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Rekurs Erfahrungen (Schweizer) (Gelesen: 22931 mal)
Antwort #15 - 14. April 2013 um 17:15

Esperanto   Offline
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Beiträge: 3149
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Hola Cubano,

es ist richtig, durch den Wegfall der kubanischen Ausreisegenehmigung ab dem 14.01.2013 hat sich hinsichtlich der EU-Visabestimmungen nichts geändert. Maßgebend für die Entscheidung der Visavergabe ist weiterhin der im Jahre 2009 aktualisierte Visakodex, den es in identischer Form auch in der spanischen Version gibt. Auf Grundlage dessen Artikels 21 wurde der Antrag von Auroras Bekannten abgelehnt, der im Kapitel III - Prüfung des Antrages und Entscheidung über die Visumserteilung lautet:
"… ist insbesondere zu beurteilen, ….. ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen."
Im Anhang II - Teil B einer
"Nicht erschöpfenden Liste"
sind die Belege aufgeführt, anhand deren sich dies beurteilen ließe und deren Tauglichkeit ich schon kommentierte (vergl. Beitrag #5).

Auch ich bin der Meinung, dass es ein Irrtum ist, allen Kubanern zu unterstellen, sie wollten hier bleiben. Auch nicht bei einer fehlenden Arbeitstelle in Kuba. So schrieb Tata, dass sie nach dem Jobverlust ihres Kubaners keine Aussichten für einen erfolgreichen Rekurs sah. Sie hätte bei der Botschaft und anschließend beim Rekurs aber auch vortragen können:
Juhuu, mein Freund ist seinen Job los! Endlich ist er bereit meinem Drängen nachzugeben und mich in der Schweiz zu besuchen
(vergl. Beitrag #39 und folgende).

An den Visumsgebühren in Höhe von 60 EUR, welche den Schweizern -wie allen anderen Botschaften auch- durch den Visakodex vorgegeben ist, können sie sich nicht bereichern. Das hat Importado schon überzeugend klargestellt. Anderseits kann ich mir vorstellen wie ein Kubaner darauf kommen könnte. So ist das Verlangen einer Gebühr für den Rekurs als Teil des Visumsverfahrens in anderen Ländern nicht üblich. Auch erinnere mich an das Begehren der kubanischen Botschaft in der Schweiz, die sich offenbar den Landessitten anpassten und zusätzlich zu den horrenden Gebühren des Einladungsbriefes (347 CHF statt 200 EUR in DE) noch eine Gebühr für die Übersetzung der persönlichen Daten des Einladers und des Eingeladenen haben wollten. Wie gut, dass Tata seinerzeit nachfragte und wissen wollte, welchen Unterschied deren Übersetzung mit ihrem vorlegten Dokument denn habe (vergl. Beitrag #72).



All dies sind keine Erfahrungen über das Rekurs-Verfahren der Schweiz. Möglicherweise wäre es vorteilhafter, wenn der Abgelehnte als derjenige auftritt, der die Einsprache (bei der Auslandsvertretung oder BFM) einreicht. Die Argumentation gegen die absurde Unterstellung der fehlenden Rückkehrwilligkeit wäre glaubhafter aus dessen Sicht vorzutragen. Aurora konnte die Ausführungen durch ein separates, eigenes Schriftstück mit Angaben zum Aufenthaltszweckes ergänzen und beide Unterlagen dann an jene Stelle mit der Bitte um Unterstützung weiterreichen (Botschaft oder BFM), bei welcher die Einsprache nicht eingereicht wurde.

Bei der Argumentation werden wir aber nur helfen können, wenn Aurora uns mehr Informationen über ihren Bekannten preisgibt, insbesondere auch welche Antworten er auf die Fragen der Botschaftsangestellen zum Zweck des beantragten Aufenthaltes bei der Visumsbeantragung gegeben hat.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #16 - 14. April 2013 um 18:24

importado   Offline
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@esperanto
richtig,nur ist im januar durch den wegfall der restriktionen der cub.administration die ganze flut auf die botschaften geschwappt,die sich dem instrument der ablehnung ,salopp der begruendung des nicht rueckkehrwillens, bedienen und koennen somit schnell den immense ansturm abhacken.diese arbeit war ihnen vorher groesstenteils abgenommen,weil es
realtiv`` wenige`` antraege gab-
auch war es frueher lockerer vor den ueberarbeitenten EU auflagen.
bei einspruechen behoerdenuebergreifend werden sich die kraehen gegenseitig kein auge aushacken,denn das erzeugte boeses blut unter den sachbearbeitern und auch uneinigkeit/linienlosigkeit
der beurteilungskraft der vor ort tatetigen behoerde(botschaft)wird da schon grundsaetzlich kompetenz zugesprochen.
der casus aurora,etc.wird nun mal als beziehung ausgelegt,der typ zu jung,hohe wahrscheinlichkeit eines nichtrueckkehrwillens,hier handelt es sich nicht um fam.-besuch von z.B.mutter oder kindern,etc.etc.
es ist ein dillema,man fragt was der grund ist und dann wird ein nichtrueckkehrwille eingeraeumt.

es ist da schweirig in einer solchen konstellation die passenden eckdaten fuer den verwaltungsangestellten zu finden um ein visum zu bekommen
wie gesagt fuer mich existieren interne direktiven fuer die sachbearbeiter die ablehnungsmoeglichkeiten voll auszunuetzen (ist auch im eigeninteresse),wobei die vorgesetzten ihre anweisungen vom AM erhalten und die haben cubaner als pot.nichtrueckkehrwillige/kuenftige clandestine wirtschaftsfluechtige  auf dem zettel  die es zu vermeiden gilt.
ich kann mich da auch  irren
 
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Antwort #17 - 14. April 2013 um 20:19

Esperanto   Offline
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Was die bisherigen Restriktionen der kubanischen Verwaltung betrifft, so konnte ich die nicht feststellen. Mir ist in all den Jahren kein Fall bekannt, bei welchem die Ausreisegenehmigung abgelehnt wurde. Sicherlich bekamen jenen, die für den medizinischen Beruf aufwendig qualifiziert und nicht ausreichend honoriert werden, keine Ausreiseerlaubnis, wie auch jenen aus dem militärischen Bereich. Ich hatte jetzt mit einem Medizinstudent über dieses Thema gesprochen. Er widersprach mir und sagte, dass die betreffende Resolucion auch für Mediziner gilt. Auch sie bekommen einen Reisepass und können ausreisen, wenn sie einen ausländischen Arbeitsvertrag dem für sie zuständigen Ministerium vorlegen. Nach meinem Empfinden gab es für die kubanische Ausreisegenehmigung keine umfassende Prüfung der Rückkehrwilligkeit oder ähnliches. Diese war für mich eine Geldmacherei und nichts anderes. Schon sehr erfreulich, dass sie diese, auf der Welt wohl einmalige Einnahmequelle abschafften.

Was die behördenübergreifende Bearbeitung der Schweizer Verwaltung betrifft, so wird sich mit dem Rekurs sowohl die Botschaft als auch das BFM befassen. Wird dieser in der Botschaft eingereicht, wird er vermutlich mit einem Kommentar an das BFM weitergeleitet. Wird er direkt beim BFM eingereicht, wird die Botschaft um Stellungnahme gebeten. Es wäre sicherlich falsch bei einer Eingabe beim BFM über die Botschaft herzuziehen. Deswegen auch der Rat, bei einer Eingabe direkt an das BFM Kopien der Schreiben an die Botschaft mit der Bitte um Unterstützung ebenfalls zuzusenden.

Vermutlich hast Du Recht mit der Annahme, dass die Behörden sich nicht gegenseitig widersprechen. Ich habe mich jedenfalls – lang ist es her- an das Auswärtige Amt gewandt, nachdem der Antrag meiner Freundin abgelehnt wurde und auch die Remonstration erfolglos blieb. Das AA hat mir weitergeholfen. Dem Sachbearbeiter dort, der mit einer Kubanerin verheiratet war, bin ich noch heute dankbar, als er mich anrief und ich anschließend von der Botschaft eine E-Mail bekam, in welchen am Rand meines zurückgesandten Schreibens ein kurzer Handvermerk war, dass meine Freundin das Visum abholen könne. Ich bin mit ihr zur Botschaft, aber dieses Mal nicht mit in die Sprechbox, sondern saß relaxt davor. Das einzige, was meine Freundin mir erzähle, als sie dem Visum herauskam, man habe sie angesprochen:
"Sie sind es also, weswegen wir so viele Schwierigkeiten hatten."
Sie sagte mir dies völlig wertfrei. Für mich war es das Beste, was ich dieser Angelegenheit zu hören bekam.

Hinsichtlich der von Dir vermuteten internen Direktiven an die Sachbearbeiter der Schweizer Botschaft können die nicht anders sein, als jene die vom Europäischen Rat in Form des Visakodexes für alle Botschaften vorgegeben wurden. Zu diesen gehört übrigens auch, dass sich die Botschaft über eine einheitliche Vorgehensweise vor Ort abzustimmen haben. Gäbe es Hinweise auf Deine Vermutungen, würde ich Aurora anraten sofort eine E-Mail an die Botschaft zu schreiben und zu fragen, ob es richtig ist, was in den Medien über die Vergabepraxis der Besuchsvisa zu lesen ist (vergl. Beitrag #73) und auch in den einschlägigen Kubaforen thematisiert wird. Danach würde die Schweizer Botschaft in Havanna keine Besuchsvisa erteilen. Sie sollte diesen Rat auch in ihrem Interesse nachkommen, weil die Botschaft dies nur dementieren kann und anschließend in ihrem Fall auch die Gelegenheit hätte es zu beweisen.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #18 - 15. April 2013 um 09:30

importado   Offline
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@esperanto.interessant.
1.hast recht,mit restriktion war fuer mich auch schon die nicht frei gewaehlte reisetaetigkeit der buerger gemeint und ein war immer ein gedoens in der vergangenheit.dies schreckte viel ab und es ist jetzt eine zunahme der visaantraege z.B.bei der dt.botschaft zu verzeichnen(dies sagte mir ein mitarbeiter).
2.mit dem AA mitarbeiter hattest du glueck,auch ist vitamin B immer von vorteil-wenn man da jemand kennt
  z.B. auf der botschaft.
3.nateurlich wird jede botschaft ein nichtvisaaustellenwollen dementieren,begruenden
werden sie weiterhin die ablehnung mit dem nichtrueckkehrwillen,das ist am einfachsten und liegt in deren kompetenz.
wie gesagt ,versuch macht klug.
saludos
 
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Antwort #19 - 15. April 2013 um 11:52

Aurora   Offline
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Ich habe bei der Einladung meines Freundes ihn als "Befreundet" angegeben. Nicht als mein Freund. Wir haben als Grund warum er die Schweiz besuchen möchte angegeben, dass er mine Familie kennen lernen möchte, Deutsch Kurs besuchen und um die Kultur der Schweiz kennen zu lernen.

Er arbeitet in einem Souvenirladen den ihm, der Mutter und einem Kollege gehört. Er ist sozusagen Teilselbständig.

Meine Überlegung war es nun total ehrlich zu sein, beim Rekurs erwähnen dass wir ein paar sind, unsere Ziele sind uns besser kennen zu lernen. Da ich ihn nicht nach so kurzer Zeit heiraten will.  Jedoch habe ich leider keine andere Dokumente/ Angaben für die fristgerechte Rückreise.

Deshalb bin ich unsicher ob sich ein Rekurs lohnt.
LG
 
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Antwort #20 - 15. April 2013 um 15:17

importado   Offline
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@aurora
1.die angestellten sind nicht weltfremd.ich weiss ja nicht wie alt du bist und
   dein partner.wenn ihr beide jung seid ,ziehen die sachbearbeiter eigene
   rueckschluesse.freundschaften sind zwischen frau und mann eher seltener,jedoch
   nicht ausgeschlossen.warum sollte ein cubaner eine schweizer fam.
   kennenlernen wollen deren tochter eine befreundete person ist.
2.ploetzlich eine andre version vorzutragen,wobei die beziehung
   zum vorschein kommt ist nicht unbedingt hilfreich,weil man dann schon
   von einem urspr.grund als damals unwahr angegeben ausgeht.
   dann die schiene bis zur heiratsabsicht zu fahren...
   ich hab da meine bedenken-
   das einfachste waere zu heiraten und die auflagen zu erfuellen.
   ich weiss ja nicht wie ernst das ist.
 
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Antwort #21 - 15. April 2013 um 15:26

Aurora   Offline
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Es ist mir ernst mit ihm, kenne ihn jedoch noch sehr schlecht und mir wäre es lieber wenn er die Schwiez zuerst kennen lernen würde bevor ich ihn heirate.
 
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Antwort #22 - 15. April 2013 um 15:29

Esperanto   Offline
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Der Rückkehrwille lässt sich nicht dokumentieren. Mit welchen Papieren soll dies denn bewiesen werden, geht es doch um die Prüfung einer Gesinnung. In den Kopf kann man nicht hineinschauen.

Ich hatte schon Bedenken, dass Dein Bekannter Tänzer oder einer anderen Art von Daseinskünstler ist. Jemand, bei dem es leicht wäre das Etikett Wirtschaftsflüchtling anzuhängen. Das ist doch offensichtlich bei ihm nicht der Fall. Schon ungewöhnlich, dass ein Kubaner sein Auskommen durch eine selbständige Arbeit bestreitet. Das Geschäft kann auch noch nicht lange bestehen, denn auf eigene Rechnung tätig zu werden ist erst seit Oktober 2011 erlaubt. Respekt, dass er den Mut aufgebracht hat, dieses zusammen mit seiner Mutter aufzubauen. Ich kann mir vorstellen, dass er
  1. in seinem Alter von 26 Jahren noch weitergehende Gedanken hat, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen um sich, seine Familie und auch sein Land wirtschaftlich unabhängiger zu machen.
  2. seine Mutter eventuell schon in die Jahre gekommen ist und auf seine Hilfe nur im begrenzten Umfang und für eine bestimmte Zeit verzichten kann.
  3. nur mit Sprachkenntnissen Erfolg mit seinem Souvenirladen haben wird und darauf brennt sich diese anzueignen.
Ich bewundere Deinen Bekannten, wie er die Gelegenheit nutzte sich eine eigenständige Existenz aufzubauen. Jetzt, nachdem der Erfolg seiner Bemühungen greifbar ist, ist es abwegig und schlicht absurd anzunehmen, dass er dies für ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang aufgeben würde. Hat er Dir nicht erzählt, welche Pläne er in seinem wunderschönen Land, mit dem er sich so sehr verbunden fühlt, noch verwirklichen will?

Hast Du auch gesehen, wie harmonisch sich Mutter und Sohn bei ihrer Arbeit im Souvenirladen ergänzen? Kannst Du Dir vorstellen, was die Mutter macht, wenn ihr tatkräftiger Sohn sie über einen längeren Zeitraum verlassen würde? Ich denke, sie nimmt diese Mühen auf sich, weil sie erkannt hat wie wichtig es wäre, wenn ihr Sohn seine Sprachkenntnisse erweitern würde, sich noch mehr auf die Wünsche der Touristen einstellen könnte und deshalb ihm auch zugeredet hat Deine Einladung anzunehmen.

Allein der Wunsch der Teilnahme an einem Sprachkurses im jeweiligen Land ist Grund genug für die Ausstellung eines Schengen-Visums. So wird es jedenfalls seitens der DE-Botschaft gesehen, die dafür ein Sprachvisum bis 3 Monate in eigener Verantwortung und über eine unbegrenzte Zeit mit Zustimmung der Ausländerbehörde ausstellt. Wäre die CH-Botschaft aufrichtig gewesen, hätte sie Deinen Bekannten bei der Antragstellung auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Du solltest die Mühen des Rekurses auf Dich nehmen. Verlieren kannst Du nicht. Es lohnt sich, insbesondere nachdem man schon mal mit dem Visumsverfahren angefangen hat. Außerdem ist die Freude doppelt so groß, wenn die Einsprache erfolgreich war und er dann hier ist. Gemeinsam Schwierigkeiten zu überwinden stärkt die Bindung.

Es verbleiben nur noch wenige Tage für die Einreichung des Rekurses. Wenn Du unsicher bist, auch zu Fragen formaler Art, dann stell sie, wir versuchen sie herauszufinden und zu beantworten.
 

Saludos Esperanto
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Antwort #23 - 15. April 2013 um 16:15

importado   Offline
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@na dann viel erfolg,vieleicht hauts ja hin incl.dass es keine sprungbrettbez.
ist,wuensche ich dir.
wurde dein partner von einem cub.hiwi auf der botschaft interviewt?
wuerde mich interessieren,bei einigen botsch.ist das usus.
nach dem motto`` der bauer der bauer kennt seine eig.schweinderl am gang``.der zeichnet dann mit vermerk.rueckkehrwille nicht gewaehrleistet
 
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Antwort #24 - 16. April 2013 um 13:11

Aurora   Offline
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Esperanto .. danke dir viel viel mals für deinen Tipp.
Werde heute noch einen Rekurs mit dieser Begründung absenden. Morgen ist der 30 Tag.
Sein Geschäft läuft momentan sehr schlecht. Da sehr wenige Touristen dort sind und allgemein sehr viel Läden dort sind die ähnliche / gleiche Souvenirs wie er verkauft.

Hoffe ich mal die nächsten zwei Monate wird sein Geschäft noch laufen. Zwinkernd

Danke für eure mithilfe..  Kuss
 
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Antwort #25 - 16. April 2013 um 17:52

Yale   Offline
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Aurora schrieb am 16. April 2013 um 13:11:
Sein Geschäft läuft momentan sehr schlecht.


@Aurora, ich wollte mich ja raushalten. Aber da du ja nun wild entschlossen bist, ein Rechtsmittel einzulegen, doch auch noch einen - positiven - Tipp von mir:

Erwaehnt um Gottes willen mit keiner Silbe, dass sein Geschaeft nicht laeuft. Denn das ist schliesslich EIN WEITERER GRUND, an der von euch behaupteten Rueckkehrbereitschaft zu zweifeln

importado schrieb am 15. April 2013 um 16:15:
nach dem motto`` der bauer der bauer kennt seine eig.schweinderl am gang``.der zeichnet dann mit vermerk.rueckkehrwille nicht gewaehrleistet


und wenn ich ja nun doch wieder geschrieben habe, soll mein Kommentar zu obigem Beitrag von Importado nicht fehlen.

@Importado, koestlich, ganz koestlich, wirklich zum Schmunzeln! Denn genau so isses, genau so!
 
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Antwort #26 - 17. April 2013 um 08:15

Aurora   Offline
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Yale... Zwinkernd).. das werde ich bestimmt nicht.. das habe ich nur hier im Forum für euch erwähnt.

Bei der Schweizer Botschaft gibt es kein  Interview. Da bekommt man ein Blatt mit ein paar Fragen wie: warum er in die Schweiz möchte, wie lange er mich kennt. etc.
man gibt dieses mit den restlichen Unterlagen ab und somit hat es sich.

Soviel ich weis ist die Frau die dort arbeitet eine vom Welschen. (bestimmt mal keine Kubanerin) weiss haut und Blonde Haare Zwinkernd
 
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