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Scheidung auf Kuba (Gelesen: 18840 mal)
07. Februar 2006 um 16:55
der_beamte   Ex-Mitglied

 
Hallo erstmal!

Meine Ex ist wieder auf Kuba und kann nicht zurück, da kein pre.

Nun meine Fragen:

1) Wie lange dauert die (einvernehmliche) Scheidung auf Kuba inklusive Legalisation der deutschen Botschaft?

2) Wo ist die Scheidung vorzunehmen? Geheiratet haben wir in Havanna aber sie wohnt in der Nähe von Camagüey.

3) Zuständig ist die Conulteria?

4) Wie lange dauert die Anerkennung in Deutschland ungefähr?

Vielen Dank für eure Hilfe! Die Zeit drängt. Meine jetzige Traumfrau ist Kolumbianerin und ich will nicht länger warten!
 
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Antwort #1 - 08. Februar 2006 um 06:23
errue   Ex-Mitglied

 
Zuständig ist die Consultería Juridica Internacional, egal welche. Dauer bei einer einvernehmlichen Scheidung zwischen 1 Woche und 1 Monat. Die Unterlagen werden dir von der CJI zugeschickt, inklusive Beglaubigung durch die deutsche Botschaft. Meistens musst du sie dann noch übersetzen lassen, obwohl das eigentlich im Preis drin sein soll. Dauer des Anerkennungsverfahrens in D bis zu 3 Monate.

errue
 
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Antwort #2 - 08. Februar 2006 um 08:28
der_beamte   Ex-Mitglied

 
Danke für die Antworten. Aber auch noch ein paar Nachfragen. Die Unterlagen werden mir also zugeschickt. Also auch nach Deutschland oder muss ich bis zu vier Wochen auf Kuba bleiben?

Ich habe nur eine Kopie der Heiratsurkunde, reicht das aus?

Wie sieht das Prozedere vor Ort aus? Reicht es einmal zur Consulteria oder muss man dort mehrmalig vorsprechen? Wenn ja über welchen Zeitraum etwa?

Übersetzung kann dann auch in Deutschland erfolgen? Wer kann solche Übersetzungen vornehmen?
 
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Antwort #3 - 08. Februar 2006 um 21:42
errue   Ex-Mitglied

 
Du brauchst eine Originalheiratsurkunde, die kannst du aber mit der Kopie sicher in Havanna bei Zentralregister besorgen; die Adresse sagt dir mit Sicherheit dein zuständiger Anwalt der CJI.

Die Prozedur dauert im Normalfall ca. 1-2 Wochen, ein paar Besuche sind schon nötig. Die Papiere werden dir später nach Deutschland mit DHL geschickt, das ist im Preis drin.

Übersetzungen sind normalerweise auch im Preis drin; falls sie vergessen werden, macht die jeder zugelassene Dolmetscher in Deutschland.

errue
 
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Antwort #4 - 09. Februar 2006 um 07:46
der_beamte   Ex-Mitglied

 
Erstmal vielen Dank. Die Scheidung habe ich im Juni geplant. Mal sehen, ob mir bis dahin mehr Fragen einfallen.
 
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Antwort #5 - 10. Februar 2006 um 00:20
freya   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Zuständig ist die Consultería Juridica Internacional, egal welche. Dauer bei einer einvernehmlichen Scheidung zwischen 1 Woche und 1 Monat. Die Unterlagen werden dir von der CJI zugeschickt, inklusive Beglaubigung durch die deutsche Botschaft. Meistens musst du sie dann noch übersetzen lassen, obwohl das eigentlich im Preis drin sein soll. Dauer des Anerkennungsverfahrens in D bis zu 3 Monate.

errue



Hi

und wie läuft denn eine nicht-einvernehmentliche Scheidung von cubanern mit cubanerin ab?!  ??? Und weiss jemand, wie dann verfahren wird,wenn Kinder da sind? Habe gehört,dass die Kinder immer bei der Mutter bleiben UND es angehen kann,dass der Vater sie nicht mehr sehen kann,weil sie zb rumzickt oder hat der Vater auch die Möglichkeit-wie bei uns-auf geteiltes Sorgerecht und auch Besuchsrechtregelung?!

Wie gesagt, rede von Scheidung auf Cuba zwischen Cubanischen Staatsangehörigen....

DAS würde mich mal interessieren;-)
 
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Antwort #6 - 13. Februar 2006 um 12:04
der_beamte   Ex-Mitglied

 
Da bin ich schon wieder mit meiner nächsten Frage. Die deutsche Botschaft auf Kuba hat mir von gelegentlich Problemen mit der Anerkennung der Scheidung hier in Deutschland berichtet. Wie sind Eure Erfahrungen. Ist die Gefahr groß, dass die Scheidung nicht anerkannt wird und aus welchen Gründen wurde die Anerkennung versagt?
 
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Antwort #7 - 13. Februar 2006 um 17:23
errue   Ex-Mitglied

 
Zitat:
Ist die Gefahr groß, dass die Scheidung nicht anerkannt wird und aus welchen Gründen wurde die Anerkennung versagt?


Das liegt normalerweise daran, dass es keine "saubere" Scheidung war. Bsp.: Ehepaar lebt in Deutschland. Der deutsche Partner will schlau sein und sich die Scheidungskosten und Folgekosten in D sparen, fliegt also nach Kuba und zieht dort die Scheidung ohne das Wissen des kubanischen Partners durch. Dann füllt er hier das Anerkennungsformblatt aus und gibt an, dass seine Frau zum Zeitpunkt der Scheidung auf Kuba gelebt habe - lügt also. Der kubanische Partner sucht sich einen Anwalt und schon war es das mit der Anerkennung. (Etwas verkürzt dargestellt, aber das Problem ist wohl jedem klar.)

errue
 
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Antwort #8 - 26. Februar 2006 um 10:44

cubita   Offline
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Beiträge: 1
 

Die Scheidung kannst Du auch in Deutschland vornehmen.
Die dauert zwar etwas länger , ist auch teurer aber du hast den Flug gespart und anerkannt wird sie zu 100 %.
 
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Antwort #9 - 26. Februar 2006 um 10:55

MaierLansky   Offline
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So, jetzt bin ich auch im letzten kapittel der kubanisch/deutschen novella angelangt, und hab mir mal die infos von der botschaftswebsite angesehen.

Zitat:
EN TRAMITES DE DIVORCIO SCHEIDUNGSBEGEHREN

Acta de comparecencia ante
funcionario consular
Ausfertigung des Scheidungsbegehrens im
Konsulat                      50.00 €

Declaración de testigos, ante
funcionario consular

Erklärung der Zeugen       88.00 €

Gastos de personería y tramitación
del divorcio
Bearbeitungskosten in Kuba selbst  400.00 €

Expedición copias certificadas del
Registro Civil
Ausstellung von beglaubigten Kopien durch
das Standesamt in Kuba  175.00 €   


Wenn ich richtig gerechnet habe, ist man für 713€ geschieden.
Jetzt die offenen fragen,
1. gehen die davon aus, daß beide ehepartner in der botschaft vorstellig werden, oder wird mein scheidungsbegehren auf cuba zugestellt und sie muß nur noch unterschreiben?
2. gesetzt dem unwarscheinlichen fall, sie unterschreibt nicht, wäre ich die kohle loß und nicht geschieden, bzw. kann sie die scheidung noch verhindern.
3. gibt es günstigere lösungsansätze, die sachlage ist im grunde ziemlich eindeutig. Sie ist auf cuba, und hatt bekanntlich kein interesse diese ehe vortzusetzen.
maier
 
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Antwort #10 - 26. Februar 2006 um 12:20

Alex   Offline
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Ich meinte das als günstigster Weg Deine (noch-)Gattin die Scheidung dort via die CJ einreichen könnte und dann in Abwesenheit geschieden wird. Wenn sie dann alles legalisieren läßt und die schickt via DHL geht das auch und Du mußt nicht mal einen Fuß vor die Tür setzten.

Ich verstehe aber auch das Argument Deinerseits das man(n) es lieber selbst in die Hand nimmt anstatt Geld nach Cuba zu schicken für die Angelegenheit und dann mal offen das es die Hode auch so macht wie besprochen....Zwinkernd
 
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Antwort #11 - 26. Februar 2006 um 14:25

MaierLansky   Offline
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Zitat:
..anstatt Geld nach Cuba zu schicken


Ne ne, geld nach cuba, da wird kein centavo mehr fließen.
Nach dem was ich bis jetzt gelesen habe, ist es für cubaner mit auslädischem ehepartner nicht möglich sich scheiden zu lassen, zumindest nicht für peso cubano.
Aber ich hab ja alle zeit der welt.
Meine bekanntschaft mit der ich die letzten stunden auf cuba verbrachte ist seit 12 jahren mit einem mexikaner verheiratet. Den hat sie seit 11 jahren nicht mehr gesehen. Der bruder meiner ehefrau ist mit ner canadierin verbuchselt, die ist ebenso seit 2 jahren nicht mehr dort aufgetaucht.
Ich glaube, nur wir deutschen sehen die sache so verbissen.
Maier
 
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Antwort #12 - 26. Februar 2006 um 23:55

El_Tiberon67   Offline
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Zitat:
Ne ne, geld nach cuba, da wird kein centavo mehr fließen.
Nach dem was ich bis jetzt gelesen habe, ist es für cubaner mit auslädischem ehepartner nicht möglich sich scheiden zu lassen, zumindest nicht für peso cubano.
Aber ich hab ja alle zeit der welt.
Meine bekanntschaft mit der ich die letzten stunden auf cuba verbrachte ist seit 12 jahren mit einem mexikaner verheiratet. Den hat sie seit 11 jahren nicht mehr gesehen. Der bruder meiner ehefrau ist mit ner canadierin verbuchselt, die ist ebenso seit 2 jahren nicht mehr dort aufgetaucht.
Ich glaube, nur wir deutschen sehen die sache so verbissen.
Maier



Sehr interessant; gut zu wissen.
 

Hasta la vista Baby
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Antwort #13 - 02. März 2006 um 09:04

Sharky   Offline
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Ich glaube, solange die Cubanerin kein PRE hat, kann sie sich für CUP scheiden lassen.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #14 - 02. März 2006 um 10:37

MaierLansky   Offline
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Zitat:
Ich glaube, solange die Cubanerin kein PRE hat, kann sie sich für CUP scheiden lassen.


Das währe nach 8 jahren (4 davon in der ehelichen gemeinschaft) der erste finanzielle beitrag meiner zukünftigen ex. Laut lachend
maier
 
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