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Beitrag begonnen von Leflorian am 21. März 2017 um 10:19

Titel: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
Beitrag von Leflorian am 21. März 2017 um 10:19
Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen?
Ich möchte für einen cubanischen Inhabitant eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommen.
Ich habe schon einige Versuche unternommen und jeweils eine Ablehnung bekommen.
Welche Tatbestände sind in Deutschland akzeptiert um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

::)

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
Beitrag von Esperanto am 21. März 2017 um 11:25
Ich kenne keinen Kubaner, der je als „Hochqualifizierter“ eine „Greencard“ bekommen hat. Mit fehlenden Deutschkenntnissen wird er auch keine sinnvolle Beschäftigung hier finden. Eine Arbeitserlaubnis wird ihm folglich niemand erteilen. Höchstwahrscheinlich wird er nicht mal ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt als Besucher oder Tourist bekommen.

Die Möglichkeit bei diesen Voraussetzungen eine legale Arbeit hier aufnehmen zu können ist also auszuschließend. Es sei denn, er heiratet eine hier Ansässige (oder Ansässigen). Aber auch dann kann er nur einreisen, wenn er einfache Deutschkenntnisse nachweist. Bei Heirat (in Kuba oder einer beabsichtigten in De) mit einer hier wohnhaften Frau kann er sich gar den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ersparen, nachdem er sie geschwängert hat.

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
Beitrag von Leflorian am 21. März 2017 um 13:54
Hallo Esperanto,
Deutschkenntnisse sind vorhanden.
Hochqualifiziert muss er nicht sein ;-)
In der firma möchten wir ihm eine chance auf Beschäftigung geben.
Ist das wirklich so schwer?
Danke. :-?

Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
Beitrag von Esperanto am 21. März 2017 um 14:55
Ja, es ist wirklich so schwer. Selbst bei bester Beziehung zur Auslandsbehörde bzw. Bundesargentur für Arbeit. Als solches
[list bull-blueball]
  • besteht keine Chance für ihn als Asylant anerkannt zu werden [list bull-blueball]
  • nicht einmal als Besucher wird er ins Land gelassen, sollte seine Absicht eines längeren Aufenthaltes erkannt werden Es geht tatsächlich nur über die Familienzusammenführung, also über eine Heirat mit jemanden der hier wohnhaft ist.
    Trotzdem bin ich neugierig über Anlass, Motive und Umstände des Erwerbes seiner Deutschkenntnisse.

  • Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von cubaanfänger am 21. März 2017 um 16:23
    Esperanto hat fast recht!

    Generell lässt schon der Staat Kuba keine hochqualifizierten Leute ausreisen. ( Medizinisches Personal, Akademiker, Wissenschaftler, usw.) Die vermietet der Staat Kuba!

    Dann sagt das deutsche Arbeitsrecht, dass Unternehmer zuerst Arbeitskräfte einstellen müssen, die vor Ort arbeitssuchend sind.

    Erst wenn diese Arbeitssuche erfolglos ist, gibt es eine Chance, einen Nicht EU Bürger einzustellen.

    Somit müsste man z.B. eine Cocktailbar oder ein Restaurant oder Reisebüro haben mit dem Motto Kuba. In der Hoffnung dass das Arbeitsamt keinen hier lebenden Kubaner/ in hat die arbeitslos gemeldet ist.

    Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit eines Auslandsstudiums oder wie Esperanto geschrieben hat Heiraten.

    Saludos

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von Esperanto am 21. März 2017 um 18:58

    cubaanfänger schrieb am 21. März 2017 um 16:23:
    Dann sagt das deutsche Arbeitsrecht, dass Unternehmer zuerst Arbeitskräfte einstellen müssen, die vor Ort arbeitssuchend sind.

    Erst wenn diese Arbeitssuche erfolglos ist, gibt es eine Chance, einen Nicht EU Bürger einzustellen.

    Zunächst müsste der Nicht-EU-Bürger aber die Möglichkeit haben nach De bzw. in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens einzureisen. Ein befristetes Arbeitsvisum etwa als Barkeeper einer kubanischen Bar auf Anforderung bzw. Mitwirkung des Arbeitgebers oder/und der Bundesanstalt für Arbeit ist aufgrund deren begrenzten Anzahl und reichlichen Angebot hier lebender Kubaner nicht sehr aussichtsreich. In den zahlreicher chinesischen Restaurants kommt er wegen fehlender Originalität ebenfalls nicht unter.

    Einen kubanischen Studenten kann ich mir in De auch nicht recht vorstellen. Selbst wenn es ihn gäbe, hätte dieser nur eingeschränkte Möglichkeit einer Arbeitstätigkeit als Zuverdienst. Eine reguläre Arbeitserlaubnis bekommt er nicht. Offenbar gibt es bisher keine ausländischen Auszubildenden oder Praktikanten in De. Sollte denen das duale System der Berufsausbildung näher gebracht werden, so findet dies in deren Heimatland statt. Kurzfristige Änderungen wird auch das derzeitige Werben in den USA für unsere bewährte Form der Berufausbildung nicht geben.

    Welche Möglichkeiten außer einer Heirat verbleiben also dem Kubaner? Ich denke, leidensfähig wie die Kubaner nun mal sind, nimmt er die Hürde Heirat locker.

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von joachim am 23. Februar 2018 um 20:45
    Hallo ihr Cubaspezialsten,was ich hier lese klingt nicht gerade ermutigend für mich
    Mein Stiefsohn war letzten Sommer zu Besuch und und lernte in dem Betrieb wo ich arbeite meinen Juniorchef kennen.Die beiden hatten dann nur noch ein Thema:Das Programmieren von 5-Achsfräsmaschinen.Wir haben 4 Maschinen.
    Wir sind ein Unternehmen das sich auf Kleinserien und Einzelteile spezialisiert hat dh,es lohnt nicht einen Ingenieur einzustellen.Der Mann an der Maschine muss prorammieren können.
    Nun zum Problem:Unsere Firma sucht händeringend über das Arbeitsamt und der Jobvermittung für EU Mitbürger und Migranten einen geeigneten Mitarbeiter.VERGEBLICH
    Deutsche Leute mit ABI arbeiten nicht an einer Maschine und alle hochqualifizierten kräfte auf dem Arbeitsmarkt passen schon beim Eistellunggespräch.
    Mein Junior würde meinem Stiefsohn einen Arbeitsvertrag im vorab geben und auch eine Bestätigung dass seit langer Zeit nach einem Mitarbeiter vergeblich gesucht wurde.
    Die Sprache ist auch kein Problem,da beide fließen Englisch sprechen,mein Stiefsohn spricht auch etwas deutsch.
    Jetzt die brühmte Frage:Wie stehen die Chancen dass er ein Arbeitsvisum erhält?
    Die zweite Frage an euch:Ich habe den Eindruck daß in der Deutschen Botschaft in Havanna nicht Deutsche Vertreter entscheiden.
    Wir wollen eure Meinung dazu um uns ein Gesamtbild zusammenstellen um nicht Zeit und Geld zu vergäuden
                                                          

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von Esperanto am 23. Februar 2018 um 21:51

    joachim schrieb am 23. Februar 2018 um 20:45:
    Frage: Wie stehen die Chancen dass er ein Arbeitsvisum erhält?

    Darüber entscheidet die für Deinen Wohnort/Geschäftssitz zuständige Ausländerbehörde. Die deutsche Botschaft leitet den Antrag des Stiefsohnes mit den erforderlichen Dokumenten lediglich dorthin weiter. Diese sind sehr umfangreich und im Einzelnen in dem Merkblatt: „Arbeitsaufnahme“ zusammengefasst. Dabei ist er auf Hilfe angewiesen (Arbeitsvertrag, Nachweis der Krankenversicherung für ersten 3 Monate, Lebenslauf in Deutsch usw.). Die sonstigen Dokumente wie Pass, Fotos, Qualifikationsnachweise etc. hat er selbst zu beschaffen.

    Du solltest mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und die hier im Forum gemachten Ausführungen dort vortragen. Hilfreich wäre auch ein Schreiben Deinerseits an die Botschaft, welches mit den Antragsunterlagen vorgelegt oder zeitgerecht zur Antragstellung per E-Mail an die Visastelle gesandt wird. Das könntest Du Dir ersparen, wenn die Ausländerbehörde ihre „Vorabzustimmung“ der deutschen Botschaft zuleiten würde. Dass sie dies macht, wird Dir schwerlich gelingen.

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von r.bost am 24. Februar 2018 um 08:07

    Die Agentur für Arbeit muss dem ganzen aber noch vorab zustimmen Details im Merkblatt 7 https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1463061853159 und unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/informationen-arbeitsmarktzulassung

    r.

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von cubaanfänger am 24. Februar 2018 um 10:42
    Also da wesentliche Informationen fehlen, kann man nur pauschal sagen:

    Kuba vermietet seine gut ausgebildeten Fachkräfte ins Ausland.
    ( im Besonderen Mediziner, aber auch andere Fachkräfte)
    Diese dürfen nicht ohne weiteres ausreisen, sofern diese Volljährig sind.

    Viele Länder suchen Fachkräfte. (u.a. Deutschland, Kanada,Australien, usw.) Dort ist ein Arbeitsvisum kein Problem.

    Wenn dein Stiefsohn so eine Fachkraft ist, z.B. Dreher mit Zusatzausbildung zum CNC Programmierer, darf er vermutlich Kuba nicht ohne weiteres verlassen.

    Wenn nicht, ist er für die anderen Länder pauschal nicht interessant.

    Jedoch könnte eine Arbeitsplatzzusage deines Arbeitgebers hilfreich sein. Leider ist es nicht so, dass ein Arbeitgeber sich einen Arbeitnehmer frei aus dem nicht EU- Ausland frei aussuchen darf.

    Migranten, die es nicht können, aber bereit sind es lernen zu wollen, haben wir hier jedoch gerade im Moment reichlich.

    Vielleicht gibt es einen Alternativweg deinen Stiefsohn hierher zu bekommen?

    Saludos

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von Esperanto am 24. Februar 2018 um 12:53

    r.bost schrieb am 24. Februar 2018 um 08:07:
    Die Agentur für Arbeit muss dem ganzen aber noch vorab zustimmen

    Die Ausländerbehörde befindet auch darüber, inwiefern eine Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit erforderlich ist oder nicht (siehe Kapitel 8.1 des bereits zuvor verlinkte Merkblatts "Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland").

    Für mich unvorstellbar, dass von dieser Seite die Zustimmung der Arbeitsaufnahme des Stiefsohnes verweigert würde, hat sie doch bei ihrer ureigenen Aufgabe bei der Besetzung der beschriebenen, freien Stelle nichts zustande gebracht. Und jetzt wollen sie sich als Richter aufspielen?

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von r.bost am 24. Februar 2018 um 13:09
    Ich kenne es so das bevor die Agentur für Arbeit nicht geprüft hat die Ausländerbehörde gar nichts macht, der Antrag wird aber bei der Ausländerbehörde gestellt die reichen das dann weiter. Wir reden hier ja von einem Kubaner. Bei anderen Drittstaatlern ( USA, Neuseeland etc.) mag das anders aus sehen. Es dauert lange. Oft waren die Stellen dann schon weg.

    Titel: Re: Arbeitserlaubnis für Cubaner in Deutschland
    Beitrag von joachim am 28. Februar 2018 um 20:38
    ich danke euch für die Informationen und werde die Sache angehen obwohl ich weiß, wie schlecht die Chancen stehen.       
    Obwohl:`Das Handwerk`schreibt:Milliardenverluste durch Fachkräftemangel-
    Ich werde euch auf dem laufenden halten

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