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Re: Heiraten mit Schwierigkeiten (Gelesen: 7623 mal)
16. Mai 2006 um 19:07

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Die 7 Damen einer Band die wir betreuen haben auch mal 7 Tage überzogen. Sie hatten allerdings ein Arbeitsvisum. Es passierte überhaupt nichts und im darauf folgenden Jahr haben sie wiederum ohne Probleme ein Arbeitsvisum in Frankreich erhalten.

Wir haben uns aber vorher in der französischen Botschaft schlau gemacht und die meinten selbst, dass 7 Tage kein Problem sei.

 

Elisabeth
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Antwort #1 - 16. Mai 2006 um 19:45

Sharky   Offline
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von einem Bekannten weiss ich, dass dessen Novia auch mal
ein paar Tage später ausgereist ist. Er hatte damals beim
BGS 100,- DM bezahlt und es gab keinen Eintrag in den Pass.
Nach einem Jahr ist sie wieder problemlos mit Schengen
Visum eingereist
 

Salu2 Sharky
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Antwort #2 - 17. Mai 2006 um 08:44

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Also 3 Monate ist natürlich keine geringfügige Überschreitung mehr.

Vielleicht hilft einen neuen Pass? Obwohl er auf dem Antragsformular erwähnen muss ob und wann er schon mal im "Schengen"-Land war.

Wir haben oft beobachten können, wie z.B. die französischen Grenzbeamten die Daten meines Mannes im Computer suchten und ihn vermutlich ein- oder ausbuchten. Ganz sicher sind wir davon nicht, weil man es nicht sieht, es wird aber immer was im Computer eingegeben. Das würde bedeuten, dass die 3monatige Überschreitung kontrollierbar wäre und er an der Grenze trotz Visum sogar noch zurückgeschickt werden könnte, sind es doch die Grenzbeamten die schliesslich über die Zulassung entscheiden.

Muss nicht sein, aber besser man bereitet sich auf eine solche Überraschung vor. Konsularbeamte lieben es nicht, angelogen zu werden, ich würde diese Sache also lieber schon beim Visumsantrag erwähnen.

PS:
in unserem Fall war übrigens der Flug verschoben, sodass sich die Überschreitung gut begründen liess.

 

Elisabeth
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Antwort #3 - 29. Mai 2007 um 13:32

letizia   Offline
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Hallo an alle!!!

Ich würde gerne eure Meinungen zu einem bestimmten tehma wissen.  vor 8 monaten habe ich meinen freund der noch in kuba lebt kennen gelernt. wie das schicksal so wollte haben wir uns verliebt und sind glücklich allerdings gibt es viele widersprüche von bekannten und freunden von wegen der zockt dich nur ab , der will doch nur hier nach Europa um hier zu arbeiten und danach wenn er sich hier eingelebt hat vergisst er dich ganz schnell und kennt dich nicht mehr und du stehst dann da. nun das gibt mir schon zu nachdenken.  jetzt kommt er in juli hier hin nach detschland dann sehen wir uns für 11 monate. die papiere hat er schon alle legal fertiggestelt was noch fehlt ist das visum zusammen mit der verplfichtungserklärung die ich demnächst unterschreiben muss weil das ja nach kuba alles geht zum konsul dort wird es noch mal geprüft usw. nun hab ich meine befürchtungen einerseits denke ich wenn jemand liebt würde er doch einen nicht hinergehen andererseits was wenn er wirklich ganz andere absichten hat und mich komplett angelogen hat??? das wäre natürlich ne riesen enttäuschung. was für möglichkeiten hätte ich denn dann noch??? wenn ich die verplfichtungserklärung unterschreibe dann bin ich doch verpflichtet für alle zu entstandenen kosten zu tragen sowohl rechtlich als auch öffentlich usw. was meint ihr??? hat jemand schon solche erfahrungen bzw. schlimmen erfahrungen am ende erlebt??? falls ja bitte ich um eure statements. vielen dank im voraus und viele grüße!!
 
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Antwort #4 - 29. Mai 2007 um 15:30

Chocolate   Offline
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Hallo,

kann natürlich alles sein, das kann man nicht vorhersagen. Da musst du dich ganz auf deinen Instinkt verlassen. Freunde und Bekannte aus Deutschland denken natürlich immer erst an Abzocke.

Ich habe eigentlich ziemlich Glück und bin sehr glücklich mit meinem Kubaner. So kann es auch kommen. Aber mein Mann hing auch in Kuba nie vor Hotels herum, um Touristinnen abzuschleppen oder ähnliches und hatte auch nie Probleme mit der Polizei.

Darauf würde ich am meisten achten.

Ansonsten gilt eine Verpflichtungserklärung für 3 Monate, weil ein Touristenvisum auch nur für 3 Monate gilt. Länger kann er eh nicht bleiben, auch wenn Inmigracion in Kuba 11 Monate erlaubt. Wieso plant ihr dann 11 Monate? Oder bekommt er ein Arbeitsvisum?
Oder plant er, illegal länger als 3 Monate zu bleiben?

Ciao
 
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Antwort #5 - 29. Mai 2007 um 15:36

letizia   Offline
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also er plant hier zu arbeiten und er hat dort in kuba ein heiratsvisum beantragt.  der ist auch nicht so einer dass er fremden frauen herläuft oder so na ja ich kann es jetzt natürlich nicht bezeugen, weil ich nicht weiss was er da macht allerdingst sollte man sich schon vertrauen ich denke dass er es ernst meint nur hab ich halt nicht die sicherheit.. übrigens er macht das alles notariell und hat auch einen anwalt sodass die papiere alle legal sind und somt kann er 11 monat allerdins müssen  wir dann in der zeit  auch heiraten.
 
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Antwort #6 - 29. Mai 2007 um 16:03

Chocolate   Offline
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Ach ok, Heiratsvisum!
Dann müsst ihr innerhalb von 3 Monaten heiraten. So hab ich das auch gemacht.

Dann gilt die Verpflichtungserklärung auch nur 3 Monate, dannach müsste er eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen und ist auf sich selbst gestellt. 

Aber wenn du sagst, daß er vorher auch ein anständiger Kerl war, wieso sollte er es dann nicht in Deutschland sein? Also, mach dir nicht zuviel Sorgen.

Du hast ihn ja bestimmt auch in Kuba gut kennen gelernt.
 
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Antwort #7 - 29. Mai 2007 um 16:18

letizia   Offline
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also hat dein freund auch ein antrag auf heiratsvisum gestellt, das haben dann die deutschen behörden geprüft und anschließend musstest du das unterschreiben zusammen mit der verplfichtungserklärung? oder  wie läuft das genau ab?


 
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Antwort #8 - 29. Mai 2007 um 16:52

Chocolate   Offline
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Hmm, es lief eher so ab
- ich habe hier angefertigt: verpflichtungserklärung (bürgerbüro) & versicherung (internet) & ehebescheinigung (standesamt)
- das nach Kuba geschickt
- mann hat visa beantragt
- ich wurde zur Ausländerbehörde vorgeladen
- ok ging an botschaft in kuba
- visum wurde ausgestellt

Du musst auch beim deutschen Standesamt viele Papiere vorlegen, damit die diese Bescheinigung (von der ich leider vergessen habe, wie sie genau hieß) ausstellen. Du brauchst ein festes Einkommen. Der ganze Prozess dauert ein wenig. Aber hat euch da nicht der Anwalt genau informiert? Warst du schon beim Standesamt? Die geben dir genau vor, was für Papiere sie für die Ausstellung der Bescheinigung benötigen.
 
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Antwort #9 - 29. Mai 2007 um 19:59

letizia   Offline
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nein ich war noch nicht beim standesamt, da mein freund einen anwalt in kuba hat, der das ganze papierkram regelt. er hat mir versichert, dass wir innerhalb von 11 monaten heiraten müssen also nicht 3 monaten aber kann ja sein dass er sich da vertan hat wie auch immer. zunächst einmal warte ich ab und überzeuge mich davon, dass er ernste absichten hat sprich dass er in deutschland bleiben möchte, dass er neben den deutsch-  kursen in kuba auch hier welche belegt  und dann mal sehen wenn ich merke dass er irgendwelche anderen absichten hat, dann lass ich das ganze sorfort aber na ja sooo schlimm wird es wohl nicht sein Smiley
 
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Antwort #10 - 29. Mai 2007 um 23:50

Sharky   Offline
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also ohne jetzt irgend jemanden als deppert hinzustellen,
solltest Du, Dir hier, oder woanders, mal ein paar Stränge
durchlesen, denn ansonsten reden wir anander vorbei.

Grundsätzlich gibt es für die Schengen Staaten, zu denen auch D-gehört, nur Visas bis zu 90 Tagen, alles andere ist Unsinn, oder was besonderes, was aber bei Euch mit Sicherheit nicht zum Tragen kommt, Liebeskasper³gibts hier
genug.
Die einzige Chance, das er von D-Seite länger wie 3 Monate
in D-bleiben darf, ist ein Visum zur Erlangung der Deutschen Sprache (ichglaubedasbraucheichauch)

Also, lies Dich hier und woanders ein und dann stelle Deine Fragen.
bis dann...

 

Salu2 Sharky
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