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Einladung in die Schweiz - Teil II (Gelesen: 12650 mal)
30. März 2013 um 13:34

Angel   Offline
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Cubalibre

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Beiträge: 8
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Hallo zusammen
Ich möchte meinen Freund in die Schweiz einladen. Er hat seinen Pass beantragt und ich bin dabei, die nötigen Papier zusammen zu sammeln damit ich das Visum beantragen kann. Er arbeitet in Havanna in einer Tanzschule. Während seinem Aufenthalt in der Schweiz könnte er in verschiedene Tanzschulen arbeiten. Er meint aber, das Visum werde eher vergeben, wenn wir ein Visum zur Hochzeitsvorbereitung und zum kennenlernen meiner Familie beantragen. So wie ich im Forum gelesen habe, empfiehlt es sich aber nicht, der Migration Heiratsabsichten zu erläutern?! Wie sieht es mit einem Arbeitsvisum aus, habt ihr da Erfahrungen?
Danke für Eure Hilfe.
 
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Antwort #1 - 30. März 2013 um 15:52

Yale   Offline
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Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

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Arbeitsvisum als Tanzlehrer? Ausgerechnet als Tanzlehrer? Ja, schlimmer geht es doch gar nicht!

@Angel: wo soll denn da die Botschaft bei einem Tanzlehrer auch nur ein 0,1 Prozent Rueckkehrbereitschaft sehen? @Angel: vergiss es!

Wenn du ihn bei dir haben willst, dann heirate ihn in Kuba. Er will doch sowieso, dass du ihn heiratest, das will doch jeder in so einer Situation. Denn allein das bringt doch das angestrebte Langzeitvisum.
 
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Antwort #2 - 30. März 2013 um 15:57

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Hi Angel,

die Botschaft kann ohne Zustimmung inländischer Behörden nur Visa für kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen erteilen. Sie hat diese zu verweigern, wenn eine illegale Einwanderung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wäre naheliegend bei der Erwähnung von Heiratsabsichten oder des Wunsches eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. In Frage kommen daher für diese Art des Visums (Kategorie C) lediglich befristete Aufenthalte als Tourist oder zu Besuchs-/Geschäftszwecken. Seitens der DE-Botschaft wird ausdrücklich mit einem Vermerk „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ darauf hingewiesen.

Die CH-Botschaft wird jedenfalls kein Arbeitsvisum erteilen. Mit Zustimmung des Bundesamtes für Migration (BFM) bzw. kantonaler Migrationsbehörde kann die Botschaft ein nationales Visum (Kategorie D) nach Vorlage der entsprechenden Dokumentation ausstellen, um in der Schweiz heiraten zu können oder falls die Heirat bereits erfolgte, für den Ehegattennachzug.

Es bleibt also nur die Heirat konsequent anzugehen oder ein Besuchsvisum für einen befristeten Besuch und nichts anderes als einen Besuch zu beantragen. Bei letzterem gefährdet jedes Wort hinsichtlich "kennen lernen", "in Tanzschule arbeiten" die Genehmigung des Visums. Wenn Dein Freund während der Zeit seines Aufenthaltes in der Schweiz ohne Tanzvorführung nicht zurechtkommt, dann kann er doch trotzdem in die Tanzschule gehen. Bei der Visumsbeantragung ist das aber nicht erwähnenswert, wenn dort nach dem Zweck der Reise gefragt wird, egal ob er erwartet, dass man ihm nach seinen Tanzbemühungen Erfrischungsgetränke reicht oder ein paar Happen mehr zum Überleben.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #3 - 31. März 2013 um 12:22

importado   Offline
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Cubalibre
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Beiträge: 570
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@angel
alles gesagt,erstmal die schweiz ansehn und dort zusammensein,ausprobieren auf besuchsbasis im visaantrag.auf cuba mal zusammensein,wie der typ sich verhaelt mit fam.und andren freunden ,freundinnen etc.
kannst du untreue(bloedes wort) partner ab,denn die insel ist kein kind von traurigkeit???
eine sprungbrettabsicht ist nicht ausgeschlossen,da waerst du nicht die/der erste.
 
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Antwort #4 - 31. März 2013 um 21:38

Angel   Offline
Newbie
Cubalibre

Geschlecht: female
Beiträge: 8
*
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Somit werden wir uns in den Papierkrieg stürzen und hoffen auf eine Bewilligung der Behörden...
Nur weil es mich interessiert: welchen Nachweis brauchen die Kubaner, welche für Tanzshows oder ähnliches nach DE oder CH kommen? Haben die ein Visum für die Tage an welchen sie eine Show haben und müssen dann sofort zurück, oder läuft das alles "schwarz"? ich dachte, wenn man einen gewissen "Experten-Ausweis" vorlegen kann, bekäme man eher ein Arbeitsvisum?

@importado: danke für den Hinweis betreffend der untreue. ich kenne meinen Freund nun vier Jahre und habe gelernt, mit der etwas anderen "Mentalität" umzugehen...
 
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Antwort #5 - 01. April 2013 um 00:11

Yale   Offline
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Cubalibre
Cartagena/Kolumbien

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Beiträge: 232
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Angel schrieb am 31. März 2013 um 21:38:
welchen Nachweis brauchen die Kubaner, welche für Tanzshows oder ähnliches nach DE oder CH kommen? Haben die ein Visum für die Tage an welchen sie eine Show haben und müssen dann sofort zurück, oder läuft das alles "schwarz"?


@Angel, ich kann dir da nur eine alte Geschichte erzaehlen, aber vielleicht ziehst du da ja was raus:

in Berlin trat mal eine Gruppe kubanischer Taenzerinnen auf. Das war organisiert von der Tochter von Heinz Duerr, damals ein sehr bekannter Mann mit besten Beziehungen. Die Shows waren gross in der berliner presse angekuendigt und fanden taeglich statt. Da ich ganz in der Naehe wohnte, bin ich da oefters morgens vorbeispaziert und hab mir die Taenzerinnen angeschaut, wie sie am Theater ankamen und dann ihre Weisungen erhielten, sinnigerweise auf englisch, weil Frau Duerr anscheinend kein spanisch konnte.

Von einem Tag auf den andern waren sie dann verschwunden, obwohl noch Vorstellungen angekuendigt waren. Spaeter war dann zu lesen, dass die Duerr-Tochter einfach versuchen wollte, das noch weiter durchzuziehen, das Visum der taenzerinnen aber abgelaufen war und die Behoerden durchgegriffen haben.

Also: die Behoerden haben sowas fest im Griff. Was aber natuerlich nicht heisst, dass man alles moegliche auch illegal machen kann. Aber dazu muss man halt erst mal ins Land reingelassen werden - und danach dann halt abtauchen.
 
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Antwort #6 - 01. April 2013 um 11:00

importado   Offline
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Cubalibre
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Beiträge: 570
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@angel
befristetes arbeitsvisum fuer shows einreichen(bloss nix schwarz)
nach pruefung der behoerde kann das visum fuer die aufnahme der taetigkeit
erteilt werden,muss aber nicht(eben wegen dieser nicht rueckkehrgefahr).wenn die dt.behoerde abnickt  wirds dann vor ort von der informierten dt.botschaft in habana eingestempelt,die vollziehen dann nur noch den akt.;natuerlch mueesen die zielpersonen alle erfordenissezu beginn erfuellen.
d.h.von kubanischer seite aus keine restriktionen haben,pass, vorpruefung,unterlagen ueber taetigkeitsnachweise etc.etc.
kann mir vorstellen dass das ordnungsamt dies genau prueft bzw.pruefen laesst.

auch der tourneeplan etc etc.muss vorher stehn.
die einreise ist dann zweckgerichtet und die aufenthaltsdauer beschraenkt sich auf die showdarbietungen in versch.locations.
mit beendigung der tournee ist dann auch abreise angesagt.
also showplan dementsprechend planen,wenn man das nicht nur auf ein paar tage beschraenken will(staedteauftritte)
dass man da noch ein paar tage karenz einbaut ist erforderlich,niemand wird verlangen am letzten showtag die 1ste.morgenmaschine zu nehmen
inwieweit die max.aufenthaltszeiten gewaehrt werden ,wuerde ich beim zustaendigen ordnungsamt abklaeren im vorfeld,wie da der habitus ist.
gruss  Durchgedreht
solltest du nur die einladung im sinn haben,mach es ueber besucherschiene.
illegale arbeitsaufnahme kann boese konsequenzen fuer den betrieb und auch die arbeitenden haben.
da gibts dann zirkus fuer den cubaner in dtld.und auch nach einer evtl.ausweisung aus dtld.wegen illegaler aarbeitsaufnahem anschliessend in cuba,verbunden mit sperrfristen und dann hat er bei zukuenftigen besuchen u.U. die a...karte
 
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Antwort #7 - 02. April 2013 um 09:38

bruja   Offline
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de puta madre

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@angel: die einzige Möglichkeit ohne Tourneeplan oder Arbeitsvertrag ist, wenn du eine Organisation findest, die ihn auf "Kulturaustausch" einlädt, aber leider ist das in der letzten Zeit auch schon oft missbraucht worden. So dass dies auch schon schwieriger wird.
Einige Vereine machen das, wenn du die Kosten dafür übernimmst.

Allerdings, wenn dein Tanzlehrer auch noch ein wenig Farbe hat, also kein blancito.... na dann solltest du dir am besten eine Waffe besorgen. Die europäischen Frauen machen dann meist bereitwillig die Beine breit, wenn so einer, der auch noch tanzen kann, ankommt. Und den meisten ist es egal, ob die verheiratet, oder in einer festen Beziehung sind. Die baggern die Kerle sogar in der Gegenwart der Partnerin an.
Mach dich auf einigen Streß gefasst.... bei vielen Kubanern gilt nämlich: Ist die Frau eifersüchtig, dann liebt sie dich..... aber auf der anderen Seite beschweren sie sich, bei den anderen Frauen, dass ihr Leben ja sooooooooooo schlecht ist, weil die Frau sie kontrolliert und eifersüchtig ist. Im schlimmsten Fall erzählen sie rum, dass du sie wie einen Sklaven hälst, sie schlägst etc.
Bist du nicht eifersüchtig, dann heißt es, du liebst mich nicht. Zunge

Ich spreche aus eigener Erfahrung.....
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #8 - 02. April 2013 um 10:49

Esperanto   Offline
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bruja schrieb am 02. April 2013 um 09:38:
... die einzige Möglichkeit ohne Tourneeplan oder Arbeitsvertrag ist, wenn du eine Organisation findest, die ihn auf "Kulturaustausch" einlädt, aber ...

So sehe ich das auch. Wobei die Zustimmung zur Einreise von der kantonalen Immigrationsbehörde einzuholen wäre, damit die CH-Botschaft daraufhin ein nationales D-Visum ausstellt.

Schade, dass sich unser "Veteran Member" Elisabeth aus Basel nicht dazu äußert. Sie vermittelte viele Musikergruppen aus Kuba vorwiegend in die Schweiz und organisierte deren Einreise und Aufenthalt. Sie hat auch die Ablichtung eines D+C Visums hier eingestellt und dies als "Arbeitsvisum" bezeichnet. Ein Kuriosum, welches offenbar vor einigen Jahren von der CH-Botschaft ausgestellt wurde.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 23. September 2013 um 09:06

Angel   Offline
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Cubalibre

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Hallo zusammen
Gerne möchte ich euch über meine Geschichte updaten...: Im Mai 2013 habe ich meinen Freund für einen Besuch in die Schweiz eingeladen. Nachdem die Botschaft von meinem Freund weitere Unterlagen (zB Fotos von uns als Paar...) eingefordert hat, wurde das Visum im Juni abgelehnt (Rückreiseabsichten sind nicht gewährt). Ende Juni habe ich beim Bundesamt für Migration den Rekurs eingereicht. Über meine Gemeinde wurden anschliessend noch weitere Dokumente von mir einverlangt. Schlussendlich jedoch, bekam ich am letzten Freitag ein Einschreiben vom Bundesamt für Migration, dass mein Freund sein Visum auf der Schweizer Botschaft in Havanna abholen könne!!! Ich kann es kaum glauben und bin unheimlich glücklich, dass wir es geschafft haben. Ich bin mir bewusst, wir hatten Glück, ich bin jedoch der Meinung, dies ist der Beweis, dass es sich lohnt zu kämpfen!

Vielleicht gibt dies ja dem Einen oder Anderen etwas Mut ebenfalls diesen Weg zu gehen.
Liebe Grüsse
Angel
 
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Antwort #10 - 23. September 2013 um 10:45

bruja   Offline
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de puta madre

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Gratulation!!!!
 

El sentido común no es tan común. (Voltaire)
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Antwort #11 - 23. September 2013 um 13:05

Esperanto   Offline
Administrator

Beiträge: 3149
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Auch meinerseits die besten Glückwünsche und Anerkennung für den Erfolg. Ist schließlich das erste Mal hier im Forum, dass eine Schweizerin sich mit der Ablehnung eines Besuchsvisums nicht abgefunden hat und die Mühen des Rekurses auf sich nahm.

Die haben sich gelohnt. Ich kann mir vorstellen, dass die Freude jetzt noch viel größer ist, wenn ihr Euch dann wiederseht. Auch hast Du Deinem Freund einen weiteren Beweis geliefert, warum er Dich zu respektieren hat.
 

Saludos Esperanto
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