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Kind mit einem Kubaner: Zusammenleben "auf Probe"? (Gelesen: 7308 mal)
17. März 2012 um 23:56

marita_s   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 3
*
 
Von einer meiner Geschäftsreisen nach Kuba habe ich mir ein ganz besonderes und ungeplantes "Andenken" mitgebracht: ein Kind mit einem Kubaner. Eine ernsthafte Beziehung war ursprünglich nicht geplant. Jetzt stellt sich die Frage: Was nun? Der Vater fühlt sich verantwortlich und wir überlegen, ob und ggf. wie wir versuchen können, eine Familie zu werden. Heiraten kommt vor diesem Hintergrund erst einmal nicht in Frage. Ein Zusammenleben "auf Probe" wäre meine erste Idee: eine Einladung nach Deutschland kurz vor dem Geburtstermin. Jetzt stehe ich allerdings vor der Frage, wie wir am besten mit den Behörden umgehen. Macht es Sinn mit offenen Karten zu spielen und auf die Geburt des gemeinsamen Kindes hinzuweisen oder bringen wir unser Vorhaben damit eher in Gefahr? Ist ein 3-monatiges Besuchervisum als "Freund" oder "Bekannter" die erfolgsversprechendere Alternative? Das Problem ist, dass ich diese Frage nicht an die Behörden richten kann, ohne dass der wahre Grund für alle Zeit bekannt ist. Kann mir jemand helfen?
 
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Antwort #1 - 18. März 2012 um 00:28
labrujavieja   Ex-Mitglied

 
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Antwort #2 - 18. März 2012 um 06:14

lienchen81   Offline
Junior Member
verrückte Cubanita
Magdeburg

Geschlecht: female
Beiträge: 57
**
 
Für den Cubano natürlich wie ein 6er im Lotto, vorallem dann,wenn die Frau gegen Abtreibung ist. Damit musst Du ihn nicht einmal heiraten und er darf mit Anerkennung der Vaterschaft auch so in Deutschland leben...Ich wäre sehr sehr vorsichtig!
 
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Antwort #3 - 18. März 2012 um 18:04

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Mit einem Besuchsvisum, worüber die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit entscheidet, ist die Idee eines Zusammenlebens "auf Probe" nicht zu machen. Der Schwerpunkt der Antragsprüfung ist die Beurteilung, ob die Rückkehrwilligkeit gegeben ist. Meist werden die Besuchsvisa abgelehnt mit der Begründung "die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden". Dies würde insbesondere in diesem Fall zutreffen. Ich denke, dass es auch nicht gelingen würde, sich zu verstellen und über den wahren Zweck und Umstände zu täuschen.

Mehr Chancen auf eine Einreisebewilligung ergäben sich m.E. durch ein offenes Gespräch mit der Ausländerbehörde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 21. März 2012 um 23:18

marita_s   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 3
*
 
lienchen81 schrieb am 18. März 2012 um 06:14:
Für den Cubano natürlich wie ein 6er im Lotto, vorallem dann,wenn die Frau gegen Abtreibung ist. [...] Ich wäre sehr sehr vorsichtig!

Ich denke, nicht für jeden Kubaner ist ein Kind mit einer Ausländerin ein Geschenk des Himmels. Es gibt auch in Kuba Menschen, die genau wie wir an ihrer Familie und ihren Freunden hängen und für die Liebe eine wichtige Voraussetzung ist, um ein gemeinsames Leben zu führen. Wovor konkret, denkst Du, soll ich mich besonders in Acht nehmen? Was habe ich zu verlieren?

lienchen81 schrieb am 18. März 2012 um 06:14:
Damit musst Du ihn nicht einmal heiraten und er darf mit Anerkennung der Vaterschaft auch so in Deutschland leben.

Aber darf er mit der Anerkennung der Vaterschaft auch ohne Weiteres aus Kuba ausreisen und wieder zurückgehen, wenn er es möchte?
 
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Antwort #5 - 21. März 2012 um 23:20

marita_s   Offline
Newbie
Cubalibre

Beiträge: 3
*
 
Esperanto schrieb am 18. März 2012 um 18:04:
Mehr Chancen auf eine Einreisebewilligung ergäben sich m.E. durch ein offenes Gespräch mit der Ausländerbehörde.

Ja, vielleicht bleibt mir tatsächlich nichts anderes übrig.
 
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Antwort #6 - 23. März 2012 um 22:12

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Was von dessen "Gefühlen die Verantwortung für die Vaterschaft zu übernehmen und eventuell eine Familie zu gründen" zu halten ist, wäre daran zu messen, was er vom Erlernen der deutschen Sprache hält und wie er dies angeht. Wenn er einen längerfristig angelegten Aufenthalt hier anstrebt, kann er ohne ausreichende Sprachkenntnisse dieser Verantwortung kaum oder nur eingeschränkt nachkommen. Auch die Behörden sehen dies so. Deswegen wird die Einreisegenehmigung für längerfristige Aufenthalte von einfachen Deutschkenntnissen abhängig gemacht. Dies gilt nicht nur für ein Visum zur Eheschließung und anschließende gemeinsame Wohnsitznahme in Deutschland, sondern gar für ein Visum für den Ehegatten, falls die Heirat bereits im Ausland erfolgte.

Auch wenn die Botschaft das Visum für längerfristige Aufenthalte ausstellt, so ist es die Ausländerbehörde die in diesen Fällen darüber entscheidet. Insofern macht es Sinn mit der Ausländerbehörde zu sprechen. Es könnte ja sein, dass die Ausländerbehörde der Anwesenheit des Vaters bei der Geburt seines Kindes einen höheren Stellenwert beimisst, als dessen vorheriges Erlernen einfacher deutscher Sprachkenntnisse, wie es das Zuwanderungsgesetz verlangt.

Zur Ausreisegenehmigung: Wenn der Kubaner
  • kein Arzt, im medizinischen Dienst tätig oder sonstwo unabkömmlich ist,
  • ein Visum im Pass und die Carta de invitacion vorlegen kann,
bekommt er die Ausreisegenehmigung (PVE) nachdem er die entsprechende Gebühr entrichtet hat und niemand fragt ihn nach der Anerkennung einer Vaterschaft oder den Zweck seine Reise. Er hat auch bei der Wiedereinreise und danach in Kuba keine Nachteile, solange er nicht länger als 11 Monate wegbleibt und für diese Zeit die monatlichen Verlängerungsgebühren der Reisegenehmigung (PVE) bezahlt hat.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 05. April 2012 um 01:02

girasol   Offline
Junior Member
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 10
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« Zuletzt geändert: 08. April 2012 um 19:31 von Esperanto »  
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