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Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 137866 mal)
Antwort #15 - 09. Januar 2012 um 00:27

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 03. Januar 2012 um 22:39:
Mein Freund war schon auf der schweizer Botschaft und die haben ihm gesagt, dass er zuerst das Einladungsschreiben von mir benötigt, (
dass das kubanische konsulat in der Schweiz ausstellt
.)

Übrigens verzichten die kubanischen Konsulate offenbar neuerdings auf die Erklärung zur Übernahme aller Kosten des Besuchs (Verpflichtungserklärung). So verstehe ich die neue Internetseite der kubanischen Botschaft in Deutschland, die sich offenbar noch im Aufbau befindet, weil dort fast alle Links z.Zt. noch nicht funktionieren. Das Formular (Muster) für die Initiierung der "Einladung eines/er Kubaners/in" sowohl in Deutsch als auch in Spanisch "Carta de invitacion" funktioniert aber. Es enthält die Formulierungen zur Kostenübernahme nicht mehr. Denkbar, dass dieser Unsinn später in der offiziellen "Carta de invitacion" der CJI - Havanna auch nicht mehr aufgenommen wird.

Das kubanische Konsulat in DE verlangt dieses Papier mit der notariellen Beglaubigung der Unterschrift sowohl in Deutsch als auch in Spanisch. Ein Notar will dann für jede Unterschriftsbeglaubigung und dessen Überbeglaubigung (Apostille) sein Honorar gem. Gebührenordnung. Deswegen das erwähnte zweisprachige Formular mit nur einer Unterschrift. Ursprünglich hatte das Konsulat noch viel mehr notarielle Tätigkeit, wie z.B. die Aufsetzung des Schreibens verlangt. Möglicherweise kam es deshalb zu den erwähnten "ca. 100 CHF".

Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Ich denke, dass das Einladungsschreiben, um welches Dein Freund Dich bittet, ein formloses Schreiben sein kann, aus welchem hervorgeht, dass dessen Antrag auf ein Besuchsvisum Deine Einladung zugrunde liegt und der Besuch von Dir auch finanziell abgesichert wird. Dies ist auch im Schreiben von Elisabeth erkenntlich. Dort steht:
"Leur hébergement et repas seront pris en charge .....
(Ihre Unterbringung und Verpflegung werden übernommen…)
, was offensichtlich genügte, auch wenn dann noch folgt
..... dans les hôtels des villes de concert"
was niemand versteht und trotzdem als Einladungsbrief vom Schweizer Konsulat akzeptiert wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 09. Januar 2012 um 10:45

Tata   Offline
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Ich hab mich mal bei einem Notar informiert, was die Beglaubigung kostet. Er verlangt 30.- und die Überbeglaubigung nochmals ca 30.- von der Staatskanzlei. Zeitdauer ca 4 Arbeitstage...
Leider kann ich das Einladungsschreiben nicht auf französisch schreiben. Deutsch oder spanisch wären die Möglichkeiten, oder ich könnte es von einer Freundin auf französisch übersetzen lassen.... Was ist besser? Spiel das eine Rolle?
Das kubanische Konsulat hat mir gesagt, dass ich Ihnen ein Einladungsschreiben mit Beglaubigung bringen muss. Ist das auch ein formloses Schreiben, oder muss ich ein spezielles Formular beantragen?

Hm, ist das nun positiv oder negativ zu werten, dass in DE das kubanische Konsulat keine Verpflichtserklärung mehr will?

So wie ihr mir schreibt, kommt es eigentlich hauptsächlich auf die Befragung meines Freundes an, nicht? Alles hängt von Ihm ab... Ich hab gehört, dass das mit dem Visaerhalt die letzten Jahre etwas einfacher geht, bekomme aber hier das Gefühl, dass das nicht so ist?!

Saludo
Tata
 
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Antwort #17 - 09. Januar 2012 um 12:55

Elisabeth   Offline
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Tata, ich kann mir gut vorstellen, dass du etwas verwirrt bist, denn die Einladungsprozedur ist nicht ganz so einfach. Du solltest aber die 2 verschiedene Strecken auf dieser Reise gut auseinander halten. Es gibt eine schweizer Strecke und eine kubanische.

Für beide wird eine Einladung benötigt: für die Schweizer Strecke genügt eine formlose Einladung, natürlich auch auf Deutsch wie ich vorher schon geschrieben habe. Es muss einfach eine nationale Sprache sein, oder englisch. Für die kubanische Strecke braucht es eine offizielle, notariell beglaubigte und überbeglaubigte Einladung, die du zwingend auf der kubanischen Botschaft in Bern machen lassen musst.

Da ich deine Idee, zuerst einmal mit dem Schengen-Visum anzufangen, ausgezeichnet finde, habe ich vorher nur über die formlose Einladung an die CH-Botschaft in Havanna gesprochen. Denn wird das Visum verweigert, kannst du den ganzen Rest mit ihren hohen Kosten gleich vergessen.

Wenn es aber mit dem Visum klappt, machst du dich in einem zweiten Anlauf mit der kubanischen Prozedur vertraut. Wobei die meiste Arbeit für diese Prozedur durch deinen Freund erledigt werden musst. Du musst nur die kubanische Einladung auf der kubanischen Botschaft in Bern beitragen. Und nochmals: diese Einladung muss dann auch beglaubigt werden.
 

Elisabeth
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Antwort #18 - 09. Januar 2012 um 13:02

Elisabeth   Offline
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Zitat:
auch wenn dann noch folgt ..... dans les hôtels des villes de concert" was niemand versteht und trotzdem als Einladungsbrief vom Schweizer Konsulat akzeptiert wurde


Keine Sorge, Esperanto, die CH-Botschaft in Havanna versteht es schon und es macht auch Sinn weil die Leute in unserem Fall arbeiten und sehr oft in verschiedenen Hotels übernachten. Die CH-Botschaft will einfach wissen ob die Musiker nicht in irgendein "Loch" untergebracht werden. Für Tata ist dieser Zusatz unwesentlich, klar.
 

Elisabeth
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Antwort #19 - 09. Januar 2012 um 13:53

Esperanto   Offline
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Elisabeth, jetzt bin ich wirklich beruhigt, hatte ich doch angenommen -wie jeder andere auch, der französisch versteht- mit hôtels des villes, wären die Rathäuser gemeint.  
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 09. Januar 2012 um 15:14

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 09. Januar 2012 um 10:45:
Ich hab mich mal bei einem Notar informiert, was die Beglaubigung kostet. Er verlangt 30.- und die Überbeglaubigung nochmals ca 30.- von der Staatskanzlei. Zeitdauer ca 4 Arbeitstage...

4 Arbeitstage sind erträglich. Zumindest weißt Du, was auf Dich zukommt, wenn das Schweizer Konsulat die Nachricht übermittelt, dass das Visum genehmigt wird und Du anschließend die Formalitäten der kubanischen Ausreisegenehmigung angehen wirst.



Zitat:
Leider kann ich das Einladungsschreiben nicht auf französisch schreiben. Deutsch oder spanisch wären die Möglichkeiten, oder ich könnte es von einer Freundin auf französisch übersetzen lassen.... Was ist besser? Spiel das eine Rolle?

Das Einladungsschreiben, welches das Schweizer Konsulat in Havanna benötigt, solltest Du auf Deutsch schreiben, auch wenn sie dort mehrere Sprachen verstehen. Aus dem Einladungsschreiben –siehe „Muster Einladungsbrief (es)- sollte zu entnehmen sein:
 
 1.  Personalien von Dir und Deinem Freund, um das Einladungsschreiben dem Visumsantrag zuordnen zu können.
 2.  Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, damit das Konsulat mitteilen kann, ob der Antrag genehmigt wurde oder auch nicht.
 3.  Das Verhältnis des Einladers zum Eingeladenen
 4.  Aufenthaltsdauer und voraussichtliches Datum der Einreise
 5.  Angaben zur Übernahme der Kosten der Einladung
 6.  Die Verpflichtung des Einladers, die Rückreise des Eingeladenen sicherzustellen

Letzteres könntest Du Dir ersparen, wenn Du die Möglichkeit des Einladungsbriefes wahrnimmst und überzeugend den Zweck des Besuches erläuterst. Dies würde Deinem Freund sehr hilfreich für die Glaubwürdigkeit seines Antrages sein, zu dem er auch befragt werden wird.



Zitat:
Das kubanische Konsulat hat mir gesagt, dass ich Ihnen ein Einladungsschreiben mit Beglaubigung bringen muss. Ist das auch ein formloses Schreiben, oder muss ich ein spezielles Formular beantragen?

Das kubanische Konsulat verlangt die eingangs erwähnte Beglaubigungsprozedur Deiner Unterschrift unter dem Einladungsschreiben. Inhaltlich entspricht dieses dem „Muster Einladungsbrief (es)“. Nach dem neuesten Model des kubanischen Konsulats in DE, gibt sich das kubanische Konsulat mit weniger Angaben zufrieden. Vielleicht gibt uns Elisabeth noch mehr Angaben, wie das kubanische Konsulat in der Schweiz dies handhabt. Denn im Gegensatz zu jenem in DE schaffen die nicht ansatzweise Angaben dazu ins Internet zu stellen. Interessant wäre beispielsweise zu wissen, in welcher Sprache sie die Angaben geliefert haben wollen. Das musst Du wissen, bevor Du Deine Unterschrift darunter beim Notar beglaubigen lässt.



Zitat:
Hm, ist das nun positiv oder negativ zu werten, dass in DE das kubanische Konsulat keine Verpflichtserklärung mehr will?

Die Verpflichtungserklärung, die in DE das kubanische Konsulat bisher verlangte, war ja eh Blödsinn. Jetzt weisst Du, dass die "Carta de invitacion", welche Dein Freund irgendwann in die Hände bekommt -und vorab haben wollte, um den Antrag beim CH-Konsulat stellen zu können-, nicht Dein Einladungsschreiben an das CH-Konsulat ersetzen kann bzw. konnte. Insbesondere solltest Du aber wissen, ob das kubanische Konsulat in der Schweiz nunmehr ebenfalls auf diese Verpflichtungserklärung in ihrem Antragsformuler verzichtet,  bevor Du mit deren Einladungsformular (ohne Deine Unterschrift) zum Notar gehst.



Zitat:
So wie ihr mir schreibt, kommt es eigentlich hauptsächlich auf die Befragung meines Freundes an, nicht? Alles hängt von Ihm ab... Ich hab gehört, dass das mit dem Visaerhalt die letzten Jahre etwas einfacher geht, bekomme aber hier das Gefühl, dass das nicht so ist?!

Mit einem guten Einladungsschreiben kannst Du zum Gelingen des Antrages beitragen. Dein Freund könnte morgen den Antrag stellen, da das Schweizer Konsulat Dein Einladungsschreiben (mit Kopie Deines Passes oder Personalausweises) selbst dann akzeptieren wird, wenn dieses lediglich als Fax oder besser noch als E-Mail vorliegt.

Dein Freund muss aber vorher bei der Botschaft um einen Termin für die persönliche Abgabe seines Antrages bei der Botschaft anfragen. Innerhalb von 2 Wochen ist ihm dieser zu gewähren. Innerhalb von 15 Kalendertagen hat das Konsulat über seinen Antrag zu entscheiden. Wie lange sie sich dann mit der Ausstellung des Visums hinhalten lassen, bis der Nachweis der Reisekrankenversicherung, sowie die Reservierung (Angaben zum e-ticket) des Hin- und Rückfluges Fluges vorzulegen ist, kann ich Dir nicht sagen.


 

Saludos Esperanto
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Antwort #21 - 09. Januar 2012 um 16:00

Elisabeth   Offline
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Nein, kann ich nicht, denn alle persönliche Einladungen die ich im Laufe der Jahren machen musste (doch total 6) habe ich in Cuba bei der Consultoria Juridica machen lassen.

Die Prozedur für die Musiker läuft direkt über's Ministerium für Kultur und die Botschaft hier wird nur informiert. Ruft manchmal auch an, aber das ist nur um Unterstützung anzubieten und das tun sie in den letzten Jahren auch.
 

Elisabeth
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Antwort #22 - 09. Januar 2012 um 16:05

Elisabeth   Offline
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Zitat:
mit hôtels des villes, wären die Rathäuser gemeint


Durchgedreht "hôtels des villes DES CONCERTS" mon chouchou Kuss, aber tatsächlich ist es in Frankreich schon vorgekommen, dass die Übernachtung in der Mairie stattfand! Es gibt so kleine Ortschaften, das es in der weiteren Umgebung keine Hotels gibt und dann öffnet die Mairie auch für eine Truppe Cubaner seine - meist etwas in die Jahre gekommenen - Türen.
 

Elisabeth
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Antwort #23 - 09. Januar 2012 um 16:24

Esperanto   Offline
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Ok, dass mit der vereinfachten Ausreisegenehmigung, der von Dir betreuten kubanischen Musiker leuchtet mir ein. Auch wenn schon seit vielen Jahren diese Einladungen nicht mehr in Kuba initiiert werden können und ausschließlich über die kubanischen Konsulate laufen.

Trotz meiner momentanen Verlegenheit  Traurig apropo Chouchou  Kuss  frage ich mich, ob sie auch in den Rathäusern verpflegt wurden und wie ihnen das bekommen ist? Ich frag mich dies, weil im Brief "hébergement et repas" steht und in Frankreich bekommt man doch überall meistens gutes Essen.

Das gute kubanische Musiker französische Dörfer mit ihrer Musik abklappern, um verpflegt und untergebracht zu werden, kann ich einfach nicht glauben. Sollte dies der Fall gewesen sein, solltest Du Dir nicht sicher sein, dass sie doch in irgendeinem "Loch" untergebracht waren, dort vegetieren mussten und deswegen in all den Jahren nicht mehr wiederkamen.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #24 - 09. Januar 2012 um 18:29

Tata   Offline
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Esperanto schrieb am 09. Januar 2012 um 15:14:
Letzteres könntest Du Dir ersparen, wenn Du die Möglichkeit des Einladungsbriefes wahrnimmst und überzeugend den Zweck des Besuches erläuterst. Dies würde Deinem Freund sehr hilfreich für die Glaubwürdigkeit seines Antrages sein, zu dem er auch befragt werden wird.

Naja, wie überzeugt man jemanden schriftlich?  Augenrollen Du hast geschrieben "mit einem guten Einladungsschreiben kannst du zum gelingen des Antrags beitragen "   Was ist ein gutes Einladungsschreiben? Könnte ich das evt jemandem von euch zumailen um zu schauen, was ihr dazu sagt?

Nur mal angenommen das Visum wird abgelehnt, welche weiteren Möglichkeiten hätte ich ihn in die Schweiz holen zu können, resp macht es Sinn einen 2.Antrag zu stellen?
 
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Antwort #25 - 09. Januar 2012 um 21:51

Esperanto   Offline
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Tata schrieb am 09. Januar 2012 um 18:29:
Naja, wie überzeugt man jemanden schriftlich?    Du hast geschrieben "mit einem guten Einladungsschreiben kannst du zum gelingen des Antrags beitragen "   Was ist ein gutes Einladungsschreiben?
 
Ein gutes Einladungsschreiben lässt keine Zweifel an den Besuchsabsichten zu. Es ergänzt die gemäß Merkblatt vorzulegenden "weiteren Unterlagen" über seine jetzige Tätigkeit und Hinweise zu dessen Wille auf Wiederaufnahme nach Rückkehr (Urlaubsnachweis oder eine Bestätigung, dass ein längerer Aufenthalt im Einklang mit seinem Arbeitsumfeld steht).

Bereits daraus könnte sich ergeben, dass sein Wunsch die Schweiz kennenzulernen, nachvollziehbar und nützlich für seine künftige berufliche Tätigkeit und damit auch für andere wäre. Seine Persönlichkeit, die Motive seines Gegenbesuchs und das, was ihr hier gemeinsam zu unternehmen gedenkt, sind ins rechte Licht zu rücken. Es muss zu seiner Person passen und nicht im Widerspruch zu seinem bisherigen Tun stehen.



Zitat:
Könnte ich das evt jemandem von euch zumailen um zu schauen, was ihr dazu sagt?
 
Schon klar, dass bald der Punkt der Privatheit erreicht ist, der sich nicht für die Preisgabe im Internet eignet. Versuch ihn noch etwas hinauszuschieben, denn bisher waren Deine Fragen qualifiziert (hoffentlich auch die Antworten) und auch für andere in derselben Situation hilfreich. Vielleicht eignet sich der Thread mal für einen Unterabschnitt FAQ zu Fragen der Einladung speziell aus der Schweiz.



Zitat:
Nur mal angenommen das Visum wird abgelehnt, welche weiteren Möglichkeiten hätte ich ihn in die Schweiz holen zu können, resp macht es Sinn einen 2.Antrag zu stellen?
 
So umsichtig, wie Du die Sache angehst, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Antrag Deines Freundes abgelehnt wird. Es sei denn, er ist wirklich eine Null.

Vor endgültiger Ablehnung gibt die DE-Botschaft dem Antragsteller noch die Möglichkeit deren Entscheidung zu widersprechen und eine "Remonstration", also eine erneute Sichtung bzw. Prüfung des Antrages zu verlangen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit neue Argumente und Dokumente, die für eine positive Beurteilung des Antrages sprechen, ergänzend vorzutragen.

Sollte der Antrag dann endgültig abgelehnt werden, ist dieser gemäß einheitlichem Formblatt (Anhang VI des Visakodexes) zu begründen. Selbstverständlich kann ein erneuter Visumsantrag gestellt werden, sei es wiederum für einen Besuch oder für einen andere Aufenthaltszweck.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #26 - 09. Januar 2012 um 23:10

Tata   Offline
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Ok, muss mir da wohl mal viel Zeit nehmen um die Einladung zu schreiben, damit ich sie noch ein paar mal umschreiben kann Smiley  Ich habe von Elusabeth in einem anderen Tread gelesen, dass das Einladungsschreiben kein Roman sein soll, ich aber eine ganze menge zu schreiben hätte. Macht es Sinn in die Einladung "Sprache lernen" miteinbeziehe, oder könnte sich das wieder negativ auswirken (dass er deshalb keine Rückkehrabsichten hat)?

Da mein Freund weder Haus, noch Kind, noch Ehefrau in Kuba hat, befürchte ich eine Ablehnung des Visums. Das einzige was er hat ist Arbeit. Und diese je nach Auftrag mal ein Jahr, mal 3 Monate nichts. Ich denke jedoch, dass sein Jefe ihm schon Bestätigen würde, dass er arbeit hat und ihn auf ein bestimmtes Datum zurück erwartet...
Für ihn ist es auch das erst mal dass er ein Visum beantragen wird und er ist auch etwas unsicher... Daher meine tausend Fragen, die ihr mir sehr geduldig und kompetent beantwortet. Vielen lieben Dank dafür!!!

Esperanto, du hast geschrieben, dass der Inhalt die E-Mail Adresse enthalten muss. Ich denke mal, die E-Mail meines Freundes, da er den Visabescheid erhält, oder?

Weisst Du evt auch was bei der Befragung für Fragen auftauchen könnten? Denke mal über Aebeit ect. Kann mir nicht so recht vorstellen wie das abläuft... Macht anständige Kleidung ( evt Anzug) etwas Eindruck oder ist das egal?

Ich danke euch scho recht herzlich für eure lieben Auskünfte!

Grüsse Zwinkernd
 
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Antwort #27 - 10. Januar 2012 um 00:54

Esperanto   Offline
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Wenn Dein Einladungsschreiben ein Roman wird, könnte es langweilen und damit uninteressant werden. Du solltest schon ein klares Konzept haben. Natürlich kannst Du auch schreiben, dass er sich auf den Besuch der Schweiz schon sehr freut und ab und zu schon mit ein paar Wörtern deutsch mit Dir kommuniziert. 3 Monate Aufenthalt ist eine lange Zeit. Wenn Du während seines Aufenthaltes einer Tätigkeit nachgehen musst, dann könnte er doch in dieser Zeit an einem Sprachkurs teilnehmen. Er sollte aber bei der Befragung nicht angeben, Du hättest bereits einen Sprachkurs für ihn gebucht, wenn dies nicht der Fall ist. Sie könnten nämlich nach der Anmeldung fragen und wenn er anschließend nicht liefern kann oder das nachgereichte Dokument datumsmäßig nicht stimmig ist, wäre das ein Schuss der nach hinten losging.

Wenn Dein Freund einen Beruf ausübt, der auch hier als solcher geachtet wird und er den Vorgaben "zusätzlicher Unterlagen" nachkommen kann, dann spricht dies eher für die Rückkehrwilligkeit als das andere, was Du erwähntest. Es könnte ja sogar sein, dass Du ihn seit Jahren zu einem Besuch in die Schweiz überredet hast und er bisher immer wieder Vorbehalte wegen seiner Arbeit hatte, die er so liebt.

Das mit der Kleidung ist egal. Er wird doch nicht gleich mit einem Strohhut oder einer umgekehrt getragenen "Gorra" und hängender Hose im Konsulat erscheinen und den Clown dort abgeben wollen. Auch die E-Mail-Adresse ist von keiner besonderen Bedeutung. Vielleicht sagen sie ihm, wann er wegen des Ergebnisses der Antragsprüfung nachfragen kann (in der DE-Botschaft brauchen sie ca. 3-5 Arbeitstage für die Antragsprüfung), dann kommen sie auch ohne diese Angaben aus.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #28 - 10. Januar 2012 um 13:43

Tata   Offline
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Ok, dann werde ich mich da mal ran setzen, hab ja noch etwas Zeit bis März Zwinkernd Ich habe mir auch schon gedacht, dass ich ihn hier in die Sprachschule schicken möchte. Er hat jetzt im Selbststudium schon einiges auf Deutsch gelernt Smiley

Naja, der Job.... Er hat die licencia als "tecnico medio en transporte automoto" (oder so ähnlich) und arbeitet als Maler. A lo cubano, eben...  Zwinkernd Aber ich denke er muss ihnen klar machen, dass er den Job braucht und deshalb nicht länger wegbleiben kann, zBsp.

Im Merkblatt der CH-Botschaft, steht unter "mitzubringenden Unterlagen" auch die provisorische Flugreservation (ganz unten steht Flug nicht buchen). Ich glaube nicht, dass das Möglich ist (prov Flugreserv). Denkt ihr er kann auch ohne diese Bestätigung den Antrag stellen?
 
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Antwort #29 - 10. Januar 2012 um 23:28

Tata   Offline
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Habe auf dem Merkblatt gerado noch gesehen, dass für den Antrag die Versicherungsbestätigung vorliegen muss. Macht das Sinn, wenn ich nicht weiss, ob das Visum erteilt wird? Meiner Ansicht nach nicht.. Oder was wisst ihr darüber?
 
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