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Beitrag begonnen von Carotta am 29. März 2017 um 14:30

Titel: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 29. März 2017 um 14:30
Guten Tag , für alle ,die sich informieren möchten zu Einladung +Verpflichtungserklärung
möchte ich mal auf einige Konsequenzen hinweisen. Wer jetzt ( nach dem 06.08.2016 ) einen Kubaner einläd , ist nicht nur für Krankenversicherung , Aufenthaltssicherung.. innerhalb der Besuchszeit ( maximal 3 Monate ) verpflichtet, sondern nach § 68 + § 68A AufenthG bei einer Nichtausreise des Besuchers für 5 !! Jahre verpflichtet alle Kosten zu tragen. Also wenn dein Besuch sich statt auszureisen, hier in eine Erstaufnahmestelle ins Asyl geht , dann beginnt die Prozedur deines finanziellen Ruins und Du kommst nicht raus.  :'( Das Asylverfahren dauert Jahre ehe ein Ablehnungsbescheid erlassen wird, gegen den kann dann auch noch Klage eingereicht werden , ehe die überlasteten Verwaltungsgerichte dann die Rechtskräftigkeit bestätigen , vergehen weitere Monate.  Wird ggf. eine Duldung gewährt wird, ist das kein Aufenthaltstitel und die Forderungen zu Unterhalt in Höhe des Asylbewerberleistungsgesetz gehen weiter..+ Krankheitskosten u.ä.  >:( >:(
Prüft also genau, welchen lieben Familienangehörigen ihr einladet !! Öffentlich rechtliche Forderungen sind übrigens 30 Jahre vollstreckbar!! Es nutzt also nichts, vorübergehend sich aus Verzweiflung in das soziale Netz zu stürzen .. und nicht zahlungsfähig zu sein.
Da ich meine Einladung bereits  2014 für meine Schwägerin ( die einzige Schwester meines verstorbenen Mannes , die ich persönlich seit 1988 kenne!!) endet meine finanzielle Haftbarkeit bereits nach 3 Jahren mitte Juni 2017.. Mein Sohn und ich hätten nie gedacht, das aus der grossen , kräftigen Frau mit grossem Herzen ( keine junge Chica) , eine gewissenslose Frau wird. Asyl wurde nach 2 Jahren abgelehnt, Klageverfahren läuft noch ?? Sie hat vom Alter, körperlicher Verfassung, mangelnde Bereitschaft die Sprache zu lernen- von Anfang an keine Chancen gehabt . Aber zur Rücknahme des Asylantrages war sie natürlich auch nicht bereit.
Ich erhalte keine Info, bin nur zur Zahlung verpflichtet und zahle in kleinen Raten mit Verzinsung ..damit man mich nicht noch pfändet. Die Familie in Kuba ist peinlich betroffen.. :o >:(
Deshalb fahrt nach Kuba , habt da euren Spass !! Aber überlegt sehr wohl jemanden hier her Einzuladen !!

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 29. März 2017 um 20:37
In all den vielen Jahren in denen ich mich mit Einladungen im Kubaforum befasse, habe ich noch nie gehört, dass jemals die Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen wurde. Beim Lesen des Beitrages ließ mich der Gedanke nicht los, dass dies nicht stimmen könne. Die Angaben und Hinweise auf Gesetzestexte sind allerdings so konkret, dass die Geschichte mit der unaufrichtigen Schwägerin nicht so einfach abgetan werden kann.

Bisher ging ich davon aus, dass sich die Verpflichtungserklärung auf den Besuch beschränkt. Das Visum wird für Besuchszwecke ausgestellt und darin vermerkt. Mit dem Aufenthalt zum Zweck der Durchführung eines Asylverfahrens hat das erteilte Visum nichts zu tun. Im Gegenteil. Der Zweck des Aufenthalts ändert sich. Die Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast ist mit der Stellung eines Asylantrages und Inanspruchnahme eines Erstaufnahmelagers erledigt. Sie ist einseitig gebrochen worden gegen den Willen des Gastgebers. Was hat dieser danach mit der Stellung des Asylantrages zu tun und wieso hat er zu vertreten, dass dieser auch angenommen wurde. Er gar für die Unzulänglichkeit der Justiz aufzukommen hätte, der es nicht möglich sein soll, mit den unsinnigen Antrag kurzen Prozess zu machen. Die Schwägerin bräuchte nicht einmal den Pass verschwinden zu lassen, um eindeutig zu klären, wohin sie abzuschieben ist.

Es ist offensichtlich, dass der Asylantrag nur mit der Absicht gestellt wurde, den Aufenthalt in De zu verlängern bzw. zu legalisieren. Wenn dies so einfach ist, frage ich mich, ob der nächste Aufenthalt meiner Freundin nicht einfach durch einen Asylantrag auf legale Weise zu verlängern wäre. Sie bräuchte nicht einmal ein Erstaufnahmelager. Das würde ich übernehmen, wodurch den Behörden keine Kosten entstehen, bei denen ungewiss ist, ob sie diese auch wiederbekommen.

Insofern meine Frage an Carotta: Wie lief das ab, als die Schwägerin ihre Sachen packte und in das Erstaufnahmelager zog bzw. dort eingewiesen wurde?

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 30. März 2017 um 05:47
Nun ja, dass ist ja nichts Neues! Es steht so geschrieben auf der "Einladung" bzw im Begleitpapier zur Verpflichtungserklärung, die man auch unterschreibt, und damit anerkennt.
Was ich frage ist, welchen Grund die Schwägerin angegeben hat. Kuba gilt ja als sicheres Herkunftsland. Und politische Verfolgung muss gründlich belegt werden, um anerkannt zu werden. (Wir wissen natürlich das Kuba sehr eingeschränkte Freiheiten für Kubaner zulässt) aber politische Verfolgung ist dann schon etwas anderes! Aber sicher ist ja das die Schwägerin es igendwie geschaft hat, und ja, leider arbeiten die Gerichte einfach zu langsam! :P

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 30. März 2017 um 06:45
Carotta das ist ein Superbeitrag. [smiley=thumbsup.gif]
Vielen Dank dafür und herzlich willkommen hier.

Auch ich lese schon seit mehr als 10 Jahren Beiträge in Kubaforen. So ein Fall hat noch keiner geschrieben.

Bevor ich dein Beitrag gelesen habe, dachte ich immer, dass sich die Haftung ggf. nur auf die Kosten der Abschiebung begrenzten.

Aber ich habe Urteile gegooglet und tatsächlich werden die Einlader voll zur Kasse gebeten.

Der Einlader kann sich bestenfalls aufregen, dass es in unserem Rechtssytem keine Schnellabschiebung gibt.

Alternativ wäre es in so einem Fall besser, dem Eingeladenen ein fettes Handgeld zu geben ( z.B. 5.000-10.000€), wenn er/sie freiwillig ausreisen.

Kommt unter dem Strich immer noch billiger. >:(

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 30. März 2017 um 10:57

Kartdriver99 schrieb am 30. März 2017 um 05:47:
Aber sicher ist ja das die Schwägerin es irgendwie geschaft hat, ....

So sicher ist das nicht. Insbesondere frage ich mich, ob eine Cubana derartiges anstreben würde. Kubaner, die sich länger- oder auch nur kurzfristig hier aufhalten sind gewöhnlich gut vernetzt. Sie sollten wissen für was es lohnt sich einzusetzen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Das Leben als Asylant in einem Erstaufnahmelager oder Asylantenheim gehört sicher nicht dazu.

Solange Carotta nicht mehr liefert, gehe ich davon aus, dass sie diese Geschichte mit der Schwägerin (einst "eine grossen, kräftigen Frau mit grossem Herzen ( keine junge Chica)" und danach "gewissenslose Frau") nach Lesen des Merkblattes der Ausländerbehörde Seite 1 und  Seite 2, sowie des noch furchterregenderen § 68 + § 68A AufenthG mit viel Fantasie selbst gestrickt hat.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 30. März 2017 um 14:11
Aufgrund von persönlichen Erfahrungen ( wobei ich diese zum Glück nicht selber gemacht habe) halte ich die Geschichte für glaubwürdig.

Mein Freund der mich in Kuba eingeführt hat, hatte nach seiner zweiten Heirat seine Braut keine 3 Wochen.
Dann war Sie zu einem anderen Mann gezogen, den Sie nach der Scheidung dann auch geheiratet hat.

Sie hat ganz klar meinen Freund nur geheiratet um nach Deutschland zu kommen und hier ein besseres Leben zu haben.

Fall 2: Ein Kumpel von mir hat mal eine Cubana eingeladen.
7 Tage später war Sie verschwunden.

Es stellte sich heraus, dass Sie einen kubanischen Tanzlehrer kennen gelernt hat in Kuba ( der aber bereits in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung hatte) .

Den hat Sie dann geheiratet. Nur Ihm ( dem Tanzlehrer) war es nicht möglich eine Einladung zu machen. ( vielleicht aus finanziellen Gründen.)

Daher sind beide so zu sagen mit einem blauen Auge davon gekommenen. ( aus finanziellen Gesichtspunkten)

Klar ist aber auch, wenn Kubaner ihr Leben riskieren bei Hochseeüberfahrten nach Florida oder via Mexiko versuchen in die USA zu kommen, was auch nicht ganz ungefährlich ist, wäre es ziemlich naiv zu denken, eine Cubana würde nicht Lügen und Betrügen um ihr Land verlassen zu können.

Davon abgesehen, geht es selbst Asylbewerbern oder Sozialhilfeempfänger in Deutschland besser als 90% der in Kuba lebenden Bevölkerung.

Nebenbei gibt es ja für eine halbwegs gutaussehende Cubana wenigstens die Chance, selbst wenn Sie Asylbewerber ist, hier einen Mann kennen zu lernen , der Sie heiratet.

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 30. März 2017 um 15:13
In den von Dir genannten Fällen handelt es sich um Kubaner auf der Suche nach einem besseren Leben. Das finden sie aber nicht durch ein Leben als Asylant in der rauhen Wirklichkeit bei uns. Das für "Asylbewerbern oder Sozialempfänger in Deutschland bessere Leben" mag für Neger aus Afrika zutreffen, jedoch nicht für Kubaner. Die wissen, wie man es besser macht. Und in den von Dir genannten Fällen offenbar auch gemacht haben.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 30. März 2017 um 19:00
Hola, das ist leider keine erfundene Geschichte von mir . Meine Schwägerin hatte 2014 hier 3 Monate schönen Urlaub mit Ausflüge an die Ostsee und zu meinen Freunden nach Holland.  Ein Familiencousin , der mittlerweile spanischen Pass hat , den ich auch seit 1888 aus Cuba kenne , brachte meine Schwägerin 2 mal zu irgendwelchen Bekannten auch aus Cuba, wo ich weder Name und Anschrift kannte. Ich denke jetzt , das dort die Absprachen zu diesen Handeln erfolgten. Sie ist an dem Tag der Abreise , in ein Erstaufnahmelager gegangen , wurde dann nach Bayern /Zirnsdorf geschickt. O Ton: ' es geht Dir nichts an, es ist Ihr Leben und ich bin raus ' . Die Stadtkasse Bayreuth , bei der sie später und bis heute !! mit einem Bett in einer Pension versorgt wurde, hat dann mich sehr schnell zur Zahlung aufgefordert. Wir sprechen mal konkret von 336,45€ monatlich reine Kosten für den Lebensunterhalt  , Bett und eventuelle Versorgung im Krankheitsfall werden gesondert gefordert. Im Februar 2015 bin ich mit meiner Schwägerin und dem Cousin sofort in Kontakt getreten . Habe mich auch anwaltlich  beraten lassen , rechtlich keine Chance  :'( :'(. Im April 2015 haben wir uns , Cousin, mein Sohn und meine Schwägerin getroffen und verhandelt .. Der Cousin sagte,  er habe sowas noch nie gehört , das man dafür Zahlen muss- ja wie es in Spanien ist , keine Ahnung.. hier ist es aber so. Meiner Schwägerin habe ich gesagt, das sie hier in Deutschland keine Chance auf Asyl bekommt . Sie hatte auf Anraten von 'Freunden '  wegen Verfolgung als Homosexuelle in Cuba Asyl beantragt. Ein Angebot von mir auf ein Handgeld wollte sie überdenken.  Sie kommt aus dem Randgebiet von Havanna und hat dort mit ihrem Mann sich ein schönes Haus im Laufe der Jahre gebaut ( also nicht von meinem Geld, wir haben es hier nicht so dicke ). Meine Schwägerin war aber gerade im Stress mit ihrem Mann wegen einer Chica. Man hatte an Trennung gedacht. Mein Hinweis, das wenn sie hier bleibt, er das Haus behält, oder verkaufen kann und sie nix sehen wird von dem Geld., hat nicht beim Nachdenken geholfen.
Dann kommt dazu , das Exotenländer wie Cuba im Asyl selten sind, bayerische Beamte im BAMF unwillig sind, sich mit sowas zu befassen. Mein Anwalt hat mehrmals in der BAMF Zirnsdorf angefragt, nach dem Bearbeitungsstand , denn der Asylgrund - da gibt es seit Jahrzehnten keine Verfolgung mehr in Cuba-  miusste zu einer Ablehnung führen. Das Land Cuba hat keine Priorität in der Bearbeitung , bleibt liegen !! Ja es kann ja kassiert werden , beim Einlader , die kommen ja ohne Einladung nicht raus aus Cuba.
Ich habe dann den Petionsausschuss des Bundestages wegen der Nichtbearbeitung des Asylantrages durch die Bundesbehörde BAMF beauftragt.. die Balkanroute öffnete sich im September 2015, da war meine Schwägerin schon 1 Jahr im Asylverfahren.. ohne Bescheid !  Das schöne Haus in Boyero /Havanna ist verkauft, der Mann ist in einer anderen Provinz , ob die Familie einen Anteil bekommen hat für meine Schwägerin ?? Wenn dürfte der sich auch verflüssigen. Sie ist immernoch in Deutschland , die Ausländerbehörde Bayreuth gibt mir keine Antwort, wie weit das Verwaltungsgericht entschieden hat, da ich keine Vollmacht von meiner Schwägerin habe ;) ;), sehr sinnig !! Es gibt keine Leistungskürzungen , das Sozialamt in Bayreuth zahlt weiterhin monatlich ihr Geld. Sie soll jetzt einen Verlobten haben und heiraten wollen.., wie einfach das wird..als Lesbe mit abgelehnten Asylantrag hier zu heiraten , überlasse ich den Behörden. Ich schreibe das hier wirklich als warnendes Beispiel . Zum Glück ist es nicht lebenslänglich , aber ich werde noch Jahre abzahlen.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 30. März 2017 um 19:15
Ich habe in der Zeit 17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern ) geschrieben, es hat sich nichts bewegt . Die erste Zeit habe ich Schlafstörungen gehabt,
wegen der ständig wachsenden Schulden, bete noch immer , das meine Schwägerin nicht ernsthaft krank wird- da die Kosten nicht zu bezahlen sind.
Wenn ich nicht gleich antworte..
Ich bin nicht permanent online , arbeite den ganzen Tag am Computer , aber ohne privaten Zugriff  :o , deshalb kann es dauern, ehe ich hier reagiere..

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 30. März 2017 um 20:01

Esperanto schrieb am 30. März 2017 um 15:13:
In den von Dir genannten Fällen handelt es sich um Kubaner auf der Suche nach einem besseren Leben. Das finden sie aber nicht durch ein Leben als Asylant in der rauhen Wirklichkeit bei uns. Das für "Asylbewerbern oder Sozialempfänger in Deutschland bessere Leben" mag für Neger aus Afrika zutreffen, jedoch nicht für Kubaner. Die wissen, wie man es besser macht. Und in den von Dir genannten Fällen möglicherweise auch gemacht haben.


Also ich habe in Nueva Gerona einen Harz 4-er bei Klaus kennengelernt. Der wohnt noch bei seinen Eltern und die " Miete" die das Amt bezahlt, bekommt er für seinen Kubaurlaub.
( Er kommt jedes Jahr nach Gerona)

Andere machen vielleicht nebenbei Schwarzarbeit, damit sie sich einen schönen Urlaub leisten.

Den Kubaner musste mir mal zeigen, der sich einmal pro Jahr eine Reise nach Europa leisten kann!

Davon abgesehen gibt es nur bestenfalls die von mir erwähnten 10% ( Taxifahrer, CP Wirte, usw.) die mehr mtl. haben als den Harz 4 Satz von über 400€.

Wobei ich anmerken kann, dass die Lebensmittelpreise in Kuba im Durchschnitt mit Deutschland in etwa gleich sind.
( auch wenn verschiedene Produktgruppen enorme Unterschiede haben. Da dies aber auf beiden Seiten ist, dürfte es sich ausgleichen)

@ Carlotta, dass deine Schwägerin versucht zu heiraten um hier zu bleiben, hatte ich bereits vermutet.

Nochmal vielen Dank von mir für diese gute Info!

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 30. März 2017 um 22:39
Carotta, bei aller Sympathie, die ich Dir gegenüber und Deinen Bemühungen bei der Erstellung Deines Beitrages empfinde, ist es mir weiterhin nicht möglich an dessen Wahrheitsgehalt zu glauben.

Warum dies so ist, versuche ich anhand der in Hessen per Unterschrift abverlangten Kenntnisnahme der „Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der Ausländerbehörde zur Abgabe der Verpflichtungserklärung“ zu verdeutlichen. Diese ist zwar weniger hart, als im  § 68 + § 68A AufenthG formuliert, aber über Bundesgesetze können sich auch hessische Behörden nicht hinwegsetzen. Der betreffende Textauschnitt der bereits zuvor verlinkten Erklärung:


Danach ist die Dauer der Verpflichtung zwar unabhängig von der im Visum festgelegten Dauer des Aufenthaltes, bezieht sich dabei aber auf einen illegalen Aufenthalt, was gewöhnlich bei Überschreitung des im Visum festgesetzten Zeitraumes der Fall ist.

Hat die Schwägerin einen Asylantrag gestellt, so kann doch ihr weiterer Aufenthalt nicht mehr zum Zwecke des Besuchs angesehen werden. Der jetzige Zweck ihres Aufenthaltes dient vielmehr ihrem Schutz vor irgendwelchen schlimmen Verfolgungen, den sie mit ihrer geschlechtlichen Orientierung als Lesbe begründet und nunmehr gerichtlich zu prüfen ist. Diese Bereitschaft christlicher Menschlichkeit in Form staatlichen Tuns, hat nichts mehr mit Deiner Einladung zur Aufrechterhaltung der Freundschaft mit der Schwägerin zu tun. Die Stadt Bayreuth oder wer auch immer, welche die Schwägerin bei ihrer Illegalität unterstützen bzw. einen neuen Aufenthaltstitel bis zum Abschluss der Prüfung ihres Asylbegehrens verschafften, sollten gefälligst für ihre zweifelhafte Menschlichkeit selbst aufkommen.

Gerade beim Freistaat Bayern, der sich für Heimatliebe und den dort lebenden Bewohnern stark macht, kann ich mir nicht vorstellen, dass man dort die Unaufrichtigkeit Fremder nicht erkennen will, dabei die eigenen Landsleute derartig massiv benachteiligt, obwohl sie doch für deren Wohl tätig sein sollten.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von kubaman am 30. März 2017 um 23:07
Hallo, ich kann Carlotta nur zustimmen. Man muss wirklich sehr vorsichtig sein wenn man einlädt. Und man sollte es sich zweimal überlegen.
Mir ist es auch schon vor Jahren passiert das der eingeladene Kubaner (Bruder meiner damaligen Frau) nicht mehr zurück nach Kuba wollte. Leider habe ich ihn mit anderen seid vielen Jahren hier lebenden Kubanern zusammengebracht und diese haben ihm eingeredet das er doch einfach hier in Deutschland bleiben könnte. Das ist wohl auch in deinem Fall passiert.
Nur mit Drohungen (habe ihn auch mit der Polizei gedroht) meinerseits und auch von seitens meiner Frau ist er wieder zurückgeflogen. Ich habe ihn selber zum Flughafen gebracht, war beim einchecken dabei und war bis zur Kontrolle bei ihm. Ein guter Freund von mir der im Flughafen arbeitet hat ihn dann bis zum Flugzeug begleitet und gewartet bis er eingestiegen ist.
Ich kenne viele Kubaner die hier Leben. Leider ist es so das einige Kubaner oder Kubanerinnen die schon einige Jahre hier Leben alles besser wissen. Sie meinen die deutschen Gesetze sehr gut zu kennen und wiegeln dann ihre Landsleute auf und sagen ihnen es passiert nichts sie können getrost hier bleiben. Denken aber dann nicht soweit das der Einladende unter Umständen alles bezahlen muss da der eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat.
Allerdings habe ich auch noch nicht gehoert, das der Einladende wenn der Gast nicht wieder zurückfliegt, bezahlen muss. Aber Bayern ist in dieser Sache konsequent.
Wenn du in einem anderen Bundesland leben würdest wäre die Sache vielleicht eine andere denke ich. Aber die Verpflichtungserklärung muss eben jeder Ausfüllen der jemand einlädt und muss gegebenenfalls die Konsequenzen tragen. Wie es dir leider passiert.

Auch ich würde mir reichlich überlegen wieder jemanden einzuladen. Und wenn würde ich sie nie wieder mit anderen hier lebenden Kubaner(innen) zusammenbringen. In Kuba leben genug Kubaner mit denen sie sich austauschen koennen, das brauchen sie hier nicht. In meinem Urlaub suche ich auch nicht geziehlt nach Landsleuten um mich mit denen zu unterhalten, das kann ich dann wieder wenn ich zuhause bin.

Ich bin kein Anwalt und kenne die Gesetzeslage in deinem Fall nicht, aber mir scheint es muss doch eine Möglichkeit geben um diese Person wieder aus Deutschland rauszubekommen. Wenn Personen die illegal hier Leben von der Polizei aufgegriffen werden werden sie auch ausgewiesen. Habe es selber schon mitgekriegt. Kannte einen Kolumbianer der illegal hier war, den sie aufgegriffen haben und der dann abgeschoben wurde.

Ich würde mir einen anderen Anwalt suchen der mit Nachdruck daran arbeitet.

Ich wünsche dir viel Erfolg dabei.  [smiley=thumbsup.gif]

Nos vemos   [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 30. März 2017 um 23:32
Dieser Fall ist eigentlich noch viel heftiger.

http://www.bverwg.bund.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=260117U1C10.16.0&add_az=1+C+10.16&add_datum=26.01.2017

Da hat einer aus einem Kriegsgebiet ( Syrien) Familienangehörige mit Einladung rausgeholt, ( offiziell mit Visa) damit sie nicht über die Balkanroute flüchten müssen.

Und Simsalabim ist er mit allen Kosten dabei.
Obwohl natürlich Kriegsflüchtlinge Asyl bekommen.

Aber eigentlich ist hier kein Juraforum.

Fakt ist aber, das unser Rechtsstaat, durchaus die Möglichkeit hat Einlader zu Kasse zu bitten, wenn der Eingeladene sich nicht so verhält, wie es vereinbart wurde.

Ich glaube weil die meisten denken, " mir passiert so was nicht" bei einer Einladung ( wenn Sie es überhaupt wissen welche Konsequenzen es haben kann) es wird schon gut gehen, finde ich diese Info von Carotta einfach nur gut.

Egal ob real oder fiktiv die Grundinformationen ist richtig und unbestritten.( weil per Gerichtsurteil bestätigt)

Saludos

P.S. : Vermutlich ist es schlau den Eingeladenenen nicht mit hier lebenden Kubis zusammen zu bringen. Was dann für ein Mist geredet wird, geht auf keine Kuhhaut.( Da hat tatsächlich mal eine Kubanerin der erste Frau meines Freundes erzählt, dass Sie jetzt ein Einkommen hat. Aufgrund der Differenz zwischen Steuerklasse 1 und 3 wäre es Ihr Verdienst nur deshalb, weil Sie jetzt verheiratet ist)

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 31. März 2017 um 00:29

kubaman schrieb am 30. März 2017 um 23:07:
Nur mit Drohungen (habe ihn auch mit der Polizei gedroht) meinerseits und auch von seitens meiner Frau ist er wieder zurückgeflogen. Ich habe ihn selber zum Flughafen gebracht, war beim einchecken dabei und war bis zur Kontrolle bei ihm.

Du hast hoffentlich nicht noch die Pistole gezogen! Das Gewaltmonopol hat der Staat. Sollst aber zahlen, für etwas was Du nicht willst, der Einhaltung unserer Gesetze dient, jedoch dem pflichtvergessenden Willen eines anderen unterliegt.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von kubaman am 31. März 2017 um 12:17
Keine Angst, sowas wie Waffen in Form von Pistole und  ähnliches habe ich nicht, selbst ein Baseball Schläger ist nicht in meinem Besitz.
Man kann sich auch verbal durchsetzen und braucht keine Waffen dazu.

Nos vemos  [smiley=thumbsup.gif]

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 31. März 2017 um 14:12

kubaman schrieb am 31. März 2017 um 12:17:
Man kann sich auch verbal durchsetzen und braucht keine Waffen dazu.

Im Normalfall schon. Deswegen tragen die Bobbies in England im Gegensatz zu unseren Polizisten keine Pistolen mit sich herum. Das ändert sich aber, wenn es sich um Terroristen handelt.

Bei einer Abschiebung ist es durchaus möglich, dass der "Normalo" zum Terroristen wird, auch wenn es sich nur um einen Cubano oder gar einer Cubana handelt, die wir im Gegensatz zu Islamisten gut verstehen. Was nützt Dir dann Deine Stimme, wenn der/die Abzuschiebende bereits die volle Kraft seiner/ihrer Stimme oder Muskeln ausprobiert?

Besser Du überlässt dies den Profis und verhältst Dich gesetzeskonform. Wurde die Reisekrankenversicherung für den ausländischen Gast bei Provisit-Visum abgeschlossen, so werden die Abschiebungskosten von der Versicherung bis zu einer Höhe von 4.000 EUR übernommen. Aber nur, wenn Polizisten dabei sind, sonst muss Du für den Rückflug selbst aufkommen.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 31. März 2017 um 16:47
Hola, nochmal ich ..  richtig zitiert , aber falsch verstanden..die Verpflichtung endet erst mit einem anderen Aufenthaltstitel.. Asylsuchend ohne Bescheid oder selbst eine Duldung ist kein anderer Aufenthaltstitel..unabhängig vom Bundesland
Aber egal .. , wenn der Asylantrag nicht bearbeitet wird , nach 23 Monaten ein Ablehnungsbescheid erlassen wird , gegen den man dann Einspruch einlegen kann , ehe das Verwaltungsgericht dann entscheidet und die Ausländerbehörde dann auch noch die Abschiebung vollziehen würde . komme ich auf meine 3 Jahre (zählt ab Einreisedatum  im Juni 2014 ).
Alle nach dem 06.08.2016 gestellten Verpflichtungserklärungen sind noch länger haftbar.
Das wurde mit dem Datum im Integrationsgesetz geändert.
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info ! Egal wie alt die Person ist  , oder wie intensiv die Familienbeziehungen sind. 
Fahrt hin und habt vor Ort spass 
no hay mas nada  8-)

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 31. März 2017 um 17:06
Hola, gut zitiert aber falsch verstanden, weder ein Asylantrag , noch eine Duldung sind ein neuer Aufenthaltstitel . Eine Änderung im Integrationsgesetz legt fest, das vor dem 06.08.2016 angegebene Verpflichungserklärungen nach Ablauf von 3 Jahren ab Einreise enden, die ab dem Datum gegebenen Verpflichtungserklärungen länger zur Kasse gebeten werden. Einreise Juni 2014 , Asylantrag gestellt September 2014 - Ablehnungsbescheid nach 23 Monaten- August 2016 , Einspruch von ihr beim Verwaltungsgericht  08/16 --in Bearbeitunmg meine letzte Info-
Ehe die Ausländerbehörde die Abschiebung vollzieht --bin ich bei meinen 3 Jahren !!
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info - egal wie alt die Person ist, noch wie intensiv die Familienbeziehungen sind  8-) :(.
No hay mas nada

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 31. März 2017 um 18:22

Carotta schrieb am 31. März 2017 um 16:47:
Hola, nochmal ich ..  richtig zitiert , aber falsch verstanden..die Verpflichtung endet erst mit einem anderen Aufenthaltstitel.

Tatsächlich! Das Resultat meines Ergooglens: Danach benötigt die Schwägerin nach Stellung eines Asylantrages keinen neuen Aufenthaltstitel. Asylsuchende, die sich in einer Anlaufstelle registriert haben, erhalten zunächst eine "Anlaufbescheinigung". Im weiteren Verlauf erhalten sie dann einen "Ankunftsnachweis", der ebenfalls kein Aufenthaltstitel ist, aber mit dem sie sich llegal in Deutschland aufhalten und Sozialleistungen beziehen können, wie etwa Unterbringung, medizinische Versorgung und Verpflegung. Und dafür sollst Du aufkommen? Als schwächstes Glied unserer Gesellschaft, nämlich einer alleinerziehenden Mutter? Unfassbar!

In einem vorangegangen Beitrag hast Du angeführt, dass Du diesbezüglich zahlreiche Behörden, insbesondere auch bayrische Politiker angeschrieben hast. Was haben die geantwortet bzw. an wem haben sie Dich verwiesen, nachdem sie sich als unzuständig erklärten? Doch nicht etwa an das Sozialamt, um Dich in die Schlange der Asylsuchenden einzureihen?

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 31. März 2017 um 19:07
Carlotta schreibt: [smiley=thumbsup.gif]
Also Finger weg von Einladungen !! Das war meine Info - egal wie alt die Person ist, noch wie intensiv die Familienbeziehungen sind  Cool Griesgrämig.
No hay mas nada

Nachricht verstanden!

Interessanterweise habe ich es immer vermieden, eine Cubana einzuladen. Allerdings aus anderen Gründen.
Da ich Ihr immer klar mache, dass ich gerade so ( mit blutigen Fingern) das Geld zusammen kratze um Sie besuchen zu können.

Dies hat mindestens zwei Vorteile. Zum einen achtet Sie auf das Urlaubsbudget und kauft selber ein auf dem Bauernmarkt für Peso und kocht natürlich auch selber und zum anderen mutiert Sie nicht zur " Shopping Queen".

Für mich ist dies eine Win/Win Situation.

Nebenbei ( da Sie ja weiß, dass es mir auch nicht viel besser geht als Ihr) stellt Sie keine überzogenen Forderungen sondern hält Ihre Mitbringwünsche in Grenzen.( Niveacreme, Nutella, BH's, Slips und nur wenn Ihr Smartphone den Geist aufgegeben hat ein neues Gerät damit die Kommunikation weiter funktioniert)
;D
Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 08. April 2017 um 14:50
Schade, dass sich Carotta nicht mehr meldet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sie tatsächlich im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung in Regress genommen wurde. Es wäre der erste bekannt gewordene Fall. Jedenfalls hat sie sich damit auseinandergesetzt, kennt sich gut aus, was darauf hindeuten könnte, dass ihre Angaben authentisch sind.

Das Thema betrifft uns alle, die Kubaner einladen, beziehungsweise einen Aufenthalt ermöglichen. Jeder, der eine derartige Verpflichtungserklärung unterzeichnet, sollte mögliche Konsequenzen abschätzen können. So, wie Carotta ihre Geschichte schildert, könnte der Gedanke aufkommen, dass man mit der Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung so etwas wie einen Blankoscheck unterzeichnete, der im Fall des Missbrauchs den finanziellen Ruin herbeiführen kann. Eigentlich unvorstellbar, sind es doch staatliche Stellen, die dieses Schriftstück abverlangen, bei denen man von der Rechtmäßigkeit ihres Tuns ausgehen kann. Und welches Unrecht sollte man begehen, sich als Gastgeber zur Übernahme der Kosten zu verpflichten?

Was hat aber die Einladung eines Freundes mit dem Vollzug des Asylrechts zu tun? Wenn unser Staatswesen sich Humanität auferlegt, wie jüngst im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, so ist dies eine öffentliche Aufgabe, die doch nicht auf Privatpersonen abgeschoben werden kann. Im Falle von Carotta kommt hinzu, dass es sich um ein Familienmitglied, wenn auch nur um ein eingeheiratetes handelte, dem sie vertraute. Für sie sicherlich schwer, dass sie menschlich so schwer enttäuscht wurde, indem die Schwägerin den Besuch für einen anderen als den ursprünglichen Zweck nutzte. Dafür gab es kein Anzeichen und keinen Anlass ihr dies zu unterstellen. 

Die Ausganglage bei der Einreisebewilligung in Form der Visumsausstellung durch die Botschaft in Havanna war eine andere. Alleiniger Zweck des Verlangens nach einem Visum ist die Unterbindung illegaler Einwanderung. Die Bearbeitung eines Visumsantrages für kurzfristige Aufenthalte, wie jene für Besuchszwecke, besteht in der Feststellung der Rückkehrwilligkeit. Nichts anderes. Es kann daher verlangt werden, dass die Angestellten der Botschaft dieser Aufgabe auch nachkommen. Dafür sind sie mit ausreichenden finanziellen Mittel ausgestattet. Nicht einmal auf irgendwelchen Schutz persönlicher Daten brauchen sie Rücksicht nehmen.

Es ist für mich unvorstellbar, dass Carotta die Risiken deutscher/europäischer Gesetzgebung und gegebenenfalls dessen unzureichenden Erfüllung durch die jeweilige Behörde zu tragen hat. Sie hat –laut ihrem vorangegangen Beitrag- „17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern ) geschrieben“. Sicher hat sie auch eine Antwort bekommen. Die Antworten der Politiker wären schon interessant, wäre es doch möglich sie an ihren Taten zu messen und nicht an ihren Sonntagsreden oder Fernsehauftritten.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Chaostimm am 05. Mai 2017 um 10:44
Hallo, ich hatte auch vor eine Kubanerin einzuladen mit Verpflichtungserklärung. Diese ist mir aber beim Durchlesen sauer aufgestossen. Ich erkläre mich für 5 Jahre sämtliche Kosten zu tragen. Nun wollte ich sie hier auf einen Urlaub von 30 Tagen einladen. Nun gilt ein Kurzvisum 90Tage und könnte wieder einreisen, oder auch innerhalb der 5 Jahre wenn sie ohne neue Einladung Einreist, wäre ich trotzdem Haftbar. Die Verpflichtungserklärung gilt 5 Jahre. Habe ich das so richtig verstanden aus der Verpflichtungserklärung?  :-X

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 05. Mai 2017 um 14:23
Was in diesem Thread zu lesen ist, solltest Du nicht für bare Münze nehmen. Ich bezweifle, ob die Angaben Carottas der Wahrheit entsprechen. Es wäre einfach für sie, etwas über das Ergebnis ihrer „17 Briefe an Behörden , Politiker (vorallem im Bundesland Bayern )“ zu schreiben. Aber nur dann, wenn es diese Korrespondenz gibt und sie sie nicht erfinden muss. Sie bräuchte dabei auch keine Hemmungen hinsichtlich der Vertraulichkeit bzw. des Datenschutzes haben, handelt es sich doch um Institutionen des öffentlichen Rechts. Und bei Personen öffentlichen Interesses, wie es Politiker nun einmal sind, steht uns zu, nicht nur das zu hören, was sie auf dem Podium, sondern auch im Hinterzimmer bzw. zu konkreten Problemen sagen.

Niemanden hier ist ein Fall bekannt, in welchen die Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen wurde. Dies gilt auch für Fälle, in welchen sich der Eingeladene zu anderen Bekannten oder ins Ausland absetzte.

Wenn Du die Verpflichtungserklärung aufmerksam liest, so wirst Du erkennen, dass die eingegangene Verpflichtung sich auf die Übernahme der Kosten beschränken, die Behörden entstehen. Bisher wurde dabei eher an Abschiebekosten gedacht, wenn sich beispielsweise Dein Besuch bei Dir auf unbegrenzte Zeit niederlässt und Du dies förderst, gar darauf bestehst, dass dieser weiterhin bei Dir wohnen bleibt. Damit wäre ein Missbrauch des Visums gegeben, einer illegalen Einwanderung gleichzusetzen. Die Ausländerbehörde müsste handeln. Dabei ist es gerecht, wenn der Einlader die Kosten der Rückführung zu tragen hat. Er sich nicht allein auf die Kosten der Anreise beschränkt und die Übernahme der Rückreisekosten anderen überlässt.   

Bei der Genehmigung des Visums ist die Feststellung der Rückkehrwilligkeit, die am schwersten zu nehmende Hürde. Da es sich um eine Art von Gesinnungsprüfung handelt, die nicht prüfbar ist, wird dies mit dem Verlangen von Nachweisen ersetzt, aus welchen Schlüsse auf die Bindung des Eingeladenen mit seinem sozialen Umfeld (Verwurzelung in Kuba) erkenntlich wird.  Einzelheiten hierzu und alle bei der Antragsstellung vorzulegenden Unterlagen sind in einem Merkblatt der Botschaft zusammengestellt. Darin ist auch vermerkt: "Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Dokumente anzufordern". Ich denke, dass die Bearbeiter des Visums ausreichend, gar mehr Möglichkeiten haben als der Einlader, die Rückkehrwilligkeit des Visumsbegehrender festzustellen. Wenn dieser das Besuchsvisum missbraucht, dann ist das ein Versagen dieser Behörde und weniger des Einladenden.

Wie dem auch sei, ein bisschen Menschenkenntnis ist dem Einlader zuzumuten, damit es ihm nicht so, wie jemanden aus diesem Forum ergehen wird, der seinen Gast mit einem Blumenstrauß am Flughafen empfangen wollte. Die Dame aber an ihm vorbei ging und er dann zuschauen musste, wie sie von einem anderen umarmt wurde.

Was die Vorbehalte hinsichtlich einer erneuten Einreise betreffen, so sind diese insofern nicht relevant, weil davon auszugehen ist, dass das Visum für Deinen Gast nur für eine einzige Einreise ausgestellt wird. Soll sich der Aufenthalt nur über 30 Tage erstrecken, so wird man die, zusammen mit der Verpflichtungserklärung vorzulegende Reisekrankenversicherung nur über diesen Zeitraum abschließen. Gewöhnlich wird auch die im Visumkodex vorgesehenen 15 Tage Zusatzfrist für die Gültigkeit des Visums von der Visaabteilung der Botschaft in Havanna nicht gewährt. Die im Nachweis der Reisekrankenversicherung ausgewiesenen Daten über deren Gültigkeitszeitraum werden im Visum übernommen. Sie sind verbindlich und damit -bei Ausschöpfung der genehmigten Aufenthaltsdauer- quasi der Tag der Ein- und Ausreise festgelegt.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Chaostimm am 06. Mai 2017 um 19:42
Danke, Ich habe ja bald einen Termin und werde die Beamten nochmals fragen. Aber den Großteil meiner bedenken sind jetzt entspannter.

Also noch mal Danke

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 07. Mai 2017 um 17:01
Was die Visumdauer angeht, mache dir keine Sorgen, du kannst im Visumantrag (den gibt es bei der deutschen Botschaft zum Download, was du für deine Besucherin freundlicherweise downladen solltest, in deutsch[für dich] und in spanisch) schon mal die die dich betreffenden Daten eintragen, und dann auch ankreuzen für wieviel Einreisen das Visum gelten soll. Solltest du nichts ankreuzen, und dein Besuch auch nicht, wird dort automatisch eine "1" stehen. Dann empfehle ich dir die "Verpflichtungserklärung" nochmals zu kopieren, auch den Visumantrag doppelt ausfüllen, da downloads auf Kuba schwierig und teuer sind, ebenfalls das Erstellen von Kopien. Vergesse nicht noch eine Kranken-Versicherung (mit Haftpflicht) für deinen Besuch abzuschliessen!Ich empfehle: http://www.dr-walter.com/produkte/produkte-von-a-bis-z/provisit-visum.html Das kannst du dann alles als Brief international nach Kuba schicken Ausserdem musst du für deinen Gast noch einem Termin bei der Visumstelle machen. Das geht auch nur online über die Seite der Botschaft. Bedenke dass auch der "Brief International" etwa 3 Wochen braucht. Man sollte also etwas längerfristig planen. (Ich beginne jetzt mitte Mai für einen Besuch im September). Nicht zu vergessen, dass das Visum 60.-€ kostet, was man bei Abgabe des Visumantrages in CUC zum Tageskurs bezahlen muss, unabhängig ob der Antrag von Erfolg gekrönt ist oder nicht! >:(
Hast du noch Fragen- her damit! :D

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 07. Mai 2017 um 18:07
Was das Herunterladen und Ausfüllen des Visumantrages betrifft, so genügt dies nicht. Nach meinem Wissenstand muss der Antragsteller den Visumsantrag unabhängig davon eigenhändig ausfüllen. Der ausgedruckte und ausgefüllte Online-Antrag ist dabei als Vorlage allerdings behilflich.

Der Empfehlung eines Abschlusses der Incoming-Reisekrankenversicherung bei Dr. Walter, schließe ich mich an. Chaostimm hat dann noch die Möglichkeit einer „Privathaftpflicht- und Unfallversicherung“ für zusätzlich 20 Cent/Tag. Seine im Eingangsbeitrag geäußerten Sorgen hinsichtlich der Verpflichtungserklarung (Übernahme der Abschiebungskosten) übernimmt dann die Versicherung. Sich darauf verlassen, dass diese den Rückflug bezahlt, sollte er aber nicht. 

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 08. Mai 2017 um 05:43
.... ja das mit dem ausfüllen mag sein, weiss ich nicht so genau. Aber ich glaube beim letzten Mal hat meine Flamme nur noch ergänzt. Ich schliesse auch immer mit zusätzlicher Haftpflichtoption ab. Ich weiss aber nicht ob dann die Abschiebekosten übernommen werden(wäre dann ja Vorsatz)!
Mir ist da noch eingefallen, dass die bei der Botschaft meinerseits immer eine Begründung für die Einladung verlangten! :-? Habe ich dann jeweils ebenfalls mitgegeben.
Im übrigen sollte man den Besuch so wählen, dass er in eine "günstige Reisezeit" fällt, soll heissen, wenn die Flugpreise günstig sind. In der Verplichtungserklärung wird immer nach dem Tag der "vorausichtlichen" oder "beabsichtigten" Einreise gefragt, wo man dann eine Datum eingeben muss! Dieses ist dann (jendenfalls bei uns) immer der erste Tag der Gültigkeit im Visum gewesen. 8-)

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 08. Mai 2017 um 12:16
In der Verpflichtungserklärung (VE) wird zwar nach dem "Beginn der voraussichtlichen Visumgültigkeit" (Einreisedatum) gefragt. Für die Festlegung der Gültigkeit des Visums "von .... bis .... " ist dies eher zweitrangig. Da ich die VE meist lange vor der Antragstellung (max. 6 Monate) ausstellen lasse, ich das genaue Datum noch nicht weiß bzw. mich nicht festliegen möchte, gibt man sich mit der Angabe der Sommermonate zufrieden.

Maßgebend für die Eintragung des Gültigkeitszeitraumes in das Visum sind die Angaben im Antragsformular unter Ziffer 29 und 30. Wenn diese sich nicht mit dem Zeitraum der Reisekrankenversicherung (RKV) decken, übernimmt der Bearbeiter des Visumsantrages (evtl. nach Rücksprache mit dem Antragsteller) die Daten der RKV. Im Merkblatt zum Visumsantrag wird unter Pkt 8 eine Reisekrankenversicherung „für den beantragten Aufenthaltszeitraum“ verlangt. Ziel sollte sein, dass die Botschaft die im Visakodex vorgesehene Zusatzfrist von 15 Tagen für die Gültigkeit des Visums gewährt.

All das ist aber ohne Belang, wenn lange vor der Visumbeantragung die genauen Zeiten des Aufenthaltes festliegen und die optimale Zeiten der Flugbuchung keine Rolle spielen.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 08. Mai 2017 um 17:06
... aha, dann deckten sich die Angaben wohl gerade, bzw . wurden so gewollt eingetragen.
Ich beantrage natürlich die Versicherung, wie es meinen Vorstellungen des Besucherzeitraum entspricht. Ich versuche das mit den Einreisetagen so zu legen, damit ich nicht die teuren Flüge buchen muss! Leider ist man ja an bestimmte Zeiträume gebunden, weshalb ich es versuche zumindest so zu beeinflussen, wie es mir möglich ist.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Carotta am 11. Mai 2017 um 18:48
Hola, ich bin nicht immer online. Ich möchte nur ergänzen, das die Masse der bayerischen Politiker mich auf meine Verpflichtungserklärung hinwiesen . Da die BamF eine Bundesbehörde ist, habe ich wegen Nichtbearbeitung des gestellten Asylantrags eine Petitions beim Bundestages eingereicht. Hat sich totsdem nichts bewegt ,die BamF hat nach der Anhörung zum Asylantrag das ganze wieder in den Schrank gelegt für 12 Monate , egal wohin ich mich wandte und nach insgesamt 23 Monaten den Antrag abgelehnt. Es ist übrigens die BAMF in Zirnsdorf , wo man als Soldat auch syrischer Flüchtling werden kann.
Mein Zahlungszeitraum endet am 19.06.2017 , da sie am 19.06.2014 hier einreiste. Sie ist noch immer hier, Abschiebungen ..kann dauern . Falls es dazu kommt , dann hoffe ich nicht, das man mir im Nachhinein auch noch die Rechnung stellt. Ich zahle Raten an die Stadtkasse Bayreuth per Dauerauftrag , von da bezieht sie ihre Sozialleistungen, die bisher auch nicht gekürzt worden. Also laufen noch Fristen um die Abschiebung zu schieben. Kommt ein Leistungsbescheid wegen der Sozialkosten , muss man reagieren, sonst folgt die Vollstreckung . Da man auch sein Einkommen darlegen muss , bei einer einladenen Verpflichtungserklärung sind AG und Kontodaten vorhanden , und es kann gepfändet werden. 
Ob eine Haftpflichtversicherung da einspringt ?? Wie bei einem Hauskredit , wenn was passiert , glaube ich nicht.  Ich hatte für 2014 Krankenversicherung für diese 3 Monate .
Das ging ohne Probleme .
Ansonsten nochmal, fahrt hin , habt spass - aber Finger weg von Einladungen.  :'( >:( :o

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 11. Mai 2017 um 21:04

Carotta schrieb am 11. Mai 2017 um 18:48:
   , das die Masse der bayerischen Politiker mich auf meine Verpflichtungserklärung hinwiesen

Wie lief das denn ab? Kamen sie bei Dir vorbei und haben es so gesagt? Sollten sie es geschrieben haben, wirst Du doch die Briefe anschließend nicht gleich weggeworfen haben. Die kannst Du ohne Bedenken wortwörtlich, noch besser in der Originalversion hier wiedergeben.

In unserem Forum besteht ein besonderes Interesse an den Einzelheiten, ist dies doch der erste uns bekannt gewordene Fall, dass eine Verpflichtungserklärung in Anspruch genommen wurde, indem sich eine Kubanerin zu den Asylanten geselllte. Nur so gäbe es einen Grund dem vorzubeugen, indem man hier die Finger von ihnen lässt.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 12. Dezember 2017 um 05:42
Ich war gestern bei Amt für Ausländerangelegenheiten!
Neue Verpflichtungserklärung machen. Leider haben die mir kein Vermerk " Mehrjahresvisum", wie auf der Botschaftsseite "empfohlen", auf die Erklärung machen wollen. Es gebe dafür keine rechtliche Grundlage!  :( :( :(
Hat denn hier schon mal jemand ein "Mehrjaresvisum" für seinen Besuch beantragt und evtl. auch erhalten?
Ich werde ein formloses Schreiben zum Visumantrag dazulegen! Vielleicht hilft es ja!
Bei 5 Jahren spart das immerhin 750.- €uro an Visumgebühr (10 X 75€) und 290.-€uro für die Verpflichtungserklährung!

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 12. Dezember 2017 um 09:47

Kartdriver99 schrieb am 12. Dezember 2017 um 05:42:
... auf der Botschaftsseite "empfohlen",

Kann die Empfehlung auf der Botschaftsseite nicht finden. Einen Sinn macht die Empfehlung für die Abgabe einer Verpflichtung zur Kostenübernahme für eine bestimmte Anzahl von Jahren eh nicht.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 12. Dezember 2017 um 10:58
Zitat AA:
Sogenannte Jahres- oder Mehrjahresvisa mit ein- bzw. mehrjähriger Gültigkeit können insbesondere Personen erteilt werden, die aus beruflichen oder privaten Gründen häufig reisen müssen und ihre Zuverlässigkeit unter anderem durch legale Nutzung vorheriger Visa nachgewiesen haben.

Ist wohl mal wieder so eine Auslegungssache. Was definiert häufig reisen müssen?
Berufliche Gründe kann man wohl knicken, private Gründe könnten vielleicht sein, wenn man verheiratet ist oder Kinder in D leben,  der Eingeladene aber selber in Kuba wohnt, aber unverheiratet ist.

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 12. Dezember 2017 um 14:52
Die Auffassung des AA (bzw. Vorgaben des Visakodexes) über die Möglichkeit der Gewährung eines Mehrjahresvisums hatten wir schon. Sogar noch konkreter, obwohl es seinerzeit lediglich um die im Visakodex vorgesehenen Zusatzfrist der Gültigkeit des Visums von 15 Tagen ging.

Bei der diesjährigen Antragstellung hatte meine Freundin ein Mehrjahresvisum über die Dauer der verbleibenden Gültigkeit ihres Reisepasses von 2 Jahren bekommen (siehe auch Beitrag #7). Und dies, obwohl nicht danach gefragt wurde, sondern wiederum lediglich um Gewährung der im Visakodex vorgesehenen Zusatzfrist von 15 Tagen.

Allein die Botschaft entscheidet über die Ausstellung eines Mehrjahresvisums. Davon bin ich überzeugt. Da kann die Ausländerbehörde (oder die Kommunalverwaltung im Zuge der Amtshilfe für die ABH) in die Verpflichtungserklärung hineinschreiben was sie will, es ist ohne Belang.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Kartdriver99 am 12. Dezember 2017 um 15:56
Auch wenn es nicht (mehr) wirklich wichtig ist, hier nochmal zum nachlesen:
(steht in den "FAQ" s

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Schengenvisa.html

.........................

Bei einem Mehrjahresvisum handelt es sich um ein Visum mit einer Gesamtgültigkeitsdauer von 1-5 Jahren, welches zu Aufenthalten von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen berechtigt.

Voraussetzung für die Erteilung eines solchen Visums ist, dass ein Antragsteller in den Vorjahren mehrere (mind. 3) Reisen in den Schengenraum unternommen hat, von denen er fristgerecht zurückgekehrt ist. Als Nachweis können Kopien der Vorjahresvisa vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärung sollte außerdem den Hinweis „Mehrjahresvisum für (x) Jahre“ tragen, damit die Botschaft prüfen kann, dass die künftigen Aufenthalte in Deutschland für den entsprechenden Zeitraum finanziell abgesichert sind. Ein Krankenversicherungsschutz muss nur für den ersten Aufenthaltszeitraum nachgewiesen werden.


Das Mehrjahresvisum kann nur innerhalb der Gültigkeit des Passes beantragt werden.

Beispiel: Das Visum wird im Jahr 2016 beantragt, der Pass ist noch bis 2018 gültig. Es kann daher ein Visum für 2 Jahre erteilt werden.

Bitte beachten Sie: Mit einem Mehrjahresvisum ist kein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland möglich! Es sind auch in diesem Fall nur Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich. Sie müssen selbst darauf achten, diese Zeiträume nicht zu überschreiten.

Der Vorteil des Mehrjahresvisums ist, dass nicht für jede Reise neue Visumanträge gestellt werden müssen.

......................

Wie so oft, scheint die Rechte Hand nicht zu wissen was die Linke tut.

Trotzdem danke.
Mach es so wie immer: schreibe netten Brief mit Bitte und mal sehen was da rauskommt. Der Reisepass meiner Novia gilt noch bis April 2021. Macht etwa 832.-€uro Ersparnis wenn man die Gebühr für die Verpflerkl. (29.-€)und das Visum (75.-€) rechnet, oder muss man irgendwas davon dennoch jedesmal bezahlen/ beantragen?

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 12. Dezember 2017 um 16:47

Kartdriver99 schrieb am 12. Dezember 2017 um 15:56:
Die Verpflichtungserklärung sollte außerdem den Hinweis „Mehrjahresvisum für (x) Jahre“ tragen, damit die Botschaft prüfen kann, dass die künftigen Aufenthalte in Deutschland für den entsprechenden Zeitraum finanziell abgesichert sind.

Jetzt habe ich auch den Originaltext der FAQ-Antwort gefunden. Eigentlich müsste die Ausländerbehörde doch glücklich sein, wenn Du Dich ausdrücklich für mehrere Jahre verpflichtest. Sie ist es doch, die gegebenfalls Regressansprüche geltend machen wird. Auf meiner Verpflichtungserklärung, die für das Mehrjahresvisum verwendet wurde, steht nur "für einen 3-monatigen Besuch in den Sommermonaten". Kann ich mir jetzt die Hände reiben und denken: "ABH, beim Besuch im nächsten Jahr könnt ihr mich mal."?


Kartdriver99 schrieb am 12. Dezember 2017 um 15:56:
Mach es so wie immer: schreibe netten Brief

Darin sollte aufgeführt sein, wie ungelegen, die immer wieder neu zu stellenden Visaanträge für Deinen Gast sind, weil dieser während der Zeit seines Aufenthaltes in Havanna seinen Verpflichtungen (Berufstätigkeit, Kinderbetreuung, Pflege usw.) nicht nachkommen kann. Damit wird auch -so nebenbei- auf die Verwurzelung Deines Gastes mit seinem sozialen Umfeld in Kuba hingewiesen.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 14. Dezember 2017 um 11:45

Kartdriver99 schrieb am 12. Dezember 2017 um 05:42:
Bei 5 Jahren spart das immerhin 750.- €uro an Visumgebühr (10 X 75€) und 290.-€uro für die Verpflichtungserklährung!

Früher war die Freundin nur 1 mal im Sommer hier. Jetzt kommt sie schon wieder Ende nächsten Monats und danach auch wieder in den Sommermonaten. So rechnen sich die Einsparungen der Gebühren beim Mehrjahresvisum nicht.

Jetzt hoffe ich, dass sie sich im Februar hier nicht wohlfühlt und es künftig bei der alten Regel bleibt.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 19. Dezember 2017 um 07:37

Was mich mal so am Rande interessiert!

Wenn man jemanden einlädt für ca. 3 Monate, was machen eigentlich die Eingeladenen so den ganzen Tag?

Der Einlader hat ja i.d.R. eine kleine " Nebenbeschäftigung "

Deutsch lernen?

Denn putzen jeden Tag oder Hausarbeit allgemein ist sicherlich nicht zeitlich ausfüllend und shoppen gehen oder mit Kuba telefonieren kann mit der Zeit kostspielig werden.

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 19. Dezember 2017 um 13:02

cubaanfänger schrieb am 19. Dezember 2017 um 07:37:
Was mich mal so am Rande interessiert!
Wenn man jemanden einlädt für ca. 3 Monate, was machen eigentlich die Eingeladenen so den ganzen Tag?

Probier es mal aus.

Eine mehrwöchige Reise sollte in den 3 Monaten schon drin sein. Wichtig ist, ihre Unabhängigkeit zu unterstützen. Dazu gehört auch ihre Mobilität. Muss ja nicht gleich ein eigenes Fahrzeug sein. Motorroller oder Fahrrad sollten genügen. Letzteres hat den Vorteil, dass dies dem Erhalt der körperlichen Fitness dient. Die ist wichtig! Es gibt zwar Fitnesscenter, Dauerlauf und sonstige Aktivitäten der Leichtathlet, werden mit der Zeit aber langweilig. Auch das Schwimmbad verliert bald seine Attraktivität, denn um sich zu bräunen kommt eine Kubanerin nicht hierher. Mal sehen, ob das nahe gelegene Hallenbad jetzt im Februar ihren Gefallen findet.

Übrigens ist das Telefonieren kein Kostenfaktor mehr. Bei Imo entstehen die Kosten in Kuba - nicht hier. Schlimm daran ist, dass diese Anrufe ausschließlich in den Abendstunden stattfinden. Es bedarf ein konsequentes Einschreiten, damit spätestens um Mitternacht Schluss ist. Sonst geht es weiter - die ganze Nacht.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 19. Dezember 2017 um 19:49
Ok!
Ausser dass Mobilität in Frankfurt besser mit einer Monatskarte des ÖPNV funktioniert und die Hallenbäder gern als Therme oder Erlebnisbad bezeichnet werden. Da nicht selten Saunalandschaft, Fitnessstudio, Sonnenbänke, Wellness/Massagebereich, usw. gleich mit dabei sind.

Hier ein Beispiel:

http://www.frankfurter-baeder.de/titus-thermen/

Das wäre sicherlich für ein/e Cubano/a ( Entschuldigung chaparito) mal was neues.

Fahrradfahrer leben in Frankfurt gefährlich wegen dem dichten Autoverkehr und ich persönlich würde einem Kubaner/in nicht empfehlen alleine mit einem Auto durch Frankfurt zu fahren ohne Ortskenntnisse. Navi hin oder her.
Von der selten vorhandenen Fahrerlaubnis bei Kubanern mal ganz abgesehen. Fast alle meine Novias konnten es kaum glauben, dass praktisch jeder in Deutschland ab 18 Jahre einen Führerschein hat.

Davon abgesehen benötigt man für einen Parkplatz besondere Kenntnisse die in Kuba nicht an Autofahrer vermittelt werden ( rückwärts einparken) ;D

Aber eigentlich wurde meine Frage gut beantwortet.

Also statt seine Urlaubszeit in Kuba zu verbringen ( mit Sonne, Palmenstrand, Mojitos und Zigarren) ist es sinnvoll den Urlaub dann zu Hause zu machen, wenn man jemanden aus Kuba einlädt. [smiley=thumbsup.gif]

Saludos

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von Esperanto am 19. Dezember 2017 um 20:36

cubaanfänger schrieb am 19. Dezember 2017 um 19:49:
Also statt meine Urlaubszeit in Kuba zu verbringen ( mit Sonne, Palmenstrand, Mojitos und Zigarren) ist es sinnvoll den Urlaub dann zu Hause zu machen, wenn man jemanden aus Kuba einlädt.

Nein, mit der Einladung soll nicht der Aufenthalt in Kuba ersetzt werden. Vielmehr soll das Erfreulichste was Kuba zu bieten hat, verlängert werden, indem man es importiert. Außerdem ergibt sich dadurch die Möglichkeit auf andere Urlaubsziele nicht verzichten zu müssen. Nimmt man dann die kubanische Lebensfreude dorthin mit, dann fehlt nicht mehr viel. Sonne, Mojitos und Zigarren eh nicht. Palmenstrand erwartet wohl niemand in den Alpen. Abwechslung muss sein, sonst wird jeder Urlaub zur Qual.

Titel: Re: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Beitrag von cubaanfänger am 19. Dezember 2017 um 22:45
@eperanto, ich schätze mal du verzichtet auf deinen Kubaurlaub im nächsten Jahr, weil du deine Süße zweimal einlädtst.

Ist eine Sache der Einstellung.

Ich mache fast immer Urlaub mit Sonne, Strand und Meer und mehr und bin in Kuba weil es einfach ist Kontakte zu finden. ( etwas das mediterane Strände unterscheidet)

Nach 3 Skiurlauben und einem Schlüsselbeinbruch, brauche ich den Jagertee beim  " Einkehrschwung" nicht wirklich.
( ich weis das du Antiraucher bist)

Aber die Kontakte sind nicht das Wichtigste für mich, sondern " nice to have" daher bin ich gerne in Kuba.

Leute die nur wegen der Cubanas dort hin fahren, kann ich nicht verstehen. Es gibt in Deutschland genügend importierte Cubanas, die sich in diversen Internetkontaktforen verbessern wollen.

Ich persönlich würde halt nicht auf einen entspannten Urlaub verzichten, nur um eine zu beeindrucken/einzuladen.

Aber wie gesagt, es ist Geschmackssache.

Saludos

P.S.: Mir ist schon klar, wer viel investiert hat in eine Beziehung, um so kompromissbereiter wird man. Aber wer die Zeche bezahlt, der darf auch bestimmen, welche Musik gespielt wird. Daher erschließt es mir nicht, warum gegen deinen Willen, aber zu deinen Kosten, Sie im Winter kommt. ( vielleicht ist das der Unterschied warum ich immer mal wieder die Cubana wechsele) ha,ha,ha.

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