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Reiserücktritt (Gelesen: 1321 mal)
02. November 2004 um 15:02

Habanero   Offline
Junior Member

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Beiträge: 43
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Reiserücktritt bei Flugangst gerechtfertigt
Koblenz (dpa) - Wer wegen plötzlich auftretender Flugangst seinen Flug nicht antritt, kann seine Reiserücktrittsversicherung für die Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Das Landgericht Koblenz sieht in Angstzuständen einen hinreichenden Grund für einen Reiserücktritt.

Die Versicherung müsse in jedem Fall dann zahlen, wenn ein Arzt wegen der Flugangst von der Reise abgeraten habe. (Az.: 14 S 251/03) Im konkreten Fall litt ein Passagier kurz vor dem Abflug plötzlich unter Schweißausbrüchen und heftigem Gliederzittern. Der Flughafenarzt riet daraufhin vom Antritt der Flugreise ab. Die Versicherung weigerte sich allerdings, den Reisepreis zu erstatten.

Das Landgericht sah dagegen den Versicherungsfall als gegeben an. Anders wäre die Rechtslage nur bei einem Reiseabbruch nach Antritt der Reise. Denn in diesem Fall läge rechtlich betrachtet kein "Rücktritt" vor, der könne nämlich nur vor Reiseantritt erfolgen.

 
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