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Scheidung auf Kuba (Gelesen: 18748 mal)
Antwort #15 - 01. April 2006 um 00:51
el_maquinista   Ex-Mitglied

 
Ist definitiv so, sobald der Kub.Partner sein PRE verliert(über 11 Monate in Cuba) oder freiwillig abgibt und "wiedereingebürgert" wird, kostet ihn/sie die Scheidung 100 Peso M.N., beantragt der Yuma allerdings die Scheidung, gelten weiterhin die estranjero-Preise. Zustimmung des Yuma ist übrigens nicht notwendig, aber man wird immerhin informiert und darf Stellung nehmen, sofern die Post ankommt, was zur Legalisierung hier natürlich von Vorteil wäre.
Quelle:Notaria especial,La Habana Calle O.
 
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Antwort #16 - 08. Juli 2006 um 00:49
der_beamte   Ex-Mitglied

 
So, dann darf ich jetzt vermelden, dass ich glücklich geschieden bin. Ohne die Tipps hier hätte ich es vielleicht nicht gewagt, mich in Kuba scheiden zu lassen. Daher vielen Dank. Einige Angaben waren jedoch falsch oder veraltet. Daher eine Aktualisierung meinerseits.

Mich hat die Scheidung auf Kuba rund 650 Peso (ca 600 €) gekostet. 500 Pesos für die einvernehmliche Scheidung, 100 Pesos für die Legalisierung durch das kubanische Außenministerium und rund 50 (oder 60 Pesos) für die Legalisierung durch die deutsche Botschaft.

Zeitlich ging es ziemlich schnell. Es hat von der erstmaligen Vorsprache bei der Consulteria in Havanna bis zur Legalisierung bei der deutschen Botschaft genau 8 Tage gedauert. Ich habe die Papiere dann gleich mit nach Deutschland genommen.

In Deutschland erfolgte die Übersetzung durch einen ERMÄCHTIGTEN (ganz wichtig) Übersetzer, die etwas über 100 € gekostet hat und wegen Wochenende und Feiertag 5 Tage gedauert hat.

Daraufhin ging es zum Standesamt, die mit bei der Beantragung der Anerkennung der Scheidung geholfen haben. Dabei war auch die Heiratsurkunde vorzulegen. Der Gang über das Standesamt ist nicht zwingend, aber empfiehlt sich, da man dann nicht die Originale schicken muss. Gebühren für das Standesamt fallen nicht an.

Zu guter letzt wurden die Papiere vom Standesamt an das Oberlandesgericht (bei mir Düsseldorf) geschickt. Die Anerkennung hatte ich 16 Tage!!! später. Das Datum auf dem Anerkennungsschreiben war sogar nur 8 Tage!!! später. Scheinbar lag das Schreiben dann noch eine Woche bei Gericht. Warum auch immer. Die hier vielfach angegebenen Zeiträume von 10 bis 12 Wochen stimmen somit nicht (immer). Bei einem durchschnittlichen Nettoverdienst von 2000 € musste ich 154 € Gerichtsgebühren bezahlen.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass alles viel schneller und günstiger lief, als gedacht.

 
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