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Kein Pass für's Baby? (Gelesen: 39700 mal)
Antwort #15 - 12. März 2013 um 04:59

Yale   Offline
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Cubalibre
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@Esperanto, ich spitze das, was du geschrieben hast, mal etwas zu:

Der Vater (ein Deutscher; die Mutter kennt ihn) LEUGNET. Dann hat das Kind zunaechst KEINERLEI CHance, als Deutsche angesehen zu werden. Es ist also kubanisch (wegen der Mutter), aber die Kubaner weigern sich, einen kubanischen Pass auszustellen.

Dann trifft das zu, was Kathy erwaehnt und was du aufgegriffen hast: die deutschen Behoerden koennen dem Kind auf Antrag der Mutter einen Reiseausweis fuer auslaender ausstellen, falls eine Reise beabsichtigt ist.

Im Moment will jedoch keiner verreisen, die Mutter weder allein noch mit dem Kind. Die Mutter lebt rechtmaessig hier, also lebt auch das Kind rechtmaessig hier. Einen Ausweis braucht es dafuer nicht. Es muss halt angemeldet werden, was wahrscheinlich laengst passiert ist - und das war es dann.

alles andere kann dann im Lauf der jahre mal passieren, Suche nach dem Vater, klage gegen ihn auf Feststellung und so weiter.

Momentan gilt,  dass dem Kind NICHTS passieren kann, weil es als kubanisches Kind einer kubanischen Mutter so rechtmaessig wie diese in deutschland lebt.

Was ich nicht weiss: Nehmen wir an, man findet den Mann, von dem die mutter behauptet, er sei der vater, der leugnet und wird verklagt, da leugnet er weiter. Was, wenn er sich weigert, sich eine Speichelprobe abnehmen zu lassen. Kann man ihn dazu zwingen?
 
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Antwort #16 - 12. März 2013 um 09:55

Esperanto   Offline
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Yale schrieb am 12. März 2013 um 04:59:
Nehmen wir an, man findet den Mann, von dem die mutter behauptet, er sei der vater, der leugnet und wird verklagt, da leugnet er weiter. Was, wenn er sich weigert, sich eine Speichelprobe abnehmen zu lassen. Kann man ihn dazu zwingen?

Wie will er denn ohne Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Vater ist? Und glaubst Du, irgendjemand in diesem Land könnte einen gerichtlichen Beschluss ignorieren und meinen, "die können mich mal …"?

Yale schrieb am 12. März 2013 um 04:59:
Im Moment will jedoch keiner verreisen, die Mutter weder allein noch mit dem Kind.

Wir kennen nicht die Absichten der Mutter. Für eine Kubanerin wäre es nicht ungewöhnlich, wenn sie wieder mal zu einem Familienbesuch nach Kuba reisen wollte. Sie hätte auch einen Anlass, wenn sie für ihre Tochter auch die kubanische Staatsbürgerschaft erlangen möchte. Darüber hat sie sich bei der kubanischen Botschaft erkundigt. Auch die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wird offenbar angestrebt. Besonderen Wert gelegt wurde aber auf die Beantwortung der Frage, wie die Kleine in der "
Zwischenzeit
" einen Pass bekommen kann. Darauf bezog sich mein vorangegangener Beitrag.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #17 - 12. März 2013 um 13:16

importado   Offline
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@yale
hast rege phantasie und wenig fundierte kenntnisse allg.
ES GING HIER PRIMAER UM DIE FRAGE WIE MAN FINAL ZUM PASS KOMMT;DT.ODER/UND CUB. SOWEI DIE STAATSANGEHOERIGKEITKLAERUNG
UND (die aufenthaltsfrage des kindes hatte sich die schreiberin selber beantwortet )
wenn die mutter beim amt einen kindsvater angibt,muss dieser das gegenteil mit dem vaterschaftstest beweisen ,ansonsten hat er die karte mit dem A.
und wird dann als vater angesehen,dass man ihn mit handschellen hinzwing wird wohl nicht passieren,weil den zunaechst angegebenen kindvater eine beweispflicht trifft das gegenteil darzulegen mit dna-test.
wie kommst du phantast drauf dass die mutter nicht verrreisen will,ein andresmal behauptend sie sei eine gesetzestreue buergerin fuer die cubaner
und der staat koenne nicht so mies sein....,sowie
das kind haette automatisch schon die cub.staatsangehoerigkeit etc etc,

bist du ein hellseher????
und da schreibst du mir ,meine beitraege waeren ......
es geht auch nicht drum wie du dich verhaelst ,wenn man dir fakten liefert,
nimms einfach zur kenntnis was dir andre leute wie esperanto plausibel erklaeren.
ich versuche nur zu helfen und wenn ich nix weiss sag ich das auch,ansonsten halte ich mich an fakten,hoffe dass du das jetzt kapiert hast. Durchgedreht
hab auch kein problem fehler einzusehen oder korrigiert zu werden,wir sind alle fehlbar,nur bitte keine selbstgewaehlten abstrusen theoret.gebilde
auch streit brauch ich nicht,voellig sinnlos.
 
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Antwort #18 - 12. März 2013 um 18:38

Yale   Offline
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Esperanto schrieb am 12. März 2013 um 09:55:
Wie will er denn ohne Vaterschaftstest beweisen, dass er nicht der Vater ist?


ok, @Esperanto, damit du verstehst, was ich meine, zum besseren Verstaendnis, vor allem das von importado, uebetreibe ich wieder:

die kubanische mutter sucht sich aus einem adressenverzeichnis meine adresse, dann behauptet sie, oder, fuer Importado: luegt sie, ich sei der vater, und erhebt namens des kindes Klage gegen mich.

Das kann sie machen, Papier ist geduldig. Die klage wird mir dann zugestellt. Ich erwidere: diese frau kenne ich nicht.

@Esperanto: und dann glaubst DU, dass ICH - ICH - irgendwas beweisen muss, was ich NICHT bin, naemlich NICHT der Vater?

Also ich glaube das nicht. Wieso muss in deutschland jemand beweisen, dass er was NICHT ist oder NICHT zahlen muss, solange der Klaeger nicht bewiesen hat, dass er was ist oder dass er was zahlen muss

Hab ich jetzt etwas besser mein Bedenken ruebergebracht?

und fuer Importado: lies mal nach was "Beweislast" bedeutet...
 
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Antwort #19 - 12. März 2013 um 19:49

Esperanto   Offline
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Ob Du hier in einem Adressenverzeichnis aufgeführt bist, weiß ich nicht. Soweit ich mich erinnere, hältst Du Dich in Südamerika auf. Woher sollte die Kubanerin Deinen Namen haben und warum sollte sie ihn angeben? Wenn sie jeden beliebigen Namen angeben könnte, könnte sie gleich Herrn Berthold Beitz nennen. Der lebt noch, wird im September 100 Jahre. Mit ihm als Vater hätte ihre Tochter bis zu ihrem Lebensende ausgesorgt.

Mit einer Klage klappt das aber nicht. Weder bei Dir noch bei ihm. Auch ohne Vaterschaftstest, denn die Wahrscheinlichkeit, dass der potenzielle Vater zur fraglichen Zeit in ihrer Nähe gewesen sein könnte, sollte schon gegeben sein.

Auch wird die Kubanerin sicher jemanden finden, der ihr sagt, dass sich aussichtlose Klagen nicht lohnen. Im Gegenteil. Das fängt bei den vorzulegenden Gerichtskosten an. Andere Kosten kommen hinzu. Sie müsste damit rechnen, dass sie -zumindest teilweise- dafür aufzukommen hätte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #20 - 12. März 2013 um 20:36

Yale   Offline
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Ok, @Esperanto, apropos "Aussichtlos". Ich spitze noch mehr zu:

dann gibt sie eben nicht meinen namen an, sondern den eines der  maenner, der tatsaechlich in der fraglichen Zeit "in ihrer Naehe" war, meinetwegen sogar auch mit ihr im Bett war.

aber der macht es, sinngemaess wie ich: er sagt, mit dieser Frau habe ich kein Kind gezeugt, wie kommt die dazu, sowas abstruses zu behaupten.

Und dann? wird DER dann gezwungen zu beweisen, dass er NICHT der Vater ist, dass er NICHT Geld schuldet?

Und falls ja (ich glaube es nicht, aber falls ja): warum dann er? und nicht auch alle anderen Maenner, die in der Zeit moeglicherweise mit ihr im Bett waren?
 
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Antwort #21 - 12. März 2013 um 22:36

Esperanto   Offline
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Derjenige, der zu Unrecht beschuldigt wird, hat nach den allgemeinen Lebenserfahrungen Interesse an der Wahrheitsfindung. Wenn er die Aufklärung behindert, muss er mit Nachteilen rechnen.

Wenn das Gericht zur Klärung der Vaterschaft einen Vaterschaftstest als erforderlich ansieht, dann kann es diesen anordnen. Ist der Betroffene davon überzeugt, nicht der Vater zu sein, dann sollte er diesen durchführen lassen. Macht er dies nicht, muss er die Konsequenzen tragen, die darin bestehen können, dass ihm die Vaterschaft unterstellt und die Zahlung des Kindesunterhaltes auferlegt wird.

Ich bin ja kein Jurist und auch kein Richter, dem die Aufgabe der Wahrheitsfindung gestellt ist und diese zu lösen hat. Aber auch als Laie sollte man wissen, dass man sich gegenüber falschen Anschuldigungen zur Wehr zu setzen hat. Bleibt man beispielsweise einem Verhandlungstermin unbegründet fern, kann der Richter ein Versäumnisurteil erteilen. Dieses ist gewöhnlich nicht zum Nachteil der anwesenden Partei, die unwidersprochen ihre Sicht der Wahrheit vortragen konnte.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #22 - 13. März 2013 um 01:07

Yale   Offline
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ok, @Esperanto, nun sind wir am Punkt, wo wir beide juristisch nicht mehr weiter wissen: du glaubst, dass jemand verurteilt werden kann, "Vater zu sein", nur weil der sich nicht gegen eine entsprechende Anschuldigung wehrt (obwohl er aber gar nicht der vater ist). Ich halte das fuer ausgeschlossen.

Schade, dass wir hier nicht jemanden haben, der zufaellig weiss, wie in so einem prozess verfahren wird, wenn einer nicht Vater ist, aber keine Lust hat, das durch Erdulden eines Tests zu beweisen
 
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Antwort #23 - 13. März 2013 um 01:46

importado   Offline
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@yale@esperanto
yale: wenn sie behauptet,warum ist das fuer mich`` luegen,geh doch zum kaffeklatsch,da passt du besser hin`zum provozieren-ARMSELIG,hast du ein problem dass deine latte zu tief haengt(die geistige).lass mich doch einfach in frieden und bring mal was konstruktives,scheinbar ermangelts dir an neuronenketten.

yale lies esperanto und du beantwortest dir vieles selbst.
yale nenne es beweislast oder plicht oder gegenbeweis,
wenn ich schreibe die beweislast liegt bei dem vermeintl.vater den gegenbeweis per dna zu bringen,dann ist das okay,ich bin kein linguistikprofessor.

eine vaterschaftsnachweisprozedur laeuft wie folgt in dtld.
1.die kindsmutter , wenn sie den kindsvater wohnsitzmaessig nicht ermitteln kann oder dieser die vaterschaft verweigert ,
gibt zu gericht (zustaendiges fam.-gericht) den infrage kommenden
mann oder mehrere an.
da wird dann erstmal der 1 schritt ausgeloest,da die mutter ihn angegeben hat und er angeschrieben(ja sie kann dich yale angeben wenn sie will,falls die mutter hirngeschaedigt ist und mozart angibt wird dann natuerlich nix unternommen).negiert der typdas ganze,so wird ein vaterschaftstest angeordnet
.lt.dna-analyse kommt dann mit 99,999%wahrscheinlichkeit der ausschluss oder bestaetigung zum vorschein,so einfach ist das.weigert sich der vater zur dna analyse(muss man ja davon ausgehen dass er was zu verheimlichen hat und jeder der nicht vater ist wird ja dem test zustimmen um die sache zu klaeren-siehe @esperanto ,bei weigerung wird vaterschaft unterstellt-richtig)
dies ist die prozedur.natuerlich hat der dt.rechtsstaat 2 gedanken,erstens die mutter zu schuetzen und ihr den leibl.vater des kindes als versorger zu gewaehrleisten,sowie die staatskasse nicht mit alimenten zu belasten welche von dem leibl.vater betrieben werden koennen. Durchgedreht
@yale: bei der klage sind wir nicht sofort,(dein besipiel wenn sie dich als kindsvater erstmal angibt,dir das zugestellt werden kann und du das negierst-da kommt dna test,bist du der vater und verweigerst dich im anschluss alimente zu zahlen oder werden sich beide parteien nicht uber die hoehe einig weil die frau mehr will wie den regelsatz um einen statusgemaessen standard ihres kindes zu gewaehrleisten(der vater ist sehr reich) ,dann kommt die klage AUF UNTERHALTSZAHLUNG bzw.klaerung der hoehe der alimente etc etc,)
2 paar stiefel vaterschaftsklaerung und unterhaltszahlung.

bei dem  vater wird erstmal  versucht ihm alles bei seiner meldeadd.zuzustellen bzw.wenn das nicht fruchtet und er weg ist,ist es sein pech,da man dafuer zu sorgen hat dass einem die post nachgereicht wird.
wenn man sich im ausland befindet und nicht greifbar ist,seine post vernachlaessigt,wird erstmal das amt die mutter wenn sie finanziell beduerftig ist helfen.es wird erstmal von den angaben der mutter ausgegaangen,weil ja nix andres da ist auch keine gegendarstellung oder/und dna test.
da kannst du dann sicher sein,dass bei der einreise in dtld.die lampen leuchten.ich kann nicht sagen ob man dann irgendwelche kosten als vermeintl.vater aufgebrummt bekommt,bzgl.des umstands  sich so lange nicht gemeldet zu haben und dem staatunnoetige  bureokr.kosten verursacht hat.
mit dem vaterschftsnachweis muesste man sich eigentlich als kindsvater
auschliessen koennen wenn man dna maessig im nachhinein beweist,das man nicht in frage kommt.ICH WEISS ES NICHT AUS DER PRAXIS

dies ist  bei amtsgerichtschreiben z.b.bei nichtbezahlten rch.anders-da hat man pech wenn man nicht reagiert,wenn mehrere mahnungen nicht beantwortet wurden und sei die aufforderung zur rechnungsbegleichung nun berechtigt oder nicht und der angeschriebene gibt keine stellungnahme wird letztendlich der amtsrichter eine titel fuer die fordernde firma ausstellen,weil ja nicht auf sein amtsschreiben geantwortet wurde,wo die forderung der klagenden firma dargelegt wurde und der richter davon ausgeht dass da nicht gezahlt werden will und auch keine reaktion kam.der richter geht erstmal davon aus dass diese firma ihr geld will und diese nicht bezahlt wird und sieht die vita der mahnungen bis vom amtsgericht ein schreiben kommt und da kann ja z.B.der angemahnte stellung nehmen,dass die rechnungsstellung an den haaren herbeigezogen ist und er sich nicht zur zahlung verpflichtet fuehlt.
haette er auch schon in den mahnungen machen koennen.
kommt es zu keiner reaktion wird der amtsrichter den angemahnten als nichtzahler ansehen und einen titel ausstellen den die firma dann mit dem
guten alten kuckuck u;D den es nicht mehr gibt und dem gerichtsvollzieher eintreiben.

ein richter kann ja nicht wissen dass sich die betreffende person z.B. 6 monate fuer ein praktikum in indien befindet und sich nicht um seine post kuemmert.
das ist so verankert im dt.zivilrecht,prozessordnung etc etc
 
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Antwort #24 - 13. März 2013 um 03:12

Yale   Offline
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Zitat Importado: "bei weigerung wird vaterschaft unterstellt-richtig"

Importado, ab da hab ich deinen beitrag nicht mehr weitergelesen. Ich hab mir naemlich vorgestellt, das kind ist rein-weiss, die auch rein-weisse mutter gibt aber - weil sie dir geglaubt hat - einen Schwarzen an, weil sie von dem weiss, dass er a) Geld hat und b) sich zu nichts zwingen laesst

Der Schwarze weigert sich auch tatsaechlich erwartungsgemaess, also wird ihm vom Gericht  unterstellt - deiner Meinung nach, Importado - er sei der vater des rein-weissen kindes.

ja, @Importado, gehts denn noch? Merkst du denn nicht selbst, was du da fuer ein Zeugs zusammenschreibst?
 
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Antwort #25 - 13. März 2013 um 07:54

importado   Offline
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@yale      @ESPERANTO ERLEUCHTE DEN MENSCHEN
YALE wie kann man nur soviel phantasieren,erfinden und abstruse konstrukte erstellen
du solltest wirklich ganz von vorne anfangen.mit lesen,logik und inhalte verstehen,wann hast du die schule ;WEITERBILDUNG etc abgebrochen ???
1.bezug nehmend zu deinem beispiel des farbigen angegebenen vaters,von dem die mutter weiss dass er sich zu nix zwingen laesst..hahahaha
ich nehme trotzdem stellung
  es ist aufgrund der genforschung moeglich dass sogar 2 farbige partner ein
  ``reinweisses```kind PHAENOTYPISCH bekommen geprueft mit DNA DER ELTERN -so geschehen in suedafrica und lateinamerica.soweit zur genetik
2.sicher wird der sachbearbeiter,rechtspfleger  beim fam.gericht(wir sind
   erst bei der vaterschft noch NICHt beim unterhaltsanspruch-hoffe das hast du wenigstens kapiert)den sachverhalt pruefen.denkst du ihm ernst die mutter muss da ihr kind wie ein zirkuspferd vorfuehren und der beamte entscheidet
aufgrund deiner an den haaren herbeigezogenen genetik ich sag mal fuer dich rassenlehre ,denn das hast du gemeint mit dem ``schwarzen``dass dies nicht geht.????gehts bei dir noch.
der mann wird auch zur DNA analyse geladen (vulgo-vaterschftstest)
UND EIN TEST ANGEORDNET FUER ALLE IN FRAGE KOMMENDEN ANGEGEGBEN
MAENNER:
3.ein angegebener vater ,der sich nicht als vater fuehlt und die vaterschaft negiert wird in der praxis gerne das gegenteil darlegen mit einem freiwilligen dna test sobald er kenntnis erlangt ,der muss bei normal tickenden leuten nicht mal angeordnet werden.
ZEUGS SCHRIEBTS DU SEIT ANBEGINN deiner kommentare in allen themenbereichen;MIT WIRREN KONSTELLATIONEN UND SELBST DIESE WIDERLEGE ICH DIR;DU BIST TOTAL RESISTENT GEGEN ARGUMENTE;LOGIK ;PRAXIS UND ::::::
ALSO HATS AUCH KEINEN SINN MEHR MIT DIR ETWAS ZU BEPSRECHEN;WEIL DU ALLES WAS NICHT IN DEINE BESCHRAENKTE DENKWEISE PASST ABQUALIFIZIERST.ICH SAGTE DIR JA DU ZEICHNEST DICH NUR AUS MIT NICHTKENNEN JEGL.MATERIE,DAS IST BITTER UND SCHLUCKS RUNTER.
und das schoenste ist du schreibst der klaeger (mutter im namen des kindes)
hat die beweispflicht,ja wie soll sie das den beweisen ohne dna,mit fotos im bett??
es ist nun mal eine umkehrBEWEISLAST beim vaterschaftsnachweis,da muss sich der angegebene vater entlasten mit dna analyse
ansonsten muss im dt.rechststaat natuerlich der zivilklaeger oder der staat die beweise liefern wenn man als buerger beklagter oder angeklagter ist.
BITTE NICHT MEHR NERVEN
VATERSCHAFT WIRD UNTERSTELLT bei weigerung:::::Laut lachendAS SCHRIEB DIR AUCH ESPERANTO UND ICH PFLICHTE BEI;
;ALSO SCHALTE MAL DEINE VERBLIEBENEN ZELLEN EIN:

@ESPERANTO BITTE ERKLAERS IHM Laut lachendENN ICH SCHREIBE FUER YALE IN GRIECHISCH UND ER KANN ES NICHT AB FAKTEN UND LOGIK ZU AKZEPTIEREN;AUS DEINEM MUNDE EHER.I
ICH BIN JETZT MUEDE UND WOLLTE EIGENTLICH DER SCHREIBERIN BEHILFLICH SEIN UND NICHT YALES NIVEAU DAUERN VOR AUGEN HABEN

 
 
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Antwort #26 - 13. März 2013 um 10:00

Esperanto   Offline
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importado schrieb am 13. März 2013 um 07:54:
@ESPERANTO BITTE ERKLAERS IHM Laut lachend

Was bitteschön kann man Yale noch erklären? Etwa die Genetik in Hinblick auf die Hautfarbe?

Aber darüber hast Du doch schon geschrieben. Meinst Du, er wird sich damit abfinden, wenn er gesagt bekommt, dass sogar Zwillinge verschiedene Hautfarben haben können? Sollen wir jetzt über die Mendelschen Regeln des Vererbungsvorganges schwadronieren oder gar Bildchen zu dessen Nachweis mit Labormäusen hier reinstellen?

Nein, das geht nicht, weil Uwe seine Ankündigung wahr machen könnte und uns evtl. dann rausschmeißt.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #27 - 13. März 2013 um 14:33

Yale   Offline
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also Leute, was seid ihr alle so entsetzlich faul! musste ich doch tatsaechlich selber googeln. Den entscheidenden Satz hab ich unterstrichen. Lest aber danach auch meinen Kommentar!

§ 1598a BGB: Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können
1.
der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2.
die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3.
das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
....

So, und nun mein Kommentar: Mutter und Kind koennen vom "VAter" verlangen, dass der einwilligt, ansonsten wird seine Einwilligung ersetzt durch eine Anordnung des Gerichts.

Was ist aber nun, wenn ich sage, ok, ich akzeptiere die gesetzliche regelung, sie gilt aber ja ausdruecklich nur fuer einen "Vater". Ich bin aber hier nicht der Vater; also willige ich auch nicht in die Untersuchung ein. und das gericht kann auch keine anordnung gegen mich treffen, da ich ja eben nicht der Vater bin und das Gesetz ausdruecklich nur fuer Vaeter gilt?

Tja, @Importado, was dann?
 
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Antwort #28 - 13. März 2013 um 18:08

Esperanto   Offline
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Nachdem Du so fleißig warst, Dich in das BGB, Viertes Buch - Familienrecht einzulesen, hättest Du noch ein paar Seiten im Zweiten Abschnitt - Verwandtschaft, 2. Titel - Abstammung weiterblättern sollen. So bist Du nur bis zum Kapitel I - Eheliche Abstammung gelangt. Der zitierte Paragraph behandelt die Fälle von Kindern, die innerhalb eines Eheverhältnisses geboren wurden und der Vater möglicherweise nicht der leibliche Vater ist (Kuckuckskind).

Bei dem Kind der Kubanerin gilt aber Kapitel II - Nichteheliche Abstammung. Dort ist im § 1600d, die Aufgabe des Gerichts bei der Feststellung der Vaterschaft (also des Mannes, der das Kind gezeugt hat) nachzulesen und in der Zivilprozessordnung § 372a die Möglichkeit der zwangsweisen Vorführung zur Vaterschaftsuntersuchung.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #29 - 13. März 2013 um 18:49

Yale   Offline
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@Esperanto, na siehste, nun gehts doch vorwaerts! der absatz lautet:
§ 1600d
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

mein Kommentar:
jetzt siehts fuer den Vater schon einigermassen boes aus!

waere ich der vater, wollte aber nicht anerkennen und auch nicht die Vermutung gegen mich haben, wuerde ich bei meiner bisherigen "Taktik" bleiben: Ich hab dieser mutter NIE beigewohnt. NIE, Herr Richter. Und dann?

Aussage gegen Aussage. Wie gehts weiter? JETZT koennte ich mir denken, dass der richter sagt, dann lass doch den test zu - und wenn ich mich dann weigere, dann werde ich verurteilt.

Fazit: vermute ausgersprochen stark, dass ihr beide, Du und Importado, also recht habt...
 
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