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Beitrag begonnen von elpidio_valdes am 07. November 2013 um 17:50

Titel: Frage zur Scheidung...
Beitrag von elpidio_valdes am 07. November 2013 um 17:50
Hallo zusammen,

wer kann mir baldmöglichst brauchbare Infos zu einer (möglichen) Scheidung mitteilen:

Habe in Cuba geheiratet und die Ehe in Deutschland anerkennen lassen. Leider geht´s zusammen nicht mehr weiter und sie ist weg. Macht es Sinn, sich in Cuba scheiden zu lassen und wird dies in Deutschland auch anerkannt?
Benötige eure Hilfe  :-/ :-/ :-/ :-/ :-/ :-/ oder wie würdet Ihr vorgehen?

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von bruja am 07. November 2013 um 21:06
Hallo,

lebt sie auch hier?

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von bruja am 07. November 2013 um 21:13

Zitat:
Anerkennung einer ausländischen Scheidung

Anerkennungsverfahren

Zur Anerkennung einer Scheidung sind das Scheidungsurteil sowie eine von dem Gericht oder der Behörde des Ursprungsmitgliedstaats nach einem bestimmten Muster ausgestellte Bescheinigung vorzulegen (Art. 37 und Art. 39 i.V.m. Anhang I der EU-Verordnung).

Heimatstaat-Entscheidung: Wenn die Scheidung von einem Gericht oder einer Behörde des Staates ausgesprochen wurde, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich angehört haben, und keiner der Ehegatten zur Zeit der Scheidung einem anderen Personalstatut unterstand (z.B. als heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling), ist ein förmliches Anerkennungsverfahren entbehrlich. Sofern ein besonderes rechtliches Interesse vorliegt, kann jedoch auch in diesen Fällen auf Antrag eine förmliche Anerkennung erfolgen. Ein rechtliches Interesse ist u.a. gegeben, wenn eine allgemein bindende Klärung des Personenstandes für ein Scheidungsfolgeverfahren oder aus melde- oder steuerrechtlichen Gründen herbeigeführt werden soll.

In den sonstigen Fällen ist die förmliche Anerkennung der ausländischen Entscheidung in Ehesachen erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Zuständig für die Anerkennungsentscheidung sind grundsätzlich die Landesjustizverwaltungen. Deren Aufgaben können auch an die Präsidenten und Präsidentinnen der Oberlandesgerichte übertragen werden.

Örtlich zuständig ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder - falls sich keiner der Ehegatten in Deutschland aufhält – des Bundeslandes, in dem eine neue Ehe geschlossen werden soll. Wenn keiner der Ehegatten seinen Aufenthalt in Deutschland hat und eine neue Ehe im Ausland geschlossen werden soll, ist die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin zuständig.

Die Entscheidung erfolgt nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist neben den betroffenen Ehegatten jede Person, die ein rechtliches Interesse an der Klärung der Statusfrage glaubhaft macht (z.B. Verlobte, spätere Ehegatten oder Erben). Für die Entscheidung über den Antrag wird - abhängig vom Einkommen des Antragstellers - eine Gebühr zwischen EUR 10,- und EUR 310,- erhoben.


Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von elpidio_valdes am 08. November 2013 um 20:45
Hallo,

danke für die schnelle Antwort; ja, sie lebt auch hier (Deutschland).




Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Cubaneuling am 09. April 2017 um 21:44
Moin zusammen, habe die Beiträge zur Scheidung mit großen Interesse gelesen - Ist ja toll was da auf der Insel so abgeht.
Nach dem ich meiner Frau (seit Nov.2016 in Cuba verheiratet) den Zugang zu meiner Kreditkarte gesperrt habe - habe ich nichts mehr von Ihr gehört, wenn ich jetzt im Mai rüber fliege kann es ja  durchaus sein das Sie die Scheidung bereits angekurbelt hat. Wenn das für die Kubis so einfach geht - ich wollte im Mai die RP beantragen  damit einem Grundstückskauf auf meinen Namen nichts im Wege steht - nun muß mich halt überraschen lassen

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von kubaman am 09. April 2017 um 22:20
Hallo Kubaneuling, es ist natürlich schade das der Kontakt zu deiner Frau abgebrochen ist. Ja die Scheidung ist für Kubis Recht einfach.
Hast du versucht mit ihr Kontakt aufzunehmen? Es kann alles mögliche passiert sein. Aber nachdem du die Karte gesperrt hast und du seitdem keinen Kontakt mehr hast ist es für mich schon offensichtlich.

Ich würde erst Mal nach Kuba fliegen wie du es auch vorhast und mit ihr sprechen. Man kann nicht immer davon ausgehen das alle Kubanerinnen und Kubaner von Haus aus schlecht sind. Wenn du ihr ohne sie zu warnen die Karte gesperrt hast ist sie erst Mal beleidigt und wenn du mit ihr sprichst wird sie viele Ausreden haben warum sie den Kontakt abgebrochen hat. Vielleicht löst sich das ganze in Wohlgefallen auf.

Erst Mal abwarten, will sie gleich die Scheidung dann weine ihr keine Träne nach. Ich weiss es ist nicht einfach, andere haben immer gut reden.

Ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute.

Nos vemos  [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 09. April 2017 um 23:35

Zwei meiner Freunde haben sich von Cubanas scheiden lassen.
Die Scheidung in Kuba ist reine Formsache.
Nur wenn es in Kuba gemeinsame Güter gibt, die während der Ehe angeschafft worden sind, werden diese geteilt.
( wobei du in Kuba ohne RP Status zum Beispiel ein Haus nicht behalten darfst. Das heißt, du müsstest im Fall einer Scheidung innerhalb von 3 Monaten erneut heiraten damit dir die RP nicht aberkannt wird)

Auch wenn es im Moment für dich bitter ist, hast du doch etwas Glück gehabt. Denn wenn du die RP gemacht hättest und Grundstück und Haus gekauft/ gebaut hättest und dann erst gemerkt hättest, dass es mit der Ehe nichts wird, dann wäre dein Schaden sehr viel höher gewesen.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 27. Juni 2017 um 23:57
Weiß jemand über das genaue procedere einer Scheidung in Kuba (mit & ohne Anwesenheit des Ehepartners) Bescheid ?
Benötigte Papiere und Kosten ? Kriegt man vor der Scheudung noch ein A2 Visum und ist dieses danach automatisch obsolet ?
Vermutlich ist es teurer als hier abzuwarten(3 Jahre?) bis eine Scheidung ohne der verschollenen Esposa möglich.
Danke für Antworten - que malo todo !

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 28. Juni 2017 um 05:50

Natürlich wissen das meine beiden Freunde besser, da die ihre Scheidungen schon hinter sich haben,  aber die schreiben hier nicht, die lesen hier nur.

Was ich mitbekommen habe ist, dass es in Kuba unproblematisch ist die Scheidung zu beantragen/ machen.

Man geht zu der entsprechenden Behörde und sagt einfach man will die Scheidung. Man füllt ein Formular aus und unterschreibt es. Danach ist die Scheidung rechtskräftig.

Im Falle eines Ausländers werden exorbitante Gebühren erhoben, vergleichbar mit den Gebühren der Heirat.( also mehrere hundert CUC)

Bei Kubanern, sind es nur wenige Peso (MN).

Es reicht aber wenn eine Person es macht.

Aber welche Unterlagen du mitnehmen musst, weiß ich leider nicht. Ich vermute, die gleichen Unterlagen wie zur Heirat und natürlich die Heiratsurkunde.

Allerdings ist dies " nur" die kubanische Seite. Wenn du dich zusätzlich auch in Deutschland verheiratet hast, musst du auch die deutsche Gesetzgebung berücksichtigen.

Somit stellt sich die Frage ob du nur in Kuba geheiratet hast oder auch Standesamtlich hier?

Ein A2 ohne die Anwesenheit deiner Esposa bei der Inmi kannst du doch ohnehin nicht machen!
Selbst wenn man glücklich verheiratet ist, bekommt man kein A2 wenn die Ehefrau nicht mit in Kuba ist um z.B. bei den Schwiegereltern zu wohnen.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 29. Juni 2017 um 00:00

cubaanfänger schrieb am 28. Juni 2017 um 05:50:
Man geht zu der entsprechenden Behörde und sagt einfach man will die Scheidung. Man füllt ein Formular aus und unterschreibt es. Danach ist die Scheidung rechtskräftig.


Auch in Kuba handelt es sich bei der Scheidung um ein rechtsstaatliches Verfahren. Und dazu gehoert, dass der Scheidungsgegner selbstverstaendlich ueber den Scheidungsantrag informiert werden muss. Dies geschieht durch Zustellung einer Abschrift des Scheidungsantrags.

Solange der Gegner vom Verfahren ueberhaupt nicht weiss, kann es keine Scheidung geben, auch nicht in Kuba.

Ich habe mich bereits zweimal in Kuba scheiden lassen, von zwei verschiedenen kubanischen Frauen. Beide lebten in Deutschland. Aber sie wurden vom Gericht ueber das Verfahren informiert. Ob sie dann zum Scheidungstermin kamen, blieb ihnen ueberlassen. Beide kamen uebrigens nicht. Aber beide haetten kommen koennen.

Ich kam uebrigens auch nicht. Ich liess mich von meiner Anwaeltin vertreten. Nach Eintritt der Rechtskraft bin ich dann nur kurz ruebergeflogen, um das Original-Urteil abzuholen - und der Anwaeltin noch ein ordentliches Trinkgeld zu geben. ::)


Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 29. Juni 2017 um 07:08

Erstmal vielen Dank für die Korrektur. [smiley=thumbsup.gif]

Wie ist es denn im Fall von Pepe?
Wenn ich es richtig verstanden/ interpretiert habe, ist die Esposa unbekannt verzogen. ( so würde ich zumindest " verschollen " verstehen) Somit gibt es keine Zustelladresse.

Von der Logik her wäre ja dann eine Scheidung nicht möglich!

Oder?

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 29. Juni 2017 um 09:14

cubaanfänger schrieb am 29. Juni 2017 um 07:08:
Wie ist es denn im Fall von Pepe?
Wenn ich es richtig verstanden/ interpretiert habe, ist die Esposa unbekannt verzogen. (so würde ich zumindest " verschollen " verstehen) Somit gibt es keine Zustelladresse.
Von der Logik her wäre ja dann eine Scheidung nicht möglich! Oder?


Wenn die Ehefrau in Deutschland "verschollen" waere, wie Pepe das nennt, koennte folgende deutsche Vorschrift in Betracht kommen:

§ 185 Zivilprozessordnung
Öffentliche Zustellung

Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn

1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. ....      


Sollte die Ehefrau in Kuba "verschollen" sein, dann wuerde Pepe sich nach Lage der Dinge irren. In Kuba weiss der Staat immer, wo seine Untertanen sich befinden.

Aber, cubaanfänger, warum sollen wir ueber den Fall Pepe spekulieren. Pepe hat es doch in der Hand, klar zu sagen, was Sache ist, wenn er an Hilfe interessiert ist.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 29. Juni 2017 um 09:47

@jack33 da hast du auch wieder recht. [smiley=thumbsup.gif]

Da muss sich Pepe mal genauer äußern.

Aber ich danke dir und verkneife mir die Frage, den ein Freund von mir hat ebenfalls bereits seine zweite Scheidung mit einer Cubana hinter sich.

Es bestätigt jedoch meine Philosophie, dass man besser zweimal nachdenkt bevor man heiratet und bei Cubanas ist es vielleicht besser dreimal nach zu denken.
;D
Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 29. Juni 2017 um 10:12
Also bitte: Meine "Gattin" ist in Italien einem chulo in die Hände gefallen. Vermisstenanzeige wurde erstattet.Eine Puffmutter hat mir gerade über FB bestätigt, dass sie 2 Monate in ihrem Club nocturno tätig gewesen, mangels Sprachkenntnis nun nicht mehr...

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 29. Juni 2017 um 10:56

Naja, sei bitte nicht böse, wir wollen dir ja nur helfen.

Was dir passiert ist, bzw. was deine gemacht hat, ist schon heftig.

Aber ich denke, du brauchst hier Infos um einen Schlußstrich zu ziehen. Daher war ja auch meine Frage: Seit ihr auch nach deutschem Recht verheiratet und an jack33 was ist wenn es keine Adresse gibt.

Ich könnte mir vorstellen, das die kubanischen Behörden in einem solchen Fall der Familie den Scheidungsantrag zustellen, in der Hoffnung, dass die Familie Kontakt mit der Frau hat.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 29. Juni 2017 um 11:35
Meine Gattin ist bei mir gemeldet und mitversichert.
Beides kann ich nicht stornieren, solange sie nicht aufgefunden.
Nach deutschen Recht bin ich, glaube ich,nicht verheiratet.
(Ausser die Registrierung der kuban. Heiratsurkunde auf der Botschaft in Havanna gilt als solches..)
Weder die kubanischen Botschaft/Konsulat in Rom & Mailand reagieren auf meine emails...
Noch die CJI in Havanna oder Santiago.
Soviel ich weiß ist eine Scheidung auf der CJI ohne Ehepartner mit 2 Zeugen möglich.
KOSTEN ? Zumindest 600CUC fürs "Basispaket"
Was die Zeugen, Übersetzungen und Beglaubigungen kosten, hätte ich gerne gewusst.
Ihre Familie teilte mir mit grosse Schwierigkeiten zu haben (PNR).

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 29. Juni 2017 um 12:18
Ich formuliere es mal etwas einfach: wenn man nach deutschen Recht verheiratet ist, hat man Steuerklasse 3. Wenn nicht Steuerklasse 1.

Somit kannst du leicht feststellen ob du nach deutschem Recht verheiratet bist.

Als Beitragszahler ( zumindest sofern es Mehrkosten verursacht)  kannst du m.W. nach selbstverständlich Verträge kündigen, z.B. Krankenkasse.

Ich habe zwei gute Freunde. Der eine war zweimal verheiratet mit einer Cubana und hat natürlich aus steuerrechtlichen Gründen auch in Deutschland nochmal geheiratet. ( Standesamtlich)
Was bei der Scheidung selbstredend Versorgungsausgleich usw. mit sich zieht. ( Dafür sorgen schon die Scheidungsanwälte um die Prozesskosten in die Höhe zu treiben und somit auch ihr Honorar)

Der andere hat nur kubanisch geheiratet. Er ist zwar bis heute nicht geschieden, aber er hat keinen Stress mit Unterhalt Versorgungsausgleich, usw.da das kubanische Recht keinen Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen für die Ex vorsieht. Ein Kind kostet 25 Peso MN im Monat als Unterhalt.

Wenn du also nur kubanisch verheiratet bist, kannst du dies entspannt sehen. Zumindest in Sachen Unterhalt oder Versorgungsausgleich.

Nur wenn du ein zweites Mal eine Cubana heiraten möchtest, wird es kompliziert, wenn du nicht vorher geschieden bist.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 29. Juni 2017 um 14:36
Zitat Pepe: "Nach deutschen Recht bin ich, glaube ich,nicht verheiratet."

Wenn du in Kuba ordnungsgemaess geheiratet hast, bist du nicht nur in Kuba und Deutschland, sondern weltweit verheiratet. Kuba ist nicht nur beim Scheidungsverfahren ein Rechtsstaat, sondern auch bei der Eheschliessung.

Zitat cubaanfänger: "Der eine war zweimal verheiratet mit einer Cubana und hat natürlich aus steuerrechtlichen Gründen auch in Deutschland nochmal geheiratet. (Standesamtlich)"

Wenn man einmal in Kuba geheiratet hat, kann man waehrend der bestehenden Ehe dieselbe Frau nicht ein zweites Mal heiraten. Man kann natuerlich, wenn man Lust dazu hat, auf das deutsche Standesamt gehen und die in Kuba geschlossene Ehe registrieren lassen. Das hat aber nichts mit Heiraten zu tun.

Aus steuerrechtlichen Gruenden ist eine Registrierung beim deutschen Standesamt nicht notwendig.

Ich hatte ja oben schon geschriebn, dass ich am Tag nach Ankunft meiner Frau in Deutschland mit ihr zum Meldeamt bin. Bei der Gelegenheit habe ich auch meine Aenderung der steuerklasse von I. in III. bekommen. Da war ich noch nicht einmal bei der Auslaenderbehoerde, geschweige denn, bei einem Standesamt.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 29. Juni 2017 um 16:21
Ich sage es mal unter Vorbehalt, aber z.B. was im Falle einer Scheidung an Unterhalt zu zahlen ist,  ( von so Sachen wie Trennungsjahr ganz abgesehen) ist es von der Gesetzeslage her schon ein Unterschied, ob man " nur" nach kubanischen Recht oder nach deutschem Recht verheiratet ist.

In Kuba gibt es m.W. nach weder ein Trennungsjahr noch Unterhaltsansprüche für die Frau und auch keinen Versorgungsausgleich. Also ist es legitim, das zu differenzieren.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 29. Juni 2017 um 22:42

cubaanfänger schrieb am 29. Juni 2017 um 16:21:
Ich sage es mal unter Vorbehalt, aber z.B. was im Falle einer Scheidung an Unterhalt zu zahlen ist,  ( von so Sachen wie Trennungsjahr ganz abgesehen) ist es von der Gesetzeslage her schon ein Unterschied, ob man " nur" nach kubanischen Recht oder nach deutschem Recht verheiratet ist.

in welchem Land man die Ehe geschlossen hat ist im Falle einer Unterhaltsforderung völlig gleichgültig Beispiel kubanische Ehefrau lebt mit deutschem Ehemann rechtsgültig verheiratet in Berlin der Mann wirft sich raus und zahlt keinen Unterhalt mehr die Frau geht zum Anwalt und der reicht beim Familiengericht in Berlin Klage auf Unterhalt gegen den Mann ein

Dann geht das nach dem Paragraphen den ich unten angehaengt habe und es kommt nur darauf an was die Lebensverhältnisse dieser beiden Eheleute waren wenn der Mann z.b. 20000 € im Monat verdient hat und seiner kubanischen Ehefrau jeden Monat 10000 € Taschengeld gegeben hat dann waren das die Lebensverhältnisse und dann hat er das waehrend des Getrenntlebens weiterzuzahlen und wenn er das nicht freiwillig tut dann wird er vom Gericht in Berlin dazu verurteilt

Voraussetzung fuer die Klage der Frau ist lediglich dass sie nachweist dass sie eben "Ehegattin" ist (siehe Gesetzestext).

Es ist also voellig gleichgueltig, wo sie den Mann geheiratet hat das kann im Kuba gewesen sein oder in Deutschland oder in Indien es ist egal. Die Ehe muss lediglich rechtsstaatlich einwandfrei zustandegekommen sein. Und das ist in Kuba der Fall.

§ 1361 BGB
Unterhalt bei Getrenntleben
(1) 1 Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen



Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 30. Juni 2017 um 06:30
Danke Cubanfänger scheints ja ein "Netter" zu sein.
Ich habe keine Lust mich mit den Elaboraten von Jack33 zu beschäftigen - scheint ja einer der in aller Welt so Beliebten zu sein - sonst landen wir noch bei Witwenverbrennungen in Indien.
Meine Aussage betreffs Mitversicherung und Wohnanmeldung habe ich nicht frei fabuliert, sondern ist amtl. Auskunft der entsprechenden Behörden, wobei ich ergänze, dass eine Stornierung/Abmeldung auch nach einer Scheidung möglich ist.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 30. Juni 2017 um 07:23
Um Spitzfindigkeiten mal weg zu lassen, laut Düsseldorfer Tabelle ist es nicht die Hälfte sondern nur etwa 40% die während des Trennungsjahres zu zahlen sind.

Jetzt kommt der Witz!

Ist man " nur" kubanisch verheiratet und hat die Ehe in Deutschland nicht legitimiert, ( ist also immer noch Steuerklasse 1) dann hat die Cubana schlechte Karten. Und sowas wie Trennungsjahr gibt es nicht in Kuba.

Wie bereits geschrieben habe ich zwei gute Freunde, der eine hat seine 2 Ehen mit Cubanas auch in Deutschland legitimiert und der andere hat seine Ehe hier nicht legitimiert.

Nach der Scheidung hatte der eine Probleme und der andere nicht.

Letzteren habe ich mal gefragt wie es denn mit Unterhalt aussieht, da hat er sich fast totgelacht. Er meinte, soll doch mal die Cubana, die in Ciego de Avila / Kuba wohnt versuchen einen Anwalt zu finden, der mich verklagt.( Was bestenfalls Theoretisch möglich ist aber praktisch eben nicht)

Früher war das relativ großzügige Taschengeld für den Sohn ( rund 100€ im Monat) ihre Haupteinnahmequelle.

Jetzt ist der Sohn hier und Sie muss halt sehen wie Sie allein zurechtkommt.

Also pauschal zu behaupten, es würde keine Rolle spielen nach welchen staatlichen Rechtsgrundlagen man heiratet, ist falsch.
( Der Staat Kuba kennt beispielsweise keinen Unterhalt für Geschiedene)

Würde ich mal in Kuba heiraten, weil ich z.B. eine RP brauche, um in Kuba meine Rente zu verprassen, würde ich es in Deutschland nicht kommunizieren.
Denn ich will nicht, dass die Cubana scharf wird auf die Witwenrente, sondern mir einen schönen Lebensabend macht.
;D
Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 12:57

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
soll doch mal die Cubana, die in Ciego de Avila / Kuba wohnt versuchen einen Anwalt zu finden, der mich verklagt


cubaanfänger, ich versuche es noch einmal:

es kommt NICHT darauf an, WO eine Ehe geschlossen wurde (in Deutschland, in Kuba oder in Indien). Sondern es kommt auf die Lebensverhältnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten an.

So steht es im Gesetz und das Gesetz habe ich dir doch zitiert. Bitte lies da nochmal nach. ("..so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen")

Daraus folgt: Hat dein deutscher Freund eine Ehefrau in Kuba (egal, ob er sie in Deutschland oder in Kuba oder in Indien geheiratet hat),dann sind deren Lebensverhaeltnisse in Kuba natuerlich anders. Sie lebt in Kuba aermer. Also kriegt sie auch weniger. So steht das im Gesetz.

Lebt die Ehefrau in Deutschland (egal, ob er sie in Deutschland oder in Kuba oder in Indien  geheiratet hat), dann sind die Lebensverhaeltnisse in Deutschland anders, sie lebt da reicher. Also kriegt sie mehr. So steht das im Gesetz. Und das hat alles nichts damit su tun, WO jemand geheiratet hat.

Oder andersherum: es kommt nicht darauf an, wo jemand geheiratet hat, sondern wo jemand lebt. Denn DAS bestimmt die Lebensverhaeltnisse.

Natuerlich gibt es Ehegattenunterhalt, Getrenntlebensunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Ich hatte nur mal den Getrenntlebensunterhalt herausgepickt. Ich koennte es dir aber auch mit den anderen Unterhaltsarten erklaeren. Es waere aber immer das Gleiche: dass es naemlich NIE darauf ankommt, WO jemand geheiratet hat, sondern immer nur, in welchen Lebensverhaeltnissen er lebt.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 13:00

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Und sowas wie Trennungsjahr gibt es nicht in Kuba.


Deshalb bin ich doch auch fuer meine beiden Scheidungen jeweils nach Kuba geflogen. Denn da konnte ich mich sofort scheiden lassen, weil es da kein Trennungsjahr gibt.

Hatte ich doch oben schon geschrieben, dass ich mich beide Male in Kuba hatte scheiden lassen. Was glaubtest du denn, warum ich zum Zwecke der Scheidung nach Kuba geflogen bin?

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 13:43

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Also pauschal zu behaupten, es würde keine Rolle spielen nach welchen staatlichen Rechtsgrundlagen man heiratet, ist falsch.
( Der Staat Kuba kennt beispielsweise keinen Unterhalt für Geschiedene)


Da es (ich fange jetzt wirklich an, mich staendig zu wiederholen) KEINE Rolle spielt, wo man geheiratet hat (in Deutschland oder in Kuba oder in Indien), ist es einer Kubanerin in Deutschland voellig egal, ob es Kuba Unterhalt fuer Geschiedene gibt oder nicht. Es interessiert sie einfach nicht. Denn sie lebt in Deutschland und nicht in Kuba.

Beispiel:

die Kubanerin hatte einen Deutschen in Kuba geheiratet, lebte mit ihm in Deutschland, bekam drei Kinder von ihm und liess sich von ihm scheiden, lebt aber mit den drei Kindern weiter in Deutschland.

Da sie nicht arbeiten kann (die Kinder sind noch klein und muessen betreut werden) - laesst sie beim Familiengericht in Deutschland Klage auf Nachscheidungsunterhalt einreichen (den es ja, wie du behauptest, in Kuba nicht gibt).

Da der Ex-Ehemann gut verdient und sie nicht arbeiten kann, wird der Ex-Ehemann natuerlich dazu verurteilt, Unterhalt an sie zu zahlen. Denn sie lebt in Deutschland und den deutschen Richter interessiert es gerade mal null, ob es in Kuba Nachscheidungsunterhalt gibt oder nicht. Und den Richter interessiert auch nicht, WO die Frau geheiratet hatte. Ihn interessiert nur, DASS sie einmal rechtmaessig geheiratet hatte und jetzt in Deutschland lebt und beduerftig ist.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 14:33

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 07:23:
Würde ich mal in Kuba heiraten, weil ich z.B. eine RP brauche, um in Kuba meine Rente zu verprassen, würde ich es in Deutschland nicht kommunizieren.
Denn ich will nicht, dass die Cubana scharf wird auf die Witwenrente, sondern mir einen schönen Lebensabend macht.

Das hab ich ja nun ueberhaupt nicht verstanden.

wenn du in Kuba heiraten wuerdest, dann wuerde doch die Frau, die du in Kuba heiratest, wissen, dass sie dann mit dir verheiratet ist und unter Umstaenden Anspruch auf eine Witwenrente hat (wenn sie dich die Klippe hinunterstoesst oder du von alleine herunterfaellst).

Was soll denn das nun heissen, dass du das in Deutschland nicht kommunizierst? Du hast doch nur eine einzige Ehefrau, naemlich die, die du in Kuba geheiratet hast - und die weiss es doch.

Und sobald der Unfall an der Klippe stattgefunden hat, geht die zur Rentenanstalt in Berlin, legt dort die rechtmaessige Eheurkunde aus Kuba vor (die ja weltweit gueltig ist), ausserdem den Totenschein - und verlangt die Zahlung der fetten Witwenrente. und solange ihr die Rentenanstalt einen Mord nicht nachweisen kann, bekommt sie dann natuerlich auch die Witwenrente :D



Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 30. Juni 2017 um 14:51
Wenn Sie es weiß :)

In Kuba gibt es diese Regelung nicht ;D

Eine schöne Geschichte, was Unwissenheit angeht, ist mein Freund Klaus Hildebrand der seit 1989 in Nueva Geroa ( Isla de la Juventud) lebt.
Mittlerweile geht es nicht mehr, aber er hätte es gewusst, hätte er sich  fast 15 Jahre lang Sozialhilfe von der Botschaft in Havanna zukommen lassen können, wenn er es gewusst hätte.

Er meinte ich soll die Klappe halten gegenüber seiner Frau, damit er nicht dumm da steht. Seine jetzige 4- te Frau ist schön, clever, treu und taff.

Er ist halt als Dreher lieber jahrelang für 250 Peso (MN damals rund 17 DM) zur Fabrik gegangen als einmal im Monat nach Havanna zu fahren um sich ca. 300 DM als " Stütze" abzuholen.

Mal sehn ob ich auch noch so eine finde :D

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 20:37

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 14:51:
Seine jetzige 4- te Frau ist schön, clever, treu und taff.


Du sagst, sie ist clever.

Ich hatte meinen beiden kubanischen Frauen gegeben a) die Ausreise aus Kuba b) die Visa Permanente fuer Deutschland und c) Geld, Geld und nochmals Geld (Euro +CUC, nicht Moneda nacional)

Wieso bitte ist die kubanische Frau deines Freundes clever?  :o

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 30. Juni 2017 um 21:35
Ihr Name ist Damisela. Wenn Klaus nicht weiter weiß, fragt er seine Frau. Sie ist hervorragend sozial vernetzt ( kennt z.B. Bürgermeister, Chef der Polizei und Chef der Inmi)

Als ich meine A2 gemacht habe ( einmal im Haus von Klaus und einmal bei meiner Exnovia) und es Probleme gab, hat Sie sich darum gekümmert, dass es funktioniert hat.
:D
Ich habe Sie mal gefragt warum Sie auf Klaus aufmerksam geworden ist und Sie sagte mir ehrlich: Er ist der einzige weisse Mann ( Sie ist wie fast alle weisse Cubanas leicht rassistisch) über 1,80 m.

Nebenbei hat Sie selber ein eigenes Haus ( obwohl Sie bei Klaus lebt) und hat überhaupt keine Ideen nach Deutschland zu wollen.

Sie fühlt sich in Nueva Gerona sauwohl. Und ich kann mich mit Ihr über fast alles unterhalten und Sie hat auch über fast jedes Thema eine eigene Meinung.( was auch eher selten ist bei Cubanas)

Geldgeil und clever sein, ist eigentlich ein Gegensatz  :-[

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 30. Juni 2017 um 22:26

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 21:35:
Sie fühlt sich in Nueva Gerona sauwohl.


Ok, wenn ich in Kuba alles haette, was mir so vorschwebt, dann koennte ich natuerlich auch darauf verzichten, ins Ausland zu wollen.

Ich muesste eine ordentlich Wohnung haben, mit Klimaanlage, Kuehlschrank, Tiefkuehlfach, Farbfernseher, Waschmaschine, Trockner

Ich muesste eine Auto haben, um beweglich zu sein

Ich muesste taeglich das Geld haben, gut zu essen, Rindfleisch, frischen Fisch

Ich muesste immer die erforderlichen Praeparate zur Koerperpflege zur Verfuegung haben

@Cubaanfaenger, all das kriege ich in Kuba mit Geld. Hat Damisela dieses Geld? Woher? Von Klaus, der fuer Moneda nacional arbeiten musste/muss, ja ganz offenbar nicht. Wie also schlaegt sich ihre soziale Vernetzung (Bürgermeister, Chef der Polizei und Chef der Inmi) konkret in Dollar oder CUC um?









Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 30. Juni 2017 um 23:19
Du denkst zu sehr in Geld!

Das ist der Unterschied zwischen einer Cubana die im Ausland ( natürlich mit Hilfe des Sponsoren) Geld machen möchte und einer Cubana die ihr Land liebt und nicht weg möchte. Der Unterschied zwischen Korruption und Ehrlichkeit liegt im Geld. Damisela hat nichts für sich eingesteckt. Aber heute ist Klaus Taxifahrer ( selbständig) und die Kohle stimmt. ( ca. 300 CUC mtl. Plus mittlerweile seine Rente von ca. 1000 € )

Ich bevorzuge Letztere. Frauen die eben etwas weiter denken können.

Da ich erst garnicht auf die Idee komme, eine Cubana hier einzuladen geschweige zu heirarten ohne besonderen Grund, habe ich schon einen kleinen Filter, da ich jeder dies als erstes erzähle.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 01. Juli 2017 um 02:05

cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 23:19:
Damisela hat nichts für sich eingesteckt. Aber heute ist Klaus Taxifahrer ( selbständig) und die Kohle stimmt. ( ca. 300 CUC mtl. Plus mittlerweile seine Rente von ca. 1000 € )

Jsa, fantastisch, besser konnte Damisela es doch gar nicht drehen: sich an einen Mann zu halten, der in Kuba auf dem platten Land ein "Milliardaers"-Einkommen von rund 1.300 Euro im Monat hat. Jetzt verstehe ich, warum sie "clever...und taff" ist. sie hat das grosse Los gezogen. Und ob sie "treu" ist, hat ja hier mit dem Thema nichts zu tun.


cubaanfänger schrieb am 30. Juni 2017 um 23:19:
Da ich erst garnicht auf die Idee komme, eine Cubana hier einzuladen geschweige zu heirarten ohne besonderen Grund

na gut, wenn du den taeglichen Sex mit einer Latina nicht brauchst, kannst du dir natuerlich die mit einer Einladung/ Heirat verbundenen Kosten sparen. Ich hab es halt anders gemacht. Jedem das Seine.

(Ich bin ja noch nicht lange im Forum: darf ich vermuten, dass du ohne Frau in Deutschland lebst?)

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 01. Juli 2017 um 06:28
Richtig! [smiley=thumbsup.gif]

Nachdem ich 10 Jahre verheiratet war ( allerdings mit einer Deutschen) und feststellen musste, dass es keine Garantie ist, eine Frau im Haus zu haben und täglich sex zu haben, mache ich lieber ca. 2 mal pro Jahr " Flitterwochen " in Kuba.

Wenn hier einer behauptet dass eine Ehefrau täglich dem Mann seinen Spass gönnt, hat entweder eine Nymphomanin als Ehefrau oder er lügt.

Unter dem Strich kommt mehr dabei rum ( zumindest in meinem Fall) wenn ich im Urlaub mich locker mache und viel Spass habe. :D

Aber als Frankurter ist es kein Problem Latinas zu genießen, wenn mir danach ist.
Wie sagte der Schauspieler Jack Nicolson mal: Das einzige was noch teuerer ist als verheiratet zu sein ist die Scheidung.

;D
Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 01. Juli 2017 um 07:32

Falls jemand Latinas ( natürlich auch Cubanas) kennenlernen möchte ohne 10 Stunden Flug hier mal eine Auswahl an Clubs in Frankfurt.

Allerdings sind die "Damen" schon etwas " germanisiert" also nicht ama de casa was es in Kuba gibt.

https://www.google.de/search?client=tablet-unknown&hl=de-DE&oe=utf-8&safe=images&q=Frankfurt+latina+disco&source=browser-type&qsubts=1498886561541#istate=lrl:iv&rlimm=16513425192668359492

https://www.google.de/search?client=tablet-unknown&hl=de-DE&oe=utf-8&safe=images&q=Frankfurt+latina+disco&source=browser-type&qsubts=1498886561541#istate=lrl:iv&rlimm=7687856405822995656

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 01. Juli 2017 um 07:59
ich kenne die Szene in Frankfurt nicht wohl aber die Szene in Berlin

Cuba Anfänger es ist doch so dass es junge kubanische Mädels in Deutschland nach wie vor nur dann gibt wenn sie von einem deutschen Mann hergeholt wurden hat der Mann sie hergeholt für drei Monate dann kannst du sie nicht kennenlernen wenn mit kennenlernen mehr gemeint sein soll als zwei Worte an der Bar in der Disco zu wechseln

Hat der Mann sie hergeholt per Familiennachzug dann kannst du sie ebenfalls während der bestehenden Ehe nicht kennenlernen falls es über mehr als zwei Worte an der Bar hinausgehen soll

Ist es bei einer Ehe zwischen deutschem Mann und kubanischem Mädel dann zur Trennung und Scheidung gekommen dann sind die Mädels unverzüglich in neuen anderen männlichen Händen weil die Mädels ja alle vernetzt sind und die Zeit nach der Trennung in der Clique bereits vorbereitet haben.

da ICH unter kennenlernen einer Latina in Deutschland nicht die Möglichkeit verstehe zwei Worte an der Bar einer Diskothek zu wechseln scheidet somit ein Kennenlernen nicht nur in einer Diskothek für Latinos in Deutschland aus sondern scheidet in Deutschland insgesamt aus

Fazit: Wenn du eine kubanische Freundin in Deutschland haben willst bleibt dir nichts anderes übrig als sie dir in Kuba zu suchen und sie dann her zu holen wer etwas anderes erzählt dem ist nicht zu glauben ich weiß wovon ich rede weil wir in Berlin eine vernetzte Clique waren deutsche Ehemänner und junge kubanische Ehefrauen und ich einfach den Überblick über die Berliner Szene hatte.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 01. Juli 2017 um 10:11

Jack33 schrieb am 30. Juni 2017 um 13:00:
Deshalb bin ich doch auch fuer meine beiden Scheidungen jeweils nach Kuba geflogen.

....und meine anfängliche Frage war : Welche Papiere ausser der übersetzten und beglaubigten kubanischen Heiratsurkunde benötige ich für die Scheidung auf dem CJI ?
2 Zeugen, dass die Ehe gescheitert, wenn die esposa nicht vor Ort - kein Problem...
Geburtsurkunde neu übersetzen und beglaubigen ?
GESAMTKOSTEN ?

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 01. Juli 2017 um 11:55
@ pepe rechne mal mit 700€ jack 33 weis es vermutlich genauer aber die Größenordnung dürfte hinkommen.

@ Jack 33 schön dass ihr in Berlin eine Szene habt. Ist schon mal einer in eurem Club auf den Gedanken gekommen, es mit heiraten zu lassen?
Falls es noch nicht aufgefallen ist , Frauen wollen nur heiraten damit Sie sich weniger bemühen müssen. ;)

Mir ist es völlig egal, ob das Mädchen aus Kuba, Venezuela, Kolumbien oder Brasilien kommt. Vorneulich hatte ich eine Brasiliana knapp 3 Monate bei mir. Die kann auch so gut putzen wie eine Cubana. Es störte Sie nur, wenn man am morgen neben dem Kaffee einen Single Malt Whisky trinkt und eine Zigarre raucht, wenn man am Tokioter Aktienmarkt ein Schnäppchen gemacht hat und dies feiert. Daher habe ich Sie wieder rausgeschmissen.

Nebenbei ist es natürlich gar nicht schlecht, wenn sich die Latina hier illegal aufhält. Sofern man man es nicht offiziell weiß, begeht man keine Straftat und das Mäuschen ist extrem geschmeidig.
;D
Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 01. Juli 2017 um 13:33

cubaanfänger schrieb am 01. Juli 2017 um 11:55:
Vorneulich hatte ich eine Brasiliana knapp 3 Monate bei mir

Tausendprozentig war das kein junges huebsches Maedchen. Waere sie jung und huebsch gewesen, dann waere sie aufgrund einer Einladung oder aufgrund einer Eheschliessung in Deutschland gewesen. Und dann haette sie einen deutschen Freund/ Ehemann gehabt, der einen sexhungrigen alleinstehenden Deutschen wie dich nicht mal 2 Worte mit ihr reden gelassen haette.

Oder warst du etwa selbst der Einlader? Wenn ja, hattest du sie im Internet kennengelernt?

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 01. Juli 2017 um 17:03
Sie war Studentin und für meinen Geschmack bildschön. ( D Körbchen) auch wenn Sie vermutlich nicht als Victoria Secret Model gebucht werden würde.

Schon mal was von Bildung gehört? 8-)

Nebenbei ist es für mich ein sicheres Zeichen von hoher Intelligenz und Bildung wenn jemand egal in welchem Zusammenhang prozentual mehr als den Wert 100 verwendet ;D

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 01. Juli 2017 um 19:08

cubaanfänger schrieb am 01. Juli 2017 um 17:03:
Sie war Studentin

irgendwas ist jede, aber wer hat sie nach Deutschland geholt? und wieso hat er sie dann dir ueberlassen?

Oder ist meine Vermutung doch richtig, dass du selbst sie nach Deutschland geholt hast? Und falls ja, hattest du sie im Internet kennengelernt?

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 01. Juli 2017 um 20:12

cubaanfänger schrieb am 01. Juli 2017 um 11:55:
@ pepe rechne mal mit 700€ jack 33 weis es vermutlich genauer aber die Größenordnung dürfte hinkommen.

mas o menos 700€ damit rechne ich, obwohl ich mir das und den Flug mit Aufenthalt lieber sparen würde (me ca.. en mas cubanas)
ABER WELCHE PAPIERE MUSS ICH MITNEHMEN; UM NICHT EIN 2.MAL ANTANZEN ZU MÜSSEN !!

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 01. Juli 2017 um 21:48
@ pepe da leider jack33 dir deine Fragen nicht beantwortet nehme halt alle Papiere mit, die du hast. Ggf. Ist die Seite der deutschen Botschaft vielleicht noch hilfreich.

@ Jack33 ich habe Sie in einer Cocktailbar kennen gelernt.
Aber in den von mir geposteten Clubs gibt es diese Mädchen auch reichlich.

Ich bin nicht so blöd und importiere für teuer Geld selber eine, die dann in o.g. Clubs geht um Männer wie mich kennen zu lernen. :D

Nur wenn man Sie in Kuba lässt, dann bleiben Sie halbwegs orginal.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Jack33 am 01. Juli 2017 um 22:57

cubaanfänger schrieb am 01. Juli 2017 um 21:48:
@ pepe da leider jack33 dir deine Fragen nicht beantwortet

Cubanfänger, was heisst denn leider? Pepe WILL meine Erfahrungen aus zwei von mir in Kuba durchgefuehrten Scheidungen doch GAR NICHT. Lies bitte selbst:


Pepe schrieb am 30. Juni 2017 um 06:30:
Ich habe keine Lust mich mit den Elaboraten von Jack33 zu beschäftigen



cubaanfänger schrieb am 01. Juli 2017 um 21:48:
@ Jack33 ich habe Sie in einer Cocktailbar kennen gelernt.


Na dann haben wir es doch endlich. Die Kubanerinnen, die aufgrund Eheschliessung nach Deutschland geholt wurden, suchen sich, nachdem sie die Daueraufenthalts-Erlaubnis erworben haben und sich von ihrem Ehemann trennten, in der Regel EINEN neuen deutschen Mann ihren Wahl, leben also dann von EINEM neuen Lebensgefaehrten.

Die von dir erwaehnte Brasilianerin hat demgegenueber nach - dem zu vermutenden - Erhalt der Daueraufenthalts-Erlaubnis und Trennung den Weg gewaehlt, in die Prostitution zu gehen. Gerade mit der von dir geschilderten Oberweite konnte und kann sie damit wahrscheinlich noch ein paar Jahre erheblich mehr Geld machen.

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 02. Juli 2017 um 05:32
Ich habe in Sachen Scheidung hier etwas gefunden:

http://www.cubaforum.eu/YaBB.pl?num=1139327735

Ist allerdings schon etwas älter. ( aus 2006)
@pepe so wie es aussieht musst du nicht nach Kuba fliegen, du kannst dass ganze auch hier erledigen.

@ Jack33 du kannst doch mal Größe zeigen und den noch schreiben, welche Papiere man benötigt für eine Scheidung!

Im letzten Jahr gab es eine Sozialstudie in Deutschland. Da wurden Frauen und Männer gefragt, welche Eigenschaften den jeweils anderen attraktiv machen.

Bei Frauen war es mit weitem Abstand das Einkommen des Mannes und bei den Männern das Aussehen.

Somit könnte man praktisch alle Frauen als Prostituierte bezeichnen, bis auf die wenigen, die selber entweder einen guten Job haben oder mit einem goldenen Löffel im Mund geboren wurden.

Diese ( oft Kanadierinnen ab ca. 60 aufwärts) wiederum halten sich aber entweder einen jüngeren Lustknaben oder haben als Partner einen " Künstler".

Nebenbei ist es mir viel wichtiger dass eine Frau auch macht was sie sagt oder schreibt. Wobei das Aussehn nicht ganz unwichtig ist. Aber während Letzteres in Kuba kein Problem ist, ist Ersteres eine grosse Hürde für Cubanas. :'(


Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 02. Juli 2017 um 09:50
Danke Cubanfänger....auf die "Größe" und den schmafu von Jack33 wird verzichtet.
Unterhaltsforderungen sind bei böswilligen Verlassen (inkl. Diebstahl von Wertgegenständen) wohl obsolet.
Ohne verlängerten Schengenvisum "arbeitete" "Meine" im Luxuria-Night-Club-Via morrecina San Massimo (CB)
86021 Bojano +39 327 995 9978
wie mir die "Duena" Paola Imbimbo bestätigte - aber nach 2 Monaten mangels Sprachkenntnissen (solo cubanol) quittierte.
https://www.facebook.com/Luxuria-Night-Club-1912568829023327/

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 02. Juli 2017 um 10:54

Ja dass mit dem Klauen ist zum Teil Systembedingt.
Der Busfahrer zweigt täglich ca. 5 Liter Sprit ab und verkauft es a la calle.

Den Unterschied zu privatem Wertgegenständen verschwimmt bei einigen Cubanern/a.

Zwei Beispiele:

Mein Freund Klaus hatte bei seiner 3 Frau mal die Familie eingeladen. Am nächsten Tag hat die halbe Angelausrüstung gefehlt.

Eine Novia von mir dachte, ich wüsste nicht wieviel Geld ich in meiner Hosentasche habe. Sie hatte 20 CUC entwendet und dachte mir würde es nicht auffallen.

Naja da hatte Sie falsch gedacht. Ich habe Sie vor die Wahl gestellt, zur Polizei zu gehen oder eine Portion Hinternvoll.

Da Sie ungerne 3 Monate Knast haben wollte ( ist in Kuba die übliche Strafe ohne dass es dafür ein Prozess geben muss) hat sie höfflich darum gebeten, Sie wie ein sehr ungezogenes Mädchen zu behandeln.

Das ich Sie danach rausgeschmissen habe versteht sich von selbst.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von Pepe am 22. September 2017 um 15:22

Pepe schrieb am 01. Juli 2017 um 10:11:
....und meine anfängliche Frage war : Welche Papiere ausser der übersetzten und beglaubigten kubanischen Heiratsurkunde benötige ich für die Scheidung auf dem CJI ?
2 Zeugen, dass die Ehe gescheitert, wenn die esposa nicht vor Ort - kein Problem...
Geburtsurkunde neu übersetzen und beglaubigen ?
GESAMTKOSTEN ?
acabo de hablar con roberto alcantara el abogado que los caso y me dijo que tienes que traer el certificado de matrimonio 800 pesos convertibles y que esto va a un bufete que no es en la cji

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von cubaanfänger am 22. September 2017 um 16:22
Wenn ich das richtig lese, dann hat dir dein Anwalt mitgeteilt, dass du 800 Cucis an Verwaltungsgebühr abdrücken musst für die kubanische Scheidung.

Sehe es positiv, das kubanische Scheidungsrecht kennt weder Versorgungsausgleich noch Unterhalt. ( ausser es sind Kinder vorhanden).

Also so gesehen sind 800 Ocken ein Schnäppchen für eine Scheidung.
( Auch wenn ansonsten die kubanischen Gebühren bei Ausländern so unverschämt hoch sind, dass das Wort " Wucher" es nicht korrekt beschreibt)

Eine Scheidung unter Kubanern kostet ein paar Peso an Verwaltungskosten.

Saludos

Titel: Re: Frage zur Scheidung...
Beitrag von r.bost am 30. September 2017 um 10:16
roberto alcantara

den kenn ich bei dem hab ich geheiratet  :)

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