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"Visumsverfahren" an der Grenze (Gelesen: 28164 mal)
02. Juli 2011 um 00:23

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Was sie in Deutschland vorhabe, fragte der Grenzpolizist meine Cubana bei der Passkontrolle am Frankfurter Flughafen, nachdem sie bei der Einreise ihren Pass mit dem Besuchsvisum der Deutschen Botschaft in Havanna vorgelegte. Wieviel Geld sie dabei hätte, wurde sie gefragt. Die blieb cool, hat sie doch in ihrem Land genug Erfahrung mit Uniformierten in ihrem Land, die glauben sich aufblasen zu können. Nachdem die Fragen immer persönlicher wurden, hat sie ihr Handy dem Fragesteller überreicht und so wurde ich im Trubel des Frankfurter Flughafens per Mobilfunk gefragt, ob ich eine bestimmte Kubanerin kenne, welchen Beruf ich ausübe und über welches Einkommen ich verfüge.

Irgendwie bekam ich den Eindruck, dass die Grenzer das Visumsverfahren noch einmal auf deren eigenen Art durchziehen wollten. Die ganze Geschichte ging weiter und hat über 2 Stunden gedauert. Auf einmal hatten sie meine Verpflichtungserklärung in den Händen. Die konnte sie nur über das Visa-Informationssystem (VIS) bekommen haben. Dann hat mich der Uniformierte verraten, was der Anlass für die Schikane war: "Verdacht auf Erschleichung eines Visums". Einreisende Touristen aus visapflichtigen Ländern hätten ausreichende Geldmittel nachzuweisen. Und anschließend sagte mir dieses Arschloch, dass er auf der Verpflichtungserklärung meinen akademischen Grad gelesen habe und meine Bekannte jetzt einreisen dürfe.

Jetzt habe ich die Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt angeschrieben, den Fall geschildert und um Auskunft über die möglichen Gründe gebeten, die dazu geführt haben könnten, die Rechtmäßigkeit des Visums der Deutschen Botschaft in Havanna anzuzweifeln. Es könnte ja sein, dass sich in jüngster Zeit etwas geändert habe, denn meine Freundin reiste in den vergangenen 10 Jahren jeden Sommer hier ein, wobei das Visum der Deutschen Botschaft in Havanna bisher genügte und ich mir wünsche, dass dies auch künftig so sei.

Eine Antwort hätte ich schon gerne, auch wenn ich sie mir "erschleichen" muß. Ich habe denen nämlich angeboten, weitere Einzelheiten des Vorfalls und auch die Namen der beiden übereifrigen Grenzer nachzureichen, falls dies für eine fallbezogenene Antwort hilfreich wäre.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #1 - 02. Juli 2011 um 14:00

pfloggo   Offline
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Berlin

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Beiträge: 31
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Ja, ist inzwischen traurig. Sowohl mit den deutschen Behörden im allgemeinen als auch zwei deutschen Botschaften im besonderen hab ich inzwischen mehr schlechte Erfahrungen gemacht als mit den kubanischen Pendants. Und eigenlich wird mir immer eingeredet, bei uns sei alles besser.

Gruß

pfloggo

 
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Antwort #2 - 03. Juli 2011 um 22:34

juan72   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 28
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Ich befürchte, dass eine solche inquisitorische Befragung am Glaskasten leider kein Einzelfall ist. Ein paar Fragen zur Person und zu den Reisemotiven, meinetwegen. Illegale Einreise soll verhindert werden. Aber was geht den Grenzer dein Einkommen an?

Übrigens kann der Grenzer trotz gültigen Visums die Einreise verweigern. Z.B. wenn jemand mit Besuchsvisum vor ihm steht und auf die Frage nach dem Reisegrund antwortet, dass er/sie in Deutschland leben möchte.

Ja, es gibt auch bei kubanischen Behörden Willkür, aber die bewegen sich damit auf internationalem Niveau.
 
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Antwort #3 - 03. Juli 2011 um 23:53

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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juan72 schrieb am 03. Juli 2011 um 22:34:
Aber was geht den Grenzer dein Einkommen an?

Danach hat man mich über Handy im Trubel des Frankfurter Flughafen gefragt. Was glaubst Du was ich darauf geantwortet habe? Ob das Arschloch ernsthaft glaubte, ich würde daraufhin lossprinten, um ihm Steuerbescheid und Katasterauszüge vorzulegen?

juan72 schrieb am 03. Juli 2011 um 22:34:
Übrigens kann der Grenzer trotz gültigen Visums die Einreise verweigern. Z.B. wenn jemand mit Besuchsvisum vor ihm steht und auf die Frage nach dem Reisegrund antwortet, dass er/sie in Deutschland leben möchte.

So blöd sind unsere Cubanas nicht. Zumindest diejenigen nicht, die die Botschaft von der Aufrichtigkeit ihrer Besuchsabsichten überzeugen konnten. Aber Du hast recht. Der Grenzer hat mir tatsächlich gesagt, er könne meine Cubana nach Kuba wieder abschieben. Das sagte er mir aber erst am Ende unserer Unterhaltung, als er seinen Schwanz schon eingezogen hatte. Auch darüber möchte ich eine Antwort der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafens. Ich hätte schon gerne eine Antwort darüber, was einen Bundespolizisten dazu treiben kann, die Rechtmäßigkeit der Visa der Deutschen Botschaft in Havanna anzuzweifeln.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 04. Juli 2011 um 12:50
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Vor vielen Jahren bin ich mal in ZH-Kloten als Abholer mittels Durchsage zur Information gerufen worden. Von dort wurde ich dann von einem Zöllner abgeholt, der mich mit rein nahm, an den Gepäckbändern und den Kontrollboxen vorbei in ein Raum, wo meine heutige Frau / damalige Freundin schon den Tränen nahe vor zwei Beamten sass.

Allerdings muss ich sagen, war das Verhalten der Zöllner nicht zu beanstanden. Man gab uns Zeit zu einer herzlichen Begrüssung, bot uns immerhin Mineralwasser an, stellte die Fragen ruhig und höflich, erklärte das weitere Vorgehen und 20 Minuten später durften wir gemeinsam Richtung Ausgang gehen.

Dass dabei auch mein Ausweis durch den Computer gelassen wurde obwohl ich nur der Abholer (und zufälligerweise auch Einlader) war und erneut einige "Eckdaten" abgefragt wurden, die schon Bestandteil des Visa-Antrages waren, hat mich nicht unbedingt gestört. Soll mich doch einer dieser Zöllner fragen, wieviel ich verdiene. Mehr als er bekommt, ist es allemal. Da antwortet man kooperativ und höflich mit einem netten Lächeln und im Nu ist man draussen.

Wenn man damit dazu beitragen kann, dass Illegale erwischt, Bodypacker erkannt oder Gesuchte verhaftet werden, dann bin ich gern dazu bereit.
 
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Antwort #5 - 04. Juli 2011 um 16:38

Tamales   Offline
Junior Member
Cubalibre
Wien

Geschlecht: male
Beiträge: 57
**
 
Zitat:
Vor vielen Jahren bin ich mal in ZH-Kloten als Abholer mittels Durchsage zur Information gerufen worden. Von dort wurde ich dann von einem Zöllner abgeholt, der mich mit rein nahm, an den Gepäckbändern und den Kontrollboxen vorbei in ein Raum, wo meine heutige Frau / damalige Freundin schon den Tränen nahe vor zwei Beamten sass.
.....
Wenn man damit dazu beitragen kann, dass Illegale erwischt, Bodypacker erkannt oder Gesuchte verhaftet werden, dann bin ich gern dazu bereit.  


Und was wäre gewesen, wenn du nicht vor ort gewesen wärst?
.....
Dein punkt geht aber am obigen vorbei, hier ging es nicht um gefälschte pässe, bodypack usw. Es ging einzig und allein darum, daß ein grenzbeamter die rechtmässigkeit des visums, legal ausgestellt von der deutschen botschaft in havanna, bezweifelte. Und so wie es aussieht, nicht gerade auf irgendwelchen offensichtlichen verdachtsmomenten beruhend.

Ich habe meine freundin auch abgeholt bzw. wäre erreichbar gewesen, aber man kann das ja wohl nicht immer voraussetzen...
unentschlossen
 
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Antwort #6 - 04. Juli 2011 um 17:04
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Passt schon zum Thema, tamales....

Selbstverständlich wurde im Hintergrund intensivst ihr Pass und ihr Visa begutachtet, während man uns Fragen stellte. Die Fragen waren teils recht durchschaubar. So musste sie meinen Vor und Nachnamen sagen...., mein Geburtsdatum aufschreiben. Von mir wollte man z. B. aktueller Wohnsitz, Monatseinkommen und Arbeitgeber wissen.

Wäre ich nicht vor Ort gewesen, hätten die Zöllner evtl. flughafenintern jemand zum Übersetzen suchen müssen und im worst-case hätte es wohl eine Pritsche im Schub-Hotel gegeben, bis der Rückflug steht oder Verdachtsmomente aus der Welt geschafft sind.
 
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Antwort #7 - 04. Juli 2011 um 17:29

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
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Und das sagt Wikipedia zum Thema:

Der genaue rechtliche Inhalt der Entscheidung über ein Visum lässt sich am besten anhand des rechtlichen Zusammenhangs zwischen der Erteilung eines Visums und der Gestattung der Einreise bei der Grenzkontrolle erklären. Er ist in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgestaltet, was im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz gegen ein nicht gewährtes Visum oder eine Einreiseuntersagung wichtig wird:

In einigen Staaten, wie etwa den USA und Japan, wird das Visum rechtlich nicht als Aufenthaltstitel behandelt, sondern als Urkunde eigener Art, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellt, an der Grenzübergangsstelle erst den eigentlichen Antrag auf Zulassung der Einreise und des Aufenthalts zu stellen.[20] Das Visum selbst berechtigt also nicht zum Aufenthalt. Das Aufenthaltsrecht wird vielmehr erst bei der Einreise gewährt. Diese rechtliche Konstruktion ermöglicht es den Einwanderungsbeamten, die Einreisevoraussetzungen trotz vorhandenen Visums beim Grenzübertritt zu überprüfen und erst nach dieser Prüfung die Einreise zu gestatten.


Wir haben das in USA mal erlebt und man fühlt sich schon ein bisschen als Schwerstverbrecher. Aber dank der Freundlichkeit und Korrektheit des aus meiner Sicht sehr profesionnelen Grenzbeamten war es nicht sóóó schlimm, obwohl das Interview alles in allem 1 Stunde dauerte.

In Europa, vor allem im Schengen-Raum, wird das Visum hingegen überwiegend als eine vorab erteilte Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt angesehen.[21] Mit dem Visum sind die Einreise und auch der nachfolgende Aufenthalt zunächst erlaubt. Die tatsächliche Gestattung der Einreise mit einem Visum beinhaltet dann nicht mehr eine selbstständige Entscheidung der Grenzkontrollbeamten über den Aufenthalt. Auch im Schengen-Raum sind aber die Einreisevoraussetzungen beim Grenzübertritt erneut zu prüfen.[22] Daher muss auch bei vorhandenem Visum eine Möglichkeit bestehen, die Einreise zu verhindern. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie die US-Konstruktion führen daher Regelungen, wonach der Widerruf von Visa vor der Einreise unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist.[23] Folgerichtig behandelt das deutsche Aufenthaltsrecht ein Visum als einen Aufenthaltstitel, der vor der Einreise erteilt wird.[24]

Der Haken liegt m.E. im Wörtchen "kann". Der Grenzbeamter darf also beim Grenübertritt eingehend prüfen ob alle Angaben stimmen. Allerdings hatte es die cubanische Freundin  von Esperanto nach seinen Schilderungen  zu urteilen wohl tatsächlich mit einem übereifrigen Beamten zu tun.  Dennoch würde ich die Sache selbst ad acta legen und den Sommer mit der Freundin geniessen, denn vermutlich gibt es wenig Aussichten auf Erfolg der Klage.

Genauso wie es Pasu schildert haben wir es auch einmal in Zürich Kloten erlebt. Das war allerdings noch vor Einführung der Visumpflicht für Cubaner. Diese kam ja erst im 1999. Mein Mann war selbst auch ein bisschen Schuld. Sowohl ich, als auch ein Freund der in der DDR studiert hatte haben ihn dringendst von einem karierten, 30 Jahre alten, zeremoniellen Jacke, die auch noch 3 Nummern zu klein war + ebenso alten schwarzen Hose im Stil Charly Chaplin abgeraten. Er kam aber trotzdem in diesem Outfit in Zürich an. Erster Eindruck als ich über Mikrofon hineingerufen wurde: eine Mischung aus Clown und Pobrecito aus der dritten Welt. Ich habe mich gerade noch beherrschen können um nicht einen nicht mehr zu stoppenden Lachanfall zu kriegen. Die Behandlung durch den Beamten war ebenso korrekt wie bei Pasus Frau und hat auch nicht lange gedauert, höchstens 10 Minuten.
 

Elisabeth
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Antwort #8 - 04. Juli 2011 um 19:03

Esperanto   Offline
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Elisabeth schrieb am 04. Juli 2011 um 17:29:
.... Dennoch würde ich die Sache selbst ad acta legen und den Sommer mit der Freundin geniessen, denn vermutlich gibt es wenig Aussichten auf Erfolg der Klage. ...

Es wird keine Klage geben. Was gäbe es denn einzuklagen? Auch keine Beschwerde. Ich hätte aber gerne gewußt, auf welcher Grundlage bzw. Vorgaben die Grenzbeamten handeln.

Heute hat mich jemand von der Bundespolizeidirektion am Frankfurter Flughafen angerufen und wollte von mir Angaben haben, um der Sache nachzugehen. Ich habe ihm gesagt, dass ich erst eine Antwort auf mein Schreiben haben möchte, in welchen es mir um grundsätzliche Frage der Anerkennung des Visums bei der Passkontrolle ging. Der Herr von der Bundespolizei war sehr freundlich und hat mich auf den Schengener Grenzkodex hingewiesen. Er ging sogar auf die Besonderheiten einreisender Kubaner ein. So erzählte er mir, dass vor einiger Zeit Kubaner an der Grenze aufgehalten und nach den Nachweis der Krankenversicherung gefragt wurden (si. Thema im Mai 2010), weil gefälschte Krankenversicherungpolicen auftauchten. Weil er nicht nur freundlich, sondern auch sachbezogen argumentierte, hat er mich dann doch noch umgestimmt und ich habe ihm die gewünschten Daten gegeben, damit er den Vorfall einordnen und nachgehen kann. Er hat auch versprochen, dass ich eine Antwort auf mein Schreiben bekäme.

Bisher war mir nur der Schengener Visakodex bekannt. Ich werde mich also demnächst bei aufkommender Langweile mit dem Schengener Grenzkodex befassen, den es tatsächlich gibt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 05. Juli 2011 um 13:36

juan72   Offline
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Esperanto schrieb am 03. Juli 2011 um 23:53:
So blöd sind unsere Cubanas nicht.

Ja, das wäre schon sehr naiv.  Laut lachend
Mit dreimal geschickt nachfragen kann ein erfahrener Grenzer aber schon die wahren Reisegründe herausbekommen.

Esperanto schrieb am 03. Juli 2011 um 23:53:
Ich hätte schon gerne eine Antwort darüber, was einen Bundespolizisten dazu treiben kann, die Rechtmäßigkeit der Visa der Deutschen Botschaft in Havanna anzuzweifeln.

Sie hinterfragen die Voraussetzungen zur Einreise. Und wenn die Bedingungen oder Auflagen nicht erfüllt sind, wird zurückgewiesen. Das kann sein, dass der Ausländer hier arbeiten will und/oder dauerhaft in D bleiben will. Beides geht mit Besuchsvisum nicht. Und schon die erkennbare Absicht reicht zur Zurückweisung.
 
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Antwort #10 - 08. Juli 2011 um 08:02

Lerido   Offline
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Meine Cubana ist gestern zum ersten Mal über Frankfurt nach Deutschland eingereist. Sie hatte bei der Einreise null Probleme und wurde sehr freundlich behandelt.
Saludos Lerido
 
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Antwort #11 - 09. Juli 2011 um 20:02

Esperanto   Offline
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Die meisten der ca. 2200 Bundespolizisten am Frankfurter Flughafen (Stand 2008) sind freundlich und zuvorkommend. Dabei sollte es auch bleiben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #12 - 12. Juli 2011 um 21:42

PinarDelRio   Offline
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PinarDelRio

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Wir haben das in USA mal erlebt und man fühlt sich schon ein bisschen als Schwerstverbrecher. Aber dank der Freundlichkeit und Korrektheit des aus meiner Sicht sehr profesionnelen Grenzbeamten war es nicht sóóó schlimm, obwohl das Interview alles in allem 1 Stunde dauerte.

das ist der grund warum mich die amis auch nie sehen werden.... ich sage nur fingerabdrücke ...
 
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Antwort #13 - 12. Juli 2011 um 23:11
labrujavieja   Ex-Mitglied

 
PinarDelRio schrieb am 12. Juli 2011 um 21:42:
das ist der grund warum mich die amis auch nie sehen werden.... ich sage nur fingerabdrücke ...


Ein Grund. Mich werden die auch nie wiedersehen.
Ein Aufenthalt in Atlanta auf der Durchreise nach Mexiko-City hat mir gereicht. *Trauma*
 
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Antwort #14 - 15. Juli 2011 um 15:10

Esperanto   Offline
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Esperanto schrieb am 04. Juli 2011 um 19:03:
Ich hätte aber gerne gewußt, auf welcher Grundlage bzw. Vorgaben die Grenzbeamten handeln.

Das hat die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main geschreiben:

"Die Voraussetzungen für die Einreise von Drittsaatsangehörigen bei beabsichtigten Aufenthalten bis zu drei Monaten innerhalb eines Sechsmonatszeitraues richtet sich einheitlich für alle Vertragstaaten des Schengener Durchführungsabkommens (SDU) nach europäischem Recht.

Gemäß Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 März 2006 (Schengener Grenzkodex) muss ein Drittstaatsangehöriger, wozu auch ein kubanischer Reisender gehört folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:

   a)       Er muss im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein.
   b)  Er muss im Besitz eines Visums sein, sofern dies durch EU-Verordnung bestimmt ist, außer wenn er Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Visums für längerfristigen Aufenthalt ist.
   c)  Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigen Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftstaat …. verfügen oder in der Lage sein  diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
   d)  Er darf nicht im SIS zur Einreiseverweigerung sein.
   e)  Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedsstaates darstellen und darf insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedsstaaten zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen ausgeschrieben sein.

Einem Drittstaatenangehörigen, der nicht alle Einreisevoraussetzungen des Artikels 5 Abs. 1 erfüllt ….. wird die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verweigert (Artikel 13 Abs. 1 Schengener Grenzkodex). Wie sie den Ausführungen entnehmen können, stellt demnach ein Visum nur eine der geforderten Voraussetzungen für die Einreise dar."


Bis dahin gibt es zu den Ausführungen dieser Bundespolizeidirektion, die identisch mit dem Grenzkodex sind, nichts einzuwenden. Dies jedoch nur mit der Einschränkung, dass der bei Einreise von Kubanern wichtige Abs. 3 dieser Verordnung unerwähnt blieb. Dieser lautet:

"Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und - im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber - Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen."


Eher unbekannt wird der Bundespolizeidirektion der Visakodex sein, der im Artikel 21  Abs. 1 der visaausstellenden Auslandsvertretung die Prüfung aller zuvor zitierten Einreisevoraussetzungen (mit Ausnahme b) - Besitz des Visums, nachdem dieses erst noch auszustellen ist) vorgibt. Unerheblich ist auch der Hinweis auf den Inhalt des Visumsantrages, der einerseits nicht stimmt und anderseits wie die Auskünfte zur „Einreisegarantie“ und den "Schadensersatzforderungen gegen die ausstellende Vertretung" nicht erfragt wurden:

"Wie Sie den Ausführungen entnehmen können, stellt demnach ein Visum nur eine der geforderten Voraussetzungen für die Einreise dar. Dem entsprechend enthält der Visumsantrag grundsätzlich den rechtlichen Hinweis, dass die Erteilung eines Visums keine Einreisegarantie darstellt und im Falle einer Einreiseverweigerung an der Schengengrenze keine Schadensersatzansprüche gegen die ausstellende Vertretung begründet werden können."

Danach liegt die erhaltene Auskunft der Bundespolizei völlig daneben. Sie fordern ihr Recht auf ein eigenes Visumsverfahren und glauben wohl sich über Vorgaben des Schengener Visakodexes und deren festgelegten Zuständigkeiten für die Erteilung der Einreisegenehmigung hinwegsetzen und durch eigene Ermittlungen des beabsichtigen Aufenthaltszweckes und der finanziellen Ausstattung der Einreisenden und deren Einlader, kompetenter als die Ausländerbehörde und Auslandsvertretung umsetzen zu können:

"Insbesondere die erforderlichen grenzpolizeilichen Überprüfungen zum Reisezweck und zur finanziellen Ausstattung der Reisenden, wobei pro Aufenthaltstag ein Richtwert von 45,- Euro zu Grunde gelegt und der Abschluss einer Reisekrankenvericherung vorausgesetzt wird, können oftmals schon wegen sprachlicher Barrieren nicht am Kontrollschalter durchgeführt werden. In diesen Fällen werden die Ausländer in die nahegelegene Wache gebeten, wo ggf. unter Beteiligung von Sprachmittlern die Ermittlungen durchgeführt und ggf. schriftlich protokolliert werden.

Dabei ist es, wie im Falle Ihres Gastes geschehen, im Rahmen vollständiger Ermittlungen selbstverständlich, dass der Einlader, der sich auch zur Übernahme der Aufenthaltskosten verpflichtet hat, im Sinne des Einreisebegehrens gehört wird. Sofern sich der Einlader vor Ort auf dem Flughafen befindet, wird er in der Regel zur Bundespolizei gebeten oder andernfalls telefonisch Kontakt zu vorgenanntem Zweck mit ihm aufgenommen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass durch die Kontrollbeamten auch überprüft wird, ob das ausgestellte Visum im Einklang mit dem von dem Reisenden angegebenen Reisezweck steht. Abweichungen von den im Visakodex festgelegten Ausstellungsmodalitäten stellen ein erstes Indiz dafür dar, dass ggf. im Rahmen des Visumverfahrens falsche oder unvollständige Angaben gegenüber der Auslandsvertretung gemacht wurden, was strafrechtliche und ausländerrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen."


Trotz aller
"guten Wünschen für einen angenehmen Aufenthalt"
meines
"kubanischen Gastes"
, werde ich deren Wunsch:
„Ich würde mich freuen, wenn Sie zumindest im Nachhinein das Handeln der Beamten nachvollziehen können.“
nicht nachkommen und meine hier angeführten Vorbehalte -wegen des stundenlangen Aufhaltens meiner Freundin- der Bundespolizei auch mitteilen.



Korrigieren muss ich meinen Beitrag am Beginn dieses Threads:

Esperanto schrieb am 02. Juli 2011 um 00:23:
Auf einmal hatten sie meine Verpflichtungserklärung in den Händen. Die konnten sie nur über das Visa-Informationssystem (VIS) bekommen haben.

Nein, so war das nicht.

Meine Cubana hat den Grenzpolizisten ihre im Handgepäck mitgeführten Kopien der Dokumente für die Visumserteilung - nämlich Verpflichtungserklärung, Versicherungsnachweis-  auf deren Verlangen hin vorgelegt. Eigentlich wäre damit die Angelegenheit erledigt gewesen. Verstanden haben die Grenzpolizisten den Sinn der Verpflichtungserklärung aber offenbar nicht. Sie folgen weiterhin ihren Phantasien der „Visumerschleichung“, obwohl die Kubanerin mit der Vorlage ihrer Dokumente bereits die Sinnlosigkeit der Fragerei aufzeigte und ihnen damit weitere Blamagen erspart hätte. Trotzdem muss sie weiterhin der Grund endlosen Gegockels der beteiligten "Visaexperten" gewesen sein. Denn: Wäre sie nicht so attraktiv und auch in kritischen Momenten äußerst ruhig, aufmerksam und gelassen, hätte man sie wohl nicht 2 Stunden aufgehalten und sofort ziehen lassen.
 

Saludos Esperanto
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