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Steuern (Gelesen: 9872 mal)
06. Oktober 2011 um 16:47

Hombre verde   Offline
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Cubalibre

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Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen.  Da die Erstattung über 1000 Euro weniger ist als in den vergangenen Jahren (obwohl es keine steuerrelevanten Unterschiede gegeben hat) habe ich festgestellt, dass die Unterstützung für meinen Ehemann in Cuba, die in den vergangenen Jahren immer berücksichtigt wurde, offensichtlich nicht mehr berücksichtigt wurde.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder hat das Finanzamt das einfach vergessen?
 
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Antwort #1 - 07. Oktober 2011 um 07:22

pfloggo   Offline
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Hombre verde schrieb am 06. Oktober 2011 um 16:47:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen.  Da die Erstattung über 1000 Euro weniger ist als in den vergangenen Jahren (obwohl es keine steuerrelevanten Unterschiede gegeben hat) habe ich festgestellt, dass die Unterstützung für meinen Ehemann in Cuba, die in den vergangenen Jahren immer berücksichtigt wurde, offensichtlich nicht mehr berücksichtigt wurde.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder hat das Finanzamt das einfach vergessen?


Bei uns wurde noch die Unterstützung für die Eltern in Kuba anerkannt. Evtl probiert das Finanzamt das nur aus. Am besten Widerspruch einlegen und begründen, warum der Ehemann in Kuba bedürftig ist. Mir hat dabei immer die Länderseite des Auswärtigen Amtes geholfen. In der steht, dass Kubaner ohne Hilfe aus dem Ausland fast nicht überleben können Zwinkernd
 
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Antwort #2 - 07. Oktober 2011 um 07:33

r.bost   Offline
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Hinten im kleingedruckten müsste stehen, warum etwas nicht anerkannt worden ist. Fehlende Nachweise etc. Wenn dem nicht so ist Einspruch und bitte um Begründung.

Wenn ja Einspruch und die fehlenden Nachweise beibringen.

r.
 
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Antwort #3 - 07. Oktober 2011 um 07:36

r.bost   Offline
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pfloggo schrieb am 07. Oktober 2011 um 07:22:
Mir hat dabei immer die Länderseite des Auswärtigen Amtes geholfen. In der steht, dass Kubaner ohne Hilfe aus dem Ausland fast nicht überleben können Zwinkernd


das ist guter Tipp ! Da ich immer seitenlang die Bedürftigkeit begründet habe. Die Kubanischen Behörden wollten einfach nicht bestätigen, das jemand bedürftig ist.  Zwinkernd

r.
 
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Antwort #4 - 07. Oktober 2011 um 10:06
willibald   Ex-Mitglied

 
r.bost schrieb am 07. Oktober 2011 um 07:36:
Die Kubanischen Behörden wollten einfach nicht bestätigen, das jemand bedürftig ist.  Zwinkernd


zitat: "Bedürftigkeit liegt vor, wenn eine betroffene Person und/oder deren Familienangehörige nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln zu beschaffen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Bed%C3%BCrftigkeit

@"R": nach dem selbstverstaendnis der kubaner ist dort tatsaechlich niemand beduerftig. die kubaner haben doch nur eine andere antwort auf die frage, was zum lebensunterhalt "notwendig" ist; wir europaeer sagen: vieles, was ihr kubaner haben "muesst", aber nicht habt. die kubanische regierung sieht das anders und sagt, die kubanischen buerger haben alles, was fuer sie notwendig ist.

danach kann eine bestaetigung der beduerftigkeit fuer das deutsche finanzamt tatsaechlich nicht ausgestellt werden.
 
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Antwort #5 - 07. Oktober 2011 um 12:43

juan72   Offline
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r.bost schrieb am 07. Oktober 2011 um 07:36:
Die Kubanischen Behörden wollten einfach nicht bestätigen, das jemand bedürftig ist.  Zwinkernd

Du musst zu den "richtigen Behörden" gehen.

Wir waren damals mit dem Formular beim Einwohnermeldeamt: "Wir können das nicht. Wir geben nur Carnés aus. Für alles andere sind wir nicht zuständig".  Griesgrämig

Dann bei der Inmigración: "Das hat nix mit Ein- oder Ausreise zu tun. Geht mal zur Polizei!"  hä? Polizei?? Sollen wir wirklich? Meine Frau meinte, der ABV (Wer weiß noch was das ist?) sei ganz nett. Sie würde ihn mal fragen.

Also beim Barrio-PNR: "Wasn das? Kenn ich nich. Unterschreibe ich nich."  Zunge

Die Außenstelle des Arbeitsministeriums: "Wir sind ein sozialistisches Land. Unsere Bürger benötigen keine Unterstützung aus dem Ausland!"  Lippen versiegelt

Dann haben wir die CDR-Tussi gefragt. "Jaaa klaaar das ist üüüberhaupt kein Probleeem. Bring mir mal ein Hundehalsband für meinen kleinen Liebling mit, dann unterschreibe ich das."  Kuss Ok wir sind dann mit dem Halsband und dem Wisch zu ihr gegangen, aber dann: "Tjaaa das ist jetzt ein Probleeem. Ich habe ja gar keinen Stempel und üüüberhaupt darf ich sowas ja gar nicht unterschreiben. Ich frag mal meinen Chef." Nach einer Woche und dreimal nachfragen: "Neee mein Chef unterschreibt das nicht." Aber das Halsband hat sie behalten.  Ärgerlich

Dann sind wir zur BPA gegangen. Die haben mal kurz in den Computer geschaut, ob im Vorjahr tatsächlich Überweisungen eingegangen sind, Stempel, Unterschrift, fertig! Hat keine drei Minuten gedauert. Laut lachend
 
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Antwort #6 - 07. Oktober 2011 um 12:52

r.bost   Offline
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das hab ich auch alles schon hinter mir, die BPA hat es bei uns aber auch nicht ausfüllen wollen.

r.
 
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Antwort #7 - 07. Oktober 2011 um 14:04
willibald   Ex-Mitglied

 
juan72 schrieb am 07. Oktober 2011 um 12:43:
Die Außenstelle des Arbeitsministeriums: "Wir sind ein sozialistisches Land. Unsere Bürger benötigen keine Unterstützung aus dem Ausland!"  Lippen versiegelt


das ist es, was ich sagen wollte. und es stimmt ja auch. kein kubaner verhungert.

und alle ueberweisungen, die aus dem ausland kommen, sind nicht fuer reis und bohnen, sondern fuer Luuuuxxuuus
 
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Antwort #8 - 07. Oktober 2011 um 16:51

el mendigo   Offline
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Neue Regelung seit 2010

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Sc...

Ansonsten stellt sich die Frage ob die eheliche Gemeinschaft überhaupt besteht wenn der Ehegatte ständig im Ausland wohnt.

Anders dürfte es nur bei gemeinsamen Herkunftsland sein.

Memet Türke hat Frau und Kinder in der Türke und arbeitet in D. Mehmet fährt regelmäßig nach Hause, also kann von einer ehelichen Gemeinschaft ausgegangen werden.

Isolde Aleman heiratet Mustafa Türke, Mustafa lebt in der Türke, Isolde fährt nur in Urlaub in die Türke, also kann man schwer von einer ehelichen Gemeinschaft ausgehen.

Lg
Antonio

PS: Darkwingwilli spar Dir jeglichen Komentar, mit Schmuddelkinder red' ich nicht
 

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Antwort #9 - 07. Oktober 2011 um 17:26

pfloggo   Offline
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el mendigo schrieb am 07. Oktober 2011 um 16:51:
Neue Regelung seit 2010

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Sc...

Ansonsten stellt sich die Frage ob die eheliche Gemeinschaft überhaupt besteht wenn der Ehegatte ständig im Ausland wohnt.

Anders dürfte es nur bei gemeinsamen Herkunftsland sein.

Memet Türke hat Frau und Kinder in der Türke und arbeitet in D. Mehmet fährt regelmäßig nach Hause, also kann von einer ehelichen Gemeinschaft ausgegangen werden.

Isolde Aleman heiratet Mustafa Türke, Mustafa lebt in der Türke, Isolde fährt nur in Urlaub in die Türke, also kann man schwer von einer ehelichen Gemeinschaft ausgehen.

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Es kann auch sein, dass es viel einfacher ist. Unser Finanzamt hat das einige Zeit lang nur nach Wiederspruch akzeptiert. Die lehnen also erst mal ab, und der Steuerzahler soll sich mucken. Als Begründung hab ich immer nur das Zitat vom Auswärtigen Amt beigefügt. Alles andere wäre unrealistisch zu besorgen. Das hat auch immer gereicht. Bei der letzten Ablehung genügte es auch, im Widerspruch zu schreiben, dass sie es im Vorjahr unter den gleichen Bedinungen akzeptiert haben.

@mendigo: Ich hab nur kurz in die ersten beiden Absätze reingeschaut, da hab ich nicht gesehen, dass eine eheliche Gemeinschaft Voraussetzung ist. Eigentlich existiert die in deinem Beispiel weder im ersten Fall noch im zweiten. Die beiden wohnen in unterschiedlichen Ländern und nicht in ehelicher Gemeinschaft.
 
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Antwort #10 - 07. Oktober 2011 um 21:48

el mendigo   Offline
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pfloggo schrieb am 07. Oktober 2011 um 17:26:
Es kann auch sein, dass es viel einfacher ist. Unser Finanzamt hat das einige Zeit lang nur nach Wiederspruch akzeptiert. Die lehnen also erst mal ab, und der Steuerzahler soll sich mucken. Als Begründung hab ich immer nur das Zitat vom Auswärtigen Amt beigefügt. Alles andere wäre unrealistisch zu besorgen. Das hat auch immer gereicht. Bei der letzten Ablehung genügte es auch, im Widerspruch zu schreiben, dass sie es im Vorjahr unter den gleichen Bedinungen akzeptiert haben.

@mendigo: Ich hab nur kurz in die ersten beiden Absätze reingeschaut, da hab ich nicht gesehen, dass eine eheliche Gemeinschaft Voraussetzung ist. Eigentlich existiert die in deinem Beispiel weder im ersten Fall noch im zweiten. Die beiden wohnen in unterschiedlichen Ländern und nicht in ehelicher Gemeinschaft.


Natürlich ist eine eheliche Gemeinschaft nicht Vorraussetzung, bin ja schließlich nicht mit meinen Schwiegereltern verheiratet. Dennoch ist meine esposalinda ihren Eltern gegenüber nach geltendem deutschen Recht unterhaltspflichtig.

1. Aufwendungen für den Unterhalt an Personen im Ausland dürfen nur abgezogen werden,
wenn diese gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten nach inländischem Recht
gesetzlich unterhaltsberechtigt sind (§ 33a Absatz 1 Satz 1 und 5, 2. Halbsatz1 EStG; BFHUrteil
vom 4. Juli 2002, BStBl II Seite 760

2. Der Ehegatte von Chica Verde lebt in Cuba, also könnte man davon ausgehen, das die Eheleute Sckoko - Verde dauernd getrennt leben.
Da könnte das Problem liegen, aber das muss sie beim Finanzamt selber erfragen.

Noch nebenbei, Unterlagen für die Unterhaltszahlungen nach C habe ich nur im ersten Jahr zur Steuererklärung beigelegt. Seitdem bis jetzt noch keine Probleme mit der Abzugsfähigkeit gehabt.
 

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Antwort #11 - 08. Oktober 2011 um 08:51

Hombre verde   Offline
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Herzlichen Dank für Eure Ratschläge. Ich habe gestern mit dem Finanzamt telefoniert. Zugegeben hat der Sachbearbeiter, dass die Unterhaltsleistung nicht anerkannt wurde, das ich aber recht hätte, dass das auch der Begründung nicht klar hervorgehe. Er konnte nicht nachvollziehen, warum sein Kollege die Begründung so formuliert hat. Man kann nur aus den Summen und der fehlenden Rubrik "außergewöhnliche Belastungen" entnehmen, dass die Unterhaltszahlungen bei dem Bescheid fehlen.

Da in den letzten Jahren die Unterhaltsleistungen immer anerkannt wurden , werde ich Widerspruch einlegen.
Mein Mann ist ja zur Zeit in Deutschland. Bei seinem letzten Aufenthalt wurde für die Aufenthaltszeit vom Fiananzamt sogar größere Beträge für die Monate in Deutschland berücksichtigt.

 
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Antwort #12 - 08. Oktober 2011 um 10:17
willibald   Ex-Mitglied

 
el mendigo schrieb am 07. Oktober 2011 um 16:51:
PS: Darkwingwilli spar Dir jeglichen Komentar, mit Schmuddelkinder red' ich nicht


@Bettelmann, auch wenn du mit manchen kindern nicht redest, kann ich doch einen kommentar abgeben, wenn du - zum beispiel (wie neulich etwa ecopitt) - unsinn schreibst. an deinem beitrag war allerding nichts unsinnig - bis halt auf das PS. und deshalb hab ich das nun auch, hiermit, kommentiert.
 
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