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Beitrag begonnen von bruja am 16. Juli 2013 um 15:17

Titel: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von bruja am 16. Juli 2013 um 15:17
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, hat die EU-Kommission am 31.05.2013 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, wegen der europarechtswidrigen Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug. weiter

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 03. August 2013 um 15:52
Inzwischen wird das am 31. Mai 2013 von der EU-Kommission eingeleitete Verfahren auch in den Medien thematisiert.


EU leitet Verfahren wegen Deutschtests für Ausländer ein




Wenn Nicht-Europäer zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen wollen, müssen sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nach Ansicht der EU-Kommission ist das zu pauschal und lässt nicht genug Spielraum für Entscheidungen nach Einzelfall. .....

     Mehr .....


Kommentar
Der Erwerb der Deutschkenntnisse wurde als Mittel zur Unterbindung von Zwangsehen gesehen. Ein islamisch/türkisches Problem - kein kubanisches! Insofern ist die Forderung nach "genug Spielraum für Entscheidungen nach Einzelfall" gerechtfertigt.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 03. August 2013 um 16:39
Da leitet die EU-Kommission ein Verfahren wegen europarechtswidrigen Verlangens nach einen Nachweis von Deutschkenntnissen für die Genehmigung des Ehegattennachzuges ein und auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna wird weiterhin behauptet, dass damit Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt würden:


Zitat:
Am 28. August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union) in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. 


Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von mikers am 18. September 2013 um 16:03
Aber das ist doch dann totaler Quatsch...

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Don-Franco am 24. September 2013 um 12:53
Hallo zusammen,

na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.

Meine Freundin und ich werden voraussichtlich im Dezember heiraten. Meine Papiere habe ich alle zusammen, Übersetzung und Beglaubigung durch die kubanische Botschaft in Bonn hat reibungslos und vor allem sehr zügig geklappt. Meine Freundin ist zur Zeit in D und kann alle Papiere mitnehmen. In Santiago wird sie dann alles der consultoria juridica vorlegen. Ich bin ziemlich optimistisch, dass alles vollständig ist, zumal die Botschaft nichts zu beanstanden hatte.

Wenn die Regelung mit der Sprachprüfung zum Ehegattennachzug gekippt würde, (wie lange kann das wohl noch dauern?), können wir schon bald hier zusammen leben. Hoffen wir das beste.

Liebe Grüße
Don-Franco

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von bruja am 24. September 2013 um 13:01
naja... da ja seit April der Sprachtest durch das Goethe-Institut durchgeführt wird, stehen die Chancen auch so nicht schlecht! Wenn natürlich die Bereitschaft zum Deutsch-Lernen vorhanden ist!!! ;)

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Don-Franco am 24. September 2013 um 13:36
Die Bereitschaft zum Deutsch Lernen ist auf jeden Fall gegeben.
Meine Freundin absolviert zur Zeit einen sechswöchigen Integrationskurs Deutsch und wird nach ihrer Rückkehr in Kuba weiter Deutsch "pauken" - sprich Sprachunterricht nehmen.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von bruja am 24. September 2013 um 14:10
na dann dürfte der Sprachtest beim Goethe-institut kein Problem sein... also wieso auf etwas hoffen, was nicht passieren wird?

Bei Spanien machen Sie ja auch kein Theater darum, dass die ein Gesundheitszeugnis verlangen, obwohl dort die medizinische Versorgung schlechter als in Cuba ist.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von juan72 am 24. September 2013 um 14:14

Don-Franco schrieb am 24. September 2013 um 12:53:
na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.

Na so schnell wird es wohl nicht gehen. Das Spracherfordernis zum Ehegattennachzug wurde 2007 eingeführt und hui, nur 6 Jahre später leitet die EU ein Verfahren dagegen ein. Bis es da, wenn überhaupt mal, zu einer Entscheidung kommt, werden nur noch wenige Jahre vergehen. ::)

Also gilt immer noch: 4 Wochen Deutsch lernen und Prüfung bestehen.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 10. Juli 2014 um 13:39

Don-Franco schrieb am 24. September 2013 um 12:53:
na da bin ich mal gespannt, ob diese Regelung bald gekippt wird.


juan72 schrieb am 24. September 2013 um 14:14:
Na so schnell wird es wohl nicht gehen. Das Spracherfordernis zum Ehegattennachzug wurde 2007 eingeführt und hui, nur 6 Jahre später leitet die EU ein Verfahren dagegen ein. Bis es da, wenn überhaupt mal, zu einer Entscheidung kommt, werden nur noch wenige Jahre vergehen.

Eigentlich nicht.

Jedenfalls hat die EU ihr Verfahren abgeschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und dieses hat jetzt sein Urteil gefällt:

Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Regelung

Deutschtest für türkische Ehepartner rechtswidrig



    Mehr ...


Hierzu:

Von 2005 bis Ende 2013 kamen durch den Ehegattennachzug fast 350 000 Frauen und Männer nach Deutschland. Die verpflichtenden Sprachtests vor der Einreise wurden 2007 eingeführt.

Das galt unterschiedslos für alle Nicht-EU-Bürger. Anlass der Gesetzesänderung war, damit eine Möglichkeit zu haben, die von Türken praktizierte Zwangsheiraten zu unterbinden. Weil Gesetze für alle gleich sein müssen, galt dieses Gesetz auch für alle anderen einschließlich Kubanern, denen so etwas wie Zwangsheirat völlig fremd ist.

Wenn nunmehr der EuGH den Sprachtest für türkischen Familienangehörigen als rechtswidrig ansieht, aufgrund eines Abkommens mit der Türkei aus dem Jahre 1970, so wird man dieses von anderen Nicht-EU-Bürgern auch nicht mehr verlangen dürfen.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 10. Juli 2014 um 17:02
@der europ.GH bezieht sich explizit auf die tuerkei bzgl vertrag von 70,
war eine bilaterale sache der tuerkei mit der EU bzgl.familiennachzug

richtig ,die intention der BRDTLD-war die zwangsehenverhinderung,
weiss nicht ob das gesetz(bin kein spezialisierter jurist),welches fuer alle nicht eu-buerger gilt,weiter bestehen kann,und man die tuerkei ausnimmt ,weil sie ja seinerzeit diesen vertrag aus 1970 hatten.ich geh aber davon aus,dass das gesetz weiterbestehn bleibt,nur eben mit ausnahme der tuerken aufgrund vertrags aus 70.
ausserdem ist es heute auch ein wichtiges integrationsmittel,die sprachkenntnis der dt.sprache-
nota:die begruendung der rechtswidrigkeit ist nicht die gleichbehandlung sondern der vertragsinhalt aus 1970.
grundsaetzlich beschaeftigt sich der europ.GH  mit angelegenheiten der gesamt-EU und deren buerger,gleichbehandlungsangelegenheiten etc etc.
dtld.wurde eben geprueft weil sie im gegensatz zu andren EU staaten den sprachtest fuer alle forderten aus nicht EU laendern und der vertrag aus 1970 mit den tuerken bestand hatte,:D
PS:ich bin mir nicht sicher ob oesterreich auch eine sprachregelung hat


Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 10. Juli 2014 um 18:22
Soweit ich mich erinnere, gibt es in Österreich die gesetzliche Forderung von Deutschkenntnissen vor Nachzug des Ehegatten nicht. Stattdessen hat sich der Zuziehende zu verpflichten nach Ankunft an einem Sprachkurs teilzunehmen. Diese Regelung hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Teilnahme an einen Sprach-/Integrationskurs ohne Übernahme der Kosten seitens der Steuerzahler durchgesetzt werden kann.

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass jemand, der sich hier niederlassen will, die hiesige Sprache zu verstehen und sich damit zu verständigen hat. Wenn das Gesetz aber gemacht wurde, um der hiesigen Islamisierung entgegenzuwirken, dann stimmt etwas mit unserer Gesetzgebung nicht, sollten Türken diesbezüglich nunmehr Sonderrechte gewährt werden.


Übrigens:

Die Botschaft in Havanna vermittelt auf ihrer Internetseite weiterhin den Eindruck, dass die Forderung von Sprachkenntnissen für ein Visum zum Nachzug des Ehegatten auf einer "Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" beruht. Eine völlige Umkehrung der Wahrheit, was nach dem ergangenen Urteil des EuGH offensichtlich ist.

Man würde über diese Falschaussage hinwegsehen, wäre da nicht deren zur Gewohnheit gewordenen Unterstellung der Unaufrichtigkeit des Antragstellers eines Besuchsvisums.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 10. Juli 2014 um 19:35
europ.GH stellt nur klar,dass sich die brd an die 1970 geschl.familiennachzugsklauseln zu halten hat und da war von keiner sprachtestanforderung die rede.
denke dieser bilaterale konsens kam mit der EU und der tuerkei zustande um dem damligen zustrom,eher anwerbung von tuerk.gastarbeitern die moeglichkeit des fam.nachzugs zu gewaehrleisten und durch die familien den gastarbeitern mehr stabilitaet zu geben und auch den anreiz mehr oder weniger zeit da zu bleiben und ihre wirtschaftskraft einzubringen

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 11. Juli 2014 um 11:31
@esperanto:zur gleichbehandlung
  grundsaetzlich muessen die gesetzgeber aller eu-staaten die gleichbehandlung von EU buergern beruecksichtigen und achten,bei nicht EU-staaten hat da die landesgesetzgebung freie hand zu differenzieren,so waren auch die USA z.B.von dieser sprachregelung fuer nicht-eu-buerger ausgenommen.ein tuerke hatte geklagt,weil 1970 keine einschraenkungen fuer fam.nachzug von tuerk.stattsbuergern verienbart wurden,da wurde auch kein spielraum fuer nachbesserungen und aenderungen eingeraeumt.
dafuer haben  uns die USA als aftervasallen und abnickerdepp schoen ausspioniert ,will nicht wissen was da an ind.spionage laeuft,
in den vergangenen jahrzehnten hat die USA sowieso den wissenspool int.aufgekauft.
sie sind soweiso nur in mitlitaer-luftraum-flug-technik fuehrend sowie spionage und
abschirmdienst unter einsatz ihrer diversen mittel.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 11. Juli 2014 um 15:12
Ja, ein Türke hat geklagt gegen das Gesetz, das im seinem Fall bzw. im Fall seiner Ehefrau angewendet wurde. Er hat Recht bekommen. Das deutsche Gesetz ist mit europäischen Rechtsnormen nicht vereinbar. Es ist zu ändern.

Ein Gesetz kann aber nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden, sondern muss für alle gleich sein. Sollte die anstehende Gesetzesänderung mit der Vereinbarung mit den Türken aus dem Jahre 1970 begründet und diese von der Verpflichtung zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse befreit werden, dann wäre dies Grund für eine erneute Klage im Sinne der Ungleichhandlung. Jedenfalls hat die Änderung des Ausländergesetzes aus dem Jahre 2007, mit welchem insbesondere islamische Gebräuche gegengesteuert werden sollte, nunmehr ihren Sinn verloren. Es muss neu nachgedacht werden.

Insofern betrifft es auch Kubaner, die Deutsche heiraten und sich anschließend in Deutschland längerfristig aufhalten wollen.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 11. Juli 2014 um 15:34
@esperanto.-nein,da liegst du m.E.falsch
1.der tuerke hatte geklagt,mit begruendung,dass 1970 keine beschraenkungen fuer fam.nachzug
  mit der EU verienbart wurden: vertragspartner waren EU und tuerkei
  dtld.scherte aus und setzte diese sprachregelung in kraft fuer nicht EU-buerger,(also keine ungleichbehandlung von EU buergern)-dadurch war auch die tuerkei betroffen.ausnahme war immer die USA  von anfang an,die keinen sprachtest einbringen mussten.
2.du sagst es waere nun ein grund der nichtgleichbehandlung wenn die tuerken kuenftig
   ausgenommen sind,falsch,da ist die dt.gesetzgebung nur vom europ.GH
  erinnert worden , sich an die verienbarung von 1970 zu halten,welche damals alle eu-staaten schlossen und sich auch dran hielten;ausser BRD
nach deiner ungleichbehandlungs-argumentation koennte  da auch die USA aufgefuehrt werden,welche als nichteu-staat ausgenommen wurde.
3. ES GEHT hier nicht um ungleichbehandlung: wenn es um nicht eu-buerger geht,koennen die einzelnen eu-mitgliedstaaten individuelle nationale gesetze erlassen,hier bzgl.einreise,aufenthalt,visabestimmungen etc.
dtld.hat weltweit versch.bestimmungen fuer versch.laender,
die koennten dann alle klagen weil sie als nicht-eu buerger untereinander nicht alle gleich behandelt werden,oder was??
portugal hat spez.bestimmungen fuer brasilianer,franzosen fuer ihre exkolonien,GB auch fuer den commonwealth etc.etc.
im konkreten fall in dtld.,hatte man die sondersituation der tuerken nicht beruecksichtigt aus vertrag 1970 bzgl.fam.-nachzug und  vor ein paar jahren allen nicht-eubuergern(1 ausnahme USA)pauschal die sprachtestanforderung zum nachzug zugrundegelegt .
es wird nirgends gesagt dass das dt.gesetz  mit europ.rechtsnormen kollidiert,wie du begruendest oder hab ich da was uebersehn?vielmehr wurde die sondersituation der tuerken nicht beachtet :D
ergo betrifft es auch nicht u.a.die cubaner

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 11. Juli 2014 um 16:17

importado schrieb am 11. Juli 2014 um 15:34:
es wird nirgends gesagt dass das dt.gesetz  mit europ.rechtsnormen kollidiert

Sogar der internationale Gerichtshof in Den Haag könnte sich mit der Sache befassen, handelt es sich doch bei der Heirat um ein allgemeines Menschenrecht. Nur - dort wird man ein Urteil innerhalb eines Jahrzehntes nicht bekommen, sollte je eine derartige Klage angenommen werden. Im Falle des Türken hat die EU-Kommission die Klage beim EuGH eingereicht. Um den Türken ging es nur zweitrangig.



importado schrieb am 11. Juli 2014 um 15:34:
die koennten dann alle klagen weil sie als nicht-eu buerger untereinander nicht alle gleich behandelt werden,oder was??

Ja.  -  Aber warten wir mal ab, ob das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz aus dem Jahre 2007 nur für Türken geändert bzw. was anstelle der bisherigen Regelung künftig gelten wird.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 11. Juli 2014 um 21:27
@der int.gerichtshof koennte......
ebenfalls koennten alle klagen wegen z.B.usa ausnahme oder der jetzt kuenftigen sog.``tuerkenbevorzugung``,welche keine ist wegen vertrag 1970;gaebs ueberhaupt zulassung in der vorpruefung?dann der zeitfaktor etc.
dass keine europ.rechtsnormen verletzt wurden/kollissionen,dies bezog ich auf die urteilsbegruendung des aktuellen richterspruchs des europ.GH bzgl.der tuerkenklage.

es sind in diesem moment 2 paar stiefel,einmal zu welchem schluss die europ.kommission gekommen ist und bereits ein verfahren gegen dtld.eingeleitet hat um dann evtl.klage in zukunft beim europ.GH einzureichen(da sieht die kommission in ihrer argumentation einen verstoss gegen europ.recht und dtld.repreasentanten sehn es anders)
und zweitens der momentane gefaellte rechtsspruch des europ GH bzgl.der tuerkenklage;mit begruendung aus vertrag1970 des damaligen EWR und der tuerkei,
die dt.werden nur die tuerken rausnehmen um das 70 geschl.abkommen nicht mehr zu unterlaufen (NOTA BENE:die tuerk.analfabethin hatte geklagt und nicht die europ.kommission) ,daher muesssen die dt.nun die tuerken rausnehmen ,bei den andren wirds so bleiben ausser bei unsren so geliebten verbuendeten der USA,die das sonderzuckerl behalten.
ich gehe nicht davon aus ,dass die sprachklauseln/regelungen kuenftig wegfallen. ::)
PS:DIE KOMMISSION HATTE EIN VERFAHREN EINGELEITET JEDOCH NOCH KEINE KLAGE BEIM EUROP.GH,das ist momentaner stand.  ::)GRUESSE

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von importado am 18. Juli 2014 um 16:16
hatte noch vergessen ,dass auch eheleute aus  japan(super wirtschfts.-beziehung )und canada(nachbar USA und wirtschftl.bez.)keinen sprachtest erbringen muessen.
da geht man davon aus dass sie wirtschftl.ihre existenz in dtld.selber sichern und den sozialkassen nicht zur last fallen.
ich persoenlich halte die sparchregelung fuer okay ,wenn man in ein fremdes land geht als sog.gebranntmarkter dritte-welt buerger,dann soll man auch die sprache (basis) beherschen,dies gilt uebrigens vice-verse -aslo alle staaten sollten diese anforderungen stellen koennen fuer alle als bestehende option,welche genutzt werden kann oder nicht je nach gusto.fuer eu-buerger was andres,weil wir den konsens des europ.rechts der freien niederlassung in unsrem gemeinsamen eu-raum haben.

Titel: Re: Ende der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Beitrag von Esperanto am 22. Juli 2014 um 20:52

importado schrieb am 18. Juli 2014 um 16:16:
auch eheleute aus  japan(super wirtschfts.-beziehung )und canada(nachbar USA und wirtschftl.bez.) müssen keinen sprachtest erbringen

... auch nicht der Vater oder Mutter eines deutschen Kindes. Der/die bekommt ein nationales Visum und anschließend die Aufenthaltserlaubnis auch ohne Sprachtest.

Dass das Verlangen nach Deutschkenntnissen Sinn macht, ist keine Frage. Es wäre aber absurd, wenn dieses Gesetz weiterhin gelten würde, die Türken aber davon ausgenommen wären. Also ausgerechnet jene, für die diese Gesetzänderung wegen der von ihnen praktizierten Zwangsheirat gemacht wurde.

Trotzdem würde ich mich freuen, dass damit für die Visaerteilung ein weiteres Mittel der Gängelung entfällt, ähnlich wie bereits der Wegfall der Vorlage eines Rückflugtickets und in absehbarer Zeit der Nachweis der Krankenversicherung. Zwar sind all diese 3 erwähnten Forderungen grundsätzlich in Ordnung. Sie wurden aber häufig von der Visastelle derart willkürlich gehandhabt, dass die Nachteile für den Einzelnen größer, als die Vorteile für irgendjemanden waren.

Die gut bezahlten Gesetzgeber sollen sich etwas Besseres einfallen lassen, um die ursprünglichen Ziele effektiver und zielgerichteter zu erreichen und dabei mehr auf die Selbstverantwortung der Individuen setzen. 

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