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Beitrag begonnen von Esperanto am 23. November 2016 um 13:29

Titel: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 23. November 2016 um 13:29
Hatten wir in den Vorjahren viele Fälle, in welchen über die Willkür der Visavergabe seitens der Deutschen Botschaft in Havanna berichtet wurde, so hat sich diese Situation offenbar inzwischen beruhigt. Man könnte fast meinen, dass die im vergangenen Jahr praktizierte "Willkommenskultur" auch in Havanna ihre Wirkung hinterlassen hat. Könnte aber auch sein, dass nach den massenhaften, illegalen Grenzübertritten im Vorjahr dort die Meinung entstand, dass ihr Handeln zur Vermeidung einer Überfremdung und Überforderung des sozialen Netzes in Deutschland keine Bedeutung hat.

Eine sachlichere Auslegung des EU-Visakodexes war eher der Schweizer Botschaft in Havanna zuzuschreiben. Dies hat sich offenbar gedreht, wenn man die Schilderung eines Schweizer Journalisten liest, der als Betroffener in eigener Sache die Willkür der Schweizer Bürokratie in einer Züricher Tageszeitung anprangert.

     Mehr ....

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 23. November 2016 um 15:14

Ich habe jetzt speziell diesen Artikel gar nicht gelesen.

Aber m.M. nach ist es ein Witz, dass alle möglichen unqualifizierten Osteuropäer und Pseudoflüchtlinge ( die Angst um Leib und Leben hört in der Türkei auf. Wer weiterzieht ist nur noch Wirtschaftsflüchtling) hier willkommen sind.

Aber unsere Botschaften müssen einen grossen Aktionismus veranstalten ( Thema Rückkehrwilligkeit)  wenn gut ausgebildete Kubaner/innen mal für 3 Monate ihren Freund/in besuchen wollen. Die Visaabteilung könnte sich ja auch mal sagen, wenn z.B. der Facharbeiter oder die Pflegekraft in Deutschland bleiben will, dann willkommen, wir suchen eh händeringend solches qualifiziertes Personal.

Und wenn ich mir mal so die Liste meiner Novias ansehe: Eine Rechtanwältin ( ok die kann man nicht gebrauchen) , eine Zahnarzthelferin, eine Krankenschwester, eine Elektrotechnikerin, eine Kindergärtnerin und meine jetzige ( die man hier auch nicht gebrauchen kann, ausser in privaten Bootcamps) sind dass immerhin 4 von 6 die nach einer Sprachschulung problemlos im Arbeitsmarkt eine Anstellung finden würden.

Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Kartdriver99 am 24. November 2016 um 05:52
mmh also ich nehme an, dass es doch eher "willkührentscheidungen" der Beamten vor Ort sind, zumindestens zu einem Teil. Das einiges von den Richtlinien abhängt sei mal dahingestellt. Man hört ja viele Versionen, wie man es am besten handhaben sollte, z.B. eine Art Rankingliste die dich einem Visum näher bringen. Dazu wurde ja hier an anderer Stelle schon eine Menge geschrieben. Ich habe diesen Fall ja selber durch. Wenn man bedenkt, dass der "Einlader" hierzulande ja einen "Blankocheque" (?!) ausstellen muss, dass er für alle Kosten die der Besuch verursacht, aufkommen muss, ist es sehr fragwürdig was da in der Botschaft manchmal veranstaltet wird. Und so einfach mit arbeiten ist es auch nicht. Da steht immer noch die Sprache im Weg, und dass du mit einem Reisevisum eh nicht arbeiten darfst. Auch wenn es nicht den Anschein macht, so ist es ziemlich schwer für Deutschland eine legale Aufenthalsgenemigung zu bekommen. Ich hoffe, dass ich( dh. meine Verlobte) es jetzt leichter hat, da wir das jetzt ja schon durch haben. Am 19.12. hat sie Termin, werden es am 23. oder 27.12. wissen.
Was die Osteuropäer angeht, sofern sie aus EU-Land kommen, kannst du nichts machen. Und bei den Flüchtlingen- leider gibt es ja immer die Schwarzen Schafe und Trittbrettfahrer.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 24. November 2016 um 10:05

Man könnte über dieses Thema ganze Romane schreiben.

Da ich es persönlich als ungeschickt erachte, eine Cubana hier her einzuladen, da ich ja nicht mit ihr hier wohnen möchte, sondern später mal mit ihr in Kuba, könnte mir eigentlich dieses Thema egal sein. ( Denn ich will sicher keine spätere Diskussion mit ihr, ob es nicht besser wäre den Altersruhesitz nach Deutschland zu verlegen)

Aber denoch empfinde ich es als eine staatliche Ungeheurerlichkeit wenn, wie du schon schreibst, alle finanziellen Eventualitäten abgesichert sind und dennoch der Staat nach Gutsherrenart den Daumen hoch oder runter macht.

Als ob wir unmündige Bürger sind und nicht selber wissen was wir wollen.
Es ist schon fast eine Frechheit, dass es für jeden Furtz Vorschriften gibt, aber es keine klaren und einklagbaren Regeln gibt wann ein Visa erteilt werden muss. Oder im umgekehrten Fall einer Ablehnung , stichhaltig und nachvollziehbar Begründungen von Seiten der ablehnenden Abteilung zwingend gegeben werden müssen.

Damit, falls die Gründe falsch sind, diese nicht nur angefechtet werden können, sondern auch Schadenersatzpflicht entsteht.

Aber diesbezüglich sind die Gesetze im Moment nicht besser als in einer Bannanenrepublik.

Ich drücke dir die Daumen, das es reibungslos mit der Einladung klappt [smiley=thumbsup.gif]

Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Kartdriver99 am 25. November 2016 um 05:38
dem gibt es nichts hinzuzufügen... :-?

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 16:28

hallo zusammen,
ich habe sorgfältig diesen Thread gelesen und einiges erfahren. Ich möchte meine Frau mit dem Besuchsvisum nach Deutschland holen. So wie ich es verstanden habe, reicht in diesem Fall die Verwandtschaft nicht allein aus, um ein Visum zu erhalten. Daher versuche ich es strategisch ranzugehen.
Das Hauptkriterium für die Entscheidung der Visumvergabe ist doch die Glaubwürdigkeit zur Rückkehrwilligkeit.

1. Im Besuchsvisum Antrag gibt es den Punkt "Propósito de la permanencia en la República Federal de Alemania" mit folgenden Möglichkeiten:
- Erwerbstätigkeit
- Studium
- Au-Pair
- Sprachkurs
- Familiennachzug
- Sonstiges

Mein Plan ist "Sprachkurs" und "Sonstiges" anzukreuzen. Bei "Sprachkurs" werde ich die Bestätigung eines Sprachkursbesuches beilegen und unter "Sonstiges" wird meine Frau schreiben, dass sie ihrem Ehemann und seine Familie besuchen möchte. Beim "Familiennachzug" wird nicht angekreuzt.

2. Aus dem Merkblatt:
- Verwurzelung in Kuba
  + Nachweis über Inmobilienbesitz (Original und Kopie), sofern vorhanden
     Das werden sie bekommen, denn wir haben gerade ein Haus gekauft. Dadurch steigt doch - denke ich - die Glaubwürdigkeit zur Rückkehrwilligkeit, denn sonst würde meine Frau nach 2 Jahren Aufenthalt im AUsland den Hausbesitz verlieren
  + Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate (Original und Kopie), sofern vorhanden
     Das bekommen sie auch, auch wenn dies - wie Esperanto erwähnte - reine Schikane ist

Habe sogar vor meine Gehaltszettel der letzten 3 Monate mitzunehmen, falls sie fragen zur aktuellen finanziellen Situation haben.

Bzgl. Verpflichtungserklärung nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe der begehrten Visumsgültigkeit und des Aufenthaltszweckes, z.B. Besuch, Sprachkurs, Studium (Original und Kopie) hatte mir Frau BUzasi schriftlich erklärt, dass dies nicht nötig ist, wenn die Antragstellerin den Ehegatten besucht. Hierfür wäre ein unterschriebenes Einladungsschreiben des deutschen Ehegatten mit Erklärung zur Kostenübernahme nötig. Ist das so?


Meint Ihr, werden meine Frau und ich Erfolg haben? Danke für Eure Comments.

Euer
Chaparrito

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 30. November 2016 um 16:55

Ich mache das zwar nicht gerne, aber hier geht es ja ggf. um richtig Geld bzw. Sie darf kommen oder nicht.
Mir ist jetzt nur eine Beziehung in der Konstellation : verheiratet aber Sie ist in Kuba und will dich besuchen, bekannt.

Leider nicht hier im Forum sondern im Nachbarforum ( Habanero). Sein Nickname ist falko. ( Er ist auch Moderator) Er ist auch verheiratet und seine Frau lebt in Ciego de Avila. ( welch Zufall meine auch) Soweit ich es mitbekommen habe, lädt er Sie regelmäßig nach Deutschland ein.

Daher ist er eigentlich der beste Ansprechpartner für dich, da er entsprechede persönliche Erfahrung hat.

Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 17:28
@cubaanfänger: Danke für den Hinweis. Kann falko noch nichts schreiben, da ich noch kein Mitglied bin.
Falls sie es doch ablehnen, hätte ich noch ein as im ärmel: Das Kind ist doch nicht in den brunnen gefallen  :)

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 30. November 2016 um 17:43
Für die Visumsbeantragung ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob ein kurzfristiger Aufenthalt bis max. 3 Monate (Besuchsvisum = Visum der Kategorie C) oder ein längerfristigen, gar unbefristeten Aufenthalt (Familiennachzug, etc. = Visum der Kategorie D) angestrebt wird.

Die zuvor unter 1. Besuchsvisum angegebenen Gründe der Visumsbeantragung: - Erwerbstätigkeit, - Studium, - Familiennachzug  etc. sind ausnahmslos der Beantragung langfristiger Visa vorbehalten, die der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in De bedürfen und mit strengen Auflagen verbunden sind. Selbst beim Nachzug der Ehefrau ist dies an den vorherigen Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnis gebunden, der in Form einer Prüfung nachzuweisen ist

Keiner Zustimmung durch die Ausländerbehörde bedarf die Ausstellung eines Besuchsvisums. Das macht die Botschaft in alleiniger Verantwortung. In Euerem Fall besteht die Schwierigkeit der Ausstellung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft, dass man unterstellen könnte, mit dessen Beantragung die Auflage des Erwerbs der deutschen Sprache umgehen zu wollen, um anschließend trotz Heirat sich illegal, ohne Aufenthaltstitel hier aufhalten zu wollen. Insofern ist die maßgebende Hürde der Bewilligung eines Besuchsvisum, inweit es gelegt die Botschaft von der Rückkehrwilligkeit zu überzeugen, was nicht einfach ist.

Die Ausstellung eines Besuchsvisums macht die Botschaft von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung und Reisekrankenversicherung abhängig. Beides ist hier zu beschaffen. Ersteres wird gewöhnlich von der Kommunalverwaltung Deines Wohnsitzes in Vertretung der Ausländerbehörde ausgestellt. Diese verlangt Deine finanzielle Leitungsfähigkeit per Gehaltsbescheinigung oder ähnlichem nachzuweisen oder in anderer Form daüber überzeugen zu lassen. Sogar möglich, dass sie sich den Mietvertrag zeigen läßt oder alternativ dazu Grundbuchauszüge, wenn ihnen die Bürgernähe ein Fremdwort ist.

Eine Besonderheit ist das Sprachvisum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland. Dieses gibt es als kurzfristiges Visum, was aber nichts anderes als ein Besuchsvisum ist. Dann gibt es auch ein Sprachvisum zur Teilnahme an einem Sprachkurs über eine Dauer von mehr als 3 Monaten, was folglich eine Visum der Kategorie D ist, über welches die zuständige Ausländerbehörde entscheidet.

Es liegt an Euch, welche Art des Aufenthaltes ihr in De anstrebt, um entweder die Botschaft für einen kurzfristigen Aufenthalt oder die Ausländerbehörde für einen längerfristigen Aufenthalt von der Aufrichtigkeit Eures Anliegens zu überzeugen.

Gern helfen wir weiter und werden gegebenenfalls den Thread in den Mitgliederbereich verschieben, um Privates nicht unnötig öffentlich zugänglich zu machen.

Was diesen Falko betrifft, so hat dessen Frau bereits seit längerem einen unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie muss sich aber in regelmäßigen Abstanden für einige Zeit hier aufhalten, sonst verliert sie diesen Titel. Für den jetzt angestrebten lang- oder kurzfristig angestrebten Aufenthalt der Ehefrau von Chaparrito helfen dessen Erfahrung nicht weiter.

Im Übrigen ist unser Mitglied bruja mit einem Kubaner verheiratet, der hauptberuflich seiner Tätigkeit als Anwalt in Kuba nachgeht. Natürlich kommt dieser sporatisch zu Besuch in den Schengener Raum, auch wenn das zeitlich begrenzte Zusammensein mehr in Kuba stattfinden. Ich weiss aber nicht, ob ihr Ehemann das Besuchsvisum bei der deutschen Botschaft in Havanna beantragt oder in der spanischen, da sich bruja vorwiegend in Spanien aufhält.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 18:16
@Esperanto:
Die Punkte: - Erwerbstätigkeit, - Studium, - Familiennachzug  etc. sind im Antrag für Besuchsvisum (max. 90 Tage Aufemthalt) aufgeführt. Für den Antrag auf Familiennachzug gelten andere Voraussetzungen. Deshalb hier die Frage was ich am besten eintragen sollte, damit meine Frau das Besuchsvisum erhält.
zu>in Euerem Fall besteht die Schwierigkeit der Ausstellung eines Besuchsvisums seitens der Botschaft, dass man unterstellen könnte, mit dessen Beantragung die Auflage des Erwerbs der deutschen Sprache umgehen zu wollen, um anschließend trotz Heirat sich illegal, ohne Aufenthaltstitel aufhalten zu wollen.
was kannst du dann empfehlen? "Sonstiges" wie ich oben eingetragen habe? Meine Frau und ich wollen nur ein Visum für 90 Tage (kurzfristigen Aufenthalt) und mehr nicht.
zu Verpflichtungserklärung-> ok, danke

VG
Chaparrito

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 18:18
Nachtrag:
@Esperanto: Es ist ein VHS Kurs der nicht länger als 1,5 Monate dauert.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 30. November 2016 um 18:35
Keines der aufgeführten Motive: Erwerbstätigkeit, Familiennachzug usw. führt zu einem Besuchsvisum. Ein Besuchsvisum ist ausschließlich da für einen kurzfristigen Besuch. Mit einer Ausnahme: Der Teilnahme an einem Sprachkurs in De zum Erlernen der deutschen Sprache. Dieses nennt sich sogar "Sprachvisum" zur Teilnahme an einem Sprachkurs unter 3 Monaten. Es ist aber nichts anderes als ein Besuchsvisum. Warum sollte dem Besucher vorgeschrieben werden, wie er die Zeit seines Besuches gestaltet.

Immerhin ist die Teilnahme an einem Sprachkurs plausibel, wenn später, zu einem bisher noch unbekannten Zeitpunkt, möglicherweise ein Visum für den Familiennachzug angestrebt wird. Und natürlich sollte die Anmeldung zum Sprachkurs bei der Visumsbeantragung vorgelegt werde. Ein Entgegenkommen der Visaabtelung der Deuschen Botschaft ist aber trotzdem nicht zu erwarten. Die Unterstellung, dass mit der Beantragung eines kurzfristigen Sprachvisums die gesetzlichen Bestimmung über vorher erworbene Sprachkenntnisse für den Familiennachzug zu umgehen beabsichtigt ist, damit nicht völlig zu widerlegen. Es muss da noch einiges hinzukommen, um die Rückkehrwilligkeit überzeugend darzulegen.   

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 19:10
@esperanto: wenn keiner der ausgeführten Punkte zu einem Besuchsvisum führt, was sollte man denn deiner Meinung nach eintragen, damit es klappt. Das ist alles eine scheisse dass die eigene Frau nicht zu besuch kommen kann.Die scheiss Bürokratie nervt mch! aber den Flüchtlingen sogar Geld in die Tasche zu stecken! man! mich nerven ständig kurz vor Weihnachten wie lieb und nett wir deitsche sind und spenden viel Geld an die armen! oh gott mir fallen die Tränen! sorry dass ich emotional werden aber das alles ist eine grosse deursche bürokratische scheisse! no words!

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 19:21
@esperanto: welche möglichkeit gibt es noch wenn meine Frau schwanger ist? wird man alles ablehnen damit der vater sein eigenes kind nicht sehen kann?

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 30. November 2016 um 21:34
Schau zu, dass Deinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt wird. Das steht dem Kind selbstverständlich zu.

Mit deutschem Pass benötigt man kein Visum für die Einreise nach Deutschland und ein Neugeborenes kann ohne Mutter nicht reisen. Da spielen fehlende deutsche Sprachkenntnisse der Mutter auch nach deutschen Rechtsmaßstäben keine Rolle mehr.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 21:51
@esperanto: das baby ist aber noch nicht da. Die Idee war meine Frau reist mit einem Besuchsvisum ab und aufgrund der Schwangerschaft eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in DEU bekommt. Das Baby würde hier in dEU zur Welt kommen.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 21:55
@esperanto: vielen dank für deine Antworten. Die bringen mich weiter.
Ich muss schauen dass meine Frau das Besuchsvisum für 90 Tage erhält. Also den Schengen Visum Antrag müsste ich ausfüllen. Ich werde mit meiner Frau persönlich den Antrag vorlegen.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 30. November 2016 um 22:29
Ich hatte Dich so verstanden, dass Deine Frau sich jetzt nicht längfristig in Deutschland binden will. Irgend einen Grund wird sie dafür haben. Sei dies familiäre oder berufliche Bindungen, die sie so auf die Schnelle nicht aufgeben will. Sie lassen sich unter dem von Dir erwähnten Begriff der "Verwurzelung" mit seinem sozialen Umfeld beschreiben. Es gibt nichts Besseres, als damit die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen.

Wenn der Antrag für ein Besuchsvisum dann gestellt wird, wofür über deren Internetseite vorab ein Termin einzuholen ist, können die betreffenden Fragen zur Rückkehrwilligkeit überzeugend beantwortet, eventuell sogar dokumentiert werden, falls die "Verwurzelung" auf einer beruflichen Tätigkeit beruht. Ich denke, es wird Euch etwas in dieser Richtung einfallen.

Ich denke, dass es Aufgabe der Mitarbeiter der Botschaft wäre, Euch die Möglichkeiten aufzuzeigen und zu empfehlen, die dem Wohl des künftigen deutschen Staatsbürgers dienen könnten. Jedenfalls sollte bereits jetzt die Prozedur der Passaustellung für das Neugeborene angesprochen bzw. initiiert werden.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 22:48
das ist richtig. wir wollen in kuba leben. ich will noch ein paar jahre in deu arbeiten und dann nach kuba auswandern. so wie du sagtest, die verwurzelung ist ganz wichtig zu beschreiben und denen glaubhaft zu machen. Wir werden nächste woche ein haus kaufen weil wir in kuba leben wollen und meine frau will auch dort studieren und arbeiten. für sie ist die familie am wichtigsten. wir haben am 6.1.17 den termin bei der botschaft. ich hoffe es klappt alles.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 30. November 2016 um 22:52
@esperanto: glaubst du nicht wenn wir bei der botschaft erwähnen dass meine Frau schwanger ist, dass sie uns den Antrag ablehnen?

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 30. November 2016 um 23:04
Nein, das ist für mich unvorstellbar. Alles andere als Euch behilflich zu sein, ist nicht hinzunehmen. Es wäre natürlich besser, wenn der/die künftige Mitbürger/in sich irgendwie schon bemerkbar machen würde.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 01. Dezember 2016 um 16:30
@Esperanto: Es gibt im Schengen Visum Antrag unter 24. folgende Auswahlmöglichkeiten:
24. Anzahl der beantragten Einreisen / Número de entradas solicitado
Einmalige Einreise / una
Zweimalige Einreise /dos
Mehrfache Einreise / múltiples

Was würdest Du empfehlen, wenn man es zum ersten mal das Visum beantragt?
Wenn ich eine einmalige Einreise ankreuze, bedeutet dies, dass meiner Frau im jeweiligen Jahr die Einreise nur 1 mal erlaubt ist?
Danke!

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 01. Dezember 2016 um 19:10
Im Normalfall, werdet ihr mit einer einmaligen Ein-/Ausreise auskommen. Lediglich, wenn ihr eine Reise außerhalb der Schengen Staaten (eventuell Türkei, Marokko, Ägypten, vor einigen Jahren noch Kroation usw.) plant, wäre eine mehrfache Ein-/Ausreise von Bedeutung. Das hätte dann den Vorteil, dass die Tage des Aufenthaltes außerhalb des Schengener Raumes nicht zählen. Die Aufenthaltstage in den Schengen Staaten sind nämlich auf 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von einem halben Jahr begrenzt.

Seid ihr einmal verheiratet, Deine Frau möchte öfters nach Kuba reisen, dann werden die Angaben der mehrfachen Ein- und Ausreise interessant. In dieser Situation muss nicht jedes Mal ein Visum beantragt werden. Auch noch mehr Erleichterungen im Falle einer nicht vorhandenen Aufenthaltsgenehmigung sind möglich. Gleichzeitig muss dies aber auch auf den Zeitraum der Gültigkeit des Visums abgestimmt sein. Der kann in diesen besonderen Fällen bis zu 5 Jahren betragen. Es bleibt aber bei den zuvor genannten Vorgaben: Max. 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines halben Jahres. Auf absehbare Zeit wird Deine Frau jedes Mal einen neuen Antrag stellen müssen, solange sie mit einem kurzfristigen Visum der deutschen Botschaft (Besuchsvisum = Kategorie C) einreist.

In Eurem Fall ist bei der Antragsstellung besonders auf die Angaben zu 29. und 30. zu achten. Sie betreffen die Datumsangaben zur geplanten Ein- und Ausreise. Sie müssen mit der Gültigkeit der vorzulegenden Reisekrankenversicherung korrespondieren, sonst werden die beiden Datumsangaben willkürlich seitens der Botschaft in Anlehnung an die vorgelegte Reisekrankenversicherung in das Visum eingetragen. Dort stehen sie als verbindliche Daten, die einzuhalten sind. Im Visum sind also nicht nur die Anzahl der Aufenthaltstage, sondern auch der Zeitraum, in welchen der Besuch stattzufinden hat, verbindlich festgesetzt. Dabei wird der Zeitraum der Gültigkeit des Visums derart eng begrenzt, dass bei Ausschöpfung der 90 Aufenthaltstage faktisch der Ein- und Ausreisetag festgelegt wird.

Diese Praxis ist nicht konform mit dem Visakodex, der für alle Schengener Staaten gilt. Dort ist nämlich eine Zusatzfrist für die Gültigkeit des Visums von 15 Tagen vorgesehen. Meine Freundin wird auch diesmal versuchen, dass sich die Visaabteilung daran hält. Bisher gelang es noch nie.

Egal, ob ein-, zwei- oder mehrfache Ein-/Ausreise, eine Bedeutung hat das m. E. in Eurem Fall nicht. Sollte Deine Frau bei der Antragstellung eine mehrfache Ein-/Ausreise ankreuzen, könnte nach den Grund gefragt werden und das war es dann auch.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 01. Dezember 2016 um 21:52
@esperanto, danke nochmals. Wir werden eine einmalige Ein/Ausreise wählen. Wenn es mit dem Visum klappt, werde ich in DeU versuchen, dass sie aufgrund der Schwangerschaft und des kommenden Kindes eine Aufenthalsgenehmigung für einen längeren Zeitraum bekommt. Mein Kind wird den deutschen Pass bekommen und damit kann meine Frau nach deu ohne Probleme einreisen dürfen. oder irre ich mich?
vg
Chaparrito

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 02. Dezember 2016 um 09:30
Ja, es macht schon Sinn, bei der für Dich zuständigen Ausländerbehörde (ABH) in Kontakt zu kommen. Eventuell wird das bereits vor ihrer Einreise nötig, falls das Besuchsvisum jetzt abgelehnt wird.

Wenn sie dann hier ist, könnte mit der ABH das weitere Vorgehen für einen längerfristigen Aufenthaltstitel besprochen werden, um künftig nicht mehr vom guten Willen der Visaabteilung in Havanna abhängig zu sein. Bei einem derartigen Gespräch gehe ich davon aus, dass man dort auf den dafür üblichen Verfahrensweg, der Beantragung eines längerfristigen Visums der Kategorie D, nämlich jenes für den Familiennachzug verweisen wird. Dieser Antrag ist mit all den dafür benötigten Unterlagen von der Visaabteilung in Havanna der ABH zur Zustimmung weiterzuleiten. Bei Einreise mit einem kurzfristigen Besuchsvisum der deutschen Botschaft (Kategorie C) kann die ABH nur mit Einschränkungen tätig werden.

Ist Deine Frau Mutter Deines deutschen Kindes, kann man keine Vorbehalte bei der Visavergabe haben. Auch der Visumsantrag für den Familiennachzug kann nicht wegen fehlender Deutschkenntnisse abgelehnt werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie für den jetzt geplanten Deutschlandaufenthalt sich die Teilnahme am Deutschkurs ersparen sollte. Die Teilnahme an einem Deutschkurs ist die beste Art den Aufenthalt in Deutschland zu nutzen.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 02. Dezember 2016 um 13:22
@Esperanto: Merci!
Ich habe am Montag beim ABH einen Termin wegen der Verpflichtungserklärung. Dort werde ich den Fall genauer erläutern. Mein Plan ist, wir stellen zunächst den Antrag fürs Besuchsvisum und im Falle einer Ablehnung würden wir dann gleich den Antrag für den Familiennachzug stellen. Das blöde ist halt, dass meine Frau 2 Monate später nach DEU allein und nicht wie geplant Ende Januar mit mir fliegen müsste. Der Deutschkurs habe ich bereits gebucht. Der fängt Mitte Februar an und endet mitte April. Das werde ich auch vorlegen.

zu> Bei Einreise mit einem kurzfristigen Besuchsvisum der deutschen Botschaft (Kategorie C) kann die ABH nur mit Einschränkungen tätig werden.
Das heisst in diesem Fall, das ABH könnte darauf bestehen, dass meine Frau nach Ablauf des Besuchsvisums nach Kuba zurückfliegen müsste und dort den Antrag auf Familiennachzug erneut stellt, damit sie wieder nach DEU einreisen darf? Sie wäre bis dahin - Mitte April 2017 - ca. im 6 Monat Schwanger!

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 02. Dezember 2016 um 13:51
Die ABH muss auf einer Ausreise nach Ablauf des Besuchsvisums bestehen. Sie kann aber eine Verlängerung in besonderen Fällen genehmigen. Das könnte in Eurem Fall sogar zutreffen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist sie wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft nämlich nicht mehr transportfähig. Wird das Kind in Deutschland geboren, erspart ihr Euch wegen dessen Nationalität viel Laufereien in Kuba.

Es ist schon richtig, wegen der Verpflichtungserklärung zur ABH zu gehen, um bei dieser Gelegenheit Eure besondere Situation anzusprechen und deren Rat einzuholen. In den meisten Bundesländern wird diese Erklärung zusammen mit der Kommunalverwaltung erstellt, die dies in Vertretung der Ausländerbehörde, eine Behörde des Landes, übernimmt.

Könntest Du mir sagen in welchem Bundesland Du wohnst, wobei ich für Dich hoffe, dass dies nicht Berlin ist. Auch nicht München oder einer sonstigen Großstadt. Mit deren Ausländerbehörden ist meist nicht gut Kirschen zu essen.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 02. Dezember 2016 um 14:06
@Esperanto: Bundesland = Bayern. Habe heute Abend mit einem Rechtsanwalt (Ausländerrecht, Visum, etc.) ein Gespräch. Bin gespannt was er mir sagt. Deine Statements helfen mir weiter um die Situation genauer zu erkennen und analysieren, damit das Ziel erreicht werden kann. Danke Dir dafür.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 02. Dezember 2016 um 15:54
Wenn der Anwalt anderer Meinung ist, als hier im Forum wiedergegeben, dann stell sie hier rein. Einzelheiten können dann nochmal anhand gesetzlicher Bestimmungen, jener des Visakodexes, der recht guten, umfassenden Hinweise auf der Internetseite der Botschaft und der von ihr angewandten Praxis recherchiert, ergänzt bzw. vertieft werden. Gern lernt man noch dazu.

Sicherlich hat der Anwalt viel Erfahrung beim Umgang mit bayrischen Auslandsbehörden. Als Landesbehörde, zuständig für die Migration, gibt es durchaus Unterschiede innerhalb Deutschlands. Für das Besuchsvisum der Kategorie C der deutschen Botschaft gilt dies aber nicht. Eine bayrische Nuance gibt es dafür nicht. Maßgebend ist der Visakodex der für alle Länder gilt, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind.

Jedenfalls wirst Du gut vorbereitet sein. Es liegt an Euch die zeitliche Abstimmung gut hinzubekommen, auch wenn Deine Frau alleine reisen muss. Der Visumsantrag wird von Deiner Frau selbst gestellt. Geh aber zur Antragsabgabe in die Kabine zusammen mit Deiner Frau hinein und lass Dich nicht abweisen.

Für den Tag der Heiligen Drei Könige, Anfang nächstes Jahres, wünsche ich Euch also viel Glück. Noch mehr Glück braucht ihr, wenn in der darauf folgenden Woche das Ergebnis des Antrages bekanntgegeben wird.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 02. Dezember 2016 um 20:18
@esperanto: Der Rechtsanwalt meinte wenn die Einreise mit einem Besuchsvisum klappt, könnte aufgrund der Schwangerschaft meiner Frau zwar problematisch mit den ABH werden, aber durch Klage jedoch machbar sein, dass sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhält aber es kommt auf dem Sachbearbeiter im ABH an, denn wenn er gut drauf ist, könnte er uns die Hölle machen. Er empfiehlt einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen, da aufgrund der Härtefälle; meine Frau wohnt in einem Dorf und die nächste grosse Stadt einen deutschkurs zu besuchen, liege 200 Kilometer entfernt und durch die Schwangerschaft das ganze für meine Frau nicht zumutbar wäre, dies so wie angefordert zu gestalten. All das müsste ich sachlich formulieren, damit es klappt. Der meinte ich könnte schon mit den ABH jetzt eine Art Vorabzustimmung abholen, damit - und jetzt kommt es - der Antrag anstatt 4 bis 8 Wochen Bearbeitung nur 72 Stunden dauert und dadurch könnten meine Frau und ich nach DEU fliegen. Das kläre ich am Montag, wenn ich bei ABH bin. Nach diesem Gespräch entscheide ich welchen Weg wir gehen.
Chaparrito

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 02. Dezember 2016 um 21:54

chaparrito schrieb am 02. Dezember 2016 um 20:18:
Der meinte ich könnte schon mit den ABH jetzt eine Art Vorabzustimmung abholen

Dann hättest Du das goldene Los gezogen!!!

Ich glaube nicht daran. Du hättest den Anwalt fragen sollen, ob er Dir nicht dabei behilflich sein könnte. Vielleicht mit einem Anruf, noch besser per Schreiben. Sein Briefkopf mit Angabe seiner Tätigkeit müsste doch etwas hergeben und als Anwalt könnte man auch eine überzeugende Begründung von ihm erwarten.

Vor 16 Jahren bekam ich einmal eine Vorabzustimmung. Es war für den ersten Besuch meiner Freundin. Ihr wurde das Besuchsvisum ablehnt und auch die Remonstration blieb erfolglos. Statt eines zeitlich befristeteten Besuchsvisums erhielt meine Freundin schließlich ein Visum der Kategorie D mit anschließender, zunächst unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung für einen Sprachkurs mit einer Dauer über 3 Monaten.

Die ABH schrieb allerdings in der Vorabzustimmung, dass sie der Einreisegenehmigung (Visum) zustimme, wenn auch die Botschaft diesem zustimmen würde. Das haben sie nicht. Es bedurfte der Einschaltung des Auswärtigen Amtes. Der dortige Sachbearbeiter für Kuba, der mit einer Kubanerin verheiratet war, rief mich auf mein Schreiben hin an und sagte mir, dass die Formulierung der ABH (nach seinen Worten), "weder Fisch noch Fleisch" sei. Er hat sich dann der Sache per Rücksprache bei meiner ABH und auch der Botschaft angenommen und uns den Weg geebnet. Ich war dabei, als sie dann das Visum in der Botschaft abholte. Dort sagten sie zu ihr: "Sie sind es also, weswegen wir so viel Schwierigkeiten hatten". Meine Freundin verstand das nicht, war eher betroffen. Für mich war es die pure Genugtuung. 

Vielleicht klappt es. Der ABH eines selbstbewussten Freistaates könnte man einen derartigen Beweis ihrer Souveränität zutrauen. Sie würde die Vorabzustimmung auf dem Dienstweg direkt an die Botschaft schicken.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 02. Dezember 2016 um 22:51
@esperanto: Klar, wäre es angebrachter ein Schreiben durch  den RA vorzulegen. Ich versuche mit meinem eigenen Mitteln, das Ganze am Montag zu klären. Wenn ich nicht weiter komme, lasse ich es schriftlich durch den RA anfertigen und lege es dem ABH vor. Der RA meinte am Telefon, dass der deutsche Staat in der Pflicht sei, ein ungeborenes deutsches Kind zu schützen und dass sie die Situation nicht einfach so ignorieren dürfen. Wenn ich ausdrücklich darauf beharre, dass meine Frau das Baby hier in DEU zur Welt bringen soll, dann müssen sie in irgendeiner Form aktiv werden.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 02. Dezember 2016 um 22:56
habe diesen Artikel gefunden:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100109-schwangere-ehefrau-wohnt-mit-einem-besuchsvisum-bei-ihrem-mann--kann-sie-eine-dauerhafte-aufenthaltserlaubnis-erhalten

sehr interessant!

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 03. Dezember 2016 um 01:41

chaparrito schrieb am 02. Dezember 2016 um 22:56:
sehr interessant!

aber nicht überzeugend. Sowohl was Dein Anwalt vorbringt, als auch der Anwalt der "Anwaltshotline". Letzterer hat seinen Beitrag wahrlich mit heisser Nadel gestrickt. Das ist schon daran zu erkennen, dass er Haiti und Tahiti nicht auseinander halten kann.

Ich bin kein Anwalt. Als Diplom-Ingenieur ist meine Ausbildung technischer Natur. Einen juristische Teil beinhaltet mein Studium nicht. Die Argumentation Deines Anwalts ist für mich als Laie und sicherlich den Vertretern deutscher Behörden nicht überzeugend. Diese fragen sich, ob das Ungeborene wirklich schon deutscher Staatsbürger ist und des Schutzes deutscher Staatsgewalt bedarf. Sogar denkbar, dass der Vertreter einer deutschen Behörde verlangen kann, eine Bescheinigung vorzulegen aus der hervorgeht, dass Deine Frau wirklich schwanger ist, obwohl ab einem gewissen Monat der Schwangerschaft ein Blick genügt. Da gäbe es noch viel mehr Nachweise abzuverlangen, um den Sachverhalt eindeutig festzuhalten. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, selbst wenn Du nach deutschem Recht der Vater bist, sollte das Kind während der Ehe gezeugt worden sein und nicht der leibliche Vater wärst.

Ich befürchte, Du bist bei der ABH allein auf Dich gestellt. Dein Anwalt ist sein Honorar nicht Wert, hätte er doch sofort aktiv werden können, um zu versuchen etwas für Dein Anliegen zu erwirken. Auch glaube ich, dass Deine Chancen zur Erlangung einer Vorabzustimmung gering sind.

Trotzdem solltest Du Dich bemühen die ABH auf Deine Seite zu bekommen und zunächst versuchen, einen Termin beim Leiter der Auslandbehörde zu bekommen. Ein einfacher Bediensteter, dazu noch ein Bayer, will lieber sei Ruha. Von Ausländern hat der -spätestens seit dem vergangenen Jahr- eh genug.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 14. Dezember 2016 um 13:28
@Esperanto: So, mein letzter Status: Ich habe morgen bei der ABH einen Termin zur Abgabe alle notwendigen Dokumente um eine Vorabzustimmung zu bekommen. Meine Rechtsanwältin wird heute noch für mich ein Schreiben abfertigen und dies wird auch dazu gelegt. Ich bin gespannt was rauskommt und hoffe eine positive Antwort bis vor meiner Abreise am 5.1.17 zu erhalten.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 14. Dezember 2016 um 13:36
Natürlich weiss ich, dass wenn die ABH ein positives Signal von sich gibt, bedeutet nicht unbedingt dass die VISA Abteilung bei der deutschen Botschaft auch sofort uns zusagt. Das Hauptproblem bei uns liegt ja daran, dass meine Frau keine Deutschkenntnisse (A1 Zertifikat) nachweisen kann, da sie keine Chance hat, dort wo sie wohnt, einen Deutschkurs besuchen zu können. Dafür hat auch meine Rechtsanwältin ein Schreiben erfasst.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von importado am 21. Dezember 2016 um 15:31
richtig:eine schweinerei die visaverweigerungen aller art von cub.partnern,
anstatt christl.qualifizierte latinos ,ostblock ,friedliche asiaten wie thais,vietnamiten etc.
nach dtld. offiziell.zu holen(selektion ja !!!!!!),die was fuers land bringen und wie es alle laender handhaben ,
verweigern die botschaftsbuettel visas auf order vom aussenmin.,mit lapidarer begruendung der nichtrueckkehrwilligkeit,

vielmehr sollen gewollt und  stimuliert unqualifizierte migranten aus nahost,africa , europa destabilisieren,vermischen und zerreiben,
(erinnert euch des auspruchs dieses erfuellungsgehilfen SARKOZY 2014,der eine genetische melange in europa notfalls mit zwang forderte,es soll auch der IQ von weissen europaern mit ungebildeten maghreb ,nahost
afrika,etc.leuten gedrueckt werden,so dass der IQ auf circa 85-90 reduziert wird ,um noch qualifizierte massenarbeiter zu haben ,die fuer die globale zu niedrigloehnen sich verdingen aber nicht mehr in der lage sind politisch nachzudenken,
(das hat man schon teilweise mit der apolitischen verbloedeten jugend in dtld.geschafft ,jetzt kommt der naechste step)

unkontrollierte zuwanderung hauptsaechl.junger maennl.migranten,welche uns luegnerisch mit falscher humanduselei als kriegsfluechtlinge von ferkel verkauft wurden ,wer dagegen was sagte wurde sofort als rechter diffamiert
(expropaganda funktionaerin der fdj und stasispitzel zusammen mit dem gruessgottkasparprediger,das muss man sich mal reinziehn-)
der groesste spass nun diese geheuchelte mitfuehlerei der politikerkaste wie in frankreich  bzgl.berlinattentat.
und ferkel liest ihr balabla vom blatt ab.eine ganz abgew....
show

und kein schwein sagt,dass wir das der von bilderberger gesteuerten marionettenpolitikerkasparriege in dtld.zu verdanken haben,und merkel diktarorisch alle kontrollen ausser kraft gesetzt hat,

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von chaparrito am 22. Dezember 2016 um 15:12
@importado: klar ist es ein Unding der Politiker die Gesetze so auszulegen, dass viele Migranten ohne Namen hier geduldet werden und auf Kosten des Steuerzahlers schön leben. Aber es muss differenziert werden, wer wirklich rein- und rausgehört. Ich hoffe auf jeden Fall, dass meine Frau mit einem Visum nach Deutschland einreisen kann. Ferner würde ich mich auch sehr freuen wenn ich kein Soli und GEZ mehr zahlen müsste!!! Denn das kotzt mich total an, andere schön die Taschen von meinem Geld voll zu machen :)

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von importado am 22. Dezember 2016 um 20:36
mein lb.chapa,die mehrzahl der migrsanten sind solo/ junge kerle,
wirtschaftsfluechtlinge,banditen,schmarotzer die die soz.kassen anzapfen,zu nix zu gebrauchen sind ,weil sie oft nicht mal die grundschule absolviert haben.
wer wirklich von kriegswirren betroffen ist,bleibt oder blieb in den angrenzenden sicheren staaten.,
ich verweise auf interviews ,mit aussagen ueber  tsd.gefundener weggeworfener paesse,da kommen maghrebleute,eine weitere route via lybien ausgehend vom niger(afrikaner ab arlit abreisend,dies ist eine sahelzonenstadt,da war ich bei meiner durchquerung durch algerien nach westcoast africa,
das ist heute 3x so gross und floriert aus gschft.vom migrantenstrom.
ich koennte dir vielle bsp.aufzaehlen,
ich bin bei dir mit der differenzierung,nur bleibt da ein kl.teil uebrig und das muss bereits an der grenze geschehn,und nicht alles ausser kraft treten ,wie es ferkel angeordnet hatte,als erfuellungsvasall der bilderberger.
und auf ihr mitgenommen und beileidsgeheische in berlin kommt mir die kotze,sowie die ganzen andren volksverraeter

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von bollemann am 20. Februar 2017 um 00:17
hola und guten abend - ich schalte mich kurz mal mit rein... meine freundin/verlobte möchte gern erst heiraten und dann möchten wir ans werk gehen und den "kindersegen"  erfahren. aber jetzt lese ich, erst kindchen und dann einfacher reisen ... wow. mit diesem wissen, kann ich vielleicht auch meine liebe überzeugen ;)
aber prinzipiell las ich hier, weil ich sie gern nach deutschland einladen möchte, da ich den gnazen sommer hier arbeiten muss und geld verdienen möchte ... ich wollte eben auch wissen, wie wir hier am besten vor zu gehen haben... meine letzten einladungen (positiv beschieden) liegen mitlerweile 20 jahre zurück ...
gruss bollemann

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von kubaman am 20. Februar 2017 um 02:20
Hallo bollemann, ich habe auch schon ein paar Einladungen gemacht und einige wurden von der deutschen Botscht negativ beschieden.  Wie hier auch schon zu lesen war waren die meisten Absagen der Botschaft mangelnde Rueckkehrbereitschaft. So auch bei mir.
Bis mir eine Botschaftsangehörige mal den Tip gegeben hat ich sollte bei der Einladung ein Heiratsvisum beantragen. Man muss ja nicht heiraten . Wenn die Kommune positiv entscheidet hat bei diesem Visum die Botschaft keine Handhabe es abzulehnen.
Aber die Botschaft verlangt Deutschkenntnisse und der/die Einladende/r muss eine Pruefung ablegen. Aber wenn deine Freundin sowieso in Deutschland leben moechte, wird sie sowieso deutsch lernen.

Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben.

Nos vemos.  [smiley=thumbsup.gif].

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 20. Februar 2017 um 10:12
Ich fasse die 3 Möglichkeiten kurz zusammen.

1) Touristenvisum:

Die Bewertungsliste nach dem ein Antrag bewilligt oder abgelehnt wird ist offensichtlich ein Staatsgeheimnis.

Meiner Meinung nach ist eines der wichtigsten Kriterien der Altersunterschied. Natürlich darf dies niemals offiziell zugegeben werden, weil es ansonsten Altersdiskriminierung wäre.

Wie du geschrieben hast bist du 52 Jahre alt. Aus einem Bauchgefühl heraus würde ich vermuten dass die Einladung bei einer um die 40 Jahre herum vermutlich funktioniert, wenn deine Novia aber erst so um die 30- er ist wird es vermutlich erst einmal angelehnt.

2) Heiratsvisum:

Wenn Sie den Deutschtest in der Botschaft besteht, gibt es kaum einen Grund das Visum nicht zu erteilen.

3) Heiratsvisum ohne Deutschtest:

In dem Fall müsste Sie von dir schwanger sein. Dann wiegt das Kindeswohl ( Familienzusammenführung) höher als die fehlenden Sprachkenntnisse.

Ich hoffe diese Überlegungen von mir helfen dir etwas weiter.

Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 20. Februar 2017 um 12:22
Ob die Botschaft in Havanna schon mal ein Touristenvisum ausgestellt hat? Das ist möglich, aber unwahrscheinlich. Für ein Touristenvisum müsste der Kubaner bei der Antragstellung ausreichende Geldmittel zur Bestreitung seines Aufenthaltes nachweisen. Üblicherweise ist er auf eine Einladung angewiesen, in welcher sich der Einlader zur Übernahme der Kosten verpflichtet, die deutschen Behörden (vorübergehende Unterbringung, Abschiebung etc.) im Zusammenhang mit seiner Reise entstehen könnten. Er wird ein Besuchsvisum beantragen.

Das wesentliche eines Besuchs ist die Rückkehrbereitschaft. Ohne ihr ist die Einreise in Deutschland kein Besuch. Die Botschaft kann Visa für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage) ausstellen. Illegale Einwanderung fördern, darf sie nicht. Insofern werden für die Feststellung der Rückkehrwilligkeit des Eingeladenen hohe Maßstäbe gesetzt. Der Eingeladene hat dies als Antragssteller des Visums nachzuweisen. Verbale Bekenntnisse genügen nicht. Es sind Dokumente vorzulegen, aus denen die "Verwurzelung in Kuba“ (siehe diesbezügliches Merkblatt der Botschaft Pkt. 6) des Antragsstellers mit seinem sozialen Umfeld erkennbar ist.

Der Einlader ist bei diesem Verfahren nur eine Randfigur. Es ist jedoch hilfreich, wenn die Erläuterung der Motive bzw. Hintergrundinformationen zu seiner Einladung (Gegenbesuch, Aufzeigen berufliche-, gesellschaftliche Besonderheiten, Erlernen deutscher Sprachkenntnisse, usw.) bei der Bearbeitung des Antrages vorliegen. Die Erwähnung von Heiratsabsichten bei der Beantragung eines Besuchsvisums spricht nicht für die Rückkehrwilligkeit.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 20. Februar 2017 um 13:34
Mein Fehler ich meinte natürlich Besuchervisum nicht Touristenvisum.

Saludos [smiley=dankk2.gif]

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Kartdriver99 am 20. Februar 2017 um 15:26
Naja das Thema Visumerteilung und Verwurzelung/Rückkehrwille hatten wir ja schon des öfteren. Ich unterstütze eher die These (die hier irgendwo augestellt wurde) das es auch oder viel mit dem Willen der Person hat, die das OK geben kann (soll, muß, oder wie auch immer) Ich spreche da aus Erfahrung. :o :o

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von Esperanto am 20. Februar 2017 um 18:11
Natürlich kann der Prüfer des Visumsantrages nach seinem Gusto zustimmen oder ablehnen. Der Willkür sind keine Grenzen gesetzt. Wer kontrolliert schon, ob er den Antrag überhaupt angeschaut hat? Im Formblatt der Ablehnung (Visakodex – Anhang VI – Seite 35) wird er dann gewöhnlich Pkt. 9 angekreuzen: "Die Absicht vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen konnte nicht festgestellt werden.“ Das ist auch dann nicht gelogen, falls er sich mit dem Fall gar nicht befasst, die Unterlagen nicht einmal angesehen hat.

Bei einer Ablehnung hat man die Möglichkeit der "Remonstration“. Das bedeutet, dass der Antrag erneut gesichtet werden soll. Mit größter Wahrscheinlichkeit landet das Gesuch wieder bei dem Bearbeiter, der den Antrag vorher zu prüfen hatte. Die Aussichten sind gering, dass sich an dessen Befindlichkeiten zwischenzeitlich etwas geändert hat. Vermutlich wird er wieder ablehnen.

Immerhin ist vorgesehen, dass er einen "Remonstrationsbescheid“ zu erstellen hat. Falls ihm der Aufwand zu hoch erscheint, ihm keine vernünftige Begründung einfällt, wird er irgendeinen, fertigen Bescheid aus der Vergangenheit verwenden. Nicht auszuschließen dort steht drin, dass der/die Antragsteller/in weder eine Arbeitstelle noch Kinder hat, obwohl er/sie beides hat und die Nachweise wie Arbeitsbescheinigung und Geburtsurkunde auch vorlegte. Dafür gibt es noch die Möglichkeiten der Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin, selbst wenn das Urteil erst in Jahren ergehen sollte.

Trotzdem sollte man sich nicht damit abfinden. Könnte ja sein, dass jemand im AA erkennt, dass der/die Mann/Frau im Konsulat der Botschaft in Havanna zu Unrecht sein Gehalt bekommt. Das sollte man dort auch vorbringen, falls dem so ist.

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von bollemann am 21. Februar 2017 um 13:23
hey yo und besten dank für eure hinweise, aussagen und auch tips... ja meine verlobte (ich fand es wirklich toll und auch etwas besonderes mich mit ihr zu verloben ;) gehört zu den jüngeren novias ;) ... ich muss mit ihr einfach mal reden, ob nicht eine schwangerschaft auch von ihr vor eheschließung möglich ist ... bisher wünschte sie es sich anders herum, erst ehe und dann kinderchen ;)
es ist echt vertrakt ... aber wir müssen/wollen es angehen... nun bleibt erneut die frage, lieber in deutschland das visa für eheschließung beantragen und hier dann auch heiraten (oder gehts noch immer in dänemark?-) ... aber wenn die ablehnung kommt ... deutsch kann sie kaum eher english... sie liebt canada und würde gern dieses land kennenlernen ... nach deutschland möchte sie nicht (und ich gott sei dank auch nicht ;) ... mein ziel ist kuba!
oder wir organisieren die heirat dann auf kuba... da hat mir die botschaft zwei adressen gegeben, wo sich meine braut zu erkundigen hat ...
welches sind eure erfahrungen?
hasta pronto ;)

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 21. Februar 2017 um 15:53
Deine Braut bekommt alle notwendigen Infos auf der Inmi.

Aber ich bin etwas irritiert.
Du hast geschrieben dass du schon eine nicht unbedeutende Kubaerfahrungung ( 30 x dort gewesen) hast.

Also ich wäre etwas stuzig, wenn eine Cubana Kanada gerne kennen lernen möchte und Deutschland nicht.
Ich käme auf die Idee, dass Sie evtl. schon mal einen kanadischen Novio hatte, der Sie fallen gelassen hat.

Wenn es deine Idee ist, mal eine residencia permanente zu machen, ist es geschickter dies über dein künftiges Kind zu machen als über eine Heirat. In der Regel sind Cubanas auch nicht so religös, dass Sie erst heiraten müssen bevor Sie ein Kind haben wollen. Denn sonst müssten Sie auch so konsequent sein und jungfräulich bleiben bis zur Hochzeit.
( Allein bei dem Gedanken, kann ich mir ein leichtes Schmunzeln kaum verkneifen)
;D
Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von bollemann am 21. Februar 2017 um 21:45
ya ya ya ... kann dich gut verstehen - aber ja, schmunzel ruhig etwas ... wenn ich mich so aus einem anderen winkel beobachte, gehts mir doch genauso ;) ... nun ja, canada ist ihre wahl (das land einmal zu besuchen), weil sich canada in der zeit der wirtschaftlich krise loyal gegenüber cuba und unbeeinflusst seitens der usamericaner zeigte ... es scheint ihr eben ein besonderes land zu sein ... nun sie brennt nicht darauf aber ... und deutschland ist für sie uninteressant - für mich ja ebenso ;)
ich geh an die ganze sache erst mal mit mehr vertrauen als misstrauen ran ... belehrt kann ich immer noch werden ... thats life ;)
ich denke ich kann mir ihr über die "unser gmeinsames kind" - geschichte reden und ihr die bedeutung klar machen ... sie sollte eh wissen und es insbesondere spüren das SIE MEINE No. una ist ...

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von bollemann am 22. Februar 2017 um 08:57
ah ja, guten morgen, bitte was heisst "Inmi", imigracion?

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von cubaanfänger am 22. Februar 2017 um 11:12
Offiziell heisst es : oficina de inmigración

Also Einwanderungsbehörde.

Dort hatte meine damalige Novia in Nueva Gerona ( Isla de la Juventud) alle notwendigen Infos erhalten für die Heirat mit einem Ausländer. Inkl. der Preise. Ich meinte damals spasseshalber dass ich nicht den Kaufpreis einer Cubana wissen will sondern was eine Heirat kostet. Den Witz hat Sie aber nicht verstanden.

Kann zwar sein, dass es in anderen Provinzen oder Städte andere Anlaufstellen gibt, z.B. Rathaus aber das weiß deine Perle sicherlich wo Sie hin muss um die Infos zu bekommen.

Saludos

Titel: Re: Unterschiedliche Maßstäbe bei der Visa-Vergabe
Beitrag von bollemann am 22. Februar 2017 um 21:09
ah, das heißt also "inmigracion" ... ´dazu gelernt! Vielen Dank! Ja die hiesige Botschaft hat mir da zwei Möglichkeiten genannt. Habe ich meiner Maus auch schon genannt.

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