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Beitrag begonnen von jennifer2903 am 01. Oktober 2015 um 18:44

Titel: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von jennifer2903 am 01. Oktober 2015 um 18:44
Hallo zusammen,

Vllt kann mir einer von euch helfen. Mein Mann und ich haben geheiratet in Deutschland. Er hatte hier eine Aufenthaltsduldung. Jetzt soll er die Aufenthaltserlaubnis bekommen und dafür braucht er angeblich sein permiso aus kuba? Aber ist das nicht hinfällig wegen unserer heirat? Vielen Dank schon mal für eure hilfe.

Viele grüße jenny

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von Esperanto am 02. Oktober 2015 um 19:12
Der Begriff Permiso (Genehmigung/Erlaubnis) ist zu allgemein, als dass man damit etwas anfangen kann. Im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt von Kubanern bedurfe es Ausreisegenehmigungen entweder die Permiso de viaje al exterior (PVE) oder die Permiso de residencia en el exterior (PRE), die wiederum für die reguläre Wiedereinreise von Bedeutung war. Die gibt es aber nicht mehr.

Kann ja sein, dass Deine Ausländerbehörde nicht auf der Höhe der Zeit ist. Jedenfalls sollte sie Dir schon sagen können, welche Genehmigung (Permiso) sie haben will.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von cubaanfänger am 03. Oktober 2015 um 08:13

Das ist nur ein Gedankenspiel von mir. Wahrscheinlich gibt es tatsächlich von der Ausländerbehörde die Vorgabe auch nach einer Heirat, nach einer Permiso zu fragen. Aber was geht es denn die AB an, welchen Status der Kubaner bei der Wiedereinreise nach Kuba hat? Bestenfalls sollte die AB auf die rechtlichen Dinge hinweisen, dass ein Kubaner, um bei der Wiedereinreise keine Probleme zu bekommt eine Persimo beantragen sollte.  Der AB kann das aber eigentlich egal sein. Wenn der Kubaner z.B. sagt, ich will eh nie mehr zurück, also muss ich auch keine Permiso für teuer Geld beantragen, dann sollte dies der AB eigentlich auch recht/egal sein.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von Esperanto am 03. Oktober 2015 um 14:30
Ohne nähere Angaben der AB was da für eine "Permiso" gemeint ist, ist jedes weitere Eingehen darauf nur Blödelei. Umgangssprachlich ist eine Permiso gar der Führerschein. Das hat aber wirklich gar nichts mit der hiesigen Aufenthaltsgenehmigung zu tun.

Um Deine Gedankenspiele fortzuführen, so könnte die AB durchaus Interesse haben nach dem Status bzw. der Möglichkeit der Wiedereinreise des Kubaners zu fragen. Nicht anderes hatte die Botschaft bei der Erteilung eines Besuchsvisum gehandelt, als sie dieses davon abhängig machte, die Wiedereinreisemöglichkeit durch eine vorausgehende Bezahlung der Verlängerung (Prorroga) der Ausreisegenehmigung (PVE) sicherzustellen.

Die jetzige Aufenthaltsduldung ist an die Heirat gebunden. Im Gegensatz zu Dir, wird die AB eine Scheidung oder gar eine Scheinehe nicht ausschließen wollen. Wäre dem so, so hat AB eine Abschiebung zu veranlassen. Nach den Vorstellungen der AB würde diesem aber einerseits die Verweigerung der Wiedereinreise bzw. die eigenständige Aufenthaltsgenehmigung entgegenstehen.

Wie dem auch sei, die AB soll erst mal sagen was sie haben will.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von bruja am 05. Oktober 2015 um 18:04
Also ich habe das mit einem Duldungsausländer auch schon mal hinter mir.... eine Permiso wurde nicht verlangt, nur ein gültiger Ausweis!

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von Pancho am 05. Oktober 2015 um 19:52
Wie Esperanto schrieb:
Kann ja sein, dass Deine Ausländerbehörde nicht auf der Höhe der Zeit ist.

Wenn deine AB irgendwelche Papiere / Dokumente haben möchte sollten Sie schon in der Lage sein dir den deutschen Namen zu nennen.

Nach unserer Hochzeit 2005 hat meine Frau die Aufenthaltserlaubnis mit Vermerk Erwerbstätigkeit gestattet umgehend erhalten.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von cubaanfänger am 06. Oktober 2015 um 06:32

Dann hab ihr ja dieses Jahr euer 10-jähriges! Entgegen der vorherrschenden Meinung, die Sicherlich auch nicht von ungefähr kommt, dass Ehen mit Cubanas eher kürzer sind, freut es mich sehr, dass es auch Erfolgsstorys gibt. In diesem Sinne : Mein Glückwunsch an euch! [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung nach der Heirat
Beitrag von Pancho am 06. Oktober 2015 um 15:33
Danke für die Blumen, ich habe da aber etwas verwechselt.

10 Jahre + ist meine Holde hier, unser 10-jähriges ist erst 2006, das halbe Jahr schaffen wir auch noch.  :D

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