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Scheidung, aktueller Fall (Gelesen: 5824 mal)
29. Januar 2005 um 21:20
CUBA22   Ex-Mitglied

 
Ich habe mich nach 3,5 Jahren Ehe an gleicher Stelle in Santiago scheiden lassen, wo geheiratet wurde. Madame war anwesend. Die Scheidung erfolgte notariell und im gegenseitigen Einvernehmen. Das Ganze dauerte 3 Tage. Zur Legalisierung und Übersetzung der Scheidungsurkunde bewegte sich Madame zur Deutschen Botschaft nach Havanna. Dort teilte ihr man lapidar mit, dass man diese Form der Scheidung nicht legalisieren würde. Madame ist z.Zt. immer noch in Cuba.
Wer kennt sich aus ?
 
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Antwort #1 - 30. Januar 2005 um 17:50
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Die Scheidung erfolgte notariell und im gegenseitigen Einvernehmen. Das Ganze dauerte 3 Tage.


Klar, dass diese Scheidung nicht anerkannt wird, denn sie ist nicht vor Gericht erfolgt!

Ihr müsst euch gerichtlich scheiden lassen, sonst keine Legalisierung und keine Anerkennung in Deutschland.

errue
 
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Antwort #2 - 31. Januar 2005 um 22:17
CUBA22   Ex-Mitglied

 
Bei der kubanischen Botschaft in Berlin sagten die heute,das lediglich die Vorbeglaubigung der notariellen Scheidungsurkunde seitens des Außenministeriums
( Minrex ) vorab fehlt, damit die deutsche Botschaft in Havanna legalisieren kann. Natürlich muß eine SID-Büro diese Urkunde vorher noch übersetzen.
 
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Antwort #3 - 31. Januar 2005 um 23:29
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
damit die deutsche Botschaft in Havanna legalisieren kann


Danach musste du diese Scheidung aber hier noch anerkennen lassen. Das dauert ein Weilchen und kostet ein wenig. Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe, dann handelte es sich um eine staatliche bzw. behördliche Scheidung, die im Fall Kuba wohl anerkannt werden wird, obwohl ein Gerichtsurteil fehlt.

Zitat:
Im Einvernehmen aller mit Anerkennungssachen befaßten deutschen Landesjustizverwaltungen werden als Entscheidungen im Sinne des Art. 7 § 1 Satz 3 FamRÄndG behördliche Scheidungen aus den Staaten Dänemark, der Volksrepublik China, der Republik Korea, Kuba, Norwegen und der UdSSR sowie ihrer Nachfolgestaaten und Gerichtsentscheidungen gewertet.


errue
 
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Antwort #4 - 01. Februar 2005 um 08:59
CUBA22   Ex-Mitglied

 
Ich verstehe das so, dass die notarielle Scheidung, der behördlichen entspricht und damit als Ehescheidung gemäß § 7 FamÄG in Deutschland anerkannt wird. Ich kann nirgendwo etwas anderes finden, dass lediglich Scheidungen vor Gericht ( Tribunal ) in Deutschland anerkannt werden. Hast du da eine Quelle?
 
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Antwort #5 - 01. Februar 2005 um 11:31
errue   Ex-Mitglied

 
Maßgebliche gesetzliche Bestimmungen für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

Problematisch ist darin nur dieser Satz!
Zitat:
(2) Eine Ehe kann im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.

In Deutschland können Ehen nur durch Gerichtsbeschluss aufgelöst werden und dieses übertragen sie dann auch auf das Ausland.
Im Fall Kuba scheint es aber bezüglich behördlicher Scheidungen eine Ausnahmeregelung zu geben. (Siehe Zitat weiter oben, welches aus der folgenden Quelle stammt.)
Ehesachen

Im Fall Kuba scheinst du Glück zu haben, dass die es machen, denn es gibt noch zig andere Länder, die auch behördliche Scheidungen kennen, die dann aber nicht anerkannt werden.

errue
 
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