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Beitrag begonnen von elcazador1971 am 28. Juli 2014 um 10:53

Titel: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 28. Juli 2014 um 10:53
Liebe Forumteilnehmer!

Wie aus einem anderen Thema ersichtlich, hat die Hochzeit nun doch geklappt.   :)

Aber nun kommt die vermutlich größere Herausforderung. Ich will meine Frau natürlich bei mir haben. Natürlich habe ich schon etwas im Netz mich informiert, aber es ist wirklich schwierig, hier klare Informationen zu bekommen.

Und die Behörden selbst, sind nicht sehr hilfreich. Die haben ja eine andere Zielsetzung als ich....

Ich würde jemanden suchen, der das ganze schon durchgemacht hat und mir Tips geben kann. Da die Österreicher die Gesetze immer wieder einmal ändern, sollte das nicht zu lange her sein!

Für jeden Tip und Hilfe bin ich sehr dankbar!

Danke Euch

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 28. Juli 2014 um 12:25

elcazador1971 schrieb am 28. Juli 2014 um 10:53:
Natürlich habe ich schon etwas im Netz mich informiert, aber es ist wirklich schwierig, hier klare Informationen zu bekommen. Und die Behörden selbst, sind nicht sehr hilfreich.

Klarere und verbindlichere Informationen als die im Netz veröffentlichten Hinweise zur Familienzusammenführung wirst Du nicht bekommen.


elcazador1971 schrieb am 28. Juli 2014 um 10:53:
Da die Österreicher die Gesetze immer wieder einmal ändern, sollte das nicht zu lange her sein!

Hab mich gewundert, dass in Österreich für den Ehegattennachzug nunmehr auch einfache Deutschkenntnisse vor Zuzug verlangt werden. Hatte ich dies doch anders in Erinnerung. Es genügte, sich zu verpflichten nach Ankunft in Österreich an einem Sprachkurs teilzunehmen. Aus der entsprechenden Internetseite Deutsch vor Zuwanderung entnehme ich, dass dies offenbar seit 30. Juni 2011 geändert wurde.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von bruja am 28. Juli 2014 um 13:21
Zuerst einmal müssen Sie dazu verheiratet sein und für die nähere Zukunft (Aufenthaltstitel gilt für 12 Monate) ca, 1400 Euro netto Familieneinkommen nachweisen können. Die anderen Voraussetzungen wie ortsübliche Unterkunft oder Sozialversicherung verstehen sich von selbst.
(Quelle: http://www.auslaender.at/forum/beratung-aufenthalt-%C3%96sterreich/8729-familienzusammenf%C3%BChrung-rot-wei%C3%9F-rot-karte.html)

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 28. Juli 2014 um 15:05
Ausreichendes Einkommen und Sozialversicherung einschließlich Krankenversicherung hat er. Kann dies auch nachweisen. Und Wohnungsprobleme? Ja, in allen Metropolen. Aber nicht in Wien!!!
Auf der Insel der Seligen fehlt nur SIE! Bekommt er (mit einer gewissen Zeitverzögerung) auch noch hin, hat er doch die Heiratsurkunde schon in den Händen.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 29. Juli 2014 um 17:59
Hallo Leute!

am besten ich gehe mehr ins Detail: Ich (42 m, Staatsbürger AT) habe vor 2 Wochen in Kuba meine Frau (26, Kubanische Staatsbürgerin) geheiratet. War ein großes Fest mit der ganzen kubanischen Familie. Wir kennen uns erst seit März und haben uns in AT kennengelernt. Meine Frau hat einen Sohn (bzw sehe ich ihn als unseren Sohn) mit 4 Jahren.

Es handelt sich um eine echte Beziehung mit all den Emotionen die dazu gehören. Natürlich wollen wir nun zusammenleben in AT.

Ich habe ein Jahresnettoeinkommen von ca. 70.000,00 EUR, eine Eigentumswohnung mit lfd. Fremdfinanzierung (jährliche Belastung ca. 22.000 EUR), und Vermögen in Aktien und Lebensversicherungen von ca. 35.000 EUR. Keine Unterhaltsverpflichtungen bisher. Auf der finanziellen Seite sollte alles passen?

Meine Frau hat grundlegende Deutschkenntnisse (lesen und verstehen sehr gut, sprechen mittelmäßig)

Mir wurde vom BMI (Innenministerium) empfohlen, dass meine Frau und mein Stiefsohn in der Botschaft in Havanna ein Visum D beantragen. MIt der Zielsetzung, dass meine Frau im Rahmen des Aufenthaltes Ihre Sprachkenntnisse weiterverbessert bzw. mein Stiefsohn hier erste Sprachkenntnisse erwirbt und natürlich, dass wir hier beim MA 35 (Magistrat Wien - zuständige Behörde) die Aufenthaltstitel für beide erwerben.

Der Vorteil (lt BMI) an dieser Vorgehensweise soll sein, dass der Aufenthalt meiner Familie schneller möglich ist. Wenn wir gleich den Aufenthaltstitel in Havanna beantragen, dann dauert das sicherlich an die 5-6 Monate (weil MA35 immer länger benötigt)

Daher meine erste Fragen (falls Ihr mir da helfen könnt):

- wie lange benötigt die Botschaft für die Bearbeitung des Visumsantrages (natürlich wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind)
- gibt es Erfahrungen wie "scharf" derzeit generell agiert wird? gibt es auch Erfahrung über Havanna?
- muss meine Frau mit einem Inteview bei der Botschaft rechnen? Sie weiß viel und kennt meine wenigen Angehörigen in AT, aber ich denke, dass sie nervös sein würde. Oder gibt es diese "Verhöre" eher erst in Bezug auf Erteilung des Aufenthaltstitel durch die Fremdenpolizei in AT?
- gibt es eine zentrale Information welche Unterlagen konkret notwendig sind?
- WICHTIG: welche Übersetzungen weden von der Botschaft anerkannt (könnte es passieren, dass die Botschaft nur Übersetzungen die in AT gemacht wurden anerkennt - habe da so ein böses Gerücht gehört)
- welche Unterlagen muss ich meiner Frau zur Verfügung stellen (Gehaltszettel, Kaufvertrag, Grundbuch, Aktiendepotauszüge, etc.)? Und müssen diese beglaubigt sein und wie?
- Krankenversicherung? was ist da am besten?
- Flugticket - ist das für dieses Visum "D" auch notwendig oder nur bei Touristenvisum?
- kann es passieren, dass die Anträge unterschiedlich bewertet werden - Frau bekommt das Visum und Stiefsohn nicht? Einverständniserklärung vom leiblichen Vater liegt vor.

Grundsätzlich könnte die Tatsache, dass wir uns nur ca. 6 Monate kennen und der Altersunterschied größer ist (wobei der mE nicht extrem ist und in Lateinamerika eher üblich als hier), ja negativ ausgelegt werden? Muss ich damit rechnen bzw wie kann ich dem gegebenenfalls entgegentreten?

Sorry für diese vielen Fragen - vieles wahrscheinlich schon oft gefragt, aber verständlicherweise macht mir das ganze Sorgen. Ich will einfach nur mein Familienleben hier in Österreich starten können.

Danke für Euren Input.

LG


Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Tata am 29. Juli 2014 um 22:40
Hallo elcazador. Vorab muss ich sagen, dass ich die Gesetzlage von Österreich nicht kenne, ich jedoch nicht denke, dass dies sehr unterschiedlich zu der bei uns in der Schweiz ist. Ich habe meinen Mann zudem in der Schweiz geheiratet. Meinn Mann reiste vor der Hochzeit mit dem Visum D ein, als Familien-Nachzug. Ich musste den Antrag hier auf der kantonalen Migration stellen, und mein Mann auf der CH Botschaft in Kuba. Er musste auch nicht für ein Interview antretten, sondern nur ein Formular ausfüllen. Die ganze Abklärung und Entscheidung wurde von der Migration meines Kantons getroffen. Ok, deine Situation ist etwas anders. Ich kenne ein CH-Cub Ehepaar die auch in Cuba heirateten. Leider weiss ich nicht, welche Dokumente die CH Ehefrau hier genau einreichen musste. Aber seine Dokumente plus Heiratsurkunde wurden von der CH Botschaft übersetzt und direkt an die kantonale Behörde weitergeleitet.
Ich habe damals den Flug meines Mannes gebucht und bezahlt und für einen Monat eine Schengenversicherung über Deutschland abgeschlossen, welche auch in der CH gültig war. Hier kann man ohne Aufenthaltsbewilligung keine Krankenversicherung (ausser der speziellen Visaversicherung, die hier extrem teuer ist) abschliessen. Deshalb war mein Mann  für kurze Zeit nicht versichert bis er die Bewilligung hatte. Danach schloss ich die normale Krankenversicherung ab. Ich musste bei der migration mein Gehalt, Wohnungsmiete monatlich, Kontoauszüge ect vorlegen. Danach noch einen Fragebogen über kennenlernen ect ausfüllen und das wars. Ich weiss, wir waren in einer anderen Situation da Heirat in der CH. Aber eigentlich können sie dir ja nicht verbieten deine Frau nach Österreich zu bringen, oder? Heirat anerkennen lassen und Familie zusammen führen.
Konnte dir wahrscheinlich nicht gross helfen, aber erwas Mut geben :-)

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Tata am 29. Juli 2014 um 22:42
wird die Übersetzung nicht von der AT-Botschaft direkt gemacht?

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 29. Juli 2014 um 22:59
Hallo Tata!

Vorweg einmal Danke fürs Mutmachen!

Also die Botschaft macht keine Übersetzungen. Leider! Habe inzwischen erfahren, dass die Dokumente meiner Frau vom kubanischen Außenministerium beglaubigt werden müssen und dann von der österreichischen Botschaft überglaubigt werden müssen.  Welche Übersetzungen akzeptiert werden ist mir noch unklar.

LG

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 29. Juli 2014 um 23:01
Übrigens: die österreichischen Bestimmungen sind eine der schärfsten innerhalb der EU.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Tata am 29. Juli 2014 um 23:07
Das ist das Minrex, nicht? Musste mein Mann auch machen und brauchten für 4 Papiere 6 Wochen. Mach dich auf lange Wartezeiten gefasst.... Mein Mann mein, die übersetzung macht direkt Minrex oder ein Büro das nur diese Übersetzungen macht. Er sagt, dass ihr euch bei Minrex informieren sollt. Die sollten das wissen.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Tata am 29. Juli 2014 um 23:11
Ich dachte schon, die CH hat scharfe Bestimmungen... Aber wir haben keine Deutschkenntnis-Vorgaben....

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 29. Juli 2014 um 23:13

elcazador1971 schrieb am 29. Juli 2014 um 17:59:
Mir wurde vom BMI (Innenministerium) empfohlen, dass meine Frau und mein Stiefsohn in der Botschaft in Havanna ein Visum D beantragen. MIt der Zielsetzung, dass meine Frau im Rahmen des Aufenthaltes Ihre Sprachkenntnisse weiterverbessert bzw. mein Stiefsohn hier erste Sprachkenntnisse erwirbt und natürlich, dass wir hier beim MA 35 (Magistrat Wien - zuständige Behörde) die Aufenthaltstitel für beide erwerben.

Der Vorteil (lt BMI) an dieser Vorgehensweise soll sein, dass der Aufenthalt meiner Familie schneller möglich ist. Wenn wir gleich den Aufenthaltstitel in Havanna beantragen, dann dauert das sicherlich an die 5-6 Monate (weil MA35 immer länger benötigt)

Daher meine erste Fragen (falls Ihr mir da helfen könnt):

- wie lange benötigt die Botschaft für die Bearbeitung des Visumsantrages (natürlich wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt sind)

Die Empfehlung des BMI (Innenministerium) hat mich doch erstaunt. Aber in der Tat, das scheint zu funktionieren: Das österreichische Konsulat kann ein D-Visum (nationales Visum) ausstellen ohne Zustimmung inländischer Behörden und dies sogar für eine Aufenthaltsdauer bis zu 6 Monaten. Eigentlich ausreichend Zeit, um während der Horror-Bearbeitungszeit des MA 35 für die Aufenthaltsbewilligung in Österreich zu überwintern.

Ein Sprachvisum kann auch das deutsche Konsulat in alleiniger Zuständigkeit ausstellen. Aber nur mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 3 Monaten, solange wie die max. mögliche Aufenthaltsdauer eines Visums der Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte (für Besuch-, Geschäftsreisen etc.). Außer den üblichen Unterlagen wie Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherung usw. wird für ein derartiges Visum nur noch zusätzlich die Anmeldung zum Sprachkurs verlangt. Wenn die Visastelle willens ist die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers festzustellen, braucht sie gewöhnlich nur 3 Arbeitstage um ein entsprechendes Visum auszustellen.

Wie aber ihr 4 jähriger Sohn zu einem derartigen Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs kommen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der ist ja noch nicht einmal schulreif. Sein Level mit 4 Jahren ist der Kindergarten. Und jetzt soll ihm das österreichische Konsulat ein Visum für ein Sprachstudium ausstellen?

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von bruja am 30. Juli 2014 um 09:57
@Tata, 6 Wochen beim minrex? ist ziemlich lange. Wir haben 2013 nur 1 Woche gewartet, dann war alles fertig.

@ Esperanto sei doch nicht so pessimistisch. Ein 4-jähriger braucht den Kontakt zur Mama und kann im Kindergarten ja auch schon deutsch lernen und Kinder lernen schneller als Erwachsene.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 30. Juli 2014 um 16:41
So jetzt einmal mein aktueller STatus - bitte um Info, wenn IHr der Meinung seid, da ist was falsch.

@Kubanische Dokumente: (Geburtsurkunden, Heiratsbestätigung, etc.)

a)      Originale in Spanisch: Vorlage der Originale die vom Kubanischen Außenministerium (MINREX) beglaubigt wurden und von der Botschaft überbeglaubigt werden.
b)      Werden diese überbeglaubigten Dokumente von der Botschaft einbehalten, oder können wir diese dann in Österreich dem MA 35 (für Aufenthaltstitel) vorlegen.
c)      Übersetzungen: Wo empfehlen Sie diese Übersetzungen in Kuba zu machen, die für den VISUM D Antrag ausreichen? ESTI?
d)      Diese Übersetzungen müssen für das VISUM D von der Botschaft NICHT überbeglaubigt werden? (sondern nur wie angeführt die Originale)

@Bestätigung für meine wirtschaftliche Situation:

Lt. deutschsprachigem Merkblatt:

•      Einkommensnachweis des Ehepartners in Österreich mindestens der letzten 3 Monate

Lt spanischem Merkblatt:

“Documentos que demuestren la solvencia económica del cónyuge en Austria debidamente firmados y acuñados por las autoridades correspondientes: nóminas salariales de los tres últimos meses, certificación de salario, declaración de impuestos emitido por la Delegación de Hacienda, contrato de trabajo o pre-contrato jurídico-laboral, constancia de seguros de pensiones o de retiro”

Was bedeutet hier  “ debidamente firmados y acuñados por las autoridades correspondientes“?
Wie und von welcher Behörde müssen meine Gehaltszettel, mein Dienstvertrag bestätigt werden?
Oder genügen die Originale die von meinem Unternehmen firmenmäßig unterfertigt sind?

das werden noch spannende Wochen...  :o

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Tamales am 05. August 2014 um 18:16
Hallo und Glückwunsch!
Ich werde es jetzt mal probieren, meine Erfahrung ist allerdings aus 2008 (zB erst Deutsch hier in Wien usw.) aber einige Prozeduren gelten generell:
a) nichts hinzuzufügen (ausser Kommentar: eigentlich ist es das Konsulat, welches 'überbeglaubigt' - der Begriff ist in dem Fall nicht ganz richtig, aber wurst
b) die werden nicht einbehalten, du (sie) nimmt sie mit für MA35 bzw. andere AT-Behörden (zB spätere Staatsbürgerschaft....)
c) ausser ESTI-Übersetzungen gibt es sowieso nichts, was die österreichische Botschaft abstempeln würde, deshalb: JA (oder die Variante alles in Spanisch und dann in AT von beeidetem Übersetzer)
d) normalerweise wird das ein Gesamtdokumentensatz - du weisst zusammengeklebt - auch mit der Übersetzung. Falls die Botschaft die Übersetzung nicht mitabstempelt ist sie, die Übersetzung eigentlich wertlos und muss hier nochmal gemacht werden. Die haben bei uns aber eben das Gesamtpaket abgestempelt.

Das mit der wirtschaftlichen Situation in DEUTSCH verstehe ich nicht ganz - natürlich ist sie in Deutsch, es geht doch um DEINE wirtschaftliche Situation und Österreicht (und ob du dir das leisten kannst, salopp formuliert...). Ich habe nicht einmal eine firmenmäßige Unterfertigung draufgehabt. Nebenbei: Grundbuchsauszug hilft zB auch.

Abwicklung im Visum-D Fall: Eigentlich ist nicht mehr das Konsulat per se zuständig, sondern die Fremdenpolizei (da kann evtl. später auch einmal einer bei dir auftauchen, sollte kein Problem sein). Dort bekommst du eine Bearbeitungsnummer - die schickst du deiner Angetrauten und im Konsulat finden sie dann den Antrag auf D-Visum (welches ein nationales Visum ist und kein Schengenvisum, aber das ist ein anderes Thema)

So, und jetzt mal viel Glück!
8-)

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 31. August 2014 um 23:28
Hallo!

Ein kurzes update. Meine Frau und mein Stiefsohn haben relativ problemlos ein Visum D erhalten. Das Visum wurde zum Zwecke der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" erteilt.

Das Visum wurde für 4 Monate erteilt. Damit wird es beim MA35 sicher knapp. Sie kommen in 3 Wochen nach Österreich. Alle notwendigen Dokumente sind von Minrex beglaubigt und von der österreichischen Botschaft legalisiert. Die Dokumente lasse ich nun in der Zwischenzeit in Österreich gerichtlich beglaubigt übersetzen. Somit gehen wir noch am Anfang ersten Woche aufs MA35.

Wenn die Bearbeitung seitens MA35 länger als 4 Monate dauert, müssen sie wieder ausreisen. Da ohnehin immer wieder Heimaturlaube vorgesehen sind,  ist das nicht so schlimm. Trotzdem wäre es wichtig, wenn das bald funktioniert. Hat da jemand Erfahrung?

LG

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 01. September 2014 um 10:15
Ausreichend Erfahrungen, ob dies zeitlich passt, müsste die Botschaft in Havanna haben. An irgendwelchen Sachverhalt müssen sie sich orientiert haben, als sie den Aufenthalt für Antragsstellung und Bearbeitung des unbefristeten Aufenthaltstitels beim MA35 auf 4 Monaten festlegten. Jedenfalls war das Visum für den Familiennachzug, anstelle eines zeitlich befristeten Sprachvisums (Empfehlung BMI), der richtige Weg. Und dies nicht nur, weil damit die gemeinsame Ausreise mit ihrem Sohn plausibler ist.

Die deutsche Botschaft kann kein (nationales) D-Visum für den Ehegattennachzug ohne Zustimmung der dafür zuständigen inländischen Behörde ausstellen. Das ist insofern verständlich, da diese sich wehren würde, wenn man all die problematischen Antragsteller vor deren Tür schicken würde, um dort ihr Glück versuchen. Dass dies in Wien anders sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, das MA35 wurde bereits bei der Visumsbearbeitung mit einbezogen und hat schon einen Vorgang angelegt.

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass Deine Ehefrau mit Sohn aus Österreich ausgewiesen wird, weil das MA35 in Wien zusätzlich zu den veranschlagten 16 Wochen für die Bearbeitung noch weitere 2-3 Wochen benötigt. Selbst wenn nach 4 Monaten Aufenthalt eh ein „Sonnenauftanken“ in Kuba ansteht, so wäre eine erneute Visumsbeantragung für die Einreise umständlich und unpassend.

Jedenfalls gilt Dir und Deiner Frau mein Respekt, dass das Visum für den Ehegattennachzug in so kurzer Zeit, nämlich anstelle der vom BMI veranschlagten 5-6 Monate, bereits innerhalb 4 Wochen über die Bühne ging.

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 01. September 2014 um 10:42
Hallo Esperanto!

Danke!

Da meine Frau das Visum am Montag eingereicht hat und in der gleichen Woche am Donnerstag abgeholt hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass es seitens der Botschaft einen Kontakt mit dem MA35 gegeben hat. Und die Dauer von 4 Monaten ist lt. Auskunft der Botschaft an meine Frau die gesetzlich vorgeschriebene Dauer für ein Visum D zum Zweck der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger". Wir hatten ja 6 Monate beantragt. Ich gehe daher davon aus, dass beim MA35 wir in die normale Bearbeitungsmühle kommen. Ich bin auch bei Dir, dass es unabhängig davon, ob wir im Jänner in Kuba urlauben, es wirklich wichtig wäre, wenn der Aufenthaltstitel noch vor der Ausreise erteilt wird.

Unser Pech ist, dass wir bei der Außenstelle des MA35 aufschlagen, bei der die meisten Anträge vorliegen.

Aus meiner Sicht sind unsere Unterlagen vollständig und ich glaube bzw ist mir das beim MA35 auch gesagt worden, dass das bei vielen Antragsstellern nicht der Fall ist. Trotzdem bin ich besorgt ob die Zeit reicht. Ich weiß auch nicht, ob man irgendwie die Möglichkeit hat, hier etwas zu beschleunigen oder ob das kontraproduktiv ist.

Übrigens noch ein Schmankerl: in einem Informationsgespräch beim MA35 hat mir die Dame erklärt, dass es viel zu viele Anträge auf Aufenthaltstitel gibt und viel zu viele gewährt werden... macht keinen Mut. (lt. Akzent hat die Dame selbst einen Migrationshintergrund..)

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 01. September 2014 um 13:37
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es vorteilhafter wäre, bereits bei Antragstellung und auch zwischendurch auf die "knappen" 4 Monate für die Bearbeitung hinzuweisen. Jedenfalls ist dies besser, als kurz vor Ablauf dieser Frist auf den Abschluss zu drängen.

Falls sie wieder in Kuba zurück ist, egal ob zum Heimaturlaub oder um die Vorgabe des Visums einzuhalten und sie hat immer noch keinen unbefristeten Aufenthaltstitel im Pass, - was macht sie dann? Erneut ein nationales Visum zum Zweck der Inlandsantragsstellung "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" oder ein kurzfristiges, nicht verlängerbares Schengenvisum beantragen? Beides macht keinen Sinn. Das werden auch die Sachbearbeiter beim MA35 so erkennen. So blöd sind sie dort nicht. Es sei denn, dort haben Leute mit Migrationshintergrund das Kommando übernommen und wollen sich für alle ihnen zugefügten Schikanen nunmehr an österreichischen Bittstellern "rächen".  >:(


Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 01. September 2014 um 13:56
Hallo Esperanto!

Sollte sie tatsächlich wieder ausreisen und noch keinen Aufenthaltstitel im Pass haben, dann muss sie in Kuba warten, ob das MA35 diesen erteilt. Falls dies der Fall ist, bekommt die Botschaft seitens MA35 die Information , dass wiederum ein Visum D zu erteilen wäre. Allerdings dann zum "Abholen" des Aufenthaltstitel.

Das ist mein Wissenstand, aber ganz rund macht mich die Sache auch nicht.

Liebe Grüße

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 23. Oktober 2014 um 13:04
Liebe Leute!

Ich darf ein kurzes update übermitteln. Meine Frau und mein Stiefsohn sind vor 4 Wochen mit dem Visum D eingereist. Wir sind dann bereits 5 Tage nach Ankunft mit ALLEN Unterlagen zur Behörde. Nach 1 Woche haben wir das Schreiben erhalten, dass alles ok ist und heute die Aufenthaltstitel abgeholt!! :) :D

Wenn es jemanden interessiert, kann ich gerne Details zu den Dokumenten posten. Ein Fazit gibt es für mich auf alle Fälle. Wenn jemand das gleiche vor hat, dann bitte genau informieren (nicht einmal, nicht zweimal, sondern fünfmal) und dann alle Dokumente und noch mehr, mehrfach kopiert mitnehmen. Dann funktioniert die Bearbeitung. Augenscheinlich gehen viele auf die Behörder mit unvollständigen Unterlagen und die Damen und Herren sind deswegen schon etwas genervt. Fazit: gute Unterlagen helfen...

(natürlich müssen auch die Voraussetzungen erfüllt sein..)

Wir sind nun sehr glücklich!!!

Liebe Grüße

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von bruja am 23. Oktober 2014 um 15:50
Na dann schreibe doch mal die Liste zusammen udn veröffentliche sie hier

Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von elcazador1971 am 23. Oktober 2014 um 16:26
Es handelt sich um einen Inlandsantragsstellung und ist kann daher ein wenig abweichen von der Antragsstellung bei der Österreichischen Botschaft im Ausland

Für die Frau:

1) Heiratsurkunde in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
2) Geburtsurkunde in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
3) Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate!!! - wichtig auch wenn am kubanischen Dokument oben steht, dass es für 6 Monate gilt) in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt
4) Zertifikat der abgelegten Prüfung A1 (in unserem Fall Goethe-Institut)
5) Reisepass mit Visum
6) ausgefülltes Antragsformular
7) Meldezettel (man kann/muss sich in Österreich sofort anmelden)
8) Bestätigung der Krankenkasse, dass Antragssteller mitversichert ist (mit Meldezettel kann man die Frau mitversichern lassen)

Meine Unterlagen:
9) Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis
10) Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
11) Meldezettel
12) Mietvertrag oder wie in meinem Fall Grundbuchauszug
13) Auszug aus dem Girokonto wo ersichtlich wieviel Betriebskosten etc. in den letzten 3 Monate bezahlt wurde
14) Auszug aus dem Girokonto, wo ersichtlich wieviel Kreditraten etc. in den letzten 3 Monate bezahlt wurde
15) aktueller Auszug aus dem Kreditschutzverband welche Belastungen vorliegen (KSV Selbstauskunft)

Beim Stiefsohn fällt natürlich 1, 3 und 4 weg. Allerdings kommt dazu:

16) ein Dokument in dem die Mutter und der Vater bestätigen, dass sie einverstanden sind, dass er in Österreich dauerhaft wohnen wird. Und natürlich in Kuba von Minrex beglaubigt und von der Österreichischen Botschaft überglaubigt und in Österreich gerichtlich beeidet übersetzt


Grundsätzlich muss alles im Original vorgelegt werden und Kopien werden einbehalten (diese vorbereiten!). Achtung der Strafregisterauszug bleibt im Original bei der Behörde. Beim Reisepass alle Seiten kopieren.

Hoffe habe jetzt nichts vergessen.


Titel: Re: Ehegattennachzug nach Österreich
Beitrag von Esperanto am 23. Oktober 2014 um 22:20
Die Aufstellung der Unterlagen ist prima und sehr hilfreich für alle in ähnlicher Situation.

Dass es geklappt hat und dazu noch viel schneller als erwartet, ist sehr erfreulich. So selbstverständlich ist dies aber nicht. Offenbar haben alle Beteiligten in Deinem Fall gut kooperiert. Allein an der Vorlage vollständiger Unterlagen ist dies wohl nicht immer festzumachen. Dies gilt zumindest bei kurzfristigen Visa, wie von der deutschen Botschaft in deren alleiniger Machtvollkommenheit praktiziert. Habe Deinen erfreulichen Fall zum Anlass genommen, deren derzeitige Vergabepraktik bei Schengenvisa im Unterforum "Einladung" gegenüber zu stellen.

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