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Beitrag begonnen von Casiopeia am 12. November 2014 um 16:01

Titel: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 12. November 2014 um 16:01
Hallo ihr Lieben!

ich bräuchte dringend mal Hilfe von ein paar erfahrenen Mitgliedern bezüglich abgelehnten Visas  :-[

Vorab: Ich bin seit bald 2 Jahren mit meinem kubanischen Freund zusammen und durch meine großzügigen Semesterferien ist dies auch einigermaßen machbar. Mein Freund war im Sommer 2013 auch schon 3 Monate in Deutschland mit einem Touristenvisum. Bei dessen Beantragung und Co. hat auch alles reibungslos geklappt. Nun haben wir im Juni begonnen ein Sprachkursvisum mit anschließendem Studium zu beantragen da ich leider bis Ende meines Studiums Winter 2015 keine Semesterferien mehr habe und somit nicht nach Kuba reisen kann.

Nachdem wir bei dem 1. Termin Ende Juli bei der Botschaft gesagt bekommen haben das diverse Dokumente, die uns vorher nicht genannt wurden noch besorgen müssen hat sich die ganze Antragsstellung bis Ende September gezogen. Da die kubanischen Behörden soooo super schnell sind und ewig gebraucht haben eine legalisierte und beglaubigte Übersetzung von seinem Abschlusszeugnis zu besorgen. Bei dem 2. Termin konnten wir zwar den Antrag stellen, wurden aber 2 Stunden nach dem Termin nochmal angerufen das doch noch einmal eine Legalisierung des beglaubigten Zeugnisses fehlt. Dies konnte aber zum Glück vor Ort gemacht werden. In der darauffolgenden Woche hat die Botschaft auch nochmal angerufen um weitere Fragen zu stellen, die aber eigentlich einfach nur die selben wieder waren.. Bei Bekannten die das gleiche Visum beantragt (und genehmigt! bekommen) haben. Wurden diese ganzen "extra" Dokumente nie verlangt und auch nicht  1000 Fragen gestellt. Da wir aber nun alles abgedeckt hatten was möglich war, hatten wir eigentlich ein gutes Gefühl.

Gestern wurde mein Freund dann zu der Deutschen Botschaft bestellt und das Visum wurde ABGELEHNT  :'( Ohne Erklärung haben sie ihn mit einem deutschen Wisch rausgeschickt in der die „Begründung“  steht. Bringt ihm ohne Deutschkenntnisse natürlich super viel. Nach viel heck meck mit der kubanischen Technik konnte er mir dann aber ein Foto schicken und ein Ausschnitt der Begründung war folgender:

Es ist nicht ersichtlich, welcher Zweck mit einem Sprachkurs in der BRD erreicht werden soll. Sie konnten nicht plausibel darlegen, wie der Sprachkurs in Ihre bisherige und zukünftige Lebensplanung passt. Es wird vermutet, dass Sie sich auf diesem Wege lediglich einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen wollen.
Im Übrigen wird das bestehende Ermessen zu Ihren Ungunsten ausgelegt.
  >:(
Diese Begründung ist für uns absolut nicht verständlich. Wir haben in dem Motivationsschreiben ausführlich erklärt dass er den Sprachkurs benötigt um danach hier studieren zu können. Wir haben auch ein Schreiben von einer Hochschule beigelegt die uns einen Platz NACH dem Sprachkurs zugesichert hat. Zumal auch in dem Motivationsschreiben steht das sein Onkel und seine Tante (die auch die Einladung gemacht haben) ihn dabei gerne unterstützen hier zu studieren um danach in Kuba bessere Chancen zu haben was in Varadero mit dem massigen Tourismus auch wirklich so wäre. Wir haben extra nie etwas davon erwähnt, dass er hier auch eine Freundin hat  weil dies unserer Meinung negativ zu der Rückreisebereitschaft beitragen würde. Als Rückreisegründe hat er eigentlich auch genug. Er hat ein Bankkonto, ein Auto und einen Sohn in Kuba.

Ich hoffe sehr dass ihr ein paar hilfreiche Tipps für uns bezüglich der Remonstration habt, weil wir das natürlich nicht auf uns sitzen lassen! Jedoch weiß ich, das man diese Chance schnell verspielt wenn man keine "neuen Gründe" die die Ablehnung wiederlegen nennen kann und wenn diese dann auch abgelehnt wird es ganz düster aussieht. Nun haben wir aber schon alle möglichen Karten die wir hatten ausgespielt und wissen nicht was wir noch nennen/machen können was etwas bringt. Meint ihr es macht Sinn einen Anwalt einzuschalten der sich mit der Ausländerbehörde diesbezüglich in Verbindung setzt damit wir Einsicht bekommen was genau die Begründung für die Ablehnung war ? Kann mir auch jemand sagen ob eine selbstgeschriebene Vollmacht von ihm reicht um hier nachzuforschen in seinem Namen oder ob wir dafür etwas von einem Notar brauchen? Für die Remonstration sind ja leider auch nur 30 Tage Zeit...

Tut mir leid für die Fragen Bombadierung und den Roman, aber wir sind ratlos und natürlich totunglücklich mit der Absage und wollen alles versuchen das die Remonstration klappt   :(

Vielen Dank schon mal für ein paar Antworten..

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 12. November 2014 um 19:23

Casiopeia schrieb am 12. November 2014 um 16:01:
Meint ihr es macht Sinn einen Anwalt einzuschalten der sich mit der Ausländerbehörde diesbezüglich in Verbindung setzt damit wir Einsicht bekommen was genau die Begründung für die Ablehnung war ?

Ja, das macht durchaus Sinn.

Ich würde aber zunächst selbst versuchen bei der Ausländerbehörde die Gründe zu erfahren, warum sie die Zustimmung zu dem Antrag Deines Freundes verweigerte. Nur so wäre es möglich auf kooperativer Weise eine befriedigende Lösung zu finden.

Sollte tatsächlich als Ablehnungsgrund der vermutete Wunsch eines längeren Aufenthaltes in Deutschland genannt werden, so solle man doch sagen, was daran so verwerflich ist. Aus der Schilderung des Sachverhaltes ist nicht zu erkennen, dass beabsichtigt ist, mit der Teilnahme am Sprachkurs irgendwelche öffentlichen Mitteln beanspruchen zu wollen. 

Ich denke, weder die Ausländerbehörde noch die Botschaft hat darüber zu befinden, wie ernst der Wunsch des Erlernens der deutschen Sprache mit anschließenden Studium zu nehmen ist. Dies zu beurteilen steht der Hochschule zu. Sollte diese einen Studienplatz schon vorab zugesagt haben, dann sollte man das zur Kenntnis nehmen und sich danach orientieren. Eigene Einschätzungen bedarf es nicht.

Noch eine Anmerkung:

Aus der Erläuterung ist zu entnehmen, dass ein Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland mit einer Gesamtdauer über 3 Monaten beantragt wurde. Dafür bedarf es einer Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde. Sollte die dafür zuständige Behörde dieser zugestimmt haben, dann hat die Visastelle das Visum auszustellen. Etwas anderes ist nicht denkbar. Insofern bringt eine Remonstration bei der Botschaft nichts, außer den Hinweis, dass die Ausländerbehörde die Zustimmung versagte.

Denkbar ist allerdings, dass die Visastelle die Entscheidung der Ausländerbehörde beeinflusst hat, indem sie den übersandten Unterlagen irgendwelche Kommentare beifügte. Etwa den Hinweis, dass der Antragsteller sich einen längeren Aufenthalt in Deutschland erschleichen wolle, nachdem die Botschaft seinen Rückkehrwillen nicht feststellen konnte. Oder dass er mit dem Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland beabsichtigt gesetzliche Bestimmungen zu umgehen. Dies wäre der Fall bei einer Heirat in Deutschland und anschließender gemeinsamer Wohnsitznahme, da hierfür vor Zuzug nach Deutschland einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen sind.

Letzteres wäre zu widerlegen. Um mögliche Missverständnisse ausräumen zu können, ist es aber erforderlich den Grund zu kennen, der die Ausländerbehörde veranlasst hat den Antrag abzulehnen. Die Dauer des Sprachkurses kann kein Verweigerungsgrund sein.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 12. November 2014 um 19:54
Vielen Dank für deine Antwort !

Ja genau es handelt sich um einen Sprachkurs von 1 Jahr, mit einem anschließendem Visum. Ist die Ausländerbehörde eigentlich dazu verpflichtet uns (mit Vollmacht) eine "richtige" Auskunft über die Ablehnung zu geben? Weil  der 0815 Wisch von der Botschaft bringt uns ja herzlich wenig.

Du hast ja nun auch schon viel Erfahrungen wie ich gelesen habe, wie schätzt du unsere Chancen ein wenn wir in der Remonstration nocheinmal darauf hinweisen das ja mit dem anschließendem Studium definitiv genug Grund besteht einen Sprachkurs zu machen und mit nochmaliger Aufzählung der Rückkehrgründe (eventuell kann man noch das Haus auf ihn überschreiben) nochmals versucht zu belegen das bei ihm eine Rückkehrbereitschaft besteht. Oder wäre eventuell das "Angebot" einer Kaution eine Idee? Ich möchte aufjedenfall die Remonstration nicht verschwenden.
Achja eine letzte Frage noch  ::) Macht es Sinn der Deutschen Botschaft auch eine Mail zu schreiben und diese nach den Gründen zu fragen ? Die hatten bisher eigentlich immer sehr schnell geantwortet, aber wir möchten uns natürlich nicht noch unbeliebter machen...

Liebe Grüße :)

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 12. November 2014 um 20:43

Casiopeia schrieb am 12. November 2014 um 19:54:
Ist die Ausländerbehörde eigentlich dazu verpflichtet uns (mit Vollmacht) eine "richtige" Auskunft über die Ablehnung zu geben?

Eigentlich nicht, wobei es ein Anwalt leichter hat. Wenn Du dort die maßgebende Person ansprichst, dann wirst Du auch eine Antwort bekommen. So formal wie in der Botschaft sind sie dort nicht und verschanzen sich auch nicht hinter Panzerglas und dicken Mauern. Ausländerbehörden sind Behörden des Landes. Es gibt da Unterschiede. Noch größer ist aber der Unterschied zwischen den einzelnen Ausländerbehörden, ob zuständig für einen Landkreis oder einer Großstadt. Bei letzteren ist es schwieriger an den "Richtigen" heranzukommen.

Was die Remonstration bei der Botschaft betrifft, so solltest Du nochmal das Vorangegangene lesen, dann weisst Du auch das Ergebnis dieses Verfahrens. Du musst mit der Ausländerbehörde klarkommen. Die Visastelle hat sich deren Entscheidung zu fügen, ggfs. unter Einschaltung des Auswärtigen Amtes. 

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 13. November 2014 um 10:46
Hallo nochmal,
mein Freund hat mir gestern nun erzählt, das noch 3 weitere Kubaner mit ihm wegen des selben Visa Antrages auf der Botschaft waren, eine auch wegen einer Remonstration und ALLE wurden abgelehnt! Hingegen die Anträge für einen 3 Monatigen Aufenthalt wurden ALLE genehmigt. Zudem haben auch manche der anderen abgelehnten exakt das selbe schreiben bekommen wie mein Freund.

Nun habe ich meinen Freund gefragt, ob er weiß wie seine zuständige Sachbearbeiterin heißt.Die Dame heißt Béla Nikolaus Buzási . Nun habe ich in einem vorherigen Artikel von dir gelesen das diese Dame wohl "alles" ablehnt was ihr in die Quere kommt und die Anträge nichtmal richtig liest. Würde ja zu der nicht passenden Begründung unserer Absage passen. Bearbeitet diese Dame alle Anträge oder hatten wir einfach pech an sie zu geraten?

Liebe Grüße

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Moskito am 13. November 2014 um 12:18
Hallo Casiopeia,

mir ist bei deinem Eingangspost ehrlich gesagt nicht klar geworden, wer den Antrag für das Sprachvisum abgelehnt hat.

Normalerweise wird der Antrag von der Ausländerbehörde (ABH) in Deutschland geprüft und wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind, stimmt die ABH dem Antrag zu. Die Botshaft in Havana hat dann nur noch die Aufgabe das Einreisevisum nach D. auszustellen, die eigentlichen Aufenthaltserlaubnis wird von der ABH erteilt.

Soweit mir bekannt, kann die Botschaft trotz Zustimmung der ABH ihr Veto einlegen, wird sich aber in der Regel der Entscheidung der ABH anschließen. Du müsstest zuerst einmal herausfinden, wer eigentlich für die Ablehnug verantwortlich ist. Ich würde sofort mit der ABH, die den Antrag bearbeitet, Kontakt aufnehmen und dort eine Stellungnahme verlangen.

lg
Moskito

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 13. November 2014 um 13:09
Wer genau das abgelehnt hat wurde uns nicht gesagt. Aber soweit ich das jetzt alles richtig verstanden habe, gibt die Botschaft eine Empfehlung raus und die ABH entscheidet dann. Ich kann mir gut vorstellen das in dem Fall dann ein negatives Kommentar abgegeben wurde und der zuständige Sachbearbeiter diesem dann gefolgt ist. Wir haben nun Morgen einen Termin bei einem Anwalt und hoffen das er uns weiterhelfen kann!

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 13. November 2014 um 13:28
Es ist schwer auszumachen, inwiefern die Beobachtungen deines Freundes zutreffen und er in der Lage war zu unterscheiden, ob es sich bei den in alleiniger Zuständigkeit der Botschaft genehmigten 3-Monats-Visa um Erstanträge handelte oder um Antragsteller, die schon mehrfach ein derartiges Visum genehmigt bekamen und dessen Vorgaben hinsichtlich der rechtzeitigen Rückreise einhielten. Diese Unterscheidung ist insofern von Bedeutung, weil ein Antragsteller mit vorangegangener rechtzeitiger Rückkehr, damit seine Absicht bereits bewiesen hat, die Vorgaben des Visums einzuhalten. Das Visum kann nicht mehr mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Rückkehrwille nicht festgestellt werden konnte.

Bei dem vorangegangenen Artikel über die Abschaffung der Reisefreiheit seitens der Leiterin der Visastelle in Havanna, Frau Béla Nikolaus Buzási, handelte es um Erstanträge, die allesamt von ihr abgelehnt wurden, ohne auch nur ansatzweise auf die Umstände der Einladung einzugehen auf den sich der Antrag bezog. Ihr Unwesen geht sogar so weit, dass sie in Einzelfällen Antragsteller abweist, die ihre Rückkehrwilligkeit bei vorherigen Reisen bereits bewiesen haben. Derartiges gab es nicht bei ihren Vorgängern. Im überarbeiteten Visakodex ist dies nunmehr aufgenommen. Art. 18 neu Abs. (2): "Bei der Prüfung eines Antrags auf ein einheitliches Visum, der von einem im VIS registrierten regelmäßig Reisenden eingereicht wurde, der die zwei vorherigen Visa vorschriftsmäßig verwendet hat, gilt die Vermutung, dass der Antragsteller die Einreisevoraussetzungen hinsichtlich des Risikos der irregulären Einwanderung, der Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten und des Besitzes ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts erfüllt."

Aber die Handhabung bei kurzfristigen Visa ist in deinem Fall ohne Bedeutung. Es gilt was Moskito soeben bestätigte und vor allem auf die richtige Vorgehensweise gegenüber der Ausländerbehörde wird es ankommen, ob ein längerer Aufenthalt doch noch genehmigt wird.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 13. November 2014 um 14:00
Dann müsste mit der korrekten Rückreise meines Freundes im letzten Jahr eigentlich doch auch die Rückreisewilligkeit bestätigt sein und man könnte mit dem Auschnitt des Visakodexes argumentieren, oder ?

In wie weit die 3 Monatigen Visas Erstanträge oder nicht waren weiß ich nicht. Die abgelehnten Visas bei denen es sich um das selbe handelt wie bei ihm, waren bis auf 1 auch alle Erstanträge. Mich hätte nur interessiert ob diese Frau  Béla Nikolaus Buzási selbst die Anträge bei solchen Visas ddurchgeht und dann einen(vermutlich negativen) Kommentar/Empfehlung an die ABH weitergibt. Wenn die ABH eigentlich nur Prüft ob die Vorraussetzungen stimmen, kann ich mir die Absage noch weniger erklären.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 13. November 2014 um 15:50
Die Rückkehrwilligkeit ist das entscheidende Kriterium für die Genehmigung von Visaanträgen für kurzfristige Aufenthalte (Schengenvisa) für Besuchszwecke, Geschäftsreisen oder auch Teilnahme von Sprachkursen in De bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Darüber entscheidet Frau Béla Nikolaus Buzási in alleiniger Machtvollkommenheit. Es liegt an ihr, ob sie die Rückkehrwilligkeit feststellen kann oder nicht - oder nur nicht will.

Die Rückkehrwilligkeit im Zusammenhang mit der Beantragung von Visaanträgen für einen länger- oder unbefristeten Aufenthalt (nationale Visa) hat keine besondere Bedeutung. Für die Ausländerbehörde sind vermutlich andere Aspekte des geplanten Aufenthaltes wichtiger. Dazu gehören insbesondere die Ziele die dein Freund mit dem Erlernen der deutschen Sprache verfolgt, welchen Berufswunsch er sich mit dem Studium erfüllen und warum er dies in Deutschland machen will. Das Schreiben der Hochschule, die ihm einen Studienplatz nach dem Sprachkurs bereits zusicherte, ist dabei von zentraler Bedeutung.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 19. November 2014 um 18:32
Schade, in dieser Sache nichts mehr zu hören. Es wäre schon interessant, wie sich der Anwalt in die für ihn sicherlich unbekannte Materie einarbeitete und was er zwischenzeitlich unternahm.

Vielleicht habt ihr ihn auch nicht beauftragt bzw. bevollmächtigt tätig zu werden, denn gewöhnlich -egal ob sie glauben etwas für ihren Mandanten erreichen zu können oder nicht- strecken Anwalte nicht gleich alle Viere von sich und sagen: Lasst mich in Ruh.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von bruja am 20. November 2014 um 10:07
Esperanto schau doch mal in dem anderen Forum nach..... dort schreibt sie fleißig weiter.....

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 20. November 2014 um 13:59
Ja, hab es gefunden. Bei "Kuba-entdecken", dem kommerziellen Kuschelforum mit dem Cubacel-Nepp, angeschlossener Spielhalle und in welchem es vorwiegend um die Vorstellung seines Lieblingsliedes geht. Was soll schon da herauskommen, wenn man brauchbare Informationen benötigt? Man lese nur das Gegacker, welches Casiopeia auf ihren guten und hier bereits bekannten Eingangsbeitrag auslöste.

Es ist schon richtig, wenn sich Casiopeia umfassend informieren will. Ob sie dort in den zahlreichen Antworten mehr erfahren konnte, ist fraglich. Immerhin hat gegen Ende des Geschnatters ein Pedro etwas mehr Klarheit in die Sache gebracht. Seine Recherchen sind in Ordnung und dies nicht nur, weil er zu einem ähnlichen Ergebnis wie hier im Forum kommt. In einem Punkt war er sogar besser.

Was hier nur behauptet wurde:


Esperanto schrieb am 12. November 2014 um 19:23:
Ich denke, weder die Ausländerbehörde noch die Botschaft hat darüber zu befinden, wie ernst der Wunsch des Erlernens der deutschen Sprache mit anschließendem Studium zu nehmen ist. Dies zu beurteilen steht der Hochschule zu. Sollte diese einen Studienplatz schon vorab zugesagt haben, dann sollte man das zur Kenntnis nehmen und sich danach orientieren. Eigene Einschätzungen bedarf es nicht.

hat Pedro durch den Hinweis auf das kürzlich ergangene Urteil des EUGH-Urteil vom 10.09.2014, C-491/13 s  als rechtlich verbindlich nachgewiesen. Danach steht weder der Botschaft -vergl. Kommentar- noch der Ausländerbehörde  -vergl. Kommentar- ein Ermessen zu, inwiefern die Erteilung eines Visums für Studienzwecke gerechtfertigt ist oder nicht.

Und:


Esperanto schrieb am 13. November 2014 um 15:50:
Für die Ausländerbehörde sind vermutlich andere Aspekte des geplanten Aufenthaltes (Ergänzung: als die Rückkehrwilligkeit) wichtiger. Dazu gehören insbesondere die Ziele die dein Freund mit dem Erlernen der deutschen Sprache verfolgt, welchen Berufswunsch er sich mit dem Studium erfüllen und warum er dies in Deutschland machen will. Das Schreiben der Hochschule, die ihm einen Studienplatz nach dem Sprachkurs bereits zusicherte, ist dabei von zentraler Bedeutung.

Eine Einschränkung für die Erteilung eines Studentenvisums besteht allerdings. Dieses ist abhängig vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnis, um diesem auch nachgehen zu können. Sicherlich wird auch die Zusage der Hochschule diesen Vorbehalt enthalten. Aber darum geht es ja bei der Beantragung eines längerfristigen Aufenthaltes zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland.


@bruja
Über die beabsichtigte Anfrage bei der Ausländerbehörde mithilfe eines Anwalts steht auch dort nichts. Ich denke, Casiopeia bleibt uns dazu einen Beitrag schuldig.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von bruja am 20. November 2014 um 16:30
Ja das stimmt :-X

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 22. November 2014 um 10:44
Hey! sorry das ich hier nicht mehr geschrieben hatte, habe aber nicht gesehn das hier noch antworten kamen. Ich bin wie ihr gesehen habt auch in einem anderen Forum, denke das ist ja auch nicht schlimm :P

Bisher gibt es nichts großartiges neues, wir haben uns an einen Anwalt gewant der uns eine Chance von 20-25 % ausspricht. Bisher warten wir noch auf die Antwort der Deutschen Botschaft auf genauere Informationen die wir mit einer Vollmacht erfragt haben. Die sonst so schnell antworten, lassen sich diesmal besonders viel Zeit..

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 22. November 2014 um 14:06
Wenn der Anwalt so an die Sache herangeht, dann sind sogar die aus der Luft gegriffenen 20 - 25% Erfolgsaussichten zu hoch. Aber wer weiß, vielleicht kommt er trotzdem noch ans Ziel. Ein Hund, der mit seinem Herrchen unterwegs ist, macht ja auch einige Umwege.

Mach Dir keine Hoffnung auf eine verwertbare Antwort der Visastellenleiterin Frau Béla Nikolaus Buzási. Ich denke, sie wird auf die Ausländerbehörde, die nicht zustimmte und auf den Rechtsweg verweisen. Könnte aber auch sein, dass sie das Gefühl ihrer Machtvollkommenheit nicht zurückhalten kann und noch ihren ganz eigenen Senf dazugibt. Vermutlich greift sie dann in ihr Nähkästchen und bittet um Verständnis, dass sie weitergehende Angaben zu den Gründen der Ablehnung nicht machen kann. Das kann jeder auf unterschiedliche Weise interpretieren, sei es, dass sie nicht will oder unfähig ist diese benennen. Der zuvor verlinkte Kommentar eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht zu dem neuen Urteil des EuGH wäre die richtige Erwiderung.

Ich denke, Du solltest euren Anwalt bei seiner Arbeit behilflich sein. Auch dem Forum könntest Du weiterhelfen, wenn Du die gemachten Erfahrungen weitergibst, gar schreibst: Nein, nein, das ist nicht so was hier im Forum steht, richtig ist vielmehr ……


PS
Selbstverständlich macht es Sinn, sich umfassend zu erkundigen. Auch in anderen Foren. Hab jetzt Deine Frage zu Postsendungen nach Kuba gelesen. Deine Frage hat mehr Verstand als die Antworten. Diese sind durchgängig falsch, es sei denn, sie sind nicht gefragt und entsprechen dem Niveau eines Hänschen klein. Etwa: "Auch würde ich von Anfang an davon abraten, schnell verderbliche Waren zu versenden". Hättest nachfragen sollen, welche Waren er damit meint. Frische Brötchen, Eier, Erdbeeren, Salat ….?

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 22. November 2014 um 14:25
Was meinst du mit "wenn der Anwalt so an die Sache herangeht"? Problem ist, das er selbst auch meinte das wir schon fast alles richtig gemacht haben und es daher schwierig ist mit neuen "Gründen" zu kommen und es deswegen sehr wichtig ist das wir genau Informationen über die Absagegründe wissen. Wenn die Botschaft sich bis Montag nicht zurückgemeldet hat, werde ich mich wie in dem anderen Forum empfohlen wurde an das Auswärtige Amt wenden. Bei der Ausländerbehörde ist der zuständige Sachbearbeiter immer krank und die Botschaft reagiert nicht, aber hauptsache man hat nur eine 30 Tage Frist für die Remonstration...

Gerne helfe ich anderen Forumsmitgliedern auch weiter, am besten wären natürlich positive Erfahrung falls die Remonstration doch klappt.

Saludos

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 22. November 2014 um 14:28
achja mir fällt auch gerade noch ein, das unser Anwalt uns geraten hat ein Sperrkonto für meinen Freund einzurichten. Habt ihr dazu irgendwelche Informationen ? Bei der Deutschen Bank könnte man ein Sperrkonto für ausländische Studenten einrichten. Ob dies nun aber das richtige ist wissen wir nicht, da er ja im ersten Jahr erstmal gar kein Student ist sondern den Sprachkurs macht. Gibt es da villeicht eine andere Möglichkeit für die Botschaft eine Kaution zu hinterlegen ?

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 22. November 2014 um 15:02
An das Auswärtige Amt kannst Du Dich wenden, wenn die Botschaft/Visastelle etwas nicht richtig gemacht hat. Hat sie aber nicht. Sie hat vielmehr die Antragsunterlagen an die dafür zuständige Stelle, nämlich der Ausländerbehörde (ABH) weitergeleitet. Das AA, als vorgesetzte Dienststelle der Visastelle, wäre dann einzuschalten, wenn die Visastelle die Ausstellung des Visum verweigert, obwohl die AGH, als maßgebende Behörde des Landes, diesem zustimmte.

Warte also die Antwort der Botschaft ab. Zusätzlich zu den bereits vorgetragenen Ablehnungsgründen wird dies nichts bringen. Auch nicht eine Remonstration, also eine erneute Prüfung durch die Visastelle. Einen Erfolg kann es nur über die ABH geben. Dem Anwalt sollte die Krankheit eines Sachbearbeiters bei der ABH egal sein. Sein Schreiben geht über den Tisch des Behördenleiters. Schwer vorzustellen, dass dieser den Brief zur Seite schiebt.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 22. November 2014 um 15:14
Sperrkonto für Deinen Freund oder Kaution bedarf es nicht. Liegt völlig daneben. Benötigt wird die Verpflichtungserklärung, die schon vorliegt. Aber das steht doch alles auf der betreffenden Internetseite der Botschaft.
Ich denke, Du solltest den Anwalt wirklich an die Hand nehmen, solange er sich in euren Fall noch einarbeiten muss.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 22. November 2014 um 15:29
welche Unterlagen ich für den Antrag gebraucht habe weiß ich, die haben wir ja alle korrekt abgegeben zuzüglich weiter verlangter Dokumente. Die Ausländerbehörde hat zu uns gesagt, das sie nun mit dem Fall der Remonstration nichts mehr zutun hat, da sich um diese nur die Deutsche Botschaft in Havanna kümmert. Das mit der Verpflichtungserklärung was du geschrieben hast verstehe ich auch nicht, müssen wir etwa wieder eine neue abgeben ? Das mit dem Sperrkonto habe ich nun schon öfter gehört, das dies die Botschaft positiv stimmen soll um den Rückkehrwillen zu unterstreichen. In dem Ablehnungsschreiben wurde ja betont das sie den Eindruck haben er wolle sich nur einen längeren Aufenthalt in Deutschland verschaffen.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 22. November 2014 um 16:02
Die Remonstration -also die Aufforderung den Antrag nach erfolgter Ablehnung noch einmal zu prüfen- ist allein an die Botschaft gerichtet. Die stellt fest, die ABH hat abgelehnt, womit für sie die Sache erledigt ist. Mit dem Remonstrationsbegehren wird die ABH nicht angesprochen. Sie hat mit dem Remonstrationverfahren der Botschaft unmittelbar nichts zu tun.
Die Ausländerbehörde hat aber Gesetze einzuhalten. Das neulich ergangene Urteil des EuGH ist auch für diese Behörde bindend. Das soll am besten Dein Anwalt ihnen sagen. 

Eine neue Verpflichtungserklärung ist nicht erforderlich. Sie darf nur bei der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein. Ein neuer Visumsantrag wird aber nicht gestellt. Es handelt sich weiterhin um die Bearbeitung des bisherigen, egal wieviel Monate das noch dauert.

Wenn da steht, die Visastelle hätte den Eindruck, man wolle sich mit dem Antrag nur einen längeren Aufenthalt in Deutschland verschaffen, so wird unterstellt, dass Sprachkurs mit anschließenden Studium nur ein Vorwand für die Beantragung der Einreise- bzw. Aufenthaltserlaubnis wäre. Lese hierzu nochmal den Kommentar des Fachanwaltes.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 22. November 2014 um 19:22
was hat solch eine Remonstration denn dann für einen Sinn, wenn die sowieso direkt wieder ablehnen? Laut unserer Ausländerbehörde entscheiden diese ja gemeinsam mit der Deutschen Botschaft. Wenn die Botschaft schon einen negativen Kommentar hinzugefügt hat, lehnt die ABH in der Regel auch ab. Somit kann ich mir vorstellen das dies auch bei uns der Fall war. Also wenn die ursprüngliche Absage ja aufgrund des Eindrucks der Deutschen Botschaft gekommen ist, haben wir ja villeicht noch "Glück" wenn sie sich die Unterlagen und Co dann nocheinmal anschauen, oder nicht?

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 29. Dezember 2014 um 14:54

Casiopeia schrieb am 22. November 2014 um 19:22:
Laut unserer Ausländerbehörde entscheiden diese ja gemeinsam mit der Deutschen Botschaft.

Wenn die Ausländerbehörde zustimmt (Teilnahme an  einem Sprachkurs mit einer Dauer über 3 Monaten), hat die Botschaft das Visum auszustellen.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 29. Dezember 2014 um 21:06
Hey! also die Botschaft hatte uns mitgeteilgt das sie die Ausländerbehörde bzgl. der Remonstration auch nocheinmal kontaktieren was mich schon gewundert hat weil soweit ich weiß gehen die Remos normalerweise nicht mehr zurück nach Deutschland. Unser Anwalt hatte uns heute bescheid gesagt, das der zuständige Sachbearbeiter ihn informiert hat das er der Botschaft seine Zustimmung mitgeteilt hat. Wir hatten die Remo Unterlagen auch nochmal an ihn gesendet gehabt, falls die Botschaft wie beim ersten mal denen nur eine Märchengeschichte erzählt. Hoffentlich hat die Botschaft nun keine Einwände mehr :)

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 29. Dezember 2014 um 21:34

Casiopeia schrieb am 29. Dezember 2014 um 21:06:
Hoffentlich hat die Botschaft nun keine Einwände mehr.

Der einzig zu akzeptierende Einwand wäre, dass sie den Pass benötigen um den Visumsstempel hineinkleben zu können. Vielleicht könntest Du behilflich sein und per E-Mail mit dem Hinweis auf die Zustimmung der Ausländerbehörde um einen Termin für Deinen Freund bitten, an welchen er den Pass vorbeibringen kann.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 01. Januar 2015 um 14:55
Der schönste Abschluss eines Jahres: Wir haben die Visa Zusage bekommen!! :) Die Botschaft hat unserem Anwalt geschrieben das mein Freund das Visum nun doch bekommt und er im März kommen kann. Es zeigt sich mal wieder, dass sich verbissenheit auch bei schlechten Chancen bezahlt macht :) Kann jedem nur empfehlen sich bei solch einem Visum auf das EUGH Urteil zu berufen, das hat uns wohl gerettet.

Frohes Neues Jahr euch allen und Danke für die Tipps  ;)

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 01. Januar 2015 um 16:39
Das ist sehr erfreulich!

Mein Kompliment - weniger wegen Deiner "Verbissenheit", als wegen Deiner Standfestigkeit, nicht gleich aufzugeben und sich damit abzufinden, sondern auch dann noch sein Ziel zu verfolgen, wenn der Wind von vorne bläst.

Zur Freude über den erfolgreichen Abschluss wäre es für andere Betroffene noch hilfreich, den Inhalt des Anwaltsschreibens zu kennen (selbstverständlich unter Weglassung persönlicher Daten auch solcher, die auf den Einzelfall schließen lassen). Dabei geht es weniger um die Einschätzung, ob der Anwalt sein Honorar wert war (er wird sich ja als erfolgreich sehen), als um Infos zu dessen Argumentation im Wortlaut. Dabei nehme ich an, dass er etliches aufgenommen hat, was Du ihm zugetragen hast.

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Casiopeia am 01. Februar 2015 um 11:44
Hallo ihr Lieben!

Tut mir leid für die lange Wartezeit ich war aber im Klausurenstress.

Ausschnitte des Schreibens möchte ich hier nicht Online Stellen, da das Remonstrationsschreiben auf die persönlichen Ablehnungsgründe zugeschnitten war. Im Allgemeinen hat der Anwalt jeden Ablehnungsgrund der uns genannt wurde nochmal aufgezählt und erklärt das dies falsch ist. In unserem Fall wurden ja fast alle Tatsachen verdreht. Im Abschluss ist er dann auf das EUGH Urteil eingegangen. Dies ist wohl auch der wichtigste Teil und ich kann nur jedem nahelegen der so ein Visum beantragt dieses schon miteinzubinden. Wenn jemand irgendwie Fragen und Tipps brauch kann dieser sich gerne bei mir melden :)

Liebe Grüße  :)

Titel: Re: Abgelehntes Sprachkursvisum mit anschl. Studium :(
Beitrag von Esperanto am 01. Februar 2015 um 18:22

Casiopeia schrieb am 01. Februar 2015 um 11:44:
In unserem Fall wurden ja fast alle Tatsachen verdreht.

Nicht nur in eurem Fall. Ich kenne 4 andere Fälle, da hat die Gute alles durcheinander gebracht. Sie packt es nicht. Insofern sollte man es ihr zunächst nachsehen, wenn sie bei Nachfragen zu den Gründen ihrer Ablehnung um Verständnis bittet, diese nicht nennen zu können. 

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