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Beitrag begonnen von Iris am 12. Dezember 2015 um 11:53

Titel: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Iris am 12. Dezember 2015 um 11:53
Hallo zusammen
Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit September 2011 mit einem Kubaner verheiratet. Meine Erfahrungen mit ihm lasse ich mal weg. Ich war schlichtweg dumm. Anfang Januar 2013 habe ich eine Wohnung in Havanna gekauft, welche auf seinen Namen läuft. Ich wusste natürlich, welches Risiko ich eingehe. Geplant war, dass wir unser Leben in Kuba verbringen.
Im Dezember 2013 habe ich mich von ihm getrennt, weil ich einfach nur noch gelitten habe. Trotz allem – oder weil er mich so hintergangen hat – wollte ich die Permanente Aufenthaltsbewilligung, da ich mir immer eine Zukunft in Kuba vorstellen konnte und noch kann.
Er hat mir auch geholfen, dass ich die Bewilligung bekomme. Diese habe ich nun definitiv im Oktober 2015 erhalten. :)
Ich dachte, dass ich mit ihm eine Lösung für die Zukunft finden kann. Auch, weil er ja schliesslich in der Wohnung, die ich damals gekauft habe, lebt.

Ich möchte ein Haus kaufen und verlangte von ihm, dass er mir die 50% überträgt, so dass ich die alleinige Eigentümerin des neuen Hauses bin. Nun macht er wieder einen auf Drama… ich würde ihm nicht vertrauen, blablabla… Das mach‘ ich natürlich auch nicht, nach allem, was ich mit ihm erlebt habe.

Meine Fragen:
-      Wenn ich mich so schnell wie möglich scheiden lasse – denn das sehe ich nun als einzigen Weg -  verliere ich dann die Permanente Aufenthaltsbewilligung? Einige sagen ja, die anderen nein. Weiss jemand definitiv darüber Bescheid?

-      Wenn ich die Aufenthaltsbewilligung behalten kann, kann ich dann ein Haus kaufen? Als Alleineigentümerin? Grundsätzlich habe ich ja die gleichen Rechte und Pflichten wie Kubaner.

Am besten wäre es natürlich, die Gesetze bei einem Hauskauf und bei der Permanenten Aufenthaltsbewilligung zu kennen. Wo könnte ich da nachfragen?

Ich hoffe sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Liebe Grüsse

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Esperanto am 12. Dezember 2015 um 15:35
Bruja könnte Dir weiterhelfen. Ihr Ehegatte ist Rechtsanwalt in Havanna. Aber wenn sie sich ähnlich zurückhaltend äußert wie in ihrem letzten Posting, dann wird da nichts.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 22. Dezember 2015 um 08:08
Sorry Leute, war lange Zeit nicht mehr im Forum, da mein Mann zur Zeit hier ist.
Ich werde ihn fragen, wenn er wach ist.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 22. Dezember 2015 um 13:40
Mit residencia permanente kannst du auch kaufen, ohne residencia permanente nicht. Durch die Scheidung verlierst du die residencia permanente nicht, aber wenn du Cuba verlässt, länger als nur um Urlaub zu machen (15-20 Tage) verlierst du die residencia permanente und auch dein Eigentum.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Pancho am 22. Dezember 2015 um 15:33
Sehr interessant bruja, wie lange genau darf der Yuma Cuba verlassen ohne die RP oder sein Eigentum zu verlieren?

Wie verhält es sich wenn Cubienen oder Cubaner mit Eigentum für längere Zeit die Insel verlassen?

Gruß
Pancho






Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 22. Dezember 2015 um 22:29
Ausländer. ... steht im Beitrag..... cubano bis 2 Jahre ohne RE.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 22. Dezember 2015 um 22:31
Wenn Ausländer noch verheiratet ist, mit cubano, dann darf er bis 11 Monate sich ausserhalb Cubas aufhalten.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 23. Dezember 2015 um 19:34
Ich hoffe Esperanto ist nun mit der Ausführlichkeit der Antwort zufrieden.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Pancho am 24. Dezember 2015 um 11:08

bruja schrieb am 22. Dezember 2015 um 22:31:
Wenn Ausländer noch verheiratet ist, mit cubano, dann darf er bis 11 Monate sich ausserhalb Cubas aufhalten.


Gut, das sind auch meine Infos.



bruja schrieb am 23. Dezember 2015 um 19:34:
Ich hoffe Esperanto ist nun mit der Ausführlichkeit der Antwort zufrieden.

 

Das kann nur er sagen, ich bin es.  :)

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Pumukel am 03. Januar 2016 um 09:19
Das hört sich aber gar nicht gut an. Das heißt, ich kann als Deutscher gar kein Haus kaufen und von Deutschland aus als Ferienwohnung vermieten?? Und da meine Frau ja in D lebt, Müßte Sie alle 2 Jahre da hinfliegen?? Richtig??
Warum können Die Amis dann alles Kaufen??

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 03. Januar 2016 um 09:23
Können die Amis auch nicht....

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 03. Januar 2016 um 12:47

Fangen wir mal mit der Kleinigkeit an, das ein Deutscher sofern er keine Daueraufenthaltserlaubnis hat das Haus zwar bezahlen darf, es aber z.B. deiner cubanischen Frau gehört. Diese muss um genau zu sein mindestens alle 1Jahr und 11 Monate und ein Tag in Kuba sein. Sonst ist das Haus weg. Alternativ überschreiben oft Auslandskubaner ihre Immobilie lieber Familienmitgliedern, die in Kuba wohnen. Ist halt Vertrauenssache. Auf alle Fälle besser als das es der Staat bekommt.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 03. Januar 2016 um 13:50
Sprichst du nun von Exilkubanern oder von US-Amerikanern?

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 03. Januar 2016 um 14:42


Die Frage kapiere ich nicht. Generell gilt, wer 23 Monate nicht in Kuba war verliert seine Immobilie. Das geflüchtete Kubaner, die damals in den 60-er Jahren nach Florida ausgewandert sind, keinen Anspruch mehr haben versteht sich von selbst. Aber es gibt auch hier Kubaner, die nicht mehr so schnell vor haben Kuba zu besuchen. Die machen dann lieber vorher eine notarielle Schenkung an ein Familienmitglied bevor sie auswandern.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 03. Januar 2016 um 15:27
Pumukel meinte, dass die Amis alles kaufen könnten in Cuba

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 03. Januar 2016 um 17:37

Irgenwas habe ich mal gelesen, einmal Kubaner-immer Kubaner. Sollte also auch für die Exilamis gelten. Ich denke schon, dass die auch dort wieder Häuser kaufen können, jedoch gilt da auch, dass Sie alle 23 Monate wenigstens für einen Tag einreisen müssen. Was von Miami nicht so schwer sein sollte.

Als ich mich vor 7 Jahren mal mit Klaus in Nueva Gerona über das Thema unterhalten habe, galt noch eine 11 Monate Frist zur Wiedereinreise. Diesbezügl. hat der Staat sogar etwas liberalisiert.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Pumukel am 05. Januar 2016 um 09:28
Vielen Dank für die Info, macht dein Mann auch Beratungsgespräche in Deutschland?? In Holguin hat ja fast niemand Ahnung über diese Thematik und wenn ja, weiß man ja nicht, welche Interessen tatsächlich vertreten werden. Ich suche immer noch nach einer Vernünftigen Seite im Netz, wo man sich in Deutsch über die aktuellen Gesetze bzgl. Einwanderung informieren kann.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 05. Januar 2016 um 12:08

An den Einwanderungsgesetzen hat sich in den letzten Jahren nichts geändert.
Du brauchst eine Daueraufenthaltsgenehmigung.
Um die zu kriegen musst du mit einer Cubana/o verheiratet sein.
Du musst mindestens 5000 CUC auf einem kubanischen Konto nachweisen.
Du darfst nicht vorbestraft sein. (Nachweis per Führungszeugnis)
Du musst halbwegs Gesund sein. ( also kein HIV oder Hepatitis Nachweis per Gesundheitszeugnis)

Es ist zwar in Planung aber noch nicht verabschiedet, dass künftig auch Rentner ohne verheiratet sein zu müssen, ebenfalls die residencia permanente erhalten können.

Nebenbei ist es sehr empfehlenswert gut spanisch zu sprechen, wenn man nach Kuba auswandern möchte.


Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 08. Januar 2016 um 20:01

cubaanfänger schrieb am 05. Januar 2016 um 12:08:
Du musst mindestens 5000 CUC auf einem kubanischen Konto nachweisen.

nicht mehr

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 08. Januar 2016 um 20:03

cubaanfänger schrieb am 05. Januar 2016 um 12:08:
Du musst halbwegs Gesund sein. ( also kein HIV oder Hepatitis Nachweis per Gesundheitszeugnis)


Denn Gesundheitscheck kann man in Cuba machen lassen.
Dauer bis die RP erteilt wird sind ca. 3 Monate, in der Zeit darfst du auf keinen Fall Cuba verlassen.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 08. Januar 2016 um 20:04

Pumukel schrieb am 05. Januar 2016 um 09:28:
macht dein Mann auch Beratungsgespräche in Deutschland??

Sorry der ist schon wieder in Cuba. Er spricht auch kein Wort deutsch!

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von Iris am 09. Januar 2016 um 08:23

bruja schrieb am 08. Januar 2016 um 20:03:
Denn Gesundheitscheck kann man in Cuba machen lassen.
Dauer bis die RP erteilt wird sind ca. 3 Monate, in der Zeit darfst du auf keinen Fall Cuba verlassen.


Bei mir hat es neun Monate gedauert, bis ich diese erhalten habe. Sie haben mir vorher gesagt, dass es minimum 6 Monate sind. Und das war letztes Jahr in Havanna. Aber ich durfte Cuba verlassen.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 09. Januar 2016 um 10:30


Da drängt sich mir eine Frage auf.

In Deutschland ist so ein Gesundheitscheck doch eine Kassenleistung. So wie ich Kuba kenne, haben die für Touristen Mondpreise für so ziemlich jede Leistung. Im Besonderen für Dokumente. In dem Fall das Gesundheitszeugniss.

Warum sollte man überhaupt auf die Idee kommen, das in Kuba machen zu lassen?

Eine Übersetzung des deutschen Gesundheitszeugnisses dürfte weitaus günstiger sein und man verschwendet keine Urlaubszeit.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 09. Januar 2016 um 17:04
ich glaube nicht, dass das wirklich Kassenleistung in D ist:
Resultados de los exámenes radiográficos del tórax, serológicos y prueba del SIDA.

Denn in D sind solche Dinge nur bei Krankheitsverdacht eine Kassenleistung.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 09. Januar 2016 um 17:20

Iris schrieb am 09. Januar 2016 um 08:23:
Bei mir hat es neun Monate gedauert, bis ich diese erhalten habe. Sie haben mir vorher gesagt, dass es minimum 6 Monate sind. Und das war letztes Jahr in Havanna. Aber ich durfte Cuba verlassen.


La DIE responderá sobre la obtención o no de la residencia permanente en un término de 3 a 6 meses.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von bruja am 09. Januar 2016 um 17:26
hier nochmal die Übersetzung der Informationsseite der cubanischen Botschaft:
Die Beantragung der ständigen Wohnsitznahme in Kuba ist nur für Personen möglich, die mit einem kubanischen Staatsbürger verheiratet sind der in Kuba seinen festen Wohnsitz hat.

Der Antrag muss mit den bereits vorbeglaubigten Dokumenten im Konsulat in Berlin bzw. Bonn persönlich gestellt werden. Der Antrag und die legalisierten Dokumeten werden vom Konsulat nach Kuba gesandt.
Um Arbeits- und Wohungsmöglichkeiten müssen sich die verheirateten Ehepartner selbst vor Ort
kümmern.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die in Kuba ausgestellte kubanische Heiratsurkunde im Original (ohne Legalisierung)
- von einem kubanischen Notar ausgestellte, beglaubigte Wohnbescheinigung
- ärztliche Gesundheitszeugnisse (AIDS- und Toraxuntersuchung) und dessen Übersetzungen
- Meldebescheinigung und deren Übersetzung
- Polizeiliches Führungszeugnis und dessen Übersetzung
- Internationale Geburtsurkunde
- Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung (ohne Beglaubigung des deutschen Originals) und dessen Übersetzung
- 2 Passfotos und Fotokopie des Passes
- Arbeitsbescheinigung, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung (persönliches Schreiben)
- Gründe, weshalb der ständige Wohnsitz in Kuba beantragt wird (persönliches Schreiben)

Von in Deutschland geborenen Kindern ist eine vorbeglaubigte internationale Geburtsurkunde notwendig

Das polizeiliche Führungszeugnis wird vom Generalbundesanwalt in Bonn vorbeglaubigt. Die Meldebescheinigung und die internationale Geburtsurkunde werden durch eine Regierungsbehörde (in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) vorbeglaubigt. Alle deutschen Dokumente müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden und die Übersetzungen anschliessend vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt werden. Dokumente die in Kuba ausgestellt wurden müssen nicht übersetzt, nicht vorbeglaubigt und nicht legalisiert werden.
Alle deutschen Dokumente und die Übersetzungen werden vom kubanischen Konsulat legalisiert.
Pro Legalisierung werden 110,00 € in Rechnung gestellt.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 09. Januar 2016 um 19:55


Was für eine Geldschneiderei von den kubanischen Behörden.

Als ich mich mal vor ein paar Jahren mit dem Thema befasst habe, waren viel weniger Dokumente erforderlich und die Legalisierung hatte zum einen nur 100€ gekostet ( ok Inflationsrate usw. sind gegen 110€ nichts zu sagen) aber damals musste nur die beglaubigte Übersetzung legalisiert werde und nicht noch zusätzlich das deutsche Dokument.

Somit hat man schlagartig die Anzahl der zu zahlenden Legalisierungen verdreifacht. 110€ für einen blöden Stempel ist ohnehin ein Witz.

Naja ich habe noch 10-20 Jahre Zeit bevor ich die Sache in Angriff nehme. Hoffentlich ändert sich bis dahin noch das eine oder andere zum besseren.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von importado am 27. Februar 2016 um 18:38
iris du hast einén haufen desinfo,falschinfo und blablabla erhalten.
1.das mit deiner gekauften whg,haengt von versch,faktoren ab
  a.denke du hast die whg.auf den namen deines ehegatten
    vor deiner einreichung der residenz permanent(vor eheschliessung gekauft oder nachher,zur residenzeinreichung musstest du auch die Authorisierung dienes ehemanns vorliegen ,dass er dich in auf seinen namen ltd.app.kostenfrei als seine gattin wohnen laesst(voraussetzung fuer eingabe),denn es muss ein ehel,verhaeltnis erkennbar sein.
   b.hattest du das ape also vor eheschliessung gekauft ,ist es soweiso seines ohne wenn und aber,wars nach der ehe kann er dich nicht so einfach rauswerfen(du bist ausgezogen),weil er ja ein dok.unterzeichenet hat fuer deine residenzeingabe
   c.um eine neue imm.mit deiner jetzigen residenz zu erwerben,muss er nur eine renuncia unterschreiben,bloedsinn 50% ,jeder cubaner darf nur eine urbane imm.und eine als strandgegend,bzw.montane gegend ausgewiesene imm.als eigentum haben.
   d.bloedsinn dass man dir die residenz nicht wieder aberkennt,wenn du dich scheiden laesst,das ist nur nicht moeglicgh,wenn du aelter wie 65 bist.
   ansonsten faellt der grund ja weg,in cuba zu sein weil du ja dann keinen cub.partner (fam) mehr hast
   PS;find ich persoenlich gut,die cub.behoerden sind nicht so bloed wie die dt.,volldeppen die auch gleich schnell noch paesse verteilen an das gesockse.
   ICH EMPFEHLE DIR SICH FRIEDLICH ZU EINIGEN;LASS IHM SEIN APP;DAS WAR EH KLAR DASS DU DA UEBERDEN TISCH GEZOGEN WIRST;SAG IHM DASS DU NICHT AUF DEIN RECHT POCHST DORT ZU WOHNEN WIE ER UNTERSCHRIEBEN HAT;LASS DICH ERSTMAL NICHT SCHEIDEN;SONST RESIDENZ WEG;LASS IHM EINE RENUNCIA UNTERZEICHNEN (er kann ja soweiso keine 2te imm.oder 50% erhalten,erklaerung siehe oben),dann kaufe die imm. auf deinen namen ,mit der praemisse der renuncia (abtretungserklaerung)
falls er sich dann scheiden will,musst du neu heiraten,ein cub.kind machen oder neu heiraten oder ueber 65 sein,um auf der sicheren seite zu sein.
du musst deine situation checken was du fuer druckmittel hast ihm schwierigkeiten zu bereiten bzgl.der whg.(denke wenig) und auf good will zu hoffen
kann auch sein dass er sich scheiden will und dich auf den mond schiesst,weil ie konstaellation s.o.total besch.fuer dich ist
DA SICH STAENDIG WAS AENDERT ;VOR ORT NOTAR;ANWALT KONSULTIEREN

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 27. Februar 2016 um 20:33

Da habe ich mal eine geile Hypothese/Frage.

Situation: Cubana A und Deutscher B ( kein Rentner)  sind sowohl nach deutschem Recht als auch nach kubanischem Recht verheiratet. Sie kaufen sich zusammen ein Haus ( B hat vorher eine Daueraufenthaltsgenemigung gemacht, damit ihm das Haus zur Hälfte gehört)

Nach einem Ehestreit kehrt B alleine nach Deutschland zurück. Cubana A reicht nach kubanischem Recht die Scheidung ein.

Da es kein Trennungsjahr in Kuba gibt, gilt die Scheidung ab sofort, während in Deutschland ja erst nach frühestens 1 Jahr die Scheidung rechtgültig wird.

Frage 1:

Wird B über die Scheidung von A überhaupt informiert ( bzw. über den möglichen Verlust der Daueraufenthaltsgenehmigung)

Frage 2:

Da B nach deutschem Recht noch verheiratet ist, kann B eine schnelle Neuheirat innerhalb von 3 Monaten in Kuba überhaupt machen um nicht seine Haushälfte und Daueraufenthalt zu verlieren? Denn eigentlich darf er ja auch nach kubanischem Recht erst wieder neu heiraten, wenn er auch in seinem Heimatland unverheiratet ist.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von importado am 27. Februar 2016 um 20:51
1.,sie ist cub,er permanent resident also kann sie in cup billig scheiden,wenn ich cuba geheiratet wurde,denke auch bei in dtld.geschl.ehe mit eintrag cuba,da der dt.ja die residenz zwecks fam.zusammenfuehrung bekommen hat in cuba und er seine dt.heiratspapiere fuer die erlkangung der cub.residenz vorgelegt haette seinerzeit
2.die residenz verliert er nicht sofort,man wird jedoch an ihn herantreten und ihn ueber die konsequenz informieren,schnell wieder zu heiraten etc.,weil sein aufenthaltsgrund(fam.) weggefallen ist
3.falls er nicht auffindbar ist?,jedoch wenn er imm.besitz hat,dann wird er schon mal vor ort sein.
ausserdem sollte er auch nicht laenger wie 2j.ausserhalb cubas sein.
4.die beiden haben entweder in dtld oder cuba geheiratet,und dann ist es bei dem nichtheiratsland nachtraeglich gemeldet worden(es gibt faelle da hat dt.in cuba geheiratet und nicht dt.beheoerde informiert)
5.mit dem haus kann es probleme geben weil einer den andren auszahlen soll,und die vertraeg sind in cup(nationaler peso) also ein bruchteil was bezahlt wurde,da kommts dann auf good will an und einigung,kommts zum rechtsstreit hat der cubaner bessere karte und koennte den gringo mit 50% des KP in cup entschaedigen(arschkarte)man kann den cubaner nicht zwingen das haus zum marktpreis zu verkaufen und ebenfalls auszuziehn auch schaetzwert ist in cup.,obwohl alle incl,behoerden wissen es ist eine farce.
da kommt vielleicht mal aenderung
6.da der imaginaere dt. die cub residenz hat ,nach cub,recht geschieden ist,muss er bei neuheirat nur die scheidungspapiere national vorlegen (er hat ja selbe rechte und pflichten wie cubaner)und kann neu heiraten,
also nicht mehr die ganzen dokus wie beim ersten mal
""ratsam das dann auch in dtld zu melden""falls es da gemeldet ist,ansonsten kiss me
7.sollte der dt.eine nichtcubanerin heiraten wollen,so muss er dokus in dtld.einholen und vorher seine scheidungspapiere in dtld.vorlegen ,damit man ihm erneut dokus ausstellt um legal zu heiraten.
8.wenn er in dtld.geheiratet hat,dann gilt in dtld.dt.recht was die cubaner aber nicht interessieren wird,obs dann so ist,wenn er in cuba nach cub recht geheiratet hat und die ehe nur in dtld eingetragen wurde,dies die dt.nicht interessiert,moechte  ich nicht spekulieren.es geht auch hauptsaechlich da drum bigamie zu vermeiden,
NOTA BENE FRAU HEIRATEN DIE IMM:HAT,ODER IHR WAS KLEINES KAUFEN UND SICH MIT DER EIGNEN permanenten RESIDENZ UND IHRER RENUNCIA WAS EIGNES unabhaengig KAUFEN und ihr das app.lassen
das waeren alles normalerweise kostenpflichtige hinweise ,trotzdem immer anwalt,notar konsultieren weil sich staendig was aendern kann

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 27. Februar 2016 um 23:11

Also um die Rechtssicherheit zu verbessern und Scheidungsmotive zu vermindern, sollte man folgende Vorgehensweise in Betracht ziehen:

Cubana A heiratet Deutschen B.
Danach macht B die Daueraufenthaltsgenemigung.
Dann kauft er eine Bruchbude.
Dann lässt er sich B scheiden und findet A ab. ( für kleines Geld) Somit gehört B die Bruchbude zu 100%.
Dann heiratet B A erneut.
Somit gehört Ihm alles und kann aus der Bruchbude einen Palast machen, ohne das A eine Motivation hat die Scheidung zu machen weil Ihr der Palast dann ohnehin nicht gehört.

Sehe ich das richtig?

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von importado am 28. Februar 2016 um 00:09
nicht ganz richtig
es muss eine wohnmoeglichkeit fuer das paar da sein um die ehel.gemeinschaft zu begruenden.(fuer residenzbeantragung)
reihenfolge beachten;HEIRAT;NO PROBLEM NUR FUER DIE BEANTRAGUNG DER PERMANENZ MUSS EINE WOHNMOEGLICHKEIT VORGEWIESEN WERDEN;IN DER REGEL IST DAS EINE IMMOB,welche der cubaner vorweist,das er dem auslaender aufgrund fam.zusammenfuehrung bei sich  ohne finanz.interesse einziehn laesst,der gringo hat ja bis zu diesem zeitpunkt nix.
also immokauf oder vorhanden oder langzeitmietvertrag vom cubaner.
in dem beispiel:
soll der B erneut diesselbe A wieder heiraten?
wenn dem so ist,und er dann den palast hat und seine nochmals geheiratete ehefrau A wieder einzieht,dann hat sie erneut wohnrecht als ehefrau und die bekommt er dann im erneuten streit nicht so schnell weider raus ausser interne abfindung,auch wenn ihr off.nix gehoert sie ist jedoch ehefrau die er nicht so einfach des hauses verweisen kann.
BESSER: mit erster ehefrau was kaufen und dann im anschluss eingabe fuer residenz und zugleich nachweis des gemeins.kl.app.,ausser sie hat selbst eigentum, mit ihr wohnen in ehelicher gemeinschaft etc,sollte es gut gehn,okay ,sich selbst was kaufen und mit ihrer renuncia sich absichern ( sie hat ja schon ihr app.)
sollte es schief gehn in der beziehung,kann man weiterhin verheiratet beleiben und man kauft sich was mit ihrer renuncia und die eigen aufenthaltsbewilligung wird nicht angetastet.
sollte ein scheidungswunsch da sein oder streit,ihr verklickern dass man auch brav auszieht sich scheiden laesst ihr nicht ans app.geht ,sie muss nur warten bis man neue partnerin hat und vorher noch die eigene bude kaufen mit ihrer renuncia(falls das nicht geschehn war bis zur scheidung) waehrend der ehe.danach geht man seine wege mit neuer partnerin,die
man heiratet ,nun hat man aber das problem ,dass u.u.die neue partnerin keine eigne  imm,hat und sie bei B einzieht offizell als ehepartner wird auch eingetragen
,Auch wenn er das haus in die ehe mitgebracht hat ,so einfach aus der zweiten ehel.gemeinschaft sie aus dem haus zu bekommen ist es dann auch nicht,falls es wieder zoff gibt.
also wieder der weg was kl.der 2 ten frau kaufen.

AM BESTEN EINE HEIRATEN DIE eigne IMM.schon hat,dann erspart man sich kopfweh,sich imm.auf eigenen namen kaufen und auch im ernstfall verheiratet bleiben,zusammenleben kann man mit seiner neuer freundin im anschluss und keinem tuts weh,so machens auch viele cubaner.
sollte es dennoch zur scheidung kommen mit der ehefrau die eine immobilie in die ehe eingebracht hat,so hat man nur den kopfschmerz eine neue zu suchen um dem entzug der aufeenthaltsgenungehmig zu entgehen(ausser ueber 65,kinder) dann sieh oben geht das spiel mit neuer partnerin los,.
ALLES NICHT SO EASY;man muss sehr ausgeschlafen sein und tgl.dazulernen und ueberrascht werden


Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von cubaanfänger am 28. Februar 2016 um 08:58

Ja das ist klar, wenn der Deutsche B die Scheidung will, muss er auch wenn Ihm das Haus zu 100% gehört, der Ex den Auszug vergolden, wegen dem Wohnrecht.

Mir ging es zuerst einmal nur daraum, welche " Klimmzüge" gemacht werden müssen, dass die Cubana A nicht zusätzlich von einer Scheidung, die Sie betreibt, überproportional profitiert. Denn die Verlockung ( Im Falle der Erstehe), die andere Hälfte des Hauses für kleines Geld im Scheidungsfall abfinden zu können und dann ggf. das gesamte Haus zum Marktwert weiter zu verkaufen, ist sehr gross.

Im Ergebnis müssen sich entweder die Investitionsbedingungen ändern oder man investiert erst als Rentner.

Denn selbst bei einer guten Beziehung kommt es mal zu Meinungsverschiedenheiten und da hat der Ausländer immer die schlechteren Karten.

Titel: Re: Permanente Aufenthaltsbewilligung und Hauskauf
Beitrag von importado am 29. Februar 2016 um 00:03
richtigt  zu ende gedacht mit der verlockung,ich dachte auch mehr dass der cub.teil die scheidung will und nicht der dt.

drum am besten mit dem geringsten kopfschmerz,eine heiraten die immoeigentum hat,das kann man sich zwar nicht immer aussuchen und verheiratet bleiben auch wenns kracht (kl.apanage bez.mtl).und dann o.g. schritte wenn man nicht schon eigentum auf seinen namen in der zwischenzeit erworben hat und mit alternativer partnerin zusammenleben oder sporadisch jeder wie er will.
ansonsten ist in 95% der faelle die A..karte gezogen

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