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kub. Tochtert nach Deutschland holen? (Gelesen: 19987 mal)
14. März 2008 um 16:23

skymaster   Offline
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STERNQUELL PILS

Beiträge: 51
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Hallo,

meine kubanische Freundin möchte ihre Tochter nach Deutschland holen. Sie hat auf der Botschaft in Berlin Papiere geholt(was genau, weis ich nicht, aber es kostete 59 Euro), dann nach Kuba geschickt. Vorher sagte man ihr, es würde 140 Euro nochmals in Kuba kosten. Das Geld hat sie überwiesen, an ihre Schwester.
Nun möchte man auf einmal 800 Euro haben! Ich vermute Betrug oder sowas.
Hat jemand Erfahrung damit, wie es eigentlich funktioniert? Kann die Botschaft in Berlin helfen?

Vielen Dank, Grüße Sky.
 
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Antwort #1 - 15. März 2008 um 07:16

Alex   Offline
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Cubalibre
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Also wir haben den grossen Sohn meiner Frau auch erst vor kurzem aus Kuba geholt und es kostete deutlich unter 800.-EUR es sei denn man rechnet das Flugticket mit.....  Cool

Es liegt aber auch daran was Deine Freundin uberhaupt fuer einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hat bzw. mit welchem Status ihre Tochter aus- und einreisen soll.
 
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Antwort #2 - 15. März 2008 um 20:36

yuma   Offline
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Möglicherweise verlangt der leibliche Vater auch seinen Obulus, damit er die Ausreise genehmigt!
 
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Antwort #3 - 15. März 2008 um 21:54

skymaster   Offline
Junior Member
STERNQUELL PILS

Beiträge: 51
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Hallo,

meine Freundin hat die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, sie ist erst seit einem Jahr hier verheiratet. Kann es sein, das gewisse Leute in Kuba( Beamte, Polizei) korrupt sind und auch ihren Teil wollen?
Unsere Verständigung ist nicht einfach, ich spreche kein spanisch und ihr deutsch ist noch nicht so. Ich werde sie mal fragen, was genau sie für Papiere nach Kuba geschickt hat. Was ist dazu eigentlich nötig? Welche Formulare? Vielen Dank an euch,

Sky.
 
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Antwort #4 - 15. März 2008 um 22:29

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

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Am einfachsten ist es wohl wenn die Mutter (also Deine Freundin) selbst in Kuba ist um das Kind zu holen bzw. dort den Papierkram abzuwickeln. Der leibliche Vater muss eine notarielle Enwilligung unterschreiben welche dann legalisiert und uebrsetzt weren muss. Damit und anderen Uterlagen kann man dann ein Visum beantragen bei der dt. Boschaft zur Familienzudamenfuehrung. Wenn dieses erteilt ist bei den kubanischen Immigrationsbehoerden den Ausreiseantrag (PRE) stellen.
Eigentlich ist dies alles nicht so spannend. Lies dir mal diese Seite der dt. Botschaft in Havanna durch auch!
 
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Antwort #5 - 02. April 2008 um 20:21

skymaster   Offline
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STERNQUELL PILS

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Hallo Gemeinde, insbesondere Webmaster,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Es scheint aber trotzdem größere Komplikationen zu geben, die Tochter meiner Freundin nach Deutschland zu holen. Sie hat, wie gesagt, die erforderlichen "Papiere"(ihr deutsch ist noch nicht so gut) in der kubanischen Botschaft in Berlin geholt und dann zu ihrem EX-Mann, der das Sorgerecht hat, nach Kuba geschickt.

Dieser war nun in der deutschen Botschaft in Havanna, da hat man ihm gesagt, das es erforderlich ist, das meine Freundin mit dabei ist.

Nun ist es ihr im mom. schlecht möglich, in die Heimat zu reisen, da sie hier einige wichtige Prüfungen hat. Problematisch ist auch, das das halbe Jahr fast vorbei ist, wo die Papiere gültig sind.

Ist das nun Schikane seitens der kub. Behörden? Wer kann mir weiter helfen?

Gibt es einen User unter euch, der mir(ihr) vielleicht bei gewissen Übersetzungen behilflich ist(gerne telefonisch, mit Kostenerstattung, versteht sich), da ich weder Beamtendeutsch noch Beamtenspanisch verstehe? Wäre es auch möglich, das sich meine Freundin mal mit ihm in ihrer Landessprache unterhält?
Ich danke euch im Vorraus für die Hilfe, Telefonnummer von einem Übersetzer bitte als PN.

Grüße Sky.
 
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Antwort #6 - 02. April 2008 um 21:16

Alex   Offline
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Cubalibre
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Sky, also hast Du die bereits erwaehnte website der deutschen Botschaft schon mal durchgenommen?

Die Freundin muss eigentlich erst nach Kuba wen die Ausreise ihrers Kindes unmittelbar bevorsteht. Was soll sie denn nun dort? Das kann (und muss!) alles der Kindsvater regeln! Reisepass fuer das Kind beantragen, seine noterielle Erklaerung mit Einverstaaendnis zur Ausreise bei de consultoria juridica machen, Geburtsurkunde des Kindes holen, alles legalisieren lassen von MINREX und alles uebrsetzen lassen ins Deutsche von ESTI und erst dann zur dt. Botschaft ein Visum beantragen (siehe Link).

Nun erst (vielleicht 4-6 Monate spaeter) mit einem dt. Visum im Reisepass des Kindes kann bei den kubanischen Immigrationsbehoerden eine Ausreisegenehmigung "PRE" beantragt werden. Dann kann die Mama hinfliegen, de Ausreiseantrag mit unterschreiben, bezahlen und ihre Tochter mitnehmen.

Was sie nun bei der kubanischen Botchaft in Berlin fuer "Papiere" gemacht haben soll und nach Kuba geschickt haben soll weiss ich auch nicht. Musst Dich da schonmal klarer ausdruecken bitte.

Ich wohne in NL und da lief das alles bishen anders im Detail als bei der dt. Botshaft. Deswegen kann ich mich auch nicht weiter anbieten als Hilfe aber so wie hier beschrieben ist der Rahmen sicherlich fest zu legen.

 
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Antwort #7 - 24. April 2008 um 21:25

skymaster   Offline
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STERNQUELL PILS

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Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Hilfe. Es stellte sich nun nach einem Telefonat mit der dt. Botschaft in Havanna heraus, das meine Freundin hier und ihr EX-Mann auf Kuba diese "Papiere" nicht richtig ausgefüllt haben. Nun beginnt der Eiertanz von vorn, da das halbe Jahr Gültigkeitsdauer verstrichen ist...
Wenigstens kümmert sich nun ein Anwalt auf Kuba um die Sache, vielleicht klappt es beim zweiten Anlauf.

Grüße Sky.
 
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Antwort #8 - 28. April 2008 um 23:10

cubasi   Offline
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Hallo,

laut deutscher Botschaft ist folgende Voraussetzung für den Kindesnachzug (für immer) zu erfüllen:

"Voraussetzung für einen Nachzug von Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist, dass der im Bundesgebiet lebende Elternteil eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzt und die alleinige Personensorge für das Kind inne hat."

Das bedeutet, daß Deine Freundin ein PRE für Deutschland benötigt oder beantragen muß, wenn das
Kind eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung haben soll. Ansonsten gibt es meines Wissens von deutscher Seite nur ein 90-Tages-Visum

Du schreibst, daß Deine Freundin eine befristete Aufanthaltsbescheinigung hat. Hat Sie ein Sprachvisum,
oder ist sie mit PVE eingereist. Wenn das PVE durch die kubanische Botschaft nicht in ein PRE umgewandelt wird, muß sie nach 11 Monaten wieder nach Kuba zurück fliegen.

Was mir auch auffällt, daß Du einmal von Deiner Freundin und an anderer Stelle schreibst, daß Sie verheiratet ist. Vielleicht kannst Du diese Sache aufklären, bevor ich weiter ins Detail zur Einladungsprozedur gehe.
 
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Antwort #9 - 29. April 2008 um 17:28

yuma   Offline
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Hi

Nur mal so als Hinweis.
Auch mit PRE erhält Cubine erstmal ein befristetes Aufenthaltsrecht, normalerweise für drei Jahre. Falls nach dieser Zeit die Ehe noch besteht, kann man dann die Unbefristete AB beantragen.
Familiennachzug von Kindern ist auch noch bis zum 18. Lebensjahr noch möglich. Falls das Kind älter als 16 ist, muß es jedoch den berühmten Deutschtest ablegen!
Bin diesbezüglich momentan selbst involviert....
 
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Antwort #10 - 30. April 2008 um 07:51

Alex   Offline
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Cubalibre
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Cubasi, Grundlage fuer eine dt. Aufenthaltsgenehmigung ist nicht irgendeine kubanischen Ausreisegenehmigung oder was auch immer. Und zurück muss sie auch nicht mit 'ner PVE sondern sie kann immernoch Emigrante werden wenn sie 'ne gültige dt. AE hat.
 
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Antwort #11 - 05. Mai 2008 um 21:06

skymaster   Offline
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STERNQUELL PILS

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Hallo liebe Leute,

ja, meine Freundin ist verheiratet. Sie lebt seit über einem Jahr hier und hat die befristete Aufenthaltsgenehmigung. Was PRE und PVE ist, kann mir das mal einer erklären? Vielleicht wäre hier ein kleines Online-Wörterbuch sinnvoll, für Leute, die sich noch nicht so damit beschäftigt haben.
Wie schon erwähnt, die notwendigen Formulare sind für sie einfach nur "Papiere", eine weitere Bedeutung habe ich noch nicht herausbekommen.
Ich danke den "Spezialisten auf diesem Gebiet" erstmal für die Hilfe,

Grüße Sky.
 
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Antwort #12 - 06. Mai 2008 um 17:26

yuma   Offline
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Also.....
PVE ist das "permiso de vijaje", welchse es dem Cubaner gestatte, maximan 11 Monate zu Beuchszwecken im Ausland zu verweilen. Für jeden Monat ist dann sozusagen eine "Leihgebühr" an die cub. Botschaft zu entrichten.
PRE ist das "permiso de residencia", also die Genehmigung, sich permanent im Ausland aufzuhalten.
Da sie bereits über ein Jahr hier ist, gehe ich von PRE aus, es sei denn, sie hat den Status "emigrante"="illegaler Auswanderer", was jedoch den möglichen Nachzug der Kinder wohl zunichte machen würde.
Familiennachzug ist meines wissens eh nur mit PRE des Elternteils gestattet!
 
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