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Ab 1. Mai 2010 Reisekrankenversicherung Pflicht (Gelesen: 20475 mal)
29. April 2010 um 14:43

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
INFORMATION für Reisende nach KUBA

Am 16. Februar diesen Jahres hat die kubanische Regierung festgelegt, dass alle ab dem 1.5.2010 nach Kuba einreisenden Ausländer und ständig im Ausland lebende Kubaner bei der Einreise nach Kuba eine Krankenversicherungspolice vorweisen müssen.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss jeder Reisende über eine Reiseversicherung, die eine medizinische Behandlung in Kuba einschliesst, oder über eine Krankenversicherung verfügen, die die Behandlungskosten in Kuba übernimmt.
Die Police muss in dem Land des aktuell ständigen Aufenthaltes erworben worden sein.

Reisende, die zum Zeitpunkt der Einreise über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, können sich eine von einer kubanischen Versicherung ausgestellte Police am Flughafen oder im Hafen ausstellen lassen (weitere Informationen siehe Anlage).
Versicherte, die über eine von Versicherungsgesellschaften in Kuba ausgestellte Police sowie Versicherte mit Policen fast aller international agierender Versicherungsgesellschaften  können an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden täglich von den Leistungen des kubanischen Unternehmens Asistur profitieren.

Erfahrungsgemäss verfügen 80% der nach Kuba einreisenden Personen bereits über eine in ihrem Herkunftsland ausgestellte Versicherung, mit der die Krankenkosten in Kuba abgedeckt sind.

Reisende, die bei Einreise einer Kontrolle unterzogen werden, müssen eine Krankenversicherungspolice oder eine Reiseversicherung mit Krankenversicherungsschutz vorweisen können, die jeweils den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Kuba abdeckt.

Ab 9,50 Euro eine Jahrespolice der Hanse Merkur:

http://ad.zanox.com/ppv/15115934C1185380263

« Zuletzt geändert: 31. Januar 2011 um 17:06 von uwe »  
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Antwort #1 - 21. Juni 2011 um 00:00

el maquinista   Offline
Junior Member
seit 2004 dabei
Landau

Geschlecht: male
Beiträge: 35
**
 
wollte nur mal für längerfristig logierende anmerken, bei Barmenia kostet die Jahrespolice für Reisen bis zu 8 Wochen/56tg. online 9 Euro ungrad (Kinder 6,60). Auf Wunsch schicken sie die Police auch in spananisch zu. Merkur 56tg. kostet ab 14,xx...
Uwe kannst es ja "passend" verlinken
« Zuletzt geändert: 22. Juni 2011 um 13:59 von uwe »  

Gruß, Maqui
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Antwort #2 - 22. Juni 2011 um 13:58

uwe   Offline
Administrator

Geschlecht: male
Beiträge: 1895
*****
 
http://ad.zanox.com/ppv/18877185C1342684813

danke für den hinweis, maschii. warum meldest du dich nicht selbst bei zanox an und kassierst die fette (1 euro) provision ? Zwinkernd
 
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Antwort #3 - 25. Juli 2011 um 18:02

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Pflicht hin, Pflicht her:

Der Auslandskrankenschutz gehört ins Gepäck


Denn die Absicherung gibt es für kleines Geld, für beliebig viele Reisen das ganze Jahr über. Singles zahlen zwischen acht und zwölf Euro. Eine ganze Familie ist für 15 bis 24 Euro dabei .........

Wer Notarzt, Krankenhaus, Operation, Medikamente, schlimmstenfalls noch den Rücktransport mit dem Ambulanzflieger aus der eigenen Tasche zahlen muss, steht schnell vor dem finanziellen Kollaps ...........

Für Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat wie etwa die USA, übernimmt die Kasse gar nichts. Hat der Patient keine Auslandspolice, muss er alles allein zahlen. Das kann horrend teuer werden. Beispiel Amerika: Wer dort auf die Intensivstation kommt, ist nach Angaben des Automobilclubs ADAC schnell 10.000 Euro los, Tag für Tag ..........

Der Auslandskrankenschutz kann sogar noch auf den letzten Drücker abgeschlossen werden, notfalls am gleichen Tag der Abreise, online oder im Versicherungsbüro ......

Optimal ist eine Versicherung immer dann, wenn sie ein gut funktionierendes Notrufsystem anbietet. Und wenn der teuerste Posten, ein Ambulanzflug heim, in jedem Fall abgedeckt ist. Ohne gute Police kann ein Rücktransport - meist wegen Magen-Darm-Erkrankungen, Schlaganfällen, Herz-Kreislauf-Problemen und Unfällen - aber unglaublich teuer werden. Ein Ambulanzflug aus der Karibik nach Deutschland kostet schnell mal gut 60.000 Euro ..........


http://www.abolongroup.com/uploads/pics/logo_handelsblatt.gif" rel="gb_image[nice_pics]" title="...">http://www.abolongroup.com/uploads/pics/logo_handelsblatt.gif" name="signat_img_resize_5" alt="..." title="..." border="0" style="display:none" />   mehr...
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 19. Oktober 2011 um 08:20

yngwie   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
el maquinista schrieb am 21. Juni 2011 um 00:00:
Auf Wunsch schicken sie die Police auch in spananisch zu.


Muss die Police bei der Einreise auf spanisch sein ?
 
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Antwort #5 - 19. Oktober 2011 um 08:41

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Nein, muss nicht in spanisch sein. Sie ist bei der Einreise auch nicht vorzuzeigen. Trotzdem sollte man sie dabeihaben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 19. Oktober 2011 um 11:27
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Ich hab das mal wie folgt zusammengefasst gehabt. Ist ein paar Tage her, aber es hat sich nichts daran geändert:

Zusammenfassung nachfolgender Quelltexte:

=> Der Nachweis der Kranken- / Reisekrankenversicherung erfolgt über das Mitführen der Police (Kopie sollte ausreichen) oder einer Deckungszusage des Versicherungsträgers. Eventuell, wie einige Forumsmitglieder aus der Praxis berichten, reicht auch das Vorzeigen einer Krankenkassenkarte, wobei darauf wohl kaum zu erkennen ist, dass diese weltweit gilt und Kuba einschliesst. Daher kann man wohl nur vermuten, dass eine Krankenversicherungskarte im "Härtefall" (sturer Zöllner) angezweifelt wird.

=> Es scheint nirgends definiert zu sein, in welcher Sprache die Police / die Deckungszusage ausgestellt sein muss!
Soweit organisierbar bietet sich zur Stressvermeidung jedoch was "Spanisches" an. Nochmal, scheint aber kein "muss" zu sein.

=> Die Police muss in dem Land des aktuell ständigen Aufenthaltes erworben worden sein.

=> Der Versicherungsträger muss eine "in Cuba bekannte" (namhafte) Organisation / Versicherung sein.

=> Die kubanische ASISTUR-Krankenversicherung kostet 2.50 CUC pro Tag und Person
(+Zusatzprämie für Reisende über 70 Jahre, Wettkampfteilnehmer und Risikosportarten), Deckungshöhen siehe Link.

=> Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen gelten besondere Vorschriften
(im Einzelfall vor Reiseantritt anzufragen bei der jeweiligen kubanischen Botschaft des Heimatlandes).


Erfahrungsberichte:
Gerade A2-Reisende (A2=Familienvisum) und kubanische Staatsbürger mit PRE werden engmaschig überprüft wohingegen der "normale" Tourist (mit Touristenkarte = Visum A1) eher selten und nur stichprobenartig überprüft wird.

Hinweis:
Eine (im Heimatland abgeschlossene) Kranken- oder Reisekrankenversicherung ist auch für den Aufenthalt auf Kuba dringend zu empfehlen. Behandlungskosten können sehr schnell ein grösseres Loch in der Reisekasse verursachen und eine Magenverstimmung oder einen starker Sonnenbrand (mit Blasenbildung, Verbrennung 2. Grades) hat man sich schneller eingefangen als man manchmal denken mag.

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Links:

kubanischer Versicherungsträger ASISTUR: http://www.asistur.cu/index.php

Deckungshöhe der ASISTUR-Versichrung: http://www.asistur.cu/SEGOB_ESP.pdf

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Quelltexte:

Quelle: http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps...vcub/rhkub.html



Zitat
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Ab dem 1. Mai 2010 müssen Sie bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba.

Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen gelten besondere Vorschriften.
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Quelle: http://emba.cubaminrex.cu/Portals/202/INFORMATION%20für%20Reisende%20nach%20KUBA...



Zitat
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Am 16. Februar diesen Jahres hat die kubanische Regierung festgelegt, dass alle ab dem 1.5.2010 nach Kuba einreisenden Ausländer und ständig im Ausland lebende Kubaner bei der Einreise nach Kuba eine Krankenversicherungspolice vorweisen müssen.
Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss jeder Reisende über eine Reiseversicherung, die eine medizinische Behandlung in Kuba einschliesst, oder über eine Krankenversicherung verfügen, die die Behandlungskosten in Kuba übernimmt.
Die Police muss in dem Land des aktuell ständigen Aufenthaltes erworben worden sein.
Reisende, die zum Zeitpunkt der Einreise über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen, können sich eine von einer kubanischen Versicherung ausgestellte Police am Flughafen oder im Hafen ausstellen lassen

...

Reisende, die bei Einreise einer Kontrolle unterzogen werden, müssen eine Krankenversicherungspolice oder eine Reiseversicherung mit Krankenversicherungsschutz vorweisen können, die jeweils den Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in Kuba abdeckt.
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Quelle "edición extraordinaria número 11 de la Gaceta Oficial de la República de Cuba"
nachzulesen z. B.: http://www.trabajadores.cu/news/2010/3/7...riben-a-la-isla



Zitat
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CONSEJO DE MINISTROS

El Secretario del Consejo de Ministros

CERTIFICA

Que el Comité Ejecutivo del Consejo de Ministros, haciendo uso de las facultades que le otorga el Artículo 97 de la Constitución de la República adoptó, con fecha 16 de febrero de 2010, el siguiente ACUERDO

PRIMERO: Exigir de forma obligatoria a todos los viajeros, extranjeros y cubanos residentes en el exterior, para el ingreso al país, que cuenten con una póliza de seguro de viaje, con cobertura de gastos médicos, expedida por entidades aseguradoras reconocidas en Cuba.

En los puntos de entrada al país se asegurará la venta de estas pólizas, por entidades aseguradoras cubanas.

SEGUNDO: Exigir a los extranjeros con residencia temporal en Cuba, que cuenten con una póliza de seguro médico durante su estancia en el país, expedida por una entidad aseguradora cubana o extranjera, siempre que sea reconocida en Cuba.

TERCERO: Excluir de la aplicación de la disposición anterior al personal diplomático y a los representantes de las organizaciones internacionales, acreditados en Cuba.

CUARTO: Encargar a la Ministra de Finanzas y Precios la aprobación de las formas de cobro de los servicios médicos y el valor de las pólizas de seguro a contratar con entidades aseguradoras cubanas, aplicables a viajeros, tanto extranjeros como cubanos residentes en el exterior y a ex-tranjeros residentes temporales.

QUINTO: Los ministros de Salud Pública y del Turismo, quedan facultados, en lo que a cada uno compete, para dictar las normas relativas al reordenamiento de la atención médica a viajeros, tanto extranjeros como cubanos residentes en el exterior y a extranjeros residentes temporales.

SEXTO: El presente Acuerdo comienza a regir a partir de 1ro. de mayo de 2010.

Y para remitir copia a los miembros del Comité Ejecutivo del Consejo de Ministros, y a cuantos otros sea pertinen-te, se expide la presente certificación en el Palacio de la Revolución, a los 16 días del mes de febrero de 2010.


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Quelle: http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=3677



Zitat
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...

El viajero debe presentar alguna prueba de estar en posesion de un seguro de viaje que incluya gastos médicos o una póliza de gastos médicos, con cobertura dentro de Cuba.

La póliza debe ser adquirida en el punto de origen. Aquellos viajeros que excepcionalmente no porten el seguro en el momento del arribo, podrán adquirir una póliza con cobertura de seguro y asistencia suscrita por aseguradoras cubanas, en el propio aeropuerto, puerto o marina.
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