zwingen laesst

Der Schwarze weigert sich auch tatsaechlich erwartungsgemaess, also wird ihm vom Gericht  unterstellt - deiner Meinung nach, Importado - er sei der vater des rein-weissen kindes.

ja, @Importado, gehts denn noch? Merkst du denn nicht selbst, was du da fuer ein Zeugs zusammenschreibst?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 13. März 2013 um 07:54
@yale      @ESPERANTO ERLEUCHTE DEN MENSCHEN
YALE wie kann man nur soviel phantasieren,erfinden und abstruse konstrukte erstellen
du solltest wirklich ganz von vorne anfangen.mit lesen,logik und inhalte verstehen,wann hast du die schule ;WEITERBILDUNG etc abgebrochen ???
1.bezug nehmend zu deinem beispiel des farbigen angegebenen vaters,von dem die mutter weiss dass er sich zu nix zwingen laesst..hahahaha
ich nehme trotzdem stellung
  es ist aufgrund der genforschung moeglich dass sogar 2 farbige partner ein
  ``reinweisses```kind PHAENOTYPISCH bekommen geprueft mit DNA DER ELTERN -so geschehen in suedafrica und lateinamerica.soweit zur genetik
2.sicher wird der sachbearbeiter,rechtspfleger  beim fam.gericht(wir sind
   erst bei der vaterschft noch NICHt beim unterhaltsanspruch-hoffe das hast du wenigstens kapiert)den sachverhalt pruefen.denkst du ihm ernst die mutter muss da ihr kind wie ein zirkuspferd vorfuehren und der beamte entscheidet
aufgrund deiner an den haaren herbeigezogenen genetik ich sag mal fuer dich rassenlehre ,denn das hast du gemeint mit dem ``schwarzen``dass dies nicht geht.????gehts bei dir noch.
der mann wird auch zur DNA analyse geladen (vulgo-vaterschftstest)
UND EIN TEST ANGEORDNET FUER ALLE IN FRAGE KOMMENDEN ANGEGEGBEN
MAENNER:
3.ein angegebener vater ,der sich nicht als vater fuehlt und die vaterschaft negiert wird in der praxis gerne das gegenteil darlegen mit einem freiwilligen dna test sobald er kenntnis erlangt ,der muss bei normal tickenden leuten nicht mal angeordnet werden.
ZEUGS SCHRIEBTS DU SEIT ANBEGINN deiner kommentare in allen themenbereichen;MIT WIRREN KONSTELLATIONEN UND SELBST DIESE WIDERLEGE ICH DIR;DU BIST TOTAL RESISTENT GEGEN ARGUMENTE;LOGIK ;PRAXIS UND ::::::
ALSO HATS AUCH KEINEN SINN MEHR MIT DIR ETWAS ZU BEPSRECHEN;WEIL DU ALLES WAS NICHT IN DEINE BESCHRAENKTE DENKWEISE PASST ABQUALIFIZIERST.ICH SAGTE DIR JA DU ZEICHNEST DICH NUR AUS MIT NICHTKENNEN JEGL.MATERIE,DAS IST BITTER UND SCHLUCKS RUNTER.
und das schoenste ist du schreibst der klaeger (mutter im namen des kindes)
hat die beweispflicht,ja wie soll sie das den beweisen ohne dna,mit fotos im bett??
es ist nun mal eine umkehrBEWEISLAST beim vaterschaftsnachweis,da muss sich der angegebene vater entlasten mit dna analyse
ansonsten muss im dt.rechststaat natuerlich der zivilklaeger oder der staat die beweise liefern wenn man als buerger beklagter oder angeklagter ist.
BITTE NICHT MEHR NERVEN
VATERSCHAFT WIRD UNTERSTELLT bei weigerung:::::;DAS SCHRIEB DIR AUCH ESPERANTO UND ICH PFLICHTE BEI;
;ALSO SCHALTE MAL DEINE VERBLIEBENEN ZELLEN EIN:

@ESPERANTO BITTE ERKLAERS IHM ;DENN ICH SCHREIBE FUER YALE IN GRIECHISCH UND ER KANN ES NICHT AB FAKTEN UND LOGIK ZU AKZEPTIEREN;AUS DEINEM MUNDE EHER.I
ICH BIN JETZT MUEDE UND WOLLTE EIGENTLICH DER SCHREIBERIN BEHILFLICH SEIN UND NICHT YALES NIVEAU DAUERN VOR AUGEN HABEN

 

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 13. März 2013 um 10:00

importado schrieb am 13. März 2013 um 07:54:
@ESPERANTO BITTE ERKLAERS IHM ;D

Was bitteschön kann man Yale noch erklären? Etwa die Genetik in Hinblick auf die Hautfarbe?

Aber darüber hast Du doch schon geschrieben. Meinst Du, er wird sich damit abfinden, wenn er gesagt bekommt, dass sogar Zwillinge verschiedene Hautfarben haben können? Sollen wir jetzt über die Mendelschen Regeln des Vererbungsvorganges schwadronieren oder gar Bildchen zu dessen Nachweis mit Labormäusen hier reinstellen?

Nein, das geht nicht, weil Uwe seine Ankündigung wahr machen könnte und uns evtl. dann rausschmeißt.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 13. März 2013 um 14:33
also Leute, was seid ihr alle so entsetzlich faul! musste ich doch tatsaechlich selber googeln. Den entscheidenden Satz hab ich unterstrichen. Lest aber danach auch meinen Kommentar!

§ 1598a BGB: Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1.
der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2.
die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3.
das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
....

So, und nun mein Kommentar: Mutter und Kind koennen vom "VAter" verlangen, dass der einwilligt, ansonsten wird seine Einwilligung ersetzt durch eine Anordnung des Gerichts.

Was ist aber nun, wenn ich sage, ok, ich akzeptiere die gesetzliche regelung, sie gilt aber ja ausdruecklich nur fuer einen "Vater". Ich bin aber hier nicht der Vater; also willige ich auch nicht in die Untersuchung ein. und das gericht kann auch keine anordnung gegen mich treffen, da ich ja eben nicht der Vater bin und das Gesetz ausdruecklich nur fuer Vaeter gilt?

Tja, @Importado, was dann?

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 13. März 2013 um 18:08
Nachdem Du so fleißig warst, Dich in das BGB, Viertes Buch - Familienrecht einzulesen, hättest Du noch ein paar Seiten im Zweiten Abschnitt - Verwandtschaft, 2. Titel - Abstammung weiterblättern sollen. So bist Du nur bis zum Kapitel I - Eheliche Abstammung gelangt. Der zitierte Paragraph behandelt die Fälle von Kindern, die innerhalb eines Eheverhältnisses geboren wurden und der Vater möglicherweise nicht der leibliche Vater ist (Kuckuckskind).

Bei dem Kind der Kubanerin gilt aber Kapitel II - Nichteheliche Abstammung. Dort ist im § 1600d, die Aufgabe des Gerichts bei der Feststellung der Vaterschaft (also des Mannes, der das Kind gezeugt hat) nachzulesen und in der Zivilprozessordnung § 372a die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung zur Vaterschaftsuntersuchung.

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 13. März 2013 um 18:49
@Esperanto, na siehste, nun gehts doch vorwaerts! der absatz lautet:
§ 1600d
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

mein Kommentar:
jetzt siehts fuer den Vater schon einigermassen boes aus!

waere ich der vater, wollte aber nicht anerkennen und auch nicht die Vermutung gegen mich haben, wuerde ich bei meiner bisherigen "Taktik" bleiben: Ich hab dieser mutter NIE beigewohnt. NIE, Herr Richter. Und dann?

Aussage gegen Aussage. Wie gehts weiter? JETZT koennte ich mir denken, dass der richter sagt, dann lass doch den test zu - und wenn ich mich dann weigere, dann werde ich verurteilt.

Fazit: vermute ausgersprochen stark, dass ihr beide, Du und Importado, also recht habt...

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Esperanto am 13. März 2013 um 18:59

Yale schrieb am 13. März 2013 um 18:49:
JETZT koennte ich mir denken, dass der richter sagt, dann lass doch den test zu

Aber nur, wenn es ein milder Richter ist. Ist er es nicht, dann sagt er: "Packt den Kerl und entnehmt ihm sein Blut!".

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von Yale am 13. März 2013 um 20:27
Passend zum Thema, alles nachfolgende ist Zitat:

Holt ihn da eine frühe Sünde ein...?
Basketball-Legende Michael Jordan muss sich kurz nach seinem 50. Geburtstag mit einer Vaterschaftsklage auseinandersetzen.
Die Mutter eines 16-jährigen Jungen behauptet, dass ihr Sohn das Ergebnis einer Sex-Affäre mit dem sechsmaligen NBA-Champion ist. Jetzt soll sich Jordan einem DNS-Test unterziehen und Unterhalt zahlen.
„Mein Sohn hat das Recht zu erfahren, wer sein Vater ist“, forderte Pamela Smith beim Radiosender WSB aus Atlanta/Georgia......
Jordan, der kurz vor der Hochzeit mit dem kubanischen Model Yvette Prieto (34) steht, weist die Behauptungen zurück....
http://www.bild.de/sport/mehr-sport/michael-jordan/vaterschaftsklage-gegen-nba-legende-29491220.bild.html

Titel: Re: Kein Pass für's Baby?
Beitrag von importado am 14. März 2013 um 02:01
in der praxis siehts eben so aus,dass der angegebene vermeintl.kindsvater der die erzeugerschaft(kareres wort) negiert,sofort zu einem dna test bereit ist und es nicht zu einer klage kommen lassen will wo er vorm richtertisch steht,dieser in dieser angelegenheit zur feststellung des erzeugers
sowieso aus ueberlastung angezickt ist,weil der typ sich weigerte einen test zu machen.darueberhinaus werden dem  erzeuger die gerichtskosten auferlegt.
wir sind ja jetzt schon bei der klage,weil der mann vorher nicht der vaterschaftsnachweisaufforderung mittels dna-test nachgekommen ist.
normalerweise wird man vorher vom fam.gericht angeschrieben sich zum vaterschaftstest einzufinden.
es kommt ja nicht sofort zur klage und aus allen rohren geschossen wird,weil sonst die gerichte heillos ueberlastet waeren und es total praxisfern waere,siehe oben.
der richter wird also vielmehr sagen in yales besispiel,warum haben sie den nicht dem vaterschaftstest zugestimmt im vorfeld und lassen das fam.gericht diesen schritt einleiten der sie geld  und unnoetig zeit kostet,da ich sie sowieso final zum vaterschaftstest ``verdonnere``
wie ich schrieb weiss ich nicht ob der vermeintl.erzeuger auch zu kostenuebernahmen herbeigezogen werden kann,auch wenn er im dna test letzendlich ausgeschlossen wird ,jedoch vorher unkooperativ war und die ganze buerokr.
maschinerei in bewegung gesetzt hatte durch seine simple dnatestweigerung.
inwieweit  die zwangsmassnahme zur speichelprobe geht ,weiss ich aus der praxis ebenfalls nicht und es sich da aehnlich verhaelt wie bei der blutentnahme in betrunkenheitsfaellen im strassenverkehr.

@yale:``vermute ausgesprochen stark dass ihr beide recht habt..``,es faellt dir schwer dies anders auszudruecken,naja :-X .......

jordan negierte die vaterschaft,das liegt auch 17j zurueck.
da er prominent ist wird und es da oft solche auch nicht begruendete anschuldigungen gibt nach jahren ,wird da genau geprueft ,inwieweit er zum vaterschaftstest aufgefordert wird und er wirds dann auch machen,wenn er nicht bloed ist.
wie das us-gesetz da funktioniert entzieht sich meiner kenntnis. :'(


               



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