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deutsch-kubanisches Kind (Gelesen: 26155 mal)
12. Juli 2006 um 09:39

papi   Offline
Junior Member
x0|Fulda|Germany|europe|||HE,Hessen

Geschlecht: male
Beiträge: 29
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Hallo zusammen,

mir ist nicht ganz klar in welche Rubrik dieser Beitrag gehört, deshalb habe ich ihn einfach mal hier reingeschrieben.

Es geht um meine 3-jährige Tochter - hier in Deutschland geboren, Mutter Kubanerin (meine Lebensgefährtin), Kind bereits mit deutschem Pass - die ich gerne bei der kubanischen Botschaft registrieren lassen möchte. Mir wurde gesagt, dass man eine Geburtsurkunde mit Beglaubigung einer Behörde in Darmstadt ("internationales Melderegister" o.ä.) braucht, da Wohnsitz in Hessen.

Was soll das bedeuten?
Kann da jemand etwas mit anfangen?
Hat jemand Erfahrung mit dem Registrieren von deutsch - kubanischen Kindern?

Danke und Gruss
papi

Durchgedreht
 
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Antwort #1 - 12. Juli 2006 um 14:53

Alex   Offline
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Cubalibre
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Zitat:
Kind bereits mit deutschem Pass - die ich gerne bei der kubanischen Botschaft registrieren lassen möchte.


Mir entzieht sich der Sinn einer solchen Aktion! Das Kind hat einen deutschan Pass was ja wohl völlig ausreichend ist! Warum noch freiwillig sich in die Fänge/Mühlen eines totalitären Regimes begeben?

Wenn's nur wegenKubaurlaub/längeren Aufenthalt ist dann sollte das auch mit nur dt. Paß bei/mit seiner Mutter/Oma problemlos mit A2 Familienvisum klappen.....
 
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Antwort #2 - 12. Juli 2006 um 17:35

Elisabeth   Offline
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Beiträge: 1310
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Du schützt dein Kind besser, wenn du es der cubanischen Nationalität ersparst. Wenigstens solange es das Regime FC noch gibt. Die cubanische Botschaft registriert keine deutschen Kinder. Die Registrierung bedeutet also, dass es die cubanische erhalten würde.

Wenn ich es richtig verstehe bist du mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet. Wenn die Beziehung mal nicht mehr gut klappen würde, was ich dir selbstverständlich nicht wünsche, und die Mutter nach Cuba zurückkehren möchte, hast du mit einem cubanischen Kind keine Chance und keine einklagbaren Rechte. Die Cubaner sehen das Kind dann ausschliesslich als Cubaner und lassen es möglicherweise nicht mal ausreisen.

Ein Kind hat im übrigens in den meisten Ländern bis 18 Zeit um sich für eine Nationalität zu entschliessen. Wenn dein Kind später einmal doch in Cuba leben möchte hat es wirklich noch genügend Zeit für diesen Schritt.

Tue es nicht!

 

Elisabeth
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Antwort #3 - 12. Juli 2006 um 18:57

Sharky   Offline
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Beiträge: 506
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@papi:
wenn es andersrum wäre, könnte ich Dir weiterhelfen, aber
so leider nicht. Griesgrämig
Da müsste sich der Lokführer mal zu äußern, ich glaube sein
Kind ist in D geboren.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #4 - 12. Juli 2006 um 21:29

papi   Offline
Junior Member
x0|Fulda|Germany|europe|||HE,Hessen

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Hallo zusammen,

schon mal Danke für eure Reaktionen.

Ich frage mich, wo das Problem liegt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass meine Tochter dann zwei Staatsangehörigkeiten hat, wenn ich sie zusätzlich bei der kubanischen Botschaft melde. Ich gehe nicht davon aus, dass sie ihre deutsche dehalb aufgeben muss.
Bei eingebürgerten Kubanern in Deutschland wird auch nicht verlangt, dass sie ihren kubanischen Pass abgeben. Kuba scheint eine große Ausnahme zu sein, wo Deutschland eine doppelte Nationalität mit zwei Pässen gestattet.

Findet Ihr wirklich, dass ich meinem Kind etwas "antue", wenn es später auch einen kubanischen Pass haben kann, wenn es will. Schließlich will ich meine Tochter ja erst mal "nur" registrieren lassen?

Hat jemand in dieser Sache Erfahrungen machen können?
 
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Antwort #5 - 12. Juli 2006 um 22:08

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

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Beiträge: 206
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Zitat:
Findet Ihr wirklich, dass ich meinem Kind etwas "antue", wenn es später auch einen kubanischen Pass haben kann, wenn es will?


Du beantwortest dir die Frage doch selbst! Laß' Dein Kind das selber entscheiden was ja auch später kein Problem darstellen dürfte ob es überhaupt auch eine kubanische Staatsangehörigkkeit haben möchte! Einen plausieblen Grund sehe ich dafür jedenfalls überhaupt nicht! Udn die Kleine ist schon drei - was bringt dich dazu nun damit anzufangen?

Ich würde es meinen Eltern jedenfalls ziemlich übel nehmen wenn sie mich unnötigerweise in meiner wehrlosen Zeit als Kleinkind irgendwo in einen undemokratischen Staat zwangseingbürget hätten. Durchgedreht Und dann bin ich dort im Urlaub und werde beispielsweise plötzlich zum Wehrdienst eingezogen auf Kuba als kleines "Geschenk" zum 18. Geburtstag oder so... Zwinkernd

 
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Antwort #6 - 13. Juli 2006 um 14:37

Elisabeth   Offline
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paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Zitat:
Bislang bin ich davon ausgegangen, dass meine Tochter dann zwei Staatsangehörigkeiten hat, wenn ich sie zusätzlich bei der kubanischen Botschaft melde. Ich gehe nicht davon aus, dass sie ihre deutsche dehalb aufgeben muss.


Das ist auch richtig.

Das Problem liegt darin, dass die Cubaner sie nur als Cubanerin betrachten und es denen die Bohne interessiert, ob sie auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Sie unterliegt damit alle Restriktionen die das cubanische Regime ihre Bürger auferlegt.

Nützen tut es ihr gar nichts, denn Cuba besuchen zusammen mit Mutter (und Vater) ist über das Familienvisum gut zu regeln.


 

Elisabeth
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Antwort #7 - 16. Juli 2006 um 19:58
el_maquinista   Ex-Mitglied

 
Papi, es ist so wie Alex und Eli sagen, sobald das Kind die kubanische Nationalität bekommt, ist es für die kubanischen Behörden kein Ausländer mehr, da neben einer kubanischen keine weitere Staatsangehörigkeit akzeptiert wird. Ich konnte das bei meinem Kleinen, der immer wieder längere Zeit in Kuba war, gerade noch verhindern. Denke nur an das Einladungsprocedere (nicht nur die Kosten, eine Ausreise kann auch gänzlich verneint werden!) und Landschule in Kuba!
Bei meinem wäre noch der 2jährige Wehrdienst dazugekommen, den so mancher nicht überlebt, ist nicht übertrieben.
Dann doch lieber per A2 und alle 30 bzw. 90Tage die 25CUC für die Verlängerung abdrücken.
 
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Antwort #8 - 21. Juli 2006 um 23:49

papi   Offline
Junior Member
x0|Fulda|Germany|europe|||HE,Hessen

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Beiträge: 29
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Hallo zusammen,

eigentlich wollte ich ja nur Informationen, WIE die Registrierung meiner Tochter erfolgt. Nach diesen ganzen Beiträgen werde ich allerdings ersmal darüber nachdenken, OB eine Registrierung sinnvoll ist, zumal meine Tochter das später ja auch noch selbst entscheiden kann...

Danke für die Hinweise!

 
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Antwort #9 - 28. November 2007 um 01:08

Alex   Offline
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Cubalibre
Harderwijk

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Beiträge: 206
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Inzwischen waren wir alle zusammen in Kuba und ich war nur froh das meine Tochter 'nen deutschen Pass hat und ihr keiner was kann! Zwinkernd Das A2-Visum gemacht (umgeschrieben) vor Ort ganz fix auf der Immigracion und fertig. Ich musste dies ja sowieso fuer mich machen auch.

Wenn ich dann im direkten, parallelen Vergleich sehe was das fuer ein Aufwand an Zeit und Geld war bzw. noch ist um den aelteren Sohn meiner Frau aus Kuba herauszuholen und was das alles kostet, weiss ich eine EU-Staatsbuergerschaft dochgleich nocheinmal so sehr zu schaetzen!
 
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