Alex schrieb am 11. Oktober 2007 um 17:33:
Interessanterweise gibt es im deutschen Namensrecht für verheiratete Paare die keinen gemeinsamen Ehenamen führen (z.B. nach Hochzeit auf Kuba) die Möglichkeit um bei sich einstellendem Nachwuchs sich für das deutsche oder das kubanische Namensrecht zu entscheiden!
So auch bei uns geschehen: Unsere Tochter Joselín hat die deutsche Staatsbürgerschaft aber alle beide Nachnamen (von Mama und von Papa) in ihrem Paß stehen.
Ähem, sorry, Alex,
da habe ich woh etwas versäumt. Hast Du Dein Blümchen erfolgreich bestäubt und bist Papi geworden?
felicidades!