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Heiratsvisum?! (Gelesen: 8692 mal)
18. November 2010 um 22:19

tsunami   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 41
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hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage (wie so viele hier  Zwinkernd) gibt es so etwas wie ein heiratsvisum für Deutschland? also das ich meinen Freund über so ein Visum einladen kann und wir dann hier heiraten? soviel ich weiss gab es das mal?! und wie sicher klappt sowas?
wäre schön wenn mir da jemand ausknft geben könnte

lieben dank+saludos

tsunami
 
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Antwort #1 - 19. November 2010 um 00:27

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Da hat sich nichts geändert.

Vermutlich stellst Du die Frage, weil auf der betreffenden Internetseite der deutschen Botschaft die Bestimmungen für das „Visum für die Eheschließung in Deutschland“, sowie die dafür benötigten Unterlagen nur unzureichend wiedergegeben sind.

Bis die deutschsprachige Seite wieder vollständig ist, mußt Du Dich mit der spanischsprachigen Version behelfen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 19. November 2010 um 20:14

tsunami   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 41
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hola,

danke für die schnelle antwort. du hast recht habe tatsächlich nix gefunden-werde mal auf der von dir empfohlenen spanischen seite schauen

hat denn jemand erfahrung mit dieser art von visum? wäre sehr dankbar wenn mir jemand berichten würde zB worauf man achten muss, wie sicher is diese variante oder ist es dasselbe wie mit einem besuchervisum?

saludos
 
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Antwort #3 - 19. November 2010 um 20:49

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Das „Heiratsvisum“ unterscheidet sich sehr wohl von einem Besuchsvisum. Heiraten kannst Du hier auch mit einem Besuchsvisum. Mit dem angeführten „Visum für die Eheschließung mit anschließenden gemeinsamer Wohnsitznahme in Deutschland“ wird quasi eine Aufenthaltsgenehmigung für Deinen künftigen Gatten nach erfolgter Heirat beantragt.

Während das Besuchsvisum alleine von der Botschaft ausgestellt wird und nicht verlängert werden kann, wird der Antrag für das „Heiratsvisum“ an Deine Ausländerbehörde weitergeleitet, wo er genehmigt wird oder auch nicht.

Ansprechpartner ist also Deine Ausländerbehörde. Die Botschaft in Havanna nimmt nur den Antrag entgegen, prüft dessen Vollständigkeit und leitet ihn dann an die ABH weiter. Zur Vollständigkeit des Antrages gehört auch der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse. Da entsprechende Nachweise (Bestandene Prüfung nach Start 1) in Kuba nicht zu bekommen sind, prüft die deutsche Botschaft die einfachen Deutschkenntnisse selbst. Der letztere Sachverhalt ist auf der verstümmelten Internetseite der Botschaft in Deutsch erhalten geblieben und dort nachzulesen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 19. November 2010 um 21:11

tsunami   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Beiträge: 41
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nochmal danke  Smiley heisst das denn es ist einfacher als ein besuchervisum zu bekommen? also bis auf die deutschkenntnisse (er geht seit geraumer zeit zum deutschkurs)?und das heisst dann ja auch das er mit einem besuchervisum zwar hier heiraten kann aber wieder zurück muss um alles zu legalisieren und um ein visum für ehegattennachzug zu bekommen oder? mit dem heiratsvisum kann er direkt hierbleiben oder? wie lange gilt das visum? 3 monate in denen geheiratet werden muss?
lieben dank für deine hilfe und die mühe
 
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Antwort #5 - 19. November 2010 um 21:55

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Die für das Besuchsvisum zu beschaffenden Unterlagen sind einfacher zu besorgen. Die Entscheidung der deutschen Botschaft für diese Visumsart aber willkürlicher, weil diese die Rückkehrwilligkeit -also die Gesinnung- prüft und damit frei umgehen kann.

Die restlichen Fragen hast Du eigentlich schon selbst beantwortet. Es ist auch richtig, dass die deutsche Botschaft ein auf 90 Tage befristetes nationales Visum ausstellt und in dieser Zeit der Kontakt mit der ABH herzustellen ist, sonst endet hier der legale Aufenthalt.

Wenn Du Dich weiter in die Materie eingearbeitet hast, kann ich auch versuchen einen Kontakt mit einer Bekannten in München herzustellen, die diese Sache durchgezogen hat. Das geht dann verständlicher Weise nur über PN.

Wegen der verlangten Sprachkenntnisse, aber auch aus anderen Gründen, würde ich empfehlen, zunächst einen Antrag auf Teilnahme an einen Sprachkurs in Deutschland zu stellen. Auch dieser Antrag läuft über die ABH, falls ein Sprachkurs über eine Dauer von mehr als 3 Monaten beabsichtigt ist. Aber Vorsicht: Hat die Botschaft bzw. die ABH Hinweise, dass eine Heirat bzw. eine Zuwanderung angestrebt wird, so wird der Antrag auf ein Sprachvisum dahin gewertet, die gesetzliche Regelung hinsichtlich des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse vor Zuzug umgehen zu wollen. In diesem Fall ist mit einer Ablehnung des Antrages auf ein Sprachvisum zu rechnen. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 19. November 2010 um 22:35

tsunami   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Beiträge: 41
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das mit dem sprachtest ist nicht unbedingt mein problem-er soll und will ja deutsch lernen-haben uns das mit dem besuchervisum natürlich auch überlegt aber meiner ansicht nach stehen die chancen ziemlich schlecht-auch das mit dem sprachaufenthalt-wie sollte er das begründen? habe ich auch schon überlegt-dessalb sehe ich als einzige lösung die heirat und ich würde mir natürlich wünschen das er vorher auch mein leben kennenlernt in deutschlandraten?im grunde ist die überlegung im moment ob heiraten in kuba oder hier-und wenn du sagst du hast bekannte in deren fall das geklappt hat find ich das sehr ermutigend!
was würdest du denn raten? heiraten hier oder in kuba? ich weiss das beides vor-und nachteile hat...
 
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Antwort #7 - 19. November 2010 um 23:08

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Was ich Dir rate, habe ich schon geschrieben. Der Aufenthalt im Rahmen eines Sprachkurses -der ja zeitlich nicht begrenzt ist- bietet die beste Möglichkeit sich gegenseitig und für ihn auch Deutschland kennen zu lernen. Hat er hier die Prüfung "Start Deutsch 1" erfolgreich abgelegt, so hat er auch die größte Hürde für das Heiratsvisum genommen. Und Gründe, warum Dein Bekannter Deutsch lernen möchte, gibt es genug, um auch die Ausländerbehörde davon überzeugen zu können.

Was die Heirat in Kuba oder Deutschland betrifft, so ist dies von den Formalien her egal. In Kuba verstehen sie halt besser zu feiern.

PS.
Meine Bekannte in München hat übrigens hier geheiratet. Und schön war die Hochzeit auch. In diesem Fall hatten sie mit der Heirat die Aufenthaltsgenehmigung schon in der Tasche.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 19. November 2010 um 23:28

tsunami   Offline
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Cubalibre

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und welche voraussetzungen(schulabschluss?job?) muss er bzw. wir für dieses visum haben? und welchen deutschkurs muss er besuchen (VHS,UNI,privatschule)?
 
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Antwort #9 - 20. November 2010 um 00:54

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Der Schulabschluss spielt keine Rolle. Er sollte aber sein Interesse am Erlernen der deutschen Sprache glaubhaft machen können. Es muss ja nicht wieder der Wunsch auf einen besseren Verdienst im Tourismussektor sein. Und wenn er angibt, sich ab jetzt ausschließlich der klassischen deutschen Literatur widmen zu wollen, wird er vermutlich nicht so richtig überzeugen können. Wenn er aber beispielsweise an der Uni Havanna schon mal an einem Deutschkurs teilgenommen hat und dafür andere Gründe als die Erlangung eines Heiratsvisums anführen kann, dann wird man ihm die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland nicht verwehren können.  

Irgendetwas muss er doch bisher in seinem Leben gemacht haben oder zumindest daran interessiert gewesen sein. Wenn er immer nur an den Ecken herumstand, wird es auch keinen Sinn machen ihn hierher zu holen und zu heiraten.

Die Bedingung, die er für ein Sprachvisum zu erfüllen hat, ist die Teilnahme an einem Intensivkurs von mindestens 20 Stunden pro Woche. Die Vorlage der Anmeldung (bei VHS, kommerziellem Sprachinstitut oder einer anderer Möglichkeit in der Nähe) zu diesem Kurs ist das einzige Dokument, welches zusätzlich zu einem Antrag auf ein Besuchsvisum vorzulegen ist. Das aber steht viel ausführlicher auf der betreffenden Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna.
 

Saludos Esperanto
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