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Einladung in die Schweiz - Teil I (Gelesen: 137749 mal)
Antwort #90 - 01. November 2012 um 21:07

Esperanto   Offline
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Elisabeth schrieb am 01. November 2012 um 20:00:
Ich würde jedenfalls ein Retourflug buchen, denn mit einer PVE im Pass könnte ihm das Boarding mit einem Einfachflug in Cuba verweigert werden. Frag Esperanto einmal. Er, resp. seine Freundin hat Erfahrung damit.

Hier die Erfahrungen. Sie liegen schon über 6 Jahre zurück, als es noch Flugtickets in Papierform gab. Inzwischen ist auch absehbar, dass es bald keine PVE mehr geben wird, mit welcher der Auslandsaufenthalt auf 11 Monate beschränkt wurde. Schon damals war kein Rückflugticket im Falle eines D-Visums nötig. Was gäbe das Verlangen nach einem Rückflugticket auch für einen Sinn, wenn erkennbar ist, dass das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt wie Familiennachzug, Heirat, Studium oder ähnlichem gilt, dessen Ende -falls überhaupt- gar nicht abzusehen ist.

Deswegen habe ich in meinem Beitrag zu Tatas Fragen geschrieben, dass mit einem D-Visum ein Rückflugticket nicht erforderlich ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #91 - 03. November 2012 um 22:42

Tata   Offline
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Jupiiie mein Verlobter hat die PVE erhalten und wird nächsten Donnerstag in Zürich ankommen! Ich konnte ihm einen Direktflug mit Edelweiss buchen. Man muss diesen Flug einfach über swiss.com buchen und dann klapts auch. Laut Edelweiss ist es so, dass Edelweiss keine Rechte hat, Tickets zu verkaufen welche ab Varadero gehen. Swiss jedoch hat das recht dazu. um so besser für uns Smiley

Nun nochmal zur Frage bezügliche der Versicherung. Ist diese abzuschliessen? Wenn ja nur für den fehlenden Monat bis zur Hochzeit?
 
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Antwort #92 - 04. November 2012 um 00:25

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Meinen Glückwunsch! Nach dem Erfolg Eurer Bemühungen für ein Zusammensein ist die Wiedersehensfreude am Donnerstag sicherlich sehr groß.

Was die Krankenversicherung betrifft, so bleibt es Dir überlassen diese abzuschließen oder nicht. Ich würde empfehlen, Dich zunächst einmal mit Deiner eigenen KV in Verbindung zu setzen, bei welcher nach der Heirat Dein Mann mitversichert sein wird, um deren Rat einzuholen. Kommst Du mit dieser nicht zurecht, ist auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung möglich, egal ob bei einer Schweizer oder deutschen Versicherung. Die Kosten sind gering, auch wegen der kurzen Dauer.

Für den Abschluss einer RKV in DE stehen viele Versicherungen zur Wahl und können Online abgeschlossen werden. Im Falle der Beanspruchung sind die Kosten vorzulegen und werden nach Einreichung der Originalbelege erstattet.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #93 - 30. Dezember 2012 um 22:43

Tata   Offline
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Hallo Kuba-Freunde
Ich wollte euch nur kurz Bescheid geben:
Seit dem 8.11.12 ist mein Freund in der Schweiz  Laut lachend Und seit dem 7.12. sind wir Mann und Frau Laut lachend
Ich danke euch allen, für die geduldigen, und hilfreichen Auskünfte! Wie sagt man so schön:Was lange währt wird endlich gut!
Mein Mann fühlt sich sehr wohl hier und hat sich auch an die Kälte gewöhnt (obwohl er momentan sehr erkältet ist  Schockiert/Erstaunt ) Meine Familie liebt ihn und hat ihn mit offenen Armen empfangen!
Nochmals vielen lieben Dank an euch, vorallem an Esperanto  Kuss
 
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Antwort #94 - 03. Januar 2013 um 13:13

Aurora   Offline
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Erstmals, ich gratuliere dir herzlich Tata!  Durchgedreht

Ich habe nun eine Frage an euch, ich habe vor längerem einen Kubaner kennen gelernt und möchte ihn nun in die Schweiz nehmen. Da dies sehr erleichtert wird ab dem 14. Januar 2013.

Nun zur meiner Frage: Kann ich von der Schweiz aus was machen, dass es sicher ist, dass er ein Visum bekommt, dass in die Schweiz einreisen darf/kann und auch länger hier wohnen kann? Da  mein Schatz meinte, dass es schwieriger ist für die Schweiz eine Bestätigung zu bekommen als für andere Länder(Leider habe ich sehr wehnig Ahnung in diesem Bereich)  Traurig

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
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Antwort #95 - 03. Januar 2013 um 19:34

Esperanto   Offline
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Hallo Aurora. Willkommen im Forum und auch zur Fortsetzung des "Tata-Threads" zu den Einladungsformalitäten der Schweiz. Durch Tatas Beharrlichkeit, Ausdauer und genaue Beschreibung ihrer Erfahrungen beim Schweizer Visumsverfahren haben wir hier einiges über die Nuancen der Schweizer Vergabepraxis dazugelernt.

Vorab zu Deinen Fragen:

Die Erleichterung ab dem 14. Januar 2013 betrifft lediglich den Wegfall der Ausreisegenehmigung für kubanische Bürger. Soweit es sich nicht um hochqualifizierte Kubaner handelte, denen bisher die Ausreise grundsätzlich nicht bewilligt wurde (insbesondere aus dem medizinischen Bereich), bestand die Erschwernis in der Erfüllung von umfangreichen, zeitraubenden Formalitäten und massiven Geldforderungen seitens kubanischer Stellen (kubanisches Konsulat in Bern, Consultoria Juridica International in Havanna und in der Provinz, sowie Inmigracion in der jeweiligen Provinzhauptstadt). Dies gibt es erfreulicherweise nicht mehr.

An der schwierig zu erhaltenden Einreisegenehmigung (Visum) für die Schweiz, hat sich aber nichts geändert. Die Visa werden weiterhin nach den Vorgaben des Schengener Abkommens erteilt, wobei grundsätzlich zwischen einem kurzfristigem, bis zu max. 90 Tagen dauernden (Typ C) oder einem längerfristigen Aufenthalt (Typ D) zu unterscheiden ist. Das kurzfristige, für Besuchszwecke erforderliche Visum wird von der Schweizer Botschaft auf Antrag Deines Bekannten genehmigt oder abgelehnt. Bei längerfristigen, zeitlich unbegrenzten Aufenthalten, wie im Falle einer Heirat wird die Botschaft das Visum nur dann ausstellen, wenn die in der Schweiz zuständige Einwanderungsbehörde des Kantons bzw. das Bundesamt für Migration (BFM) die Zustimmung dafür gegeben hat.

Inwiefern ein Besuchsvisum genehmigt wird, hängt davon ab, inwiefern es gelingt die Visastelle davon zu überzeugen, dass nichts anderes als ein Besuch und keine darüber hinausgehenden Planungen mit eventl. daraus resultierende Einwanderungsabsichten bestehen. Ansonsten ist die Ablehnung bereits formuliert:
"Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden."
Um sicher zu gehen, dass das Visum auch genehmigt wird, müssen daher die erfragten Angaben zum Reisezweck Zweifel an der Rückkehr ausschließen. Der Antragssteller ist dabei in einer Bringschuld. Unklarheiten über die Aufenthaltsabsichten, wie in der Ausgangsfrage (
"... auch länger hier wohnen kann"
) führen zur Ablehnung.

Zum Ablauf des Visumsantrages hat die Schweizer Botschaft in Havanna ein Merkblatt erstellt. Siehe auch Antwort #30.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #96 - 03. Januar 2013 um 20:36

Yale   Offline
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Esperanto schrieb am 03. Januar 2013 um 19:34:
Ausreisegenehmigung für kubanische Bürger......Dies gibt es erfreulicherweise nicht mehr.


was es auf kubanischer Seite - also bevor man ueberhaupt raus kommt aus dem Land - aber nach wie vor gibt, ist das Erfordernis, einen gueltigen Reisepass zu haben.

Und kuenftig wird die Kontrolle des kubanischen Staates darueber, wen sie rauslassen wollen und wen nicht, darueber ausgeuebt. Das bedeutet, wen sich nicht rauslassen wollen, der kriegt keinen Pass, auch nicht nach dem 14.1.2013.
 
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Antwort #97 - 06. Januar 2013 um 15:31

Yale   Offline
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Cartagena/Kolumbien

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auch im neuesten SPIEGEL kann man nachlesen, dass die nach wie vor mit den Ausreisewilligen machen koennen, was sie wollen:

Zitat: Das Volk aber bleibt skeptisch:
Weil unklar ist, welche Länder unter wel-chen
Voraussetzungen Kubanern über-haupt Visa erteilen
werden; und weil das Regime in Havanna, so kündigte
es an, aus „Gründen der Verteidigung und der
nationalen Sicherheit“ weiterhin jeden
Antrag ablehnen kann

SPIEGEL 2/2013, Seite 84
 
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Antwort #98 - 12. Januar 2013 um 23:12

importado   Offline
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der schwarze peter wird nun den botschaften zugeschoben bei neg.bescheid(die eigene cub.regierung hat ja nix dagegen gehabt) ,welche die mehrzahl der visaantraege durch interne interviews mit dem antragsteller durch in der botschaft arbeitende cub.interviewer ablehnen lassen,begruendet mit der gefahr des nichtrueckkehrwillens,das wurde schon alles erwaehnt.die andren kontrollfunktionen behalten sich die cub behoerden in der hinterhand durch die passaustellung und vorprogrammierten ausreiseeinschraenkung fuer reisewillige die in cuba wichtige funktionen bekleiden.
am besten alles so lassen und vor ort in cuba besuche abstatten,damit kann man sich auch privat u.U.viel kopfschmerz ersparen,wenn man die ganzen  berichte liest und andre quelle,denn die cub.maenner sind keinesfalls duemmer wie die frauen.auch finde ich es vorteilhafter als verheirateteter vor ort zu leben und die leute nicht aus ihrem umfeld zu reissen.dann siehts naemlich bei den beschriebenen ausnutzungsabsichten,komoedien,luegengebilden und chulo(a)-hoernern und heiml.lovern ganz anders aus.da gibts dann einen ganz gepflegten A.-tritt.es ist immer eine kunst und nicht einfach mit andren kulturen klarzukommen vom kopf her und viceverse,insbesondre in ethik -moral,bauernschlauheit,schauspielkunst,charme,fingerwickel etc. etc.
im eigenen land ist es ja auch nicht ohne und denkt mal nicht dass die cubaner untereinander nicht auch genug gefuehlsmaessige pruegel einstecken,also sehts locker  wo beide seiten ihre vor- und nachteile abwaegen ,wie uebrigens in jeder beziehung und da darf auch ruhig liebe dabeisein,ist gar wuenschenswert.nur sollte man die oberhand behalten und wenns nur von der schlauen frau einem glaubwuerdig vorgegaukelt wird ,sie jedoch weiss dass jederzeit der hammer und notbremse als ultima reaktion kommen koennen.
 
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Antwort #99 - 13. Februar 2013 um 14:32

Aurora   Offline
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Danke euch für eure Mitteilungen.

Ich werde übernächste Woche nach Kuba reisen und mit meinem Freund den Visum Antrag machen.

Könnt ihr mir sagen ob wir einen Termin für den Antrag bei der Schweizer Botschaft benötigen oder einfach vorbei gehen können?

Wie sieht es aus mit der Flug Reservation, ich sehe dies wurde schon mehrmals da dirkutiert. Jedoch bin ich immer noch nicht schlau geworden, ob die beim Visum Antrag schon benötigt wird, oder erst, wenn man weis, dass das Visum erteilt wird?

Genaus das gleiche mit der Reiseversicherung. Längt das, wenn man diese erst bei der Bisum Erteilung diese Vorzeigt?

Denkt ihr man hat grössere Chancen das Visum zu bekommen, wenn ich beim Antrag dabei bin?

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

Das Einladungsschreiben mit der Kostenübernahme habe ich der Botschaft schon gesandt.

Bin über eure Erfahrungen und Tipps sehr Dankbar  Smiley
 
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Antwort #100 - 13. Februar 2013 um 16:44

Esperanto   Offline
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Aurora schrieb am 13. Februar 2013 um 14:32:
Könnt ihr mir sagen ob wir einen Termin für den Antrag bei der Schweizer Botschaft benötigen oder einfach vorbei gehen können?
Denkt ihr man hat grössere Chancen das Visum zu bekommen, wenn ich beim Antrag dabei bin?
Habt ihr irgendwelche Tipps für mich?

Ich würde Dir wärmstens empfehlen, vorab um einen Termin bei der CH-Botschaft per E-Mail vertretung@hav.rep.admin.ch nachzufragen. Wenn Du Deine Reise schon geplant hast, kannst Du auch einen geeigneten Termin vorzuschlagen. Möglicherweise verlangt die Schweizer Botschaft -im Gegensatz zur deutschen- keine Terminvereinbarung, weil die Nachfrage in der Schweizer Botschaft wohl geringer ist. Trotzdem ist es ratsam, da derartiges gewöhnlich "die Tür öffnet". Im Übrigen ist den Botschaften im Visakodex Kap. II, Art. 9 auferlegt, innerhalb 2 Wochen einen Termin für die Antragstellung zu gewähren.

Den Antrag stellt natürlich Dein Gast. Auch die Bitte um einen Termin stellst Du in dessen Auftrag. Darin kann aber auch durchaus erwähnt werden, dass der Terminvorschlag sich an der Zeit Deines Aufenthaltes in Kuba orientiert, damit Du bei der Antragstellung für eventuelle Rücksprachen persönlich zur Verfügung stehen kannst.

Hinsichtlich Flugticket und Reisekrankenversicherung steht im Merkblatt, dass diese im Falle der Visumserteilung vorzulegen sind. Daraus ergibt sich, dass diese nicht bereits bei der Antragstellung vorzulegen sind. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Visumszusage wenige Tage nach Antragstellung erfolgt und da wäre es besser, wenn die Reisekrankenversicherung (die bei Visumsverweigerung wieder storniert werden kann) gleich vorgelegt werden kann. Schwieriger ist dies bei der Reservierung/Buchung des Flugtickets (wird von der DE-Botschaft nicht verlangt, sondern ausdrücklich darauf hinweist, den Flug erst nach Visumszusage zu buchen). Nicht nur weil es die Tickets in dieser Form nicht mehr gibt, sondern auch weil eine Flugbuchung nicht kostenfrei annulliert werden kann.

Ansonsten wäre nur der Ratschlag im vorangegangenen Beitrag #95 zu wiederholen, bei der Antragstellung eindeutig klar zu machen, dass es sich bei der Antragstellung um einen zeitlich befristeten Besuch handelt und um nichts anderes.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #101 - 14. Februar 2013 um 09:16

Aurora   Offline
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Vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Ich habe nun ein Mail gesandt und nach einem Termin gefragt für Ihn. Mal schauen wie schnell sie da Antwort geben Zwinkernd

Kannst du mir eine Versicherung von Deutschland empfehlen die günstig ist und ich nur bezahlt werden muss, fals das Visum akzeptiert wird?

So werde ich diese noch vor den Ferien abschliessen, zur Sicherheit.

Bin froh, dass ich nicht jetzt schon eine Flug Reservation vorlegen muss. Wie läuft das ab, wir stellen ein Visum Antrag,und dann? muss er vorbei gehen um zu wissen ob er das Visum bekommt oder bekommt er telefonsich bescheid? Bekommt er zuerst eine Bestätigung dass er das Visum bekommt und wir haben noch ein par Tage Zeit um den Flug zu reservieren und die Versicherung abzuschliessen?
Wie läuft das genau ab?

Entschuldige bitte für die blöden Fragen. Jedoch bin ich noch total unerfahren in diesem Gebiet.

LG
 
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Antwort #102 - 14. Februar 2013 um 19:08

Esperanto   Offline
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Aurora schrieb am 14. Februar 2013 um 09:16:
Wie läuft das genau ab?

Das ist auch davon abhängig, ob die Ausreise sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

Nachdem eine Ausreisegenehmigung nicht mehr benötigt wird, ist eine Ausreise unmittelbar nach Erteilung des Visums möglich. Dabei ist zu beachten, dass im Visum nicht nur die Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen, sondern auch der Zeitraum der Gültigkeit (von …. bis ….) datumsmäßig eingetragen und einzuhalten ist.

Klar ist, dass Dein Einladungsschreiben mit Nennung des Umfangs der Kostenübernahme bereits bei der Antragsstellung vorzulegen ist. Möglicherweise werden von Deinem Gast neben Reisepass noch zusätzliche Dokumente abverlangt, aus denen die "Verwurzelung" mit seinem Land zu erkennen ist, um daraus Rückschlüsse auf seine Rückkehrwilligkeit ziehen zu können. Es ist davon auszugehen, dass er nach einer Arbeits- und Urlaubsbescheinigung gefragt wird.

Nach Visumsabgabe wird dem Antragsteller mitgeteilt, wann er wegen des Ergebnisses der Antragsprüfung nachfragen kann (gewöhnlich 3-5 Werktage bei DE-Botschaft). Gibt es die Visumszusage, ist die Vorlage des Versicherungsnachweises für die Visumsausstellung erforderlich, da bei der Eintragung der Zeit der Gültigkeit des Visums die Zeit der Gültigkeit der Reiseversicherung zugrunde gelegt wird. Offenbar verlangt die Schweizer Botschaft auch den Zahlungsnachweis für den Rückflug (die deutsche Botschaft verlangt dies nicht), selbst wenn in der formellen Einladung dessen Kostenübernahme durch Ankreuzen der betreffenden Stelle bereits erklärt wurde.

Wenn Dein Gast zusammen mit Dir ausfliegen soll, wird wohl nur die Beschaffung des Reservierungsnachweises für den Rückflug vor Ort möglich sein. Falls Dein Gast erst nach Deiner Rückreise anreisen soll, solltest Du fragen, ob der Nachweis der Buchung auch per Fax oder E-Mail-Anhang zu einem späteren Zeitpunkt für die Visumsausstellung der Botschaft zugeleitet werden kann.

Es gibt viele Reisekrankenversicherungen für ausländische Besucher. Ich habe in den letzten Jahren jeweils Pro-visit Online abgeschlossen. Alle genannten gelten nicht nur für Deutschland-Besucher, sondern auch für jene der Schweiz und im gesamten Schengener Raum. Auch die Schweizer Botschaft wird sie anerkennen. Die bei Abschluss vorzugebende Versicherungszeit kann bei Pro-visit (Dr. Walter) nachträglich angepasst werden. Überzählige Versicherungszeiten werden bei zeitgerechter Mitteilung zurückerstattet, bei Visumsverweigerung logischerweise die gesamte Prämie.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #103 - 06. März 2013 um 14:20

Aurora   Offline
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War letzte Woche mit meinem Freund auf der Botschaft um das Visum zu beantragen für die Schweiz. Jedoch hatten wir keine Flug reservation und so konnten wir den Antrag nicht machen.
Es MUSS eine Flugreserviation vorliegen, ansonsten nehmen sie den Visa Antrag nicht an.

In Kuba kann man ohne Problem unverbindliche Flugreservationen machen und bezahlt ca. 5 CUC.
Man benötigt diese Reservation, dass das Amt die genauen Reisedaten weis.

Mein Freund wird nun nächste Woche den Antrag stellen.
 
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Antwort #104 - 06. März 2013 um 15:05

Esperanto   Offline
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Aurora schrieb am 06. März 2013 um 14:20:
Es MUSS eine Flugreservation vorliegen, ansonsten nehmen sie den Visa Antrag nicht an.

Verlangt die Schweizer Botschaft anschließend (nach Antragsprüfung und Zusage der Visumserteilung) für die Ausstellung des Visums den Nachweis der Flugbuchung (und Reisekrankenversicherung)?
 

Saludos Esperanto
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