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Papierkrieg (Gelesen: 3702 mal)
21. November 2005 um 04:25

villaclara   Offline
Newbie
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Beiträge: 2
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8)Hab auch ne Frage, will im Mai heiraten, in cuba, nun ist mir eines nicht ganz klar, ich hab also meine Geburtsurkunde, gehe damit zum Einwohnermelde oder Standesamt, und hole mir ein Ehefaehigkeitszeugnis, sowie eine Meldebescheinigung, das ich in Deutschland lebe. Das ganze lasse ich dann wo auf spanisch uebersetzen und beglaubigen?Cubanische Botschaft? Rericht das?
 
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Antwort #1 - 21. November 2005 um 06:52

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
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Du holst Dir beim Einwohnermeldeamt 'ne internationale (mehrsprachige) Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung wo "ledig" 'drauf steht u.a.
Wenn die internationale Versionen der Gemeindebehöre schon Spanisch draugf stehen haben musst Du nix übersetzen lassen nochmal.
Diese Dokumente dann legalisieren lassen auf Landesebene und dann nochmal überbeglaubigen lassen durch die kubanische Botschaft.
 
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Antwort #2 - 21. November 2005 um 11:27

espresso   Ex-Mitglied
Cubalibre

*
 
Nichtcubanischer Partner 

1. Geburtsurkunde 
2. Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Familienstandes 
3. Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil 
4. Bei Verwitweten zusätzlich Heiratsurkunde und Sterbeurkunde 

Alle Dokumente müssen ins Spanische übersetzt und durch die cubanische Botschaft legalisiert sein. 
Internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden müssen nicht übersetzt sondern nur legalisiert werden. 

Vor der Legalisierung bei der cubanischen Botschaft: 

Internationale Geburtsurkunde muss von der Bezirksregierung (Regierungspräsidium, Behörde für Inneres in Hamburg – je nach Bundesland) vorbeglaubigt werden. 

Aufenthaltsbescheinigung (Meldebescheinigung), ist gleichzeitig das Ehefähigkeitszeugnis, mit Ledigkeitsnachweis (bei Geschiedenen mit Vermerk „GESCHIEDEN“, von der Bezirksregierung (oder Regierungspräsidium, in Berlin vom Standesamt I – je nach Bundesland) vorbeglaubigen lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen und danach vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigen lassen. 

Bei Geschiedenen das vom Amtsgericht ausgestellte Scheidungsurteil vom Landgericht vorbeglaubigen lassen und von einem beeideten Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen und danach vom entsprechenden Landgericht überbeglaubigen lassen. 

Bei Verwitweten außerdem Eheurkunde und Sterbeurkunde vorbeglaubigen lassen (die Übersetzung ins Spanische vom Landgericht überbeglaubigen lassen, wenn es keine internationalen Dokumente sind; internationale Dokumente nicht übersetzen lassen)

siehe: http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.html
 
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Antwort #3 - 22. November 2005 um 03:37

villaclara   Offline
Newbie
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Beiträge: 2
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Na dann mach ich das alles mal, ob ich dabei schon Rum trinken sollte oder erst in Cuba??? Vielen Dank fuer die Info 8) Laut lachend Augenrollen
 
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Antwort #4 - 22. November 2005 um 23:18

Jorge2   Offline
Full Member
Entre Kuba e Alemania
hay mucho mar por media.
x0|Bad Rappenau|||||BW,Baden-Württemberg

Geschlecht: male
Beiträge: 225
***
 
Na da wird Dir gar nichts anderes übrig bleiben!

OK, die Entscheidung, ob Du jetzt schon ein paar Gläser Rumschorle trinkst bleibt Dir noch offen!

Augenrollen Laut lachend
 
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