Zitat:Reiseveranstalter sind nicht für Dinge verantwortlich, die im Katalog gar nicht zugesichert waren. So im Fall eines Kuba-Urlaubers, dem ein feinsandiger Badestrand versprochen worden war. Doch die See tobte tagelang so stürmisch, dass ein Badeverbot verfügt wurde. Der Gast meinte, das müsse seinen Reisepreis mindern. Doch die Richter sagten nein, denn es habe sich nicht um einen hoteleigenen Strand gehandelt. Eine Garantie für gute Witterung und sicheres Baden könne niemandem abverlangt werden (AG Bad Homburg, Az. 2 C 1658/01 '10').
Passiert oft an den Playas del Este, hatte ich auch schon mal eine Woche lang; jetzt bevorzuge ich eh´ ab und an die Hotelpools. Das macht die Sache einfacher.
errue