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Condor: 22 Stunden Verspätung (Gelesen: 27769 mal)
06. Januar 2012 um 19:56

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 108
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Mein Flieger von Frankfurt -> Varadero sollte im November um 9h25 abfliegen.
Zuerst hieß es 2h Verspätung (technische Probleme am Flugzeug), dann sollte am Nachmittag ein Ersatzflieger kommen.
War nix, alle Passagiere wurden in Frankfurter Hotels untergebracht.
Am nä. Tag (22h später) gings los.

bekomme ich Kohle gemäß dieser neuen EU-Richtlinie?  Augenrollen
Habe schon mal an CONDOR geschrieben, dort hieß es es werde geprüft.
 
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Antwort #1 - 06. Januar 2012 um 20:41

Esperanto   Offline
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Freiwillig wird Condor nicht zahlen. Vielleicht wirst Du noch mehr tun müssen, als Condor zu fragen. Könntest aber auch zuwarten, was aus der angekündigten Schlichtungsstelle wird. Vielleicht legen sie Dein Schreiben zur Seite und warten ebenfalls ab, was da kommen wird. Jedenfalls war Dein Forderungsschreiben an Condor schon mal gut.
« Zuletzt geändert: 18. Januar 2012 um 18:31 von Esperanto »  

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 18. Januar 2012 um 15:34

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

Beiträge: 108
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Condor hat geantwortet, sie lehnen erwartungsgemäß ab.
- es sei ein "aussergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14.Erwägungsgrundes der Verordnung", sodass sie gemäß Art.5 Abs.3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden

Und jetzt ?
 
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Antwort #3 - 18. Januar 2012 um 18:22

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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.... kannst Du:

1.  Beim Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BdL) nachfragen (info@bdl.aero), wieweit sie Fortschritte bei der vereinbarten Einrichtung der Schlichtungsstelle gemacht haben, bzw. an wen Du Dich wegen der Dir zustehenden Entschädigung für den verspäteten Flug wenden solltest, nachdem Condor eine außergerichtliche Einigung ablehnte.

2.  Dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden.

3.  Bei einem der Trittbrettfahrer Euclaim oder Flightright eine Anfrage starten, um die Erfolgsaussichten zu erkunden.

4.  Denen die Sache übergeben oder ....

5.  .... aufgrund der dort erhaltenen positiven Auskunft hinsichtlich der Aussichten auf Entschädigung, Condor widersprechen und mit deren Profis in den Clinch gehen.

6.  Einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen, wobei dann weniger Deine Inspirationen als Dein Geldbeutel gefragt ist.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 19. Januar 2012 um 18:54

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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muchas gracias, habe mal mein Begehr an die genannte email unter 1.) verschickt.

veremos ....

 
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Antwort #5 - 20. Januar 2012 um 00:35

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Auch 2.) und 3.) die Einschaltung von SÖP und die Anfrage (mehr noch nicht) bei Euclaim bzw. Flightright solltest Du jetzt schon angehen.  

Die per Online-Formular abgefragten Angaben bei SÖP oder Euclaim, sowie die zu liefernden Unterlagen sind fast immer die gleichen.

SÖP kannst Du auch informieren, dass Du den BdL angeschrieben hast. Vielleicht strengen sie sich dann besonders an. Es ist ja durchaus denkbar, dass die Fluggesellschaften sich SÖP anschließen. Aber eher wohl nicht. Eine eigene Schlichtungsstelle würde besser deren Interessen wahrnehmen, Klagen bei den Gerichten zu vermeiden.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 25. Januar 2012 um 12:02

Esperanto   Offline
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Maleconpirat schrieb am 18. Januar 2012 um 15:34:
Condor hat geantwortet, sie lehnen erwartungsgemäß ab.
- es sei ein "aussergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14.Erwägungsgrundes der Verordnung", .....

Welcher aussergewöhnliche Umstand wird das wohl sein? Eigentlich eine Frechheit jeden Fragesteller mit derselben nichtssagenden Standardantwort abzuwimmeln. Vermutlich geben sich viele damit zufrieden. Zumindest gewinnt Condor damit Zeit.



 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 28. Januar 2012 um 20:30

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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hier dieser ominöse §14:

(14) Wie nach dem Übereinkommen von Montreal sollten die Verpflichtungen für ausführende Luftfahrtunternehmen in den Fällen beschränkt oder ausgeschlossen sein, in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Solche Umstände können insbesondere bei politischer Instabilität, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks eintreten.

trotzdem überzeugt mich die Condor-Argumentation nicht
 
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Antwort #8 - 18. Oktober 2012 um 16:59

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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per flightright hat man einen Anwalt beauftragt, die Klage ist jetzt eingereicht.
Ab jetzt bin ich also in Gottes Hand.

Und im November, also nach 1 Jahr, gehts wieder fort   Smiley

diesmal nach Holguin.

 
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Antwort #9 - 23. Oktober 2012 um 15:42

Alex   Offline
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Cubalibre
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Antwort #10 - 26. Oktober 2012 um 14:36

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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aus dem Link zitiert:
Dies gilt laut Urteil allerdings nicht, "wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären". Gemeint sind laut EuGH damit "Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind" - wie etwa ein spontaner Streik des Bodenpersonals eines Flughafens.

es war ein technischer Defekt am Flieger, aber vor Gericht muss man klären ob der "vermeidbar" war. 
Leider sind mir keine Urteile zu ähnlichen Fällen bekannt.

 
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Antwort #11 - 17. Mai 2013 um 15:15

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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ich erhalte gerade von meinem flightright-Anwalt die Mitteilung, dass Condor die Forderung von 600 Euronen anerkannt hat und es keinen Prozess gibt!
Smiley
 
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Antwort #12 - 17. Mai 2013 um 17:41

Esperanto   Offline
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Ist ja erfreulich, nach fast 1,5 Jahren.
Hat flighright einen Schriftwechsel mit Condor geführt und hast Du Kopien davon erhalten?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 19. Mai 2013 um 19:46

Maleconpirat   Offline
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Cubalibre

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flightright hat einen Anwalt beauftragt, dem habe ich was geschickt, der hat dann Klage vor dem Amtsgericht eingereicht, und der Termin stand für Juni fest.
Aber das entfällt ja nun.
***freu-Smiley***
 
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Antwort #14 - 19. Mai 2013 um 20:50

Esperanto   Offline
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Wenn Du die an das Amtsgericht Rüsselsheim eingereichte Klageschrift hast, dann stell sie doch hier rein. Alle Namen natürlich unkenntlich gemacht. Beim Amtsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Könnte ja sein, die Begründung ist gut genug, dass man damit auch ohne flightright oder Anwalt zurechtkommt. Besonders individuell auf den Einzelfall bezogen wird der Text eh nicht sein.
 

Saludos Esperanto
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