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Erleichterte Ausreise, nur noch Pass und Visum (Gelesen: 21858 mal)
Antwort #15 - 10. November 2012 um 13:13

Esperanto   Offline
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Statt 55 CUC vermutlich 100 CUC,

soweit ich den Text in Resuelvo Secundo der RESOLUCIÓN No. 343 richtig verstehe, der auf Seite 1364 in der von Dir verlinkten Gaceta Oficial veröffentlicht wurde.

 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 10. November 2012 um 14:01

Esperanto   Offline
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Yale schrieb am 10. November 2012 um 01:49:
die armen Jungs vom konsulat von den Gebuehren, die sie erheben duerfen, leben muessen. denn Ueberweisungen vom kubanischen Staat fuer Gehaelter usw. gab es ja wohl keine. Und nun soll das mehr oder weniger aus sein?

Wenn sie all die Einnahmen aus ihren Gebühren selbst verbraten können, dann haben sie mehr als genug. Vor Jahren war es noch möglich die Einladung über einen kubanischen Notar der Consultoria Juridica International (CJI) für 150 CUC in Kuba zu machen. Ich glaube nicht, dass diese Gebühr allein für ihn bestimmt war. Die kubanische Botschaft erstellt auch nicht die Einladung in Form der "Carta de invitacion" selbst, sondern leitet die erhaltenen Angaben vielmehr an die CJI in Havanna weiter.

Ich denke auch, dass das Personal der kubanischen Botschaft in DE besser dran ist, als jenes in der Schweiz. Jedenfalls sind die dort scharf auf Nebenverdienste, wie Tata vor kurzem feststellte, als man ihr sagte: "Die Einladung ist nicht korrekt so!" Die Übersetzung machen nur wir und kostet 42 CHF pro Seite. 


Yale schrieb am 10. November 2012 um 01:49:
@Español. hast du eine Ahnung, was da der grund sein koennte, dass sich die kubanische Seite nun all diese gelder kuenftig entgehen lassen will?

Schon vor Jahren als Raul Castro von seinem Halbbruder die Macht übernahm, waren Reiseerleichterungen eines seiner Versprechen, das er immer wieder verschob. Die Begründung der offiziellen Gründe steht –wie bei deren Resolucion üblich- auch in der Resolucion 302, in welche die neue Ausreiseregelung veröffentlicht wurde:

Danach hätte der Staatsrat festgestellt, dass das der bisherigen Migrationsgesetze einer Aktualisierung bedarf, um die Migrationsbewegungen weiterhin legal, geordnet und sicher abwickeln zu können. Und dies "Por Cuando:" mit dem Hintergrund der Unmenschlichkeit der Regierung der USA: 

El Gobierno de los Estados Unidos de América, que mantiene un genocida e ilegal bloqueo económico, comercial y financiero contra nuestro país; ha utilizado históricamente su política migratoria hacia Cuba con fines de hostilidad, subversión y desestabilización, y contra los intereses legítimos de nuestro pueblo y de la propia emigración cubana; y ha alentado, mediante la Ley de Ajuste Cubano y la Política de Pies Secos-Pies Mojados, la emigración ilegal ………….
und so weiter und so fort .....

In der FAZ sind andere Gründe zu lesen Wird die neue Regelung noch restriktiver?
Noch schlimmer: Auch diese neue "Reform" soll dem Regime nur ein wenig Luft und Zeit verschaffen, nicht den Bürgern die Freiheit geben.

Was solls und was kümmert es mich wer da recht haben sollte? Für die Einsparung kann meine Freundin beim nächsten Besuch im kommenden Sommer mehr fürs Shopping ausgeben. Könnte ja sein, dass sie sich dann in besseren Klamotten noch besser fühlt. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 10. November 2012 um 20:35

bruja   Offline
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de puta madre

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Esperanto schrieb am 10. November 2012 um 13:13:
Statt 55 CUC vermutlich 100 CUC,

soweit ich den Text in Resuelvo Secundo der RESOLUCIÓN No. 343 richtig verstehe, der auf Seite 1364 in der von Dir verlinkten Gaceta Oficial veröffentlicht wurde.


ja genau... laut Inmi Habana kostet der pasaporte nächstes jahr 100CUC
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #18 - 25. Januar 2013 um 19:23

Esperanto   Offline
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Unser Mitglied HayCojones, ansonsten sehr gedankenschnell, zeigt Schwächen. Zwar vertritt er auch bei den neuesten Zwischenfällen bei der Verweigerung der Mitnahme kubanischer Passagiere von Condor die richtige Sache, seine Argumentation und Hinweise sind aber nicht mehr so präzise wie ehedem. Vielleicht hat das Niveau im Proletenforum auf ihn abgefärbt.

Würde er hier im Forum mitlesen, würde er wissen, dass
  • das Luftfahrt-Bundesamt sich viel Zeit lässt bei der Beantwortung von Anfragen. Sie sind –trotz Zuständigkeit-, auch nicht sehr hilfreich gegenüber Fluggästen, wenn es sich um Durchsetzung ihrer Rechte geht.
  • die vom Europäischen Rat erlassenen Fluggastrechte sich ursprünglich ausschließlich auf die Nichtbeförderung von Fluggästen bezogen, bevor sie auch auf Flugannullierungen und  Flugverspätungen erweitert wurden.
  • im Falle der Verweigerung der Mitnahme trotz "gültiger Reisedokumente", wie "bestätigter Buchung für den betreffenden Flug" und "rechtzeitigen Einfinden zur Abfertigung", Ausgleichszahlungen seitens der Fluglinie zu entrichten sind.
  • Condor nach dem Einchecken die Prüfung der Reisedokumente hinsichtlich der Einreisebestimmung (Touristenkarte, Verlängerung der kubanischen Ausreisegenehmigung) bei Kubaflügen anschließend am Gate externen Unternehmen überlässt.
Die dafür von Condor Beauftragten haben offensichtlich versagt, weil sie noch nicht die seit 14.01. gültigen Ausreisebestimmungen zur Kenntnis genommen haben und rückreisenden Kubanern unter Hinweis auf die fehlenden Verlängerungen der Ausreisegenehmigung (Prorroga) die Mitnahme verweigerten. Die neuen kubanischen Ausreisebestimmungen sind aber eindeutig. Nach dem neuen kubanischen "Ley de Migracion No. 302" wird für Aus- und Einreise lediglich ein gültiger Reisepass benötigt. Siehe die maßgebliche Vorgabe des entsprechenden Gesetzes:

...


Das jetzt gültige Gesetz ersetzt das Gesetz "Ley de Migracion No. 1312" aus dem Jahre 1976, welches bisher ausdrücklich die zusätzlich zum Reisepass erforderliche Ein- und Ausreisegenehmigung (Permiso de entrada o de salida) für kubanische Bürger verlangte.

...
 

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Antwort #19 - 26. Januar 2013 um 23:01

Esperanto   Offline
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Die schwerwiegenden Folgen des Übereifers deutscher Dienstleister werden konkreter. Ich stelle mir vor, was mir durch den Kopf gehen würde, wenn ich am Flughafen in Kuba unter Hinweise auf deutsche Gesetze abgewiesen und nicht mitgenommen würde. Hierzu die Recherchen unser Mitglieds HayCojones:

…….. Ein dritter von den fünf Kubanern die gestern abgewiesen wurden (wahrscheinlich der aus Frankreich angereiste) bekam gestern vom kirchlichen Sozialdienst die Erlaubnis, bis Montag in einer Ecke der Flughafenkapelle zu übernachten.


Quelle:
  ...        Mehr …..
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 28. Januar 2013 um 14:55

Esperanto   Offline
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Bei der jetzigen Verweigerung der Mitnahme von Kubaner handelt es sich offenbar um eine begrenzte Anzahl von Fällen. Berichtet wird, dass zwei Kubanerinnen auf Verantwortung des Piloten unter Vermittlung eines Bundespolizisten mitgenommen wurde, einige der Zurückgehaltenen auf die Warteliste späterer Flüge gesetzt wurden. Auch soll es sich um Gestrandete vorwiegend mit Zubringerflügen handeln.

Unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen ist, dass die Verweigerung nicht wegen Unkenntnis der neuen kubanischen Reisebestimmungen, sondern wegen der Nichtwahrnehmung des Hinfluges erfolgte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Xa ZR 5/09) ist bei sogenannten "Überkreuz-Buchungen" die Verweigerung der Mitnahme rechtens, wenn die Anreise nach Frankfurt also anders erfolgte, als ursprünglich gebucht.

Die Begründung: "Dem Passagier dürfe zwar nicht das Recht genommen werden, die Beförderungsleistung teilweise in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig gebe es aber ein legitimes Interesse der Luftverkehrsunternehmen, eine Umgehung ihres jeweiligen Tarifsystems zu verhindern".
 

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