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Beitrag begonnen von Pepe am 12. April 2020 um 10:23

Titel: CONDOR Storno
Beitrag von Pepe am 12. April 2020 um 10:23
Ich hätte am 6.5. einen Rücklug von Holguin....
bin aber am 30.3. mit einem Flug des auswärtigen Amtes nach Zwangsquarantäne zurückgekehrt.
Am Telefon der CONDOR wurde mir eine Refundierung zugesagt - ein entsprechende emailbestätigung fehlt bis heute.
Anscheinend wurde der Flughafen HOG wieder geöffnet, da Blue Panorama im Schedule angezeigt wird.
Auch Condor verkauft Flüge HOG - FRA für den 6.5.

Hat jemand ein ähnliches Problem oder einen Verhaltensratschlag ?

DANKE

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Esperanto am 12. April 2020 um 12:38
In der beschriebenen Situation bin ich nicht. Trotzdem kann man sich Gedanken darüber machen. So sollte man die Erstattung des zu einem späteren Zeitpunkt gebuchten Fluges auch aus einer anderen Perspektive sehen:

Es ist davon auszugehen, dass der vom AA organisierte Rückflug für den einzelnen Reisenden nicht kostenfrei ist, auch wenn keine Vorleistung verlangt wurde. Als solches werden die Betroffenen einem im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil tragen müssen.

Wie dies im einzelnen -auch hinsichtlich der Höhe der Kosten- ablaufen wird, ist schwer abzuschätzen. Ich gehe aber davon aus, dass bei dem seinerzeitigen Übereinkommen zwischen Condor und dem AA zur Durchführung der "Luftbrücke" auch dazu Vereinbarungen getroffen wurden. Eine einfache Lösung wäre beispielsweise bei vorhandenen Flugbuchungen -wie im vorliegenden Fall- der Verzicht auf Erstattung des Flugpreises seitens Condor gegenüber dem AA und das AA wiederum gegenüber dem Reisenden bzw. dem Reiseunternehmen bei Pauschalreisen.

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 13. April 2020 um 08:23
Für die vom AA  organisierten Flüge sollen Preise wie bei einem durchschnittlichen Economy-Flug anfallen, was bei Condor ja alles heissen kann!
@ Pepe wenn dein gebuchter Flug nicht gecancelt wurde sieht es eher schlecht aus mit deinem Geld (Ausser Steuern und Gebühren)! Du kannst aber deinen Flug umbuchen, was bis 24 Stunden vorher 100.-€ kostet, zuzüglich evtl. Preisdifferenz, ob eventuell Minderkosten dabei erstattet werden weiss ich nicht!Du kannst z.Zt. bis April 2021 Holguin/Frankfurta.M. buchen!

Auf der Condorseite steht dazu: Umbuchung bis 24h vor Antritt der jeweiligen Flugstrecke: 100,00 € (p. P. und Strecke) + Preisdifferenz Umbuchung ab 24h vor Antritt der jeweiligen Flugstrecke: 100% vom Flugpreis + Preisdifferenz Umbuchung nach dem Abflug, sofern die jeweilige Flugstrecke nicht angetreten wurde: nicht möglich 

Vielleicht wolltest du ja sowieso wieder auf die Insel, dann hast du schon mal deinen Rückflug, denn soweit mir bekannt ist, steht dir jeder Termin zur Verfügung, an dem Condor fliegt und noch freie Plätze vorhanden sind! Dann buchst deinen Flug auf die Insel halt "solo" was bei Condor zwar auch 80.-€ mehr kostet, aber immer noch besser als alles Geld zu versenken!
Andere Option du wartest auf jeden Fall bis, sagen wir mal 30 Stunden vor Flug, für den Fall das der Flug noch gecancelt wird, was aber im Normalfall sowieso früher sein wird, sofern es, wie hier angenommen wegen COVID-19 Pandemie ist, dann entfallen die Umbuchungsgebühren!
Die dritte Option, auch wenn ich diese als die schwierigste erachte, wäre den Flug weiter zu verkaufen, wobei du allerdings die Passagierdaten nur telefonisch ändern kannst!
Wie auch immer viel Glück dabei!

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 18. April 2020 um 06:04
Flug meiner Liebsten nach Kuba erneut storniert. Jetzt nächster Versuch am 16.05.!
Leider diesmal wesentlich teurer. 120,-€ mehr, ok dafür aber diesmal Premium ECO!

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 02. Mai 2020 um 06:57
wegen der erneut verlängerten Reisewarnung bis zum 15.Juni 2020 nehmr ich an, dass auch an diesem Datum kein Flug nach Kuba stattfindet! Offiziell ist der Flug seitens Condor zwar noch nicht abgesagt, aber da die Buchung auf der Condorseite nicht mehr einsehbar ist, nehme ich an, das erfolgt demnächst!
Frühste Buchung möglich am 27.Juni 2020!

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 02. Mai 2020 um 07:27
Gerade mit Condor telefoniert, die sagten mir, dass der Flug gestrichen wurde, und eine erneute Umbuchung nicht mehr möglich ist! Ich bekomme den Flugpreis als Guthaben erstattet, und müsste dann erneut buchen! Ich muss aber erst die e-mail abwarten! :( :( :(
Ich denke, da ich ja nur den Flug einfach buche, dass ich wieder 60.-€uro mehr bezahlen muss, als ursprünglich! :-/ :-/ :-/

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 03. Mai 2020 um 07:15
Habe gestern mal bei KLM/Air France nach einem alternativen Flug gesucht. Da könnte man ab 15.Juni buchen! Allerdings steht auf der Website, dass kubanische Staatsbürger ein "Transitvisum" benötigen würden! Meine Recherchen ergaben, das ein "Schengen-Visum" aber ausreichen würde! Weiss dazu jemand was genaues?
Und da es bei oben besagten Fluglinien Sinn macht einen Hin- und Rückflug zu buchen (Preis für "Nur"-Hinflug ist fast genauso teuer) stellt sich mir die Frage, ob man dann bei der Reise zurück nach Deutschland, dann keine Probleme bekommt, wenn man ein "Schengen-Visum" ausgestellt von der deutschen Botschaft in Havanna hat. Mir ist so, als wenn ich mal gehört oder gelesen habe, dass man über den Schengenstaat in den Schengenraum einreisen muss, von dessen Botschaft das Visum ausgestellt wurde! Nun stellt sich mir erneut die Frage, ob dann ein "Transitvisum" benötigt wird?
Vielleicht weiss da ja jemand etwas!

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Bluefire am 03. Mai 2020 um 09:30
Hallo Kartdriver99 :)

vielleicht kann ich helfen. Wenn dir die deutsche Botschaft in Havanna ein Schengen Visum ausstellt oder ausgestellt hat, benötigst du kein Transit Visum mehr, da das Schengen Visum in deinem Fall über dem Transit Visum steht. Auch in unserem Raum wo ich wohne, gibt es einige Kubaner und Kubanerinnen(mit Visum und inzwischen dauerhaft),die in gleicher oder ähnlicher Situation waren(sind).Wichtig ist nur, dass die deutsche Botschaft dass Schengen Visum ausstellt.Erwähnenswert wäre aber auch noch der "Grund" der Reise.Für touristische Zwecke gelten andere Regelungen, wie zb für Heirat, Beerdigungen oder ähnliches. Hierbei sind andere Voraussetzungen gegeben, die man genau beachten sollte, diese wiederum können aber nur das kubanische Konsulat in Berlin festlegen. Hierzu mal folgende Adresse ...embacuba-berlin@botschaft-kuba.de   Telefon 030/9164553. Wenn du dich dort meldest, bist du auf der sicheren Seite, denn dort weiß man bescheid.
So, nun hoffe ich, daß ich etwas helfen konnte ;)

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Esperanto am 03. Mai 2020 um 13:18
Selbstverständlich gilt ein Schengenvisum der Kategorie C für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage in einem Halbjahr) im gesamten Schengenraum, egal welcher Schengenstaat das Visum ausgestellt hat. Und wer ein derartiges Visum hat, braucht kein Transitvisum.

Eine gewisse formelle Unsicherheit ist aber im Falle der Ausreise Deiner Freundin über andere Schengenstaaten gegeben. So kann das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) nur Verordnung erlassen, die für Deutschland gelten. Deren jetzige Verordnung über die Befreiung von Aufenthaltstitel für Inhaber von Schengen-Visa bis 30. Juni im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist eher dem nationales Visum der Kategorie D zuzuordnen. Die Bundespolizei am Flughafen, eine Behörde des BMI, hat also klare Anweisungen. Bei der Anerkennung nationaler Aufenthaltstitel innerhalb der Schengenstaaten gibt es minimale räumliche Vorbehalte.

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Kartdriver99 am 03. Mai 2020 um 15:29
vielen Dank für eure Antworten! :)
Bei dem Visum handelt sich um ein Touristenvisum mit 90 Tage Aufenthaltserlaubnis zu Besuchszwecken!
Ich denke, das dieses Transitvisum dann also nur erforderlich ist, wenn man ohne Visum reist, z.B. nach Russland, für das man als Kubaner kein Visum benötigt, aber z.B. in Paris umsteigt!
@Esperanto danke für die Verordnung, das hilft mir auch bei ein paar anderen Fragen! :D

Titel: Re: CONDOR Storno
Beitrag von Esperanto am 03. Mai 2020 um 20:44
Ja, es handelt sich um ein kurzfristiges Visum der Kategorie C. Ausgestellt für Besuchszwecke, wie eigentlich bei allen Kubanern. Ob die deutsche Botschaft je ein Touristenvisum ausgestellt hat? Möglich wäre es. In diesem Fall bräuchte der kubanische Antragsteller keine Verpflichtungserklärung, müsste aber ausreichend Geldmittel vorweisen, um seinen Aufenthalt bestreiten zu können. So ist es im Visakodex des EU-Rates geregelt und der Standard. Er könnte sich hier dann in die Gruppe chinesischer oder anderer Reisegruppen mit Fotoapparat einreihen, um all unsere Kulturstätten zu besichtigen und noch viel mehr. So einen kubanischen Touristen habe ich hier aber noch nicht gesehen. Kann ihn mir auch nicht so richtig vorstellen.

Einmal wurde ich damit konfrontiert, als meine Freundin bei der Grenzkontrolle seitens der Bundespolizei nach deren Barmittel, Krankenversicherungsnachweis und sonstigen Vorgaben des Grenzkodex des EU-Rates gefragt wurde. Auf Wunsch meiner Freundin wurde ich dann hinzugerufen, obwohl sie zusätzlich zum Visum der Botschaft, Verpflichtungserklärung, Reisekrankenversicherungnachweis vorlegte. Ihr wurde unterstellt das Visum "erschlichen" zu haben. Ist schon lange her. Hatte seinerzeit den Vorfall über die Unkenntnis deutscher Grenzbeamten über den Unterschied zwischen Touristenvisum und Besuchsvisum hier im Forum thematisiert. Diese Schengen-Visa unterscheiden sich in ihren Form und rechtlichen Handhabung nicht. Der Unterschied besteht lediglich in der Finanzierung des Aufenthaltes und der Anmerkung der deutschen Botschaft im Visum über den Zweck des Aufenthaltes.

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