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Zweite Einladung nach Deutschland (Gelesen: 9885 mal)
13. Januar 2013 um 23:23

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 77
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Hallo zusammen,

wenn auch verspätet, erst mal ein frohes neues Jahr euch allen.

Inzwischen ist bei mir einiges passiert. Meine Freundin und ich haben uns im Dezember in Kuba verlobt und wollen, wenn denn alle Papiere da und übersetzt sind, in Kuba heiraten (Termin noch völlig offen, aber wir wollen uns Zeit lassen.)

Aber unabhängig davon, möchte ich meine Freundin vor der Hochzeit gerne wieder für 3 Monate nach Alemania holen. Und dazu hätte ich ein paar Fragen.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Freundin wurde im vergangenen Jahr durch ihre Tochter eingeladen, die in D lebt. Sie ist nach den 3 Monaten ordnungsgemäß wieder ausgereist. Da ich überhaupt nicht einschätzen kann, wie die deutsche Botschaft so „tickt“ möchte ich gerne wissen, ob es besser wäre, sie nochmals über ihre Tochter einzuladen oder ob ich selber sie einladen sollte.
Ich weiß nicht, ob die Botschaft misstrauisch wird und ihr das Visum verweigert, wenn festgestellt wird, dass sie letztes Jahr von der Tochter und in diesem Jahr von einem Mann eingeladen wird, der auf der Einladung angibt, der Verlobte oder Freund zu sein. Im April wollen wir uns in Havanna treffen, um zusammen das Visum zu beantragen.
Hinzu kommt, dass ab dem 14. Januar (also morgen) von kubanischer Seite die Reisebeschränkungen für (fast) alle Kubaner wegfallen. Wer weiß, wie die Deutsche Botschaft darauf reagiert.

Hat irgendjemand eine ähnliche Lage schon mal erlebt und wie ist es ausgegangen? Ich würde mich freuen, Eure Einschätzungen dazu mal zu hören bzw. zu lesen.
Schon mal im Voraus vielen Dank!

Saludos
Don-Franco
 
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Antwort #1 - 13. Januar 2013 um 23:43

importado   Offline
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Cubalibre
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hello don franco,
mein rat,da sich eigentlich gar nichts aendern wird ab dem 14.01.
1.die botschaften laden die antragsstellerin vor,wo es im endeffekt in einem interview durch einen cub angestellten darum geht,ob der rueckkehrwille vorhanden ist.
2.ich wuerde an deiner stelle die sache ueber ihre tochter laufen lassen und da drauf soll sie sich auch beziehen.deine freundin ist ja bereits ueber diese schiene im letzten jahr fuer die visaerteielung nicht abgelehnt worden und hat gezeigt,dass sie durch ihre rueckkehr nach cuba sie keinen nichtrueckkehrwillen hegte.
weshalb sollte man ihr das visum verweigern.
eine garantie ist es nicht,da jeder visaantrag erneut entschieden wird und es keine verpflichtung gibt fuer die ``dt.behoerde im ausland ``,da es sich bei einem simplen tochterbesuch nicht um eine definitive familienzusammenfuehrung handelt .ich gehe davon aus dass es mit der tochterschiene kein problem gibt.
auch wird bei deiner freundin nicht davon ausgegangen,dass sie in dunklen kanaelen in europa untertaucht um sich dort illegal aufzuhalten oder gar der prostituition nachzugehen.
hab dieses thema nur angesprochen weil viele junge maedchen u.u.einen derartigen eindruck auf den int.botschften hinzerlassen und speziell europabeamte sind auf diese sache sensibilisiert incl.der cub.interviewer.
 
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Antwort #2 - 14. Januar 2013 um 00:18

Don-Franco   Offline
Junior Member
Cubalibre

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Hallo importado,

vielen Dank für deine Einschätzung.
Sicherlich scheint der Weg über die Tochter wohl der einfachere zu sein.

Aber was wäre, wenn ich sie einladen würde? Ihren Rückkehrwillen würde meine Freundin ohnehin ausdrücklich betonen und sie hat es ja auch schon im letzten Jahr bewiesen.
Ich weiss nicht, was für Fragen in dem Interview gestellt werden. Aber ich für meinen Teil kann da nur sagen, dass ich es mir gar nicht leisten könnte, sie illegal hier zu behalten. Ich arbeite in einer sehr angesehenen Firma in Deutschland, in der es überaus korrekt zugeht. Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit habe ich bei meinen Kunden einen guten Ruf, den ich natürlich nicht aufs Spiel setzen möchte. Könnte das Argument eventuell helfen?

Ich frage nur, weil ich mich gerne auf alle Eventualitäten vorbereiten möchte.

Danke für Deine Antwort.
Don-Franco

 
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Antwort #3 - 14. Januar 2013 um 00:44

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Don-Franco schrieb am 14. Januar 2013 um 00:18:
Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit habe ich bei meinen Kunden einen guten Ruf, den ich natürlich nicht aufs Spiel setzen möchte. Könnte das Argument eventuell helfen?

Nein, das Argument hilft ihr nicht. Es geht um die Feststellung ihrer Absichten und nicht um die Deinigen.

Richtig ist aber, dass Deine Verlobte durch die Einhaltung der Visumsvorgaben beim vorangegangen Besuch die Aufrichtigkeit ihres Besuchsantrages bereits unter Beweis stellte. Der übliche Ablehnungsgrund nämlich die Infragestellung der Rückkehrwilligkeit, -vorformuliert im Anhang VI, Abs. 9 des Visakodexes: "Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen konnte nicht festgestellt werden"- ist damit hinfällig.

Wenn aber jetzt von einer Verlobung die Rede ist, kann dies in Frage stellt werden. Gewöhnlich folgt der Verlobung eine Heirat mit der Absicht zusammenzuleben. Für die Einreise zum Zweck der Heirat oder für den Familiennachzug nach Heirat im Ausland, ist aber ein anderes Visumsverfahren vorgesehen, bei welchem u.a. die Zustimmung der Ausländerbehörde und auch der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erforderlich ist. Insofern könnte der Antrag eines Besuchsvisums seitens der Botschaft, die die alleinige Zuständigkeit dafür hat, abgelehnt werden. 

Unter diesem Hintergrund wäre es eventuell besser, wenn die Tochter bzw. Schwiegersohn als Einlader auf der Verpflichtungserklärung bzw. Kostenträger der Reisekrankenversicherung eingetragen ist. Sollte es aber Gründe dafür geben, Tochter bzw. Schwiegersohn nicht mit dieser Sache zu belasten, so könnten sie auch "außen vor" bleiben. Das wäre m.E. nicht so wichtig. Beide Dokumente könnten also auch auf Deinen Namen als Einlader ausgestellt und mit dem Visumsantrag vorgelegt werden.

Die seit heute geltenden neuen kubanischen Ausreisebestimmungen sind für das Visumsverfahren ohne Belang. Erfreulich aber, weil damit ein spürbarer Kostenposten entfällt.   
 

Saludos Esperanto
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Antwort #4 - 14. Januar 2013 um 00:59

importado   Offline
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Cubalibre
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hallo don franco,
es geht erstmal darum wie der interviewer tickt und der beruecksichtigt cub.und dt.interessen,d.h.beide staatl.seiten sind am rueckkehrwillen interessiert,dies ist oberste praemisse --
da denkt der noch gar nicht an irgendwelche verpflichtunserklaerungen von beschaeftigten in dt.firmen.
der hat erstmal einen visuellen eindruck und dessen vorurteil eine cub.frau koennte sich vom acker machen,sowie das ergebnis seines fragenkatalogs(dies muesste deine freundin ja schon mal durchlaufen haben)
bei deiner freundin ist dieser generalverdacht des nichtrueckkehrwollens weitestgehend reduziert.
warum soll man ein schiene die funktioniert hat nicht wieder nutzen.tochterbesuch ist immer gut.
es kann dir ja keiner vorschreiben ,dass die freundin bei dir wohnt dann in dtld.
je weniger jeder weiss desto besser,weniger nachgehake.

du schreibst:eben was waere wenn ich... ,
ich weiss es auch nicht.
man koennte ihr heiratsabsichten insgeheim unterstellen und und und ,der cub.staat will ja auch nicht dass alle auswandern.
ganz anders siehts aus wenn man schon verheiratet ist,dann ist es entweder ein besuch seines ehepartners(ohne problem fuer 90 tage sofort)oder evtl.laenger  und wenn beide seiten es wollen kann man auch alternativ problemlos  ein aufenthaltsvisum beantragen zwecks fam.-zusammenfuehrung natuerlcih mit der intention
und begruendung  den permanenten gemeinsamen wohnsitz in dtld.zu nehmen.
danach treten dann die fristverlaengerungen ein bzgl.des neuesten standes in der deutschen gesetzgebung bei aufenthalten von verheirateten auslaendern  Laut lachendallg,voraussetzungen,auflagen.sprachkursnachweise,integrationswille etc etc.
gruss

 
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Antwort #5 - 14. Januar 2013 um 01:04

importado   Offline
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Cubalibre
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entschuldigung esperanto
hast alles schon gesagt,war am redigieren als deine antwort bereits stand.hoffe der mann macht es richtig Laut lachend
 
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Antwort #6 - 14. Januar 2013 um 01:18

Esperanto   Offline
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Ist doch alles ok!

Denke, jetzt haben wird den "mann" mit gleichen Argumenten überzeugt und können nur hoffen, dass er sie seiner Verlobten mit Erfolg auch weitergibt. Sie wird nämlich bei der Antragstellung nach dem Zweck des Besuchs gefragt. Er nicht. 
 

Saludos Esperanto
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Antwort #7 - 14. Januar 2013 um 20:15

Don-Franco   Offline
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Cubalibre

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Hallo Esperanto,

Zitat:
Wenn aber jetzt von einer Verlobung die Rede ist, kann dies in Frage stellt werden.


Nur um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen.
Wir sind bereits verlobt.


Wir wollen, sobald meine Scheidung durch ist und ich alle erforderlichen Papiere übersetzt und beglaubigt habe, in Kuba heiraten. Ich weiß heute noch gar nicht, wann wir genau heiraten können. Ich gehe im Moment davon aus, dass die Hochzeit erst zum Jahresende 2013 stattfinden wird. Und bis dahin möchte ich meine Zukünftige nochmal für 3 Monate nach D einladen.
Ich denke, ich werde erst mal mit ihrer Tochter reden und sie fragen, ob sie nochmal die Einladung machen kann.
Wenn sie dann nicht möchte, werde ich halt meine Freundin einladen. Dabei natürlich hoffend, dass auch dann die Rückkehrwilligkeit meiner Freundin gesehen wird.

Saludos
Don-Franco
 
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Antwort #8 - 14. Januar 2013 um 22:56

Esperanto   Offline
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Wenn Du bereits verlobt bist, heißt dies doch nicht, dass man dies der Botschaft auf die Nase binden muss. Da hat importado schon recht, wenn er schreibt "... je weniger jeder weiss desto besser,weniger nachgehake."

Gehe nicht davon aus, dass alles geregelt wäre, wenn Du geschieden und wieder verheiratet bist. Um als Ehefrau die Einreiseerlaubnis zu bekommen, muss sie u.a. einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Entweder sie legt ein A1-Zeugnis vom Goetheinstitut vor oder diese werden seitens der Botschaft geprüfen mit ungewissen Ausgang.

Der richtige Weg wäre die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland. Für eine derartige Teilnahme gibt es gar die Möglichkeit ein Visum zu beantragen. Entweder ein 3-Monats-Visum in alleiniger Entscheidungskompetenz der Botschaft oder mit einer Dauer von über 3 Monaten mit Zustimmung der Ausländerbehörde. Gehe aber davon aus, dass weder diese Visa noch das Besuchsvisum erteilt wird, sobald Heiratsabsichten bekannt werden, da dies eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmung bedeuten würde, die den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse vor Einreise im Falle der Familienzusammenführung fordert.

Leichter ließen sich Deine Planungen umsetzen, wenn bei der Beantragung des 3-Monats-Visums nichts über ihr Verhältnis mit Dir bekannt werden würde. Dies wäre einfacher durchzuhalten, wenn bei Verpflichtungserklärung und Krankenversicherungsnachweis Dein Namen als Einlader nicht erscheint und der Besuch -wie zuvor- als Besuch der Tochter ausgegeben wird. Wenn sie dann hier ist, sollte sie alles daran setzen die A1-Prüfung zu schaffen. Das ist nicht einfach, wenn sie hier nur spanisch mit Dir und ihrer Tochter spricht.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 14. Januar 2013 um 23:40

importado   Offline
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Cubalibre
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verlobt ist nicht verheiratet.
nochmals einfach ausgedreuckt: niemand geht das etwas an ob du verlobt bist,es sind verschiedene schienen .
einmal eine einladung von der tochter,die beste
einmal eine einladung seines partners nach der heirat ,no problem
einmal ein fam.zusammenfuehrung mit wohnsitznahme
der ehepartner in deutschland,no problem via Ausl-amt
einmal eine einladung seiner freundin oder auch verlobten
immer mit fragen verbunden,den rueckkehrwillen etc.
hintergedanken .
wenns dann soweit ist mit heirat dies den hiesigen beheorden
mitteilen-hallo jetzt bin ich da mit meinen papieren und gehe heiraten ,weil ja die die heirat sowieso in cuba geschlossen wird.ob du dann auch deinen wohnsitz in cuba nehmen willst und einen aufenthaltsantrag stellst deine sache.
die heiratsurkunde  der.dt.botschaft dann bei kuenftigen einladungen vorlegen,naechster weg bei wunsch die aufenthaltsgenehmigungschiene via ausl.behoerde in deiner gemeinde fuer die frau beantragen.
HOFFE JETZT IST ES KLAR,WEIL ES ZAEHLEN NUR FAKTEN UND KEINE ABSICHTEN.die ganze auslaender politk ist restriktiver geworden,das ist nicht mehr so locker wie frueher
und ich finde es auch gut so
 
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Antwort #10 - 15. Januar 2013 um 00:08

importado   Offline
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Cubalibre
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deine freundin/verlobte wie von esperanto angeraten soll schon mal deutsch bueffeln und in den 3 monaten einen kurs vor ort machen,denn der weg bis zur permanenten aufenthaltserlaubnis
in dtld.ist lang und eine wichtige komponente sind die sprachkenntnisse.
 
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