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Beitrag begonnen von Patrizia am 23. April 2017 um 18:08

Titel: Touristenvisum
Beitrag von Patrizia am 23. April 2017 um 18:08
Hallo!
Ich werde diesen Sommer zum zweiten Mal in diesem Jahr nach cuba reisen! Brauch ich ein neues touristenvisum oder gilt das vorherige noch für dieses Jahr?oder einen Zeitraum von einem halben Jahr?! Oder garnicht mehr?!

Saludos patrizia

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Esperanto am 23. April 2017 um 20:53
Wenn Du eine Touristenkarte hast, dann brauchst Du keine weitere. Bei der Einreise wird -wie beim ersten Mal- eine Hälfte abgetrennt und einbehalten, die verbleibende Hälfte nehmen sie bei Ausreise ab. Dann hast Du keine mehr und brauchst für nächste Kubareise wieder eine. Bei dieser spielt es wiederum keine Rolle, wie viele Jahre sie bei Dir oder beim Verkäufer herumgelegen hat.

Gewöhnlich schauen sie so aus:



Falls nicht, besteht aber aus zwei Hälften, dann nimm halt die. Hauptsache es steht u.a. "Cuba", "Tarjeta" und "Turista" drauf.  :-*

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Patrizia am 23. April 2017 um 21:38
Genau die habe ich bekommen beim letzten Mal!! Vielen Dank!

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Esperanto am 24. April 2017 um 15:05
Zur Vervollständigung und weil ich über eine PN darauf hingewiesen wurde, wäre anzumerken, dass auf einer Internetseite tatsächlich eine zeitlich begrenzte Haltbarkeit der TK (180 Tage) erwähnt wird. Möglicherweise basiert dies gar auf Hinweisen des kubanischen Konsulats. Da aber das Verkaufsdatum nicht auf der TK vermerkt ist, ist eine derartige Einschränkung der Gültigkeit zu ignorieren. So auch in den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige der ansonsten sehr besorgten Deutschen Botschaft, die im Unterabschnitt "Visum" über eine Haltbarkeit der Touristenkarte nichts wissen.

Vor etlichen Jahren gab es eine ältere Version der TK. Darin war zusätzlich die Adresse der vorgesehenen Übernachtung anzugeben. Als die neuere Version verkauft wurde, schrieb das kub. Konsulat, dass die ältere TK weiterhin verwendet werden kann. Die seinerzeitige Angabe der vorgesehen Übernachtung gab ja auch keinen Sinn, wie und warum sollte derartiges kontrolliert werden, gab es doch durchaus Gründe, die eine Veränderung der ursprünglichen Planung erforderte. Ich hatte immer irgendwelche, aus der Luft gegriffene Angaben gemacht. Musste nur aufpassen, dass ich beispielsweise das Hotel National in Havanna nicht in die letzte kubanische Ecke, etwa nach Siboney verlegte, sonst hätte ein aufmerksamer Leser mich möglicherweise auf meinen Schreibfehler hingewiesen.

Im Zusammenhang mit der kubanischen Grenzkontrolle noch etwas, was erwähnenswert wäre: Als ich mich letztes Mal in der Schlange vor der Passkontrolle einreihte, entstand dort auf einmal eine gewisse Hektik unter den wartenden Touristen. Die Zollerklärung wäre auszufüllen und bei der Kontrolle vorzuzeigen, was auch von den meisten unter Verwendung der verteilten Formulare nachgeholt wurde und anschließend unbürokratisch, ohne Öffnen des Geldbeutels abgestempelt bekamen.

Ich glaube nicht, dass irgendeiner dieser Touristen diese Deklaration bei der Ausreise benötigte, weil er wahrscheinlich keine größere Bargeldsumme aus Kuba ausführen wird. Diese Zollerklärung eigentlich nur im Zusammenhang mit Kapitalverkehrskontrollen eine Bedeutung hat. Ein Vorgang, dessen Einführung in diesen Tagen gar von der EZB im Zusammenhang mit Ungewissheiten bei der Wahl in Frankreich in ihren Überlegungen einbezogen wurde, aber doch bei einer Urlaubsreise keinen Sinn ergibt. 

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Patrizia am 01. Mai 2017 um 12:42
Hola esperanto!!!
Danke nochmals für deine diesmal sehr ausführliche Antwort!! Mein Visum vom ersten Besuch ist, wie ich nach erneutem Nachsehen bemerkt habe, auf beiden Blattern  abgestempelt! Weißt du auch, ob das bedeutet, dass ich mir nun ein komplett neues kaufen muss oder ob dieses inmernoch eine Gültigkeit besitzt?!
Saludos patrizia

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von DanielBayern19xx am 01. Mai 2017 um 14:07
Hallo

Auf der Rückseite muss ein Stempel vom aussteller des Visums sein...ohne das ist es nicht gültig

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