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Kubanerin will illegal bleiben (Gelesen: 4408 mal)
16. Januar 2012 um 08:14

MarieMaraux   Offline
Junior Member
Cubalibre

Beiträge: 11
**
 
Hallo Cuba-Experten,
eine unserer kubanischen Gaeste hat beschlossen, sie moechte hier bleiben. Sie ist derzeit in Spanien.
Weiss jemand, was jetzt passiert? Ihr Visum geht ungefaehr noch einen Monat. Was passiert, wenn es abgelaufen ist und sie einfach bleibt?
Wie funktioniert der "Abschiebeprozess" und wer initiiert den?
Hat jemand irgendeine Ahnung, was da auf uns zukommt? Es gibt ja tausend Warnungen im Voraus, aber genaue Informationen finde ich nicht.
Liebe Gruesse, MarieMaraux
 
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Antwort #1 - 16. Januar 2012 um 13:44

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Solange das Visum gültig ist, passiert natürlich nichts. Wenn es abgelaufen ist und Dein Gast nicht "auffällig" wird, passiert auch nichts. Dies ist in Spanien noch wahrscheinlicher als hier, da dort die Anzahl Illegaler weit höher ist und zudem im dortigen sozialen Netz eh nicht viel zu holen ist.

Im Zusammenhang mit der Verpflichtungserklärung hast Du gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt diese Erklärung abgegeben. Die dort gemachte Verpflichtung der Erstattung öffentlicher Mittel gilt natürlich nicht nur dort, wo die Verpflichtungserklärung einschließlich Unterschrift unter der Kenntnisnahme der Belehrung abgegeben wurde, sondern für alle Schengen-Länder und somit auch für Spanien. In der Erklärung ist die, in der Verpflichtungserklärung eingegangene Verpflichtung hinsichtlich

 1.  Umfang
 2.  Dauer
 3.  Vollstreckbarkeit
 4.  Freiwilligkeit der Angaben

näher erläutert. Bisher ist mir kein Fall bekannt, in welchem eine Behörde Ansprüche aus der abgegebenen Verpflichtungserklärung einforderte. Ich bin kein Jurist, aber zwei Punkte würden meinem Rechtsempfinden dem entgegenstehen.
  • Die Erklärung der Kostenübernahme bezog sich unmittelbar auf den Besuch. Setzt der Besucher sich entgegen die getroffenen Abmachung ab, dann ändern sich Aufenthaltszweck bzw. die Grundlagen der eingegangenen Verpflichtung. Der Gastgeber hat keine Möglichkeit seinen Gast zurückzuhalten und zur Fortsetzung des Besuches zu zwingen.
  • Die Abgabe der Verpflichtungserklärung war keineswegs freiwillig. Daran ändert auch der erhaltene Hinweis (Pkt. 4, der zusätzlichen Erklärung) nichts. Schließlich wurden beide Unterschriften, sowohl in der Verpflichtungserklärung als auch im "Hinweisblatt" zum Erhalt der Einreisegenehmigung Dir abgepresst.
Ich gehe also davon aus, dass Du in dieser Sache nichts mehr hören wirst, falls Dein Ex-Gast sich nicht mehr bei Dir (oder Deinem verbliebenen Gast) meldet. So wie im vorangegangen Fall, den wir hier im Forum schon mal hatten.
« Zuletzt geändert: 17. Januar 2012 um 13:47 von Esperanto »  

Saludos Esperanto
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Antwort #2 - 06. März 2012 um 10:29

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Zwischenzeitlich werden die Visa der beiden kubanischen Gäste abgelaufen sein. Was ist mit den beiden passiert?

Hat sich diejenige, die sich nach Spanien absetzte, noch einmal gemeldet? Und wie hat sich die Verbliebene verhalten? Auch ihr Wort gebrochen und ihrer Freundin nachgereist oder blieb sie solidarisch bis zum vorgesehenen Besuchsende bei ihrer Gastgeberin, die mit viel Mühen und Kosten ihren Aufenthalt ermöglichte?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 06. März 2012 um 11:11

Elisabeth   Offline
Full Member
paroliño
CH

Beiträge: 1310
***
 
Im niederländischen Cubaforum tauchten sie Ende Dezember auch mal auf.
http://www.cubaforum.nl/viewtopic.php?t=13835

Vielleicht will MarieMaraux diese Myriam mal kontaktieren sofern sich das Problem inzwischen nicht in Luft aufgelöst hat und wenn Marie hier noch mitliest. Ich weiss nämlich wie sich eine solche Geschichte anfühlt, nämlich Sche.... Man fühlt sich richtig ausgenützt.

Falls es sich bei der Ailer aus Santiago de Cuba zufällig um der Sängerin Ailer handelt die mal mit Morena Son gearbeitet hat: diese Ailer hatte einen niederländischen Novio und auch gute Kontakte in Zaragoza.

 

Elisabeth
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