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Heirat mit Besuchsvisum? (Gelesen: 18392 mal)
15. August 2011 um 23:07

lea   Offline
Junior Member
Cubalibre
deutschland

Geschlecht: female
Beiträge: 15
**
 
Hallo,
ich habe da  wieder mal  eine  Frage, aber erst mal ein paar Infos.
Habe meinen jetzigen Freund in Kuba Nov. 2009 kennengelernt. Seit damals war ich öfters in Kuba und  wir hatten das Glück, dass gleich beim ersten Mal sein Visum für 1 Monat nach Deutschland genehmigt worden ist -  Jun./Jul. 2011. Jetzt ist er wieder weg und demnächst fahre ich wieder hin, aber wir möchten gerne zusammen leben ohne ständig hin und her zu reisen. Also bleibt nur eine (Not)-Heirat! Notheirat sage ich, weil ich im „Normalfall“ nicht heiraten würde.  Ja, er weiß es auch.
Wir wollen erneut ein Besuchsvisum beantragen für  Jan. – März 2012. Jetzt habe ich gelesen, dass man auch hier in Deutschland mit einem  Besuchervisum heiraten kann, was mir aber nicht logisch  erscheint, weil ,so wie ich es verstanden habe, die Unterlagen  (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung usw.) von der Deutschen  Botschaft legalisiert werden müssen. 
So jetzt meine Fragen:
1.      Ist eine Heirat mit einem Besuchsvisum wirklich möglich?
2.      Kann man auch hier seine Unterlagen legalisieren lassen? Wenn ja, wo oder müssen die Unterlagen nicht unbedingt von der deutschen Botschaft legalisiert werden?
3.      Falls die Heirat hier klappt, stimmt es, dass er erst mal hier bleiben kann, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen aber trotzdem den Deutschtest  in Kuba ablegen muss?
Ich glaube,  dass war‘s erstmals 100… Dank an alle
 
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Antwort #1 - 16. August 2011 um 08:07
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 
Seit 5 Jahren belastet mich dieses Thema zwar nicht mehr, trotzdem hier einige Antworten aus meiner Sicht (müssen nicht aktuell sein):

1.) Jein - meines Wissens kann man mit einem Touristen- oder Besuchsvisum nicht in Deutschland heiraten. Möglich ist dies aber in Dänemark, da dort die gesetzlichen Anforderungen an den Papierkram wesentlich lascher sind. Rein vom Antrag und der Visumsart her gesehen stellt dies aber einen Missbrauch des Besuchs- oder Touristenvisums dar. Würdest Du in seinen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft in Havanna als Zweck die Eheschliessung in Dänemark angeben, kämen die Unterlagen in Rekordzeit mit "denegado"-Vermerk zurück - und das mit Recht.

2.) In Deutschland kann man keine kubanishcen Dokumente lagalisieren lassen, um mit diesen hieraten zu können.

3.) keine Ahnung, ich hoffe aber, dass dies nicht so einfach geht, schnell den Besucher heiraten und schon hat der den Aufenthaltskleber im Pass. Ich glaube zu wissen, dass er trotzdem zurück muss um dann via Familienzusammenführung (und Detuschtest) dauerhaft kommen zu dürfen.

Informier Dich mal über das Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung in Deutschland. Das gibt es und es kann nicht abgelehnt werden, wenn nicht offensichtlich eine Scheinehe vorliegt. Zudem ist es 6 statt 3 Monate gültig und heiratenmuss man während dieser 6 Monate auch nicht. Wir haben es vor 5 Jahren so gemacht und es war alles perfekt, keine unpersönliche 0815-Hochzeit in irgendeinem Kaff in Dänemark, ...
 
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Antwort #2 - 16. August 2011 um 15:26

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
"(Not)-Heirat", - um länger zusammen zu sein? Der arme Kerl!

Erst sollte (oder wollte) er nur 2 Wochen kommen. Dann wurden daraus doch noch 4 Wochen. 3 Monate wären in einem Zeitraum von 6 Monaten möglich und werden normalerweise auch genommen. Das wäre ein Zusammensein über die Hälfte der Zeit bis in alle Ewigkeit. Noch viel mehr, wenn man sich selbst nach Kuba aufmacht. Beispielsweise während der trüben Jahreszeit.

Ist er ein Eckensteher und kann -außer Touristinnen auf sich aufmerksam zu machen- nichts mit sich anfangen? Nein, ist er nicht, sonst hätte er wohl kein Besuchsvisum von der deutschen Botschaft bekommen. Jetzt hat er von einem Tag auf den anderen das aufzugeben, was er bisher erreichte und für ihn von Bedeutung war. Ist er hier, soll er nur noch von Luft und der ihm entgegengebrachten Liebe leben. Ob er aber weiterhin so attraktiv ist, wenn sein Ego abbaut? Was soll er hier machen? Vermutlich kann er nicht einmal richtig deutsch.

Sicher war die Euphorie von beiden Seiten sehr groß, als er endlich in Deutschland ankam. Die hielt auch uneingeschränkt an. Aus seiner Sicht war alles neu und wohl auch das Beste, was es hier zu sehen und zu erleben gab. Schlimm war die Trennung nach der viel zu kurzen Zeit der Gemeinsamkeit. Fast wie ein Pferdetritt. Davon muss man sich erst mal erholen. Aber was soll's? War ja doch ganz anders.

Die bereits beantworteten Fragen daher nochmal aus einem anderen Blickwinkel:

Zu 1.) Ist eine Heirat mit einem Besuchsvisum wirklich möglich?

Voraussetzung für eine Heirat ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, nachzuweisen anhand von Dokumenten. Möglicherweise macht das Standesamt schon bei der Anmeldung der Eheschließung Schwierigkeiten und verlangt beim Nachweis des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Wohnsitzes nach § 12 Abs. 2 Pkt 2 des Personenstandsgesetz (PStG) auch eine Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung. Zumindest in Bayern wird dies verlangt.

Zu 2.) Kann man auch hier seine Unterlagen legalisieren lassen? ............

Es ist davon auszugehen, dass das Standesamt den Inhalt der für die Ehefähigkeit vorgelegten Dokumente prüfen will und deswegen die Übersetzung und Legalisierung ausländischer Urkunden verlangt. Die deutsche Botschaft hat hierfür ein umfassendes Merkblatt zur Legalisation öffentlicher kubanischer Urkunden und Beschaffung von Urkunden aus Kuba herausgegeben.

Zu 3.) Falls die Heirat hier klappt, stimmt es, dass er erst mal hier bleiben kann, .............?

Nein, eine Verlängerung des Besuchsvisums ist nur in extremen Fällen (Transportunfähigkeit o.ä.) möglich. Das gilt auch für die Umwandlung in eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung. Zudem würde dies auch die Aushebelung des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz bedeuten, welches in diesen Fällen vor Zuzug einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt. Dabei gehe ich davon aus, dass Dein Freund noch keine ausreichenden einfachen Deutschkenntnisse hat.

Im Übrigen sind Besuchs- oder Heiratsabsichten bei der Beantragung eines Visums strikt auseinander zu halten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Besuchsvisum genehmigt wird, wenn der Antragsteller gleichzeitig Heiratsabsichten bekundet. Dies gilt sogar dann, wenn er die Aufrichtigkeit seines Rückkehrbekundens bei einem vorangegangen Besuch bewiesen hat und deswegen wie selbstverständlich mit einer erneuten Genehmigung hätte rechnen können.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 16. August 2011 um 23:02

lea   Offline
Junior Member
Cubalibre
deutschland

Geschlecht: female
Beiträge: 15
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Hallo,
erst mal danke für Eure Antworten.
@ Pasu Ecopeta, habe ich dich richtig verstanden? Ein Visum zur Eheschließung kann für 6 Monate beantragt werden?
Von Deiner E-Mail Esperanto muss ich mich erst mal  erholen, aber du hast in fast allen Punkten recht.
Aber ganz ehrlich, was gibt es denn für Möglichkeiten, wenn wir zusammen sein wollen? Muss man(n)  frau nicht irgendwann eine Entscheidung treffen?
Aber ich bin froh über Deine äußerst kritische Mail. Ich weiß, Notheirat hört sich schrecklich an. Wenn wir uns es aussuchen dürften, würde er für 8 Monate kommen und einen Sprachkurs besuchen. Er hat auch in den 4 Wochen einen Sprachkurs besucht und lernt bereits  in Kuba Deutsch (allerdings nicht regelmäßig).
Was soll er hier mache? Irgendwann arbeiten, aber was weiß ich auch nicht.
Ganz ehrlich ich kann und will (aber eher will) nicht für 3 Monate nach Kuba, aber er kann sich vorstellen von Jan.-März hier nach Deutschland zu kommen und einen Sprachkurs zu besuchen.
Es ist alles recht schwierig und natürlich spielen da die Gefühle auch eine große Rolle, wobei  ich mich selbst sehr loben muss ich bin die nüchterne und kritische  und er „el soñador“, gehört das auch zu der klassischen Rollenteilung ? 
UFFFF, alles sehr schwierig !!!!
Saludos y buenas noches
 
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Antwort #4 - 17. August 2011 um 06:51
Pasu Ecopeta   Ex-Mitglied

 

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/07/Eheschliessgleichgesch.html

Zumindest ging das bei uns damals relativ glatt, ist aber schon über 5 Jahre her galt für die Schweiz...
 
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Antwort #5 - 17. August 2011 um 19:42

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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lea schrieb am 16. August 2011 um 23:02:
UFFFF, alles sehr schwierig !!!!

Aber nur solange man sich nicht damit befasst hat.

Die deutsche Botschaft stellt grundsätzlich nur Visa mit einer Dauer bis max. 3 Monate aus. Dies gilt sowohl für kurzfristige Aufenthalte (Besuchs-, Geschäfts- und Tourismusreisen sowie für die Teilnahme an Deutschkursen, deren Gesamtdauer unter 3 Monaten liegt), als auch mit Zustimmung der Ausländerbehörde für längerfristige Aufenthalte (Familienzusammenführung, Heirat, Teilnahme an Deutschkursen mit einer Gesamtdauer über 3 Monaten, Studium usw.). Im 2. Fall -also für längerfristige Aufenthalte- ist innerhalb der eingeräumten 3-Monatsfrist die Ausländerbehörde zur Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung aufzusuchen. Das kann auch sofort nach Ankunft erfolgen. Nachdem diese Behörde bereits im Rahmen des Visumsverfahrens die Zustimmung erteilt hat, ist die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung eher Formsache. Allerdings obliegt dieser Behörde über welche Dauer sie diese Aufenthaltsgenehmigung ausstellt und wie sie deren Verlängerung handhabt.

Die Teilnahme an einem Sprachkurs über 8 Monate in Deutschland ist also durchaus möglich und in euerem Fall nachvollziehbar. Vermutlich war sogar der geäußerte Wunsch der Teilnahme an einem Deutschkurs ausschlaggebend für die vorausgegangene Genehmigung des Besuchsvisums.

Sollte ein Sprachkurs über einen längeren Zeitraum angestrebt werden, so würde ich empfehlen, vorab Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen, um dort deren Verständnis für euer Anliegen zu bekommen. Mit einer Ablehnung ist wahrscheinlich nur dann zu rechnen, wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht mit der Teilnahme am Sprachkurs das zuvor erwähnte 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz hinsichtlich der Deutschkenntnisse umgehen zu wollen. Auch die Botschaft könnte derartiges in deren Stellungnahme der Ausländerbehörde gegenüber äußern, damit diese Behörde dem Antrag nicht zustimmt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 18. August 2011 um 23:41

lea   Offline
Junior Member
Cubalibre
deutschland

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Beiträge: 15
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Hallo,

erst mal wieder Dankeschön für Eure Antworten.

@Esperanto ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe.

Können wir ein Besuchsvisum (Antragsformular für kurzfristigem Aufenthalt stellen) für drei Monaten stellen z.B. von Jan.- März. Mein Freund  besucht einen Sprachkurs (Mo.-Fr. 20 Std. die Woche) und nach 2 Monaten planen wir mit den Unterlagen der Sprachschule zur Ausländerbehörde zu gehen. Unser Wunsch wäre, den Sprachkurs für weitere 3-6 Monaten zu verlängern, ohne  vorher in Havanna ein Antragsformular für einen längerfristigen Aufenthalt gestellt zu haben?

Hier in Hessen ist es so, dass für die ersten 3 Mon. das Bürgeramt zuständig ist und alles was über die Länge von 3 Monaten hinaus geht, dafür ist die Ausländerbehörde zuständig. Würde dies eine Rolle spielen?



 
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Antwort #7 - 19. August 2011 um 13:22

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Die Frage nach Verlängerung eines Besuchsvisums oder dessen Umwandlung in eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis wurde zuvor schon klar und eindeutig beantwortet: Beides ist nach EU-Recht nicht möglich!

Auch in Hessen ist die Ausländerbehörde (ABH) für Aufenthaltstitel visapflichtiger Ausländer zuständig. Das Bürgeramt bzw. Bürgerbüro Deiner Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung hat lediglich in Amtshilfe für die ABH die Verpflichtungserklärung ausgestellt. Die Anmeldung des Wohnsitzes -nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis- ist dann aber Sache der Kommunalverwaltung (Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt).

Die Bediensteten der zuvor genannten Ämter können Dir dies aber auch sagen. Nochmal empfehle ich Kontakt mit der Ausländerbehörde im Landratsamt aufzunehmen, wenn ein längerfristiger Aufenthalt für einen Sprachkurs angestrebt wird. Die Botschaft in Havanna wird dafür den Antrag entgegennehmen und nach Prüfung der Vollständigkeit an die für Deinen Wohnsitz zuständige ABH zur Zustimmung weiterleiten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #8 - 30. Juli 2019 um 23:44

Diddi   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 4
*
 
Hallo, ich brauche mal von Euch Informationen über die Aktuellen Möglichkeiten um meine Freundin nach Deutschland zu holen.
Folgende Situation; Ich habe meine Freundin vor ca. 23 Jahren kennengelernt. Hatte mit ihr aber nichts gehabt, da sie mit einem Bekannten von mir zusammen war.
Sie sind auseinander gegangen und ich habe ihr mit ein guten Freund von mir und seiner Brasilianischen Lebensgefährtin geholfen da weg zu kommen. Wir waren einige mit meinen Freund und der Partnerin raus zum Tanzen. Nach ein paar Wochen war sie wieder weg nach Kuba. Nun seit letzten Jahr September haben wir uns über Facebook wiedergefunden. Nun hatte ich sie eingeladen, was aber leider von der Botschaft abgelehnt worden ist. Sie war wohl vor 3 Jahren mal n Spanien bei einer Freundin zu Besuch und ist leider erst nach 9 Monaten zurückgekehrt. Das war natürlich der Grund für die Ablehnung. Meine Frage ist jetzt, macht es Sin, wenn ich jetzt mit einer neuen Einladung dahinfliege und das Persönlich bei der Botschaft Abgebe? Wenn es dann funktionieren sollte, darf ich sie, wenn es sich ergibt sie dann hier Heiraten oder in Dänemark. Oder da sie Frisörin gelernt hat kann man für sie hier einen Arbeitsaufenthalt beantragen? Oder ich Heirate sie auf Kuba, aber so schnell wollte ich das auch nicht. Ich weiß, diese Fragen wurden hier schon einige Male diskutiert, aber die letzten Aktuellsten Diskussionen sind teils 2018 aber meisten 2017 gewesen.
Ich hoffe auf zahlreiche relevante Informationen von Euch.
Lieben Gruß
Dietmar (Diddi)
 
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Antwort #9 - 31. Juli 2019 um 17:40

Kartdriver99   Offline
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Y pué
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Beiträge: 854
***
 
...tja bei Visavergehen verstehen die keinen Spass!  Zunge Zunge Zunge und wenn es gleich 6 Monate zuviel sind sieht es ziemlich düster aus!  Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig Du kannst es natürlich weiter versuchen! Ich weiss nicht, wie lange diese Vergehen gespeichert werden! Sonst musst du sie auf Cuba oder in Russland heiraten, denn da können die ohne Visum einreisen! Zwinkernd  Vielleicht gibt es da auch noch weitere Möglichkeiten! Dennoch: Einen (Dauer) - aufenthaltstitel für Deutschland gibt es erst bei bestandenem Deutschkurs A1-A2 und B1!
 

hasta pronto
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Antwort #10 - 31. Juli 2019 um 21:26

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Es nützt auch nichts, wenn der Einlader bei der Beantragung eines kurzfristigen Visums (max. 90 Tagen) für Besuchszwecke in der Botschaft anwesend ist. Darüber entscheidet die Botschaft und hat dabei nur den Antragsteller im Blick. Im vorliegenden Fall kann dies -nach der Eintragung im Schengener Informationssystem- nur eine Ablehnung sein. Das wichtigste Kriterium der Prüfung, nämlich die Rückkehrwilligkeit, wird man so nicht feststellen können.

Über das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt in De, sei es nach Heirat in Kuba im Sinne der Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) oder Heirat in De mit anschließender Wohnsitzaufnahme (Eheschließung) entscheidet die, für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde, nachdem sie den in der Botschaft eingereichten Antrag mit den entsprechenden Unterlagen gem. Merkblatt erhalten hat, um anschließend der Botschaft ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Ausstellung des Visums mitzuteilen. In diesem Fall ist die Rückkehrwilligkeit ohne Belang. Es wird der Nachweis einfacher, in der Regel bereits der in Kuba erworbener Sprachkenntnissen (A1) verlangt.

Üblicherweise sollte also der Erwerb der deutschen Sprache vor der Visumsbeantragung erfolgen, wobei auch die Ernsthaftigkeit der Heirat und Integrationsbereitschaft in De erkennbar wird. Soweit es sich um eine Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland mit einer Dauer bis zu 3 Monaten handelt, wird die Botschaft –zuständig für kurzfristige Aufenthalte- auch in diesem Fall ablehnen. Wie sich die Ausländerbehörde bei einem längerfristigen Sprachkurs über eine Dauer von mehr als 3 Monaten entscheidet, ist schwerer vorauszusagen. Da macht es schon Sinn an der richtigen Stelle bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und mit überzeugenden Argumenten deren Wohlwollen zu gewinnen ohne dabei den Eindruck entstehen zu lassen, die betreffende Regelung im Ausländergesetz hinsichtlich des Spracherwerbs umgehen zu wollen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #11 - 06. August 2019 um 02:13

Diddi   Offline
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Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 4
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Vielen Dank erstmal für Eure Informationen, das nächste Problem ist allerdings, das ihr letzter Mann aus Kanada ist. Aus Erfahrungen mit meiner Exfrau, sie kam von der Domrep, war mit einen US Bürger verheiratet. Das viel unter den Internationaler Scheidungsrecht und musst bei mir anstand vom Landgericht Hamm in Landgericht Düsseldorf abgewickelt werden. Da wurden Dokumente von meiner damaligen Frau, die es dort gar nicht gab. Ich denke das wird mit Kuba nicht anders sein. Es sei denn es spielt keine Rolle, wenn ich sie in Kuba heirate mit Familienzusammenführung.
 
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