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Rekurs Erfahrungen (Schweizer) (Gelesen: 22912 mal)
11. April 2013 um 11:11

Aurora   Offline
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Cubalibre
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Hallo zusammen.
Ich wollte im März meinen Freund in die Schwiez einladen. Leider wurde ihm das Visum verweigert. Rückwehr ist nicht gewährleistet. Griesgrämig Er hat einen festen Job in Kuba, jedoch keine Kinder und keinen Wohnsitz.

Nun möchte ich ein Rekurs machen. Hat jemand Erfahrungen damit von der Schweiz? Wie sind da die Chancen?

Ich habe schon von einigen gelesen bei denen es geklappt hat. Die waren jedoch nicht kubaner.

Vielen Dank und Gruss  Smiley
 
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Antwort #1 - 11. April 2013 um 12:39

Yale   Offline
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Aurora schrieb am 11. April 2013 um 11:11:
Wie sind da die Chancen?

Aurora, da er ja immer noch keine Kinder hat und immer noch kein Haus und er auch immer noch 26 Jahre alt ist und es ihm immer noch in der reichen Schweiz besser gefallen wuerde als es ihm im armen Kuba gefaellt, sind die chancen NULL
 
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Antwort #2 - 11. April 2013 um 16:25

Aurora   Offline
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Ich habe schon berichte gelesen bei denen es fuktioniert hat. Leider sind diese schon ein wenig älter. Deshalb habe ich nachgefragt!

Beispiel: http://www.kubaforen.de/t513047f3292-Hilfe-CH-Visumantrag-abgelehnt-Wie-weiter-1...

Ihr wurde nach dem Rekurs das Visum ausgestellt!
 
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Antwort #3 - 11. April 2013 um 16:26

Aurora   Offline
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Cubalibre
Schweiz

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Zudem frage ich nach Erfahrungen ..  nicht nach Meinungen!
 
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Antwort #4 - 11. April 2013 um 21:51

importado   Offline
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@aurora
fakt ist,dass die botschaften der eu-mitgliedslaender/schengenstaaten angehalten sind die einreisevorbedingungen genauestens zu pruefen.
da wird erfahrungsgemaess bei cubanern,wegen des relativ hoeheren nichtrueckkehrwillens abgelehnt.dies geschieht bereits im vorfeld.
wieso hat er keinen wohnsitz,in cuba lebt offiziell niemand auf der strasse.
meintest du er hat keine eigene whg.etc.
mit 26 j ist er relativ jung,kein eigenes haus,keine fam.bindung wie frau und kinder in seinem heimatland-also klassisch eingestufter moeglicher kandidat mit nichtrueckkehrwillen.
da wird dann knallhart abgelehnt.
die buerokraten ziehen alle am selben strang und ein schwyzer beamter wird sich hueten,die beurteilung vor ort in habanna in frage zu stellen.
versuch macht zwar klug,seh durch die parameter deines freundes wenig chance.versuchen kannst du es trotzdem.
hatte konkret aehnliche erfahrung mit einem dt.kollegen,wobei es um eine cubanerin ging,mit aehnlichen eckdaten
wurde abgelehnt,und tschuess.
die schwyzer ticken da aehnlich wie in dtld.
PS:dieses instrument als visaablehnungsgrund aufgrund des angenommenen moegl. nichtrueckkehrwillens ist eben ein schutz der EU und schengenangegliederten staaten sich vor einem massenansturm zu schuetzen und  clandestines leben in dieser region zu begrenzen.man hat eh schon genug probleme.hart fuer die habenichtse,die realitaet ist hart und ma aergert sich als betroffener,muss jedoch den sinn des ganzen erkennen und gutheissen.




 
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Antwort #5 - 12. April 2013 um 00:49

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Aurora schrieb am 11. April 2013 um 11:11:
Nun möchte ich ein Rekurs machen. Hat jemand Erfahrungen damit von der Schweiz? Wie sind da die Chancen?

Die Schweiz praktiziert noch nicht einmal 5 Jahre das Schengener Abkommen. Viele Erfahrungen kann es da über Rekurse noch nicht geben. Wir hatten hier im Forum noch keinen Fall, dass ein Schweizer den Mumm dazu hatte. Es wäre gut, wenn sich Aurora dazu entschließen würde (siehe Beitrag #117 und Beitrag #119) und wir ihr dabei Hilfestellung geben könnten.

Vorausgesetzt der Antrag von Auroras Freund für ein Besuchsvisum ist aufrichtig, er also nichts anderes als einen zeitlich befristeten Besuch beabsichtigt, dann ließe sich auch eine überzeugende Begründung finden, um bei einem Rekurs erfolgreich zu sein.

Schade, dass wir nicht mehr über Auroras Freund wissen, um daraus Argumente abzuleiten, welche die CH-Botschaft bzw. das BFM in die Lage versetzt "
Die Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen
"
eindeutig festzustellen. Wir kennen nicht einmal seinen Beruf.

Es reicht nicht, dass der Einlader zu einem Gegenbesuch einlädt, obwohl diese Begründung doch ein verständliches Anliegen ist. Früher sah man die Vorlage des Rückflugtickets als Hinweis auf die Rückkehrwilligkeit an. Jemand der illegal einwandern will, hätte jedoch ein leichtes Spiel diese Hürde zu überwinden. Die DE-Botschaft hat diesen Nachweis abgeschafft.

Ich denke auch Immobilienbesitz ist kein ausreichender Grund. Er entstand aus der Überlegung, dass kubanischen Emigranten das Eigentum konfisziert wurde. Nur in Kuba ist Immobilienbesitz eher die Ausnahme. Ihr wohnen beruht auf ein Wohnrecht, welches sie mit der Geburt erwarben. Man wird also wenig zu bieten haben, wenn die Botschaft nach Immobilienbesitz fragt und hat mal einer was, dann wird er dort abgefertigt und ihm gesagt, dass es doch keinen Wert habe. Im Übrigen ist dieser Nachweis durch die neue Möglichkeit der Kubaner für langjährige Auslandsaufenthalte eh bedeutungslos.

Selbst die Tatsache, dass der Antragsteller einen Beruf ausübt oder noch studiert, ist kein ausreichender Beweis für die Rückkehrwilligkeit insbesondere dann, wenn er als Student außerhalb der Semesterferien verreisen will, oder der Berufstätige einen Auslandsaufenthalt von 3 Monaten anstrebt, obwohl auch in Kuba ein Urlaub über einen derartig langen Zeitraum deren Arbeitsbestimmungen nicht zulassen.

Dann wird da noch das Vorhandensein von Kindern als Nachweis für die Rückkehrwilligkeit angesehen. Was den Vater betrifft, so kann ich mir nicht vorstellen, dass ihn dies abhält, wenn er eh ein Leichtfuß ist. Und will die Mutter ausreisen, so argumentiert die DE-Botschaft, dass erfahrungsgemäß die Mutter zuerst ausreist und ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt nachreisen lässt. Welcher zivilisierte Mensch würde dies bei einem minderjährigen Kind unterbinden wollen?

Ich denke wir würden bessere Argumente finden, die eine Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit als ad absurdum erkennen ließe.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #6 - 12. April 2013 um 02:22

Yale   Offline
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Esperanto schrieb am 12. April 2013 um 00:49:
Vorausgesetzt der Antrag von Auroras Freund für ein Besuchsvisum ist aufrichtig


@esperanto, mir kannst du ja - mit Recht - vorhalten, dass mein Beitrag hier zu diesem Anliegen von Aurora nicht hilfreich in dem sinne ist, dass ich versuche, ihr Tipps fuer eine erfolgreiche Rechtsmitteleinlegung zu geben.

Was ich aber meinerseits dir vorhalte, ist, dass sich bei dir die katze in den Schwanz beisst: Gerade die "Aufrichtigkeit" muss doch von einem sorgfaeltig arbeitenden Beamten in aller Schaerfe hinterfragt und ANGEZWEIFELT werden. Gerade der kubaner, der nicht zurueckkehren will, wird doch am lautesten schreien, dass er eben doch zurueckkehren wird. Was soll er denn auch anders machen?

Also: Deinr "Voraussetzung" des Aufrichtigseins zeigt doch, dass du da ueberhaupt nicht weiterkommen kannst.

Und deshalb nochmals zum "hilfreich": die einzigen hilfreichen Kommentare hier kamen von Importado und mir, naemlich, es sein zu lassen, wegen Sinnlosigkeit.

Deinen Kommentar kann ich NICHT als hilfreich ansehen. Du versucht hier Aurora in ein voellig sinnloses Rechtsmittel reinzujagen.

Aber ok, ab sofort halt ich mich raus. Versucht halt euer Glueck. Jede Woche gewinnt schliesslich auch jemand im deutschen Lotto eine Million
 
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Antwort #7 - 12. April 2013 um 09:54

importado   Offline
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@alle
die eu-schengengemeinschaft pickt sich eben gruende raus fuer die rueckkehrwilligkeit ,manche werden dann auch noch in frage gestellt.
grundsaetzlich ist davon auszugehen ,dass man z.B.keine grosse zahl an cubanern und andren staaten will.in europa platzt eh alles aus allen naehten.
wuerde man z.B. in dtld.fordern,dass der kandidat eine bankbuergschaft und tagesbudget vorzuweisen hat,sowie auslandsstaatengarantie fuer rueckkehrkosten im falle eines clandestinen aufenthalts fordern,waere dies manchmal schwierig umzusetzen und sofort die gruenen/sozi und judenkeule ausgefahren wegen selektion.
also lehnt man sowas ab mit nichtrueckkehrwillen ,erspart sich differenzen mit beleidigten staaten und die ablehnung ist auch gut so.
fuer cuba gilt,was frueher der cub.staat selbst ablehnte ist nun auf die botschaften uebertragen.
umgekehrt,der besser situierte europaer faehrt ja in diese laender um turistisch geld auszugeben,ferien zu verbringen,off.mit gesch./arbeitsvisum etwas fuer diese laender zu tun.die wenigsten bleiben dort mit nichtrueckkehrwillen.
aslo lasst die blumen vor ort. 
PS:die schweiz verlangt durchaus tagesbudgetnachweis,sogar fuer aus der EU einreisenden gitanos(zigeuner ist politisch unkorrekt-ich weiss nicht warum)
PS:ich hatte in den 90ern ein cub.fam.mitgleid eingeladen,ging damals ohne probleme,war gutsituiert mit haus,ehefrau,kind,kein z.B.mediziner,flugticket,bares -das ist mittlerweile schwieriger geworden
er war 3 monate in dtld.
wie gesagt versuch macht klug.
 
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Antwort #8 - 12. April 2013 um 23:46

Esperanto   Offline
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Yale schrieb am 12. April 2013 um 02:22:
Du versucht hier Aurora in ein voellig sinnloses Rechtsmittel reinzujagen.

So ein Quatsch.

Aurora hat jemanden, mit welchen sie eine Freundschaft verbindet und für den sie Sympathie empfindet, nach reiflicher Überlegung zu einen Gegenbesuch in die Schweiz eingeladen. Dieser hat einen Antrag für ein Besuchsvisum gestellt und auch den Zweck des Besuches genannt, als er danach gefragt wurde. Welch eine Anmaßung der Schweizer Auslandsvertretung, wenn sie ihrem Gast unterstellt, das Visum für eine illegale Einwanderung missbrauchen zu wollen, indem ihr Bekannter die im Visum vorgegebenen Zeit der Rückreise nicht einhalten würde. Sollen sich beide mit dieser infamen Unterstellung abfinden? Ich gehe von der Aufrichtigkeit des Antragstellers aus, als er den Antrag auf ein Besuchsvisum stellte, nachdem er von Aurora eingeladen wurde.

Der Widerspruch zu der erfolgten Ablehnung ist kein kostenträchtiges Verfahren, sondern ein im Rahmen des Schengen Abkommens vorgesehener Teil des Visumsverfahrens, welches unter den Rechtsnormen des jeweiligen Mitgliedstaates durchgeführt wird. In DE-Land fallen zu den bei der Antragstellung bereits entrichteten Gebühren in Höhe von 60 EUR keine weiteren Kosten an. In der freiheitsliebenden Schweiz, in welcher es keine Freiheit ohne Franken gibt, sind 150 CHF zu entrichten, welche im Falle einer positiven Entscheidung für den Visumsantrag zurückbezahlt werden.

Aurora ist auch so klug nicht einen Rechtsanwalt einzuschalten, der zuerst in sein Honorarhandbuch schaut, bevor er sich in die Materie einarbeitet und schließlich zu keinem besseren Ergebnis kommt, als wenn sie selbst die Sache in die Hand nimmt und dabei hier im Forum beraten wird.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #9 - 13. April 2013 um 00:16

Yale   Offline
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Esperanto schrieb am 12. April 2013 um 23:46:
Ich gehe von der Aufrichtigkeit des Antragstellers aus,


Ich hab ja versprochen, ich halt mich ab sofort raus...
 
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Antwort #10 - 13. April 2013 um 08:15

Cubano   Offline
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Hola estuve leyendo y espero q entiendas mi español.soy cubano y se como es todo con los papeles y las posibilidades q existen para q puedan encontrar un camino.
 
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Antwort #11 - 13. April 2013 um 14:02

importado   Offline
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Cubalibre
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@cubano
1.los restriciones son mas rigidas de las embajadas despues 14.enereo 2013.
  generalmente los miembros de la UE/schengen orientan los empleados de
  negar las visas ,caso existen minimas dudas referente a la intencion
  del cubano para regressar a su terra materna.
  el instrumento mas facil para negar la visa,basta.
  visa negado ,sin mas explicaciones
  en varios casos un cubano local quien coopera con la embajada esta entrevistando el requirente para concluir la possible intention de no
   querer vuelver.entoces negando el pedido es normal.
2.no vale la pena de recorrer con un recurso,son empleados que trabajan
  por el estado estranjero o cantones (suiza) e empleados publicos dentro de las embajadas.
los dos no estan se comprometindo o prejudicando vice-verso.
  ellos estan cumprindo sus tarefas conforme a los ordens/decretos/legislacion etc.
 
3. personas mas idosas,visitando por ejemplo sus queridos fam. aya fuera,sin relalciones amorosas con estranjeros,con su casa-hijos-matrimonio etc.en cuba son mas predestinados de lograr una visa,pero tb.no hay garantia por nada,depende de funcionarios publicos en las embaj.
esto es la realidad.
la tentativa dale el resultado.no es facil

abrz,importado

 
 
   
 
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Antwort #12 - 13. April 2013 um 16:36

Esperanto   Offline
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Hola Cubano! Te damos la bienvenida al foro "extranjero" de Cuba.

Todos los miembros de este foro tenemos una relación muy estrecha con tu país y más o menos entendemos el Español, así que no hay ningún problema si deseas escribir en Español. No obstante, como vemos que también entiendes el Alemán, nosotros te contestaremos en Alemán. Si en algún momento no entiendes lo que escribimos, dínoslo y intentaremos traducirte el post al Español.

Para mirar que caminos existen para Aurora es importante que ella nos da más informaciónes sobre la situación de su amigo cubano, de esta forma podríamos intentar buscar argumentos para presentar un recurso a la embajada o las instituciones suizas competentes.

Por favor, infórmanos de que ideas tienes para encontrar un camino. Una posibilidad sería por ejemplo obtener la visa a través de otro país Schengen. Que otras ideas tienes?
 

Saludos Esperanto
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Antwort #13 - 14. April 2013 um 01:11

Cubano   Offline
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Cubalibre

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Bueno para empezar yo entiendo q ahora es más riguroso pero no más q antes de la ley del 14 de enero.quien tiene la idea o el deseo de hacer un recurso para una visa tiene q correr con los riesgos.apoyo la respuesta de importado pero nada se pierde en hacerlo.el grave problema está q se confunde mucho q todos los cubanos quieren vivir acá.mi idea es q luche Aurora por lo q realmente desea,sólo le digo eso con las visas a persona ya se a convertido en un mero negocio del estado suizo.cobran para negar la visa a personas q desean visitar familiares y amigos en la mayoría de los casos.
 
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Antwort #14 - 14. April 2013 um 09:37

importado   Offline
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Cubalibre
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@cubano
hola cubano,
no creo que es un negocio de suiza.
el costo de la entrada del pedido de una visa un estado rico considera muy poco.el costo administrativo es mas alto,tb.la negacion despues deste processo integral del pedido..
no olvidas que un funcionario publico gana cerca de 10 mil dolares(postos mas bajos en la hirarquia) por mes al minimo sin impuestos a pagar porque no vive en la suiza.
al contrario para ellos es mas trabajo igual para los otros embajadas,ocupando mas gente despues el 14.01.2013
como mencione,la UE suspecha cubanos,generalmente de huir para lograr mejores condiciones financeiros.un instrumento para negar los visas con la respuesta de la possible intencion de  no-vuelver.
yo no tengo respuestas,ejemplos de interpelaciones,pero creo la burocracia nacional no altera las decisiones de las colegas en sus embajadas.
 
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