Willkommen Gast. Bitte Einloggen oder Registrieren
Willkommen im Kubaforum
 
Willkommen im Kubaforum!!
  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrieren  
 
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
scheidung (Gelesen: 14478 mal)
18. Juli 2012 um 06:53

sorell   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
hy hallo ihr habt dieses thema bestimmt schon tausend mal gelesen aber habe keine nerven das ganze forum durch zu forsten. ich habe folgendes problem, meine freundin hat einen cubaner in cuba geheiratet und hat sich jetzt entschieden sich scheiden zu lassen. sie lebt in deutschland und er ist noch in cuba.

1. kann man das auch von deutschland aus machen 
2. ist es sehr kompliziert
3. kann sie einfach wieder ihren mädchen namen annehmen

wäre schön wenn ihr mir helfen könnt

mfg relli
 
IP gespeichert
 
Antwort #1 - 18. Juli 2012 um 13:45

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Zunächst scheint es weniger ein Problem von Dir zu sein, sondern eher eines Deiner Ex, wenn sie in Bigamie lebt. Bigamie kommt in De und auch in Kuba selten vor und ist im Gegensatz zu islamischen Gepflogenheit weder in De noch in Kuba gesetzeskonform. Weil hier das Führen einer Mehrfachehe doch sehr selten ist, da bereits beim Eingehen einer zusätzlichen Ehe der Nachweis der Ehefähigkeit als Hindernis dem entgegensteht, wirst Du im Forumarchiv wenig Verwertbares finden.

Ich denke, dass die Angelegenheit besser von Deiner Ex in Kuba zu bereinigen wäre. Wenn Du aus irgendeinem Eigeninteresse dabei behilflich sein willst, so schau zu, dass sie irgendwie nach Kuba kommt und nicht ohne Scheidungsurkunde hier wieder auftaucht.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #2 - 20. Juli 2012 um 07:04

sorell   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
danke für die antwort aber irgendwie hast du die sache falsch verstanden. wie kommst du auf ex.... wollte nur wissen ob es möglich ist das sie sich von hier also deutschland auch scheiden lassen kann.

mfg relli
 
IP gespeichert
 
Antwort #3 - 22. Juli 2012 um 13:34

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
In der Tat, da ist einiges missverstanden worden. Der Sachverhalt ist aber weiterhin schwer verständlich. Was heißt "
Sie lebt in Deutschland
, er ist noch in Kuba":
Will er auswandern? Ist sein Ableben absehbar?

Egal wie auch immer: Sollten die Umstände eine Scheidung in Deutschland ermöglichen, so wäre schon mal vorab zu klären, mit welchen Aufenthaltstitel sich die Freundin hier aufhält. So einfach "auf die Schnelle" wie in Kuba ist es jedenfalls hier nicht möglich.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Antwort #4 - 23. Juli 2012 um 13:16

sorell   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: male
Beiträge: 3
*
 
ja es war geplant das er von cuba nach deutschland zieht aber ich glaub das hat sich jetzt erledigt. also meinst du es geht schneller wenn sie nach cuba fliegt und sich dort scheiden lässt???
 
IP gespeichert
 
Antwort #5 - 28. Juli 2012 um 00:03

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
*****
 
Heiraten und scheiden ist in Kuba keine große Sache. Beide sagen, sie sind verheiratet und das warst dann schon. Manche mit Heiratsurkunde manche ohne. Viel können sie mit einer Heiratsurkunde nicht anfangen. Konsequenzen wie andere Steuerklasse, Kindesunterhalt, Trennungsgeld, Zugewinngemeinschaft, all dies gibt es in Kuba nicht. Sie haben ja nichts. Ihr Lohn ist eh nur ein Taschengeld. Wer kann bei denen schon was holen?

Bis vor kurzem gab es noch im Zusammenhang mit Wohnrechten, Gründe für Kubaner eine Heiratsurkunde zu besorgen. Selbst das gibt es nicht mehr. Da ist eine Heirat schon interessanter im Zusammenhang mit dem Kauf eines Telefonanschlusses. Aber erst nach einem Jahr ist dann eine Scheidung und damit die Überschreibung des Telefon möglich. Die kostet etwa 40 CUC, ist in 5 Minuten erledigt, das Scheidungspapier abgestempelt, egal ob der Andere will oder nicht, anwesend ist oder auch nicht.

Etwas völlig anderes ist es, wenn die Heirat mit einem Ausländer erfolgt. Dann hat eine Heirat auf Zuruf nicht viel Sinn. Dann wird selbst die Polizei eine derartige "Vermählung" nur anerkennen, wenn die Heiratsurkunde vorgelegt wird. Auch die Scheidung mit dem Ausländer ist in Kuba nicht ganz so leicht und auch nicht so kostenneutral wie bei Kubanern. In Deinem Fall kann Dir das egal sein. Fang aber bloß nicht hier wieder mit einer Heirat an, wenn sie mit Scheidungsurkunde zurück ist. Da kommst Du anschließend nicht so einfach davon wie die Kubaner unter sich.
 

Saludos Esperanto
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken