Solange das Visum gültig ist, passiert natürlich nichts. Wenn es abgelaufen ist und Dein Gast nicht "auffällig" wird, passiert auch nichts. Dies ist in Spanien noch wahrscheinlicher als hier, da dort die Anzahl Illegaler weit höher ist und zudem im dortigen sozialen Netz eh nicht viel zu holen ist.
Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung hast Du gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt diese
Erklärung abgegeben. Die dort gemachte Verpflichtung der Erstattung öffentlicher Mittel gilt natürlich nicht nur dort, wo die Verpflichtungserklärung einschließlich Unterschrift unter der Kenntnisnahme der Belehrung abgegeben wurde, sondern für alle Schengen-Länder und somit auch für Spanien. In der Erklärung ist die, in der Verpflichtungserklärung eingegangene Verpflichtung hinsichtlich
1. Umfang
2. Dauer
3. Vollstreckbarkeit
4. Freiwilligkeit der Angaben
näher erläutert. Bisher ist mir kein Fall bekannt, in welchem eine Behörde Ansprüche aus der abgegebenen Verpflichtungserklärung einforderte. Ich bin kein Jurist, aber zwei Punkte würden meinem Rechtsempfinden dem entgegenstehen.
- Die Erklärung der Kostenübernahme bezog sich unmittelbar auf den Besuch. Setzt der Besucher sich entgegen die getroffenen Abmachung ab, dann ändern sich Aufenthaltszweck bzw. die Grundlagen der eingegangenen Verpflichtung. Der Gastgeber hat keine Möglichkeit seinen Gast zurückzuhalten und zur Fortsetzung des Besuches zu zwingen.
- Die Abgabe der Verpflichtungserklärung war keineswegs freiwillig. Daran ändert auch der erhaltene Hinweis (Pkt. 4, der zusätzlichen Erklärung) nichts. Schließlich wurden beide Unterschriften, sowohl in der Verpflichtungserklärung als auch im "Hinweisblatt" zum Erhalt der Einreisegenehmigung Dir abgepresst.
Ich gehe also davon aus, dass Du in dieser Sache nichts mehr hören wirst, falls Dein Ex-Gast sich nicht mehr bei Dir (oder Deinem verbliebenen Gast) meldet. So wie im vorangegangen Fall, den wir
hier im Forum schon mal hatten.