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Scheidung vorziehen (Gelesen: 10820 mal)
14. September 2006 um 13:55

Amelie07   Offline
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Hallo zusammen
Ich habe ein ziemlich grosses Problem. habe meinen Ehemann im Januar 2005 geehelicht und er konnte trotz Heirat nicht zu mir in die Schweiz ausreisen. Im Januar dieses Jahres, als ich wieder drüben war, haben wir entschlossen, unsere Beziehung auf Eis zu legen (da kein Zusammenleben möglich ist) und im März habe ich, so wie das leben so spielt, mit einem guten Freund angenähert. Mit ihm führe ich jetzt eine Beziehung. Da wäre ja noch alles schön und gut, nur weiss ich seit einem Monat dass ich von meinem Freund schwanger bin. In der Schweiz ist es nun aber so, dass sobald ein Kind während einer Ehe oder 260 Tage nach der Scheidung geboren wird, automatisch der Ehemann oder Exehemann als Vater gilt. Da ich dies um alle Umstände verhinder möchte, wollte ich euch fragen ob ihr Erfahrungen gemacht habt mit Scheidungen die, aus was für welchen Gründen auch immer, in der Scheidungsurkunde rückverlegt wurden. z. B. offizielle Scheidung am 30. August 2006, im Dokument steht aber 1. Juli. 2006.Kennt ihr Anwälte die dies wohlmöglich machen würden/könnten? Weil wenn ich die Scheidung so rückwirkend abschliessen könnte, würde die Schweiz dieses Datum als Scheidungsdatum übernehmen und mein Kind könnte offiziell von meinem jetzigen Partner anerkannt werden.
Schon jetzt besten Dank für eure Beiträge.
 
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Antwort #1 - 14. September 2006 um 16:23

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Die Scheidung sollte doch bei gegenseitigem Einverständnis von beiden Seiten rasch aufgelöst werden können???
 

Seien wir realistisch und versuchen das Unmögliche!!!
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Antwort #2 - 14. September 2006 um 17:55

Amelie07   Offline
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Ja die Scheidung ist auch nicht das Problem. mein zukünftiger Exehemann ist einverstanden mit der Scheidung und ist alles am erledigen. nur eben, bei ihm dauerts halt ein wenig, obwohl es ja eine schnelle sache sein sollte. das Problem ist, wenn ich mich mit Datum .. September 06 scheiden lasse, würde mein Kind laut schweizer Gesetz bei der Geburt als Vater meinen zukünftigen Exmann haben. Darum möchte ich versuchen, mit ein wenig Geld, das Scheidungsurteil von Kuba etwas zu verfälschen und auf den Juli oder Juni vorzuversetzen.
 
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Antwort #3 - 14. September 2006 um 18:42

Alex   Offline
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ich kenne Schweizer Gesetzte nicht aber kann mir doch vorstellen das da eidesstattliche Erklärungungen zur Kindszeugung aller drei (bzw. zwei Zwinkernd ) Beteiligten das klären müssten ohne faule Tricks?!
 
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Antwort #4 - 15. September 2006 um 09:00

Amelie07   Offline
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Das habe ich schon bei einem Anwalt abgeklärt. Mit einer eidesstattlichen Erklärung ereichen wir leider gar nichts. hier in der Schweiz muss in so einem Fall entweder der Exehemann aus Kuba einen Anwalt in der Schweiz anheuern und mich samt Kind einklagen, oder mein Kind muss durch einen Beistand mich einklagen. Also ich stehe in jedem Fall als Beklagte da und muss vor Gericht mich rechtfertigen. Dass ist mit enormen Kosten verbunden, da ich ja schlussendlich als Schuldige dastehe. Ich als Exehefrau und Mutter des Kindes kann gar nichts unternehmen. Da ich ja vor dem Recht versucht habe meinem Exehemann ein Kind unterzujubeln. Darum sehe ich als einzige Möglichkeit dem ganzen zu entgehen, eine rückwirkende Scheidung in Kuba durchzuführen, damit mein Kind vor dem Gesetz nach der Scheidung gezeugt wurde und somit nicht zu meinem zukünftigen Exehemann gehören kann.
 
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Antwort #5 - 15. September 2006 um 12:36

Moskito   Offline
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Wie wäre es mit einem Vaterschaftstest?
 

No es facil!
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Antwort #6 - 15. September 2006 um 13:23

Amelie07   Offline
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Laut schweiz. Gesetz kann ich zwar einen Vaterschaftstest machen, der wird aber vor dem Gesetz nicht anerkannt. einen Vaterschaftstest kann nur mein zukünftiger Exehemann oder mein noch Ungeborenes mit einem Beistand anordnen. Dies würde dann vor Gericht anerkannt werden. ich weiss, das schweizer Gesetz ist zum verückt werden, aber vielleicht versteht ihr jetzt mein Problem.
 
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Antwort #7 - 15. September 2006 um 22:23

Quesito   Offline
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Das es sowas wie "Fremdficken" gibt können sich richtige Schweizer halt nunmal nicht vorstellen! Habe aber schon Schweizer erlebt, die genau für dieses so unvorstellbare Tun nach Kuba reisen!  Zunge
 

Scheine, kleine Sonne! Scheine!
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Antwort #8 - 15. September 2006 um 22:49

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
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Zitat:
Laut schweiz. Gesetz

Die scheinen ja noch eigenartiger zu sein, als die deutschen.??? Hier gilt ja auch der Ehemann erstmal automatisch als Vater. Allerdings hat dieser 2 Jahre Zeit, das Gegenteil (i.d.R. auch ohne Gentest, wenn die Mutter nicht zustimmt) zu beweisen.

Allerdings dein Problem, wenn ich es richtig verstanden habe, sollte es in D nicht geben: Wenn (Noch-)Ehemann und (Noch-)Ehefrau einvernehmlich erklären, dass das Baby kein gemeinsames ist und sich dazu noch der wahre Vater präsentiert, sollte es hier eigentlich keinerlei Probleme geben. Augenrollen
 
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Antwort #9 - 17. September 2006 um 17:51

Elisabeth   Offline
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Kannst du nicht vorbringen, dass das Kind gar nicht von deinem Ehemann sein kann, weil er nie in die Schweiz eingereist ist und du in der Zwischenzeit nie in Cuba warst? Das lässt sich evtl. durch ein Dokument der cubanischen Botschaft nachweisen, werden doch alle Touristen beim Einreisen in Cuba registriert.

Ich kann mir allerdings auch kaum vorstellen, dass wenn dein cubanischer Ehemann und du selbst ein Papier aufstellen, in dem ihr beide erklärt, dass dein Ungeborenes kein gemeinsames Kind ist und ausserdem der biologische Vater zusätzlich ein weiteres Papier unterschreibt, dass er das Kind als das Seinige anerkannt, die Schweizer dies nicht akzeptieren.

Frage doch mal beim Zivilstandsamt deines Kantons nach. Vielleicht liest dein Anwalt auch nur das was in den Gesetzen steht.

Irgendwelche krumme Sachen würde ich aber lieber nicht machen. Notfalls kann dein zukünftiger Ehemann das Kind später adoptieren. Dann umgeht ihr das Gericht und die hohen Kosten und Unannehmlichkeiten die damit verbunden sind.
 

Elisabeth
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Antwort #10 - 18. September 2006 um 09:18

Amelie07   Offline
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Danke für eure Antworten. Ich weiss, dass ein Dokument in diesem sinne zu fälschen, ist nicht wirklich die beste lösung, aber ich habe mich überall erkundigt (Anwalt, Gericht, Zivilstandsamt und und und) leider haben die mir alle das selbe gesagt. Da gehen die Schweizer strikt nach Gesetz vor und sind nicht wirklich kompromissbereit. Klar könnte mein zukünftiger ehemann mein kind adoptieren aber mein problem ist, wenn mir was pasiert was dann? Ich meine ok ich bin 23 jahre alt, bin gesund und es ist vielleicht etwas unangebracht so zu denken, aber man weiss ja nie im leben, ich glaube da kommen schon meine mütterlichen sorgen raus. Falls dieser fall auftreten würde und mein zukünftiger exehemann als vater eingetragen wäre, was dann. Wird mein kind nach kuba zu seinem angeblichen vater verfrachtet? Das wäre ja ein ziemliches desaster!

 
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Antwort #11 - 25. September 2006 um 23:33

Elisabeth   Offline
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paroliño
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Zitat:
Klar könnte mein zukünftiger ehemann mein kind adoptieren aber mein problem ist, wenn mir was pasiert was dann?


Wenn dir was passieren würde bevor der Vater das Kind adoptieren konnte würde es zuerst einen amtlichen Vormund kriegen. Diese schauen sich aber immer zuerst in der Familie herum, ob es da Möglichkeiten einer sofortigen Platzierung gibt. Sicher wenn es sich um ein Kleinkind handelt.

Also, allzuviele Sorgen würde ich mich nicht machen. Geniesse die Schwangerschaft. Normalerweise bringen dich die Hormonen ja eher in den rosaroten Himmel!


 

Elisabeth
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