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mit cubanern im hotel uebernachten (Gelesen: 16301 mal)
13. April 2008 um 00:41

uwe   Offline
Administrator

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Beiträge: 1895
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1. man bucht "nurflug"
2. man bucht ein doppelzimmer ( z.b. bei http://cuba.xpeh.de/11.html )

bitte die reihenfolge beachten. ein hotelzimmer bekommt man immer. bei fluegen kann es schon mal eng werden.
preislich nimmt sich das nichts oder nur wenig gegenueber pauschalreisen. der transfer zum hotel ist natuerlich nicht enthalten.

im forum von mangostano habe ich heute dazu eine frage gelesen und mich ueber die antworten gewundert. naja, eigentlich nicht gewundert.
ein normaler touri hatte vor kurzem in havanna und santiago in hotels gefragt, ob uebernachtung mit cubanern nun offiziell moeglich ist. die antwort war in beiden faellen ja. sogenannte cubaspezialreisebueros sind nicht in der lage, auf die seit jahren erste relevante touristische frage ausfuehrlich zu antworten. Zwinkernd

p.s. buchen konnte man so schon immer. nur hatte man auf cuba kein anrecht auf die gewuenschte zimmerbelegung Zwinkernd.
 
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Antwort #1 - 13. April 2008 um 09:21

Alex   Offline
Administrator
Cubalibre
Harderwijk

Geschlecht: male
Beiträge: 206
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Wobei ich stark bezweifele das man nun plötzlich als unverheiratetes Pärchen zusammen ein Hotelzimmer beziehen darf! Die Neuerung is doch nur das auch (neu-)reiche Kubaner nun Hotels buchen können wenn sie die Kohle dafür haben sollten. Bisher ging dies nur mit einer staatlichen "Deligierung" bzw. "Auszeichnung" das verdiente Genossen eine AI-Urlaub bekamen. Mit seinem kubanischen Partner konnte man dahingegen schon immer in Hotels urlauben wenn man eine Heiratsurkunde vorweisen konnte und dafür war/ist der oben angegeben Buchungsweg üblich.
 
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Antwort #2 - 13. April 2008 um 14:34

El Hombre Blanco   Ex-Mitglied
Viva Cuba, pero libre!

Geschlecht: male
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Alex schrieb am 13. April 2008 um 09:21:
Wobei ich stark bezweifele das man nun plötzlich als unverheiratetes Pärchen zusammen ein Hotelzimmer beziehen darf!

Doch. Laut Presse- und glaubwürdigen  Zwinkernd Insiderberichten ist dies wieder erlaubt. War sowieso unsinnig dieses Verbot, weil in CPs ja genau dies erlaubt war.
 
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Antwort #3 - 13. April 2008 um 15:36

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Wird wohl erst zur Tatsache, wenn es mehrfach problemlos praktiziert wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 13. April 2008 um 16:54

Keyser_Soze   Offline
Full Member

Beiträge: 444
***
 
Zitat:
War sowieso unsinnig dieses Verbot, weil in CPs ja genau dies erlaubt war.


Schon, aber die Daten der Gäste mußten aufgenommen und ans MININT weitergeleitet werden. Klar umgehen viel Casa-Wirte die Meldepflicht, um den Chicas/os Probleme zu ersparen.
Die Hotels werden da schon strikter bei legaler Belegung verfahren. Ansonten könnten die Huren gleich die Hotels etagenweise anmieten und zu einem Laufhaus a lo cubano umwidmen.
 

Komme alleine, gehe alleine und alle baggern mich an, aber es wird niemand mitgenommen.
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Antwort #5 - 13. April 2008 um 17:21

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
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gefragt sind doch jetzt eindeutig die verkaeufer von hotelzimmern. dass z.b. meiers-weltreisen nicht in irgendwelchen cubaforen postet, ist ja klar. was machen aber jene den ganzen tag, die (angeblich) mitarbeiter in cuba haben?! pennen die?
vorort kann das jeder selbst probieren, zahlt aber in der regel drauf.
fur 6touris wird evtl. jener passus in den agb interessant Zwinkernd:
Zitat:
Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- nungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

 
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Antwort #6 - 14. April 2008 um 17:15

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
uwe schrieb am 13. April 2008 um 17:21:
was machen aber jene den ganzen tag, die (angeblich) mitarbeiter in cuba haben?! pennen die?

nein!!! die lesen hier, was ich schreibe Zwinkernd. das geht ja runter wie oel. deshalb noch einmal eine kopie vom "mann ohne namen" an dieser stelle:


Zitat:
Da es ja nach wie vor anscheinend Unsicherheiten bezüglich von Buchungen für Cubaner mit Wohnsitz auf Cuba gibt hier nochmals die offizielle Sprachregelung, die uns an unser Büro in Havanna zum 01.04. übermittelt worden ist:

1. A partir de las 00:00 hrs del 01.04.08 queda permitido el alojamiento de los ciudadanos cubanos residentes en Cuba en instalaciones hoteleras. Las reservaciones podrán hacerse a través de los Buroes de Venta de receptivos nacionales o directo en la Carpeta de los Hoteles.
(Ab dem 01.04.08, 00:00 Uhr ist cubanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz auf Cuba die Reservierung von Hotelzimmern erlaubt. Die Reservierungen können über die Buchungsbüros staatlicher Reiseorganisationen oder direkt an der Hotelrezeption erfolgen.)

2.-Se permite tambien el disfrute de excursiones(excepto las excursiones marítimas) y de rentas de autos.
(Ebenfalls gestattet ist die Teilnahme an Exkursionen (Ausnahme: Bootsausflüge auf dem offenen Meer) und die Anmietung von Mietwägen.)

3.-En el caso de los Cayos: Cayo Largo: No se comercializará para excursiones de 1 día, solo se venderá boleto + transfer para aquellos que se alojen por lo menos 1 noche. Cayo Santa María/Coco-Guillermo: Se venderán excursiones de 1 día, entrada al Cayo y alojamientos.
(Für die vorgelagerten Cayos gelten folgende Bestimmungen: Cayo Largo: Nicht gestattet sind Tagesausflüge sondern nur Ausflüge mit mindestens einer Hotelübernachtung. Cayo Santa Maria/Coco-Guillermo: Tagesausflüge auf die Cayos sowie Hotelübernachtungen sind gestattet.)

4.-Ciudadanos cubanos residentes en el exterior o extranjeros podrán reservar para Ciudadanos Cubanos a través de TTOO radicados en el exterior alojamientos, rentas de autos no siendo necesaria la presencia de quien lo reserva.
(Kubanische Staatsbürger mit Wohnsitz nicht auf Cuba oder Ausländische Staatsbürger können für cubanische Staatsbürger mit Wohnsitz auf Cuba über ausländische Reiseveranstalter Hotelübernachtungen oder Mietwagen buchen ohne diese selbst zu benutzen.)

5.-Se permite el alojamiento de ciudadanos cubanos compartiendo habitación con extranjeros.
(Die gemeinsame Nutzung von Hotelzimmern von cubanischen Staatsbürgern mit Wohnsitz auf Cuba und ausländischen Staatsbürgern ist erlaubt.)

6.-Solo se requiere del documento de identidad para el disfrute de los servicios.
(Um die obenstehenden Leistungen in Anspruch nehmen zu können ist für den cubanischen Staatsbürger mit Wohnsitz auf Cuba lediglich die Vorlage des cubanischen Personalausweises (Carnet de Identidad) notwendig.)

 
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