Zitat:Errue, du kennst Dich ja gut im Recht aus. Soll ich noch zusätzlich einen Anwalt einschalten(habe Rechtsschutzversicherung).
Schaden kann es auf keinen Fall in diesem Fall. Mach´ dich aber erst schlau, ob deine Versicherung auch in diesem Fall zahlt!
Zitat:Habe übrigens bereits das Papier vom Standesamt, dass alle Dokumente vorliegen und innerhalb 3 monate geheiratet werden kann.
Also haben die die Papiere ja anerkannt. Deine AB scheint dich bewusst schikanieren zu wollen. Lasse dir umgehend einen Termin beim Amtsleiter geben. Weise ihn eben auf diese Riesensauerei hin.
Könntest auch mal beim Auswärtigen Amt nachfragen, seit wann ein solches Vorgehen im Fall Kuba notwendig ist.
Legalisierungen durch die Botschaft sind nur in besonderen Fällen anzweifelbar. Zur Argumentation kannst du diese Seite des AA verwenden:
Urkundenverkehr: Denn durch die Legalisation wird es möglich, dass eine ausländische öffentliche Urkunde in Deutschland wie eine inländische öffentliche Urkunde behandelt wird.Danach gibt es im Grunde überhaupt keinen Anlass für ein solches Vorgehen. Sollte der Amtsleiter nicht einlenken, dann lege ihm sofort eine Beschwerde auf den Tisch, in der du eine schriftliche Stellungnahme verlangst und mit weiteren Schritten drohst. (Solltest darin auf den besonderen Schutz der Ehe durch das GG verweisen sowie auf das Recht zur Eheschließungsfreiheit, das die Behörde dir anscheinend verweigern will. (Google dich dazu zu den passenden Paragraphen.)
errue