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Kombi-Thema Einladung/Heirat DE > offene Fragen (Gelesen: 9944 mal)
28. Februar 2012 um 18:50

lapasionaria   Offline
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Dank diesem und anderer Foren hatte ich mich auf das Thema Einladung ganz gut vorbereitet. Heute war ich auf der Ausländerbehörde und komme nun sichtlich verwirrt nach Hause mit dem Gefühl nichts verstanden zu haben. Vielleicht könnt ihr mir bei der "Entwirrung" helfen.

Unser Plan: Ein 4-wöchiger Besuch (Mitte August bis Mitte September) von meinem Freund in Deutschland mit spontaner Eheschließung in dieser Zeit. Ein Standesbeamter sagte mir, dass man uns eine Eheschließung eigentlich nicht verweigern kann. Er hat schon den Zeitrahmen (Urlaub) mit seinem Chef besprochen und die meisten Dokumente wie z. B. Reisepass, Scheidungspapiere, Ehefähigkeitszeugnis (noch ohne Übersetzung) vorliegen. Wir wollten kein Heiratsvisum beantragen, weil er dann schlechter eine Ausreisegenehmigung bekommt. Wir hatten nicht vor, eine permanente Aufenthaltserlaubnis für ihn zu beantragen. Geplant war oder ist, dass wir 2013 zusätzlich noch kirchlich in Kuba heiraten (er ist religiös) und dann entweder in Deutschland oder in einem anderen Land zusammen leben. Dieses Jahr soll er die Möglichkeit bekommen, sich Deutschland anzusehen. Wenn es ihm gefällt, dann heißt es noch intensiver Deutsch pauken. Uns ist es ja im Endeffekt egal wo wir heiraten. Die Dokumente zu übersetzen ist halt in Kuba 100 €/pro Dokument günstiger als hier etc. Na ja, wir dachten es wäre eine gute Idee das hier zu tun. So, wie ich dass nun in der Zusammenfassung sehe, können wir wohl gar nicht in DE heiraten?

Die Antwort von der Ausländerbehörde:
"Wenn sie hier ohne Heiratsvisum heiraten, dann bekommen sie Probleme mit uns!"
- Ohne Deutsch A1 kein Heiratsvisum
- Ohne Heiratsvisum keine Heirat in DE
- Mit Heiratsvisum keine Ausreise aus Kuba

Nun zur Einladung selbst:
Die Einladung wurde von der Ausländerbehörde für 25 € erstellt. Ich habe auch eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Man konnte mir nicht sagen, ob ich sonst noch etwas zu erledigen habe und das kam mir jetzt doch ein bisschen zu einfach vor. Sehe ich es nun richtig oder falsch, wenn das vielleicht alles für DE, aber nicht für Kuba war? Ich habe folgende Punkte (zusammengefasst) auf meiner Liste und frage mich nun ob und wann ich das machen muss?

1) Eidesstattliche Erklärung (Spanisch/Deutsch) mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift (inhaltlich ähnlich der o.g. Verpflichtungserklärung)
2) Formular der kubanischen Botschaft mit Kopie des Ausweises. Die Geschichte für ca. 200 € bei der Botschaft in Bonn oder Berlin. (Würde ich gerne ohne persönlichen Besuch machen wollen, also schriftlich mit Mehrkosten)
3) Antrag auf Schengen-Visum (Formular ausgefüllt oder unausgefüllt zu meinem Freund senden?)

Diese Punkte entfallen doch nicht durch eine "Ausländerbehördliche Einladung" oder doch??? Ich bin auch die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es 5 Monate braucht mit der Einladung. Die Dame auf dem Amt meinte heute, dass 3 Monate vorher früh genug gewesen wäre.

Den Flug wollte ich auch zeitnah mit Flextarif buchen, dann kann ich den Termin ändern und auch selbst fliegen, falls es nicht klappen sollte mit seinem Besuch. Wir hoffen, dass es sich günstig auswirkt, dass er schon 2 Mal im Ausland war und wieder zurückgekommen ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

LG
 

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Antwort #1 - 29. Februar 2012 um 08:53

Sharky   Offline
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lapasionaria schrieb am 28. Februar 2012 um 18:50:
So, wie ich dass nun in der Zusammenfassung sehe, können wir wohl gar nicht in DE heiraten?

Die Antwort von der Ausländerbehörde:
"Wenn sie hier ohne Heiratsvisum heiraten, dann bekommen sie Probleme mit uns!"
das kann gut sein, das nennt sich Visumsmissbrauch und kann dazu führen, dass dein Mann wieder ausreisen muss

- Ohne Deutsch A1 kein Heiratsvisum,
das ist korrekt

- Ohne Heiratsvisum keine Heirat in DE
doch, aber siehe Punkt 1

- Mit Heiratsvisum keine Ausreise aus Kuba
selbstverständlich kann er ausreisen, die kub. Inmigration weiss doch nicht den Reisegrund


Nun zur Einladung selbst:
Die Einladung wurde von der Ausländerbehörde für 25 € erstellt. Ich habe auch eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Man konnte mir nicht sagen, ob ich sonst noch etwas zu erledigen habe und das kam mir jetzt doch ein bisschen zu einfach vor. Sehe ich es nun richtig oder falsch, wenn das vielleicht alles für DE, aber nicht für Kuba war? Ich habe folgende Punkte (zusammengefasst) auf meiner Liste und frage mich nun ob und wann ich das machen muss?

1) Eidesstattliche Erklärung (Spanisch/Deutsch) mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift (inhaltlich ähnlich der o.g. Verpflichtungserklärung)
die Einladung machst du erst, nachdem das Visum im Pass ist

2) Formular der kubanischen Botschaft mit Kopie des Ausweises. Die Geschichte für ca. 200 € bei der Botschaft in Bonn oder Berlin. (Würde ich gerne ohne persönlichen Besuch machen wollen, also schriftlich mit Mehrkosten)
wie Punkt 1, erst nach der Visagenehmigung

3) Antrag auf Schengen-Visum (Formular ausgefüllt oder unausgefüllt zu meinem Freund senden?)
lass ihn das mal schön selbst machen

Als erstes musst du die Verpflichtungserklärung und eine Krankenversicherung für deinen Freund zu Ihm senden, sonst kann er kein Visum beantragen, aber das steht alles auf der Webseite der Botschaft...




Na, ich habe gerade gelesen, dass du schon zweimal auf Cuba warst und jetzt willst du schon heiraten?? Schockiert/Erstaunt
Uwe hat recht, es müsste ein Ehefähigkeitszeugnis geben Cool
 

Salu2 Sharky
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Antwort #2 - 29. Februar 2012 um 11:26

Esperanto   Offline
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Sharky schrieb am 29. Februar 2012 um 08:53:
Na, ich habe gerade gelesen, dass du schon zweimal auf Cuba warst und jetzt willst du schon heiraten?? Schockiert/Erstaunt

Geschrieben hat sie dies aber nicht. Vielmehr hat ihr Freund schon zweimal die Aufrichtigkeit seiner Reiseabsichten bewiesen, indem er nach seinem Auslandsaufenthalt zeitgerecht zurückkehrte. Eine Ablehnung seines Antrages für ein Besuchsvisum wäre mit Pkt. 9. des Anhanges VI des Visakodexes: "
Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden
", nicht zu begründen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 29. Februar 2012 um 13:45

Sharky   Offline
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tja, dann solltest du mal den Vorstellungstread lesen Zwinkernd

Zitat:
Tja, also ich war bisher 2 Mal in oder auf Kuba. Menno, dass frage ich mich immer wieder Zwinkernd Was sagt ihr denn dazu, "In Kuba" oder "Auf Kuba", was ist korrekt? Ich kenne den Südosten recht gut, d.h. Santiago de Cuba, Guantanamo und Baracoa. Vom Flughafen und der Durchreise her auch Holguin, Las Tunas und Bayamo. Ob ich dieses Jahr oder nächstes Jahr steht noch offen. Ich habe einen Freund (Partner) aus Kuba, der dieses Jahr nach Deutschland kommt, wenn die Einladung angenommen wird. Zu dem Thema habe ich auch noch ein paar Fragen, da ich heute etwas Durcheinander von der hiesigen Ausländerbehörde zurückgekommen bin Traurig Sollte er nicht kommen dürfen, dann fliege ich
 

Salu2 Sharky
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Antwort #4 - 29. Februar 2012 um 23:21

lapasionaria   Offline
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Danke für die Infos Smiley Oh weia, da habe ich aber einiges falsch verstanden. Das muss ich mir am Wochenende alles nochmal genau durchlesen. Ich dachte, er könnte den Antrag auf ein Visum erst stellen, wenn die kubanische Botschaft in Deutschland meine Papiere nach Kuba weitergeleitet hat. Gut, dann sende ich ihm also zunächst die Verpflichtungserklärung, die ich bei der Ausländerbehörde gemacht habe. Reicht da eine Kopie? Ich würde es ja auch mal als E-Mail-Anlage versuchen, aber erfahrungsgemäß kommen Anlagen über 150 KB selten bei ihm an. Er nutzt den Computer (das Ding ist eine Katastrophe) seiner alten Tante. Sie gehört als Ärztin zum privilegierten Kreis derer, die einen Computer besitzen dürfen.

Wir schreiben uns seit Sommer 2010 täglich E-Mails und telefonieren einmal die Woche, so haben wir uns auch kennengelernt, anonym. Wie es dazu kam ist auch eine längere Geschichte. Der Zufall oder das Schicksal hat uns zusammengeführt. Meine Freunde sagen immer, wie in "Gut gegen Nordwind". Ich selbst habe das Buch nicht gelesen Zwinkernd Nach ca. 3 Monaten Schreiben kamen die ersten, leisen Gefühle auf, dann haben wir uns mal Fotos gemailt und dann habe ich ihn 2010 zum ersten Mal für einige Wochen besucht. Ich bin da quasi reingerutscht, es ist uns passiert. Eigentlich hatte ich für 2010 eine Trekkingtour in Sibirien geplant und dann wurde es zum zweiten Mal Karibik, anstelle von Zelten in der Wildnis Zwinkernd

Ich war vorher schon in der Südsee und auf Martinique. Kuba stand auf meiner Wunschliste, wegen der Oldtimer und der Salsa-Musik, hatte aber bis dato keine Priorität. Im November 2011 habe ich ihn dann zum zweiten Mal für einige Wochen besucht und wir sind uns jetzt sicher, dass wir Familie gründen wollen. Wir sind leider beide keine 30 mehr, daher läuft vor allem für mich der Countdown. Ich werde im September 40 und diesen Anlaß wollten wir mit unserer Heirat verbinden. WICHTIG: Wir haben nicht geplant, dass er nach der Heirat sofort hier bleibt, daher verstehe ich die "Drohung" der Ausländerbehörde nicht. Uns wäre es wichtig, dass wir frühstmöglich rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Wir wollen nichts Illegales tun, daher meinte der Standesbeamte aus NRW, den ich von einer Trekkingtour her kenne auch, dass uns in dem Fall keiner eine Heirat verweigern sollte.

Er hat Besitz in Kuba und eine Tochter aus seiner Vorehe, dass sind neben der Sprache weitere Gründe, warum ein Zusammenleben nicht vor 2013 möglich ist. Wo wir dann zusammen leben wollen oder vielmehr können, steht auch noch in den Sternen. Wir haben auch schon daran gedacht gemeinsam in einem Land zu leben, in dem Englisch gesprochen wird. Er hat ein hohes Bildungsniveau und ist ehrenamtlich in der katholischen Kirche aktiv. Seine erste Ehe ist daran gescheitert, dass seine Ex-Frau keine Kinder mag (die Tochter ihm überlassen hat) und Religion ablehnte (nicht kirchlich heiraten wollte). Er ist also geschieden und hat ein gültiges Ehefähigkeitszeugnis. Ich würde seine Tochter später gerne adoptieren, da ich leider keine Kinder habe und sehr glücklich wäre, wenn wir wenigstens ein gemeinsames Kind haben könnten. Die Zeit läuft also, daher die "Eile".

Ich denke, dass der Mann jede Mühe Wert ist. Pech haben kann man natürlich immer und Pech hatte ich auch mit deutschen Männern, sonst wäre ich ja wahrscheinlich schon verheiratet und mit Kindern gesegnet. Ich habe nichts zu verlieren, aber vielleicht viel zu gewinnen und diese Chance ergreife ich Smiley

Danke für jeden Tipp und Ganz Liebe Grüße!
 

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Antwort #5 - 01. März 2012 um 00:13

Esperanto   Offline
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lapasionaria schrieb am 29. Februar 2012 um 23:21:
Gut, dann sende ich ihm also zunächst die Verpflichtungserklärung, die ich bei der Ausländerbehörde gemacht habe. Reicht da eine Kopie?

Nein, eine Kopie der Verpflichtungserklärung reicht nicht. Und eine Reisekrankenversicherung braucht er auch. Aber das steht doch alles auf der Internetseite der Botschaft.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 01. März 2012 um 00:48

lapasionaria   Offline
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OK, jetzt habe ich es verstanden. Danke für die Geduld mit mir!

Eine Frage noch zur Versicherung. Wo ich die abschließen kann weiß ich, aber über welchen Zeitraum schließe ich die denn am besten ab? Die Ausländerbehörde hat auf den 01.08. bzw. ab 01.08. datiert. Der Besuch soll planmäßig vom 17.08. bis 14.09.2012 stattfinden.

Ist folgendes das richtige Ankreuzfeld: innerhalb von einem Monat nach Einreise (1.-12. Monat) - Personen bis 69 Jahre 64,00 € monatlicher Beitrag? Er ist über 29 und unter 69 Jahre alt. Muss ich dann für 2 Monate zahlen oder zählt das noch als ein Monat, falls das jemand weiß? Am besten rufe ich die Versicherung mal an, denn ich weiß nicht, wie die das mit Daten in der Monatsmitte handhaben.

Hat vielleicht noch Jemand Erfahrung mit dem sichersten Versand der Dokumente nach Kuba? Gibt es Einschreiben ins Ausland oder wie sollte man da am geschicktesten vorgehen? Erfahrungsgemäß ist nicht jeder Brief und jede Karte, die ich versendet habe, in Kuba angekommen. Bei Originalen möchte ich entsprechend vorsichtig sein!

Gute Nacht
 

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Antwort #7 - 01. März 2012 um 09:34

Sharky   Offline
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Hanse Merkur dürfte die günstigste Reiseversichrung sein, bei denen kann
das Datum noch geändert werden.
Dokumente versendet man mit DHL, kostet so um die 50,- Euro, oder man
gibt die Papiere jemandem mit.
 

Salu2 Sharky
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Antwort #8 - 01. März 2012 um 12:28

Esperanto   Offline
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Es gibt etliche Reisekrankenversicherungen.


Neben der Briefmitnahme gibt es folgende Versandmöglichkeiten der Deutschen Post bzw. DHL:
  • Brief International ist zuverlässig: -Laufzeit ca. 4 Wochen-   50 gr = 1,45 EUR;  500 gr = 3,45 EUR (+ 2,05 EUR als Einschreiben).
  • DHL-Pakete sind sehr zuverlässig und versichert: -Laufzeit ca. 3 Wochen-   10 kg = 59 EUR (Online 57 EUR)
  • DHL Express envelope (Tel.: 0180 53453003 - Abholung und Überbringung vom Haus zum Haus) ist am schnellsten und eignet sich speziell für dringende Dokumente: –Laufzeit Havanna 4 Werktage, landesweit 5 Werktage-  250 gr = 73,56 EUR

Zur Zeitplanung:

Aufwand und Kosten für ein Visum mit einer Aufenthaltsdauer von 29 Tage (17.08. – 14.09.) oder der maximal möglichen von 90 Tagen sind fast gleich. Dies sollte aber vor Ausstellung der RKV bedacht werden, da die Versicherungszeiten bei der Eintragung der Gültigkeitsdauer in das Visum übernommen werden. Eine Anpassung der Versicherungszeit ist bei den meisten Reisekrankenversicherungen vor Ein- und Ausreise möglich. Änderungen des Visums hinsichtlich Aufenthaltsdauer oder der eingetragenen Kalenderdaten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums dagegen nicht.

Die Angabe in der Verpflichtungserklärung zur Aufenthaltszeit ist ohne Belang.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 02. März 2012 um 08:06

r.bost   Offline
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I love YaBB 1G - SP1!

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r.


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Edit


Danke für die Aufmerksamkeit. Habe die Zahl bei mir korrigiert. Jetzt stimmts auch dort.
Saludos Esperanto
 
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