cubaanfänger schrieb am 06. Oktober 2017 um 18:23:
Aber ohne weitere Infos, lässt sich die Sache nicht klären.
Da ich allerdings das erste Mal gelesen habe, dass ein Kubaner mit gültigen Visum gleich wieder in die nächste Maschine einsteigen und zurück fliegen muss, ist er vermutlich beleidigend oder sogar handgreiflich geworden.
Ist nach meiner Meinung eher unwahrscheinlich. Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass ein Kubaner den erstbesten deutschen Uniformierten, den er sieht, gleich verprügelt. Naheliegend wäre, dass der Bundespolizist überfordert war, er nicht den Unterschied feststellen konnte, ob der Visumspflichtige als zahlungskräftiger Tourist oder aufgrund einer Einladung mit erklärter Kostenübernahme einreiste.
Jedenfalls war dies in meinem Fall so, als der junge Bundespolizist meine kubanische Freundin nach Bargeld fragte. Woher sollte er wissen, dass Kubaner ohne Geld auskommen müssen. Das wusste nicht mal seine Direktion bzw. hat die ihnen
zugewiesene Aufgabe nicht ausreichend mitbekommen, als sie mich über den Sinn von Taschenkontrollen aufklären wollte. Die bei mittellosen Kubaner wichtige Unterscheidung befindet sich allerdings erst am Ende des betreffenden Textes des
Grenzkodexes Art. 5, Abs (3), aus welchem der Zweck einer Verpflichtungserklärung hervorgeht.