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Beitrag begonnen von julesX am 03. Oktober 2013 um 18:02

Titel: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von julesX am 03. Oktober 2013 um 18:02
Hallo,

nachdem ich und andere Bekannte einen kubanischen Freund einladen wollten, bekam dieser leider (wie zu erwarten war) eine Ablehnung bei der Botschaft.
Begründung: Rückkehrwille nicht belegt.

Die Einladung ist über mich (weiblich, nicht verheiratet) gelaufen aus verschiedenen Gründen.

Ich weiß, dass es die Möglichkeit zur Remonstration gibt, jedoch dauert das alles so lange und er muss Anfang Dezember wieder zurück sein wegen seiner Arbeit! Deshalb wäre es natürlich super, wenn es so früh wie möglich noch irgendwie klappen könnte, damit er mehrere Wochen die Möglichkeit hat, Deutschland zu sehen.

Frage jetzt:
Wäre es möglich, dass nun doch ein anderer von uns (männlich und verheiratet) nochmal eine Einladung schickt? Oder muss unser Cubanito da nun eine bestimmte Zeit warten, bis er erneut einen Visa-Antrag bei der Botschaft stellen kann?
Wären die Chancen eurer Meinung nach höher, wenn wir es mit der Remonstration zur Einladung, die über mich gelaufen ist, versuchen?

Würde mich freuen, wenn jemand antwortet.

LG

Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von Esperanto am 03. Oktober 2013 um 19:09
Die Remonstration muss nicht lange dauern und eine neue Einladung bedarf es erst recht nicht. Jedenfalls sollte Dein Freund sofort sein Unverständnis über die Entscheidung der Visastelle mitteilen und darauf bestehen, dass sein Fall erneut geprüft wird. Das kannst Du auch machen, indem Du eine Mail an das Konsulat schickst und weitere Argumente vorträgst, die für seine Rückkehrwilligkeit sprechen. Der seinerzeitige Leiter der Visastelle, schrieb hierzu an einen unzufriedenen Einlader, er solle:


Zitat:
"..... zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen, Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des Antrags berücksichtigt."

Der Ablehnungsgrund ist nicht nachzuvollziehen, wenn Dein Freund Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis für die gesamte Reisedauer vorlegen konnte. Darauf sollten Deine Einwände basieren. Aber sicher werden Dir noch mehr Argumente einfallen, die die Aufrichtigkeit seiner Besuchsabsichten belegen. Ein Bitten und Betteln auf ein Entgegenkommen oder sonstigen emotionalen Schmarrn bedarf es nicht. Solltest Du innerhalb einer Woche keine Antwort haben, gebe ich Dir eine E-Mail-Adresse des zuständigen Fachreferates im AA.

Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von julesX am 03. Oktober 2013 um 19:17
Vielen Dank für die Antwort!

Ist es denn noch richtig, dass er erst eine Autorisation bei der Botschaft abgeben muss, bevor ich von meiner Seite  da weitere Gründe vorbringen kann?
Wohneigentum hat er selbst leider nicht, das läuft auf seine Eltern.
Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis hat er noch nicht abgegeben, aber könnte er ja nachliefern!

Eine enge Bindung zu seiner Familie (er wohnt ja auch dort) und zu seinen Freunden kann man ja schlecht aktiv nachweisen, Arbeit ist ja dann leider das einzige, worüber er einen schriftlichen Nachweis liefern kann..

Ich wollte bei der Botschaft anrufen und hab keine Nr gefunden, daraufhin hab ich dann direkt eine Mail mit den Angaben zu unserem Freund bekommen und auch die Info, die du zitiert hast. Hab nun allerdings noch nicht angerufen da es ja nicht gerade billig ist und "die Männer" davon überzeugt sind, dass es viel besser wäre, wenn einer von uns in Deutschland ihn nochmal einläd.
Werde deine Ansicht auf jeden Fall weitergeben :)

Danke danke!

Zusatzfrage:
Wäre es dann am sinvollsten, wenn er die Autorisation, mein Remonstrationsschreiben und gleichzeitig Arbeitsbescheinigung und Urlaubserlaubnis zur Botschaft bringt, oder?

Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von Esperanto am 03. Oktober 2013 um 19:34
Eine neue Einladung dauert Wochen und ohne neue Argumentation hinsichtlich seines Rückkehrwillens ändert sich nichts.

Nochmal: Schreib sofort eine Mail an die Visastelle. Ein Anruf, falls Du je durchkommen solltest, nützt nichts. Was die Vollmacht betrifft, so können sie sich ja dazu äußern, sollten sie ihre Antwort davon abhängig machen. Kannst in Deiner Mail auch schreiben, dass die Vollmacht noch nachgereicht wird, falls deren Vorlage erforderlich wäre. Wenn Du sicher bist, dass euer Freund die nötigen Dokumente beschaffen kann, verweise darauf und bitte um einen Termin, an dem er diese vorlegen kann.   

Euer Freund soll sich umgehend auf die Socken machen und die Arbeitsbescheinigung besorgen. Wenn er dazu noch einen brauchbaren Urlaubsnachweis vorlegen könnte, wäre es nicht hinnehmbar, wenn ihm nicht unmittelbar danach das Visum erteilt wird.

Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von julesX am 07. Oktober 2013 um 21:14
Hallo,
nach meiner Email habe ich heute eine Antwort erhalten.
Meine Angaben (die Argumente die auch in der Remonstration stehen, die ich vorformuliert habe) werden laut Email berücksichtigt. Dazu hat unser Freund "bis dato noch keine Remonstration eingereicht" welche er in Papierform in den Briefkasten einwerfen kann.

Problem: in der Email stand, unser Freund könne gerne eine "weitere" urlaubs/Arbeitsbescheinigung einreichen.
Jetzt habe ich ihn angerufen und so wie es aussieht, hat er letztes Mal bereits ein Dokument von seinem Hotel vorgelegt in dem stand, wie viele urlaubstage er noch hat und dass er zwei Monate fernbleiben darf.
Jetzt hat er wohl ein neues dokument in dem ausführlicher beschrieben ist, seit wann er dort arbeitet und dass er verlässlich ist usw usf.

Könnten wir damit eine chance haben?

Dass die Botschaft nun auch bei uns denkt, wir wollten sie verarschen, ist naheliegend..  :-/

Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
Beitrag von Esperanto am 07. Oktober 2013 um 23:25
Wenn der Hinweis, "bis dato noch keine Remonstration eingereicht, welche er in Papierform in den Briefkasten einwerfen kann." von der Botschaft so formuliert wurde, dann soll er dies tun. Vielleicht wollen sie nur wissen, ob er seinen Antrag aufrechterhält oder sich mit der Ablehnung abgefunden hat. In diesem Schreiben sollte er
[list bull-blueball]
  • um eine erneute Prüfung (Remonstration) seines Antrages auf ein Besuchsvisum bitten.
    [list bull-blueball]
  • zur Glaubhaftmachung seines Rückkehrwillens ("abandonar el territorio de los Estados miembros antes de que expire el visado") das ergänzende Zeugnis seines Arbeitgebers, mit Aussagen zur Urlaubsplanung etc. seinem Schreiben beifügen. [list bull-blueball]
  • darauf hinweisen, das Ergebnis der Remonstration Dir als Einladende per E-Mail mitzuteilen, damit Du es ihm unverzüglich weiterleiten kannst.

  • Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von julesX am 13. November 2013 um 00:22
    Hallo,
    nachdem das mit dem Remonstrationsschreiben etc. leider zwecks höherer Gewalt (Auto kaputt etc) nicht zur Botschaft gelangen konnte bzw zu viel Zeit vergangen war, hätte es sich nicht mehr gelohnt, unseren Freund einzuladen, da dieser ja Anfang Dezember wieder zurück bei der Arbeit hätte sein müssen.  :-/
    Im kommenden Jahr wird der Zeitraum, in dem er für 2 Monate von der Arbeit freigestellt werden konnte, voraussichtlich etwas größer sein (ab April flexibel) und somit steht das Prozedere erneut an.

    Ich gehe mal davon aus, dass wir dafür erneut alle Dokumente benötigen, ist das richtig?
    Macht es Sinn, direkt zum Vorstellungstermin Urlaubsnachweis incl Arbeitszeugnis mitzubringen?
    Kann es sein, dass überhaupt sowiso nie beim 1. Termin ein Visum zugesagt wird?  :-?
    Wäre es in diesem Fall sinnvoll, wenn jemand anders von uns (siehe mein 1. Beitrag, männlich, verheiratet, bereits zuvor eine Kollegin von unserem Bekannten nach Deutschland eingeladen, welche auch wieder zurückgekehrt ist) den Antrag stellen würde? Dann wären schon mal die Heiratsabsichten "ausgeschlossen"?
    Allerdings haben sie ja den 1. Antrag vorliegen und können somit weitere Absichten vermuten?
    Zudem halte ich von uns den meisten Kontakt mit dem Cubaner und dass jeder immer zu 100% dieselben Infos hat und ggf. weitergibt, scheint mir manchmal etwas unsicher zu sein - hat sich ja auch schon herausgestellt, nachdem nachträglich herauskam, dass er beim 1. Termin bereits einen Urlaubsnachweis vorgelegt hatte....
    Die Kommunikation sollte dabei diesmal etwas besser laufen ;)

    Vielen Dank und LG!

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von Esperanto am 13. November 2013 um 09:58
    Ich gehe mal davon aus, dass wir dafür erneut alle Dokumente benötigen, ist das richtig?
    Ja: 1. Verpflichtungserklärung neu (+ Kopie): 2. Reisekrankenversicherungsnachweis neu (+ Kopie): 3. Reisepass mit ausreichender Gültigkeit (+ Kopie Lichtbildseite); 4. 2 Lichtbilder (35 x 45 mm), sowie Geld für die Visumsgebühr (60 EUR in CUC).

    Macht es Sinn, direkt zum Vorstellungstermin Urlaubsnachweis incl Arbeitszeugnis mitzubringen?
    Na klar: 5. Arbeitsbescheinigung neu; 6. Urlaubsnachweis neu.

    Kann es sein, dass überhaupt sowieso nie beim 1. Termin ein Visum zugesagt wird? 
    Nein: Es ist besser, wenn es beim 1. Termin klappt. Das Visum also nach einer Bearbeitungszeit von 3 - 5 Tagen nach Abgabe der Antragsunterlagen abgeholt werden kann.

    Wäre es in diesem Fall sinnvoll, wenn jemand anders von uns (siehe mein 1. Beitrag, männlich, verheiratet, bereits zuvor eine Kollegin von unserem Bekannten nach Deutschland eingeladen, welche auch wieder zurückgekehrt ist) den Antrag stellen würde? Dann wären schon mal die Heiratsabsichten "ausgeschlossen"?
    Nein: Der Einlader ist eh nicht so wichtig. Er hat die Unterlagen 1. + 2. zu liefern. Der Antragsteller wird aber nach dem Zweck der Reise gefragt und da könnte ein "Einladungsschreiben", (welches nicht verlangt wird) hilfreich sein. Wenn er hier mehrere Bekannte hat, wie aus dem Eingangssatz des Threads zu entnehmen ist, könnte es ja sein, dass der Zweck des Besuchs auch sachliche, gar berufliche Gründe haben könnte und nicht nur aus der Freude auf ein Wiedersehen und Zusammensein besteht. Wichtig ist, dass die zeitliche Befristung des Besuchs klar erkennbar, ein längerer Aufenthalt als der max. 90 Tage genehmigte, auszuschließen ist. Um dies zu beweisen ist er in Bringschuld.

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von julesX am 16. November 2013 um 19:47
    Vielen Dank für die Antworten.

    Im Einladungsschreiben kann ich ja lediglich die gleichen Gründe für seine Rückkehrwilligkeit aufführen, wie im alten vorbereiteten Remonstrationsschreiben, das ja leider nicht offiziell zum Einsatz kam, sondern nur per Email an die Botschaft, welche mir daraufhin die Möglichkeiten zur Remonstration erläutert hatte.

    Leider bin ich bei den Begründungen, warum er zurückkehren wird, wirklich ratlos. Beweisen kann er es ja nur, wenn ihm irgendwann ein Visum erteilt werden sollte und er rechtzeitig zurückkehrt   :-/

    Momentane Argumente:
    1. Sein Job, mit dem er seine Familie mitversorgt (Eltern und Schwester, nur der Vater arbeitet auch)
    2. Seine Familie, sein Freundeskreis und dass dieses soziale Umfeld für ihn das wichtigste im Leben ist
    3. Zuverlässiger Charakter

    Ist es sinnvoll, zu erwähnen, wie oft man selbst schon dort war und somit die Gelegenheit hatte, ihn kennenzulernen (zwecks Beurteilung seines Charakters usw)?
    Ist es sinnvoll, im Schreiben die Bekannten in D zu erwähnen? Sachliche/berufliche Gründe im Zusammenhang mit uns hier in D fallen mir leider nicht ein  :-/

    3. Könnte ja durch eine Arbeitsbescheinigung, in der sein Chef etwas über ihn schreibt, evtl nochmal bestätigt werden?

    In seiner Vergangenheit war er Fußballtechnisch ziemlich weit oben, dies musste er für seinen Job aufgeben, weshalb er derzeit "nur" noch in der Mannschaft seines Wohnortes spielt.

    Bei einem Aufenthalt in Deutschland könnte er zudem auch ein bisschen die Sprache erlernen, was ihm bei seinem Job im Hotel helfen könnte, da er beispielsweise die Moderation auf der Bühne momentan nicht auf deutsch machen kann.

    Ich hab keine Ahnung, welche der Punkte in einem Einladungsschreiben hilfreich sein könnten, da man ja jedes Argument wieder anders auslegen könnte.
    Abgesehen davon haben wir keinerlei weitere Argumente, die wir in einem Remonstrationsschreiben aufführen könnten, wenn das Visum erneut abgelehnt wird..

    Brauche ich bereits eine Vollmacht von ihm, wenn ich das Einladungsschreiben mitsende, da es ja zu seinem Antrag gehört?

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von Esperanto am 16. November 2013 um 22:42
    Einen eindeutigen Beweis für die Rückkehrwilligkeit gibt es nicht. Die Visastelle hat aber das Risiko einer rechtswidrigen Einwanderung zu prüfen, indem der Antragsteller vor Ablauf der Gültigkeit des Visums nicht zurückreisen würde.

    Dazu wird geprüft,

    - ob der Zweck der Reise begründet ist,
    - wie glaubwürdig seine Aussagen sind,
    - wie verwurzelt er mit seinem Umfeld (Familie, Arbeit, etc.) ist.

    Zu letzterem wäre es hilfreich die Email der Botschaft zu beantworten, um mitzuteilen, dass

    1. der geplante Besuch nicht mehr wie vorgesehen stattfinden kann, da Señor XY ab Anfang Dezember an seiner Arbeitsstelle unabkömmlich ist. Der zugesagte Urlaub über diesen Zeitpunkt hinaus nicht verschoben werden kann.
    2. Er erst ab April 2014 wieder die Möglichkeit hätte von seiner Arbeit freigestellt zu werden, um den geplanten Besuch nachholen zu können. Dafür wird er einen neuen Antrag stellen.
    3. Du und Deine Bekannte ihn in all den Jahren eurer Freundschaft als eine aufrichtige und zuverlässige Persönlichkeit kennengelernt haben, ihn deswegen einladen und zur gegebenen Zeit um wohlwollende Prüfung seines Antrages bitten.

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von julesX am 03. Januar 2014 um 22:05
    So - aktuell werden alle Dokumente organisiert, die wir für eine neue Einladung brauchen.
    Zum Militär muss unser Freund von Ende Januar bis Ende März - im April kann er also einen Termin bei der Botschaft wahrnehmen (ich hoffe doch, dass wir dann innerhalb weniger Tage einen Vorstellungstermin bekommen).
    Die Verpflichtungserklärung soll er in zwei Wochen von einer Bekannten erhalten, welche das Glück hat, dort dann Urlaub zu machen.
    Unser Freund soll bestenfalls am 1. Mai einreisen und dann Mai+Juni hierbleiben, da er von seiner Arbeit grundsätzlich nur 2 Monate freigestellt werden kann.
    Ist es ausreichend, wenn die Verpflichtungserklärung zum geplanten Vorstellungstermin im April weniger als 6 Monate alt ist?? Im 2. Aufenthaltsmonat wären diese 6 Monate ja dann bereits vorbei?

    Nun werde ich mich an das Einladungsschreiben, das du empfohlen hast, setzen.
    Ist es sinnvoll, dabei etwas über mich als Einladende zu schreiben? Oder lediglich die Argumente, die meiner Meinung nach 100%ig dafür sprechen, dass er zurückkehren wird?
    Sollte ich das Schreiben an bestimmte Personen in der Botschaft adressieren oder ist das vollkommen egal und es reicht, wenn ich die Damen und Herren allgemein anschreibe?

    Edit: Die E-Mail, die du empfohlen hast, habe ich der Mitarbeiterin der Botschaft gechickt, die damals unsere Visa-Angelegenheit bearbeitet hat. Sie hat fast sofort geantwortet und mitgeteilt, dass sie die Infos zu seinem Vorgang dazunehmen wird.

    Wieder einmal: Vielen lieben Dank im Voraus! :)

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von Esperanto am 04. Januar 2014 um 00:19
    ich hoffe doch, dass wir dann innerhalb weniger Tage einen Vorstellungstermin bekommen.
    Den Termin für die Abgabe der Unterlagen ist über das neu eingerichtete Terminvergabesystem selbst festzulegen (frühestens jedoch 3 Monate vor dem geplanten Reisebeginn).

    Die Verpflichtungserklärung soll er in zwei Wochen von einer Bekannten erhalten, welche das Glück hat, dort dann Urlaub zu machen.
    Er braucht auch den Nachweis der Reisekrankenversicherung. Die RKV kann jederzeit online abgeschlossen, der Nachweis ausgedruckt werden. Beispielsweise das Provisit-Visum bei Dr. Walter.

    Ist es ausreichend, wenn die Verpflichtungserklärung zum geplanten Vorstellungstermin im April weniger als 6 Monate alt ist??
    Ja.

    Sollte ich das Schreiben an bestimmte Personen in der Botschaft adressieren oder ist das vollkommen egal und es reicht, wenn ich die Damen und Herren allgemein anschreibe?
    Ist eigentlich egal. Vermutlich wird Frau Weber bis zur Antragstellung immer noch da sein und über die Vergabe entscheiden. Hat sie seinerzeit Dein Schreiben beantwortet, dann sollte ein eventuell weiteres Schreiben auch an sie direkt adressiert sein.

    Ist es sinnvoll, dabei etwas über mich als Einladende zu schreiben? Oder lediglich die Argumente, die meiner Meinung nach 100%ig dafür sprechen, dass er zurückkehren wird?
    Es geht ausschließlich um die Feststellung seiner Rückkehrwilligkeit. Sein Arbeitsverhältnis und wie wichtig er dies nimmt, belegen dies. Aber das hatten wir schon ausführlich behandelt. Natürlich ist es gut, wenn er zusätzlich Euren Wunsch auf seinen Gegenbesuch vorlegen kann. Offenbar wurde diese Info bereits zu seinem Vorgang hinzugefügt.

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von julesX am 04. Januar 2014 um 00:40
    Danke für die Antwort, Esperanto.
    Die ganze Einladungsprozedur haben wir ja letztes Jahr schon einmal gemacht, somit erhält er selbstverständlich außer der Verpflichtungserklärung auch den Krankenversicherungsnachweis (und Haftpflicht) und alles weitere, was du auch in deinem Beitrag weiter oben aufgezählt hattest und was ja auch auf der Seite der deutschen Botschaft aufgelistet ist.

    Sorry, das mit dem "zum Zeitpunkt der Visumbeantragung nicht älter als sechs Monate" habe ich dezent überlesen - bin in Gedanken fast schon gleichzeitig einen Schritt weiter, was man machen könnte, wenn er wieder ein Nein bekommt.  :-/ Zum Glück haben wir diesmal mehr Zeit - allerdings bringt er diesmal ja auch zum 1. Termin alles mit, was geht. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis sind ja jetzt auch auf der Internetseite der Botschaft aufgelistet. Im Einladungsschreiben führe ich alle Gründe dafür auf, dass er sicher zurückkommen wird.

    Ich weiß, das ist der nächste Schritt, jedoch neige ich dazu, vor allem die möglicherweise negativen Folgeschritte im Kopf miteinzuplanen  :-X

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von julesX am 29. April 2014 um 18:21
    Hallo zusammen,

    kurz ein aktueller Abschlussbericht:

    Mein kubanischer "Freund" sollte ja angeblich zum Militärdienst - kurz vor seiner ursprünglich mitgeteilten offiziellen Rückkehr von dort erhielt ich eine SMS von ihm, dass er keinen Kontakt mehr möchte (natürlich war da mehr zwischen uns, wie wohl bei jedem der hier schreibt).
    Vorher hatte er noch die Papiere von mir für die Einladung erhalten.
    Auf meine SMS und Anrufe reagiert er nicht mehr.
    Leider wird nun niemals herauskommen, ob es diesmal geklappt hätte.
    Durch die "Militärzeit" (Gott weiß, wo er tatsächlich war) bekam ich Abstand, somit war es nicht ganz so schlimm für mich. Trotzdem war es nicht schön, ich habe viel investiert und es hat sich nicht gelohnt. Ich kann sagen, dass ich froh bin, dass es vorbei ist.

    Lieben Dank an alle hier, die mir so geholfen haben, ganz besonders an Esperanto.

    Ich wünsch allen hier, dass eure Situation sich zum Besseren wendet und es sich lohnt, zu kämpfen!  :)

    Titel: Re: Wartezeit/ erneute Einladung nach Ablehnung?
    Beitrag von Esperanto am 30. April 2014 um 18:12
    Schade, dass es nicht geklappt hat. Wäre sicher eine schöne, kurzweilige Zeit gewesen. Besonders für ihn. So muss er sich weiter mit Frijoles abfinden und all dessen, was ihm schon zur Gewohnheit geworden ist.

    Tust gut daran, Dich nicht von irgendwelchen Emotionen unterkriegen zu lassen. Nach Deinem Feedback könnte man dies annehmen.

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